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        <title>Die Lage der Landwirtschaft in Ostpreussen</title>
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        4

Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs:
und ‚Absatzbedingungen der deutschen. Wirtschaft
(EnqueterAusschuß)

Die Lage
der Landwirtschaft
in Ostpreußen

Verhandlungen und Berichte
des‘ Unterausschusses für Landwirtschaft

ein Unterausschuß)

Rand

8

19 950

Verleet bei ES Mittler SChn in Berlik

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ba
        <pb n="3" />
        Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungsund
 Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft
(Enquete-Ausschuß)

Die Lage

der Landwirtschaft

in Ostpreußen

Verhandlungen und Berichte
Jdes Unterausschusses für Landwirtschaft

(II. Unterausschuß)

Band 8

19 209

Verlegt bei E.S. Mittler &amp;amp; Sohn in Berlin
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        +

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Ss
        <pb n="5" />
        Vorwort.

Der Unterausschuß für Landwirtschaft hat sich bei seinen Untersuchungen
nicht das Ziel gesetzt, die landwirtschaftlichen Verhältnisse in jedem einzelnen
Landesteil in allen ihren Zusammenhängen zu erforschen. Er beschränkt sich vielmehr
 im allgemeinen darauf, eine Reihe. wichtiger Probleme, wie z. B. die Fragen
der landwirtschaftlichen Rentabilität und Verschuldung, in ihrer Gesamtbedeutung
für die deutsche Landwirtschaft zu klären sowie die Erzeugungs- und Absatzbedingungen
 der hauptsächlichsten Betriebszweige zu untersuchen.
Wenn er sich trotzdem entschlossen hat, für Ostpreußen einen Sonderbericht
vorzulegen, der die wichtigsten Probleme für diese Provinz zusammenfassend behandelt,
 so veranlaßte ihn dazu die im Laufe seiner Arbeiten gewonnene Erkenntnis,
 daß die ostpreußische Landwirtschaft sich in einer besonders schwierigen Lage
befindet. Namentlich ergab sich aus den Untersuchungen über die Kredit- und
Verschuldungsverhältnisse der deutschen Landwirtschaft ein überaus besorgniserregendes
 Bild von der Lage der ostpreußischen Landwirtschaft. . Wie in dem
Anfang März 1928 der Reichsregierung erstatteten Vorbericht über die Verschuldungsverhältnisse
 der deutschen Landwirtschaft festgestellt wurde, hat die Auswertung
 von Buchführungsergebnissen gerade in Ostpreußen einen Grad der Verschuldung
 ergeben, der über die Verschuldung in allen anderen deutschen Gebieten
hinausgeht.
Die Erhebungen über die Lage der Landwirtschaft in Ostpreußen wurden im
Sommer 1928 begonnen. Der Unterausschuß für Landwirtschaft mußte sich dabei
naturgemäß in starkem Maße auf die Mitwirkung der Behörden und landwirtschaftlichen
 Organisationen in Ostpreußen stützen, die auch in weitestem Umfange und
mit größter Bereitwilligkeit gewährt wurde. Sowohl der Herr Oberpräsident, der
Herr Präsident des Landesfinanzamts und der Herr Landeshauptmann wie auch
der Herr Präsident der Landwirtschaftskammer, die Generallandschaftsdirektion,
lie Ostpreußische Landgesellschaft und eine Anzahl freier landwirtschaftlicher
Vereinigungen haben in Statistiken und Gutachten ein sehr reichhaltiges und wertvolles
 Material zur Verfügung gestellt.
Der Unterausschuß für Landwirtschaft hielt es aber außerdem für erforderlich,
 die so gewonnenen Unterlagen noch durch persönliche Untersuchungen an Ort
und Stelle zu ergänzen. Zu diesem Zweck wurde in der Zeit vom 22. bis zum
27. Oktober 1928 eine Besichtigungsreise durch die Provinz unternommen, bei der
wiederum die erwähnten amtlichen und nichtamtlichen Stellen die Untersuchungen
in jeder Weise zu fördern bestrebt waren. Bei dieser Reise erhielten die daran
beteiligten Mitglieder und Ständigen Sachverständigen des Unterausschusses für
Landwirtschaft in eingehenden Besprechungen mit den Vertretern der Behörden und
landwirtschaftlichen Organisationen in Königsberg und in verschiedenen Orten
der Provinz und vor allem durch die Besichtigung einer größeren Zahl landwirtschaftlicher
 Betriebe einen lebendigen Eindruck von den großen und mannig-
        <pb n="6" />
        LYVY

{altigen Schwierigkeiten, mit denen die ostpreußische Landwirtschaft zu
zämpfen hat.
Das Ergebnis der Reise war die Feststellung einer erschreckenden Notlage
der ostpreußischen Landwirtschaft, die vor allem in der Überschuldung einer sehr
großen Zahl von Betrieben zum Ausdruck kam. Die Gefahr, daß sich daraus ein
Massenzusammenbruch landwirtschaftlicher Betriebe entwickeln und dann im
weiteren Verlauf der Krise infolge der bestehenden Verflechtungen schließlich auch
der heute noch gesunde Teil der Betriebe und die ganze Geschäftswelt der Provinz
in Mitleidenschaft gezogen würde, veranlaßte den Unterausschuß, noch vor dem
andgültigen Abschluß seiner Erhebungen :in einem der Reichsregierung erstatteten
vorläufigen Gutachten vom 22. November 1928 seine Beobachtungen darzulegen
 und Abhilfevorschläge zu machen. Im weiteren Verlauf seiner‘ Untersuchungen
 hat er dann seine Unterlagen durch Vernehmung von Sachverständigen
and Einforderung von Gutachten noch wesentlich ergänzt.
Der vorliegende endgültige Bericht gibt in den drei ersten Abschnitten ein
Bild der durch die Erhebungen festgestellten tatsächlichen Verhältnisse, In Teil IV
sind außerdem, einem vom Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft
gemäß $ 5 Absatz 2 des Gesetzes über einen Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs-
 und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft vom 15. April 1926
zeäußerten Ersuchen entsprechend, Vorschläge zur Behebung der Notlage der ost:
areußischen Landwirtschaft gemacht.
Ein besonders wertvolles Material für die Beurteilung der Lage wurde von
dem Herrn Reichsminister der Finanzen zur Verfügung gestellt, der auf den Wunsch
des Unterausschusses für Landwirtschaft eine Erhebung über die Verschuldung
der ostpreußischen Landwirtschaft anordnete, deren Ergebnisse in der Anlage VII
zusammengestellt und auf der beigehefteten Karte auch graphisch veranschaulicht sind.
Der Entwurf zu dem vorliegenden Bericht wurde ausgearbeitet von der für
die Untersuchung Ostpreußens eingesetzten Arbeitsgruppe unter Leitung des Mitzlieds
 des Enquete-Ausschusses von Saucken. Als Sachbearbeiter war der
Arbeitsgruppe Dr. Frhr. von Buxhoeve den beigegyehen.
        <pb n="7" />
        Zusammensetzung

des

Unterausschusses für Landwirtschaft.

Vorsitzender: Dr. A. Hermes, Reichsminister a. D., M.d.R., M.d. R. W.R.
Stellvertretender Vorsitzender: Frhr. v. Richthofen, Rittergutsbesitzer, M.d.R..
M.d. R. W.R.
Wissenschaftlicher Sekretär: Dr. Meh rens, Regierungsrat z. D. (Ab 1. Mai 1927.)
Mitglieder:
Dr. Baade, Berlin,
3Zazlen, Oberlandwirtschaftsrat, Leiter der betriebswirtschaftlichen Abteilung
 der Landwirtschaftskammer für Württemberg, Stuttgart,
Ir. Beckmann, Professor der Volkswirtschaftslehre an der Landwirtschaftlichen
 Hochschule in Bonn,
v.Dewitz, Major a. D., Berlin,
Drewitz, Bäckermeister, M. d. R., Berlin,
Dr. Hermes, Reichsminister a. D., M.d.R., M.d. R. W.R., Berlin (seit
11. März 1927 Vorsitzender),
Dr. Graf v. Keyserlingk, Rittergutsbesitzer, M. d. Pr. Staatsrats,
Cammerau (Schlesien),
Dr. Lang, Professor der landwirtschaftlichen Betriebslehre an der Universität
 Königsberg,
Rauch, Dipl.-Ing., Oberstadtbaurat, M. d. R., München, ;
v.Raumer, Reichsminister a. D., M. d. R., Berlin,
Freiherr v. Richthofen, Rittergutsbesitzer. M.d.R.. M.d.R.W.R.,,
Boguslawitz (Schlesien),
v.Saucken, Regierungsassessor a. D., Rittergutsbesitzer, Berlin,
Dr. Sering, Geh. Regierungsrat, Professor der Volkswirtschaftslehre an
der Universität Berlin, Mitglied der Preußischen Akademie der
Wissenschaften.
Ständige Sachverständige:
Dr. Hansen, Geh. Regierungsrat, Professor der Fierzuchtlehre an der
Landwirtschaftlichen Hochschule Berlin,
Dr. Hirsch, Staatssekretär z. D., Professor der Betriebswirtschaftslehre
an der Handelshochschule und der Universität Berlin,
Hofer, Leiter der wirtschafts- und sozialpolitischen Abteilung des Zentralverbandes
 der Landarbeiter, Berlin,
Keiser, Ökonomierat, stellvertretender Direktor der Preußischen Hauptlandwirtschaftskammer,
 Berlin,
Kern. Generalsekretär des Rheinischen Bauernvereins. M.d. R.. Köln,
        <pb n="8" />
        VI

Dr. Mendelson, Direktor der Landwirtschaftskammer für die Provinz
Brandenburg und für Berlin, Berlin,
Dr. Neumann, Schlachthofdirektor, Professor der Tierzuchtlehre an der
Universität Hamburg, .
Schlittenbauer, Professor, Mitglied des bayerischen Landtags,
München,
Dr. Vogel, Dobrilugk (Niederlausitz),
Dr. Wilmanns, Professor der landwirtschaftlichen Betriebslehre an der
Universität Jena, bis 1. Mai 1927 wissenschaftlicher Sekretär.

An den Arbeiten waren ferner beteiligt:
Dr. Barocka, Dr. Frhr. v. Bissing, Dr. v. dem Busch,
Dr. Frhr. v. Buxhoeveden, Dr. Ehrenforth, Dr. Fensch,
Dr. Herholz, Dr. Lerch, Dr. Weitz.
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        Inhalt.

Vorwort . . . ..
Zusammensetzung des Unterausschusses für Landwirtschaft
Einleitung: Die Gebietsveränderungen und ihre wirtschaftlichen Folgen
Teil I. Produktion und Absatz:
l. Natürliche Produktionsbedingungen (Klima und Bodenverhältnisse)
zZ. Wirtschaftliche Produktionsbedingungen:
a) Bevölkerungsverhältnisse (Abwanderung) . .
b) Verkehrsverhältnisse , . . ..
3) Frachtlage . 2. 0.0.0.0...
Y Preise und Produktionswerte . . .
Die Hauptzweige der ostpreußischen handwir*--haft:
a) Ackerbau . . 00.0...
o) Viehhaltung:
Pferdezucht .
Warmblutzucht
Kaltblutzucht
Rindviehzucht .
Schweinezucht
Schafzucht . .
Seuchenschäden

Tell U.

Betriebsergebnisse und öffentliche Lasten:
Ll. Betriebsergebnisse. ... .
2. Öffentlich-rechtliche Belastung

Teil III.

Vermögen und Verschuldung:
l. Vermögenslage ....
2. Kredit und Verschuldung

a) Kreditorganisation . . . . . . .
») Entwicklung und Stand der Verschuldung
2) Folgen der Verschuldung. . . .
d) Ursachen der Verschuldung . .

Abhilfemaßnahmen :
‘. Kreditpolitische Maßnahmen , ... „7
2. Maßnahmen zur Erleichterung der öffentlich-rechtlichen Be-ASiUNng,
 m m
3. Markt- und verkehrspolitische Maßnahmen . .....
4. Maßnahmen zur Förderung und Sicherung der Produktion
a) Die Meliorationsaufgaben . : . 0. 0000000000000
9) Pflanzen- und Tierzüchtung, Schädlings- und Seuchenbekämpfung
23) Jmstellungsmöglichkeiten in der ostpreußischen Landwirtschaft
d) Siedlung . ..0.0.000.000.040 +
3) Landarbeiterwohnungsbau .
Schlußbemerkung

seite
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1
72

mr
        <pb n="10" />
        VII

Anlagen:
L Gutachten des Landeshauptmanns der Provinz Ostpreußen über die ostpreußischen
Wegeverhältnisse. . . 0. 0.000000 HH 89
Anbauverhältnisse und Viehbestand . . . .. 96
Geltende ostpreußische Frachtsätze. . . . . 0.0.0. + + . „9
Betriebsergebnisse ostpreußischer landwirtschaftlicher Betriebe . . . . . . +. . 108
Zwangsversteigerungen landwirtschaftlicher Grundstücke in Ostpreußen und im Freistaat
 Preußen. . . 0. 00000000 HR . 0 HH 4 4 106
Richtlinien für die Verwendung der Mittel aus-der Ostpreußenhilfe ... . . . . „108
Die Verschuldung der ostpreußischen Landwirtschaft nach dem Stande vom'1. Januar
 1928 . . . „1.40. 124

Seite
        <pb n="11" />
        Einleitung:
Die Gebietsveränderungen und ihre wirtschaftlichen Folgen.

Die Gesamtgröße der Provinz betrug 1925 37046 akm (einschl. der Haffe).
Die. Provinz Ostpreußen hat am 10. Januar 1922 durch Abtretung verloren an
das Memelgebiet 265 667 ha, an. Polen 50138 ha, zusammen 8 % der Fläche der
Provinz. Am 1. Dezember 1910 betrug; die ortsanwesende Bevölkerung des an das
Memelgebiet abgetretenen Teiles der Provinz 141238, des an Polen abgetretenen
Gebiets‘ 24 787. Die Einbuße an Menschen macht für die Provinz 8 % ihrer
Bevölkerung ats, also ebensoviel wie der Landverlust. Diesem Verlust steht ein
Zuwachs an westpreußischen Gebietsteilen mit 291 699,4 ha und 257645 Einwohnern
 gegenüber. Verlust und Gewinn gegeneinander abgewogen ergeben, daß
die :Provinz Ostpreußen gegenüber 1913 einen Flächenverlust von 24108. ha,
dagegen einen Bevölkerungszuwachs: von 91 620 Seelen erfahren hat. .
‚Nach der Bodenbenutzungsstatistik von 1913 hat Östpreußen 221099 ha
Jlandwirtschaftlich genutzter Fläche = 8,2 % der .landwirtschaftlich genutzten
Fläche der Provinz verloren. Der Verlust an Forstfläche beträgt 42234 ha und
macht 6,4% der Forstfläche der Provinz aus. Das ergibt einen Gesamtverlust
von 20424 Betrieben.
Die Gebietsabtretungen haben in den ostpreußischen Grenzkreisen vielfach
die Verkehrswege gestört und starke Umwege nötig gemacht. Teilweise sind die
Landgemeinden deutsch geblieben, dagegen die Eisenbahnstationen auf polnisches
Gebiet gekommen und wichtige Siraßenverbindungen zerrissen worden, so daß sich
die Notwendigkeit, Ersatzstraßen und neue Bahnlinien zu bauen, ergeben hat
Die Gesamtlänge der Landesgrenzen der Provinz Ostpreußen betrug:
1913 1927
a) Landgrenzen . . .. 842,4 km 814,2 km,
b) Wassergrenzen . . .. . 2280 „ 204,7
insgesamt . . 1070.4km 1018,9 km.

Unverändert gebliebene alte Provinzgrenzen hat Ostpreußen heute noch
574,2 km, dagegen bilden 444,7 km infolge der veränderten Grenzziehung neu
entstandene Grenzen.
Die Länge der Auslandsgrenzen Ostpreußens betrug
im Jahre 1913 637,2 km, sie ist heute auf 854 km angewachsen.
Im Vergleich zu anderen durch den Weltkrieg betroffenen Grenzbezirken
stellt sich für Ostpreußen das Bild wie folgt dar:
Gebiet

» » . .

Auslandsgrenze
in km

Ostpreußen . .
Grenzmark . .
Oberschlesien .

854
430
248
        <pb n="12" />
        Gebiet

Auslandsgrenze
in km

Niederschlesien
Reg.-Bez. Köslin .
Schleswig-Holstein . . . .
Reg,.-Bez. Frankfurt a.0O.. . .

227
196
59
29

Man erkennt an dieser Gegenüberstellung die grenzpolitisch ganz besonders
schwierig gewordene Lage der Provinz Ostpreußen.
Die bedeutsamste Folge der neuen Grenzziehung ist aber die Tatsache, daß
Ostpreußen durch den polnischen Korridor vom übrigen Deutschland vollständig
abgetrennt ist. Wie ein Blick auf die Karte zeigt, ist hiermit ein im Zeitalter
der ‚modernen Verkehrswirtschaft einzigartiger Zustand geschaffen, weil ein
organisch mit der deutschen Volkswirtschaft verbundenes Glied vom gesamten
deutschen Wirtschaftskörper abgeschnitten worden ist.
Was im übrigen der Verlust Posens und Westpreußens allein schon rein wirtschaftlich
 für Ostpreußen bedeutet, erkennt man am besten aus dem Rückgang des
Warenverkehrs mit diesen Gebieten; dabei ist jedoch in Betracht zu ziehen, daß
diese Gebiete als Überschußgebiete vor dem Kriege erheblich größere Mengen landwirtschaftlicher
 Erzeugnisse nach dem übrigen Reichsgebiet ausführten als heute.
Während nach der Reichsbahnstatistik 1913 der Versand nach Westpreußen
und Posen 35,4% des gesamten ostpreußischen Versandes ausmachte und der
Empfang 14,8 % des gesamten Empfanges, sind die betreffenden Zahlen für 1925
4,8% und 1,8%. Im Jahre 1913 wurden nach der Güterbewegungsstatistik
zwischen Ostpreußen und Posen-Westpreußen verfrachtet:
nach und von Westpreußen. . . . . ..
nach und von westpreußischen Häfen . . .
nach und von Posen . . .

380 167 t
269 099 €
„2... 165717t
insgesamt 814 983 t

Im Jahre 1926 wurden verfrachtet !):
nach und von Westpreußen .
nach und von Danzig . . .
nach und von der Grenzmark

34737 t
32957 t
2 20229
insgesamt 87923 t

Der derzeitige Güterverkehr beträgt also lediglich 10,7 % des Vorkriegsverkehrs
 nach den Korridorgebieten. Der Verkehr mit dem Korridor betrug 1913
mit 814983 t 26,6% des Gesamtverkehrs Ostpreußens mit dem Reich. Heute
ist dieser Verkehr zusammengeschrumpft auf 2,9% des ostpreußischen Gesamtverkehrs
 mit den jenseits des Korridors gelegenen Gebieten des Reiches.
Der Verkehr mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, vor allem mit Getreide,
Mehl, Futtermitteln, Hülsenfrüchten und Holz, zwischen Ostpreußen und den abgetretenen
 Gebieten betrug 1913: 220 000 t, 1925: 17000t. Von besonderer Bedeutung
 war vor dem Kriege der wechselseitige Austausch für den Getreide- und
Kartoffelverkehr insofern, als je nach dem Ausfall der Ernten in den einzelnen
Gebieten der fehlende Bedarf aus nächster Nähe gedeckt werden konnte. Aber auch
die ostpreußische Viehzucht ist durch die Abtretung schwer geschädigt worden.
Während im Jahre 1913 191000 Stick ostnreußischen Viehs in Posen und West:

1) Bei diesen Zahlen ist allerdings zu berücksichtigen, daß der Verkehr mit den abgetretenen
 Gebieten im Jahre 1926 durch den Zollkrieoe mit Polen beeinträchtigt wurde.
        <pb n="13" />
        preußen abgesetzt wurden, betrug der Absatz 1925 nur noch 1700 Stück!). In
erster Linie waren die Brennereiwirtschaften im Gebiete des jetzigen Korridors
Abnehmer für ostpreußisches Magervieh, das ihnen eine gute Verwertung ihrer
Schlempe ermöglichte?},

1) Zwischen Ostpreußen und den Gebieten des Korridors wurden verfrachtet

Pferde. . .
Stiere, Ochsen .
Kühe . .
Kälber .
Schafe. . .
Schweine
Ferkel.
eflürel

1913
Stück

Verhältnis
1926 | von 1926 zu 1913
Stück (1918 = 100)

17 480 1 965
78325 833
69 456 1852
2234 121
9 690 1483
80 358 1.116
8 690 696
21 756 1396

12,4
7,4
"6

BG

?) Die Ausführungen über die wirtschaftliche Bedeutung des Verlustes von Posen und
Westpreußen stützen sich in der Hauptsache auf Material des I. Unterausschusses.
        <pb n="14" />
        Teil I. Produktion und Absatz.

l. Natürliche Produktionsbedingungen.
Klima und Bodenverhältnisse,
Die natürlichen Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Produktion liegen
ın Ostpreußen, hinsichtlich .des Klimas ungünstiger als: im. übrigen. Deutschland.
Die mittlere. .Jahrestemperatur.. beträgt in. Ostpreußen... (Klaußen. bei: Lyek)
5,5° C gegenüber 8,6° C in Mitteldeutschland (Torgau) und 8,9° C in Nordwestleutschland
 (Kleve).

Die mittleren Monatstemperaturen‘) betragen in Celsiusgraden:

| Jan. (Febr. ] März | April | Mai | Juni | Juli Aug.) Sept. Okt. [Nine Dez,

Ostpreußen:
Klaußen/Lyck . . [I -4,4 | 8,4 | -0,8 | 5,6 12,4 | 15,8 | 17,6 | 16,2 12,5 | 7,0 | 1,3 | -2,6
Mitteldeutschland:
Torgau . . ...--0,9| 0,8 | 8,8 | 7,9 | 18,4) 16,9| 18,2 / 17,8 | 18,8 | 8,7 | 8,5 | 05
Nordwestdeutschland:
Kleve... .| 20| 21| 4,4] 8,1 | 12,6 | 15,8 17,0! 16,8 | 13,7 | 9,2 | 5,0! 21

Abgesehen von den Monaten Mai bis August verläuft die Temperaturkurve
in Ostpreußen in einer viel steileren Linie als in Mittel- und N ordwestdeutschland.
Sie erreicht nicht nur im Winter einen viel tieferen Punkt, sondern bewegt sich
zuch im Frühjahr und Herbst viel länger unter der für die Entwicklung der Kultur-&amp;gt;lanzen
 erforderlichen Höhe. Infolgedessen ist die Vegetationsperiode erheblich
verkürzt. Außerdem leiden die Kulturen in viel stärkerem Maße unter Frostschäden.
 Im Durchschnitt hat das Jahr
in Ostpreußen . . . 50,7 Eis- und 128,6 Frosttage und 185,7 frostfreie Tage
n Mitteldeutschland . 24,6 „ „ 89,1 » »„ 251,3 % »
n Nordwestdeutschland 13.4 „74,3 - „977.3 N N

Als Folge der häufigen und starken Temperaturschwankungen und der langlauernden
 Kahlfröste mußten im Durchschnitt der Jahre 1920—19%6 wegen Auswinterung
 in Ostpreußen bei Weizen 3,9 % (2637 ha), bei Roggen 7,5 % (26 000 ha)
der Anbaufläche, dagegen in ganz Preußen bei Weizen nur 2,1 % und bei Roggen
2,9 % der Anbaufläche wieder umgebrochen werden. ‘Dazu kommen noch die
iurch einen geringeren Ernteausfall auf den übrigen geschädigten Fluren ein-1)

 Entnommen aus „Bilder zur Entwicklung und zeitigen Lage der ostpreußischen Landwirtschaft“,
 Veröffentlichung der Landwirtschaltskammer für die Provinz Ostpreußen, Königsoerg
 1925, S. 10.
        <pb n="15" />
        getretenen Verluste, die naturgemäß in Ostpreußen ebenfalls größer sind als in
den meisten anderen Gebieten des Reichs. 44
Die geringe Zahl der eis- und frostfreien Tage hat ferner in Ostpreußen eine
starke Zusammendrängung: der Feldarbeiten zur Folge. Auf Grund jahrelanger
meteorologischer Untersuchungen berechnet die Landwirtschaftskammer für die
Provinz Ostpreußen die Zahl der zu Feldarbeiten verfügbaren Arbeitstage wie folet:

Reich (je nach der
Ostpreußen klimatischen Lage)

Dauer der Sommerzeit im
weiteren Sinne ... . 16. April bis 20. Oktober 1. März bis 15. Novembeı
; 25. „ =» 31. Oktober
Zahl der Arbeitstage. . 150 ; 177—2920

Diese Verhältnisse erfordern naturgemäß einen überdurchschnittlichen Einsatz
von menschlichen und tierischen Arbeitskräften und von Maschinen. Wie sich diese
Mehrbelastung z.B. bei der Pferdehaltung auswirkt, zeigt folgende Berechnung
der Landwirtschaftskammer Königsberg: Nach der Viehzählung vom 1. Dezember
1927 entfielen auf‘ 100 ha Ackerland Pferde von über 3 Jahren im Deutschen
Reich 15,.in Preußen 16, in Brandenburg 15, in Pommern, Niederschlesien und
Sachsen 14, dagegen in Ostpreußen 20. Dabei:ist allerdings‘ zu berücksichtigen.
daß Ostpreußen ein Zuchtgebiet ist.
Der harte und lange Winter erfordert ferner in Ostpreußen umfangreichere,
massivere und daher kostspieligere Bauten als in einem milderen Klima. : Daher
sind das Gebäudeinventar und die Aufwendungen für die Instandhaltung der Gebäude
 in Ostpreußen verhältnismäßig hoch. ;
Die Temperaturverhältnisse haben weiter einen erheblichen Einfluß auf die
Ausnutzung der in den künstlichen Düngemitteln enthaltenen Nährstoffe, die nach
langjährigen Versuchen in Ostpreußen um 20—25 % geringer ist als im Reichsdurchschnitt.
 Außerdem bindet die kurze Vegetationsperiode den Landwirt mehr
als in anderen Gegenden an bestimmte wenige Kulturpflanzen und gestattet ihm
nur in sehr beschränktem Maße, günstige Konjunkturen auszunutzen.
Auch hinsichtlich der Niederschläge liegen die Verhältnisse in Ostpreußen
 ungünstig. Mit einer durchschnittlichen Niederschlagehöhe von 608 mm
im Jahre steht Ostpreußen zwischen Mitteldeutschland (540 mm) und Nordwestdeutschland
 (740 mm), und zwar beträgt die Niederschlagsmenge für 3% des Gesamtgebiets
 der Provinz zwischen 550 und 650 mm. Entscheidend ist aber nicht
die Gesamtjahresmenge, sondern ihre monatliche Verteilung.

Monatliche Niederschläge in Prozenten der Jahresmenge

Jan, | Febr. | März | April | Mai | Juni | Juli | Aug, | Sept. | Okt. | Nov. | Dez.

Istpreußen
Alaußten |
bei Lyck). |] 5,5 | 5,3 | 5,6.
Mitteldeutsch-

 . . . .
(Torgau) .| 6,9 | 56 | 76 | 611 96 | 102 | 1481 10.01 87
Nordwestdeutsch-
 | ) ; |
‚and(Kleve) | 7,9 | 65 | 79 | 5.7 | 72 | 82|105| 1041 79 ! 94 | 85 |104

70
        <pb n="16" />
        6

Hiernach fällt in den Monaten Juni bis August in Ostpreußen beträchtlich
mehr Regen als in Mittel- und Nordwestdeutschland. Das hat oft einen sehr nach-;eiligen
 Einfluß auf die Ernteergebnisse. Die Gewitterregen des Juni beeinträchtigen
 nicht selten in erheblichem Umfange Qualität und Quantität des Wiesenheus.
 Starke Niederschläge während der Blütezeit der Körnerfrucht können Not-’eife
 und dadurch schlechte Kornqualitäten mit sich bringen. Bei Kartoffeln werden
lurch übermäßige Feuchtigkeit Phytophthora und Naßfäule gefördert. Die starken
Niederschläge im August gefährden die Bergung der Getreideernte und weiterhin
lie Herbstbestellung, die sich ohne Verzögerung an die Getreideernte anschließen
muß, da nach dem 1. Oktober kaum noch wesentliche Bestellungsarbeiten auf den
Feldern ausgeführt werden können. Da ferner ein Ausdrusch des Getreides in der
Regel erst nach Beendigung der Ernte- und Bestellungsarbeiten möglich ist, so
vird hierdurch der Kapitalbedarf des ostpreußischen Landwirts erhöht.
Die Benachteiligung der ostpreußischen Landwirtschaft durch die ungünstige
Verteilung der monatlichen Niederschläge erfährt dadurch noch eine besondere
/erschärfung, daß die schweren und sehr schweren Böden ungefähr 60% der landwirtschaftlich
 genutzten Fläche ausmachen und der nicht oder nur ungenügend
neliorierte Boden in Ostpreußen eine außerordentlich große Ausdehnung aufweist.
Die meliorationsbedürftige Fläche Ostpreußens wird vom Landeshauptmann der
Provinz in Übereinstimmung mit anderen maßgebenden Stellen auf rund 800 000 ha
angegeben; davon entfallen etwa 600 000 ha auf Acker- und etwa 200 000 ha auf
Zrünlandflächen.
Gerade in den letzten vier Jahren, die vielfach außerordentlich hohe Niederschläge
 aufwiesen, hat der Mangel an Meliorationen zu empfindlichen Wirtschaftsschäden
 geführt. Besonders betroffen worden ist hiervon das Gebiet mit schwerem
Boden, welches sich in einem ziemlich zusammenhängenden Komplex über die
Kreise Friedland, Gerdauen und Wehlau erstreckt. Allzu reichliche Niederschläge
ıaben hier bei dem schweren und wenig dränierten Boden zu starken Betriebsverlusten
 geführt, zumal da die anhaltende Nässe auch empfindliche Viehseuchen
1ervorgerufen hat.
Wie unberechenbar das ostpreußische Klima ist, erhellt aus dem Umstande,
daß die letzten vier Jahre, die dem Gebiet mit schwerem Boden allzu reichliche
Niederschläge gebracht haben, in einem anderen Teile Ostpreußens mit leichtem
Boden (besonders Masuren) sich durch eine außerordentliche Trockenheit gekennzeichnet
 haben.
Wenn die durch die Ungunst des Klimas in den letzten Jahren bedingten Wirtschaftsschäden
 in der allgemeinen Erntestatistik nicht so deutlich zum Ausdruck
kommen, so ist das darauf zurückzuführen, daß die Mißernten immer nur regional
gewesen sind. Dennoch sind die entstandenen Schäden beträchtlich, da in verschiedenen
 Teilen der Provinz die schlechten Wirtschaftsiahre sich seit 1924 gehäuft
 haben.

2. Wirtschaftliche Produktionsbedingungen.

a) Bevölkerungsverhältnisse (Abwanderung).
Die Bevölkerungsfrage ist für die ostpreußische Landwirtschaft im wesentlichen
 gleichbedeutend mit der Frage der Abwanderung der Bevölkerung vom
Lande, da Ostpreußen zu denjenigen Gebieten Deutschlands gehört, die am
ıtärksten von der Landflucht betroffen werden.
        <pb n="17" />
        Gewinn oder Verlust durch Wanderungen in der Provinz Ostpreußen
von 1905 bis 1910 und von 1919 bis 19257).
Gewinn (+) oder Verlust (—) durch Wanderungen
vom 1. Dezember 1905 | vom 8. Oktober 1919
bis 1. Dezember 1910 bis 16. Juni 1925

männlich ' weiblich |zusammer

männlich ' weiblich | zusammen

Ostpreußen (einschl. Stadt
Reg.- Bez, West-* Tand
preußen)

| + 7168 + 8766 + 15020| + 7499
—52461 | — 63807 !— 115768 | — 70 918

4. 7718 + 15212
'47 —157865

insgesamt | — 45298 | — 54541 |— 99839| — 63419 | -

rac"4 | — 142 6538

Der Wanderungsverlust Ostpreußens ist von 99839 in dem Zeitabechnitt
1905/10 auf 142 653 im Zeitabschnitt 1919/25 gestiegen. Daß dieser Verlust ausschließlich
 auf das Konto des flachen Landes entfällt, ist aus vorstehender Tabelle
jeutlich zu ersehen, denn die ostpreußischen Städte weisen in den genannten Zeit--äumen
 einen fast unveränderten Wanderungsgewinn von 15,9 bzw. 15,2 Tausend
auf. Setzt man diese Wanderungsbilanz in Beziehung zu der Geburtenstatistik, so
läßt sich der tatsächliche Abwanderungsverlust Ostpreußens berechnen.
Der gesamte Geburtenüberschuß Ostpreußens ist von 137 880 in den Jahren
1905/10 auf 170 702 in den Jahren 1919/25 gestiegen. Diese Steigerung des Geurtenplus
 von 32 800 war aber nicht in der Lage, die Steigerung des Wanderungsverlustes,
 welcher 42 900 ausmacht, auszugleichen. Das flache Land hat hierbei
unter Berücksichtigung des Geburtenüberschusses 1905/10 einen Verlust von
10500 zu verzeichnen, 1919/25 dagegen von 28700. Dagegen haben die ostpreußischen
 Städte in den genannten Zeiträumen ihren Bevölkerungsgewinn aus
Wanderung und Geburtenüberschuß von 48,4 auf 56,7 Tausend gesteigert. Stadt
ınd Land zusammengenommen, ergibt sich also in dem Zeitraum 1919/25 gegen
1905/10 ein um 10 000 Köpfe geringerer Bevölkerungszuwachs.
Die amtliche Wanderungsstatistik gibt leider keinen Aufschluß über Altersund
 Berufsgliederung der Abwandernden. Es ist daher nicht möglich, beispielsweise
 die wichtige Frage zu beantworten, inwieweit der Provinz durch den Umstand
Verluste entstehen, daß sie jahraus, jahrein einen Bevölkerungsnachwuchs großziehen
 muß, der dann großenteils, wenn er arbeitsfähig geworden ist, abwandert,
zo daß sie für diese Leistung keine Gegenleistung erhält, da die Arbeit der Abwandernden
 anderen Gebieten zugute kommt.
Zur Frage der Berufsgliederung muß auf die jüngst erfolgte Verwaltungsorhebung
 des Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen hingewiesen werden. Die
Landwirtschaftskammer Königsberg macht hierzu folgende Angaben:
„Nach Verwaltungserhebungen des Oberpräsidenten belief sich die Abwande-*)

 Zu diesen Zahlen bemerkt das Preußische Statistische Landesamt:
„Hinsichtlich des Wanderungsergebnisses für den Zeitraum von 1919 bis 1925 ist zu
vemerken, daß die Zählung vom 8. Oktober 1919, die vorwiegend dazu bestimmt war, die
Jnterlagen zur Sicherung der Volksernährung zu liefern, wahrscheinlich überhöhte Bevölkerungszahlen
 ergeben hat. Diese Überhöhung der Anfangsbevölkerung mußte sich naturgemäß in der
Wanderungsbilanz für 1919 bis 1925 in einem zu hohen Wanderverlust auswirken. Andererseits
ist zu berücksichtigen, daß im Jahre 1919 noch eine Anzahl deutscher Militärpersonen in
Kriegsgefangenschaft war, die wiederum einen scheinbaren Wanderverlust ergaben. Ihre Zahl
betrug nach amtlicher Schätzung 600000 Mann, wovon 62% oder rund 872000 Mann auf
”reußen entfallen sein dürften. Inwieweit die beiden Faktoren sich im Endergebnis auszeglichen
 haben, läßt sich nur schwer sagen, zumal die Verhältnisse in den einzelnen Provinzen
sehr verschieden sein dürften.“
        <pb n="18" />
        rungsquote. für landwirtschaftliche und nicht landwirtschaftliche Berufsgruppen
(d. h. lediglich Arbeitskräfte ohne selbständige Unternehmer, Beamte usw.) in den
‚etzten Jahren auf insgesamt:

Zeitraum

Arbeitskräfte
lJandwirt- ] ti ]
schaftliche | 50PSUB6

zusammen

A

1.4.26 bis 31.8.27. . . | — 3139 — 3929 — 7068
1.4.27 bis 31.3.28. . .| -— 6402 | — 7525 — 13927

In obiger Erhebung, welche von den Landräten auf Grund der jeweiligen
polizeilichen An- und. Abmeldungen fortlaufend durchgeführt wird, sind die ermittelten
 zugewanderten Arbeitskräfte mitberücksichtigt worden; die vorstehenden
 Angaben bedeuten also bereits den Saldo. .Selbstverständlich weichen die
Verwaltungsergebnisse von denen der Volkszählungsmethode ab. Notwendig: ist
aber der.Hinweis, daß die Verwaltungserhebungen in erster Linie die Tendenz angeben,
 zahlenmäßig dagegen ein zu günstiges Bild bedeuten; denn von den. einzelnen
 berichtenden Landräten sind die Abgewanderten verschieden erfaßt, indem
ceils nur dieabgewanderten Arbeitsfähigen, teils die abgewanderte
Seelenzahl insgesamt festgestellt wurde.“
Trotz dieser statistischen Mängel erhalten die angeführten Zahlen erhöhte
Bedeutung, wenn man sie mit der Gesamtzahl der land- und forstwirtschaftlichen
Arbeitskräfte Ostpreußens vergleicht. Diese betrug 1926 nach Angaben des Ostjreußischen
 Krankenkassenverbandes, Königsberg, 225180 und verteilt sich. im
»inzelnen wie folgt:

5711
12 459
60 305
54 944
60 798
21 476
4520
Le 497
insgesamt 225 180
Inwieweit die verstärkte Abwanderung von landwirtschaftlichen Arbeitsxräften
 durch das wachsende Geburtenplus ausgeglichen wird, läßt sich auf
Grund des vorliegenden Materials nicht sagen. Die Arbeiterfrage wiegt um so
schwerer, als das Kontingent an ausländischen Wanderarbeitern in‘ der Nach-\riegszeit
 erheblich heruntergesetzt worden ist. Während in der Vorkriegszeit in
Istpreußen nach Angaben des Landesarbeitsamts Königsberg im ganzen 26 300 aus-‚ändische
 Landarbeiter beschäftigt wurden, nicht gerechnet die sogenannten Karvoffelgräber
 aus Polen, wurden 1923 nur 4631 Anträge für 12 388 ausländische
Arbeiter gestellt, im Jahre 1924 3933 Anträge für 9011 ausländische Arbeiter.
Zugelassen wurden für 1922.10 830, für 1923 11289. und für 1924 8423 aus-‘:ändische
 Landarbeiter. Die in den nachfolgenden Jahren bewilligten Kontingente
würden weiter ermäßigt. Das Kontingent betrug im Jahre 1925: 7500, 1926:
3309, 1927: 6800 und 1928: 5800 ausländische Landarbeiter.

Forstarbeiter
Freiarbeiter
Hofgänger .
Deputanten
Dienstboten
Deputantenifrauen
Gutshandwerker
Berufsschweizer

b) Verkehrsverhältnisse.
Die klimatischen. Verhältnisse Ostpreußens haben zur Folge, daß die privaten
 und öffentlichen Wege einen großen Teil des Jahres unfahrbar sind, zumal
Ja Ostpreußen nur über eine geringe Zahl fester Straßen verfügt.
        <pb n="19" />
        Straßennetz 1913 (nach den Grenzen von 1920)
in 1000 km.

Preußen. . . ..
Ostpreußen. . .

a
Kunst- Sonstige ausge- Ausgebaute
Straßen baute öffentliche nicht-öffentliche
Straßen Straßen
101,4 37,4 0,5 139,3.
7,4 2,2 — 9,6
(7,3 %) (5,9 %) _ (6,8 %)

4)

Summe 1—3

Wie aus der Tabelle zu ersehen ist, ist der ostpreußische Anteil an festen
Straßen des preußischen Staates außerordentlich gering. Er beträgt nur
6,8 %, während die landwirtschaftliche Gesamtfläche der Provinz 10% der staatlichen
 ausmacht. Es bedarf keiner weiteren Erläuterungen, wie sehr gerade die
Landwirtschaft durch den Mangel guter Kunststraßen in Absatz und Bezug gehemmt
 wird. Das Fehlen von Pflasterstraßen ist besonders für den Teil der Provinz
mit schwerem Lehmboden von besonderem Nachteil. Wenn Betriebe dieser Gegend
keine gepflasterte Zufuhrstraße haben, so sind sie in der späten Jahreszeit fast
völlig vom Verkehr abgeschnitten. Der Unterausschuß für Landwirtschaft hat
während seiner ostpreußischen Besichtigungsreise wiederholt selbst Gelegenheit
gehabt, sich von dem geradezu trostlosen Zustande der ostpreußischen Landwege
im Spätherbst überzeugen zu können. Der Mangel an festen Straßen, unter dem
Istpreußen seit jeher zu leiden gehabt hat, erklärt sich im wesentlichen aus der
verhältnismäßigen Leistungsschwäche der dünnbevölkerten Provinz. Ostpreußen
hat wenig Steine und muß das meiste aus frachtentfernten Reichsteilen heranführen.
 Mit den teuren Steinen wurden vor dem Kriege nur schmale und leichte
Steinbahnen gebaut (vgl. Anlage I). Dieses leichte Straßennetz ist im Kriege
zum größten Teil völlig unbrauchbar geworden.
In der Zeit des Wiederaufbaues waren Baustoffe und Arbeitskräfte knapp in
der Provinz. So kam es, daß der größte Teil der für die Instandsetzung der
Straßen bereitgestellten Mittel der Inflation zum Opfer fielen. In der Inflationszeit
konnte nur wenig für die Verbesserung der Straßen aufgewendet werden. Somit
waren bei Abschluß dieser Periode die Kriegsschäden der ostpreußischen Straßen
noch keineswegs geheilt. Der weitere Ausbau der Straßen ist dadurch besonders
gehemmt worden, daß der auf Ostpreußen entfallende Anteil an der Reichskraftfahrzeugsteuer
 nicht ausreicht, um die Aufwendungen für Bau und Unterhalt der
Straßen zu bestreiten.
Die Mittel, die Ostpreußen aus der Kraftfahrzeugsteuer zugeflossen sind,
werden durch. die stark erhöhten Unterhaltungskosten der Provinzialstraßen
(leichter Bau und zunehmender Kraftwagenverkehr) zum großen Teil aufgezehrt,
so daß nur geringe Beträge übrigbleiben, um die Straßen mit neuzeitlich verstärkten
 Decken, die den Angriffen der Kraftwagen genügen, zu versehen (vgl.
Anlage I). Die wirtschaftliche Entwicklung der Provinz ist durch diese ungenügende
 Anpassung der Straßen an den modernen Verkehr gehemmt.
Das Eisenbahnnetz Ostpreußens zeigt im Vergleich zu anderen Provinzen
 einen verhältnismäßig erheblichen Anteil schmalspuriger Kleinbahnen gegenüber
 staatlichen Vollbahnen. Dies hat zur Folge, daß die Landwirtschaft erhöhte
Umladekosten zu tragen hat. Eine weitere Belastung erwächst der Landwirtschaft
Jadurch, daß die ländlichen Kommunalverbände als Aktionäre der Kleinbahngesellschaften
 unmittelbar an dem Betrieb der Bahnen beteiligt sind. Da diese in der
Nachkriegszeit durchweg mit Verlust gearbeitet haben und aus diesem Grunde auch

Enquete-Ausschuß. II. Band 8.
        <pb n="20" />
        10

seit langem nicht mehr ihr festes und rollendes Material in dem erforderlichen Umfang
 erneuern konnten, so werden in der Zukunft sehr erhebliche Aufwendungen
notwendig sein, wenn diese Bahnen der ostpreußischen Landwirtschaft erhalten
bleiben sollen.

c) Frachtlage.
Für den Verkehr mit dem Reich ist für Ostpreußen durch die Abtretung
der nahen Absatz- und Bezugsgebiete Posen und Westpreußen eine frachtliche
 Sonderbelastun g eingetreten, weil Ostpreußen nunmehr gezwungen
ist, weit entlegene Reichsgebiete als Bezugs- und Versandgebiete aufzusuchen.
Hierbei muß es in stärkerem Maße als vor dem Kriege mit hohen Gewichtsverlusten
 und Begleitungskosten beim Viehversand (vgl. z. B. Seite 26) und einem
hohen Prozentsatz für Schwund und Fäulnis beim Absatz pflanzlicher Erzeugnisse
 rechnen. In Übereinstimmung mit den Handelskammern der Provinz
 hat die Landwirtschaftskammer Königsberg die jährliche frachtliche Mehrvelastung
 Ostpreußens durch die Schaffung des Korridorgebiets auf 19 Mill. RM.
geschätzt. Die Entwicklung der Frachtverhältnisse in der Nachkriegszeit hat
besonders den Bezug eines Teils der landwirtschaftlichen Produktionemittel verteuert.
 Das wirkt sich um so schwerer aus, als der Fortfall der russischen Futterzerste,
 die vor dem Kriege jährlich in Höhe von 200 000 t eingeführt wurde, Ostpreußen
 zwingt, heute seine Futtergerste aus frachtlich entfernten Gebieten zu
beziehen.
In der Anlage III werden die heute für Ostpreußen geltenden Frachtsätze
 für den Bezug der wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse und
Produktionsmittel dargestellt und mit den Vorkriegssätzen verglichen. In
‘hnen sind die für Ostpreußen geltenden Ausnahme- und Sondertarife berücksichligt
 worden, nicht dagegen die aus der Ostpreußenhilfe jährlich gewährten
10 Mill. RM. zur frachtlichen Entlastung der Provinz, da es sich hierbei nur um
ine zeitlich kurz begrenzte Hilfe handelt. Die aus der Ostpreußenhilfe gewährten
F"rachtermäßigungen werden in einer Sondertabelle dargestellt (Anlage III).
Betrachtet man auf Grund der vorliegenden Zusammenstellungen die ostpreußischen
 Frachtsätze in der Vor- und N achkriegszeit, so lassen sich mit gewissen
Einschränkungen folgende Veränderungen in den Frachtsätzen der wichtigsten
‚andwirtschaftlichen Absatz- und Bedarfsartikel herausschälen: .
Die Frachtsätze für die Entfernung bis zu 200 km liegen für sämtliche aufgeführten
 Güter mit Ausnahme der Pferde heute höher als in der Vorkriegszeit.
Der Verkehr innerhalb der Provinz ist heute algo teurer als in der Vorkriegsgzeit.
Im Fernverkehr dürften für Ostpreußen die Frachtsätze für die Entfernung
von 600 bis 700 km besondere Bedeutung haben. Die geltenden ostpreußischen
Frachteätze für diese Entfernungen sind höher als in der Vorkriegszeit bei
Schweinen, künstlichen Düngemitteln und Maschinen. Sie liegen unter den Vor-&amp;lt;riegssätzen
 bei Rindern, Kartoffeln (fast der gleiche Satz wie in der Vorkriegszeit),
 Kleie und Pferden.
Bei den weitesten Entfernungen von 1000 und mehr Kilometern sind wiederum
die Frachten fast ausnahmslos niedriger als in der Vorkriegszeit.
Besonders wichtig erscheint auf Grund der vorstehenden Frachtübersichten
lie schon erwähnte Tatsache, daß die wichtigsten landwirtschaftlichen Bedarfsartikel,
 vor allem Maschinen und Düngemittel, auf sämtlichen Entfernungen durch
nöhere Frachtsätze als in der Vorkriegszeit belastet sind}!).

1) Die Fabriken, die sich in Ostpreußen mit der Herstellung landwirtschaftlicher
Maschinen beschäftigen, spielen in der Gesamtversorgung der ostpreußischen Landwirtschaft nur
sine geringe Rolle. In erster Linie stellen sie leichtere Ackergeräte her; insbesondere müssen
        <pb n="21" />
        Wenn auch bei den mittleren und großen Entfernungen die heute geltenden
ostpreußischen Frachtsätze zum Teil unter den Vorkriegssätzen liegen, so ist doch
die absolute frachtliche Belastung der Provinz sehr groß. Auch die Frachtsätze
 für den Transport in die ostpreußischen Seehäfen sind heute auf allen Ent-'ernungen
 höher als in der Vorkriegszeit.
Die Frachtlage Ostpreußens wird noch durch den Umstand verschlechtert,
daß der Binnenschiffahrtsverkehr Ostpreußens mit dem Reich infolge des Versandens
 der polnischen Weichselstrecke völlig aufgehört hat. Ostpreußen hat hierdurch
 einen billigen Transportweg, namentlich‘ für sein Getreide, verloren.
d) Preise und Produktionswerte,
Die Unrentabilität der ostpreußischen Landwirtschaft ist zu einem wesentlichen
 Teil auf die ungünstige Preisentwicklung in der Nachkriegszeit zurückzuführen.

Die nachstehenden vom Statistischen Reichsamt angefertigten Übersichten
zeigen die Preisentwicklung der wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse Ostpreußens
 und ermöglichen einen Vergleich mit den Preisen von Berlin, Stettin
und Breslau.

a) Getreidepreise.

Wirtschafts-



Königsberg

Stettin
| 1918/14| 1
Preis }"_ 100 | er

Berlin

Breslau
] Königs-\

Preis jener) Freie

.. 1918/14
Preis | = 100

&amp;gt;

(91304 Bee
ı = 1u) | Preis
== 100

Roggenpreise ab Frzevr-rstation in Ms”) bzw. "richsmark je t
1913/141) 1155,9 ' 100 154 100 99 1156,61! 100 !# 100 [151,2 100
104 211,2 134,9 105 218,2 144
205 166,0 106,0 108 1164,5 109
102 286 | 151,0 | 103 j244,4%! 162
101 9249 ' 160,0 103 12595 172

97

1924/25
(925/26
1926/27
1927/28

200,3 128"
155,1 | 9%
229,7 147,0
243.8 | 156.0

109
106
106
106

Weizenpreite co} M--7aumer-)
918/142) 1179,5 | 100 | 181,8] 100 " 101 * 1897
1924/25 "204,1 | 11°: 284,0| 129 115 282,0| 15
1925/26 '234,0%| 130 250,6 | 138 107 | 2482| Je1
1926/27 266,1 148 | 275,9 152° | 108 {| 274,5| 14°
1927/28 [2408 | 12 * 247,83| 136 103 12504! 132

-+inn in Mark bzw. Peichsmark je t
100 1184,2 vr

102

287,2
288,6 |
283,4‘
261.8

129
180
14
14%

116
102
111
109

lie größeren Be- und Verarbeitungsmaschinen ebenso wie auch die Getreideerntemaschinen aus
dem Reich bezogen werden.
Nach Feststellungen der Landwirtschaftskammer Königsberg beträgt die Erhöhung des Anschaffungspreises,
 die sich für Ostpreußen beim Bezug landwirtschaftlicher Maschinen durch die
Frachten ergibt, gegenüber Mitteldeutschland:
bei Ackergeräten .
Drillmaschinen
Düngerstreuern
Hackmaschinen
Erntemaschinen
Vreschmaschinen
Kartoffelgrabern
Häckselmaschinen
Rübenschneidern
„ Dämpfern . . . 5
') Nach der 1913 aufgenommenen Statistik der Börsenpreise.
*) I. Qualität.
) Interpoliert.

+
        <pb n="22" />
        )

Wirtschafts-



Königsberg
- |1913/14
Preis | 100

Stettin

Berlin

late 71 Könige
Preis [10100] Aa
=— 100

Breslau

Preis | ME *

Enigr
er

Königs-Preis
 [1918/14 | Pre

1913/1411147,8

Haferr-eize &amp;lt;* Fr-aygerstei’on in Mark bzw. Reichsm: "jet
"F1,4| 100 , | 102 | 157,8| 100 107 1146,0 100 * 99
779,6 119 104 [| 187,0 | 119 108 189,4 130 110
48 119 107 | 185,5, „18 110 [172,4 118 102
„.4.*( 129 103 bel 128 106 198,9 133 102
. 225,0 | 148 100 [| 228,7| 145 102 [219,2 150 98

1924/25 17
1925/26 14
1926/27 [2
(927/98 B.z

Aus der Übersicht ist ersichtlich, daß in der Vorkriegszeit keine nennenswerten
 Unterschiede zwischen den ostpreußischen Getreidepreisen und den Preisen
der übrigen drei Marktorte bestanden. Der Preis für eine Tonne Roggen war in
Ostpreußen im Durchschnitt des Wirtschaftsjahres 1913/14 ebenso hoch wie in
Berlin und lag sogar mit rund 1 bzw. mit 4 Mark über den Preisen von Stettin
und Breslau. Die Preise für Weizen waren in Königsberg um ein geringes niedriger
als die Notierungen von Berlin, Stettin und Breslau. Das gleiche gilt von den
Haferpreisen mit Ausnahme von Breslau, welches mit 2 Mark je Tonne unter dem
Königsberger Preise lag. In keinem Falle betrug, wie aus der Tabelle zu ersehen
ist, der Preisunterschied für die drei Getreidearten 1913/14 mehr als 10 Mark
je Tonne.
In den Nachkriegsjahren hat sich das Bild zuungunsten Ostpreußens verschoben.
 Besonders ungünstig fällt der Vergleich der Getreidepreise mit Berlin,
Stettin und Breslau in den Wirtschaftsjahren 1924/25 und 1925/26 aus. In diesen
zwei Jahren liegen, wie aus der Tabelle ersichtlich, die ostpreußischen Getreidepreise
 durchweg sowohl nach ihrer absoluten Höhe als auch nach ihren
Steigerungssätzen gegenüber der Vorkriegszeit unter dem Stande der übrigen drei
Marktorte, In den folgenden Wirtschaftsjahren 1926/27 und 1927/28, namentlich
in letzterem, verringert sich zwar diese Spanne, doch sind mit Ausnahme der Haferpreise,
 die sich wieder stark ausgeglichen haben, die Preisunterschiede immer noch
erheblich höher als in der Vorkriegszeit. Die Spanne zuungunsten Ostpreußens
beträgt beim Roggen im Vergleich zu Stettin 1927/28 rund 2,50 RM. je Tonne, im
Vergleich zu Berlin rund 6 und zu Breslau rund 16 RM. Die entsprechende Spanne
beim Weizenpreis ist 6,50 RM., 9,60 RM. und 21 RM.
Für Gerste liegen vergleichbare Preisreihen für die Vor- und Nachkriegszeit
nicht vor.

b) Viehpreise.
Für die Schlachtviehpreise ist es nicht möglich gewesen, einen ähnlichen
 Vergleich wie für die Getreidepreise durchzuführen. Im nachstehenden wird
eine vom Statistischen Reichsamt angefertigte Zusammenstellung der Berliner
Preise für Ochsen und Schweine und der auf Grund von Unterlagen der Ostpreußischen
 Viehverwertungsgenossenschaft Königsberg berechneten ostpreußischen Stallpreise
 gegeben (siehe nebenstehende Tabelle S. 13).
Aus der Übersicht ist die große Spanne ersichtlich, die zwischen dem Berliner
Marktpreis und dem ostpreußischen Stallpreis besteht. Diese Spanne schwankt in
den Wirtschaftsjahren 1924/25—1927/28 bei Ochsen- und Schweinepreisen zwischen
19 und 25 %.,
Die Entwicklung der ostpreußischen Nutz- und Zue htviehpreise
in den letzten Jahren läßt sich an Hand einer von der Landwirtschaftskammer
1) S. Fußnote 1 S. 41.
        <pb n="23" />
        13

Schlachtviehpreisein Berlin und Ostpreußen in Reichsmark
für 50 kg Lebendgewicht.

Wirtschaftsjahr
 |

Berliner
Marktpreis


Unkosten auf 50 kg Lebendgewicht
Gewichts- | Eisen- 4 T
| verlust und | bahn- | Markt | Unkosten
Revision | fracht spesen | insgesamt

Stallpreis
in
| Ostpreußer

Berner
Marktpreis
im Vergleich
zum Stallpreis
in Ostpreußen
letzterer — 100°

-*--V"&amp;gt;7@ junge Ochsen.
1924/25 49,5 | 446 1,21 2,95 8,62 40,9 191
1925/26 54,4 4,90 4,20 2,95 9,05 45,3 120
1926/27 57,3 5,16 1,20 2,95 9,81 48,0 119
1927/28 59,0 5,81 1.10 | 2,95 9,36 49,6 119

2. Fleischige Ochsen.

1924/25 38,5 3,47 4,21 2,95 7,63 30,9 125
1925/26 42,3 3,81 1,20 2,95 7,96 34,3 124
1926/27 48,5 4,37 1,20 2,95 8,52 40,0 121
1927/28 50,8 4,57 1,10 2,95 8,62 42,2 121

3. ©" —=.ine rn *00 bis 120 kg Lebendgew*sht.

1924/25 70,0 6,65 1,88 3,32 11,85 58,1 121
1925/26 89,5 7,98 1,88 3,32 13,08 70,4 119
1926/27 71,5 6,79 1,83 8,32 11,94 59,6 120
1927/28 61,7 5,86 | 1,89 8,32 10,87 50,8 122

Königsberg angefertigten Zusammenstellung der auf den ostpreußischen Viehauktionen
 erzielten Durchschnittspreise verfolgen. Danach ist nach anfänglich
guten Preisen in den ersten Jahren nach der Stabilisierung im vergangenen Jahre
ein starker Rückgang eingetreten. Für Bullen im Alter von 14—20 Monaten
berechnete sich im Jahre 1928 der Durchschnittspreis auf 1277 RM gegen 1475 RM.
im Jahre 1927. Für hochtragende weibliche Tiere wurden im Durchschnitt 1928
664 RM. gegen 743 RM. im Jahre 1927 erzielt. Sowohl bei den Bullen als auch bei
den hochtragenden weiblichen Tieren ist also gegen das Jahr 1927 ein erheblicher
Preisrückgang zu verzeichnen. Auf der Auktion am 3./4. Oktober 1928 in Königsberg
 betrug der erzielte Durchschnitt für hochtragende Färsen und Kühe nur
628 RM. Die gegenwärtigen Preise für Zuchtvieh werden in Ostpreußen als durchaus
 unzureichend angesehen.
Die veränderten Produktions- und Absatzverhältnisse finden ihren Ausdruck
in der Veränderung der Einnahmen, die die ostpreußischen Landwirte
erzielen. Die Landwirtschaftskammer Königsberg hat Zahlen über den Wert der
ostpreußischen landwirtschaftlichen Verkaufsproduktion in der Vor- und Nach
kriegzeit errechnet. die mit allem Vorbehalt wiedergegehen seien.

Wert der ostpreußischen landwirtschaftlichen Verkaufsproduktion je Hektar
in Mark bzw. RM. nach Berechnungen der Landwirtschaftskammer!).

1
1909/14 1924/25

1925/96 | 1926/27

Durchschnitt
19924/2927

Pflanzliche Produktion . . 81,2 58,4 | 70,9 76,1 66,8
Tierische » * % j 121,7 124,2 | 111,8 128,9 _ 121,6
(1asamte Verkanfenroduktion | 202.9 | 177.6 | 182.7 | 205.0 | 188.4

1) Die Berechnungen beruhen auf Buchführungsergebnissen, und zwar überwiegend aus
OGroßbetrieben.
        <pb n="24" />
        £

Wie aus der Tabelle hervorgeht, ist besonders der Erlös aus der pflanzlichen
Produktion in den letzten Jahren im Verhältnis zur Vorkriegszeit gesunken. Wenn
auch in den einzelnen Jahren seit 1924 ein ständiges Steigen der Werte zu verzeichnen
 ist, so bleibt doch der Durchschnitt von 1924 bis 1927 noch erheblich
hinter der Vorkriegszeit zurück. Dazu haben einmal die wiederholten Mißernten
in Ostpreußen beigetragen. Weiter muß die stärkere Verfütterung wirtschaftseigener
 Erzeugnisse, bedingt durch den Fortfall der russischen Futtergerste und
die Erhöhung der Deputate, in Rechnung gestellt. werden.
Weitere Anhaltspunkte für die Einnahmesenkung gewinnt man aus der
nachstehenden, vom Statistischen Reichsamt auf Wunsch des Enquete- Ausschusses
angefertigten Übersicht über den Bruttowert der wichtigsten landwirtschaftlichen
Erzeugnisse Ostpreußens für die Wirtschaftsjahre 1924 bie 1927.
Bruttowert der wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse Ostpreußens,
| Durchschn. 1924/27

___ 1924/25 __ 1925/26
Gesamt- |, h ı Gesamt- |.
wert in ARM’ wert in | je ha
1000 RM |AM 4000 RM | RM

_ 1926/27
ı Gesamt- | _
wert in | Je ha
1000 RM | 1nRM

Gesamt-| x
wert in ® a
1000 RM inRM

Pflanzliche Produktion
Tierische N

| 16 930 | 68,7 | 205 616 77,2 , 2837 254 ] 89,1. | 211 938 | 78,3
| 375568 | 141.0 | 426563 |160,1 | 412823 | 155,0 | 404983 152,0

In der Übersicht fehlen die Werte für Heu, Stroh, Obst und Gemüse. Um
Doppelzählungen auszuschalten, sind bei der Berechnung des Wertes der pflanzlichen
 Produktion die verfütterten Mengen sowie das Saatgut abgesetzt worden.
Dasselbe gilt bei der Errechnung des Milchwertes für die Kälbermilch,
Ein Vergleich dieser Angaben mit denen der Landwirtschaftskammer ist
nicht möglich, da die Landwirtschaftskammer nur die Verkaufsmengen bewertet
hat, während die Berechnung des Statistischen Reichsamts auch den Wert des
Eigenverbrauchs und des Naturallohns erfaßt. Wenn man berücksichtigt, daß der
Eigenverbrauch in Ostpreußen zwischen 15 und 30'% liegt (so beim Brotgetreide
etwa 30 %, bei Schlachtrindern etwa 15 % und bei Schweinen 30 %), so ist eine
befriedigende Übereinstimmung der beiden vorstehenden Zahlenreihen festzustellen.
 Eine Ausnahme bildet die Wertangabe für die Viehproduktion im Jahre
1925/26, die nach der einen Tabelle eine Senkung, nach der anderen eine Steigerung
 gegen das Voriahr aufweist

3. Die Hauptzweige der ostpreußischen Landwirtschaft.
a) Ackerbau,
Die günstige Entwicklung, in der sich die ostpreußische Landwirtschaft vor
dem Kriege befand, ist durch den Krieg und die Inflation unterbrochen worden,
deren Nachwirkungen sowohl in einer Verschiebung der Anbauverhältnisse wie
besonders auch in einem. Rückgang der Ernteerträge zum Ausdruck kommen.
(S. die Übersichten auf S. 15.)
Die Getreideanbaufläche Ostpreußens ist also stärker zurückgegangen als die
des gesamten preußischen Staates. Dagegen haben die Viehweiden und Hutungen
eine wesentlich stärkere Zunahme ale im Staate erfahren.
Von Interesse ist auch die starke Zunahme der „sonstigen Hackfrüchte“ in
Ostpreußen, die vor allem auf den vergrößerten Anbau der Futterrübe zurückzuführen
 sein dürfte.
        <pb n="25" />
        15

Anbauflächen in Ostpreußen und Preußen 1913 und 1927.

Fruchtart

Getreide, einschließlich
Hülsenfrüchte . . ...
Kartoffeln. ..... +
Sonstige Hackfrüchte . .
darunter Zuckerrüben .
Hackfrüchte insgesamt . .
Futterpflanzen. . ....
Brache . ........
Wiesen. . ....0.0.0.0
Viehweiden u. Hutungen .

Ostpreußen _

absolute Zahlen
in 1000 ha

Zu- (+)
bezw.
Abnahme (—)
| 1927 gegen |
DT —_ _ 1913
1918 | 1927 | inv.HE.

1249,8
185,0
66,6
6,9
251,6
310,0
128,7
364,9
262,3

1167,5
181,6
78,8
4,0
255,4
305.1
191.
348 7
836.4

6,5
— 1,8
+ 10,9
— 41,8
+ 1,5

— Be
Wi 4, de
+ 98,2

Preuß: +

absolute Zahlen
in 1000 ha

1918 | 1997

8976,2
1852,6
833,6
870,2
2686,2
1354,7
348,5
2805,7
1686,5

8570,8
1853,0
918,8
349,6
2771,8
1327,4
800,7
2805,8
18650

Zu- (+
bezw.
\bnahme (—
1927 gegen
1913
in v.H.

— 44
+ 0,02
+ 10,2
= 55
+ 382
— 2,0
— 12,1
+ 0
+ 10,6

Ein Vergleich der Ernteerträge ergibt folgendes Bild:

Ernteerträge in Ostpreußen und Preußen in dz je ha.l)

Roggen .
Weizen .
Gerste. . .
Hafer. ..
Kartoffeln
Heu.

Preußen ) Ostpreußen
1909/18 | 1924/27 ' 1909/18 | 1924/27

18,2
23,2
22,2
204
[47
30 -

‚8
72
»g
#1)
1463
ZU 4

z ‚0
„8
136
19,8
1388
"499

121°
386

Rückgang in %
Preußen !Ostpreuß

AT
59
0
7

vr

Ostpreuß.
Rückgang
stärker als
preuß. in %

383
33
0
111
180

Während vor dem Kriege die Erträge in Ostpreußen schneller als im Staatsdurchschnitt
 stiegen, ist der Rückgang in Ostpreußen in der Nachkriegszeit mit
Ausnahme der Gerstenerträge, die den gleichen Rückgang wie in Preußen aufweisen,
 wesentlich schärfer.
Der Rückgang der Ernteerträge in Ostpreußen ist zu einem Teil auf den
Raubbau während des Krieges zurückzuführen, zu einem wesentlichen Teil aber auch
durch den verminderten Verbrauch an künstlichen Düngemitteln bedingt. Der
Krieg bedeutete besonders für Ostpreußen eine schwere Schädigung der landwirtschaftlichen
 Produktionskraft auf Jahre hinaus, weil nicht nur die Äcker teils
verwüstet, teils verwahrlost waren, sondern es damals auch an natürlichem wie
künstlichem Dünger fehlte. So brachte die Entleerung der Provinz von Vieh infolge
 des Russeneinfalls einen völligen Ausfall von Stallmist auf 11%—2 Jahre.
Der Verbrauch an künstlichen Düngemitteln in der ost
preußischen Landwirtschaft betrug nach der Güterbewegungsstatistik:
1913 (Kalenderjahr) . . . . . . 379000 t,
1925 a W004... 841000 t,
1926 „2 „0000.00. , 207000 t,
19927 N 217 640 +

1) Die statistischen Erhebungsmethoden haben nach dem Kriege eine Veränderung erfahren,
die jedoch den Vergleich zwischen Ostpreußen und Preußen nicht beeinträchtigt, weil die
Änderungen in allen Teilen Preußens gleichmäßie durchgeführt worden sind.
        <pb n="26" />
        — 16

Der Kunstdüngerverbrauch gliedert sich für 1927 wie folgt:
Stickstoffhaltige Düngemittel . . 56478 t
Chülesalpeter . . . 2... u 2176 t
Phosphorhaltige Düngemittel . . ‚, 113263 €
Kalihaltige Düngemittel . . . 86 548 t
Sonstige Düngemittel einschl. Kalk , 59175 t
Insgesamt 317640 t

Der Verbrauch des Jahres 1927 betrug; nach der Güterbewegungsstatistik in Ostpreußen
 somit nur 83% des Jahres 1913.
Einen sehr starken Rückgang hat namentlich der Verbrauch an kalihaltigen
Düngemitteln erfahren. Nach Angaben des Kalisyndikats betrug der Absatz nach
Ostpreußen 1913: 131 248 t, 1927 dagegen nur 94 500 ft’) kalihaltiger Düngemittel.
Wesentlich geringer ist der Rückgang im Superphosphat-Verbrauch. Der Absatz
nach Ostpreußen betrug nach Angaben des Superphosphat-Syndikates an reinem
und gemischtem Superphosphat 1913: 28 000 t, 1927: 26 600 t. Für die stickstoffhaltigen
 Düngemittel ist ein Vergleich mit der Vorkriegszeit wegen ungenügenden
Materials nicht möglich. Dagegen ist die Angabe des Stickstoffsyndikats wichtig,
daß der Konsum an stickstoffhaltigen Düngemitteln von 60 395 t im Jahre 1927
auf 53 586 t im Jahre 1928 zurückgegangen ist. Über den Thomasmehlverbrauch
fehlen nähere Angaben.
Wie ungünstig die Entwicklung des Düngerkonsums in Ostpreußen ist, erhellt
auch aus Angaben des preußischen Landwirtschaftsministeriums. Danach betrug
der Düngerkonsum 1927 gegen 1925 im Reich 126 %, in Ostpreußen 86 %.
Der Rückgang der Ernteerträge ist zudem noch von einer Verschlechterung
der Absatzbedingungen begleitet.
Die Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen hat in der folgenden
Zusammenstellung den Versuch gemacht, die aus der Provinz Öst-Preußen
 nach auswärts versandten Mengen ostpreußischen
 Getreides zu errechnen. Die Kammer führt dazu aus: Von den
seitens der Industrie- und Handelskammer Königsberg (Pr.) und des Statistischen
Amtes der Stadt Königsberg als Ausfuhr über See festgestellten Mengen sind
diejenigen Mengen in Abzug gebracht worden, welche aus dem Auslande nach dem
Verkehrsbezirk II, Häfen Königsberg und Pillau, auf dem Bahnwege versandt
worden sind. Die Mengen, die an ausländischem Getreide in Königsberg verarbeitet
wieder in die Provinz zurückgelangen, sind verhältnismäßig gering, so daß hier
eine nennenswerte Fehlerquelle nicht besteht.
Ein Vergleich mit der Vorkriegszeit ist leider nicht möglich, da die Unterlagen
 hierzu fehlen, Jedenfalls bedeutet; nicht nur der Fortfall Posens und Westpreußens,
 wohin nach Angaben der Landwirtschaftskammer Königsberg ungefähr
ein Zehntel der ostpreußischen Brotgetreideausfuhr ging, sondern auch das Ausscheiden
 Rußlands für den ostpreußischen Getreideabsatz einen fühlbaren Nachteil.
 Hier waren es insbesondere die russischen Küstengebiete, für welche der
Bezug ostpreußischen Getreides, namentlich Weizens, sich in ungünstigen Jahren
billiger stellte als ein Bezug aus dem weit entlegenen russischen Süden, den nur
ein spärliches Schienennetz mit dem Norden verband. Unter diesen Umständen
ersparte der Bezug äus Ostpreußen sowohl Zeit wie Geld.

') Die Differenz zwischen den Zahlen des Syndikats und der Güterbewegungsstatistik
orklärt sich daraus, daß in der Güterbewegungsstatistik Transporte unter 10t nicht berücksichtigt
 werden.
        <pb n="27" />
        Ausfuhr von Getreide und Mühlenerzeugnissen aus Ostpreußen
in den Jahren 1924—1927 in Tonnen,

‚9024

Ge Mühlen.
. erzeug-;reide
 | 2 8
nisse

|, Ausfuhr über
See... .
in % der Gesamtausfuhr
 . !83,9% |

185 824 |

18 0833

70,9 %

).

Versand nach
dem Reiche
auf dem Bahnwege.
 . .
in % der Gesamtausfuhr
 .

324839! 4078

14,6%

28,2 %

3

Versand nach
dem Auslande
auf dem Bahnwege.
 . ..
in % der Gesamtausfuhr
 .

8117] 19267

15%

6,9%

Von dem Verzand
 zu 2. ginyen
 nach den
Berliner Bezirken
 . . 2...
in % der Gesamtausfuhr
 .

1795 |

640

08%! 834%

Gesamtausfuhr .

221 380 | 18378
i————
9239 758

a.

|

1925

‚926

1927

Ge- | Mühlentreide
 | OPRENB
nisse

Getreide


Mühlenerzeug-



Getreide


Mühlenerzeug-



| 1830247| 9404

146662] 95418

115443 |

38271

[744% | 41,8 %

83,5 % | 54,1%

77,6 %

—. 665%

8309911 8736

94477 |

21 229

16 894

19814

7,7% |

88,8 %

13,9 %

„45,1%

11,3 %

33,6 %

18 781 |

4.354

4 466 | 380

16 411

719
12%

| 8,4%

19,8 %

25%! 06%

11,0 %

2641! 165

2759|

72

B98

31

15% | 0,7%

1,5% |

0,1%

04%

0,05 %

1765 019 | 22494 175605 | 46977 | 148 748 | 58 804
A VE . I
| 197513 | 222582 { 208 542

Bedeutsam erscheint in der Tabelle, daß die Gesamtausfuhr des Jahres
1924 an Getreide und Mühlenerzeugnissen in den folgenden drei Jahren nicht
wieder erreicht worden ist, was wohl in der Hauptsache auf die knappen Ernten
und teilweise regionalen Mißernten der letzten Jahre zurückzuführen ist. Aus der
Tabelle ist zu ersehen, daß der Wasserweg gegenüber dem bahnwärtigen Versand
bevorzugt wird. Im Jahre 1927 sind 77,6 % des ausgeführten Getreides über See
verfrachtet worden und nur 22,4 % auf dem Bahnwege. Die Ausfuhrzahlen für 1928
liegen noch nicht vor, doch ist nach Angabe der Landwirtschaftskammer der seewärtige
 Auslandsexport erheblich gestiegen und hat damit nicht unwesentlich zur
Besserung der ostpreußischen Getreidepreise im Jahre 1928 beigetragen (vgl. hierzu
auch S. 11/12). Der Grund hierfür ist, daß in diesem einen Jahr infolge der
klimatischen Verhältnisse die Ernte Ostpreußens früher war als die Skandinaviens.
Die Aufstellung zeigt deutlich, daß der Versand nach den Berliner Bezirken
im Verhältnis zum Gesamtversand und im Verhältnis zu dem Versand auf dem
Bahnwege eine sehr geringe Rolle spielt. Die Anteile des Verkehrs an Getreide
und Mühlenerzeugnissen aus Ostpreußen nach Berlin gehen nicht über 1,5 bzw.
3:41 % in den Jahren 1924 bis 1927 hinaus. Besonders im Jahre 1927 ist ein
weiterer starker Rückgang der nach Berlin versandten Mengen eingetreten. Das
        <pb n="28" />
        15

ostpreußische Getreide ist bei dem Export ins Reich im wesentlichen auf die
irachtlich entfernteren Gebiete Mittel- und Westdeutschlands angewiesen.
In der nachstehenden Übersicht hat die Landwirtschaftskammer Königsberg
die monatlich auf dem Seewege aus Ostpreußen versandten Mengen an Getreide
und Mühlenerzeugnissen dargestellt. Darin spiegeln. die November- und Dezemberverkäufe
 des Jahres 1925 deutlich die besondere Kreditkrise der damaligen Zeit
wider.

Seewärtige Ausfuhr Ostpreußens an Getreide und Mühlenerzeugnissen in den
Jahren 1924—1927 über den Hafen Königsberg/Pr. in Tonnen.

Monat

Januar .
Februar .
März . .
April. .
Mai
Juni .
Juli .
August . .
September .
Oktober .
Novemher
Dezember

'ahı

1924

1925 * 1926 1 19927

11 498,5
18 127,38
28 953,7
48 993,4 |
L0 091,9
6171,8
L1.406,2
9 120,1
14 784,3 |
18 855,7
.0455,0
94880:

9 166,£
44188
2 928,1
1237,6
2 518,0
2.207,C
1 986,0
‘1 537,9
14 019,0
30 788,1
48 355,0
31 8550

34.028
23 653
13 358
152238
12 440
5.967
13 709
11 2083
21 421
33 108
18 345
19 920

19447
16375
16119
12012
‚0455
$161
3914
5 453
31 900
29 027
24. 863
26 478

[192 395,3 | 155 956,0 | 221689 | 192 804

Allerdings muß bei dieser Tabelle berücksichtigt werden, daß die aus dem
Auslande gekommenen und über den Hafen Königsberg gelaufenen Getreidemengen
Mmitenthalten sind. Dieser Umstand beeinflußt jedoch nicht nennenswert das Ge-3amtbild,
 da ein Vergleich mit den Zahlen der ersten Tabelle klar ergibt, daß die
‘nländischen Getreidemengen bei dem Export bei weitem überwiegen.
Die Kartoffelausfuhr ist für Ostpreußen kein ausschlaggebender
Faktor, da die Provinz kein Kartoffelüberschußgebiet ist, sondern sich annähernd
im Gleichgewicht befindet‘). Der Versand bewegte sich also schon vor dem Kriege
in recht engen Grenzen. Innerhalb dieser Grenzen wurden allerdings mehr als 50%
der gesamten Kartoffelausfuhr auf dem Bahnwege nach Westpreußen zur Verwertung
 in. den dortigen Brennereien geleitet. Insofern liegt also auch beim Kartoffelversand
 eine Benachteiligung gegenüber der Vorkriegszeit vor. Auf der anderen
Seite muß aber bemerkt werden, daß Ostpreußen heute die Aufgabe der posenschen
und westpreußischen Kartoffelbaugebiete übernommen hat, Westdeutschland mit
hochwertigen Saatkartoffeln zu versehen; jährlich werden etwa 1500 bis 2000 t
Pflanzkartoffeln nach dem Westen versandt. Der Kartoffelabsatz ist heute
wesentlich größer als vor dem Kriege.
Das Rheinland, Sachsen, Baden, Gebiete, die früher kaum als Konsumenten
für ostpreußische Saatkartoffeln in Erscheinung traten, sind heute zu Kunden
geworden. Allerdings müssen diese Absatzgebiete von Ostpreußen besonders erkämpft
 werden, weil naturgemäß die westlichen Gebiete sich zunächst aus den
Vorräten der nächstgelegenen Erzeugergebiete eindecken und erst in letzter Linie
auf das frachtlich ungünstige Ostpreußen zurückgreifen, mithin erst zu einer Zeit,
wo die Gelegenheit zur Ausnutzung günstiger Preischancen vorüber ist. Darüber

?) Vgl. „Die Verwertung der deutschen Kartoffelernten“, Verhandlungen und Berichte des
Unterausschusses für Landwirtschaft, Bd. 5.
        <pb n="29" />
        :9

hinaus bedeutet auch das ostpreußische Klima eine Benachteiligung des Absatzes
von. Speisekartoffeln. Masuren ist auf Kartoffelbau angewiesen. Es kann aber
seine Mieten im Frühjahr erst öffnen, wenn in anderen Gebieten Deutschlands
gowie den ehemaligen deutschen Provinzen Posen und Westpreußen der Bedarf
an Kartoffeln bereits gedeckt ist. Man muß daher die Kartoffeln an Ort und
Stelle an Schweine verfüttern und kann nicht je nach Marktlage verfüttern oder
Speisekartoffeln absetzen*).

b) Viehhaltung.
Die klimatischen Verhältnisse Ostpreußens bieten besonders gute Vorbedingungen
 für Viehzucht und Viehhaltung. Der Rückgang der Getreideanbaufläche
 und die Vermehrung der Hutungen und Weiden sowie des Hackfruchtbaues
(vgl. S. 15) deuten darauf hin, daß unter dem Druck der gegenwärtigen Wirtschaftslage
 die ostpreußische Landwirtschaft der Viehhaltung eine noch größere
Bedeutung beimißt als vor dem Kriege.
Ostpreußen ist ein historisches Gebiet der Pferdezucht. Daneben hat die
Rindviehhaltung, gefördert durch das organisatorische Wirken führender Männer,
einen vorbildlichen Hochstand erreicht. Die starke Durchsetzung der Provinz mit
bäuerlichen Betrieben verleiht auch der Schweinehaltung eine erhöhte Bedeutung.

Pferdezucht.
Nach den empfindlichen Einbußen, die die ostpreußische Pferdezucht durch
den Krieg erlitt, erfolgte in den ersten Nachkriegsjahren zunächst eine wesentliche
Wiederauffüllung des Bestandes, vor allem bedingt durch die notwendige verstärkte
Anspannung, um die Kriegsäcker wieder hochzubringen, die Einfuhrbeschränkungen,
die Reparationslieferungen, die Zunahme der Pferdeschlachtungen und durch die
Inflation selbst, deren Scheingewinne eine vermehrte Pferdehaltung mit sich
brachten. 1924 trat ein völliger Umschwung ein, indem die Nachfrage nach
Zucht- und Arbeitepferden stark zurückging und damit auch die Preise unbefriedigend
 wurden. Eine weitere Erschwerung des Absatzes brachte die starke
Einfuhr ausländischer Pferde.
Die Entwicklung des Pferdebestandes ergibt sich aus folgender Übersicht:

Pferdebestand in Ostpreußen und Preußen,

19181)

1925

Ostpreußen: Pferde insgesamt. . . . 518 188 498 747
darunter Pferde unter 3 Jahren . . 114850 137 606
Preußen?): Pferde insgesamt . . . . 12615869 2712768
darunter Pferde unter 3 Jahren . . | 370696 592571
1) Jetziger Gebietsumfang. 23 Preußen ohne Saargebiet.

1926

1927

1928

490049 481122 | 465610
126926 110580 95 299
2670942 2619923 | 2 546 984
521343 | 422483 | 344313

Der Rückgang des Pferdebestandes im Jahre 1928 gegenüber 1913 beträgt in
Ostpreußen 9,3 %, in Preußen 2,6 %; bei Pferden unter 3 Jahren in Ostpreußen
17 %, in Preußen 7,1%.
Am stärksten betroffen ist unzweifelhaft die Warmblutzucht. Diese
stand vor dem Kriege in hoher Blüte. Ostpreußen lieferte das beste Armeepferd
und setzte jährlich 14 000 Remonten ab.

1) Vgl. hierzu Beckmann: „Ostpreußen und Polen“, Berichte über Landwirtschaft NF.,
Berlin 1927.
        <pb n="30" />
        20

Der Krieg brachte der Warmblutzucht empfindliche Schläge. Nach Angaben
von Sachverständigen haben die züchterisch besten ostpreußischen Kreise Pillkallen
 und Stallupönen 90 % ihres Bestandes an eingetragenen Warmblutstuten
durch den Krieg verloren. In anderen Kreisen betrug der Verlust 60—80 %.
Nach Stabilisierung der Währung brach 1924 eine schwere Krise über die
ostpreußische Warmblutzucht herein, die mit unveränderter Schärfe bis heute
anhält. Die Hauptursache der heutigen Notlage liegt darin, daß infolge der
Heeresverminderung die ostpreußischen Remontelieferungen von 12 000 his 14 000
auf 2300 bis 2400 Stück, also auf 18 % zurückgingen. Die Krise wird durch folgende
 Angaben der Landwirtschaftskammer Königsberg verdeutlicht: In der Vorkriegszeit
 wurden. in Ostpreußen von staatlichen warmblütigen Beschälern rund
51 000 Stuten gedeckt, im Jahre 1928 dagegen nur 20 000, das ist ein Rückgang
auf 40 %; an Fohlen wurden im letzten Jahre der Vorkriegszeit rund 32000 Stück
geboren, 1928 rund 12 000, das ist ein Rückgang auf 38 %. .
Trotz dieses starken Rückganges leidet die Warmblutzucht der ostpreußischen
Landwirte auch heute noch unter einer Überproduktion; denn der Hauptabsatz
(Remonten) ist auf 18% gesunken, während die Produktion noch 38 % ihres Vorkriegsumfanges
 aufweist. Diese Bedarfsminderung muß als eine Dauererscheinung
 angesehen werden. Man sucht diesem Umstande in Ostpreußen durch Veränderung
 des Zuchtzieles in der Warmblutzucht Rechnung zu tragen. Das neue
Zuchtziel lautet: Verstärkung des ostpreußischen Warmblüters. Hierdurch hofft
man, zu einem verstärkten Absatz von Arbeitspferden zu kommen. Gegenwärtig
kann dieses Ziel noch nicht als erreicht betrachtet werden.
Die ostpreußische Warmblutzucht lag vor dem Kriege und liegt auch heute
noch vorwiegend in bäuerlichen Händen. Der ostpreußische Landwirt, ganz besonders
 der kleine Landwirt, ist an der Pferdezucht sehr interessiert, denn er
braucht in den vier bis fünf Sommermonaten mehr Pferde auf der Flächeneinheit.
als im übrigen Deutschland (vgl. S. 5). Eine Möglichkeit, diese Belastung zu
mindern, war bisher dadurch gegeben, daß er Stuten hielt und Fohlen zog und verkaufte.
 Während nun dieser Fohlenverkauf vor dem Kriege gut vonstatten ging,
stockt er heute, Gerade der kleine Landwirt ist aber auf diesen Verkauf angewiesen;
 denn er hat weder Futter noch Platz zur Aufzucht der Tiere. Die Folge
ist, daß er, um überhaupt etwas zu erlösen, die besten Fohlen zu mäßigen Preisen,
auch Stutfohlen, verkauft, und das züchterisch weniger wertvolle Material behält.
Darin liegt eine große Gefahr für die Rentabilität sowohl der ostpreußischen
bäuerlichen Wirtschaften als auch für die Existenz der ostpreußischen Warmblutzucht.

Besonders schwierig sind die Verhältnisse im Edelzuchtgebiet, welches durch
den Remonteausfall am stärksten betroffen worden ist. Die bäuerlichen Zuchtstätten
 sind hier in besonders starkem Rückgang begriffen, was aus folgenden Angaben
 der Landwirtschaftskammer Königsberg deutlich hervorgeht:
In dem Edelzuchtgebiet (Regierungsbezirk Gumbinnen) wurden
gedeckt
im Jahre 1914 273854 reinblütige ostpreußische Stuten
1924 26046
1925 18288
1926 11926
1927 117938

geboren
20470 Fohlen
14828
14109
10 473
6875

Das ist in der Bedeckung ein Rückgang auf 43 % und in der Zahl der geborenen
 Fohlen ein Rückgang auf 34% der Zahlen von 1914.
        <pb n="31" />
        21

In neuerer Zeit beginnt eine gewisse Nachfrage nach ostpreußischen Warmblütern
 im Osten rege zu werden. So wurden z. B. seit der Stabilisierung
3500 Pferde nach Rußland verkauft.
Die Kaltblutzucht weist eine der Warmblutzucht entgegengesetzte Entwicklungslinie
 auf. Sie ist im starken Vorgehen begriffen.
Es wurden in der Vorkriegszeit von Kaltblutbeschälern jährlich rund 21 000
Stuten gedeckt, 1928 dagegen 28 000 Stuten, d. i. eine Zunahme um 33 %. 8
wurden in der Vorkriegszeit jährlich geboren rund 12000 Fohlen, in den letzten
Jahren rund 16 000, das ist eine Zunahme von 33%. In bestimmten Gebieten wird
es als eine Hemmung empfunden, daß die Körordnung die Aufstellung von Kaltbluthengsten
 ausschließt.
Nach Ansicht der Landwirtschaftskammer kann die Kaltblutzucht in dem
gegenwärtigen Umfange aufrechterhalten werden. Betriebswirtechaftlich seien
wesentliche Änderungen nicht zu bemerken, Der Züchter ist in Ostpreußen der
bäuerliche Landwirt, Dieser verkauft die Fohlen im August nach dem Absetzen
an den größeren Landwirt).

Rindviehhaltung.
Der Rindviehbestand der Provinz hat nach der Zählung vom 1. Dezember 1928
den Vorkriegsstand noch nicht erreicht, wenn auch gegen 1926 und 1927 eine
Steigerung zu verzeichnen ist. Dagegen ist der Bestand an Kühen etwas höher
als in der Vorkriegszeit.

Rindviehbestand in Ostpreußen und Preußen.

‘9181

9925

1926

19927

Ostpreußen
Rindvieh insgesamt. .
darunter Kühe, einschl,
Färsen

1263775 '

| 126 897

1115 944

|. 176 363

625822 |

613 690

613 520

632 351

Preußen?)
Rindvieh insgesamt. .,
darunter Kühe, einschl.
Färsen . . ; 1

9616560 | 9604891 | 10095214
5 615 050 5 614 458 | 5671 605 | 5 821 441
I J
‘) Jetziger Gebietsumfang. 2%) Preußen ohne Saargebiet.

1928

1 190 910
633 250

i

10 335 353
5 850 102

Die in dieser Übersicht zum Ausdruck kommende Entwicklung ist durch die
Verhältnisse durchaus begründet. Gemessen an den Milchpreisen sind die Preise
für Vieh unzureichend, so daß der Landwirt sich stärker auf Milchviehhaltung gelegt
 hat. Für Ostpreußen kommt noch hinzu, daß es die früheren nahen Absatzmärkte
 für Magervieh in Posen und Westpreußen verloren hat.
Infolge der Abtretung dieser Provinzen muß Nutzvieh jetzt nach den
weiter entfernt gelegenen Provinzen Mittel- und Westdeutschlands abgesetzt werden,
was neben der hohen Frachtbelastung starke Gewichtsverluste und erhebliche
Begleitungsspesen erfordert. In Mittel- und Westdeutschland konkurriert Ostpreußen
 mit den Zuchtgebieten der Marschen und Süddeutschlands, die gegenüber

1) Der Wert der Ausfuhr von Pferden aus der Provinz Ostpreußen wird von der Landwirtschaftskammer
 Königsberg folgendermaßen geschätzt: Vorkriegszeit 43 000 Stück im Gesamtwerte
 von 32 Millionen Mark (darunter 12000 Remonten im Werte von 14 Millionen Mark);
Nachkriegszeit (1926/27) 42000 Stück im Werte von 21 Millionen RM (darunter Remonten im
Werte von 3 Millionen RM).
        <pb n="32" />
        — 22 —

Ostpreußen einen großen frachtlichen Vorsprung haben.“ Trotzdem ist der Absatz
von Zucht- und Nutzvieh nach Angaben des Tierzuchtdirektors Peters in Königseberg
 jedenfalls bis zum Herbst 1928 größer als vor dem Kriege gewesen.
Diese Absatzsteigerung ist im wesentlichen auf die häufigen an verschiedenen
Orten abgehaltenen großen Zuchtviehauktionen in Ostpreußen zurückzuführen.
Diese Auktionen bieten eine günstige Ankaufgelegenheit, weil die Käufer aus
anderen Provinzen hier das zum Verkauf kommende Material an einem Platze
zusammen finden. Von den Zuchtviehauktionen gehen nach Angabe der Landwirtschaftskammer
 etwa 20% der Bullen und etwa 80% der weiblichen Tiere nach
auswärtigen Zuchtbezirken. Der gestiegene Zuchtviehabsatz ging aber nicht Hand
ı.n Hand mit einer günstigen Preisentwicklung. Im vergangenen Jahre sind die
Zuchtviehpreise stark zurückgegangen. Näheres hierüber ist in dem Abschnitt über
die Preisverhältnisse ausgeführt worden (vgl. S. 13). Seit dem Herbst 1928 ist der
Absatz an Zucht- und Nutzvieh in Ostpreußen ins Stocken geraten.
Der Absatz an ostpreußischem Schlachtvieh ist durch die schlechten
Preise in den letzten Jahren stark beeinträchtigt worden. Gerade durch den
Preisrückgang der mittleren und geringeren Qualitäten wird die Provinz Ostpreußen
 besonders hart getroffen, weil das ungünstige Klima und der Mangel an
Mastfutter die ostpreußischen Landwirte zwingt, ihre Tiere mager oder im eben
angemästeten Zustand auf den Markt zu bringen. Die Zahl der Wirtschaften, die
in Ostpreußen Vollmast treiben können, ist nach einem Gutachten von Tierzuchtdirektor
 Dr. Peters verhältnismäßig gering. Die schlechten Preise haben zu einer
vermehrten Ausfuhr von Kälbern zu Schlachtzwecken geführt, während die Aus-{uhr
 von Stieren und Ochsen infolge der verminderten Jungviehzucht zurückzegangen
 ist). Es wurden nach der Reichsbahnstatistik ausgeführt.

Rindvieh, Stück. . .
larunter Stiere und Ochsen
larunter Kälber

1913 1925 1926
263 190 222 112 185 249
18 671 6 586 5 844
36 316 59 546 65 778

Eine Aussonderung der Versandzahlen für Zucht- und Nutzvieh ist aus der
Reichsbahnstatistik nicht möglich.
Die Produktions- und Absatzbedingungen haben sich gegenüber der Vorkriegszeit
 insofern verschoben, als die Aufzucht infolge der verteuerten Kraftfuttermittel
und der hohen Zinsen heute wesentlich teurer ist als in der Vorkriegszeit, Trotz
dieser Schwierigkeiten wird in der Provinz intensiv an der Verbesserung der Rindviehzucht
 gearbeitet, was besonders in der Milchwirtschaft. zu sehr günstigen
Resultaten geführt hat.
Ostpreußen hat auf dem Gebiete der Rindviehzucht die stärkste Organisation
Deutschlands. Die Provinz hat das am weitesten verbreitete Zücht ervereinswesen
 und auch das dichteste Netz von Kontrollvereinen.

') Der Bestand an Ochsen und Bullen (Stieren) betrug:

VE EEE

in Ostpreußen
in Preußen.

{918

1927 | 1998

Abnahme
1928
gegenüber
1912

88919 ° 38870 | 883258 | 62,6%
695188 | 835905 | 838247 | 51,2 0%
        <pb n="33" />
        23

Vor dem Kriege gehörten in Ostpreußen den Herdbuchgesellschaften etwa
700 Rinderherden mit einem Viehbestande von etwa 60 000 Tieren an. Heute sind
Jen grei großen Züchtervereinen für das schwarz-weiße Rind (der Ostpreußischen
Holländer Herdbuchgesellschaft, dem Herdbuchverein für das schwarz-weiße Tieflandrind
 in Ostpreußen, der Westpreußischen Holländer Herdbuchgesellschaft) im
ganzen rund 1% des Rindviehbestandes der Provinz angeschlossen (Gesamtbestand
am 1.12. 1928 insgesamt 1,19 Mill. Stück Rindvieh).
Dazu kommen etwa 326 Kontrollvereine, denen etwa 135000 Kühe angeschlossen.
 sind, d. s. etwa 25 % aller Kühe der Provinz. .
Eine besonders günstige Wirkung haben die Futterberatungsstellen aufzuweisen,
 die mit den Kontrollvereinen Hand in Hand arbeiten. Die Kontrollvereinsergebnisse
 werden auch in züchterischer Hinsicht systematisch bearbeitet
and der Zuchtwahl dienstbar gemacht. Infolge dieser Zuchtwahl und der
rationelleren Fütterung sind die Milcherträge in Ostpreußen in der Nachkriegszeit
 außerordentlich gestiegen. Im Kontrolljahr 1927/28 beträgt nach Angaben
 der Landwirtschaftskammer Königsberg der Durchschnitt für etwa 135 000
zontrollierte Kühe etwa 3800 kg Milch mit 3,30 % Fett — 125kg Fett je Kuh
and Jahr gegen etwa 3000 kg Milch mit 3,14 % Fett — 94 kg Milchfett vor dem
Kriege. Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Zahl der kontrollierten Kühe jetzt
ungefähr fünfmal so groß ist wie vor dem Kriege, daß also sehr viele Bestände
ın dem heutigen Durchschnitt mit enthalten sind, die in der Vorkriegszeit zweifellos
 noch niedrigere Erträge gebracht haben.
Die umfassenden Zucht- und Kontrollorganisationen erfordern jedoch hohe
Unkosten, denen zur Zeit keine entsprechenden Einnahmen gegenüberstehen. Wenn
die ungünstige Wirtschaftslage auf dem Gebiete der Rindviehzucht weiter bestehen
»leibt, so ist nach Ansicht der maßgebenden Stellen nicht daran zu zweifeln, daß
Jiese Organisationen in ihrem heutigen Umfange nicht aufrechtzuerhalten sind.
Für das Jahr 1927 hat der Unterausschuß für Landwirtschaft eine Erhebung
äber die Verhältnisse des deutschen Molkereiwesens unternommen, von der nahezu
sämtliche deutschen Molkereien erfaßt worden sind!). Durch diese Erhebung sind
in Ostpreußen insgesamt 748 Molkereien ermittelt worden, die sich in
folgender Weise verteilen:

Regierungsbezirk

Genossenschafts-



Allenstein. . .. .
Gumbinnen . . 0.0...
Königsberg . ..
Westpreußen

5)
35
19

Provinz Ostpreußen | 91

Privatmolkereien


90
201
174
107

579

Gutsmolkereien


S
16
61

8

Gesamtzahl

116
236
270
126

Z7AR

Die gesamte Milchanlieferung dieser 748 Molkereien betrug 482 Mill. Liter,
wobei der angelieferte Rahm entsprechend seinem Fettgehalt in Milch umgerechnet
worden ist. Diese Milchmenge wurde in folgender Weise verwertet:
Als Frischmilch verkauft . . 2. ....0... 57,9 Mill Ltr. = 12,0 %
Verbuttert (= 14,3 Mill. Pfd., Butter) . ... -. . 2003 „ » = 41,5%
Zur Rahmherstellung (Frischverbrauch) verwendet . 12,9 „ 2» = 27%
Verkäst (35,4 Mill. Pfd. Käse u. 2 Mill. Pfd. Molkenbutter) 208,0 „ „ = 43,2%
In sonstiger Weise verwendet (Dauermilch usw.) - I8 80 = 06%

ı) Die Ergebnisse dieser Erhebung werden in einem besonderen Bande veröffentlicht werden.
        <pb n="34" />
        24

Durch die Molkereierhebung ist die Milchleistung von 236000 Kühen oder
rund 44%. des gesamten. Kuhbestandes der Provinz ermittelt worden. Sie beträgt
nach den Angaben der Molkereileiter durchschnittlich 2800 Liter im Jahre. Außerdem
 liegen über die Höhe der Milchleistung neben den Feststellungen der
Milchkontrollvereine noch die Schätzungen der Landwirtschaftskammer vor. Die
Milchleistung der den Milchkontrollvereinen angeschlossenen Milchkühe geht
mit rund 3800 Litern natürlich weit über den allgemeinen Durchschnitt hinaus.
Die Landwirtschaftskammer schätzt für ganz Ostpreußen die Durchschnittsleistung
auf 2500 Liter je Kuh. Da den Molkereien 304 000 Milchkühe =— 56% des gesamten
 Kuhbestandes der Provinz nicht angeschlossen sind und da in dieser Zahl
auch alle Kühe der kleinsten Betriebe, der Landarbeiter usw. enthalten sind, deren
Milchleistung erheblich unter dem Durchschnitt liegen dürfte, so wird die Schätzung
der Landwirtschaftskammer dem großen Durchschnitt der Provinz ungefähr
entsprechen. Somit dürfte die gesamte Milcherzeugung Ostpreußens auf etwa
1350 Mill. Liter zu schätzen sein. Legt man für die Berechnung des Wertes der
gesamten in Ostpreußen gewonnenen Milch den nach den Ergebnissen der Molkereiarhebung
 an die Landwirte gezahlten Durchschnittspreis von 13,65 Pf. je Liter‘
zugrunde, so ergibt sich ein Gesamtwert der Milcherzeugung Ostpreußens von
184 Mill. RM. Dieser Betrag dürfte eher zu hoch als zu niedrig sein, weil zwar
eine Anzahl von Betrieben in der Umgebung der Städte bei direkter Frischmilchlieferung
 höhere Preise erzielen, dagegen aber die große Masse der abgelegenen
Betriebe, die auch keine günstigen Verwertungsmöglichkeiten durch Molkereien
vesitzen, einen erheblich geringeren Ertrag aus ihrer. Milcherzeugung erzielen
werden, als dem Durchschnitt der Molkereien entspricht.
Eine genaue Ermittlung der beträchtlichen Ausfuhr Ostpreußens an
milchwirtschaftlichen Erzeugnissen ist nicht möglich. Die Landwirtschaftskammer
rechnet auf Grund einer kurz nach dem Kriege durchgeführten Erhebung mit einem
durchschnittlichen jährlichen Versand von 63 000 dz Butter und 200000 dz Käse.
Um den Absatz zu erweitern und konkurrenzfähiger zu werden, hat Ostpreußen
 eine Markenbutter herausgebracht, die, unter strengster Kontrolle hergestellt,
 gleichmäßig gute Qualität verbürgt. Dasselbe gilt für Käse.
Was den inneren Absatzmarkt anbelangt, so erwächst hier dem ostpreußischen
 Landwirt aus den schlechten Verkehreverhältnissen eine starke Benachteiligung.
 Diese, zusammen mit der geringen Anzahl von Städten in Ostpreußen,
 gestattet dem Landwirt nur einen sehr geringen Frischmilchabsatz und
zwingt ihn in der Regel zu der weniger lohnenden molkereimäßigen Verwendung
seiner Milch. Eine Besserung dieses Zustandes wäre besonders erwünscht, denn
die Milcheinnahmen gewinnen ständig an Bedeutung für die ostpreußischen Betriebe.
 Wie groß diese Bedeutung schon heute ist, erhellt aus den Buchführungsergebnissen*)
 für den Durchschnitt der Wirtschaftsjahre 1924 bis 1927, wonach die
Milcheinnahmen von den gesamten Einnahmen des Betriebes ausmachten.
bei Betrieben von 20— 50ha . . . 11,5 %
‘ „ 200—400 ha . , . 221%
über 400 ha . 15,5 %.

35

Schweinezucht.
Sowohl für Ostpreußen als auch für Preußen war 1927 das erste Nachkriegsjahr,
 in dem der Schweinebestand der Vorkriegszeit überschritten wurde.

1) Vgl. „Landwirtschaftliche Buchführungsergebnisse“, Verhandlungen und Berichte des
Unterausschusses für Landwirtschaft, Bd. 4.
        <pb n="35" />
        25

Infolge der unrentablen Preise wurde im Jahre 1928 die Schweinehaltung, wie die
nachstehende Übersicht zeigt, wieder stark eingeschränkt, und zwar in Ostpreußen
erheblich stärker als im übrigen Preußen, nämlich um 17,1 % gegen 12,9 %.

Schweinebestand in Ostpreußen und Preußen

191313

1925

1926

Ostpreußen
Schweine insgesamt |
darunter Jungschweine
Preußen?)
Schweine insgesamt | 15460293 | 10969519 | 13 2838 168
JarunterJungschweine | 9152 693 6 399 354 | 8122 280
1) Jetziger Gebietsumfang. ?) Preußen ohne Saargebiet

{

19927

1 409 657
830 871

15 820 467
9 732 576

19928

1169 154]
682 665

PS 781 3821
8 401 540

1 Abnahme
1928
gegenüber
1913
in 9%

11,8
86

10,9
738

Von besonderer Bedeutung ist die Schweinehaltung für die bäuerlichen Wirt
schaften, wie aus folgender Übersicht hervorgeht:

Betriebsgröße

unter 0,5
0,5— 2
2 — 5
ö — 20
20 —100
100 —200
über 206

Schweinebestand
nach der Betriebsstatistik
vom 16. Juni 1925

Stück

%

134 903
57 186
66 671
184 232
180 990
36 177
99 259

17,7
7,5
8,8
24,8
28,8
4,8
154

zusammen | 759518 | 100,0

Nur 18% des Schweinebestandes also befanden sich in Händen des größeren
Besitzes über 100 ha. Die bäuerlichen Betriebe von 2—100 ha nahmen rund 57 %
für sich in Anspruch, während auf die Zwergbetriebe unter 2 ha noch ein Anteil
von 25 %, also ein Viertel des gesamten ostpreußischen Schweinebestandes entfiel.
Insgesamt sind es somit über 80 % des Schweinebestandes, welche sich in den
Händen des bäuerlichen Besitzes befinden.
In der Vorkriegszeit bestanden in Ostpreußen drei Schweinezüchtervereinigungen,
 welche sich mit der Zucht des deutschen Edelschweines und des deutschen
veredelten Landschweines beschäftigten. Ihr Einfluß auf die Hebung der Landesschweinezucht
 blieb verhältnismäßig gering. Es wurde damals ein gesundes, fruchtbares,
 aber wenig frühreifes und schwer zu fütterndes Schwein produziert, das
erst mit 12 Monaten schlachtreif war. Die züchterischen Bestrebungen und
Arbeiten wurden durch den Krieg unterbrochen, z. T. durch den Russeneinfall vernichtet.
 In der Nachkriegszeit trat als Folge einer Geschmacksveränderung im
Fleischverbrauch eine Wandlung im Zuchtziel ein. Man bevorzugt heute das
leichte fleischige Schwein von 200—250 Pfund, das im Preise höher steht als das
beste Fettschwein, während es vor dem Kriege um 1—2 RM. hinter letzterem
zurückblieb.

Enquete-Ausschuß, II. Band 8.
        <pb n="36" />
        26

In Ostpreußen haben die von den ostpreußischen Schweinezüchtervereinigungen
 gegründeten Schweinekontrollvereine (1925: 3 Kontrollringe), die die Zucht
auf Leistung und die Durchführung rationeller Fütterungsmethoden zum Ziel
haben, für die Umstellung auf Schnellmast und Absatz leichter Schweine bahnbrechend
 gewirkt.
Heute bestehen in Ostpreußen 4 Schweinezüchtervereinigungen, bei denen
das deutsche Edelschwein mit etwa 90% vorherrscht. Ihr Einfluß auf die Landesschweinezucht
 ist ganz offensichtlich. Man kann sagen, daß die Schlachtreife gegenüber
 der Vorkriegszeit heute um etwa drei Monate verkürzt ist. Bis auf die Molkereien,
 die wie früher zur Ausnutzung der Molken und Magermilch Schweine zu
etwa 3 Zentner mästen, ist die Jungmast mit 7—9 Monaten fast allgemein durchgeführt.
 Die zur Erreichung dieses Zieles beschrittenen Wege sind: Verbesserung
von Haltung und Fütterung, Durchführung von Leistungszucht und Leistungs-Fütterung,
 Vermehrung der Eberhaltungsgenossenschaften, Kontrollringe, Vermehrung
 der Viehverwertungsgenossenschaften, Auktionen, Schauen usw. Der in
der Vorkriegszeit große Absatz von Läuferschweinen nach Posen und Westpreußen
(15'% des gesamten ostpreußischen. Schweineabsatzes ging vor dem Kriege dorthin)
 ist völlig verloren, so daß heute notgedrungen die Mast stark in den Vordergrund
 getreten ist.
In den Fütterungsgrundlagen ist insofern eine Veränderung eingetreten, als
die vor dem Kriege in großen Mengen eingeführte russische Gerste zur Schweinemast
 fast völlig fortgefallen und daher naturgemäß die wirtschaftseigenen Futter
mittel wie Roggen, Kartoffeln und Rüben stark in den Vordergrund getreten sind.
Infolgedessen hat vor allem der jeweilige Kartoffelpreis starken Einfluß auf den
Umfang der Schweinemast.
Hauptabnehmer für das ostpreußische Schwein sind: Berlin, Dresden, Leipzig,
Chemnitz und Zwickau; nur vereinzelt gehen leichte Schlachtschweine nach
Stuttgart und München. Der Absatz für Zuchttiere ist beschränkt und erfolgt
innerhalb der Provinz. Der Absatz wird im allgemeinen durch die hohen
Frachten und die hohen Gewichtsverluste der Tiere beeinträchtigt. Der Gewichtsverlust
 lebender Tiere auf der langen Reise von Ostpreußen nach Berlin wird von
den ostpreußischen Viehverwertungsgenossenschaften mit 15 bis 18 Pfund je Stück
veranschlagt, während man im Westen nur mit Verlusten von 8 bis 10 Pfund
rechnet.
Trotz dieser Benachteiligung haben sich die ostpreußischen Viehverwertungsgenossenschaften
 nach Angaben der Kammer mit Erfolg bemüht, festen Absatz zu
schaffen. Allerdings ist der Absatz heute wesentlich geringer als in der Vorkriegszeit.
 Er betrug nach der Güterbewegungsstatietik im Durchschnitt der Jahre 1925
bis 1927 473 577 Stück, während er im Durchschnitt der Jahre 1909 bis 1913
nach den Hansenschen Berechnungen 647 000 Stück ausmachte.
Schafzucht.
Der Rückgang der Zahl der Schafe gegen 1913 beträgt in Ostpreußen 40,9 %,
in Preußen 28,9%. Sowohl Ostpreußen wie Preußen weisen eine ständige jähr-Schafhaltung
 in Ostpreußen und Preußen.

19131)

1925

1926

19927

Ostpreußen . . . ..
Preußen

8338 086 / 304 976 245 8373 220 554
3 345 514 8177 505 2.724 678 2 553 665
1) Jetziger Gebietsumfang. ?% Preußen ohne Saarvebiet.

1928

197016
2.397 789
        <pb n="37" />
        7

liche Abnahme der Schafbestände auf, die rückläufige Tendenz kommt jedoch in
Ostpreußen schärfer als im Staate zum Ausdruck.

Seuchenschäden.
Ostpreußen ist auf drei Seiten von Staaten umgeben, deren Veterinärwesen
auf einer erheblich tieferen Stufe steht als in Ostpreußen. Die Provinz ist somit
heute wesentlich stärker der Gefahr der Einschleppung von Seuchen ausgesetzt als
vor dem Kriege. Die Schäden, die der Provinz durch die anzeigepflichtigen Seuchen
seit 1914 entstanden sind, ergeben sich aus folgender Zusammenstellung der Landwirtschaftskammer
 Königsberg:

Schäden durch anzeigepflichtige Seuchen in der Provinz Ostpreußen »
1914 1915 1916 1917 1918 1919 1920
Mk. Mk Mk. Mk. Mk. Mk. Mk.
10827694 5890234 5867863 5565527 1175349 1466641 2045050
1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927
Mk. Mk. Mk, RM. RM. RM. RM.
6143688 3071607 2068486 1990125 17274680 7076320 2716076

Nach dem Kriege fallen vor allem die hohen Schäden in den Jahren 1925 und
1926 auf. Diese sind auf die Einschleppung der Maul- nud Klauenseuche zurückzuführen,
 welche nach Angaben der Landwirtschaftskammer im Jahre 1925 einen
Schaden von 14,5 Mill. und 1926 von 5,5 Mill. RM. verursacht hat.
Außer durch anzeigepflichtige Seuchen erwachsen der Provinz jährlich hohe
Verluste aus den nichtanzeigepflichtigen Seuchen und Krankheiten. Hier wirkt
sich vor allem die unzureichende Entwässerung der Wiesen und Weiden der
Provinz aus, auf die bereits auf Seite 6 hingewiesen wurde,
Der jährliche Gesamtschaden, der der Provinz aus den nichtanzeigepflichtigen
 Seuchen und Krankheiten erwächst, wird von der Landwirtschaftskammer
auf 20 Mill. RM. geschätzt.

1) In der Tabelle sind die durch die Wirtschaftsbehinderung entstehenden Schädigungen, also
die Einwirkungen der Stallsperre, des Verbots der Weggabe nicht ausreichend erhitzter Milch
an Sammelmolkereien, der Erschwerung des Deckgeschäftes, der Hofsperre des Geflügels, des
Verbotes des Verkaufs von Futter und Streu, der Desinfektion der Milchgeräte und der Ställe,
der Beschränkung des Verkaufs von Klauenvieh aus den im Sperrgebiet gelegenen nicht verseuchten
 Gehöften, der Beschränkung des Handels, des Besuches der Märkte, Viehauktionen und
Tierschauen nicht berücksichtigt worden, da sie sich auch nicht annähernd mit Sicherheit erfassen
lassen. Der Berechnung wurde der gesamte Rinderbestand der von der Seuche betroffenen Gehöfte
 zugrunde gelegt. Der Wert des einzelnen Rindes ist mit 200 Mk. eingesetzt, da in der zugrunde
 gelegten statistischen Nachweisung unter Rindern auch sämtliche Kälber mitgezählt sind,
Der durch Todesfälle verursachte Schaden infolge der Seuche selbst ist mit 2%, bei Tod infolge
von Nachkrankheiten mit 8% und bei Tod infolge von Folgekrankheiten mit 5%, der Gesamtschaden
 durch Todesfälle -also mit 10% des Gesamtwertes berechnet. Der Milchverlust ist mit
ainem Drittel der Milchleistung für 8 Tage =8&amp;gt;C6 Liter Milch:8 = 16 Liter angenommen,
und zwar ist die Zahl der Kühe mit 50% der insgesamt erkrankten Rinder berechnet. Der
dauernde Rückgang der Milchleistung, der ganz besonders schwer als Folge der Seuche ins
Gewicht fällt, ist bei einer Durchschnittsmilchleistung von 2000 Liter je Kuh mit 10% = 200 Liter
je Kuh eingesetzt. Der Fleischverlust ist mit 10% des Gewichtes. das Durchschnittsgewicht mit
5 Zentnern angenommen worden.
Der Verlust an Zuchtwerten ist mit 1,25% des Gesamtwertes berechnet, der Verlust bei
anderen Tiergattungen, Schweinen, Schafen, Ziegen, mit 0,8% des Gesamtwertes. Es sei bemerkt,
daß der Milchverlust während der Erkrankung sehr niedrig angenommen ist. Auch sonst sind
die Schätzungen so niedrig gehalten, daß die angegebene Gesamtziffer allen Einwendungen
standhalten dürfte.
        <pb n="38" />
        DR

Zusammenfassend läßt sich sagen, daß der ostpreußische Viehbestand
 die Vorkriegshöhe noch nicht wieder erreicht hat und der Rückgang größer
ist als im preußischen Durchschnitt. Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß
Ostpreußen durch den Krieg ganz besonders schwere Verluste an Vieh erlitten
hat. Einmal wurde beim Russeneinfall das ostpreußische Vieh teils vom Feinde
erbeutet, teils in das übrige Deutschland abtransportiert. Ferner brachte der
Krieg für Ostpreußen eine starke Einschleppung von Seuchen. Im Jahre 1914
wurde die Provinz zweimal von der Maul- und Klauenseuche heimgesucht, die einen
Schaden von 9,1 Mill. RM. verursachte. Das Wiederauftreten der Seuche im
folgenden Jahre brachte einen Verlust von 2,8 Mill. RM. Auch in den späteren
Jahren hat Ostpreußen stark unter Seuchen zu leiden gehabt. ;
Im übrigen läßt sowohl die ‚starke Einschränkung der Pferdezucht wie
andererseits die Ausdehnung der Kuhhaltung erkennen, in welcher Richtung die
ostpreußischen Landwirte ihre Betriebe umzustellen bestrebt sind.
        <pb n="39" />
        Teil II.
Betriebsergebnisse und öffentliche Lasten.

Die Betrachtung der Produktionsverhältnisse läßt schon sehr wesentliche
ungünstige Strukturveränderungen erkennen. Der Eindruck von der Ungunst der
Lage wird noch verstärkt, wenn man ‘die Rentabilitätelage und die steuerliche und
soziale Belastung: untersucht.

1. Betriebsergebnisse.

Ein Vergleich der Betriebsergebnisse in der Vor- und Nachkriegszeit ist nur
an Hand des Buchführungsmaterials der ostpreußischen Buchstellen möglich, da
dag bei der Buchführungserhebung des Unterausschusses für Landwirtschaft verarbeitete
 Material nicht genügend Betriebe aus Ostpreußen enthielt. Das Material
der ostpreußischen Buchstellen umfaßt allerdings Betriebe, die für die Vor- und
Nachkriegszeit nicht identisch sind. ' Für die Vorkriegszeit handelt es sich dabei
nur um Großbetriebe, für die Nachkriegszeit außerdem auch um Mittelbetriebe.
Weiter ist der Reinertrag etwas anders errechnet als in der Untersuchung
von Buchführungsergebnissen durch den Enquete-Ausschuß, da der Lohnanspruch
des Besitzers und der mitarbeitenden Familienangehörigen in den Betriebsergebnissen
 der ostpreußischen Buchstellen nicht in Ansatz gebracht ist. Diese Umetände
 müssen berücksichtigt werden, wenn man das folgende Bild der Rentabilität
ainer Anzahl von Betrieben betrachtet, deren Buchführungsergebnisse von der Zentralstelle
 für landwirtschaftliche Buchführung und der Landwirtschaftlichen Buchführungsgenossenschaft
 Königsberg bearbeitet wurden.

Reinertrag je ha landwirtschaftlicher Fläche,

Jahr

Durchschnitt
1909/14

Zahl der Betriebe

540
(Zah) Apr Ahrchlügre'

Reinertrag
M. bzw. RM. _

AR ON

1924/25 315 41,0
1925/26 ‚471 105
1926/27 660 — 6,8
1927/28 734 + 45

Einem Reinertrag von 45 M. je Hektar in den Jahren 1909—1914 steht in
den Nachkriegsiahren ein sich langsam verringernder Fehlbetrag von — 41 RM.
1924/25 bie — 6,8 RM. 1926/27 gegenüber; erst 1927/28 ergibt sich ein geringer
Reinertrag von 4,5 RM. je Hektar.
        <pb n="40" />
        30

Wirtschaftseinnahmen und -ausgaben

Iahr

Durchschnitt 1909/14

1924/25
1925/26
1926/27
1927/28

Durchschnitt 1924/28

Wirtschafts- | Wirtschafts:
einnahmen ausgaben
— M. bzw. RM.

Wirtschafts- | Wirtschaftseinnahmen
 | ausgaben
1909/14 = 100
100 | 100

203 ' 164

164 194
183 183
205 205
2929 217

81 118
90 111
101 125
118 132

|

195 | 200 | 96

122

Die Wirtschaftseinnahmen und -ausgaben verteilten sich in der Vor- und
Nachkriegszeit folgendermaßen:

Wirtschaftseinnahmen

Jahr

. . Getreide u. Hackfrüchte
Vieh ! Milch | einschl. Brennerei
be N

Vieh | Milch

| Getreideu. Hackfrüchte
einschl. Brennerei

19087

190

1909/14 |
1924/25 | 67 „a
1925/26 | 69 25
1926,27 | 81 /?
1927/28 84 *
1924/28 | 75 | 148 |

100} af
76 189
| 78 129
91 146
1 121
| 85 * 144

_ 100
i 61
87
93
1:8
88

67
Da ;

%

Wirtschaftsausgaben (M bzw. RM ie ha)

Jahr

Saat und
Futter

Dünger

Vich

Barlahn

"Devutat!

Gebäude-und
Maschinenunterhaltung


Brennstaffa


Aboaben

1909/14
1924/25
1925/26
1926/27
1927/28
1924/98 | 9 |

3
| | 3
8

46 Ö#
| 55 27 28 » 12 j4
59 21 20 Ü 15
an 28 19 15
28 18
is | 16 1 60 |} 2% I 21 | 18 1% 14

Wirtschaftsausgaben (1909/14 — 100

Jahr

Saat und
Futter

Dünger

Vieh

Barlohn

(Deputat!

Gebäude- und
Maschinenunterhaltune


Brennataffa


| Abgaben

1909/14 10° 100 100" 100 10 100
1924/25 113 154 50 120 210 165 ; 1 200
1925/26 97 93 41 128 162 143 219
1926/27 189 127 53 | 181 216 138 212
1927/28 158 _ 120 53 186 “16 | 150 30 „188
1924/98 126 | 120 | 50 I] 129 1 200 | 150 | 215 | 9204

!) Die Schwankungen in den Ausgaben für Deputatlohn erklären sich weitgehend aus der
Methode, nach welcher die Schätzungen vorgenommen worden sind. Allerdings ist auch eine
yewisse Mengenverschiebung eingetreten.
        <pb n="41" />
        3

Auffallend ist der starke Rückgang an Viehzukäufen in der Nachkriegszeit.
 Es sprechen hier zweifellos mit: Verminderung von Fohlenankäufen zu Remonteaufzucht,
 Verminderung von Mastviehankäufen. in den Brennereibetrieben,
eine Verminderung der Rindviehmast allgemein und schärfere Betonung der Milchwirtschaft.
 Es dürfte hier auch die nicht volle Ausnutzung des Brennereikontingents
 in den Nachkriegsjahren mitsprechen. Ein weiteres Moment dürfte darin
liegen, daß in der Vorkriegszeit durch die Zweigstelle der Buchführungsgenossenschaft
 in Insterburg verhältnismäßig mehr Pferdezucht- und Brennereibetriebe
bearbeitet wurden als in der Nachkriegszeit.
Die Steigerung der Brennstoffaufwendungen ist z. T. auf vermehrte Anwendung
 von Motorpflügen zurückzuführen. Die Betriebsstoffkosten sind unter Brennstoffe
 verbucht. Während in der Vorkriegszeit Dampf- und Motorpflüge ganz ver
einzelt auftraten, besitzen 1927/28 etwa 50% der Betriebe einen Motorpflug.
Eine Prüfung: der Einnahmen und Ausgaben in der Vor- und Nachkriegszeit
zeigt bereits von 1924/25 an ein stetes Ansteigen der Ausgaben bis zu 32 % über
die Vorkriegshöhe, während die Einnahmen erst 1926/27 die Vorkriegshöhe erreichen
 und 1927/28 um 13% überschreiten. Bei einer Auflösung der Wirtschaftseinnahmen
 und -ausgaben ergibt sich eine wesentliche Mehreinnahme nur für Milch
und Molkereierzeugnisse; bei den Ausgaben läßt sich für sämtliche Posten, abge
sehen von Viehkäufen, eine Vermehrung feststellen, die besonders hoch für Abgaben,
 Brennstoffe, Gebäude- und Maschinenunterhaltung, auch für Lohnaufwendungen,
 erscheint. Im Verlaufe der Nachkriegsejahre ist bei der bei allen Posten
steigenden Tendenz der Rückgang der Ausgaben für Düngemittel besonders auffallend,
 — eine deutliche Folge der unglücklichen Wirtschaftslage‘).
Einen wertvollen Einblick in das Verhältnis von Gesamtaufwand und Reinertrag
 gewährt eine Zusammenstellung der Zentralstelle für Buchführung und der
Buchführungsgenossenschaft Königsberg (vgl. Anlage IV). Hieraus ergibt sich
bei steigendem Gesamtaufwand wie auch bei steigendem Lohnaufwand stets ein
sinkender Reinertrag. Nicht eindeutig erscheint das Bild bei steigendem Aktivaufwand
 (Saatgut, Düngemittel und Futtermittel). Dabei ist zu berücksichtigen,
daß die Wirkung des Kunstdüngeraufwandes durch die Witterungseinflüsse vielfach
 illusorisch gemacht worden ist. ;
Wie schon erwähnt, ist im Laufe der vier untersuchten Jahre 1927/28 eine
Besserung in den Betriebsergebnissen eingetreten. Aus der nachfolgenden Zusammenstellung
 der Zentralstelle für Buchführung und der Buchführungsgenossenschaft
 Königsberg ist zu ersehen, daß die ihnen angeschlossenen Eigenbetriebe in
der Größenklasse von über 200 ha im Wirtschaftsjahre 1927/28 einen Reinertrag
im Durchschnitt von — 4,50 RM. je Hektar, die Betriebe von 100—200 ha einen
Reinertrag von +3,10 RM. je Hektar aufweisen. Für die Betriebe unter 100 ha
liegen für 1927/28 noch keine Zahlen vor. doch ist anch hier mit einer Besserung
zu rechnen. -
Bei der Beurteilung der Reinerträge ist aber zu berücksichtigen, daß aus
den Reinerträgen ein Schluß auf die Einkommensverhältnisse noch nicht gezogen
werden kann, da aus den Reinerträgen noch der Zinsendienst für das Leihkapital
bestritten werden muß. Vergleicht man für die untersuchten Jahre Reinertrag und
Zinsendienst, so zeigt sich, daß trotz der Besserung der Reinerträge die Einkommenslage
 der Betriebe sich wegen der ständig wachsenden Schuldenzinsen von
Jahr zu Jahr verschlechtert hat. Aus der nachfolgenden Zusammenstellung ist
dies deutlich zu ergehen. Die Unterschiede in der Zinsbelastung ie Hektar haben

1) Zum Vergleich der Betriebsergebnisse Ostpreußens mit denen anderer Reichsteile wird
auf Anlage IV verwiesen.
        <pb n="42" />
        32

sich bei den‘ Betrieben von 100 bis 200 ha und von über 200ha in den letzten
Jahren fast ausgeglichen. Für die Betriebe von unter 100 ha liegen zwar noch
keine Angaben für das Jahr 1927/28 vor, doch ist auch hier mit einem starken
Anstieg in der Zinsbelastung zu rechnen.

Reinertrag und Schuldzinsen
RM je ha.

Wirtschafts-



Anzahl
der
Betriebe

Reinertrag

Schuldzinsen


Betriebe unter 100 ha
1925/26 432 — 6,2 17,—
1926/27 670 — 5,7 30,—

Betriebe von 100—200 ha
1925/26 298 — 7,6 26,2
1926/27 376 — 11,1 86,—
1927/28 ‚445 + 81 45,9

Zetriebe über 200 ha
1924/25 315 —50 25,8
1925/26 471 — 19,5 34,2
1926/27 660 — 15,8 38,1
1927/28 734 — 4,5 47,5

b) Die öffentlich-rechtliche Belastung.
Unter dem Begriff „öffentlich-rechtliche Belastung“ sind hier zu verstehen:
die direkten und indirekten Steuern (Reichs-, Staats-, Provinzial- und Kommunalsteuern),
 die Kreisabgaben und die von Kreisen und Gemeinden erhobenen Beiträge
(Schul-, Pfarr- und Wegebaulasten), ferner die Beiträge zur Sozialversicherung
and schließlich auch die Rentenbankzinsen und die Umlage der Landwirtschaftszammer.
 Nicht einbezogen sind die Lasten der öffentlich-rechtlichen Meliorationsverbände
 (vgl. S. 73—83).
Von den direkten Steuern konnte ein Teil, nämlich die abzugsfähigen
Steuern, aus den Buchführungsergebnissen ermittelt werden. Die indirekten
Steuern, die sich in den Preisen und somit in den Posten der Buchführung auswirken,
 lassen sich mit Ausnahme der Umsatzeteuer in ihrer Höhe nicht feststellen.
 Ebensowenig lassen sich zahlenmäßige Angaben zur Frage der Steuerabwälzung
 oder Lastenverminderung machen. Das sonstige Zahlenmaterial ergab
sich aus unten näher erläuterten Erhebungen.
In diesem Abschnitt sind daher die Beiträge zur Sozialversicherung, die
direkten Steuern, Abgaben und Beiträge mit Einschluß der nicht abzugsfähigen
Reichseinkommen- und Reichsvermögensteuer sowie von den indirekten Steuern die
Reichsumsatzsteuer und endlich die Rentenbankzinsen und die Umlage der Landwirtschaftskammer
 behandelt.
Die Belastung der ostpreußischen Landwirtschaft durch die Invali den-,
Kranken- und Unfallversicherung (Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge
 zusammen) beträgt nach Angabe der Versicherungsträger!) in 1000 M.
bzw. RM.:

1) Die Belastung durch die Angestelltenversicherung konnte nicht ermittelt werden. Die
Erhöhung der Gesamtbelastung durch diesen Versicherungszweig fällt aber nicht wesentlich ins
Gewicht, da es sich nur um etwas über 3000 landwirtschaftliche Angestellte handelt.
        <pb n="43" />
        38

Art der Versicherung

1918

1924 | 1925

16

A

Invalidenversicherung. . . . 2710 “ 6275 7216
Krankenversicherung . . . . — | 4838 | 8 496 | 7582
Unfallversicherung . © [| 1691 2498 | 2998

1927 1928

2 035
V 977
9 048

| 9550

Die vorstehenden Zahlen enthalten für die Unfallversicherung das absolute
Aufkommen der Ostpreußischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft an
Umlagen. Die Angaben für die Invalidenversicherung beruhen auf Schätzungen
der Landesversicherungsanstalt Ostpreußen, weil die Beiträge nicht getrennt für
die einzelnen Wirtschaftszweige erhoben werden. Diesen Schätzungen und auch
der Errechnung der Beiträge zur Krankenversicherung wurde der Mitgliederbestand
 der ostpreußischen Landkrankenkassen von 260000 zugrunde gelegt‘).
Bei der Krankenversicherung sind Angaben für das Jahr 1913 nicht möglich, weil
damals eine gesetzliche Krankenversicherung für die in der Landwirtschaft beschäftigten
 Arbeitnehmer noch nicht bestand. Die Gesamtziffer der Belastung: für
1928 liegt mit Sicherheit abermals höher als im Vorjahre, wie dies allein schon
aus der Zahl für die Invalidenversicherung zu erkennen ist; außerdem sind noch
die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung hinzuzurechnen?) , so daß die Gesamtbelastung
 jetzt bereits über den Betrag: von 20 Mill. RM. hinausgehen muß. Bei
dem Vergleich mit der Vorkriegszeit muß neben der Verminderung des Geldwertes
berücksichtigt werden, daß 1913 Beiträge zur Krankenversicherung noch nicht in
Frage kamen. Die Fürsorge für kranke Arbeiter oblag damals in der Regel dem
Arbeitgeber. Die tatsächliche Steigerung der Belastung ist also nicht so groß, wie
es nach dem Zahlenvergleich allein scheinen würde.
Ein Bild von der Belastung der einzelnen landwirtschaftlichen Betriebsgrößen
 ergibt folgende Zusammenstellung auf Grund der Veröffentlichung des
Unterausschusses für Landwirtschaft: „Landwirtschaftliche Buchführungsergebnisse‘:


Belastung
durch die Sozialversicherung in RM je ha Jandwirtschaftlicher Nutzfläche
(Leistungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen).
Größenklasse | 1924/25 | 1925/26 \ 1926/27
50—100 ha 3,9 5,4 7,6
100—200 5,1 6,9 8,8
über 200 . 6,8 8,9 10,8

Die Belastung der kleinsten Betriebe kann auf Grund dieses Materials nicht
ermittelt werden, da nicht eine genügende Zahl von Betrieben untersucht ist.
Ein Vergleich zwischen der Belastung der Landwirtschaft in Ostpreußen mit
dem Reichsdurchschnitt kann nur für die Landkrankenkassen gegeben werden.
Die folgende Gegenüberstellung. zeigt, daß Ostpreußen durchweg erheblich unter
dem Reichsdurchschnitt liegt.
Die Einnahmen aus Beiträgen belaufen sich je Mitglied der von der Statistik
erfaßten Landkrankenkassen auf RM.:

1) In dem Bestand von 260000 Mitgliedern: sind auch die in häuslichen Diensten beschäftigten
 Arbeitnehmer und die freiwillig versicherten Personen enthalten.
2) Die Gesamtsumme der von der ostpreußischen Landwirtschaft geleisteten Arbeitslosenversicherungsbeiträge
 konnte nicht festgestellt werden. Bei einer Beurteilung dieses Versicherungszweiges
 ist zu beachten, daß ein sehr erheblicher Teil der ostpreußischen landwirtschaftlichen
 Arbeitnehmer von der Arbeitslosenversicherung befreit ist.
        <pb n="44" />
        ZA

1924.
1925
1926
19927

n der Provinz im Reichs-Ostpreußen
 durchschnitt
18,59 26,11
24,98 33,65
29.16 38,04
30,68 44,39

Wie sich die Ausgaben der Landkrankenkassenin Ostpreußen nach
Leistungen für die Versicherten (Krankenhilfe, Wochenhilfe, Sterbegeld), nach Verwaltungskosten
 und schließlich nach Abführung zum Vermögen, sonstigen Ausgaben
 und Überschuß der Aktiva aufgliedern, geht aus der nachstehenden Übersicht
 hervor.

Ausgaben

je Mitglied in RM

1924 | 1925 | 1926 ! 1927

Anteil der Gruppen
in vH.

1924 | 1925 | 1926 | 1927

Leistungen . . .. . .J
Verwaltung . . 2...
Abführung zum Vermögen,
sonstige Ausgaben, Überschuß
 der Aktiva, . . 422! 587 | 841 | 9,68 | 19,6 | 19,9 | 28,7 | 245
Insgesamt... . | 21,97 | 29,46 | 85,53 | 39,50 | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0

Den bei weitem größten Teil der dritten Ausgabengruppe stellt der Überschuß
der Aktiva dar, in dem nach den Angaben des Ostpreußischen Krankenkassenverbandes
 alle Vermögenswerte der Kassen, also nicht nur das Betriebsgeld, die Sparxassen-
 und Bankguthaben und Wertpapiere, sondern auch die Verwaltungsgebäude,
lie Büroeinrichtungen, Schreibmaschinen, Möbel usw., enthalten sind.
Bei der Ostpreußischen Landwirtschaftlichen Berufsgenossen-Schaftergibt
 sich folgende Verteilung der Ausgaben auf Leistungen für die Landwirtschaft,
 Verfahrens- und Verwaltungskosten und Finanzdienst nebst Rücklagen:

4usgaben

Gesamtsummen
in 1000 M bzw. RM
1918 | 1925 1926 | 1927

in v. H. des Gesamtaufkommens

; .
1926 | 1927

Leistungen . . 1226 | 1978 | 2898 2852 | 72,5 ! 792 | 801 ! 79,8
Verfahren . 108 | 57 | 128 189 6. 45 47
Verwaltung . . 274 | 895 404 1.0 16° &amp;amp; | 149
Finanzdienst u. Rücklagen 83 | 67 58 2 17 x 27 21,9 0,6
Insgesamt . . .| 1691 | 2497 | 2993 | 2048 | 100,0 | 100,0 | 100,0 | 100,0

Die Landesversicherungsanstalt Ostpreußen ist Zuschußbetrieb. Trotz der
erheblichen Zuschüsse ist ihre finanzielle Lage wohl die schlechteste unter allen
Landesversicherungsanstalten Preußens. Welche Leistungen auf die Landwirtschaft
 entfallen, konnte die Landesversicherungsanstalt nicht angeben.
Die Belastung der ostpreußischen Landwirtschaft mit Reichss teuern
einschließlich der Rentenbankzinsen betrug für das Rechnungsjahr 1926/27 inszesamt
 12,1 Mill. RM. Davon entfielen auf:
        <pb n="45" />
        IC

Reichseinkommensteuer 2,6 Mill. RM.
Reichsvermögensteuer. 2,4 „
Reichsumsatzsteuer. . 38 %
Rentenbankzinsen . . 3,3 » 23 u
12,1 Mill. RM.
Bei Berechnung der Belastung durch Rentenbankzinsen sind die Erlasse
bereits berücksichtigt. Das ursprüngliche Soll betrug 6,4 Mill. RM. bei gleicher
Fläche. Vom Jahre 1927 ab sind die Rentenbankzinsen ganz erlassen.
Die Belastung der ‘ ostpreußischen Landwirtschaft mit der preußischen
Grundvermögensteuer ist für 1926/27 mit 6,9 Mill. RM. ermittelt worden,
die sich auf eine grundvermögensteuerpflichtige Fläche von 2,9 Mill. ha verteilen,
wobei die Forstflächen unberücksichtigt blieben, die gärtnerisch genutzten Flächen
aber einbezogen sind. Die Zahl von 2,9 Mill. ha als grundvermögensteuerpflichtige
Fläche ist aus dem zur Verfügung gestellten Material der preußischen Regierung
und. der statistischen Ämter errechnet.
Die Beiträge zur Landwirtschaftskammer nennt der Haushaltsplan
 der Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen für das Rechnungsjahr
 1926/27 mit rund 1 Mill. RM. (1913 betrug die Umlage rund 200 000 M.,
1926 rund 860 000 RM.).
Hinsichtlich der Kommunalsteuern, Abgaben und sonstigen Beiträge
 lag zunächst nur ein Gesamtbetrag vor, der aus dem erwähnten Material
errechnet worden ist. Danach beziffern sich die gesamten Kommunalsteuern und
sonstigen Kommunallasten für die Provinz Ostpreußen, wenn man das gleiche
steuerpflichtige Areal wie bei der preußischen  Grundvermögensteuer zugrunde
legt, auf rund 14 Mill. RM. (4,84 RM. je Hektar im Durchschnitt).
Es war indessen möglich, auch für das Rechnungsjahr 1926/27 die Höhe jener
Lasten wenigstens annähernd festzustellen, und zwar auf Grund von Buchführungsabschlüssen,
 da hier die gesamten abzugsfähigen Steuern und Lasten erkennbar
 werden. An solchen Abschlüssen und Berechnungen standen zur Verfügung
 diejenigen für 239 Betriebe aller Größenklassen aus dem Material der
Landwirtschaftskammer. Verallgemeinert man dieses Material auf die gesamte
ostpreußische Landwirtschaft, so ergibt sich ein Gesamtbetrag der Kommunallasten
von rund 20 Mill. RM. Aus diesen Unterlagen und weiterhin aus Berechnungen des
Landesfinanzamts Königsberg für 51 typische Betriebe ließ sich nämlich die durchschnittliche
 Belastung je Hektar mit jeder der behandelten Steuerarten und damit
auch die Belastung der Landwirtschaft Ostpreußens im ganzen errechnen, da. die
jeweils in Betracht kommende besteuerte Gesamtfläche bekannt ist. Tabellarisch
Jargestellt, ergibt sich folgendes Bild (S. 36), in dem auch! die Berichtigung einiger
Zahlen, die auf Grund sonstiger dem Unterausschuß vorliegender Unterlagen vorzenommen
 werden konnte, in besonderer Spalte kenntlich gemacht ist.
Berücksichtigt man noch, daß die aus den Buchführungsergebnissen nicht
ermittelbaren Hand- und Spanndienste für Schulbauten und ähnliche Lasten einer
geldlichen Belastung von rund 1,3 Mill. RM. entsprechen werden — die Unterlage
für diese Berechnung ergab die mehrfach erwähnte Erhebung über die Steueroelastung
 der deutschen Landwirtschaft —, so betrug die Gesamtbelastung der
astpreußischen Landwirtschaft mit Steuern, Abgaben und Beiträgen im Rechnungsjahre
 1926/27 rund 43 Mill. RM.
Bei Untersuchung der Frage, ob seit dem Jahre 1925 etwa eine Steigerung
der öffentlich-rechtlichen Belastung stattgefunden hat, wurde auf Grund der Buchjührungserhebungen
 zunächst festgestellt, daß für die landwirtschaftliche Nutzbei

 einer besteuerten Fläche von
2,6 Mill. ha
2,2 »” *3
        <pb n="46" />
        Steuerart

Steuerliche Belastung in Ostpreußen 1926/27.
Nach den Berechnungen der Landwirtschaftskammer | N ach den Berechnungen des Landesfinanzamts
für 239 Betriebe für 51 Betriebe
Berichtigte | Besteuerte Belastung | Berichtigte | Besteuerte | Gesamtha-Belastung‘
 Fläche jeha |ha-Belastung| Fläche belastung
in RM. in Mill. ha in RM. in RM. in Mill.ha in Mill. RM.

&amp;gt;

Oo

a) Reichseinkommensteuer. . 2,6
&amp;gt;} Reichsvermögensteuer . 2,4
.) Reichsumsatzsteuer . 8,8
3 Rentenbankzinsen . ws 6,41)
Summe der Reichssteuern (a—d) . .... 5,32 J 5,01 ı 6,78 | 6,45 1. — | 15,2
a) Preußische Grundvermögensteuer . . .... . 1 2,562) | 2,382) | 2,9 ! 6,9 ! 2,87?) | 2,882) | 2,9 | 6,9
}) Gemeinde- und Kreislasten . . 2.0.0.0... ] 4,59 4,24 2,9 12,3 I ; ; | / %
g) Schul- und Pfarrlasten . . . 00.0.0000 2,64 244 2,9 7,1 ; } 7,68 | } SM | } 2,9 } 17,2 S
2 EEE DOOR ELLE ————— ri KELL 2 LLLLLLL
Summe der Kommunallasten (f—g) . ...ı 798 | 6,682) | — | 49 1 762 | 5,949 1 7 1 729
——— ———_
0,67 - 0,629 2,9 ] 1,8% |
0,39 | 0,369 2,9 1,0%)
ALT DL ——
1,06 | 0,98 | — | 798
ik EA N Gin be —— _
Summe der abzugsfähigen Steuern (c—i) . . | 14,07 | 1805 [| = | 836,2 }) .1517 | 12,67
Gesamtbelastung (a—i) . . | 16,17 | 15,05 I — | 42 17,27 ° 14,77 | — 39,8
(ohne Lasten h-i) (ohne Lastenh-))/ (onne Lasten h-i)
!) Die Differenz zwischen Spalte 2 und 6 sowie 4 und 8 zu 1 und 5 erklärt sich aus den Steuererlassen, die bei den Berechnungen der Landwirtschaftskammer
 nicht berücksichtigt worden sind.
?) Das grundvermögensteuerpflichtige Areal (ausschl. der Forstflächen, einschl. der Gartenflächen) ist für 1925 mit 2,9 |Millionen ha ermittelt worden,
die Gesamtbelastung durch die greulische ame penstone mit 6,9 Millionen RM. Das ergibt eine Hektarbeldstung von 2,88 M. Somit erscheint sowohl
der Hektarsatz der Landwirtschaftskammer als auch der des Landesfinanzamts überhöht, und zwar um 7,6 bzw. um 20,5 %.
3). Legt man für die Kreis- und Gemeindeabgaben dasselbe steuerpflichtige Areal wie für die Grundvermögensteuer zugrunde und berücksichtigt man
die Überhöhungsquoten von 7,6 bzw. 20,5 %, so erhält man eine Gesamtbelastung von 19,4 bzw. von 17,2 Millionen RM.
*) Dasselbe Verfahren wie bei den Kreis- und Gemeindeabgaben angewandt.
        <pb n="47" />
        - 37

{läche der untersuchten Betriebe über 20 ha die Belastung mit abzugsfähigen Steuern
in den Wirtschaftsjahren 1924/25, 1925/26, 1926/27 annähernd die gleiche
gewesen ist. Die von der ostpreußischen Landwirtschaft getragene Umsatzsteuer,
die 1924/25 insgesamt mit 6,63 Mill. RM., 1925/26 und 1926/27 aber infolge Herabsetzung
 des Prozentsatzes insgesamt mit nur noch je 3,8 Mill. RM. aufkam,
verursachte 1926/27 jedoch eine um 2,83 Mill. RM. geringere Belastung. Dazu
kommt die besondere Begünstigung Ostpreußens durch 8 38 der Durchführungsbestimmungen
 zum Umsatzeteuergesetz. Wenn auch diese Vorschrift zunächst nur
den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen betrifft, so erstrecken sich
ihre Rückwirkungen doch auch auf die Landwirtschaft. Das Soll der Rentenbankzinsen,
 das 1924/25 und 1925/26 noch insgesamt je 6,4 Mill. RM. betrug,
wurde durch Erlasse um 3,1 Mill. RM. auf 3,3 Mill. RM. gesenkt. Diese
rund 6 Mill RM. betragende Gesamtverminderung der
Lasten hätteansichihren Ausdruckauchinder Belastung
der untersuchten Betriebe über 20 ha mit abzugsfähigen
Steuern entsprechend finden müssen. Da dies jedoch nicht der
Fall war, konnte man hieraus ersehen, daß eine wesentliche Erhöhung der Kommunalsteuern
 — die preußische Grundvermögensteuer ist unverändert geblieben —
ajngetreten sein mußte. Es ergab sich dann, daß die Kommunalsteuern insgesamt
 von 1925 auf 1926/27 tatsächlich eine Erhöhung von rund 14 Mill. RM.
auf rund 20 Mill. RM. erfahren haben, wodurch die Lastenverminderung wieder
ausgeglichen wurde. Erst im Jahre 1927/28 überwog, wie die Zahlen der Buchführung
 zeigen (vgl. die Kolonne „Abgaben“ in der Übersicht über die Wirtschaftsausgaben
 auf S. 30), die Senkung der Reichssteuern die Steigerung der Kommunalsteuern.

Einen vollständigen Überblick über die steuerliche Belastung der Landwirtschaft
 Ostpreußens in der Vorkriegszeit im Vergleich zu der des Rechnungsjahres
1926/27 zu geben, ließ das zur Verfügung stehende Material nicht zu. Es war
für 1914 zu ermitteln das Soll der Einkommensteuer für das platte Land mit
3,6 Mill. M, sowie das Soll der Ergänzungssteuer, die etwa der heute erhobenen
Vermögensteuer entspricht, mit 1,2 Mill. M., im ganzen demnach 4,8 Mill. M. an
Staatssteuern. Ihnen gegenüberstehen für 1926/27 an Reichssteuern 12,1 Mill. RM.,
an Staatssteuern (preußische Grundvermögensteuer) 6,9 Mill. RM., im ganzen demnach
 19 Mill. RM. In Prozenten ausgedrückt würde dies, wenn man. das Steuersoll
für 1914 — 100 setzt, eine Steigerung auf 395 % bedeuten.
Die Höhe der Kommunalsteuern könnte nur aus der für das Jahr 1913 bekannten
 Belastung der ostpreußischen Landkreise und ländlichen Schulverbände
mit Ausgaben für die Wohlfahrtspflege, den Wegebau und die Schulunterhaltung
ainschließlich der gemeindlichen Wohlfahrts- und Wegelasten annähernd ermittelt
werden. Diese Ausgaben betrugen im Jahre 1913 etwa 15,96 Mill. M., während für
die genannten Zwecke im Rechnungsjahre 1926/27 insgesamt 36,4 Mill. RM. verausgabt
 wurden‘). Das bedeutet eine Steigerung auf 227 %?).
Die Höhe der steuerlichen Belastung je Hektar weist für die
einzelnen Betriebe und Kreise, wie der Unterausschuß festgestellt hat, außer-1)
 Vgl. hierzu die Zusammenstellung und die Ausführungen auf S. 44.
2) Würde man aus der Steigerung dieser Ausgaben auf eine entsprechende Entwicklung
des örtlichen Steueraufkommens schließen, so käme man zu dem Ergebnis, daß von der ostpreußischen
 Landwirtschaft in der Vorkriegszeit 8,8 Mill Mark an Kommunalsteuern aufgebracht
wären. Die steuerliche Belastung der ostpreußischen Landwirtschaft mit Staats- und Kommunalsteuern
 hätte dann im Jahre 1914 etwa 18,6 Mill. Mark betragen. Da für das Jahr 1926/27 rund
43 Mill. RM als steuerliche Gesamtbelastung ermittelt wurden, so wäre demnach eine Vermehrung
um 29.4 Mill. RM, oder in Prozenten ausgedrückt, eine Steigerung auf 316 °% eingetreten.
        <pb n="48" />
        38

ordentliche Verschiedenheiten auf. Diese starke Streuung erklärt sich bei der
Reichseinkommen-, Reichsvermögen- und Reichsumsatzsteuer aber ohne weiteres
aus dem Charakter dieser Steuern selbst. Bei den anderen Steuerarten wird sie
bedingt zunächst durch die verschiedene Bewertung des Grund und Bodens, die
bei der preußischen Grundvermögensteuer mit ihren Staffelungssätzen und bei den
nach ihren Sätzen berechneten Kommunalsteuern naturgemäß erhebliche Unterschiede
 bringen muß, dann aber auch durch die Kreisabgaben der Landkreise, die in
Hundertsätzen der an die Gemeinden (Gutsbezirke) fallenden Überweisungen aus
der Reichseinkommen- und Körperschaftssteuer und der nur vom Staate veranlagten
 Realsteuern erhoben werden, So beträgt z.B. nach den Haushaltsplänen
’ür das Rechnungsjahr 1926/27 im: Kreise Osterode der Zuschlag zu der Reichseinkommen-
 und Körperschaftsteuer 35%, im Kreise Pr.-Holland dagegen 54%,
ler Zuschlag zur Grundvermögensteuer in Osterode 93 %, in Pr.-Holland 159 %.
Die Untersuchung über die öffentlich-rechtliche Belastung der Landwıirtschaft
 Ostpreußens erstreckte sich auch darauf, ob und inwieweit die Betriebe
in der Lage waren, aus den Erträgen der Wirtschaft ihr Steuersoll zu decken.
Aus den Buchführungsergebnissen ließ sich folgendes ermitteln:
Es konnten ihr Steuersoll aus den Betriebsüberschüssen nicht decken im
Rechnungsjahre 1926/27
von 61 Betrieben der Größenklasse bis 50 ha 30 Betriebe
04. N 50—100 , 43
) 100—200 „ 40
200—400 ., 30 .
L P N 5% über 400. 35.
insgesamt von 303 Betrieben aller Größenklassen 178 Betriebe.
Es zeigt sich also, daß die Steuern, bei denen es sich doch um tatsächlich
gezahlte Beträge handelt, einen CGeldbedarf erfordern, der nicht aus der Wirtschaft
selbst entnommen werden konnte und auch nicht aus Privatvermögen zu decken
war, da dieses nach den Ermittlungen des Landesfinanzamts im allgemeinen nur
eine geringe Rolle spielt. Da. also die Steuern aus den Mitteln des Landwirts
nicht entnommen werden konnten, mußte in diesen Fällen der Geldbedarf
zum Kreditbedarf werden.
Bezüglich der Belastung der ostpreußischen Landwirtschaft mit Realsteuern
im Verhältnis zum Reichsdurchschnitt ließ sich folgendes ermitteln: Die bei der
Auswertung der Buchführungsergebnisse erfolgte Untersuchung der steuerlichen
Belastung in den verschiedenen Wirtschaftsgebieten ergab, daß die Wirtschaftsgebiete
 keine grundsätzlichen Unterschiede im Verhältnis der Steuern zu den
Roherträgen aufweisen. Ostpreußen scheint in dieser Hinsicht, wie ganz
Norddeutschland, sogar etwas niedriger belastet zu sein ale die übrigen Wirtschaftsgebiete.

In Prozenten des Einheitswertes von 1925 berechnet ist die Steuerbelastung
 in Ostpreußen jedoch höher als in den übrigen Wirtschaftsgebieten?).
Nach dem Verhältnis der Steuerbelastung zum Betriebsüberschuß zeigt Ostpreußen
im Vergleich zu den übrigen Wirtschaftsgebieten das ungünstigste Bild, da hier
im Durchschnitt der der Untersuchung zugrunde liegenden drei Jahre und der
untersuchten Betriebe ein Betriebsüberschuß, aus dem die Steuern hätten gezahlt
werden können, nicht mehr erzielt worden ist.
Mag aber immerhin im Verhältnis der Steuern zu den Roherträgen die
ostpreußische Landwirtschaft etwas niedriger als im sonstigen Reichsdurchschnitt

') Nach den Einheitswerten von 1928 (vgl. S. 46) ist das Verhältnis jedoch umgekehrt.
        <pb n="49" />
        39

helastet sein, so kann diese Tatsache angesichts der hohen Verschuldung doch
wenig ins Gewicht fallen. Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß mit dem Grade
der Verschuldung die Fühlbarkeit der Belastung mit Realsteuern wachsen muß, da
diese im Gegensatz zu der Belastung mit persönlichen Steuern auf den Stand der
Verschuldung keine Rücksicht nimmt und nach den Erhebungsgrundsätzen auch
nicht nehmen kann.
Es erschien schließlich wertvoll, die Verwendung der durch die öffentlichrechtliche
 Belastung mit Steuern, Abgaben und Beiträgen aufkommenden Beträge
nachzuweisen. Dies ließ sich nur an Hand der Haushaltspläne des Provinzialverbandes
 und der Landkreise durchführen. Doch muß hier berücksichtigt werden,
daß weder die dort ausgewiesenen Einnahmen aus Steuern, Abgaben und Beiträgen
in vollem Umfange aus dem Steueraufkommen der nur landwirtschaftlich tätigen
Bevölkerung stammen, noch daß die Leistungen des Provinzialverbandes und der
Kommunen einzig und allein etwa nur der Landwirtschaft zugute gekommen sind.
Die Leistungen, die bewirkt werden müssen, dienen durchweg dazu, die Durchführung
 der von dem Provinzialverband und den Kommunen vorgenommenen allgemeinen
 wie speziellen öffentlichen Förderungsmaßnahmen auf den verschiedensten
Aebieten zu ermöglichen. Teils erfolgen diese Maßnahmen in Erfüllung gesetzlicher
 Bestimmungen in genau vorgeschriebenem Rahmen, teils sind sie sogenannte
freiwillige Fürsorgemaßnahmen, deren Umfang in den einzelnen Kommunen 80-wohl
 hinsichtlich der Höhe der bereitgestellten Geldmittel wie auch hinsichtlich
der zu fördernden Gebiete aber außerordentlich verschieden ist.
Die Ausgaben für diese Maßnahmen waren nun nach ihrer Zweckbestimmung
 im einzelnen zu gliedern und wurden in Aufwendungen für das Verkehrswesen,
umfassend vor allem diejenigen für Straßen- und Wegebau einschließlich Verwaltung,
 und in Aufwendungen für die Wohlfahrtspflege, umfassend die gesamte gesetzliche
 und freiwillige soziale Fürsorge, aufgeteilt. Bei den Ausgaben des Provinzialverbandes
 wurden ferner noch die Aufwendungen für Landeskulturzwecke und für
das Bildungswesen, bei den Ausgaben der Landkreise die Aufwendungen für das
ländliche und städtische Schulwesen sowie in beiden Fällen einige sogenannte durchlaufende
 Ausgabeposten als solche gesondert kenntlich gemacht. Bei der Zusammenstellung
 der Ausgaben der Landkreise mußten unberücksichtigt bleiben die
bei den Kreiskassen durchlaufenden Beträge für die Erwerbslosenfürsorge, die Zusatzrenten,
 zahlbar zu Lasten des Reichs an Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene,
ferner die für Rechnung der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft eingezogenen
ınd an diese abgeführten Beitragszahlungen, die an den Viehseuchenentschädigungsfonds
 weitergeleitete Umlage und ähnliche Beträge, da diese Summen nicht in allen
Haushaltsplänen ausgewiesen sind und folglich ihre Zusammenstellung nur ein
unvollständiges Zahlenbild ergeben hätte. Ihre Ausscheidung beeinträchtigt in-Jessen
 die Vollständigkeit der Übersicht über die Ausgaben für rein kommunale
Zwecke nicht, weil es sich ausschließlich um Beträge handelt, deren Höhe und
Zweckbestimmung dem Einfluß der Kommunalverwaltungen nicht unterworfen ist.
Die Ausgaben des Provinzialverbandes und der Kreise finden ihre Deckung
aber nicht nur durch Erhebung von Provinzial- und Kreissteuern, von Beiträgen
und Abgaben, sondern ein gewisser Prozentsatz der Ausgaben wird durch Reichsund
 Staatezuschüsse mit oder ohne Verwendungsvorschrift, durch Erstattungen,
durch Anleihen und bei den Landkreisen auch durch Zuschüsse des Provinzialverbandes
 gedeckt. Es war daher erforderlich, auch die Einnahmen nach bestimmten
 Grundsätzen zu gliedern und sie den Ausgaben gegenüberzustellen. Die
auf der Ausgabenseite ausgeschiedenen durchlaufenden Posten wurden naturgemäß
auf der Einnahmeseite ebenfalls unberücksichtigt gelassen.
        <pb n="50" />
        40 —

Die nach diesen Gesichtspunkten vorgenommene Zusammenstellung der Einnahmen
 und Ausgaben des Provinzialverbandes und der 37 ostpreußischen Landkreise
 ergab unter Zugrundelegung der Voranschläge für das Rechnungsijahr 1927
folgende Übersichten:
l. Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Provinzialverbandes der
Provinz Ostpreußen nach dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1927.
Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der 37 ostpreußischen Landkreise
 nach den Haushaltsplänen für das Rechnungsiahr 1927.

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben des Provinzialverbandes der Provinz
Ostpreußen nach dem Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1927.

Gesamteinnahmen des Provinzial- | Gesamtausgaben des Provinzialverbandes
 der Provinz Ostpreußen verbandes der Provinz Ostpreußen
(in 1000 RM) (in 1000 RM)

A, Zuschüsse:

L. Anteil an der Reichseinkommen-
 und Körperzchaftsteuer.
 . . .
Anteil an der Kraftfahrzeugsteuer
 . . . .
Dotationsrente des preu-Jischen
 Staates . , .
Staatszuschuß zu
Zwecken der Landkultur
(aus dem Fonds zur Förderung
 der Landwirt-Sehatgg.
 KO
Reichszuschuß zu
Zwecken der Kinderspeisungen
 (aus Mitteln
des Reichsmin. f. Ernährg.
 u. Landw.) . .
Staatszuschuß zu den
Kosten der Fürsorgearziehung
 . . ..
B. Durchlaufende Posten:
Zahlung der Zusatzrenten
für Militärrentner .
C. Erstattung von Verwaltungskosten:
 '
Reichsversorgungskasse,
Berufsgenossenschaft
usw.

1 321,5

3 895,2

4 573,8

362,3

85,0

1160,8 '

11 398.1

11 797,0

„49,5

D. Erstattungen und Einnahmen
 auf dem Gebiete
der Wohlfahrtspflege:
Erstattungen d. Bezirksjürsorgeverbände
 . . .
Einnahmen d. Provinzialanstalten
 .

L
2

. 552,6.

8814,8 !

5 366,9

E. Steuern und Abgaben:
Von den Kreisen aufzu
bringende Steuern

3 875,5

F. Sonstige Einnahmen:
i. Aus dem Elektrizitäts-1
 L 622,8
2. Ausaufzunehmenden An-‘eihen.
 . . . . . . 11089,4
3. Aus Gebühren, werben- . .
den Anlagen usw. ._. 166,2 ı 13 877,9
Gesamteinnahmen., ; ] ; 46 464,9

A, Verkehrswesen:
L. Unterhaltung der Provinzialstraßen
 . . .
2. Prämien für Straßenneubauten
 . . . ..
Gemeindewegebau . .
Kleinbahnwesen. . .
Verwaltungskosten. .
Für Kanal-, Hafen-,
Deich-, Straßenneubauten
 (aus Anleihemitteln)
B. Durchlaufende Posten:
Zahlung der Zusatzrenten
für Militärrenten. .
C. Landeskultur :
1. Meliorationen und Flußregulierung
 . . ..
Fonds zur Förderung
der Landwirtschaft .
Sonstiges einschl. Verwaltungskosten
 .. .

9.

2

D. Bildungswesen:
Landwirtschaftl. Lehranstalten
 (Zuschüsse u.
Beihilfen) . . . ..
Gewerbeschule Königsberg


L.

2,

E, Wohlfahrtspflege:
Ausgaben für Wohlfahrtspflege
 . . . .
Ausgaben d, Provinzialanstalten
 . ... . .
3. Verwaltungskosten .
4 Neubauten der Provinzialanstalten
 (aus
Anleihemitteln)

2

F, Sonstige Ausgaben:
Hlektrizitätsversorung...
 .0.0.0.
Regiekosten OR
Beteiligungen (aus Anleihemitteln)
 - Sn

i

2,
3,

Gesamtausgaben .

4353.2

ı 000,0
650,0
82,6
454.1

4 875,0

11 414,9

11 797,0

247,3
699,0
170,5

{116,8

129,4

67,0

196.4

5 136,7

3 747,8
603.8

4 555,0

17 043,3

1622,38
1614,8

1 659.4

4 896,5

| 46 464,9
        <pb n="51" />
        41

Erläuterungen,
[In der Gesamtsumme von 46 464 900 RM ist ein Betrag von 11089400 RM enthalten, der
im Wege der Anleihe aufgebracht werden soll und zur Deckung einmaliger Ausgaben bestimmt ist.
Demgemäß wurde der Betrag unter F. „Sonstige Einnahmen“ in der Gesamtsumme eingestellt und
auf der Ausgabenseite auf die Abschnitte A. „Verkehrswesen“, E. „Wohlfahrtspflege“ und F.
„Sonstige Ausgaben‘ seiner vorgesehenen Verwendung im einzelnen entsprechend verteilt.
Der Voranschlag der Ausgaben für das Rechnungsjahr 1927 mit 46 464 900 RM weist gegenüber
 dem für das Rechnungsjahr 1926 mit 40589100 RM ein Mehr von 5875800 RM auf.
Dieses Mehr ist verursacht durch Erhöhung der einmaligen Ausgaben (1926 = 7455 900 RM,
1927 = 11.089 400 RM, also + 3 643 500 RM), durch Erhöhung der Ausgaben für die Elektrizitätsversorgung
 der Provinz (1926 = 404 900 RM, 1927 = 1 622 300 RM, also + 1217 400 RM) sowie
Jurch erhöhte Ausgaben im wesentlichen auf dem Gebiete des Verkehrswesens und der ordentlichen
 und außerordentlichen Fürsorge für Hilfsbedürftige (+ 1014 900 RM).
Der Voranschlag der Einnahmen rechnet bei fast allen Abschnitten des Haushaltes ebenfalls
mit einer Erhöhung. “Die vermehrten einmaligen Ausgaben sollen ihren Ausgleich durch Aufnahme
von Anleihen in entsprechender Höhe finden, die Mehrausgaben der Elektrizitätsversorgung gleichen
sich durch Mehreinnahme aus diesem Abschnitt aus. Die Anteile an der Reichseinkommen- und
Körperschaftsteuer, an der Kraftfahrzeugsteuer sowie der Dotationsrente zeigen entsprechend den
Ansätzen des Reichs- und Staatshaushaltes für 1927 eine Erhöhung um 1 180 500 RM (1926 =
861000 RM, 1927 = 9790 500 RM), so daß unter Berücksichtigung der sonstigen Mehreinnahmen
sg sich nicht als erforderlich erwies, Provinzialsteuern in gleicher Höhe wie im Rechnungsjahr 1926
zu erheben. Während diese im Jahre 1926 in Höhe von 4 600 000 RM von den Stadt- und Landkreisen
 aufzubringen waren, konnte dieser Betrag für das Jahr 1927 um 724 500 RM auf 3875500 RM
ermäßigt werden. Der seitens der Landkreise von dieser Summe aufzubringende Betrag beläuft
sich nach den Haushaltsplänen der Landkreise auf 2825 000 RM (vgl. nachstehende Übersicht, Ausgabenseite
 Abschnitt A.), das Soll der fünf ostpreußischen kreisfreien Städte sonach auf 1 050 500 RM.
Die auf der Ausgabenseite unter Abschnitt A. „Verkehrswesen“ Titel 1—3 ausgeworfenen
Beträge werden bis auf einen kleinen Prozentsatz, den Kreisen überwiesen und finden sich daher
in nachstehender Übersicht sowohl auf der Einnahmen- wie auf der Ausgabenseite in anteilmäßiger
Höhe wieder.
Die unter D. „Bildungswesen“ genannten Zuschüsse und Beihilfen für landwirtschaftliche
 Lehranstalten fließen in der Hauptsache der Landwirtschaftskammer zu und werden dort
bestimmungsgemäß verwendet,
Unter die Ausgaben des Abschnittes E. „Wohlfahrtspflege“ sind die Aufwendungen für die
gesamte gesetzliche und freiwillige soziale Fürsorge jedweder Art aufgenommen worden. Die Ausgaben
 der in Regie der Provinzialverwaltung stehenden Anstalten finden sich unter Titel 2 gesondert
 zusammengestellt (vgl. auch Abschnitt D. Titel 2 der Einnahmeseite), während die Zuschüsse
 und Beihilfen an Privatanstalten in dem unter Titel 1 genannten Betrag enthalten sind.
Der aus aufzunehmenden Anleihen zu deckende Ausgabebetrag unter Titel 4 „Neubauten‘‘ ist für
Erweiterungsbauten in den Provinzialanstalten bestimmt.

Erläuterungen zu der Tabelle S. 42.
Der Anteil der einzelnen Kreise. an der Gesamtsumme von 52 385 400,-— RM ist ein sehr
anterschiedlicher. Er schwankt zwischen rund 820 000,— RM und rund 2200000,— RM. Der
Unterschied resultiert nicht nur aus der verschiedenen Größe und der Einwohnerzahl der einzelnen
Kreise, sondern auch aus der finanziellen Lage. Soweit ein Vergleich mit den veranschlagten Einnahmen
 und Ausgaben des Rechnungsjahres 1926 möglich war — nicht alle Haushaltspläne geben
Vergleichszahlen —, ist in den Gesamtsummen für das Rechnungsjahr 1927 eine Steigerung in fast
allen Abschnitten zu verzeichnen, doch fehlt es auch nicht an Beispielen, wo die Ausgaben sich
verminderten und sich demzufolge auch ein verminderter Deckungsbedarf ergab.

Einnahmeseite:
Unter dem Abschnitt A. „Zuschüsse“ ist für 1927 als neue Position der Anteil an der
Kraftfahrzeugsteuer erschienen. Bis zum 1. April 1926 floß nämlich der Provinzialverwaltung die
Kraftfahrzeugsteuer allein zu, während seit dieser Zeit die Kreise an der Kraftfahrzeugsteuer mit
einem Viertel ihres Aufkommens beteiligt werden. Die Überweisungen werden bestimmungsgemäß
zur Verbesserung und Unterhaltung der sogenannten Verkehrsstraßen verwendet.
Der verhältnismäßig niedrig erscheinende Anteil der Kreise an der Reichseinkommen- und
Umsatzsteuer (A- 1,2) gibt lediglich den Betrag an, der auf die Kreisverwaltungen selbst entfällt.
Wie groß der Anteil an beiden Steuerarten für einen Landkreis einschließlich Gemeinden ist,
'Aßt sich aus folgendem Beispiel ermessen. Dem Landkreis Insterburg wurden im Jahre 1926 als
Anteil an der Reichseinkommensteuer 160000 RM, als Anteil an der Reichsumsatzsteuer 120000 RM
überwiesen, davon verblieben der Kreisverwaltung zu allgemeiner Verwendung 23 000,— RM Reichssinkommensteueranteil
 und 24 000,— RM Reichsumsatzsteueranteil. Der Rest floß den Gemeinden
zu. Bei dem unter C. 1 aufgeführten Einnahmeposten „Dotation der Preußischen Staatskasse“,
Jie im übrigen auf Grund $ 8 des Pr. Ausf.-Ges. zum Finanzausgleichsgesetz vom 30. 10. 1923
erfolgt, liegen die Verhältnisse ähnlich, Die ausgewiesene Summe von 766 600,— RM stellt lediglich
 die Dotation der Kreisverwaltungen dar und enthält nicht auch die Dotation der Amtsverbände,
 die sich etwa in Höhe von insgesamt 190—200 000 RM bewegen dürfte. Der Hauptanteil
an der Dotation verbleibt also hier bei den Kreisverwaltungen,
Die Aufzählung der Steuern und Abgaben unter Abschnitt D umfaßt alle in den Haushaltsplänen
 genannten Stenern und Abgaben mit Ausnahme der Schankerlaubnissteuer, der Jagdsteuer,
 der Jagdscheingebühren und ähnlicher Gebühren, da letztgenannte nur auf einem sehr bezschränkten
 Kreis von Pflichtigen lasten. Sie sind unter F „Regieeinnahmen‘“ enthalten. Die
Enauete-Ausschuß, II. Band 8.
        <pb n="52" />
        4%

Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der 37 ostpreußischen Landkreise
nach den Haushaltsplänen für das Rechnungsjahr 1927.

Gesamteinnahmen der 37. ostpreußischen
Landkreise
(in 1000 RM)

Gesamtausgaben der 37 ostpreußischen
Landkreise
(in 1000 RM)

A. Zuschüsse:
1. Anteil an der Reichseinkommensteuer
 „. ,
2. Anteil an der Reichsumsatzsteuer
 . . . .
3. Anteil an der Kraftfahrzeugsteuer
 . . . .
Aus der Hauszinssteuer
zu Zwecken der Wohlfahrtspflege
 zu verwenden
 . . .'. ..
B. Durchlaufende Posten:
Aus der Hauszinssteuer zu
Neubauten . ... ..
C. Erstattung von Verwaltungskosten:

Dotation derPreußischen
Staatskasse. . . ..
Beiträge der Sparkassen
 usw.

A, Provinzialabgaben:
Zur Deckung der Provinzialsteuern.
 . ..

1464,7
1 615,8
9 0183.9

2 825,0

B. Verkehrswesen:
Interhaltung der Provinzialstraßen.
 ... .
Unterhaltung der Kreisstraßen
 . ... . . .
Persönliche Kosten und
Geräteunterhaltung. .
4. Zur Förderung des Gemeindewegebaues
 ‘. .
Unterhaltung der Landstraßen,
 Brücken und
Fähren, Zuschüsse an
Xleinbahnen . . ..
Für Straßenneubauten,
Umbauten usw... .

4.236;2
8 594,0
2.296,3
1 298,4

8.971,3

9 065,7

8,

2973,83

B.

B.

398,7

2

766,6

2 735,9

19 559,5

559,6

1 326,2

C. Durchlaufende Posten:
Wohnungsbau-Hypotheken

D. Steuern und Abgaben:
i, Hundesteuer . . ..
2. Grunderwerbssteuer .
” Inventarsteuer. . . .
Wertzuwachssteuer. .
Anliegerbeiträge. .
Kreisabgyaben . . .
Hemeiadezuschüase .

2.978,38

556,5
2494,0
324,5
364,5
1 278,9
4 945,7
| 238,4

L.

D. Wohlfahrtspflege:
Ausgaben für Anstalten
der Wohlfahrtspflege .
Kreisfürsorge und Gesundheitspflege
 .

»,.

2 629.1

E. Leistungen der Provinz:
Zur Unterhaltung der Provinzialstraßen.
 . . .
Zur ai des Gemeindewegebaues
 . .
Bauprämien für Straßenneubauten
 . . . ..
F, Sonstiges:
Staatsbeihilfen für Bildungszwecke
 . .....
Darlehen für Straßenbau .
Regieeinnahmen . . . .
Gesamteinnahmen . .ı1

21 202,5

11 418,5

14 047,6

E, Bildungswesen:
Beihilfen für ländliche
Schulen. . . 2...
Beihilfen für städtische
Schulen . 2 .

4286,2

L
2,

296,6

775,1

269,3

565,9

1.000,- |

6011,3

F. Sonstige Ausgaben

12 414,1

63,6
1 367,1
10875,7 11 806,4
_52 885,4

Gesamtausgaben .

| 52 385,4

Höhe der Beträge, wie sie in den Haushaltsplänen eingesetzt ist, beruht auf Schätzung des vor
aussichtlichen Aufkommens, für die das tatsächliche Aufkommen des Jahres 1926 den Kreisen
nen Anhalt gab. So ist z. B. das Aufkommen der Grunderwerbssteuer einmal von dem Umsatz
auf dem Grundstücksmarkt überhaupt abhängig, zum anderen aber auch von der Einziehungsmöglichkeit,
 die hier ebenso wie bei den anderen Steuerarten infolge der Wirtschaftslage eine
durchaus unsichere ist. In den zu den Haushaltsplänen gegebenen Erläuterungen wird hierauf
stets besonders hingewiesen.
Die Kreisabgaben, die dazu bestimmt sind, den Fehlbetrag des Haushalts zu decken, sindin
 ihrer Gesamtsumme von 14 945 700,— RM um 1 045 500,— RM höher als die Kreisabgaben, die
zur Bilanzierung der Etats des Jahres 1926 erforderlich waren (1926 == 13 900 200,— RM). Ihre
Höhe ist in den einzelnen Kreisen außerordentlich verschieden. So genügt z.B. im Kreise Neidenburg
 bereits ein Betrag von 156 000,— RM, um den Ausgleich herbeizuführen, der z. B. im Kreise
Pr. Holland erst durch eine auf Gemeinden und Gutsbezirke umzulegende Abgabe von 776000 RM
möglich wird. In der Mehrzahl der Fälle liegt die Kreisabgabe aber zwischen 400 000-—500 000 RM.
Sie wird erhoben in Hundertsätzen der an die Gemeinden (Gutsbezirke) fallenden Überweisungen
aus der Reichseinkommen- und Körperschaftsteuer und der staatlich veranlagten Realsteuern.
Die Hundertsätze sind ebenfalls sehr unterschiedlich.
        <pb n="53" />
        43

Unter Abschnitt D sind ferner „Gemeindezuschüsse“ ‚in Höhe von 1238 400,— RM aufgenommen.
 Es handelt sich hierbei. um Leistungen der Gemeinden auf Grund der Fürsorgeverordnung
 vom 13. 2. 1924 und zu einem geringen Anteil auch um Beiträge zu den Unkosten der
sogenannten Milden Anstalten.
‚Bezüglich der Summen. ‚unter E „Leistungen der Provinz‘ wird auf die Bemerkungen zur
srsten Übersicht verwiesen,
Die unter F „Sonstige Einnahmen“ genannten Zuschüsse des Staates für Bildungszwecke
finden als Beihilfen für ländliche Fortbildungsschulen, Wanderhaushaltsschulen usw. Verwendung.
- Unter dem Titel „Regieeinnahmen“ sind alle sonstigen Einnahmen zusammengefaßt, die den
Kreisen aus werbenden Anlagen, z. B. aus dem Betrieb der Kreiskrankenhäuser, der Wiesenbauämter,.
 aus, kreiseigenen Grundstücken, aus Kreiskraftwerken, aus Gebühren usw. zufließen.

Ausgabeseite:
Der Hauptanteil an den Ausgaben der Kreise entfällt wie bei den Ausgaben der Provinz
auf das Verkehrswesen und die Wohlfahrtspflege. N
Bezüglich Abschnitt A „Provinzialabgaben‘“ wird auf die Bemerkungen zur ersten Übersicht
verwiesen, desgleichen bezüglich Titel 1 des Abschnittes B „Verkehrswesen“.
In Titel 2 „Unterhaltung der Kreisstraßen‘“ ist der Anteil der Kreise an der Kraftfahrzeugsteuer
 enthalten, der, wie bemerkt, zur Deckung von Ausgaben auf diesem Gebiete bestimmt
 ist.
Titel 3 umfaßt die persönlichen Ausgaben, Besoldungen der Straßenmeister usw. sowie die
gesamten sächlichen Unkosten für Material und Geräte (Dampfwalzenzüge usw.), die den Kreisen
bei der Durchführung ihrer Aufgaben auf dem Gebiete des Verkehrswesens erwachsen.
Die Ausgaben zur Förderung des Gemeindewegebaues (Titel 4) werden gedeckt durch Zuschüsse
 der Provinz, die durch eigene Mittel der Kreise erheblich verstärkt werden.
In Titel 6 sind die Bauprämien der Provinz in Höhe von 1 Million RM enthalten, der
restliche Betrag wird in der Hauptsache durch von den Kreisen aufzunehmende Darlehen gedeckt.
Unter den in Abschnitt D, Titel 1 genannten „Anstalten“ der‘ Wohlfahrtspflege sind zu
verstehen ‚die Kreiskrankenhäuser, die Altersheime, die Kreisfeierabendhäuser sowie alle sonstigen,
in Verwaltung der Kreise stehenden Anstalten, die der Wohlfahrtspflege und sozialen Fürsorge
dienen. Die Ausgaben umfassen die persönlichen wie sächlichen Unkosten.
Titel 2 nennt den Ausgabebetrag für die Kreisfürsorge. Er setzt sich zusammen aus den
Ausgaben auf Grund der Fürsorgeverordnung, aus den Pflegekosten für die in privaten Anstalten
untergebrachten Personen, aus den gesamten Ausgaben der freiwilligen sozialen Fürsorge der Kreise,
aus den Ausgaben für die Gesundheitspflege (Allgemeine Bekämpfung von Krankheiten) und
schließlich aus den persönlichen Unkosten (Besoldungen usw.).
Die unter E Titel 1 genannten Beihilfen dienen zur Deckung der Unkosten des Betriebes
von Landwirtschaftsschulen, ländlicher Hausfrauenschulen, ländlicher Fortbildungsschulen usw.,
während der unter Titel 2 genannte Betrag an städtische Schulen der verschiedensten Stufen als
Beihilfe geflossen ist.
Unter F sind alle sonstigen Ausgaben zusammengefaßt. Sie enthalten vor allem die Ausgaben
 der allgemeinen Kreisverwaltung sowie die Ausgaben der werbenden Anlagen und der sonstigen
 nicht ausgeschiedenen Kreiseinrichtungen.

Die vorstehenden Übersichten geben für das Rechnungsjahr 1927 ein Bild,
auf welchen Gebieten und in welchem geldlichen Umfange Provinzialverband
und Landkreise fördernd und unterstützend tätig sind.
Aus weiteren Unterlagen, die vom Oberpräsidenten dem Unterausschuß zur
Verfügung gestellt wurden, konnte ferner eine vergleichende Übersicht über die Istausgaben
 im Bereiche der 37 ostpreußischen Landkreise auf den wesentlichsten Gebieten
 kommunaler und gemeindlicher Förderungstätigkeit in den Jahren 1913 und
1927 zusammengestellt werden. i
In diese Übersicht sind daher auch die Schullasten, d.h. die Istausgaben der
tändlichen Schulverbände und ländlichen Schulgemeinden einschließlich derjenigen
der kreisangehörigen Städte aufgenommen, soweit deren Deckung von den Angehörigen
 der Gemeinden der einzelnen Kreise durch Schulbeiträge zu beschaffen ist.
Die Schullasten der kreisangehörigen Städte wurden um deswillen einbezogen, weil
die ostpreußischen Kleinstädte mit ihrem im wesentlichen ländlichen Charakter
mit dem Lande wirtschaftlich eng verbunden sind. Zu berücksichtigen ist hier also,
daß die verausgabten Beträge nicht allein der nur landwirtschaftlich tätigen Bevölkerung
 zugute gekommen sind.
Als Ausgaben der Landkreise zur Förderung der Wohlfahrtspflege wurden
für 1913 Beträge von insgesamt 1,3 Mill. RM. ermittelt. Diese umfassen indessen
nicht die sehr wesentlichen Ausgaben der Ortsarmenverbände, da 1913 nach dem
Gesetz über den Unterstützungswohnsitz die Unterstützung der Hilfsbedürftigen
        <pb n="54" />
        “4

noch Sache dieser Verbände allein war und erst seit der Fürsorgeverordnung von
1924 die Hilfsbedürftigen durch die Stadt- und Landkreise als Bezirksfürsorgeverbänden
 betreut werden. Zu den gesetzlichen Aufwendungen der Bezirksfürsorgeverbände
 tragen die kreisangehörigen Gemeinden bestimmungsgemäß 30% bei,
eine Belastung, die als sehr drückend empfunden wird.
Eine Schätzung der Aufwendungen der Ortsarmenverbände ist jedoch durch
folgende Berechnung möglich:
Wegelasten und Schullasten zeigen gegenüber den Beträgen für 1913 eine
Steigerung auf 227 % bzw. auf 229 %, also auf 228 % im Durchschnitt. Würde
man nun diesen Steigerungssatz dem Betrage zugrunde legen, der für 1927 als zu
Zwecken der Wohlfahrtspflege verausgabt, mit 10,4 Mill. RM. ermittelt worden
ist, so würde man für 1913 einen Betrag von 4,56 Mill. M. erhalten. Diese Summe
der Ausgaben zu Zwecken der Wohlfahrtspflege im Jahre 1913 stände damit auch
zu den Summen der Wege- und Schullasten für 1913 in dem gleichen Verhältnis,
wie dies für 1927 der Fall ist, und dürfte so die Gesamtausgaben für Wohlfahrtspflege
 im Jahre 1913 annähernd richtig wiedergeben.
In der Gegenüberstellung ergibt sich dann, daß in den ostpreußischen Landkreisen
 insgesamt verausgabt wurden:

in
Zu Zwecken der Wohlfahrtspflege. . .
Für das Wegewesen . . . . ...
Von ländlichen Schulverbänden und Schulgemeinden
 einschl. derjenigen der kreisangehörigen
 Städte . . . .

1913 1927
1000 M in 1000 RM
4,56 10,4
5,9 13,4

5,5 12.6
15,96 36,4
        <pb n="55" />
        Teil III. Vermögen und Verschuldung.
1. Vermögenslage.
Für die Ermittlung des landwirtschaftlichen Vermögens Ostpreußens fehlt
ein einwandfrei brauchbarer Maßstab. Der Ertragswert kommt als Bewertungsgrundlage
 bei der heutigen Rentabilitätslage der ostpreußischen Landwirtschaft
 nicht in Frage, und für die Vermögensberechnung auf Grund der Verkehrewerte
 reicht das dem Unterausschuß vorliegende Material nicht aus.
Einwandfreie Unterlagen für eine annähernde Schätzung des landwirtschaftlichen
 Vermögene besitzt der Unterausschuß nur in den Steuerwerten. Für
lie Reichsvermögensteuer wurden im Jahre 1925 42994 Grundstücke mit einer
steuerpflichtigen Fläche von 2,2 Millionen Hektar in Ostpreußen veranlagt, die
insgesamt einen Einheitswert von 1,2 Milliarden RM. darstellen.
In der folgenden Übersicht hat das Reichsfinanzministerium die durchschnittlichen
 Einheitswerte der einzelnen Kreise nach der Veranlagung von 1925
und nach der neuen Einheitswertveranlagung von 1928 zusammengestellt. (Siehe
Tabelle S. 46.)
Die Einheitsbewertung im Jahre 1928 führte in fast allen Kreisen zu einer
Erhöhung, die in den 36 Kreisen, für die in der Übersicht auf S. 46 die Einheitswerte
 von 1928 angegeben sind, im Durchschnitt etwa 23 % beträgt. Dadurch
sind rund 6000 Kleinbetriebe neu. vermögensteuerpflichtig geworden. Die höchste
Steigerung weist Königsberg-Nord auf, was aber in erster Linie auf den großen
Unterschied in der Zahl und Fläche der in den einzelnen Jahren erfaßten Betriebe
zurückzuführen sein dürfte. Sonst sind die Steigerungen am höchsten für Osterode
mit 71 und Bischofsburg mit 67%. Geringfügige Veränderungen zeigen die Zahlen
für Marienburg und Elbing.
Nach der Stabilisierung der deutschen Währung wurde es offenbar, daß der
größte Teil des Kapitalvermögens, welches die Landwirte noch besessen hatten,
während der Inflation verlorengegangen war, insbesondere die Kriegsanleihen, an
deren Zeichnung sich die ostpreußische Landwirtschaft in großem Umfange beteiligt
 hatte. Es ist auch anzunehmen, daß der ostpreußische Landwirt ebenso
wie die Landwirte im übrigen Deutschland in der Regel nicht die Möglichkeit und
Fähigkeit hatte, sein Geldkapital vor der Entwertung in der Inflationszeit zu
schützen. Das Kapitalvermögen dürfte heute höchstens 200 Mill. RM. betragen,
da im Jahre 1927 als Kapitalvermögen der zur Reichsvermögensteuer veranlagten
Landwirte 135 Mill. RM. ermittelt, wurden.

2. Kredit und Verschuldung.

a) Kreditorganisation.
Die Versorgung der ostpreußischen Landwirtschaft mit Realkredit
erfolgt in erster Linie durch die Ostpreußische Landschaft. Von ihr können alle
landwirtschaftlichen Grundstücke beliehen werden. deren landschaftlich ermittelter
        <pb n="56" />
        Einheitswerte der landwirtschaftlichen Grundstücke in RM je ha.

Finanzamtsbezirk

Allenstein: . . 21 %
Angerburg . . . 2...
3artenstein(Kr.Friedland)!)
Bischofsburg (Kr. Rössel) .
Braunsberg. .. . ..

Darkehmen. .
SHE . m
Tischhausen .
Gerdauen . .
zoldap . .
3umbinnen. . . . .
deiligenbeill) . . . .
Tdeilsberg ... . ....
Teinrichswalde (Kr. Niede-„„Tang)
 5 RW # Owl
.nsterburg . . 0...
Johannisburg ... . -
Xönigsberg-Nord .
&amp;lt;önigsberg-Süd
Königsberg-Land
Labiau . .
Lötzen . . .
Lyck. . ..
Marienburg
Marienwerder
Mohrungen?)
Veidenburg .
Drtelsburg .
Jsterode
Pillkallen .
Dr Eyvylan

io

L1
12
13
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21
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26
27
28
29
20)

31
32
32
34
35

Pr. Holland
tastenburg
iosenberg .
Sensburg .
Stallupönen. .

36
37
38
39

Stuhm . 2... 0.4.
Tilsit ... 0...
[reuburg (Kr. Oletzko)
Wehlau .

Durchschnitt

Grundst"c' 2
a über 200 ha
1925 | 1928 | 1925 | 1928

bis 100 ha

Sämtliche
Grundstücke

1925 | 1928

1925 | 1928

311 430
395 600
517 650
432 722
638 719

346
412
581
487
656

490
640
(02
784 |
771

294
431
664
375
659

418
565
712
628
9241 |

311
409
613
426
640

434
590
695
710
737

469 670
989 996
503 675
614 792
358 470
619.1 750
628 882
540 ' 660
1014 | 11685
575 677

801
717
568
631
362

731 392
806 671
723 586
784 | 610
460 38738

6686
948
718 ı
788
5292 4

472
932
536
613
8361

676
977
706
788
474

628 767
655 917
5783 701

608
635
575

795
910
696

617
ı 6834
546

765
899
667

1167
577

1313
694

822 922
591 745

1004
579

1154
695

247 | 369
648 1461
1367 | 1608
881 | 995
538 | 786

282 398
582 1192
501 1276
769 | 947
649 847

239 367
551 | 1044
405 421
716 870
554 911

24.9
564
721
762
562

371
1125
671
| 918
849

319 428
2831 297
‚669 | 1716
016 | 1119
477 675

818 |
258
1838
905
562

431
348
1935
| 965
736

315 392
271 369
1862 | 1852
658 | 701
482 ! 645

8317
239
1734
890
4R7

|

420
312
1790
967
BE

256
235
320
408
557

351
260
523
600
649

197
245
338
436
575

357
77
333
668
656

232 |
389
342
454
581

368
460
605
661
643

246
255
334
424
572

357
277
569
632
846

658
515
629
328
480

793
676
806
499
767

817
557
569
264
558

980
700
761
540
767

687
565
639
341 |
588

758
689
705
473
700

657
552
632
8320
408

787
687
750
498
759

|

399
593
275
499

1110
| 656
405
79

878
605 |
275
AAO

1084
697
394
751

723 | 842
560 | 710 |
278 | 3856
195 2770

826
587
278
497

1009
673
394
754

| 528 | 657 | 570 | 726 ! 38 | 688 | 588 | 675

;) Die Ziffern für 1928 beziehen sich auf vorläufige Feststellungen.

Wert mindestens 1500 RM. beträgt. Im allgemeinen sind die Grundstücke unter
5 ha Nutzfläche zur Beleihung durch. die Landschaft nicht geeignet, während innerhalb
 der Größenklasse von 5—20 ha in den einzelnen Kreisen ein Drittel bis
zur Hälfte auf Grund der Bestimmungen der Landschaftsordnung landechaftsfähig
 sind. Die Ostpreußische Landschaft ist daher in weit stärkerem Maße als
andere Landschaften in der Lage, den in ihrem Geschäftsbereich belegenen bäuerlichen
 Grundbesitz mit Hypothekarkredit zu versehen. Ihre Gesamtbeleihungen
atellten sich am 31.12.28 auf rund 300 Mill. RM. Hiervon entfallen 45 MilL
        <pb n="57" />
        auf aufgewertete Hypotheken und 11 Mill. RM. auf Roggenwertdarlehen: Von den
aigenen Pfandbriefdarlehen sind verzinslich ;

zu 10%
8%
75.
6% .

0,5 Millionen RM
. 22,3 » „
‚80,9 » »
„87,0 ” »
190,7 Millionen RM.

Dazu kommen an Darlehen der Rentenbank-Kreditanstalt:
7 % ige Golddiskontdarlehen . . . . 19,3 Millionen RM
7 %ige I. Amerika-Anleihe . . . . 92 » »
3 %ige II. bis IV: Amerika-Anleihe . 26,2 » »
54,7 Millionen RM.

Das jährliche Soll an Halbjahrsleistungen beträgt nach Angabe der Generallandschaftsdirektion
 23 Mill. RM. Der Ostpreußischen Generallandschafts-Jirektion
 ist es also gelungen, den Zinssatz für erststellige Pfandbriefdarlehen
trotz der ungünstigen Verhältnisse in Ostpreußen besonders tief zu halten. Es
war dies dadurch möglich, daß die Landschaft unter Ausnutzung der günstigen
Lage‘ am deutschen Kapitalmarkt in den ersten Wochen des Jahres 1927
fast den gesamten Bestand an 10 %igen Hypotheken in 7 %ige konvertiert
und die Hälfte der 8 %igen Darlehen in 6 %ige umgewandelt hatte. Allerdings
hatten die Mittel des heimischen Kapitalmarktes dazu nicht voll ausgereicht.
Deswegen nahm die Bank der Ostpreußischen Landschaft im Frühjahr 1927 bei
amerikanischen Häusern gegen Schuldschein ein 6 %iges, 3 Jahre laufendes Darlehen
 in Höhe von 7 Mill. USA.-$ auf. Die Bank gab den Gegenwert in Höhe von
29,4 Mill. RM. an die Landschaft weiter, die diesen Betrag gegen 6% Zinsen,
1% Tilgung und %% Verwaltungskostenbeitrag als unkündbare Hypothekendarlehen
 an die Landwirte auslieh. Die Landschaft übergab der landschaftlichen
Bank als Sicherheit 29,4 Mill. GM. 6 %ige Goldpfandbriefe, die diese wieder bei
einem Treuhänder zugunsten der amerikanischen Geldgeber hinterlegte. Die Rückzahlung
 des Darlehns seitens der landschaftlichen Bank im Jahre 1930 wird also
Jurch den Verkauf der verpfändeten 6%igen Pfandbriefe erfolgen müssen, die damals,
als das Geschäft zustande kam, mit 95,5 % gehandelt und notiert wurden. Der
Kurs dieser Schuldverschreibungen steht jedoch heute nur auf 79 bis 80%. Ob
sich bis 1930 der Kurs wieder auf den Stand von Anfang 1927 heben wird, erscheint
 fraglich. Es wird also mit einem erheblichen Disagio gerechnet werden
müssen, zu dessen Abdeckung nur der bis dahin aufgekommene und aufgesammelte
Verwaltungskostenbeitrag zur Verfügung steht. Daneben besteht noch ein Valutarisiko
 von 0,02 RM. je Dollar. Unter den heutigen Verhältnissen birgt also das
Geschäft ein Risiko von rund 6 Mill. RM. in sich; demgegenüber betragen Kapital
und Reserven der Bank der Ostpreußischen Landschaft nach der Bilanz vom
31.12.27 6 562 478,55 RM. und die flüssigen Mittel 507082 RM.
Mit der Landschaft eng verbunden ist die Lebensversicherungsanstalt der
Ostpreußischen Landschaft, die berechtigt ist, hinter den landschaftlichen Pfandbriefdarlehen
 innerhalb der landschaftlichen Beleihungsgrenze zweitstellige Hypo-“heken
 zu gewähren. Ihre Beleihungstätigkeit hat sich nach Stabilisierung der
Währung nur in bescheidenem Rahmen bewegen können, da ihre dazu verfügbaren
 Mittel zur Zeit nur klein sind. Aus dem gleichen Grunde konnte sie auch
aur in geringem Maße als Käufer landschaftlicher Pfandbriefe auftreten.
        <pb n="58" />
        — 48

Neben der Landschaft hat für den landwirtschaftlichen Realkredit noch die
Landesbank der Provinz Ostpreußen Bedeutung. Sie ist aus der früheren FProvinzialhilfskasse
 für Ostpreußen hervorgegangen und hat hinsichtlich des landwirtschaftlichen
 Realkredits deren Aufgaben übernommen, Bisher hat sie allerdings
hauptsächlich als Verteilungsstelle für jene Darlehen gedient, die aus Mitteln der
Golddiskontbank, der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt und der sogenannten
Ostpreußenhilfe gewährt worden sind. Daneben hat sie 30,5 Mill. RM. zu Umschuldungszwecken
 hypothekarisch ausgeliehen, die sie einem langfristigen Dollardarlehen
 amerikanischer Bankhäuser in Höhe von 7,25 Mill. $ entnommen hatte.
Schließlich kommen noch die Sparkassen und die Kreisbanken als Hypothekenausleiher
 ‚vor allem an die bäuerlichen Betriebe in Betracht, Nach den
letzten vorhandenen Angaben in der Zeitschrift des Preußischen Statistischen
Landesamtes von 1927 hatten die ostpreußischen Sparkassen einen Bestand von
1,3 Mill. RM. an ländlichen Hypotheken; hiervon waren 2,1 Mill. RM. = 49,3 %
Tilgungsdarlehen. Man wird annehmen dürfen, daß der Gesamtbestand an landwirtschaftlichen
 Hypotheken bei den ostpreußischen Sparkassen bie Ende 1928
auf etwa 6 Mill. RM. angewachsen sein wird.
Neben diesen provinziellen Instituten treten noch außerostpreußische
Aypothekenbanken und Versicherungsunternehmen als Realkreditgeber auf. Die
Höhe ihrer Ausleihungen läßt sich zahlenmäßig nicht erfassen.
Für die Versorgung mit organisiertem Personalkredit kommen
in erster Linie die den großen Verbänden angeschlossenen Genossenschaften in
Frage. Das genossenschaftliche Netz ist in Ostpreußen stark ausgebaut. An
manchen Stellen ist offensichtlich das wirtschaftlich zweckmäßige Maß bereits
überschritten. In einer größeren Anzahl kleinerer Orte sind nicht selten mehrere
Kreditgenossenschaften vorhanden, die aber auf dem engen Raum nicht das geeignete
 Betätigungsfeld finden und durch Hochhalten der Zinssätze die geringen
sich bildenden Sparkapitalien an sich zu. ziehen suchen.
Ein gewichtiger Faktor. für die Personalkreditgewährung ist die Bank der
Östpreußischen Landschaft, die än allen bedeutenden Plätzen der Provinz Zweigstellen
 errichtet hat. Ende November 1928 hatte. sie für 31,4 Mill. RM. Personallarlehen
 ausgeliehen. — Auch die Sparkassen und Kreditbanken versorgen die
‚andwirtschaftlichen Betriebe mit kurzfristigem Kredit. Die Höhe ihrer Aus:
eihungen konnte nicht ermittelt werden... Daneben ist noch die Landesbank der
Provinz Ostpreußen .zu erwähnen, die aus ihren Mitteln 4 Mill. RM. als Personalkredite
 an die Landwirtschaft vergeben hatte. Schließlich sind noch die größeren
and kleineren provinziellen Bankinstitute zu nennen, die erhebliche Wechselkredite,
oft .zu recht hohen -Zinsen, in die Landwirtschaft geleitet haben.
Der unorganisierte Personalkredit wird in erster Linie von
Handwerkern und Gewerbetreibenden gewährt. Er besteht zu einem erheblichen
Teil aus gestundeten Rechnungen und pflegt im allgemeinen unverzinslich zu sein.
Welche Summen hierfür in Betracht kommen, läßt sich zahlenmäßig nicht ermitteln.
 Verzinslichen Personalkredit geben dagegen die in Ostpreußen sehr zahlreich
 vorhandenen. Getreidehändler, die in vielen Fällen die Ernte bevorschussen
und die Betriebe mit Saatgut und Düngemitteln versorgen. ; Ä
b) Entwicklung und Stand der Verschuldung.
Die gesamte Hypothekarverschuldung der ostpreußischen Landwirtschaft
 berechnet das Landesfinanzamt in Königsberg auf Grund der Vermögensteuerakten
 nach dem Stande vom. 1. Januar 1927 auf 528 Mill. RM. Die
durchechnittliche Zinsbelastung wird man mit_8 bis. 9%. annehmen können.
        <pb n="59" />
        49

Die sonstigen Schulden und Lasten betrugen nach der gleichen
Quelle am gleichen Tage 174 Mill. RM. Von dieser Personalverschuldung wird,
wenn man die Angaben der Preußenkasse auf S.81 ihrer Drucksache Nr;2 zuzrunde
 legt, der größere Teil auf unorganisierte und nur der kleinere Teil auf
organisierte Personalkreditgeber entfallen.
Während es gelungen ist, den Zinssatz für erststellige Realkredite in
Ostpreußen tief zu halten, ist dies bei den Personalkrediten nicht möglich gewesen.
Nach Feststellungen des Unterausschusses für Landwirtschaft betrug der durchschnittliche
 Zinssatz für Wechselschulden in Ostpreußen im Wirtschaftsjahre
1924/25_18,5 % und im Wirtschaltsjahre 1925/26 13,5 %; für die übrigen Kredite
waren die Sätze entsprechend höher. Bei allen Krediten überstiegen die Zinssätze
in Ostpreußen die im übrigen Reichsgebiet geltenden Sätze um durchschnittlich
2%, Nach den Ermittlungen des Landesfinanzamts Königsberg betrug im Jahre
1927 der durchschnittliche Zinssatz für Personalkredite 10 bis 12 %; er dürfte
aber seitdem wieder gestiegen sein und heute auf etwa 12 bis 14 % stehen. Dabei
ist zu bedenken, daß die Kreditinstitute bei nicht einwandfreier Bonität des
Schuldners zur Abgeltung des Risikos diese Sätze noch durch erhebliche Zuschläge
erhöhen.
Die Gesamtverschuldung der ostpreußischen Landwirtschaft am
1.1.27 stellte sich also auf 702 Mill. RM. — 316 RM. je Hektar vermögensteuerpflichtiger
 Fläche. Demgegenüber beträgt der durchschnittliche Steuereinheitswert
 je Hektar 533 RM., so daß die durchschnittliche Verschuldung 59,3 % des
Einheitswertes von 1925 ausmachen würde. Nach den Zusammenstellungen des
Landesfinanzamts auf Grund der Grunderwerbssteuerlisten wurden 1927 für 1ha
im Durchschnitt 1056 RM. bezahlt. Demnach würde die durchschnittliche Gesamtverschuldung
 je Hektar rund 30 % des damaligen Verkehrswertes erreichen.
Über die Zunahme der Schulden im Jahre 1927 gibt eine zweite auf den
1.1. 28 abgestellte Erhebung des Landesfinanzamts Auskunft. Nach den in Anlage
 VII mitgeteilten Ergebnissen dieser Erhebung ist die Hektarverschuldung von
316 RM. auf 386 RM., also um 22% angewachsen. Legt man wieder den Einheitswert
 von 1925 zugrunde, so hätte die durchschnittliche Gesamtverschuldung rund
72% dieses Wertes erreicht. Die Güterpreise in Ostpreußen waren nach Angaben
jes Landesfinanzamts im Jahre 1928 auf durchschnittlich 914 RM. je Hektar
gesunken, so daß die durchschnittliche Hektarverschuldung auf 422% des Verkehrswertes
 gestiegen sein würde. ;
Ähnliche Ergebnisse liefert die Erhebung der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse
 (Drucksache Nr. 2). Die Untersuchung von 1665 Eigenbetrieben über
L00 ha aus allen Teilen der Provinz hat nach dem Stande vom 31. 12. 27 eine durchschnittliche
 Hektarverschuldung von 472,7 RM. ergeben, das sind rund 51,4 %
jeg oben erwähnten Verkehrswertes. Der Zinsendienst stellt sich nach Ermittlung
der Preußenkasse auf durchschnittlich 42,5 RM. je‘ Hektar oder gleich 9% des
Schuldkapitals. ;
Die Gesamtverschuldung der ostpreußischen Landwirtschaft am 1.1.28
detrug nach den in Anlage VII mitgeteilten. Ergebnissen der .in sämtlichen
39 ostpreußischen Finanzamtsbezirken durchgeführten Erhebung des Landesfinanzamts
 884 Mill. RM. Da: im Wirtschaftsjahr 1927/28 sich die Verhältnisse
aurchschnittlich nicht‘ gebessert haben, dürfte man die Gesamtverschuldung der
ostpreußischen Landwirtschaft am 1.1.29 mit etwa einer Milliarde Reichsmärk
ansetzen können. ;
Die nachstehende Übersicht, die auf den Vermögensteuerakten der Finanz-&amp;amp;mter
 beruht, gibt ein Bild der Verschuldungsverhältnisse nach Betriebsgrößen-
        <pb n="60" />
        50 -
Verschuldung der ostpreußischen Landwirtschaft am
—— SE
FTetriebe unter 100 ha
Verschuldung am 1.1.27 | Verschuldung am 1.1.28
% des | % des
RM je ha | EMMA  RaMjeha | Eihelts
von 1925 von 19281)

Tinanzamtsbezirk

\llenstein , . 2...
ingerburg . . . . ..
Bartenstein (Kr. Friedland)
 . 0.0.0.0...
Bischofsburg (Kr. Rössel)
Braunsberg. .. ...
Jarkehmen, .. ..,
Übing . 0.0.0.0.
Tischbausen We
jerdauen . .....
‘oldap . 0.0.0.0...
Gumbinnen . ....
deiligenbeil ... ..
Heilsberg .. . ...
Heinrichswalde (Kr. Niederung)
 +. 0. 0.0.0...
Insterburg . . 2...
Johannisburg . . . ..
Königsberg Nord . % &amp;amp;
Xönigsberg Süd. . . .
Königsberg Land . . .
"abiau . 0.0.0. #
‚Öfzen . . . :
4yock. 20.0. .
Marienburg. . . .
Marienwerder. .
Mohrungen
Neidenburg. . .
Ortelsburg .
Osterode . .
?illkallen . ..
?r. Eylau . .
?r. Holland. .
lastenburg. . .
losenberg . . .
jensburg . ...
Stallupönen . ..
Stuhm . 0.0.0...
Tüsit . .. 0.0.0...
Treuburg (Kr. Oletzko) .
Wehlau . . 2. 0... .
Durchschnitt .

57,2
56,83
314 60,7 |
258 59,8
264 41,5
‚ 63,2
81,0
82,1
52,9
53,5
88,7
49,4
48,6
50,5
54.9
59,5
492,7
37,8
41,7
61.7

244
347

Il
58

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3

419
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326

65
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45

’
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9
—

366
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426
412
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55
10

52
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1
2
83
A

278
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05

37
45
33

3

&amp;lt;9
8

16
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18
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7
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16
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9

06,1
79,7
30,8
46,0
19
5

u
22
23
24

11
34
15
‚68
‘94

260
238
564
546
366

31
30

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z

6
27
18
29
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21
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27
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294
148
278
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422 65
339 S
411
497
278
398

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32
32
34

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'r
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a1
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N

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350
169
6
962

304 54
357 55
241 | 60
8355 48
ve

&amp;gt;
39

A

‘) Die Einheitswerte von 1928 sind gegenüber 1925 durchweg erhöht (vgl. S. 45).
klassen in den einzelnen Kreisen der Provinz. Dabei ist die forstwirtschaftlich
zehnutzte Fläche nicht berücksichtigt. Ebenso fehlen die nicht zur Vermögensteuer
ıerangezogenen Kleinbetriebe. ;
Aus diesen Zahlen ergibt sich, daß im Gesamtdurchschnitt der Provinz Ost-»reußen
 die Hektarverschuldung in der Zeit vom 1.1.27 bis zum 1.1.28 in allen
Betriebsgrößenklassen zugenommen hat, und zwar bei den Betrieben von unter

JL
1.1. 1927 und 1. 1. 1928 im Verhältnis zum Einheitswert.
— —_ Betriebe von 101 bis 200 ha . Betriebe über 200 ha
Verschuldung am Verschuldung am Verschuldung am Verschuldung am
1. 1. 1927 1. 1. 1928 1. 1. 1927 1. 1. 1928
A « en 9% des or des
» inheits- . inheits- = Einheits- | . | Einheits-RM
 je ha wertes von RM je ha wertes von | aM je hs | wertes von RM je ha wertes von
1925 19281) 1925 1928!)

424
414

122,8
100,6
81,4
63,9
46,7
58,9
50,7
76,4
64
117

556
L54

13
"4

304
337

103,4
78,3

115
394

99
78
53
59
55
54
7
6
60
74

473
311
307
472
368
435
404
4923

571
441
390
531 73
557 , 69
555 77
480 | 61
168 102
419 55
147 49
157 5%
1 56

81
55 |
51

877
374
336
306
482
465
401
293
390
346
3383
“98
432
41
208
339
480
417
329
382
60

56,7
99,8
51,1
78,1
71,8
86,8
65,7
78,4
64,1
54,4
57,9
49,7
73,2
80,4
4,1
83,6
67,1
75,3
104,6
141,3
‘9,3
144,2
3,6
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378
369
510
359
636
538
472
383

|

338
426
282
633
4158

54
65
49
54

460
415
437
488
175

58
46
60
58
54

79.5

528

78
02
51
48
35
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296 |
372
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296
310
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576
182

104,7
63,8
183,8
67,5
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38,6
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405
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128
471
495

717

8373

A

100 ha um 37 %, bei den Betrieben von 100—200 ha um 22 % und bei den Betrieben
 von über 200 ha um 14%. Am stärksten ist also die Zunahme der Verschuldung
 bei den bäuerlichen Betrieben gewesen.
In der diesem Bericht beigefügten Karte ist die Verschuldung der ostpreußischen
 Landwirtschaft im Verhältnis zu den Einheitswerten graphisch dargestellt.
Man ersieht daraus. daß die Verschuldungsverhältnisse in der Provinz Ostpreußen
        <pb n="61" />
        52

sowohl hinsichtlich der geographischen Verteilung: wie auch hinsichtlich der Betriebsgrößenklassen
 keineswegs einheitlich sind. Auf der Karte zeigt sich nur in
den masurischen Kreisen Allenstein, Neidenburg, Ortelsburg, Sensburg, Johannisburg,
 Lyck, Oletzko und Goldap, wo besonders ungünstige klimatische, Bodenund
 Absatzverhältnisse herrschen, ein ausgesprochenes Gefahrengebiet, in dem der
Anteil der mit über 100 %: des Einheitswertes verschuldeten Betriebe an der Gesamtzahl
 aller Betriebe besonders hoch ist. In diesen Kreisen sind die mit über
100 % des Einheitswertes verschuldeten Betriebe in der Giuppe der Betriebe mit
über 200 ha verhältnismäßig mehr als doppelt so zahlreich wie in der Gruppe der
Betriebe unter 100ha. Betrachtet man sämtliche 34 Kreise der Provinz (ohne
lie Stadtkreise Königsberg-Nord und Königsberg-Süd), für welche die Angaben
vorliegen, so sieht man, daß von den beiden. Gruppen der Betriebe über 200 ha
und unter 100 ha in 14 Kreisen die erstere, in 10 Kreisen die letztere stärker mit
Betrieben vertreten ist, deren Verschuldung mehr als 100:% des Einheitswertes
ausmacht, während in den übrigen Kreisen das Verhältnis ungefähr gleich ist‘).
Wie wenig übrigens die Lage der verschiedenen Betriebsgrößen mit der Betriebsgrößenverteilung
 zusammenhängt, geht daraus hervor, daß von den Kreisen, in
denen die Betriebe unter 100 ha verhältnismäßig stärker verschuldet sind als die
Betriebe mit über 200 ha, vier Kreise (Heiligenbeil, Königsberg Land, Pr. Holland
und Rosenberg) der Fläche nach überwiegend Großbetrieb haben, während in
sechs Kreisen (Braunsberg, Heilsberg, Marienburg, Marienwerder, Stuhm und
Tilsit) der mittel» und kleinbäuerliche Betrieb überwiegt.
Daß der bäuerliche Besitz sich jetzt in stärkerem Maße als der Großgrundbesitz
 verschuldet, geht auch aus der Größe des Durchschnittsdarlehens hervor,
das die Ostpreußische Landschaft denjenigen Landwirten, die die volle Landschaftliche
 Beleihungsfähigkeit ausnutzen. gewährt. Es betrug ein solches Durchschnittsdarlehen


im Jahre 1924 37000 GM
1925 21000
1926. . 18000
1927 : . . 10000
1928 - 8000

Nach den Mitteilungen, die dem Unterausschuß vom ostpreußischen GeneraljJandschaftsdirektor
 gemacht worden sind, treten nunmehr an die Landschaft in
erster Linie Eigentümer von landwirtschaftlichen Grundstücken in der Größe von
60 bis 80 Morgen mit der Bitte um Darlehnsgewährung heran, während die Kreditgesuche
 der Großbetriebe in den Hintergrund treten. Der ostpreußischen Generallandschaftsdirektion_lagen
 Anfang 1929 4000 Darlehnsanträge.. aus bäuerlichen
Kreisen vor.
” Nach dem Material des Landesfinanzamts Königsberg (vgl. Anlage VII) waren

1) Bei der Beurteilung der Verschuldungslage der verschiedenen Betriebsgrößen ist hier,
wie schon seinerzeit in dem Vorbericht über die Verschuldungsverhältnisse der deutschen Landwirtschaft,
 darauf hinzuweisen, daß der Einheitswert kein vollkommen sicherer Maßstab für den
Vergleich der Verschuldung verschiedener Betriebsgrößenklassen ist, da bei ihm die Gebäude
and Inventarwerte nicht mit berücksichtigt sind. Auch muß die‘ im folgenden auf S. 56 dargestellte
 Struktur der Verschuldung (einerseits höherer Anteil der billigen Aufwertungshypotheken
 und der Altenteile bei den Kleinbetrieben, ‚andererseits höherer Anteil der Neuverschuldung
 bei den Großbetrieben) mit. berücksichtigt werden. Wenn auch im Augenblick die Verschuldungslage
 der kleineren Betriebe noch günstiger ist als die der Großbetriebe, so muß
doch festgestellt werden. daß der bäuerliche Betrieb. sich in stärkerem Maße zu verschulden
beginnt.
        <pb n="62" />
        53

mit über 100 % des Einheitswertes von 1928. von allen verschuldeten Betrieben
belastet:

in der Größenklasse von 0—100 ha 15,8 % der Betriebe
. „ 101—200 „ 22,3% »
‚ über200. 221%

Nun beträgt der durchschnittliche Einheitswert von 1928 je Hektar:
bei den Betrieben bis 100 ha 657 RM
„ von101 „ 200, 726
Sn über 200 . 688 .

Nimmt man auf Grund der Berechnungen der Preußenkasse an, daß die
Betriebe aller Größenklassen ihre Schulden mit durchschnittlich 9 % zu verzinsen
 haben!), so würden bereits die mit 100 % des Einheitswertes von 1928 verschuldeten
 Betriebe nachstehende Zinsbelastung je Hektar aufzubringen haben:
dei den Betrieben bis 100 ha 59,13 RM
” von 101—200 ha 65,34 ,„
N über 200 . 61.92 .

Nach einer Denkschrift des Deutschen Domänenpächterverbandes betrug
im Wirtschaftsjahr 1924/25 der durchschnittliche Pachtsatz je Hektar in Ostpreußen
 16,25 RM., allerdings für Großbetriebe; da sich dieser Satz auf Güter
ohne bewegliches Inventar bezieht, muß noch die Verzinsung für das Pächterkapital
 hinzugerechnet werden, die man mit etwa 21 RM. je Hektar in Ansatz
bringen kann, so daß der durchschnittliche Pachtzins je Hektar in Ostpreußen
sich auf etwa 38 RM. stellen würde. Es überschreitet also bei diesen Betrieben
der laufende Zinsendienst bereits erheblich den normalen Pachtzins.
Legt man nun die vom Landesfinanzamt in der Tabelle auf Seite 50/51 festgestellte
 Gesamtverschuldung der gleichen Berechnung zugrunde, so ergibt sich
im Durchschnitt aller Betriebe eine Zinsbelastung je Hektar bei den Gütern
unter 100 ha von RM 32,40 je ha ;
von 100—200 ha „ 2» 44.91 „ » ;
über 200 2 2 20. 3636 4

Danach hätte im Vergleich mit den Pachtpreisen die durchschnittliche Verschuldung
 bei den kleinen Betrieben. und bei den Gütern über 200 ha die Grenze der
Tragbarkeit fast erreicht; bei den Mittelbetrieben von 100 bis 200 ha. ist, sie bereits
überschritten.
Aber diese Zahlen werden erst richtig beleuchtet, wenn man auf Grund von
Buchführungsergebnissen die Entwicklung des Betriebsüberschusses und des
Zinsendienstes miteinander vergleicht. Nach den Buchführungserhebungen des
Enquete-Ausschusses ergibt sich, daß in der Zeit vom 1. 7. 24 bis zum 1.7.27 nur
bei den kleinbäuerlichen Getreidewirtschaften und den Futterbauwirtschaften in
der Größenklasse von 200 bis 400 ha der Betriebsüberschuß zunimmt und der
Zinsendienst sich vermindert. Bei allen anderen Betriebsarten ist in keiner
Größenklasse ein Rückgang des Zinsendienstes zu bemerken. Nirgends reicht
aber, wie bereits auf S. 31/32 ausgeführt worden ist,-der Betriebsüherschuß aus. um
den Zinsendienst auch nur annähernd zu decken.

?) Bei dieser Annahme ist zu berücksichtigen, daß einerseits die kleinen Betriebe durch
Jas stärkere Hervortreten der billigen Aufwertungskredite einen geringeren Zinsendienst haben,
‚ndererseits die großen Betriebe stark an dem billigen 7 und 8% igen Landschaftskredit beteiligt sind.
        <pb n="63" />
        54;

Entwicklung der Betriebsergebnisse‘ und: der Verschuldung in. ostpreußischen
Jandwirtschaftlichen Betrieben,
Nach der Buchführungserhebung, des Unterausschusses für Landwirtschaft.
RM je ha landwirtschaitlicher Nutzfläche.

Betriebsgröße

ha

Zahl
| Be |
triebe

Stichtag |

Einheits-



i Verschuldung
ohne.
Rentenbank-Grundschuld


%
; des
Einheitswertes


„ Cat=ei" ewi1:
11 1. 7. 1924
11 1. 7. 1925
11 4 1. 7. 1926
10 1. 7. 1927
8 1. 7. 1924
7 1. 7. 1925
o 1. 7. 1926
1. 7. 1927
1. 7. 1924
1. 7. 1925
1. 7. 1926
1. 7. 1927

fy TR

355
355
355
340
500
500
500
444
589
589 ;
589
655 -

m ur€d
328 02
384 108
389 109
370 109
276 55
363 78
383 77
424 95
258 43
402 68
468 79 |
589 89

10— %|

50— 100

Q
x 9
über 100 | 9
9 1

|
!

2. Futte:
1. 7. 1924
i. 7. 1925
1. 7. 1926
1. 7. 1927
1. 7. 1924
1. 7. 1925
1. 7. 1926
1, 7. 1927

4
544
544
558
669
669
669
756
668
668
668
652
700
700
700
700
820
820
820
QA8

*"aften
457
465
514
540
244
329
387
480

g“-DE



10— 50 |

45
45
45
38
38
38
38
AN

Ad

£
ar

50— 100

R6
49
58
AR

100—200

1. 7. 1924
1. 7. 1925
1. 7. 1926
1. 7. 1927
23 1.7. 1924
23 1.7. 1925
23 1.7. 1926
27 1.7. 1927
10: 1.7. 1924
19 | 1.7. 1925
i9 I 1.7. 1926
1 1 1.7. 1997

263
413
482
580
264
376
522
522
189
851
422
4196

29
“2

200— 400

8
4
15
S
| 22
48
) 531
61 ]

äber 400

|

3. Full
i. 7. 1924
1, 7. 1925
1. 7. 1926
1. 7. 1927
1. 7. 1924
1. 7. 1925
1. 7. 1926
1. 7. 1927
1. 7. 1924
1. 7. 1925
1. 7. 1926
1. 7. 1927
18 1. 7. 1924
18 1. 7. 1925
18 1. 7. 1926
19 1. 7. 1927
15 1. 7. 1924
15 1. 7. 1925
15 1. 7. 1926
15 1. 7. 1927

auw
| 3867
367
367
408
396
396
396
409
416
416
416
420
422
422
422
447
527
527
527
527

schaften &amp;amp;
298 1
348
354
857
276
354
381

20— 50

‘
on
OR
€R

0
29
96

50— 100

100-—9200

277
387
396
467
2883
401
500
556
234
370
395
462

67
95
95
i11

300—400

67
95
118
131

über 400 |

N 44
70
75
88

— Zinsen-Betriebs-
 den
. ohne
_ über- Rentenschuß
 bankzinsen


Wirtschalfts-



-- ingem ?oden.

1924/25
1925/26
1926/27

— 48,2
— 927,0
— 18

1

24,8
26,8
243

1924/25
1925/26
1926/27

— 80,9
— 26
2,0
—36,9 | 28,9
8,7 | 40,7
—17,6. | 483,0

19,8
26,5
975

1924/25
1925/26
1926/27

-m Boden.

1924/25
1925/26
1926/27

—381,0
— 7,6
9,5

25,9
32,8
35.2

1924/25
1925/26
1926/27

15,6
9,5
922,9

18,9
27,7
305

1924/25 , — 14,1
1925/26 ! 14,8
1926/27 6,2

20,4
34,0
375

1924/25
1925/26
1926/27

— 29,4
42
135 |
98,5 | 28,0
1,7 | 3813
7,2 | 305

1924/25
1925/26
1926/27
1m Boden.
(

1924/25
1925/26
1926/27

— 36,5
4,4
9,0
— 927,2
2,6
— 8,6

20,2
24,9
25.4

1924/25
1925/26
1926/27

19,2
26,2
318

1924/25
1925/26
1926/27

— 25,0
4,0
28

19,6
27,1
30.2

1924/25
1925/26
1926/27

— 49,1
147
—_ 199

17,1
31,6
42.1

1924/25 —47,4 | 292,1
1923/26 * — 15,6 | 298
1926/27 1 — 166 | 3202
        <pb n="64" />
        Betriebs- Em
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größe | Be- |
triebe
ha

17

20—200 |

zn, 7
Zinseu- €
dienst Sam
ohne
Rentenbank-



ll,

Stichtag

Einheits-



Verschuldung
ohne
Rentenbank-Grundsechuld


x 0 Wirtes

Einheits- schafts .
wertes | iahr

Betriebs
überschuß


1. Weidew”

aften.

1924 917 453 49
1925 917 546 60
1926 917 614 67
„4. 1927 | 1007 ‚767 76

1924/25 | — 7,1 | 25,7
1925/26 17,5 | 38,9
1926/27 20,3 | 436

5. Brenne-siwirtschaften.

447 232 52
_ 1° 447 367 82
über 200 | 19 2 447 484 97
17 19141927 | 871 494 138

1924/25 | — 48,8 | 24,9
1925/26 | — 8,4 | 388,5
1926/27 44 | 41,3

So ergibt sich, daß die durchschnittliche Verschuldung in der Landwirtschaft
 der Provinz Ostpreußen eine bedrohliche Höhe erreicht hat. Nach den
Angaben der Preußenkasse ist aber die Lage in den Kreisen Angerburg, Fischhausen,
 Lyck, Oletzko, Sensburg und Wehlau besonders gefahrdrohend. weil dort
der Gütermarkt völlig stagniert.

Verschuldung der Landwirtschaft in den Kreisen Angerburg, Fischhausen, Lyck,
Oletzko, Sensburg und Wehlau nach den Angaben des Landesfinanzamts Königsberg.

Finanzamtsbezirke

Angerburg . . . .
Fischhausen . . + -
Lyck 2.0.0.0.
Sensburg 2. . . u.
Treuburg (Kr. Oletzko) .
Wehlau . . .

unter 100 ha

101—200 ha

Yin % des
Schulden Einheits-.
 wertes!)
RM Je ha 7m

Schulden
RM je ha !

in % des
Einheitswertes
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vom

tel [I LE IL 1.1. 11.1.
1927 | 1998 11927 ' 19982" 1927 | 1928 ' 1997 199°

222 347
313 426
184 288
211 | 278
169 | 24.
959 ' 355

56
62
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58 |
63
“0
SB
6

414 ' 454 101
435 555 76
3160 447 123
397 445 150
30 382 110
22° 32960 | 77

71
77
128
©

über 200 ha

"lin 9% des
Schulden | U
RM je hal wertes N
vom

BLILLILLILT
1927 | 1928 | 1927 | 1928

837
465
385
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ar

324
588
463

78 | 78
87 75
141 125
101 79
20 183?
3 4

Durchschnitt der Provinz | 268 340 | 50,4| 53 | 409 | 494 | 71,7| 68 | 8958 | 396 | 66,8] 60

Von diesen sind die Kreise Wehlau und Fischhausen überwiegend Großgrundbesitzkreise,
 der Kreis Oletzko überwiegend bäuerlich, während in den
anderen Kreisen der mittelbäuerliche Besitz überwiegt. Den Anteil der mit über
100% des Einheitswertes verschuldeten Betriebe an der Gesamtzahl der Betriebe
in diesen Kreisen zeigt die folgende Übersicht:
Von der Gesamtzahl der Betriebe waren am 1.1.28 mit über 100 % des Einheitswertes
 verschuldet

1) Der Einheitswert von 1928 ist gegenüber dem Einheitswert von 1927 erhöht (vgl. S. 45).
        <pb n="65" />
        56

in der Betriebsgrößenklasse

im Finanzamtsbezirk

unter 100 ha | 100-—200 ha | über 200 ha

Angerburg . . #
Fischhausen . . . .. .-A

Sensburg .. . 2... 0. 4.
Treuburg (Kr. Öletzko). .
Weohlau .

Provinz-Durchschnitt |

‚ 47

2a
16
cc

16

m

*

4

}
27
76
37
„oc

Fe,

Die Struktur der gesamten landwirtschaftlichen Verschuldung
 der Provinz am 1.1.28 ergibt sich aus folgender Übersicht:

Prozentualer Anteit dar einzelnen Schuldasrton an der‘ Gesamtverschuldung.

Größenklasse

Aufwertungs- ‘
.hypotheken

- Neue ] -'. Personal-. | Altenteile und
Hypotheken schulden Lasten

ZZ

anter 100 ha 26 47 9 un
100—200 ha 22 51 I “9
über 200.ha 16 52 d 31 1

_ Mit wachsender Größe nehmen also die billigen Aufwertungshypotheken ab
und die teuren Personalkredite zu. Ebenso steigt der Anteil der neuen Hypoiheken,
 die aber unter Berücksichtigung der besonderen ostpreußischen Verhältnisse
 weniger gefährlich sind als die Personalkredite. So ergibt sich, daß mit
wachsender Größenklasse die Struktur der Verschuldung ungünstiger wird.
Andererseits bedeutet der hohe Anteil der Aufwertungsverschuldung beim bäuer-‚ichen
 Besitz dann eine Gefahr künftiger drückender Verschuldung, wenn die an
arster Stelle stehenden Aufwertungsrechte mit teurerem Realkredit abgelöst werden
müssen, um das Erundbuch für die Sicherung der Neuverschuldung zu bereinigen.
‚ Die aufwertungsberechtigten Schulden der Landwirte werden im allgemeinen
bis zu 25 %, können aber bis zu 100 und mehr Prozent aufgewertet werden. Auf
Jer anderen Seite ist das Kapitalvermögen der Landwirte (Wertpapiere, Kriegsanleihen,
 Sparkassenguthaben) im Durchschnitt nicht im gleichen Maße aufgewertet
worden, obwohl es teilweise durch Schuldenaufnahme erworben wurde. Die Aufwertungsbelastung
 der ostpreußischen Landwirtschaft betrug nach der Statistik
des Landesfinanzamts für den 1. Januar 1928 für 36 ostpreußische Kreise 176 Miltionen.
 Hinzu kommen Altenteile und sonstige Lasten. mit rund 41 Millionen.
c) Folgen der Verschuldung.
Die Folgen dieser hohen Verschuldung sind bisher noch nicht in dem starken
Maße nach außen in Erscheinung getreten, wie man es eigentlich erwarten sollte.
Sie werden augenblicklich im allgemeinen nur bei örtlicher Besichtigung, vor
allem hochverschuldeter Betriebe, sichtbar. Dann zeigt sich, daß diese Betriebe
einer langsamen, aber ständigen Devastierung unterliegen, Diese Devastierung
besteht im Verkauf lebenden und toten Inventars oft bis zu einem Grade, der die
ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Betriebe ernstlich in Frage stellt, in der
Ausbeutung des Bodens durch geringen Aufwand an künstlichem Dünger, durch
Nichtausbesserung vorhandener Entwässerungsanlagen und durch über den Be
trieheplan hinausgehende Überhiebe bei Waldungen./ In der Nachkriegszeit haben
        <pb n="66" />
        _- 57 —

nach Angaben des Forstamtes der Landwirtschaftskammer in sämtlichen Fideikommißforsten
 (für die anderen Forsten liegen keine Angaben vor) Nutzungen
über den Betriebsplan hinaus stattgefunden. Die Überhiebe überschreiten bis zu
30 % das zulässige Maß. Hinzu kommen noch die besonders genehmigten Überhiebe,
 die seit 1922 226 000 fm auf einer Fideikommißfläche von 40000 ha aus
machen. Dieser Satz ist der Betrag, der über den als regulär bezeichneten Mehr
einschlag von 30.% noch hinausgeht.
Die Häufung der Devastierungen, die in allen Betriebsgrößen und in allen
Teilen der Provinz, besonders aber in den Krisengebieten, anzutreffen sind, haben
bisher auch viele Gläubiger abgehalten, im Wege der Zwangsvollstreckung eine
Befriedigung ihrer Ansprüche zu suchen, denn wenn derartig devastierte Betriebe
zur Zwangsversteigerung gelangen, so sind vor allem die an späterer Stelle im
Grundbuch gesicherten Darlehen uneinbringlich. Daher „halten die Gläubiger
still“ in der Hoffnung, daß den wirtschaftlich unhaltbaren Zuständen endlich
durch die erwarteten Hilfsmaßnahmen des Reiches und Preußens ein Ende
gemacht “werden würde. - Dazu kommt, daß die zahlreichen genossenschaftlichen
 Verflechtungen und “Verbindungen durch Bürgschaftsübernahme oder
Wechselgirierung zwischen‘ .überschuldeten und noch sanierbaren Betrieben
die Gläubiger ‚von einem zu. scharfen. Vorgehen abhalten, da sie sonst befürchten
 müssen, daß das. gesamte Kreditgebäude in Ostpreußen ins Wanken
gerät. Die Preußenkasse hat daher recht, wenn sie von einer schleichenden
Krise redet und auf die Gefahren aufmerksam macht, die der gesamten 0ostpreußischen
 Wirtschaft durch den offenen Ausbruch der Krise drohen. Die
Statistik der Zwangsversteigerüngen zeigt aber, welch bedrohlichen Umfang der
Zusammenbruch zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe trotzdem schon angenommen
 hat. (Vgl. die Übersicht: Zwangsversteigerungen ländlicher Grundstücke
 in der Provinz Ostpreußen 1924 bis 1928, verglichen mit dem Freistaat
 Preußen, Anlage V.) Der prozentuale Anteil Ostpreußens an allen im
Freistaat Preußen versteigerten Grundstücken wächst zusehends. Es steht zu
befürchten, daß dieser Anteil im Jahre 1928 sich noch über den Stand von 1927
erhöht hat, daß vor allem angesichts der im Kreise Oletzko schon zum offenen
Ausbruch gekommenen Krise auch der Anteil der bäuerlichen Betriebe größer sein
wird als in den vorhergehenden Jahren. So ist es kein Wunder, wenn die Preise
für landwirtschaftliche Grundstücke in Ostpreußen sinken. Es wurden in Ostpreußen
 nach den Feststellungen des Landesfinanzamte für einen Morgen durchschnittlich
 gezahlt:

1910/12 .
1924. .
1925 . .
1926. . 2.
1927. . 0.0.
1998

308 M
269 RM
243
247
264
253

In diesen Zahlen kommt nach Mitteilung der vom Unterausschuß in Königsberg
gehörten Sachverständigen‘ nicht zum Ausdruck, daß in den Jahren nach der
Inflation die oben erwähnten Preise für Böden minderer Güte gezahlt wurden,
während seit 1927 nur die guten Bodenarten diese gedrückten Preise erzielen:
Je mehr aber die Preise sinken, desto mehr werden auch die erststelligen Realkredite
 gefährdet, und es wird dann damit gerechnet werden müssen, daß vor
allem die außerhalb der Provinz domizilierenden erststelligen Hynotheken-Enauete-Ausschuß.
 II. Band 8.
        <pb n="67" />
        58 —

gläubiger versuchen werden, bei der ersten sich bietenden Gelegenheit ihre
Engagements im Wege der Zwangsversteigerung zu lösen. Seit mehreren Monaten
jedoch stagniert der Gütermarkt in weiten Gebieten, wie auch die Denkschrift der
Preußischen Zentralgenossenschaftskasse hervorhebt, vollkommen. Es ist damit
für einen Teil der Gläubiger überhaupt keine Möglichkeit gegeben. sich an dem
verpfändeten Objekt zu befriedigen.
So sind erhebliche Beträge, vor allem kurzfristiger Personalkredite, „eingefroren‘“.
 Es ist dadurch eine nicht unbeträchtliche Verschlechterung der Liquidität
 der mit der Landwirtschaft arbeitenden genossenschaftlichen, privaten und
öffentlich-rechtlichen Bankinstitute hervorgerufen.
Nach den auf Anfragen des Unterausschusses eingegangenen Antworten
sind bei der Landesbank der Provinz Ostpreußen fast sämtliche Personalkredite
illiquide geworden. Bei den von der deutschen Raiffeisenbank nach Ostpreußen
gelegten Personaldarlehen sind 38% als eingefroren zu betrachten, und ‘zwar
40 % der an Großbetriebe und 35 % der an Betriebe unter 100ha Größe gefossenen
 Summen. Bei der Ermländischen Zentralkasse in Wormditt sind 80 %
der Ausleihungen vorübergehend nicht einbringlich. An diesen eingefrorenen
Krediten sind die Großbetriebe mit über 100ha mit 5—10 %‘ und die bäuerlichen
 Betriebe unter 100 ha mit 90—95 % beteiligt. Nach den Mitteilungen
jer Ostpreußischen Generallandschaftsdirektion ist der Satz der illiquide gewordenen
 Kredite bei der Bank der Ostpreußischen Landschaft nur gering. Er
neträgt 3 % der Ausleihungen.
Erheblich ungünstiger aber ist das Bild bei der Ostpreußischen Landschaft
selbst. Die Landschaft hatte geglaubt, im Rahmen der Gesamtlage der ostpreußischen
 Landwirtschaft zu handeln, wenn sie bei Fälligkeit der Halbjahresleistungen
 aus den landschaftlichen Hypotheken in größerem Umfange Stundungen
zewährte. Die Generallandschaftsdirektion erhoffte von einer Besserung der
allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse und von den seitens des Reiches und
Preußens wiederholt in Aussicht gestellten. besonderen Hilfsmaßnahmen für Ostpreußen
 auch eine Besserung der Zahlungsfähigkeit ihrer Schuldner. Die General-‚andschaftsdirektion
 hat deshalb ihren Schuldnern gegenüber stets betont, daß
ihr eine solche Politik der Nachsicht nur bis zum Ende des Wirtschaftsjahres
1927/28 möglich sein würde. Im Zusammenhang, mit der jeweiligen Einzelstundung
hat die Landschaft den Zinsendienst regelmäßig durch Pfändung gesichert.
Diese Pfändung hatte jedoch nicht den Charakter einer rücksichtelosen Befriedizungsmaßnahme,
 sondern wurde so gehandhabt, daß sie die Bewirtschaftung nicht
störte, aber das Herausgehen von Zahlungen an fremde Gläubiger (auf Höhe der
Zinsreste des Gutes) so lange verhinderte, bis die Landschaftszinsen bezahlt
worden waren. Dadurch sollte der Schuldner dauernd an die Schwere seiner Verpflichtungen
 erinnert werden.
Im einzelnen wurde mit Bedacht jede Möglichkeit der erleichterten Zinsabdeckung
 aus der Ostpreußenhilfe (II. Hypothek und bevorzugte Pfandbriefabrechnung
 bei Zusatzdarlehen, der Landschaft) durch entsprechende Kontrolle
gewahrt, aber gleichzeitig die Grenze für ein Entgegenkommen da gezogen, wo
man die Hoffnung: auf Abdeckung in naher Zeit aufgegeben hatte. Hier ist zu
berücksichtigen, daß solche Zinsstundung nur schädigend für die übrigen Gläubiger
hinter der Landschaft (im. wesentlichen landwirtschaftliche Kreditinstitute) wirken
mußte und dem Landwirt selbst auch keinen Vorteil bringen würde, weil Überschüsge
 der Wirtschaft heute-in Ostpreußen im allgemeinen Durchschnitt nicht zu
        <pb n="68" />
        59

arzielen sind und. sonstige Mittel zur Zinsabdeckung im Regelfalle nicht zur Verfügung
 stehen.
In der Erkenntnis fehlender Hilfsmöglichkeiten und des Umstandes, daß die
Lage des Gütermarktes ein Auflaufen von Zinsresten nicht mehr gestattete, hatte
die Landschaft daher auch von der Notwendigkeit der Zwangsversteigerung von
Ciütern wegen bestehender Zinsreste Gebrauch machen müssen, wobei zu dem hier
maßgeblichen Stichtag für die Entwicklung der Subhastationen, September 1928,
Jder Ablauf der gesetzlichen Zweijahresfrist aus dem Zwangsversteigerungsgesetz
entscheidend war:
Zinsrückstände sind in einer solchen Zeit, wie sie Ostpreußen jetzt durchlebt,
 nichts Außergewöhnliches; ebenso ist es nicht bedenklich, wenn die Zinsrückstände
 unmittelbar nach einem Fälligkeitstermin höher sind als zu anderen Zeiten,
da auch pünktliche Schuldner nicht immer auf den Tag genau ihren Verpflichtungen
nachkommen. Diese Erscheinung macht sich bei allen Realkreditinstituten bemerkbar.
 Für die finanzielle Position des Realkreditinstituts sind dagegen hohe
Rückstände aus früheren Zinsterminen bedenklich. Unmittelbar nach dem Septembertermin
 1928 betrugen die Zinsrückstände bei der Ostpreußischen Landschaft
14 Mill. RM. Diesen Außenständen stand ein Vermögen der Landschaft von
15,7 Mill. RM. gegenüber, dessen Zweck es ist, den Zinsendienst der Pfandbriefe
zu sichern. Bis Ende Oktober 1928 hatten sich die Zinsrückstände auf 8,5 Mill. RM.
vermindert, und am 10. Dezember standen noch 6,9 Mill. RM. aus =— 44 % des
Vermögens. Von diesen 6,9 Mill. RM. entstammten 3,6 Mill. RM. aus dem Sepiembertermin
 1928, der Rest dagegen aus früheren Terminen und zurückliegenden
Wirtschaftejahren. Nach Mitteilung der Ostpreußischen Generallandschaftsdirektion
gingen damals von den im September 1928 fällig gewesenen Leistungen der Schuldner
{äglich im Durchschnitt 42 400 RM. ein. Von den Zinsrückständen aus älteren
Terminen aber kommen rund 1 Mill. RM. aus der zweitstelligen Ostpreußenhilfe
auf, während 800 000 RM. aus Zwangsversteigerungen, die sich in der Abwicklung
befinden, eingehen sollen. Der noch verbleibende Rest muß zwangsweise beigetrieben
 werden.
Bis Mitte Januar 1929 hatte die Landschaft zur Beitreibung rückständiger
Forderungen 65 Zwangsversteigerungen und 1890 Pfändungen laufen. Vorarbeiten
für die Einleitung von weiteren 475 Zwangsversteigerungen waren im Gange. Die
Generallandschaftsdirektion hofft, daß sie zur Beitreibung der Zinsen eine
„nennenswerte Anzahl von Gütern“ nicht zu übernehmen braucht. Bis zu dem
angegebenen Zeitpunkt ist die Landschaft nur in einem Falle einzige Bieterin geblieben.
 Es handelt sich dabei um ein Gut von 2600 Morgen, das mit 150 000 RM.
beliehen war. Das Gut war devastiert, und die Landschaft hatte von der
Devastation zu spät Kenntnis erhalten.
Wenn man die Zinsrückstände allein betrachtet, so wird man die finanzielle
Lage der Ostpreußischen Landschaft schon als angespannt ansehen. Das
Garantievermögen. von 15.Mill. RM. steht nicht in voller Höhe für die Einlösung
der Kupons zur Verfügung, da allein 6 Mill. RM. als Kapital der Bank der Ost
preußischen Landschaft festgelegt.sind. Ferner kommt hinzu, daß die Landschaft
am 1. Juli 1929 ein Drittel der durch sie untergebrachten 19,3 Mill. RM. Golddiskontbankdarlehen
 zur Rückzahlung bringen muß. Es sind dies 6,5 Mill. RM.
Hinzu kommt weiter, daß am 1. April 1930 das von der Bank der Landschaft
in Anspruch genommene Arherikadarlehen in Höhe von 29,4 Mill. RM. fällig
wird. Zu seiner Abdeckung stehen die zugunsten der amerikanischen Geldgeber
 bei der Deutschen Bank hinterlegten 29.4 Mill. RM. 6%ige Goldpfandbriefe
        <pb n="69" />
        60 —

zur Verfügung. Diese haben für die Landschaft einen Übernahmekurswert von
98 %. Nach dem heutigen Stand des Kapitalmarktes ist es jedoch unwahrscheinlich,
 daß dieser Kurs bis zum 1. April 1930 wieder erreicht wird. Die Ostpreußische
 Generallandschaftsdirektion rechnet daher in einem dem Unterausschuß
erstatteten Bericht bereits heute mit der Möglichkeit eines Kursverlustes von
51% Mill. RM. Die Landschaft ist aus eigenen Kräften nicht in der Lage, diesen
Betrag aufzubringen, und regt deswegen an, ihr diesen Betrag als Subvention seitens
des Staates zur Verfügung zu stellen. „Ohne eine solche Hilfe würde für die Landschaft
 ein Verlust erwachsen, der dann nur durch die ostpreußische Landwirtschaft
aunfgeholt werden könnte, und es würde damit ein Ergebnis geschaffen, das ja in
entgegengesetzter Richtung aller Hilfsmaßnahmen läge.“
Ob auch ‚die übrigen ostpreußischen Realkreditinstitute in der Lage sein
werden, die am 1. Juli 1929 fällige Golddiskontrate aus eigenen Mitteln aufzubringen,
 erscheint zweifelhaft. Die Möglichkeit, daß die beliehenen Landwirte
selbst aus Wirtschaftsüberschüssen die fälligen Beträge abdecken, muß nach Lage
der, Dinge als Ausnahmefall gelten. Es kommen somit zu den 6,5 Mill. RM.
fälliger Golddiskontbankgelder, die die Ostpreußische Landschaft weitergeleitet
hat, noch 4,1 Mill. RM. hinzu, die von der Landesbank untergebracht wurden,
ferner 1,2 Mill. RM., die auf die Girozentrale entfallen und schätzungsweise
1 Mill. RM., die durch außerostpreußische Hypothekenbanken der Provinz zugeführt
worden sind. Das sind im ganzen rund 13 Mill. RM. Ob es gelingt, mit Hilfe von
Pfandbriefkrediten diese Summe vollständig flüssig zu machen, erscheint fraglich.
Wo aber eine Ablösung durch Pfandbriefe erfolgen könnte, würde die Belastung erheblich
 höher sein als die, welche die zurückzuzahlende Golddiskontrate bisher den
Schuldnern auferlegt hatte. Es würde heute nur eine Neuverschuldung auf Basis
3%iger Pfandbriefe in Frage kommen, die für den Landwirt eine Belastung von
rund 10 % des erhaltenen Kanitals bedeuten würde.

d) Ursachen der Verschuldung.
Die Ursachen, welche in Ostpreußen zu dem lawinengleichen Anwachsen
der landwirtschaftlichen Verschuldung geführt haben, sind in der Hauptsache die
gleichen, die auch im übrigen Deutschland bei einem großen Teil der landwirtechaftlichen
 Betriebe in wenigen Jahren eine kaum tragbare Schuldenlast haben
anwachsen lassen. Der Unterausschuß für Landwirtschaft wird sich mit diesen
allgemeinen Ursachen der landwirtschaftlichen Verschuldung an anderer Stelle
aingehend beschäftigen. Hier kann auf diese Frage nur so weit eingegangen werden,
wie es notwendig ist, um einen Einblick in die Besonderheiten zu gewinnen,
lie die wirtschaftliche Lage der Landwirtschaft in Ostpreußen so gefahrdrohend
gestaltet haben.
Wie in dem Vorbericht über die Verschuldungsverhältnisse der deutschen
Landwirtschaft bereits ausgeführt wurde, ist die Lage wesentlich durch die sehr
starken Unterschiede gekennzeichnet, die in der Verschuldung von
Betrieb zu Betrieb und von Wirtschaftsgebiet zu Wirtschaftsgebiet bestehen. Ein
Urteil über diese Ursachen der Verschuldung kann daher nur dann richtig und
zufschlußreich sein, wenn es einmal die allgemeinen Gründe, welche die
wirtschaftliche Lage der landwirtschaftlichen Betriebe in den letzten Jahren
bedroht haben und zu Verschuldungsursachen geworden sind, aufzeigt, darüber
hinaus aber auch die differenzierenden Momente berücksichtigt, welche
dahin geführt haben, daß einmal innerhalb des gleichen Gebiets niedrig verschuldete
und hochverschuldete Betriebe nebeneinander stehen, weiter aber auch‘ von Wirt-
        <pb n="70" />
        7
nr”

schaftsgebiet zu Wirtschaftsgebiet starke Unterschiede in der Verschuldung zu
verzeichnen sind,
Als erste. Ursache für das rasche Anwachsen der landwirtschaftlichen Verschuldung
 müssen die Verluste bezeichhet‘ werden, welche der Krieg und die
arsten Nachkriegsjahre der Substanz der landwirtschaftlichen Betriebe
zugefügt haben. Die Einwirkungen des Krieges haben nicht so sehr in direkten
Zerstörungen als vielmehr hauptsächlich in der Entziehung lebensnotwendiger
Produktionsmittel der Landwirtschaft bestanden: Enitziehung der menschlichen und
Lierischen Arbeitskräfte, des Kunstdüngers, der Kraftfuttermittel und der
Maschinen. Darüber hinaus hat vor allem die Preisbildung während des Krieges
die Landwirtschaft geschädigt, nämlich die Niedrighaltung der Preise für landwirtschaftliche
 Erzeugnisse infolge der Zwangswirtschaft bei verhältnismäßig
rascher und stärker gestiegenen Preisen der landwirtschaftlichen Produktionsmittel.
All diese schädigenden Einflüsse haben sich auf die ostpreußische Landwirtschaft
 in besonders starkem Maße ausgewirkt. Ostpreußen ist der einzige Teil
des heutigen deutschen Reichsgebiets, der selbst Kriegsschauplatz und in der Folge
unmittelbares Hinterland der kriegerischen Ereignisse war, wodurch besonders
die Landwirtschaft in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Zerstörungen, die
dadurch beispielsweise in dem ohnedies ungenügend ausgebauten ostpreußischen
Landstraßennetz angerichtet worden sind, sind bis jetzt noch nicht überwunden
and belasten, wie bei der Darstellung der Verkehrsverhältnisse gezeigt worden ist,
noch heute die ostpreußische Wirtschaft. Die Einwirkungen der Zwangswirtschaft
haben die Substanz der landwirtschaftlichen Betriebe um so stärker geschädigt,
je größer der Betrieb und je weiter der Weg war, den seine Erzeugnisse bis zum
letzten Verbraucher zurückzulegen hatten. Spezialerzeugnisse, welche der Zwangswirtschaft
 nicht unterlagen und deren hohe Preise für manche Betriebe im
äbrigen Deutschland eine gewisse Entschädigung für die schlechten Preise der
zwangsbewirtschafteten Massennahrungsmittel bedeuteten, kamen für Ostpreußen
aus klimatischen Gründen und wegen der Marktferne nicht in Betracht, vor allem
auch nicht ein direkter Verkauf an den Verbraucher durch Ausnützung der Lücken
in der Zwangswirtschaft. Wenn alsp Krieg und Zwangswirtschaft die Substanz
aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland mehr oder weniger geschmälert
haben, so ist Ostpreußen von diesen Einwirkungen in besonders starkem Maße
betroffen worden; daher waren auch die Aufgaben beim Wiederaufbau der produktiven
 Substanz hier besonders groß.
Die Jahre seit Beendigung der Zwangswirtschaft bis zur Übersteigerung der
Inflation, insbesondere der Zeitraum vom Sommer 1921 bis zum Sommer 1923,
boten der deutschen Landwirtschaft in mancher Hinsicht gute Möglichkeiten zum
Wiederaufbau. Die Kaufkraft mancher landwirtschaftlicher Erzeugnisse, insbesondere
 des Getreides, für wichtige Produktionsmittel wie Kunstdünger, Maschinen
und Handwerkerleistungen, stieg weit über die Vorkriegsverhältnisse hinaus. Ein
Teil der landwirtschaftlichen Betriebe hat in jenen Jahren durch verstärkte Kunstdüngeranwendung
 und Maschinenanschaffungen und unter. Ausnutzung der
sonstigen Möglichkeiten der Inflationskonjunktur die im Kriege angerichteten
Schäden an der Substanz wieder ausgeglichen. Für Ostpreußen waren diese Möglichkeiten
 stark eingeschränkt. Die Abtrennung Ostpreußens vom Reich durch
den polnischen Korridor und die jahrelang sehr unruhigen Verhältnisse an seinen
Grenzen (russisch-polnischer Krieg) hielten Handel und Industrie davon ab, große
Warenmengen nach Ostpreußen. zu senden, so daß beispielsweise Kunstdünger in
Ostpreußen auch in den Jahren noch schwer zu beschaffen war, in denen die Land-
        <pb n="71" />
        62

wirtschaft anderer deutscher Gebiete ihren Kunstdüngerverbrauch bereits über den
Vorkriegsverbrauch hinaus gesteigert hatte.
Mit der Verschärfung der Inflation begann die weite Entfernung von den
Märkten sich für Ostpreußen besonders verhängnisvoll auszuwirken. In den
Zeiten der fast‘ täglichen Preissteigerungen war es entscheidend wichtig, immer
auf Grund der neuesten Marktnotizen verkaufen zu können. Die ungünstige Marktlage
 ließ das in den letzten Inflationsmonaten auftretende Mißverhältnis zwischen
den Preisen. landwirtschaftlicher Erzeugnisse und landwirtschaftlicher Produktionsmittel
 für die ostpreußische Landwirtschaft wesentlich rascher wirksam werden
als im übrigen Deutschland. Aus dem gleichen Grunde wurde die im August 1923
sinsetzende Zahlung von Goldsteuern für die ostpreußische Landwirtschaft besonders
 belastend.
Das Schicksal der verschiedenen landwirtschaftlichen Betriebe in den Jahren
nach der Stabilisierung war ganz entscheidend davon abhängig, in
welcher Weise sie den Übergang aus der Inflation in die stabile Wirtschaft voll:
zogen haben, d.h. wie weit ‚ihre Substanz in diesem Augenblick bereits wieder
aufgebaut war und wie weit die Betriebe darüber hinaus mit Reserven an umjaufenden
 Betriebsmitteln, mit verkaufsfähigen Erntevorräten, mit Kunstdüngervorräten
 usw. ausgestattet waren. . Diejenigen Betriebe, welche unter Ausnutzung
der Inflationskonjunktur bis zu diesem Zeitpunkt die Kriegsschäden in ihrer
Substanz überwunden hatten und deren Vorräte und Betriebsmittel ausreichten,
um die ersten besonders schwierigen Monate bis zur Ernte von 1924 ohne Aufnahme
 von Neuschulden zu überstehen, sind im allgemeinen auch in den weiteren
Jähren gut durchgekommen. Ganz anders dagegen solche Betriebe, deren Wiederaufbau
 im Herbst 1923 noch nicht abgeschlossen war und deren liquidierbare Vorräte
 so gering ‚waren; daß sie vom Januar 1924 ab bis zur neuen Ernte Kredite
zu den damaligen Zinssätzen aufnehmen mußten, um die laufenden Ausgaben des
Betriebes zu bestreiten. Bei diesen Betrieben wurde damals der Grund zu einer
Verschuldung gelegt, die heute die Betriebe zu erdrücken droht, und zwar infolge
des Zinsendienstes häufig auch -.dann, wenn inzwischen durch äußerste Anstrengungen
 das Gleichgewicht zwischen Betriebseinnahmen und -ausgaben hergestellt
 worden ist, .
Aus dem Vorstehenden ergibt sich, daß in Ostpreußen der Anteil solcher
ungenügend aufgebauten, schwach ausgerüsteten ‚und wenig krisenfesten Betriebe
besonders groß war, so daß die Verschuldungslage heute auch dann ernst sein
würde, wenn Ostpreußen in den Jahren seit der Stabilisierung unter den gleichen
wirtschaftlichen Bedingungen gestanden hätte, wie die übrige deutsche Landwirtschaft.
 Das war aber, wie der erste Teil dieses Berichts zeigt, keineswegs der
Fall. Große Teile Ostpreußens waren in den letzten Jahren von Mißernten und
Seuchen betroffen, die teilweise mehrere Jahre hintereinander eintraten. Auch
erlitten viele ostpreußische. Betriebe in den ersten Jahren nach der Stabilisierung
schwere Verluste infolge von Zahlungsschwierigkeiten der Lieferanten und Abnehmer
 sowie Zusammenbrüchen von Verwertungsbetrieber (Molkereigenossenschaften
 u. dergl.). Die Preisverhältnisse, deren Ungunst auch im übrigen Deutsch-{and
 bei vielen Betrieben zu Betriebsdefiziten geführt hat, waren in Ostpreußen
infolge seiner weiten Entfernung von den Märkten besonders ungünstig. Hinzu
kommt, daß der ostpreußische Landwirt wegen der Ungunst des Klimas wenig
Möglichkeiten hat, sich den stark wechselnden Preisverhältnissen durch Umstellung
geines Betriebes anzupassen und jeweils die im Preise günstigsten Erzeugnisse in
den Vordergrund zu stellen. Wenn somit das Jahr 1923/24 den ersten Grund zu
        <pb n="72" />
        63

der Verschuldung legte, so sind inzwischen nicht nur die abnorm hohen Zinsen,
sondern bei vielen Betrieben noch. weitere Betriebsdefizite hinzugekommen.
Eine wichtige Frage ist, inwieweit eine Intensivierung in den Jahren
seit der Währungsstabilisierung als Verschuldungsursache in Frage kommt. Der
Unterausschuß für Landwirtschaft ist der Auffassung, daß, auf den Durchschnitt
der ostpreußischen Landwirtschaft bezogen, in diesen Jahren eine Intensivierung
im Sinne eines allgemeinen Mehreinsatzes von Betriebsmitteln nicht stattgefunden
hat. Im Gegenteil deuten die oben mitgeteilten Zahlen über die Entwicklung des
Kunstdüngerverbrauchs darauf hin, daß im Durchschnitt der Betriebe die Aufwendungen
 in den letzten Jahren nicht gesteigert, sondern eher eingeschränkt
wurden. Es ist daher nicht anzunehmen, daß ein irgendwie wesentlicher Teil der
heutigen Schuldenlast der ostpreußischen Landwirtschaft aus einer wirklichen Intensivierung,
 d. h. einer Steigerung der produktiven Aufwendungen, stammt.
Dagegen dürfte die besonders in den Jahren 1924 und 1925 betriebene Intensivierungspropaganda
 zu einer Verschlimmerung der Wirtschaftslage in Ostpreußen
 in anderer Weise beigetragen haben. Offenbar hat diese Propaganda in
Verbindung mit dem natürlichen Konservätivismus des landwirtschaftlichen Betriebes
vielfach die Betriebsleiter dazu veranlaßt, einen Intensitätsgrad aufrechtzuerhalten,
der angesichts der Preisverhältnisse seit der Stabilisierung und angesichts des
klimatischen Risikos in Ostpreußen nicht mehr wirtschaftlich berechtigt ist und zu
Betriebsverlusten führen muß. Eine nicht unbedeutende Umstellung der
Betriebsorganisation durch Vermehrung des Grünlandes
auf Kosten des Ackerlandes ist in Ostpreußen zweifellos zu beobachten, doch haben
die Betriebe diese Umstellung in sehr verschiedenem Ausmaße durchgeführt. Der
Unterausschuß hält es für verfehlt, allgemeingültige Richtlinien für die Umstellung
der Betriebsorganisation in einer ganzen Provinz mit so verschiedenartigen wirtschaftlichen
 und natürlichen Produktionsbedingungen zu geben. Er möchte jedoch
darauf hinweisen, daß bei einigen ihm bekanntgewordenen Großbetrieben eine besonders
 starke Umstellung auf Grünland zu einer sehr erfolgreichen Senkung der
Unkosten und damit zur Vermeidung von Verlusten und zur Eindämmung der Verschuldung
 geführt hat.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß der Neuverschuldung der ostpreußischen
 Landwirtschaft nur in den seltensten Fällen neu geschaffene Produktivwerte
 gegenüberstehen dürften. Die Buchführungsergebnisse lassen erkennen, daß
in der Mehrzahl der Betriebe der Sollbetrag der Abschreibungen auf Gebäude und
totes Inventar über die tatsächlichen Neubeschaffungen wesentlich hinausgeht, so
daß der Neuverschuldung nicht nur kein produktiver Neuwert gegenübersteht, sondern
 gleichzeitig mit der Neuverschuldung noch eine Verringerung der produktiven
Substanz der Betriebe stattgefunden hat, ein Vorgang, welcher gerade bei den am
stärksten verschuldeten Betrieben am deutlichsten zu beobachten ist.
Inwieweit außerhalb des Betriebes liegende Ursachen zur Verschuldung geführt
haben, hat der Unterausschuß nicht im einzelnen untersuchen können. Ein zu hoher
Stand der persönlichen Lebenshaltung dürfte nur in Einzelfällen als Verschuldungsursache
 in Betracht kommen. Insbesondere ist in den letzten Jahren die
persönliche Lebenshaltung der ostpreußischen Landwirte, und zwar in allen Betriebsgrößenklassen,
 auf das schärfste eingeschränkt worden.
Die heutige Neuverschuldung der ostpreußischen Landwirtschaft setzt sich
also zum ganz überwiegenden Teile aus den Verlusten der letzten Jahre zusammen.
Den ersten großen Posten bildete das Defizit des Wirtschaftsjahres 1923/24, welches
hei allen Betriehen entetand. deren verkaufsfähige Vorräte im Augenblick der Stabi-
        <pb n="73" />
        Ra

lieierung nicht ausreichten, um die laufenden Aufwendungen bis zur Ernte 1924 zu
bestreiten. Dazu kommen die besonders schweren Betriebsverluste des Jahres
1924/25. Da diese Defizite in Ostpreußen besonders häufig eintraten und durch
Kredite mit den höchsten Zinssätzen abgedeckt werden mußten, so ist die Verschuldungslawine
 dort besonders früh und in einer besonders verhängnisvollen
Form entstanden. Der Zuschußbedarf des Übergangsjahres von der Inflation zur
stabilen Wirtschaft, vermehrt durch die Betriebsverluste und Steuerzahlungen der
seither vergangenen Jahre, ergibt jedoch eine Summe, die weit hinter dem heutigen
Stande der Neuverschuldung zurückbleibt. Ein ganz erheblicher Teil der heutigen
Neuschuldenlast besteht in den inzwischen aufgelaufenen besonders hohen Zinsen
und in Disagioverlusten bei der Kreditaufnahme, so daß manchen Betrieben kaum
die Hälfte des Betrages als wirkliches Kapital zugeflossen ist, mit dem sie heute als
Neuverschuldung belastet sind.
        <pb n="74" />
        Teil IV. Abhilfemaßnahmen.

1. Kreditpolitische Maßnahmen.

a) Die bisher im Wege der Selbsthilfe getroffenen
Maßnahmen.

Die Not der ostpreußischen Landwirtschaft und die besonders gelagerten
wirtschaftlichen Verhältnisse der Provinz waren bald Veranlassung, nach Wegen
zu suchen, um der sich immer deutlicher abzeichnenden Gefahr einer wirtschaftlichen
 Katastrophe zu steuern. Die ergriffenen Maßnahmen beruhen teils auf
Selbsthilfe der Landwirtschaft, teils auf Unterstützung durch Provinz, Staat und
Reich. An dieser Stelle sollen nur die Maßnahmen erörtert werden, die auf dem
Gebiete des landwirtschaftlichen Kreditwesens ergriffen worden sind,
Im Frühjahr 1927 konvertierte die Ostpreußische Landschaft, wie auch andere
preußische Landschaften, auf dem Wege der Selbsthilfe ihre 10%igen Darlehen in
7%ige; gleichzeitig wurden unter Verwendung des bereits erwähnten Amerika-Alarlehens
 der Bank der Ostpreußischen Landschaft die Mehrzahl der 8%igen Pfandbriefdarlehen
 in 6%ige umgewandelt. Diese Zinsverbilligung durchgeführt zu
haben, stellt zweifellos ein Verdienst der Ostpreußischen Generallandschaftsdirektion
 dar.
Da sich mit der im Jahre 1928 zunehmenden Kapitalverknappung die Schwierigkeiten
 mehrten, denjenigen Betrieben, die noch über eine freie erste Stelle im
Grundbuch verfügten, erststelligen Hypothekarkredit zu mäßigen Zinssätzen zuzuführen,
 suchte sich die Ostpreußische Landschaft im April 1928 ein langfristiges
Darlehen in Amerika auf 6 % Basis zu beschaffen. Die Verhandlungen führten
jedoch zu keinem Abschluß.
Da eine Unterbringung 6 %-Pfandbriefe am Inlandsmarkt aber wegen der
ungünstigen Kurse nicht in Frage kam und die Landschaft eine Rückkehr zum
8'%-Typ nach dem Beispiel der Hypothekenbanken nicht vornehmen wollte, ist
ihre Kreditgewährung seit dem Frühjahr 1928 fast ganz ins Stocken geraten.
Zur Durchführung einer Wirtschaftskontrolle, vor allem bei säumigen Schuldnern,
 hat die Ostpreußische Generallandschaftedirektion die „Landberatung Ostpreußen
 G. m. b. H.“ geschaffen, die am 1. März 1929 in Tätigkeit getreten ist und
deren Aufgabe es auch sein wird, die an die Landschaft verschuldeten Betriebe auf
die Möglichkeit von Zinsstundungen hin zu prüfen.
Die Landesbank der Provinz Ostpreußen brachte im Sommer 1928 den auf
sie entfallenden Anteil der durch Vermittlung der Deutschen Landesbankenzentrale
in Amerika aufgenommenen Anleihe unter. Dieser Betrag stellte sich auf
32,5 Mill. RM. und wurde nach den für die „Ostpreußenhilfe“ (Anl. VI) geltenden
Richtlinien zur Umschuldung fälliger Personalkredite verwandt.

b) Unterstützungsmaßnahmen der öffentlichen Hand.
; Durch Hilfen des Reiches wurden aus Mitteln des sogenannten „Sofortprogramms‘“
 Ende 1925 5 Mill. RM. zur Zinsverbilligune für solche_landwirtschaf*
        <pb n="75" />
        66

lichen Betriebe ausgeworfen, die an erster Stelle Realkredite mit einer Nominalverzinsung
 von über 8 % aufgenommen hatten. Dadurch wurde die Zinslast für
die im Herbst 1926 und im Frühjahr 1927 fällige Halbjahrsleistung auf 8%
herabgesetzt.
Im Frühjahr 1928 wurden 75 Mill. RM. durch Preußen und das Reich als
sogenannte „Ostpreußenhilfe“ zur Verfügung gestellt. Zur Beseitigung landwirtschaftlicher
 Kreditnöte sollten davon folgende Beträge Verwendung finden:
1. Für einen Disagiozuschuß von höchstens 12 % bei Ausgabe
 eines 6% igen landschaftlichen Pfandbrieikredits
von 60 Mill. RM. 20200
2. Für die Gewährung zweitstelliger Hypotheken
3. Für die Kreditgewährung an Kleinbauern
4. Für die Kreditgewährung an Pächter .
5. Für Kreditgewährung an Fischer
5. Zur Reserve für 3—5 .'. 0... x Mu
7. Für Beihilfen aus: dem Betriebserhaltungsfonds . :...

Die Richtlinien, die yon Reich und Preußen für die Vergebung der obenstehenden
Mittel ausgegeben wurden, sind in der. Anlage VI abgedruckt. .
Die Verteilung ‚der, zweitstelligen . Umschuldungsdarlehen erfolgt in der
Weise, daß der Darlehnssucher seinen Antrag bei einem. Kreditausschuß seines
Kreises anbringt, der zunächst prüft, ob der Betrieb des Gesuchstellers im Sinn der
Richtlinien sanierungsfähig und -würdig ist; und das Gesuch dann mit seiner Stellungnahme
 an den großen Kreditausschuß in Königsberg weiterleitet, der endgültig
über die Kreditgewährung entscheidet,
Für die Umschuldung eingefrorener Personalkredite in Hypothekardarlehen
wurden bis Ende Oktober 1928 im ganzen 2130 Anträge im Betrage von 55 Mill. RM.
eingereicht. Bis Ende Januar 1929 waren 3696 Anträge im Wert von 88 Mill. RM.
eingegangen; dayon waren 2041 Anträge mit 58 Mill. RM, bewilligt und zum
größten Teil ausgezahlt. Damit sind aber die vorhandenen Mittel erschöpft, so
daß allein zur Erledigung der noch vorliegenden Umschuldungsanträge 30 Mill. RM.
iehlen.
In der Kreisinstanz, also bei der Stelle, die über die Weitergabe eines Umschuldungsantrages
 an den großen Kreditausschuß entscheidet, wurden bis Ende
Oktober 1928 108 Anträge abgelehnt, und bei 303 stellten sich Schwierigkeiten
wegen der neben der hypothekarischen Eintragung zu bestellenden Bürgschaften
heraus. ;
Die bisher ergriffenen und durchgeführten Maßnahmen haben trotz der guten
Ernte von 1928 eine wesentliche Erleichterung für die ostpreußische Landwirtschaft
 nicht zu bringen vermocht. Man wird sie daher weiter ausbauen und ergzänzen
 müssen. Der Ausbau muß zum Ziele haben:
a) die Fortführung der bereits im Gange befindlichen Umschuldungsaktion;
b) Erleichterungen zur Beschaffung billiger erster Hypotheken;
2} eine Überlastung des Landgütermarktes durch solche Betriebe zu verhindern,
 die nach den geltenden Vorschriften nicht ohne weiteres in die
Umschuldungsaktion miteinbezogen werden können. .
a) Die bisher für die Umschuldung schwebender Personalschulden in zweitstellige
 Tilgungshypotheken zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus.
Nach Mitteilung der amtlichen: ostpreußischen Stellen sind hierfür weitere 120 bis
150 Mill. RM. erforderlich. Wenn auch der durch .die Richtlinien gegebene Geschäftsgang
 umständlich erscheint und dabei sich erhebliche. Härten insbesondere
        <pb n="76" />
        A Y

dadurch. gezeigt haben, daß nur solche Betriebe als umschuldungsfähig anerkannt
wurden, die ‚nicht. höher als 60 % des amtlichen Taxwertes. verschuldet sind, so
haben doch alle befragten Stellen sich dafür ausgesprochen, daß an den in den
geltenden Richtlinien, niedergelegten Grundsätzen ‚auch in. Zukunft festgehalten
wird. Eine Änderung der Richtlinien und der Umschuldungspraxis würde aus
Gründen der Gerechtigkeit. dazu zwingen, einen erheblichen Teil der erledigten
Fälle einer Revision zu unterziehen. Es würde dies die Abwicklung der Umschuldungsaktion
 verzögernd und nachteilig beeinflussen. Aus den bisher gewonnenen
Erfahrungen heraus wird es sich jedoch empfehlen, an der 60 %-Grenze nicht starr
festzuhalten. Man wird vielmehr neben der Höhe des Schuldkapitals auch die
Höhe der Zinslast berücksichtigen müssen und dann festzustellen haben, inwieweit
etwa durch die Umschuldung eine Senkung der Zinslast auf ein einigermaßen traghares
 Maß erfolgt. In solchen Fällen, in denen die 60 %-Grenze überschritten ist
und die 2. Hypothek nicht ausreicht, müssen Mittel aus dem Betriebserhaltungsfonds
in erheblich größerem Umfang zur Verfügung gestellt werden, falls dadurch eine
nachhaltige Sanierung. des Betriebes ermöglicht wird. Unter Berücksichtigung der
persönlichen Tüchtigkeit des Besitzers wird also mit Hilfe des Betriebserhaltungsfonds
 die. Umschuldungsgrenze heraufzusetzen sein.
Weiter wird sich empfehlen, die Beschränkungen, denen die Zuwendungen
von Kursausgleichsbeihilfen aus dem Betriebserhaltungsfonds nach den geltenden
Bestimmungen unterworfen sind, fallen zu lassen. Die bisherige Praxis hat durch
die Bindung an Verschuldungsmaßstäbe, die der tatsächlichen Lage der Betriebe
nicht immer gerecht werden, zu Ungerechtigkeiten geführt. Die Verkuppelung der
Beihilfen mit der zweitstelligen Ostpreußenhilfe hat zudem eine derart langsame
Abwicklung zur Folge, daß von den 3306 Bescheinigungen, die die Generallandschaftedirektion
 über Kursbeihilfen erteilt hat, bis Mitte Januar 1929 erst 667 .er-Jledigt
 werden konnten. Alle diese Mängel würden bei allgemeiner Zubilligung der
Kursverlustentschädigungen fortfallen. Welchen Umfang die Kursverluste angenommen
 haben, zeigen die monatlichen Auszahlungskurse für die 10 'Zo-Piandbriefdarlehen.
 Diese betrugen:

1924

Juli. 62,6 %
August . 65,5 %
September . 832,10 %
Oktober. . 77,75 %
November . 78,30 %
Dezember . 81.50 %

Januar
Februar
März .
Apr. . .
Mai . ..
Juni

90,70 %
91,25 %
91,60 %
86,00 %
84,50 %
80.10 %

1925

Juli. . 78,50 %
August , . 75,50 %
September . 77,00 %
Oktober. . 73,00 %
November . 73,10%
Dezember . 76.00 %

Diese Kursverluste sind aber durch die Konvertierung in 7 %-Darlehen nicht beseitigt,
 da ja der Schuldner den vollen Nominalbetrag der 10 %-Pfandbriefe zur Ablösung
 seines Darlehens beschaffen mußte. Von den am Stichtag für die Konvertierung,
 dem 1. April 1927, umlaufenden 86,9 Mill. RM. 10 %-Goldpfandbriefen sind
bis auf 0,5 Mill alle in 7% konvertiert worden. So machen die. mit hohen Kursverlusten
 belasteten ehemaligen 10 Darlehen etwa 14 der vorhandenen landschaftlichen
 Beleihungen aus. Die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion hat
für 15,1 Mill. RM. Kursausgleichsbeihilfen-Bescheinigungen erteilt. Demgegenüber
aber beträgt der Betriebserhaltungsfonds nur 9,5 Mill. RM. Eine Erhöhung des
Betriebserhaltungsfonds. um rund 15,5 Mill. RM. ist erforderlich, um die fehlenden
5,6 Mill. RM. zu decken und in besonderen Fällen die Umschuldungsgrenze zu
erweitern.
        <pb n="77" />
        68

b) Die bisher für die Umschuldung geltenden Richtlinien gingen davon aus,
daß der in Not geratene Landwirt sich bei noch freier erster Stelle vor allem mit
Hilfe der Landschaft eine erste Hypothek würde beschaffen können, daß ferner in den
Fällen, in denen die erste Stelle nicht voll ausgenutzt ist, eine Erhöhung der erststelligen
 Beleihung ohne Schwierigkeiten möglich sein würde. Dadurch, daß ostpreußische
 landschaftliche Pfandbriefe jetzt nicht absetzbar sind und daß der
Kapitalmarkt überhaupt nicht mehr bereit ist, niedrig verzinsliche Pfandbriefe aufzunehmen,
 hat sich die Notwendigkeit ergeben, auch für Umschuldungsmöglichkeiten
im erststelligen Raum Sorge zu tragen.
Von den 60 Mill. GM. 6 %-Pfandbriefe, für deren Absatz aus Mitteln der Ostpreußenhilfe
 ein Disagiozuschuß bis zu 12% bewilligt worden war, so daß sich der
dem Kreditnehmer in Rechnung zu stellende Verkaufskurs auf 95 % stellt, hat: die
Landschaft 10,6 Mill. GM. noch nicht unterzubringen vermocht, weil die Käufer
unter den heutigen Verhältnissen am Kapitalmarkt nicht bereit waren, für diese
Schuldverschreibungen einen Kurs von 83 % zu bewilligen. Am freien Markt notiert
heute der 6%ige ostpreußische Pfandbrief mit 78—79 %; aber auch dieser Kurs ist
nur durch eine starke Interventionstätigkeit zu halten. Außer diesen 10 Mill. GM.
jegen weitere 20 Mill. GM. 6 %-Pfandbriefe emissionsreif bereit; ein Verkauf ist
jedoch nicht möglich. Soll dem dringendsten Bedarf nach erststelligem Kredit abzeholfen
 werden, so müßte der Verkauf dieser 30 Mill. GM. Pfandbriefe ermöglicht
werden. Da eine Abstoßung auf dem freien Markt nicht möglich ist, kämen für
die Aufnahme die großen öffentlich-rechtlichen Kapitalansammler in Betracht,
jenen diese 30 Mill. GM. zum Kurse von 78—79 %, anzubieten wären. Es würde
diesen Organen dadurch die Möglichkeit zu einer guten Kapitalanlage gegeben
werden, die etwa 7,7% Zinsen abwirft und bei Besserung der Verhältnisse nicht
unwesentliche Kursgewinne in Aussicht stellt. Da aber — soll der damit dem
Landwirt gewährte Kredit einigermaßen tragbar werden — ein Auszahlungskurs
an den Schuldner von 95 % erforderlich ist, müßte der Disagiozuschuß entsprechend
erhöht werden..
Zur Abwicklung der am 1. Juli 1929 fälligen nom. 15 Mill. GM. Golddiskontkredite,
 die an die ostpreußische Landwirtschaft geflossen sind, sind bei einem
Auszahlungskurs von 95% rund 16 Mill. GM. 6 %-Pfandbriefkredite erforderlich.
Auch für diese Pfandbriefdarlehen müßte ein Disagiozuschuß gewährt werden.
Wenn die Umschuldung der schwebenden Personalschulden in zweite Hypo
theken fortgesetzt wird — eine Maßnahme, die unumgänglich notwendig ist —, so
wird mit einem weiteren Bedarf an erststelligem Kredit zu rechnen sein, der sich
am freien Markt auf absehbare Zeit zu nur einigermaßen tragbaren Bedingungen
nicht befriedigen lassen wird. Die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion
schätzt diesen Bedarf an erststelligem Kredit für 1929 auf 60 Mill. GM. Unter der
Voraussetzung, daß auch dieser Betrag von den öffentlich-rechtlichen Kapitalansammlern
 zu 77—78 % aufgenommen wird. wäre für diesen Betrag ehenfalls ein
Disagiozuschuß zu gewähren.
Im ganzen würden daher erhebliche öffentliche Zuschüsse erforderlich sein,
um die Umschuldung im erststelligen Raum durchzuführen. Ferner wäre ein weiterer
Betrag von 5,5 Mill. zur Stützung der Ostpreußischen Landschaft notwendig, um
dieser die Abwicklung des durch die Landschaftliche Bank im Frühjahr 1927 eingegangenen
 Amerikageschäfts ohne Inanspruchnahme der Generalgarantie zu ermöglichen.

ce) Diese Maßnahmen reichen aber noch nicht aus, um die von der Kreditseite
her drohenden Gefahren in durchgreifender Weise zu mildern. Es besteht die Möglichkeit.
 daß die nicht von der Umschuldung erfaßten Betriebe wirtschaftlich zu-
        <pb n="78" />
        sammenbrechen, auf den Gütermarkt gelangen, dort die Preise tief herabdrücken
und schließlich über die zahlreich vorhandenen genossenschaftlichen Verflechtungen
auch die gesunden Betriebe mit hinabreißen.
Der Unterausschuß hat die Frage, auf welche Weise besonders in Ostpreußen
ein Zusammenbruch des Landgütermarktes vermieden werden könnte, einer eingehenden
 Untersuchung unterzogen. Er hat dazu mehrere Sachverständige aus
den Kreisen der Landwirtschaft und der Siedlungsträger vernommen. Aus dem Ergebnis
 dieser Vernehmungen sind die folgenden Vorschläge erwachsen, die sich
eng an diejenigen anschließen, die der Unterausschuß bereits in seinem Vorbericht
über die Verschuldungsverhältnisse in der deutschen Landwirtschaft niedergelegt hat.
Nach Auffassung des Unterausschusses kann der Zusammenbruch des Gütermarktes
 nicht allein dadurch verhindert werden, daß dem Katastrophenangebot
eine durch staatliche Mittel subventionierte Nachfrage gegenübergestellt wird,
sondern man muß danach streben, das Katastrophenangebot so klein wie
nur irgend möglich zu halten. Es müssen also Maßnahmen ergriffen werden,
die eine Besitzfestigung zum Ziele haben. Läßt man diesen Gesichtspunkt
 außer acht, so besteht die Gefahr, daß man sich am Landgütermarkt
einem so großen und so schlagartig auftretenden Angebot gegenübersieht, daß
selbst sehr umfangreiche Mittel nicht ausreichen würden, um den drohenden Zuzammenbruch
 aufzuhalten. Nur dann kann mit verhältnismäßig geringen Mitteln
Jas erwünschte Ziel erreicht werden, wenn man sich bemüht, so weit es nur irgend
geht, den bisherigen Besitzern ihr Eigentum zu erhalten. Dementsprechend wäre
in Ostpreußen eine Organisation zu schaffen, deren Tätigkeit nach Art der Besitzfestigungsmaßnahmen
 der Bayerischen Landessiedlung den besonderen landwirtschaftlichen
 Verhältnissen Ostpreußens Rechnung tragen muß. Diese Organisation
würde der im Vorbericht über die Verschuldungsverhältnisse der deutschen Landwirtschaft
 bereits eingehend geschilderten Aufnahmestelle entsprechen. Sie würde
nit weitgehender kaufmännischer Beweglichkeit auszustatten sein und folgende
Aufgaben haben:
1. Sie muß anstreben, möglichst viele Betriebe im Sinne der für die Ostpreußenhilfe
 geltenden Richtlinien umschuldungsfähig zu machen. Hierzu wird
meist ein Akkord mit den Gläubigern notwendig sein, der sich auf Herabsetzung
der Forderungen, vor allem an rückständigen Zinsen, die zum Kapital geschlagen
wurden, erstrecken wird. Weiter wird in manchen Fällen durch Abverkauf von
“and die Schuldenlast vermindert und eine rentablere Gestaltung des Betriebes
armöglicht werden können. ”
9. Ist es nicht mehr möglich, den Betrieb auf die eben erwähnte Weise umschuldungsreif
 im Sinne der für die Ostpreußenhilfe geltenden Richtlinien zu
machen, so wird die Organisation versuchen müssen, die Gläubiger zur langfristigen
Stundung ihrer Forderungen zu veranlassen, beispielsweise durch Übernahme der
Garantie für das Schuldkapital, falls die Zinsforderungen ermäßigt werden; sie
kann auch die kleineren Forderungen, vor allem von Handwerkern, befriedigen und
dann durch rationellere Gestaltung des Betriebes, soweit eine solche unter den
heutigen Verhältnissen möglich ist. versuchen, eine allmähliche Sanierung herbeizuführen.

3. Diejenigen Betriebe, die nach ihrer finanziellen Lage und nach der
Persönlichkeit des Besitzers nicht mehr sanierungsfähig sind, wird auch die
Organisation nicht im Eigentum des bisherigen Besitzers erhalten können. Sie wird
aber nicht ihre Aufgabe darin sehen dürfen, solche Güter selbst zu erwerben und
in eigene Bewirtschaftung zu übernehmen. Das würde eine unökonomische Festlegune
 ihres Kapitale bedeuten. Nach den Schätzungen der Preußenkasse würden
        <pb n="79" />
        70

in Ostpreußen 444 Betriebe über 100 ha Größe nicht mehr sanierungsfähig sein.
Nach den Ermittlungen der Landwirtschaftskammer sind etwa 10 % aller Betriebe
über 100 ha als gefährdet anzusehen; das würden etwa 344 Betriebe mit einer landwirtschaftlich
 genutzten Fläche von rund 100 000 ha sein. Von diesen Betrieben
dürfte aber ein Teil noch auf dem unter 1. und 2. angegebenen Wege dem bisherigen
Besitzer erhalten werden können. Bei vorsichtiger Schätzung wird man wohl
annehmen dürfen, daß etwa 10% der rund 400 gefährdeten Betriebe bei Eingreifen
ler Organisation unter Aufrechterhaltung des bisherigen Besitzverhältnisses saniert
werden können. Alesdann käme man dahin, daß rund 300 Betriebe mit einer Fläche
von etwa 90000 ha den. Besitzer wechseln müssen. Nach den Erfahrungen der
OIstpreußischen Landgesellschaft sind etwa. ein Viertel der angebotenen Betriebe zur
Siedlung geeignet. Im vorliegenden Fall würden dies rund 90 Betriebe mit etwa
23 000 ha sein. Diese 90 Betriebe wären der Ostpreußischen Landgesellschaft zur
Verfügung zu stellen. Wie von der Leitung der Ostpreußischen Landgesellschaft
dem Unterausschuß mitgeteilt wurde, wäre die Gesellschaft, falls ihr die erforderlichen
 Kredite zur Verfügung gestellt werden, durchaus in der Lage, diese 23 000 ha
zu erwerben und in kurzer Zeit zu besiedeln. Die Gesellschaft hat im Jahre 1926
allein 14 707 ha aufgenommen und davon noch im gleichen Jahre 1862 ha fertig
besiedelt. Im Jahre 1928 sind im ganzen durch die Landgesellschaft 606 Siedler
auf 9000 ha angesetzt, für 1929 sind rund 800 Stellen in Vorbereitung, und das
Ergebnis kann technisch ohne Schwierigkeiten auf 1000 Stellen gesteigert werden,
wenn sich die erforderlichen Käufer mit dem notwendigen Eigenvermögen finden.
Es ist also eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen der Organisation und
der Landgesellschaft erforderlich,
4. Es bleibt nun noch zu klären, was mit den verbleibenden Betrieben geschehen
 soll. Es würden dies unter Zugrundelegung der bisherigen Schätzungen
etwa 250 Betriebe mit 63000ha sein. Ob diese Betriebe vor oder nach der
Zwangsversteigerung verwertet werden, ist generell nicht zu entscheiden. Dies
wird im wesentlichen von der Höhe und Art der Schulden, von dem Ergebnis der
Verhandlungen mit den Gläubigern über die Art ihrer Befriedigung, sowie vom
Zustande des Bodens und des noch vorhandenen Inventars abhängen. Ein Weg
würde darin bestehen, zur Verminderung der Schuldenlast einen Teil des Bodens
an Anlieger zu verkaufen. Der Rest könnte dann tüchtigen Landwirten überlassen
werden. Gegebenenfalls wird auch der gesamte Besitz einem geeigneten Landwirt
verkauft werden können. Dann wird es sich darum handeln, daß die Organisation
 aus den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln Kredite gibt, um tüchtigen
Landwirten die Übernahme zu erleichtern. Ferner wird sie sich bemühen, diesen
Leuten für eine gewisse Übergangszeit Erleichterungen auf steuerlichem und
Änanziellem Gebiete zu verschaffen, um das Wiederingangbringen des Betriebes
zu ermöglichen. Voraussetzung ist allerdings, daß sich der neue Erwerber einer
Wirtschaftsberatung und Wirtschaftskontrolle unterwirft.
5. Ein weiterer Weg besteht darin, daß ganze Betriebe oder Teile davon in
das Eigentum des Forst- und Domänenfiskus übergeführt werden, falle es nicht
nöglich sein sollte, den bisherigen Besitzer zu halten.
Eine eigene Siedlungstätigkeit der zu schaffenden Organisation kommt dagegen
 nicht in Betracht. Sie würde an das schwierige und lange Erfahrungen erfordernde
 Siedlungsgeschäft völlig unvorbereitet und ohne eingearbeitetes Personal
herangehen müssen, denn brauchbare Siedlungsbearbeiter reifen erst nach langjähriger
 Tätigkeit bei Siedlungsbehörden und -trägern heran, und an solchen erfahrenen
 Persönlichkeiten herrscht heute ein empfindlicher Mangel. Es wäre eine
völlie irrtümliche Annahme. daß auch devastierte Grundstücke, und dazu wird
        <pb n="80" />
        FA

ein beträchtlicher Teil der 250 Betriebe gehören, von denen hier die Rede ist, ohne
weiteres zur Besiedlung herangezogen werden können. Solche Grundstücke können
nur nach einer langen und sehr kostspieligen Zwischenwirtschaft besiedlungsfähilg
gemacht werden. Die Kosten einer langen Zwischenwirtschaft aber müssen den
Buchwert des vielleicht zu niedrigem Preise erworbenen Grundstücks so erhöhen,
Jjaß der Siedlungswert dadurch erheblich ‘beeinträchtigt wird. Es können dann
lebensfähige Siedler auf solchen Grundstücken nicht mehr angesetzt werden.
6. Die unter 1—5 aufgeführten Maßnahmen haben zur Voraussetzung,
daß es der Organisation gelingt, durch Verhandlung mit den Gläubigern eine
Herabsetzung der drückenden Schuldenlast herbeizuführen. Wo dies nicht möglich
 ist, bleibt nur der Weg der Zwangsversteigerung. Die Organisation wird sich
in diesem Falle bemühen, für den Versteigerungstermin einen geeigneten Käufer
zu beschaffen. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, daß als Käufer Angehörige des
bisherigen Besitzers in Betracht kommen, die dann nach erfolgtem Erwerb von der
Organisation in derselben Weise zu betreuen wären wie im Fall 4.
7 Sehr bedenklich ist aber die Tatsache, daß auch mehr als 6500 Betriebe von
unter 100 ha mit über 100 % des Einheitswertes verschuldet, also gleichfalls zum
Teil ernstlich gefährdet sind. So wird sich die Organisation auch dieser Betriebe an-1ehmen
 müssen. Ihre Tätigkeit wird sich hier unter Voranstellung des Grundsatzes
der Besitzfestigung in derselben Weise vollziehen können wie hei den Großbetrieben,
nur mit dem Unterschiede, daß für den Notfall eines Verkaufs die Abwicklung
dieses Geschäfte leichter vor sich gehen wird, da sich auch in den Gebieten der
Provinz Ostpreußen, in denen nach Angaben der Preußenkasse der Gütermarkt
stockt, noch Käufer für bäuerliche Betriebe finden.
Zu den im vorstehenden erörterten Maßnahmen kreditpolitischer Art muß
eine gründliche Sanierung und beschleunigte Rationalisierung des Genossenschaftswesens
 mit dem Ziele der Kreditverbilligung treten. Aber auch diese wird zusammen
 mit den übrigen Maßnahmen nur dann eine Milderung der Notlage herbeiführen,
 wenn daneben Schritte ergriffen werden, um die allgemeinen Rentabilitätsmöglichkeiten
 für die landwirtschaftlichen Betriebe in Ostpreußen günstiger als
heute zu gestalten. Entsprechende Vorschläge finden sich an anderer Stelle dieses
Berichts.

2. Maßnahmen zur Erleichterung der öffentlich-rechtlichen
Belastung.
Wenn auch anerkannt werden muß, daß auf dem Gebiete der Reichssteuern
and der preußischen Staatssteuern weitgehende Erleichterungen für die ostpreußische
 Landwirtschaft durchgeführt worden sind, so können doch gerade die
kommunalen Steuerlasten, die zur Erhaltung des sozialen und kulturellen Niveaus
der Provinz erforderlich sind, in vielen Fällen über die Leistungsfähigkeit der
Betriebe hinausgehen, zumal da sie ihrem Charakter als Realsteuern entsprechend
auf die Höhe der Verschuldung keine Rücksicht nehmen. Die öffentlichen Körperschaften
 werden daher in einer ganzen Reihe von Fällen vor der Wahl stehen, bei
Betrieben auf der Grenze der Sanierungsfähigkeit entweder vorübergehend noch
besondere Erleichterungen auf dem Gebiete der steuerlichen Lasten zu gewähren
der diese Betriebe zusammenbrechen zu sehen.
Es wird also bis zu einem gewissen Grade erforderlich sein, in Ostpreußen
vorübergehend auch solche Lasten von Reich und Staat tragen zu lassen, die im
Regelfalle von der örtlichen Wirtschaft getragen werden, insbesondere also über
das heutige Maß hinaus Zuschüsse zu den Pflichtaufwendungen der kommunalen
Körperschaften zu leisten. Derartige hesondere Zuschüsse rechtfertigen sich bei
        <pb n="81" />
        _ 732

Ostpreußen auch aus dem Grunde, weil die wirtschaftliche Lage und die Rentabilitätemöglichkeiten
 der ostpreußischen Landwirtschaft zweifellos viel ungünstiger
sind als in allen übrigen. deutschen Gebieten.
Im einzelnen glaubt sich der Unterausschuß auf folgende Hinweise beschränken
 zu dürfen. Ostpreußen ist ein Gebiet, das unter besonders starker Abwanderung
 leidet. Die Mehrzahl der Abwandernden verläßt die Provinz in arbeits-{ähigem
 Alter. Für die Ausbildung dieser Leute erwachsen der Provinz erhebliche
Schulkosten, für die keine Gegenleistung vorhanden ist, da die Arbeitskraft
der Abwandernden anderen Gebieten zugute kommt. Es wird sich daher aus Billigkeitsgründen
 empfehlen, auf diesem Gebiete durch Übernahme.der persönlichen
 Schullasten und durch Gewährung noch weiterer Zuschüsse
für Schulbauten die Provinz zu ’entlasten. Auch die Übernahme der
vorhandenen Schulden der ländlichen Schulverbände für Schulbauten auf den
Staat wäre zu erwägen. Ebenfalls dringend notwendig erscheint eine Erleichterung
 der Wegelasten. Das gleiche gilt für die Wohlfahrtspflegelasten,
 die neben den Wegelasten einen ganz erheblichen Teil der Kommunallasten
 ausmachen. .
Bei den Stundungen und Erlassen für die Reichsvermögensteuer
ist zu berücksichtigen, daß der Zinsfuß in Ostpreußen besonders hoch ist, so daß
also schon bei einer verhältnismäßig geringfügigen Schuldbelastung unter Umständen
 der Ertrag eines Grundstücks durch die Zinsen aufgezehrt sein kann.
Weiter glaubt der Unteraüsschuß auf die wichtige Tatsache der Erhöhung
der Einheitswerte hinweisen zu müssen. Der Reichsfinanzminister hat
mit Rücksicht auf die besondere Notlage der ostpreußischen Landwirtschaft
den ostpreußischen Landwirten die am 15. Februar 1929 fällige Vermögensteuerzahlung
 erlassen. Wenn jedoch der Einheitswert entsprechend dem Entwurf des
Steuervereinheitlichungsgesetzes auch Grundlage für die Staats- und Kommunalbesteuerung
 wird, so besteht die Gefahr, daß eine Einheitswerterhöhung in Ostpreußen
 noch weitere Konsequenzen nach sich zieht.
Bei der Invalidenversicherung ist bereits für Ostpreußen in weitgehendem
 Umfange dem Grundsatze Rechnung getragen, im Sinne der sozialen
Versicherung die schwächeren Schultern zu entlasten. Der Unterausschuß empfiehlt
die Beibehaltung und Ausgestaltung eines Lastenausgleichs zugunsten Ostpreußens,
 etwa in dem Maße, daß für die gesamte ostpreußische Invalidenversicherung
 diejenigen Beträge, die zu Rücklagen gebraucht werden, nicht aus
Beiträgen, sondern aus Zuschüssen gedeckt werden. Eine solche Maßnahme käme
in gleicher Weise den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern zugute. Ferner wird
zur Erwägung gegeben, ob eine Gewährung von Zuschüssen auch an die Berufsrenossenschaften
 und Krankenkassen angezeigt ist.

3. Markts und verkehrspolitische Maßnahmen.
Der Unterausschuß für Landwirtschaft ist sich darüber klar und hat seiner
Überzeugung bereits im vorläufigen Gutachten über die Lage der ortpreußischen
Landwirtschaft Ausdruck verliehen, daß eine endgültige Besserung der Lage der
ostpreußischen Landwirtschaft nur erreicht werden kann, wenn auf dem Gebiete
der Preisbildung und des Absatzes der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
 bessere und stabilere Verhältnisse geschaffen werden. Mit allem Nachdruck
muß betont werden, daß die wirtschaftliche Existenzfähigkeit der ostpreußischen
Landwirtschaft in besonders hohem Maße von der Besserung dieser Verhältnisse
abhängt.
        <pb n="82" />
        - 73

Da aber die Besserung von Preis und Absatz Fragen der gesamten deutschen
Landwirtschaft sind, so hieße es den Rahmen dieses Gutachtens überspannen,
wollte man hier konkrete Hilfsmaßnahmen vorschlagen. An dieser Stelle können
nur Vorschläge gemacht werden, wie die ostpreußischen Preise für landwirtechaft
liche Erzeugnisse den Preisen im übrigen Deutschland möglichst angeglichen
werden könnten, denn schon die Verminderung dieser bestehenden Spanne würde
aine wesentliche Erleichterung für die ostpreußische Landwirtschaft bedeuten.
Aus den bisherigen Ausführungen dürfte ohne weiteres hervorgehen, daß hier vor
allem durch frachtliche Erleichterungen Hilfe geschaffen werden muß. In diesem
Zusammenhange hält es der Unterausschuß für Landwirtschaft für dringend geboten,
 daß die zur Zeit der ostpreußischen Landwirtschaft gewährte jährliche
Frachtermäßigung aus Mitteln der Ostpreußenhilfe in Höhe von 10 Mill. RM. auch
für die Zukunft in Kraft bleibt. Auch eine Entwertung dieser wertvollen Hilfe
durch eventuelle Erhöhung der allgemeinen Frachtsätze müßte vermieden werden.
Von besonderer Wichtigkeit für die ostpreußische Landwirtschaft ist der
Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse nach den baltischen Randstaaten. Trotz
der Kapitalarmut dieser Staaten wäre eine Exportsteigerung in dieser Richtung
wohl möglich, wenn das Reich die Ausfallgarantie, die es beim Export nach Rußland
 gewährt, auch auf den Export nach den östlichen Randstaaten ausdehnen
würde. Zur Zeit werden diese Märkte von Schweden in erheblichem Maße beherrscht,
 welches seinen Exporteuren Jandwirtschaftlicher Erzeugnisse weitgehende
Ausfuhrerleichterungen gewährt.
Zu der Frage der Absatzsteigerung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse
Ostpreußens wird im übrigen noch besonders auf das Produktionsprogramm der
Ostpreußischen Landwirtschaftskammer hingewiesen, das diese der Reichs- und
preußischen Staatsregierung und den sonetigen amtlichen Stellen überreicht hat‘).
Der ostpreußische. Anteil an der Kraftfahrzeugsteuer reicht nicht annähernd
aus, um wenigstens die Hauptstraßen der Provinz mit neuzeitlich verstärkten
Decken, die den Angriffen des Kraftwagens genügen, zu versehen (vgl. Anl. DI).
Da die Finanzkraft von Provinz und Kreisen für das Straßenwesen bereits außerordentlich
 angespannt ist, so wäre es gerecht, daß der Provinz Ostpreußen, deren
Straßen durch den Krieg noch besonders gelitten haben, bei den Zuweisungen aus
der Kraftfahrzeugsteuer eine Vorrangstellung eingeräumt wird.
Ferner ist ein Zuschuß für Zwecke des ostpreußischen Kleinbahnwesens
erforderlich, um einen einwandfreien Gleiszustand herbeizuführen. Es handelt sich
vor allem um eine notwendige Auswechselung und Verstärkung der Schienen. Diese
sind seit 25 und mehr Betriebsjahren nicht mehr ausgewechselt worden. ‚Der erforderliche
 Betrag wird vom Landeshauptmann auf 3 Mill. RM. veranschlagt.

4. Maßnahmen zur Förderung und Sicherung der Produktion.
a) Die Meliorationsaufgaben.

Meliorationen sind für Ostpreußen eine Lebensnotwendigkeit; von ihrer
schnellen und planmäßigen Durchführung ist die wirtschaftliche Existenz eines
großen Teiles der ostpreußischen Landwirtschaft abhängig. In Ostpreußen spielt
die Meliorationefrage eine so große Rolle, weil die Viehwirtschaft eine erhebliche
Bedeutung hat und der Anteil des Grünlandes an der landwirtschaftlich genutzten

1) Anträge der Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen auf Bewilligung von
Reichsmitteln zur Förderung der Produktion in Ostpreußen, Königsberg Pr., Dezember 1928.
Enauete-Ansschuß. II Band 8.
        <pb n="83" />
        Fläche bedeutend größer ist als in den meisten anderen preußischen Provinzen.
Die erheblichen Viehseuchen, unter denen Ostpreußen alljährlich zu leiden hat,
hängen, abgesehen von der langen Auslandsgrenze, die die Einschleppung von
Seuchen erleichtert, und von dem Tiefstand auf .veterinärem Gebiete in den Nachbarländern,
 mit der unzureichenden Entwässerung der Wiesen und Weiden ursächlich
 zusammen. Wie groß das Meliorationsbedürfnis in der Provinz Ostpreußen
ist, geht auch aus den großen Unwetter- und Frostechäden hervor, denen die
Provinz in den letzten Jahren, namentlich im Jahre 1928, ausgesetzt gewesen ist
und deren außergewöhnlicher Umfang nicht zuletzt auf den Mangel an Meliosationen
 zurückzuführen ist; sie erforderten bei der großen Armut der landwirtschaftlichen
 Bevölkerung in den letzten Jahren wiederholt Notstandsmaßnahmen,
durch die nicht nur Reich und Staat, sondern auch die Provinz nicht unerheblich
belastet, wurden. Die Summe von 760000 RM., die im Haushaltsplan des Provinzialverbandes
 für derartige Notstandsmaßnahmen im Jahre 1927/28 vorgesehen
war, bedeutete eine Überschreitung der Provinzialumlage um etwa 20 %. Bei diesen
Notstandsaktionen muß der Provinzialverband bestimmungsgemäß ein Drittel der
Notstandsbeihilfen tragen. Anträge, die Beteiligungsquote auf ein Sechstel herabzusetzen,
 sind mit der Begründung, keinen Präzedenzfall schaffen zu können,
abgelehnt worden. Solche Notstandemaßnahmen und die sich aus ihnen ergebenden
öffentlichen Belastungen können auf die Dauer nur durch ein umfassendes
Meliorationsprogramm vermindert werden. Auch die allgemeine wirtschaftliche
Notlage der ostpreußischen Landwirtschaft und die durch die örtliche Lage und
das Klima bedingte kurze Feldbearbeitungszeit zwingt zur Durchführung von
Meliorationen. Bei einer großen Zahl von Betrieben, namentlich der bäuerlichen
Landwirtschaft, ist die Bestellung des Ackers durch mangelnde Entwässerung, erschwert
 und verzögert. Das häufige Auswintern des Getreides ist zum erheblichen
Teil auf den Mangel an Dränagen zurückzuführen, Da durch den Mangel an Meliora-:ionen
 die Feldarbeitszeit gerade in Ostpreußen erheblich. verlängert wird, zieht die
oagtpreußische Landwirtschaft durch Meliorationen auch in der schwierigsten Zeit
zroße Vorteile. Auf dem gedränten Acker kann eher gepflügt werden, die lange
arbeitslose Zeit im Winter für die Gespanne verkürzt sich, die Arbeitsverteilung
wird verbessert, die Auswinterungsschäden gehen zurück und die Maschinen- und
Gespannarbeit wird erleichtert. Zahlreichen Betrieben namentlich des kleinen
Grundbesitzes fehlt es an dem erforderlichen Grünland, um die vielfach noch einseitig
 auf Stallviehhaltung aufgebaute Viehwirtschaft auf eine wirtschaftlich‘ gesunde
 Grundlage zu stellen. Viele Betriebe verfügen nur über saure Wiesen.
Auch auf dem Grünland bringt die Entwässerung mit, anschließenden Folgeeinrichtungen
 der ostpreußischen Landwirtschaft außerordentliche Vorteile. Durch
die verbesserte Futtererzeugung wird das Vieh gesünder und die Qualität der
Butter und Molkereierzeugnisse verbessert. Ohne Meliorationen müssen alle Versuche
 zur Qualitätserzeugung in Ostpreußen ohne Erfolg bleiben, weil von den
sauren Acker- und Grünlandflächen keine Qualitätserzeugnisse gewonnen werden
können. Auch vom volkswirtschaftlichen und nationalpolitischen Standpunkte ist
die beschleunigte Ausführung von Meliorationen in Ostpreußen dringend erforderlich.
 Es muß berücksichtigt werden, daß wir durch den Friedensvertrag weiter
Landstrecken mit ausgesprochenem Agrarcharakter beraubt wurden und auch der
Stand unserer Handels- und Zahlungsbilanz es dringend wünschenswert erscheinen
läßt, die landwirtschafiliche Einfuhr zu verringern. Ertragssteigerungen auf
heimatlichem Boden setzen aber Meliorationen voraus. Nur durch Meliorationen
und schnelle Durchführung der Jandwirtschaftlichen. Folgeeinrichtungen nach erfolzter
 Wasserregelung sind die Grenzkreise Masurens so lebensfähig zu machen,
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        daß sie ein sicheres deutsches Bollwerk gegenüber den polnischen Bestrebungen
bedeuten, Würden bei einzelnen Wirtschaften die manchmal 50 % der Stelle ausmachenden
 Wiesenflächen in Kultur gebracht, so würde die Scholle doppelt so vie)
Menschen ernähren können, so daß in vielen Fällen eine Teilung solcher Grund:
stücke an die einzelnen Söhne möglich wäre und der Abwanderung nachhaltig Einhalt
 geboten würde. Auch die Durchführung der Neusiedlung setzt ın Ostpreußen
in weitgehendem Maße Meliorationen voraus, da für Siedlungen nur gut dräniertes
Ackerland und gut entwässerte Wiesenflächen in Betracht kommen.
Die Hauptaufgabe auf dem Gebiete der Meliorationen bildet in Ostpreußen
die Dränung entwässerungsbedürftiger Acker- und Grünländereien. Wie groß das
Entwässerungsbedürfnis in. Ostpreußen ist, geht aus der großen Zahl bestehender
öffentlich-rechtlicher Meliorationsverbände hervor.
Am 1. Januar 1928 bestanden im jetzigen Gebiet der Provinz Ostpreußen:
878 Ent- und Bewässerungsgenossenschaften
 mit. . 190215ha Fläche und 27579682 Baukosten,
636 Dränagegenossenschaften
 mit. ... . . 313507 „ » ”
47 Deichverbände mit . . 188851 , » #
18 Bodenverbesserungsgenossenschaften
 mit. . 1869 , » n 1179300
18 Unterhaltungsgenossen- .
schaften mit... .. 7386 „ ” » 1477757 »
zus. 1597 Meliorationsverbände mit 701828 ha Fläche und 118 081 881 Baukosten.

67 313 422
20 468 720

Im Jahre 1928 waren bis zum 10. November 1928 neu gegründet bzw. durch
Abschluß der Meliorationsentwürfe zur Genossenschaftebildung vorbereitet 77 genossenschaftliche
 Meliorationsvorhaben mit einer Gesamtfläche von 11 788 ha und
einer Anschlagssumme von 4815 000 RM.
In welchem Umfange noch ein Meliorationsbedürfnis in der Provinz Ostpreußen
 besteht, ergibt sich weiterhin aus folgenden Zahlen: Die Provinz Östpreußen
 hat bei 3 704 650 ha Gesamtfläche (ohne die Haffe) 2 026 450 ha Ackerland
 und 670700 ha Grünland (Wiesen, Weiden und Hutungen). Von dem
Ackerland sind, gering geschätzt, 60% entwässerungsbedürftig, das sind rund
1200000ha. Hiervon sind rund 300 000ha in 636 Dränage-Genossenschaften
einbezogen. Die außergenossenschaftlich dränierten Ackerflächen umfassen
schätzungsweise eine gleich große Fläche. Sonach harren noch 1 200 000 — 600.000
(300 000 + 300 000) =: 600 000 ha Ackerland der Entwässerung durch Vorflutverbesserung
 und Dränung. Diese Flächen gehören überwiegend dem Klein- und
Mittelbesitz.
Von den 670000 ha Grünland (hiervon sind etwa 400 000 ha Niederungsmoor)
 sind nach Mitteilung des Landeshauptmanns von Ostpreußen gering geschätzt
 80 %, das sind rund 535000 ha, meliorationsbedürftig. Davon sind bis
jetzt rund 225C00ha in 1161 Ent- und Bewässerungs-Genossenschaften und
Deichverbände einbezogen. Für rund 200 000ha bleibt sonach noch die planmäßige
 Entwässerung durchzuführen. Früher .wurde vielfach angenommen, daß
die Entwäserung namentlich in den Grenzgebieten nicht durchzuführen sei, weil
die Vorflut. nach Polen hin fehle; es hat sich..aber ergeben, daß auf deutschem
Boden meist genügendes Gefälle vorhanden oder durch Regulierung der Wasserläufe
solches zu schaffen ist. Außerdem werden in Polen jetzt auch planmäßig größere
Meliorationen ausgeführt und dadurch die für Ostpreußen etwa noch erforderliche
Vorflut geschaffen.
        <pb n="85" />
        76

Die große volkswirtschaftliche Bedeutung der Dränung liegt darin, daß sie
am schnellsten Mehrerträge schafft und Wirtschaftserschwernisse beseitigt. Die
Melioration der dränungsbedürftigen Ackerländereien ist ein Hauptweg, die ostpreußische
 Landwirtschaft wieder der inneren Gesundung zuzuführen.
Da die Dränröhren, namentlich Röhren von größerem Kaliber, zum erheblichen
 Teil aus Polen eingeführt werden müssen, sollte auch der Förderung der
Dränindustrie Beachtung geschenkt werden. Der Bedarf an Dränröhren ist bei
einiger Verstärkung der Meliorationstätigkeit so groß, daß eine Vermehrung der
heimischen Dränröhren-Erzeugung dringend gefordert werden. muß.
Neben der Ausführung von Dränagen auf Ackerländereien und der Entwässe-‚ung
 des Grünlandes kommt den Folgeeinrichtungen auf Grünlandflächen (Umbruch,
Düngung, Neuansaat von Grünland usw.) die größte Bedeutung zu; ihre Ausführung
hat durch den Mangel an Geldmitteln und Spezialmaschinen mit der Entwässerung
nicht überall Schritt gehalten. Durch Folgeeinrichtungen nach Ausführung der
genossenschaftlichen Entwässerung sind von dem gesamten meliorationsbedürftigen
 Grünland von 535 000 ha noch rund 250 000 ha zu verbessern. Besonders auf
jen Niederungsmooren sollte der Ausführung der landwirtschaftlichen Folgeeinrichtungen
 die größte Beachtung geschenkt werden, weil die Niederungsmoorflächen
 Ostpreußens zum erheblichen Teil einer Verbesserung der Grasnarbe bedürfen.
 Dies gilt besonders für solche Betriebe, die mangels ausreichenden ertragreichen
 Grünlandes einseitig auf Ackerwirtschaft und Stallviehhaltung eingestellt
sind und sich durch die Kultivierung von Niederungsmoorflächen das für eine
gesunde Viehhaltung erforderliche Grünland beschaffen können,
Bei Durchführung von Meliorationen in Ostpreußen hat sich nicht selten gezeigt,
 daß durch Meliorationen verbesserte Weiden von der Landwirtschaft nicht
genügend ausgenutzt werden konnten, weil es hierzu an dem erforderlichen leistungsfähigen
 Viehbestand fehlt. Die Förderung der Viehwirtschaft muß daher mit der
Förderung der Meliorationen Hand in Hand gehen.
Bei der trostlosen Lage weiter Gebiete und der Notwendigkeit dauernder
staatlicher Notstandsmaßnahmen ist verschiedentlich empfohlen worden, von Meliorationen
 in Ostpreußen ganz abzusehen und landwirtschaftlich besonders benachteiligte
Gebiete wie in Masuren nach und nach aufzuforsten und die Besitzer in bessere
Gegenden umzusiedeln. Erhebungen, wie sie im Kreise Ortelsburg gemacht wurden,
haben jedoch gezeigt, daß die wirtschaftliche Hebung durch Meliorationen, Wegebauten,
 Instandsetzung verfallener Wohn- und Wirtschaftsgebäude und Auf-Jorstung
 von für die landwirtschaftliche Nutzung nicht geeigneten Ödländereien
gegenüber den durch Umsiedlung entstehenden Kosten im allgemeinen mit verhältnismäßig
 wenig Mitteln möglich ist. Eine Umsiedlung sollte nur da in Betracht
gezogen werden, in denen die Wirtschaften nicht lebensfähig sind, auch nicht durch
Meliorationen oder andere wirtschaftliche Maßnahmen lebensfähig gemacht werden
können und sonstige Verdienstmöglichkeiten fehlen.
Da ein großer Teil der Grünlandflächen Ostpreußens eine verfilzte Grasnarbe
aufweist, können die Flächen vielfach nicht mit Zugtieren, sondern nur mit Kraftgeräten
 umgebrochen oder gefräst werden. Da, die bäuerlichen Besitzer mit den
landwirtschaftlichen Folgeeinrichtungen vielfach am meisten im Rückstande sind
and die hierzu erforderlichen Kraftgeräte nicht beschaffen können, weil sie von
ihnen nicht genügend ausgenutzt werden könnten, andererseits in Ostpreußen nicht
genügend private Lohnpflugunternehmen vorhanden sind, dürfte es sich empfehlen,
soweit erforderlich, die Bestrebungen der Landkreise, kleine Kraftgeräteparks zu
beschaffen. zu unterstützen.
        <pb n="86" />
        Ferner sollte der Züchtung bodenständiger hochwertiger Gräser erhöhte
Aufmerksamkeit geschenkt werden, da vielfache Bemühungen zur Verbesserung der
Grasnarbe der Grünlandflächen nicht zuletzt an dem Mangel guter Sämereien gescheitert
 eind. Zur Förderung der Züchtung bodenständiger hochwertiger Gräser
verdient das Mooramt der Landwirtschaftskammer in Königsberg, das sich mit
der Züchtung von zum Anbau auf Moorboden geeigneten bodenständigen Futterpflanzen
 beschäftigt, besondere Förderung. Die seit etwa zehn Jahren mit Erfolg
betriebenen Arbeiten des Mooramtes sind für die Niederungsmoorkultur Ostpreußens
 von der größten Bedeutung, weil die Grassamenwirtschaft bei dem
großen Bedarf einheimischer widerstandsfähiger Sämereien die Voraussetzung für
eine erfolgreiche Moorkultur und Grünlandwirtschaft ist. Neben der Züchtung
von geeigneten Gräsern hat das Mooramt die Aufgabe, die Landwirtschaft zur
zweckmäßigen Bewirtschaftung des Grünlandes anzuregen und Grassämereien zu
reinigen, die der Landwirt aus Mangel an geeigneten Spezialreinigungsmaschinen
nicht selbst reinigen kann.
Neben den großen unkultivierten Grünlandflächen besteht in Ostpreußen,
namentlich in Masuren, die Eigentümlichkeit, daß Landwirtschaftsbetriebe manchmal
 bis zu 50% aus ertraglosem Ödland bestehen. Es ist dies hauptsächlich
darauf zurückzuführen, daß ein erheblicher Teil der Provinz früher nur aus Wald
bestanden hat, der in früheren Jahrhunderten einen natürlichen Schutz gegen den
polnischen Nachbar bildete. Mit der fortschreitenden Besiedelung des Gebietes
durch den deutschen Ritterorden sind größere Flächen dieses Waldbodens gerodet
ınd in Äcker umgewandelt, dann aber wieder als Ödland liegen gelassen worden,
ja sich die landwirtschaftliche Bestellung dieser Flächen als unlohnend erwies. Diese
Ländereien können nur wieder als Wald nutzbar gemacht werden. So gibt es beispielsweise
 im Kreise Ortelsburg allein 5000 ha solcher Ödlandflächen, ferner noch
3500 ha schlechtesten Ackerlandes, das allmählich wieder der Waldnutzung zugeführt,
 werden sollte. Hierfür stehen vier Wege zur Verfügung:
I. Aufforstung durch den Staat, )
2. Aufforstung durch den Kreis (Kreiswald),
3, Aufforstung durch die Gemeinden (Gemeindewald),
4. Aufforstung durch die Besitzer selbst.
Zu 1. Zur Aufforstung durch den Staat werden alle Ödlandflächen in Betracht
 kommen, die an bereits vorhandene Staateforsten angrenzen oder mit ihnen
einmal verbunden werden können. Hierzu müßten der staatlichen Forstverwaltung
ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden, damit diese geeignetes Gelände
in absehbarer Zeit ankaufen und aufforsten kann. Bei den großen Waldverlusten
durch Krieg, Friedensvertrag, Inflation und Deflation jet die Umwandlung aller
für die landwirtschaftliche Nutzung nicht geeigneten Ödlandflächen in Wald von
großer wirtschaftspolitischer Bedeutung, ganz abgesehen von den günstigen klimatischen
 Einflüssen, die eine Vermehrung des Waldes für die Landwirtschaft mit
sich bringt. Von besonderer Wichtigkeit ist ferner, daß die Besitzer, die in der
Regel auf ihrer Scholle bleiben und nur das Ödland zu verkaufen brauchen, durch
die Auszahlung des Kaufgeldes in die Lage versetzt werden, ihre drückendsten
Schulden zu bezahlen und neues Inventar anzuschaffen, während sie von dem
Ödland überhaupt keinen Nutzen haben, so daß der Ankauf von Ödland durch den
Staat oder auch durch den Kreis und die Gemeinden ein billiges und wirtschaftliches
 Mittel für die Entschuldung gerade des Kleingrundbesitzes darstellt.
Zu 2. Was die Aufforstung von Ödland durch die Kreise betrifft, so haben
einzelne Kreise bereits vor dem Kriege zusammenhängende Ödlandflächen angekauft
 und durch Aufforetung Kreiswaldungen geschaffen. Die Kreise verfügen
        <pb n="87" />
        78

jedoch zur Zeit kaum über die Mittel für so langfristige Anlagen, die auf Jahrzehnte
 keine Erträge bringen, sondern nur Unterhaltungskosten erfordern. Die
Gleichstelllung von Ödlandaufforstungen mit Meliorationen bei Gewährung der Zinsverbilligung
 würde die Lösung dieser Frage bedeuten, die durch die Vermehrung
ler Waldfläche auch für den Staat von wirtschaftspolitischer Bedeutung ist.
Zu 3. Die Aufforstung der kleineren Ödlandflächen wird am besten durch
die Gemeinden vorgenommen, denen gleichfalls zum Ankauf verbilligte Darlehnsmittel
 zur Verfügung gestellt werden sollten. Einige Gemeinden haben hereits nicht
ınerheblichen Gemeindewaldbesitz. Die Schaffung weiterer Gemeindewaldungen
yürde, abgesehen von der wirtschaftlichen Stärkung der Gemeinden, wie schon
arwähnt, eine wirksame Entschuldung des Kleingrundbesitzes bedeuten.
Zu 4. Die Flächen, die für die Aufforstung durch den Staat, die Kreise und
Gemeinden nicht in Frage kommen, müssen dem Klein-Grundbesitz selbst zur Auf-[orstung
 überlassen bleiben; hier wird es der Förderung durch Gewährung von Bei:
hilfen und Abgabe von Pflanzen- und Samenmaterial zu ermäßigtem Preise bedürfen.
Hierzu dürften die Kreiswaldungen besonders geeignet sein, in denen Pflanzgärten
angelegt werden könnten, die gutes und billiges Pflanzenmaterial für den Kleingrundbesitz
 hergeben würden. Die forstliche Betreuung wird dadurch gewährleistet, daß
nur derjenige verbilligtes Pflanzenmaterial erhält, der dem Kreiswaldbauverein beitritt,
 der wiederum dem Forstamt der Landwirtschaftskammer unterstellt ist. Um
die Kreise in die Lage zu versetzen, diese Aufgaben zu erfüllen, werden ihnen
Aufforstungsbeihilfen bereitgestellt werden müssen. Der Hauptwert der erwähnten
Zinrichtungen besteht darin, daß sich die kleinen Besitzer mit dem Gedanken der
Aufforstung ihrer für die landwirtschaftliche Nutzung nicht geeigneten Ödländereien
 verfraut machen.
Erwähnt sei endlich noch, daß in Ostpreußen auch die Trinkwasserverhältnisse
 vielfach noch im argen liegen. Z. B. muß die Grenzstadt Willenberg im
Kreise Ortelsburg mit etwa 2500 Einwohnern, die nur einige Abessynierbrunnen
besitzt, das Wasser zum größten Teil aus dem Omeleffluß entnehmen und ist daher
schon oft von Typhus heimgesucht worden. Ferner sind viele ländliche Ortschaften
 nur mit offenen Brunnen mit langsam sich sammelndem OÖberwasser
versehen, so daß für Trinkzwecke und zum Feuerschutz in vielen Dörfern neue
Brunnen dringend benötigt werden. Es werden daher auch für Wasserleitungen
ınd für die Kanalisation in Ostpreußen nicht unerhebliche Mittel benötigt.
Der gesamte zukünftige Baugeldbedarf für die noch auszuführenden
Meliorationen in Ostpreußen wird unter Berücksichtigung der in der Nachkriegszeit
aingetretenen und in der Folgezeit noch zu erwartenden Erhöhung der Baustoffpreise
ınd Lohnsätze von sachverständiger Seite wie folgt geschätzt:
rd. 600000 ha Ackerdränung einschl. Vorflutbeschaf-Jung
 rd. 450 RM je ha. 2.0.0.0...
200000 ha Grünlandentwässerungen durch Grabenausbau,
 Deich- u. Schöpfwerksanlagen 500 RM je ha
250 000 ha Grünlandverbesserungen durch Folgeeinrichtungen
 je ha 500 RM. 20.00.0000...
Für den Neuausbau veralteter oder durch Bodensenkung
 unzureichend gewordener Entwässerungsanlagen,
 ferner für Kriegsschäden an Genossenschaftsdränagen
 sowie für Wiederherstellung der in
der Kriegs- und Nachkriegszeit wegen Mangels an
Geldmitteln in Verfall geratenen Entwässerungsanlagen,
 Ackerdränagen und Folgeeinrichtungen rd. 5000000 „
zusammen rund 500000000 RM.
        <pb n="88" />
        Y

Dergegenwärtige Baugeldbedarf setzt sich zusammen:
a) aus dem Bedarf für die Beendigung der in der Nachkriegszeit bereits
begonnenen, aber wegen Mangels an Baugeld noch nicht beendeten genossenschaftlichen
 Meliorationsvorhaben;
b) aus dem Bedarf der durch Genossenschaftsbildung und Entwurfsbearbeitung
 zum Baubeginn für 1929 endgültig vorbereiteten genossenschaftlichen
Meliorationsvorhaben.
Der Bedarf zu a) und b) wird zusammen auf 35 000 000 RM. geschätzt.
Der alljährliche Baugeldbedarf beziffert sich nach dem Maße des
Arbeitsfortschrittes der letzten Jahre auf durchschnittlich 15 000 000 RM., wovon
10 000 000 bis 12 000 000 RM. darlehnsweise und 2 000 000 bis 3 000 000 RM. als
verlorene Baukostenzuschüsse zu beschaffen wären. Es sei noch besonders darauf
hingewiesen, daß der gegenwärtige Stand der staatlichen Kulturbauverwaltung
sowie der Kreisbauverwaltung es durchaus erlauben würde, auch erheblich größere
Beträge zu verbauen.
Welche arbeitsmarktpolitischen Auswirkungen die Durchführung eines
Meliorationsprogramms hat, welches einen jährlichen Kapitalbedarf von
15.000 000 RM. vorsieht, geht aus folgender Berechnung hervor: Wird bei einem
jährlichen Baugeldbedarf von 15 000 000 RM. angenommen, daß hiervon etwa die
Hälfte für Baustoffe, Maschinen und Geräte und die andere Hälfte für unmittelbare
 Arbeitslöhne zu verausgaben sind, so können, wenn der Durchschnittsarbeitslohn
 für einen Mann jährlich 1500 RM. beträgt, alljährlich 5000 Arbeiter auf rund
30 Jahre hinaus mit Meliorationsarbeiten voll beschäftigt werden. Von den
7,5 Millionen RM., die von dem jährlichen Baugeldbedarf von 15000 000 RM. für
die Beschaffung von Baustoffen und Maschinen (Dränröhren, Bauhölzer, Zement,
Ziegel, Kies, Kalk und Sand, Pumpenanlagen, Motoren u. a. m.) benötigt werden,
antfällt ebenfalls ein erheblicher Teil auf Arbeitslöhne sowie auf Bahn- und
Wasserfrachten.
Es ist nicht anzunehmen, daß eine Verstärkung der Meliorationstätigkeit
an dem Mangel an Arbeitskräften scheitern würde. Die hauptsächlich auszuführenden
 Dränagen werden überwiegend im Spätherbst ausgeführt, also zu einem
Zeitpunkt, in dem die Landwirtschaft erhebliche Arbeitskräfte abstößt. Außerdem
 dürften durch das Darniederliegen der Schichauer Werft einheimische Arbeitskräfte
 für Meliorationsarbeiten frei werden.
Eine Meliorationstätigkeit in der Provinz Ostpreußen mit einem jährlichen
Baugeldaufwand von rund 15000 000 RM. würde sonach, ganz abgesehen von
ihrem bedeutsamen Hauptzwecke, die Bodenkultur zu heben und die Volksernährung
 weitgehend aus eigener Scholle sicherzustellen, die Arbeitslosigkeit in
Ostpreußen erheblich vermindern und Industrie, Handel und Verkehr außerordentlich
 beleben.
Aus Reichs- und Staatsmitteln sind in den letzten Jahren für Ostpreußen
folgende Beträge für die Gewährung von Meliorationsdarlehen an öffentlich-rechtlich
 Meliorationsverbände bereitgestellt worden:

1913
1924 ,
925 . .
1926 . . .
1927

60000 M
136 000 RM
1115200
1028800
176500
        <pb n="89" />
        80

Dazu kommen die Kredite der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge:
28916 RM
19744
302 108
181 954

Von der Provinz sind folgende Kredite bereitgestellt worden:
1913
1924
1925 . .
1926 . .
1997

748 048 M
19356 RM
30434 ,
91013 „
805495

Aus diesen Übersichten erhellt, daß die bereitgestellten Darlehen in keiner
Weise ausreichen, um den Kreditbedarf für Meliorationen auch nur annähernd zu
befriedigen.
Zur weiteren Finanzierung der Meliorationen ist die Aufnahme einer Auslandsanleihe
 in Höhe von 100 Millionen RM. seitens der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt
 in Aussicht genommen. Auf diese Anleihe wurden von den Meliorationsverbänden
 in Ostpreußen folgende Beträge beantragt:

Meliorationsverbände im Regierungsbezirk Königsberg 6 648 450 RM
Gumbinnen 4803800 „
Allenstein. . 1751175
m # Marienwerder 1621500
Landeskulturamt Königsberg unterstehende Meliorationsverbände


2 623150 ,
zusammen . . 15448075 RM)

Hieraus geht hervor, daß die von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt
in Aussicht genommene Amerika-Anleihe nicht ausreicht, um den gegenwärtigen
Baugeldbedarf für Meliorationen in Ostpreußen zu befriedigen. Der Betrag entspricht
 etwa dem jährlichen Kapitalbedarf, der nach Durchführung der gegenwärtigen
 Meliorationsaufgaben durch schätzungsweise 30 Jahre benötigt wird.
Durch die Verzögerung der Anleiheaufnahme sind die Bauarbeiten im Jahre
1928 erheblich ins Stocken geraten; teilweise war die Fortführung der Arbeiten
nur durch die Aufnahme hochverzinslicher Bankkredite möglich, durch die zahlreiche
 Genossenschaften schwer belastet wurden. Mehrere Meliorationen wurden
eingestellt, wodurch nicht unerhebliche Schäden eingetreten sind. Die Aufnahme
einer allgemeinen Meliorationsanleihe ist daher auch im Interesse der ostpreußischen
 Landwirtschaft dringend erforderlich. Die Richtlinien des Reichsministers
für Ernährung und Landwirtschaft über die Zinsverbilligung von Bodenverbesserungsdarlehen
 müssen gegebenenfalls derart abgeändert werden, daß die
Zinsverbilligungsbedingungen den veränderten Verhältnissen angepaßt werden.
Um den dringendsten Meliorationsaufgaben gerecht zu werden, hat die
Deutsche Rentenbank-Kreditanstalt einen Zwischenkredit von 20 Millionen RM.
zur Verfügung gestellt. Auf diesen Kredit sind von den öffentlich-rechtlichen
Meliorationsverbänden in Ostpreußen folgende Beträge beantragt worden:

') Hier sind nur diejenigen Beträge aufgenommen, für die die Zinsverbilligung seitens
des Reiches hewilligt wurde
        <pb n="90" />
        a

Meliorationsverbände im Regierungsbezirk Königsberg .
Gumbinnen .
Alenstein. .
» % Marienwerder
Königsberg unterstehende Melio-1240

 000 RM
840000 „
320000
300000

dem Landeskulturamt
rationsverbände

400.0. 100000 „
zusammen . . 2800000 RM

Auch die Flüssigmachung dieses Zwischenkredites hat sich durch den
schwierigen Instanzenweg in die Länge gezogen, so daß bis zum 31. Dezember 1928
erst, ein kleiner Teil zur Auszahlung gelangt war, obwohl der Zwischenkredit
bereits im September 1928 zur Verfügung gestellt wurde. Der Zwischenkredit der
Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt wird durch die Landesbank der Provinz Ostpreußen
 in Königsberg unter den von der Deutschen Rentenbank-Kreditanstalt
festgesetzten Bedingungen weitergeleitet. Der Zinssatz für diesen Zwischenkredit
beträgt 712%; jedoch werden die Zinsen durch die Zinsverbilligungszuschüsse des
Reichs um 3.% auf 41% %. jährlich einschließlich Verwaltungskostenbeitrag ermäßigt.
 Die Zwischenkredite werden voll ausgezahlt und mit einer Laufzeit von
6 Monaten gewährt mit der Maßgabe, daß die Zwischenkredite in endgültige Kredite
umgewandelt werden, sobald die Mittel aus der in Aussicht genommenen Anleihe zur
Verfügung stehen. Irgendwelche Zusatzsicherungen werden von der Deutschen
Rentenbank-Kreditanstalt nicht verlangt.
Neben der Bereitstellung verbilligten Kredites muß die Gewährung erhöhter
Beihilfen für Meliorationen gefordert werden. Trotz der ertragsteigernden Wirkung
von Dränagen und anderer Meliorationen bedarf es eines Anreizes durch Gewährung
 von Beihilfen, um größere Meliorationen, wie kostspielige Vorflutbeschaffungen,
 Deichbauten, umfangreiche Moorkultivierungen, auf eine wirtschaftlich
 tragbare Grundlage zu stellen und die nicht unbegründete Abneigung gegen
jede neue Belastung zu überwinden.
Eine Überprüfung der Verteilung der für Meliorationen in Preußen gewährten
Staate- und Provinzialbeihilfen läßt erkennen, daß das östliche Deutschland,
namentlich Ostpreußen, gegenüber dem wohlhabenderen Westen vernachlässigt
wurde.
Nach den Angaben des Preußischen Ministeriums für Landwirtschaft, Domänen
und Forsten hat der Preußische Staat für die Provinz Ostpreußen in den letzten
Jahren insgesamt folgende Beihilfen zur Verfügung gestellt:
1913 . . 499000 M
1924 . . 221000 RM
1925 . . 310000 „5
1926 . . 534000
1927 787825

Von der Provinz sind für Meliorationen folgende Beihilfen gegeben worden:
1913 . . 599000 M
1924 . . 221000 RM
1925 . . 310000
1926 . . 534300 „ + 250 000 RM einmalige Provinzialbeihilfe
1927 787 825

+«

Wie bereite betont wurde, wird es notwendig sein, die Höhe der jährlich zu
gewährenden Baukostenzuschüsse auf mindestens 2 Mill. RM. zu erhöhen; daß
dieser Betrag eine relativ bescheidene Summe ist, ergibt sich daraus, daß sie nicht
        <pb n="91" />
        A

ainmal */, des jährlichen Kapitalbedarfes ausmacht, während nach allgemeiner
Auffassung größere Meliorationen (umfangreiche Vorflutbeschaffungen, Flußregulierungen
 u. a.) mit Beihilfen von 30—50% der Kosten unterstützt werden
müssen, um sie auf eine für die Beteiligten tragbare Grundlage zu stellen.
Der erhöhte Bedarf an Krediten und Zuschüssen für Meliorationen macht es
notwendig, daß über den Kreis der Landwirtschaft hinaus die gesamte Bevölkerung
zu der Erkenntnis gebracht wird, daß die Forderung nach schleuniger und nach-Jrücklicher
 Förderung des Meliorationswesens durch die öffentliche Hand nicht auf
agrarischen Sonderinteressen, sondern auf dem Wunsche beruht, das gesamte
jeutsche Volk vor den Gefahren zu bewahren, die sich aus dem weiteren Niedergang
der Landwirtschaft Ostpreußens und der Gesamtwirtechaft der Provinz ergeben
müssen.

b) Pflanzen- und Tierzüchtung, Schädlings- und Seuchenbekämpfung.
Auf dem Gebiete der Pflanzen- und Tierzüchtung sowie der Seuchenbekämpfung
 ist von der ostpreußischen Landwirtschaft im Wege der Selbsthilfe
Bedeutendes geleistet worden. Eine Aufzählung alles bisher Geleisteten würde zu
weit führen. Hinsichtlich der Pflanzenzucht soll nur hingewiesen werden:
}. auf das erfolgreiche Bemühen der Landwirtschaftskammer zur Schaffung eines
für Ostpreußen geeigneten frostharten Saatgutes, 2. auf die Tätigkeit der Mitscherlich-Gesellschaft,
 welche die Untersuchung des Düngerbedürfnisses der verschiedenen
 ostpreußischen Böden sich zum Ziel gesetzt hat.
Auf dem Gebiete der Tierzucht haben besonders die Züchtervereinigungen
und Kontrollvereine, die in Ostpreußen zahlreicher als in allen anderen Gebieten
les Deutschen Reiches sind, in starkem Maße zur Verbesserung der Rindvieh- und
Schweinezucht beigetragen. Besonders muß auf die Futterberatungsstellen
 hingewiesen werden, die die Erfahrungen der Wissenschaft und Praxis
allen den Kontrollvereinen angeschlossenen Betrieben zugänglich machen. Die
Kontrollvereinsresultate werden auch in züchterischer Hinsicht systematisch bearbeitet
 und in den Dienst der Zuchtwahl gestellt.
Auch der in besonders schwieriger Lage befindlichen .ostpreußischen Pferdezucht,
 namentlich der Warmblutzucht, hat die Provinz aus eigenen Kräften nach
Möglichkeit durch Leistungsprüfungen, durch Prämierung von Stuten und Stut-'ohlen,
 durch Unterstützung der ländlichen Reitervereine usw. zu helfen gesucht.
In diesem Zusammenhang soll noch einmal auf die besondere Gefährdung des
astpreußischen Edelzuchtgebietes hingewiesen werden. Hierbei bedarf die Frage,
ob die bisherige Körordnung, welche die Aufstellung von Kaltbluthengsten für
jieses Gebiet verbietet, aufrechterhalten werden soll, ernstester Erwägung.
Auf dem Gebiete der Seuchenbekämpfung soll nur auf die erfolg-.
reiche Tuberkulosebekämpfung beim Rindvieh hingewiesen werden, die allerdings
hohe finanzielle Leistungen der einzelnen Versicherten erfordert. Ein weiterer
Ausbau der Selbsthilfe erscheint hier kaum möglich, denn schon jetzt sind die
Ausgaben, die der ostpreußischen Landwirtschaft aus der Senuchenbekämpfimg ervachsen,
 außerordentlich hoch.
Endlich muß auch die Bedeutung von Lehreund Unterricht als wertvolle
 Selbsthilfemaßnahme hervorgehoben werden. Hier hat die ostpreußische
Landwirtschaftskammer durch Ausbildung von Wirtschaftsberatern, durch Förderung
 der Betriebsforschung, durch Schaffung von bäuerlichen Beispielswirtschaften,
 durch Ausbildung von Wandermelklehrern usw, bereits Hervorragendes
releistet.
        <pb n="92" />
        85

Die bisherigen kurzen Ausführungen, die nur die wichtigsten Selbsthilfemaßnahmen
 gestreift haben, sind schon Beweis genug dafür, daß die ostpreußische
Landwirtschaft nicht kampflos der fortschreitenden wirtschaftlichen Verelendung
zugesehen, sondern sich nach Kräften dagegen gewehrt hat. Sollen diese Kräfte
nicht erlahmen, so bedarf es einer weitgehenden Stützung von seiten des Staates
und des Reiches.
Wie hoch diese finanziellen Beihilfen in den nächsten Jahren sein müßten, ist
aus den Anträgen der ostpreußischen Landwirtschaftskammer in ihrem bereits
erwähnten Produktionsprogramm (S. 73) zu ersehen.
c) Umstellungsmöglichkeiten in der ostpreußischen Landwirtschaft.
Der Organisation des landwirtschaftlichen Betriebes und damit einer Umstellungsmöglichkeit
 ist infolge der natürlichen und wirtschaftlichen Produktionsoedingungen
 (Boden, Klima, Absatzverhältnisse) in Ostpreußen ein verhältnismäßig
 geringer Spielraum gewährt. Es muß weiter betont werden, daß eine
größere Umstellung meist, wenn nicht immer, erhebliche Aufwendungen erfordert
bzw. mit Ausfällen verbunden ist, die aufzubringen die ostpreußische Landwirtschaft
 nach den früheren Darlegungen (Rentabilitätslage. Verschuldung) nicht in
der Lage sein dürfte.
Für die Feststellung, wieweit bereits in den letzten Jahren Umstellungen erfolgt
 sind, gibt die Bodennutzungs- und Viehstatistik Anhaltspunkte (Anlage HI).
Die gesamten der Futtererzeugung dienenden Flächen nehmen in Ostpreußen 46,1 %,
im Staat 38,7 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche ein. Es ist also eine
Extensivierung oder besser eine Umstellung auf Vermehrung des wirtschaftseigenen
 Futters erfolgt. Damit ist eine stärkere Betonung der Viehhaltung verbunden.
 Tatsächlich zeigt eine nach dem Viehbesatz gruppierte Zusammenstellunng
der Buchführungsgenossenschaft Königsberg mit steigendem Großviehbesatz je
Hektar steigenden Reinertrag (Anlage IV).
Für die verschiedenen Bezirke Ostpreußens ergeben sich im einzelnen wesentliche
 Unterschiede (Anlage II). Eine erhebliche Vermehrung der Weiden und
Hutungen ist nur in den Regierungsbezirken Königsberg und Gumbinnen, also in
Gebieten mit schwereren Böden, mit 41,8 % 1927 gegenüber 40,2 % 1913 eingetreten.
 Es sind dieselben Gebiete, die den stärksten Rückgang in der Schafhaltung
 auch nach dem Kriege mit 45,5 % 1927 gegenüber 47,3 % 1924 aufweisen.
Die Schafhaltung wird hier auf den schwereren Böden gegenüber der Rindviehhaltung
 immer mehr zurückzutreten haben, Auch die ‘Anzahl der Pferde hat in
Gumbinnen mit 6,6% und in Königsberg mit 4,5 % den stärksten Rückgang gegen
1924 erfahren. Inwieweit der staatliche Einfluß auf die Umstellung von der
Warmblut- zur Kaltblutzucht hemmend gewirkt hat, bedürfte einer näheren Untersuchung
 (in Gumbinnen gibt es bisher nur eine Warmblutkörordnung).
Im Regierungsbezirk Allenstein ist zwar eine geringe Zunahme der Futter-Aächen
 festzustellen: indessen scheinen die Bodenverhältnisse der Vermehrung der
Weiden- und Futterflächen eine natürliche Grenze zu setzen. Die Bedeutung und
Wichtigkeit des Kartoffelbaues spiegelt sich in der besonders starken Vermehrung
der Schweinebestände um 56,4% 1927 gegenüber 1924 wider. Auch die Schafhaltung
 scheint mit einem gegenüber dem übrigen Ostpreußen wesentlich geringeren
Rückgang nicht bedeutungslos zu sein (absolute Schafweide).
Die Veränderung in der Bodennutzung im Regierungsbezirk Westpreußen ist
verhältnismäßig gering. Während die südlichen Bezirke mit leichteren Böden
Übergänge zu den Verhältnissen im Regierungsbezirk Allenstein zeigen, sind die
nördlichen und westlichen Niederungsgebiete außerdem vom Klima hesonders be-
        <pb n="93" />
        — 4 —

günstigt und erscheinen je nach Höhenlage zum Teil für Viehzucht, zum Teil für
intensiven Ackerbau geeignet; es dürften deshalb weitere Umstellungen kaum zu
erwarten sein.
d) Siedlung. ;
Die Siedlungstätigkeit spielt in Ostpreußen von jeher eine bedeutsame Rolle.
Ein Mangel an Siedlungsland war bisher in Ostpreußen nicht vorhanden;
auf Jahre hinaus wird in Ostpreußen zur Siedlung gut geeignetes Land zu angemessenen
 Preisen überreichlich zur Verfügung stehen.
Siedlungsträger ist für Ostpreußen in erster Linie die Ostpreußische
Landgesellschaft, die seit Jahren von allen deutschen Siedlungsunternehmungen
bei weitem die umfang- und erfolgreichste Tätigkeit aufweist. Neben ihr arbeiten
noch einige private Siedlungsgesellschaften, so besonders in letzter Zeit die Deutsche
Bauernkasse, ein Unternehmen der Hauptgenossenschaft landwirtschaftlicher Kleinund
 Mittelbetriebe; auch haben im Zusammenhang mit den zuständigen Kulturämtern
 Grundbesitzer selbst gesiedelt und einige private Parzellanten die Aufteilung
 vorgenommen. Der Gesamteindruck, der sich bei einer Besichtigung von
Siedlungen dieser verschiedensten Siedlungsträger ergab, ist nach der technischen
und finanziellen Seite recht günstig. Die Unzuträglichkeiten, die sich aus der
Siedlungstätigkeit eines Privatunternehmers, der schließlich in Konkurs geriet,
für die Siedler ergeben haben, sind nachträglich mit Hilfe staatlicher Zuschüsse
einigermaßen ausgeglichen worden.
Siedlungsbewerber sind für die Siedlung in Ostpreußen in ausreichendem
 Maße vorhanden, vorausgesetzt, daß die Anzahlungsforderungen der
Siedlungsgesellschaften auf der bisherigen Höhe bleiben. Die Ostpreußische
Landgesellschaft, welche sich neben dem Inventar, das der Siedler selbst mitbringt,
mit Anzahlungen von wenigen tausend Mark zufrieden gibt, berichtete auch noch
in allerletzter Zeit über eine sehr große Nachfrage nach Siedlerstellen. In der
Hauptsache liefert die Provinz die Siedlungsbewerber selbst aus den Kreisen der
Kleinbauernschaft, auch aus älteren Siedlungen und aus den Kreisen der Landarbeiter.

Bei der allgemein schwierigen Lage der Landwirtschaft in Ostpreußen ist
wohl zu erwägen, ob es möglich ist, inmitten eines umfangreichen Zusammenbruchs
alter Landwirtschaftsbetriebe, darunter auch zahlreicher Bauernwirtschaften,
neue Betriebe aufzubauen, von denen man erwarten kann, daß sie sich trotz der
schweren Zeiten halten werden. Es ist deshalb notwendig, ein Bild von der wirtschaftlichen
 Lage der bisher angesetzten Siedler zu gewinnen. Aus zahlreichen
Einzelbesichtigungen, aus Besprechungen mit Sachverständigen und aus Berichten
der Siedlungsunternehmungen und Kulturbehörden ließ sich dies ermöglichen.
Das Gesamtbild der wirtschaftlichen Lage der Siedler ist bei
aller vorsichtigen Beurteilung zur Zeit noch allgemein befriedigend. Zwangsversteigerungen
 von Siedlerstellen haben nur in ganz geringem Umfange stattgefunden.
Die Ostpreußische Landgesellschaft berichtet nur von zwei Fällen, die sich auf
Vorkriegssiedlungen beziehen und Erbauseinandersetzungen zur Ursache hatten.
Die verhältnismäßig zahlreichen freihändigen Verkäufe sind nur z. T. auf
schlechtes wirtschaftliches Vorwärtskommen der Siedler zurückzuführen. Die
Mehrzahl ist, soweit man über die ursächlichen Momente urteilen kann, im Gegenteil
 durch das Bestreben veranlaßt, sich mit Hilfe des auf kleiner Stelle erworbenen
Kapitals zu vergrößern oder Inflationsgewinne zu realisieren.
Auch die Zinsrückstände der Siedler, von denen die Ostpreußische Landgesellschaft
 berichtet, halten sich einerseits in mäßigen Grenzen und sind andererseits
 für die Flüchtlinzssiedler durch .die Entschuldungsaktion der Rentenbank-
        <pb n="94" />
        RA

Kreditanstalt gedeckt; für die übrigen Siedler sind die ersten Jahresleistungen zum
Kapital geschlagen worden. Wirkliche Zinsrückstände werden fast immer nach
kurzer Verzögerung von den Siedlern bezahlt. Von einer weiteren besonderen
Verschuldung der Siedler neben ihrer Ankaufsschuld ist der Ostpreußischen Landgesellschaft
 nichts bekannt. Doch hat ein Teil der Siedler zur Anschaffung von
Maschinen Personalkredit aufgenommen und ist dadurch in Verlegenheit gekommen.

Besser stehen diejenigen Siedler, die vor dem Kriege und während der Inflation
 angesetzt wurden und nunmehr nur verhältnismäßig geringe Aufwertungszenten
 zu zahlen haben.
Die Kapitalverschuldung der Siedler, besonders der jüngst angesetzten, ist
zwar hoch, aber die Zinsbelastung ist infolge der billigen staatlichen Kredite
auf weniger als die Hälfte dessen herabgedrückt, was für die übrige Landwirtschaft
 in Frage kommt. Aus mehreren hundert Einzelangaben ergibt sich eine
Belastung der in den letzten Jahren neu angesetzten Siedler von durchschnittlich
10 bis 14 RM. je Morgen jährlich, wobei ein Unterschied bei den verschiedenen
Sjedlungsunternehmungen nicht zu erkennen ist. Die ausgezeichnete Arbeit der
Ostpreußischen Landgesellschaft und die Konkurrenz anderer Siedlungsunternehmungen
 ergänzen sich in dieser Richtung in sehr glücklicher Weise. Die genannte
 Belastung darf trotz der Wirtschaftsnot als tragbar angesehen werden.
Der familienwirtschaftliche Arbeitsbetrieb gewährt den Siedlern die sehr
billigen eigenen Arbeitskräfte bei freilich sehr langer Arbeitszeit und qualitativ
hochstehender Arbeitsleistung; er erspart nicht nur die verhältnismäßig hohen
Löhne, sondern auch die drückenden sozialen Lasten. Die Preise für die Produkte
 der kleinbäuerlichen Wirtschaft, Milch und Schweinefleisch, sind in den ersten
drei Jahren nach der Stabilisierung verhältnismäßig günstig gewesen. Die außerordentlich
 niedrigen Schweinepeise im Frühjahr 1928 haben auch den Siedlern
schwere Verluste gebracht, worüber allgemein geklagt wird. Seit Ende 1928 liegen
die Preise wieder höher, Ein wiederholtes Sinken der Preise könnte auch für viele
Siedler zu einer Katastrophe führen.
Es ist nicht zu verkennen, daß die Siedler wie die Kleinbauern in der gegenwärtigen
 schwierigen Zeit vor allem dadurch existenzfähig sind, daß sie übermäßig
 viel arbeiten und in ihrer Sparsamkeit bis an die unterste Grenze der
Lebensmöglichkeit herangehen. Es ist selbstverständlich, daß, wenn die heutigen
wirtschaftlichen Zustände noch längere Zeit bestehen, oder wenn gar eine wesentliche
 Verschlechterung gerade für die kleinbäuerlichen Besitzer der Provinz durch
einen ungünstigen Handelsvertrag mit Polen eintreten sollte, dann auch den Kleinbauern
 und mit ihnen den Siedlern das Durchhulten unmöglich werden kann. Aber
gewiß werden sie die letzten Landwirte sein, die ihre Scholle im Stich lassen.
Der bisherige Gang der Siedlung in Ostpreußen, das ausgezeichnete Menschenmaterial,
 die durchaus anerkennenswerten Leistungen der Siedlungsträger und die
heutige wirtschaftliche Lage der Siedler in Ostpreußen lassen eine Verstärkung und
besondere Förderung der Siedlung in Ostpreußen als ein sehr geeignetes Mittel wirtschaftlicher
 Verwendung eines Teils der in der jetzigen Krise zusammenbrechenden
landwirtschaftlichen Betriebe erscheinen. Man wird auch mit dem bisherigen
Siedlungsapparat und den bisherigen bewährten Arbeitsmethoden sich zufrieden
geben können. Der Enquete-Ausschuß glaubt jedoch darauf hinweisen zu sollen,
daß eine starke Herabsetzung der Baukosten in Erwägung gezogen werden könnte.
Es wurde bei den Besichtigungen festgestellt, daß die zahlreichen nur in einer
Wohnscheune angesetzten Siedler aus den Jahren 1922/23 bisher nahezu ausnahmelos
 ihre Gehöfte mit Wohnhäusern und Ställen ausgebaut haben. einmal mit
        <pb n="95" />
        Q6

Hilfe einer Hauszinssteuerhypothek von 4000 bis 5000 RM. — und zu kleinem
Teil (Flüchtlingssiedler) mit kleinen Wirtschaftsdarlehen von 2000 bis 3000 RM. —,
zum größten Teil aber ohne weitere Schuldaufnahme lediglich aus den Wirtschaftsüberschüssen
 der letzten 4 Jahre. Dies scheint besonders bedeutsam gegenüber
der viel verbreiteten Meinung, daß es unwirtschaftlich sei, wenn man dem Siedler
zum Anfang nur die notdürftigsten Baulichkeiten hinstellt, die durch den sehr
bald erfolgenden Neuaufbau überflüssig werden. Es scheint doch der freiwillige
Entschluß, an allen Ecken und Enden zu sparen und allmählich ohne Inanspruchnahme
 teurer Kredite den Betrieb auszubauen, psychologisch wertvoller zu sein als
der Zwang, die Schuldzinsen für eine fertig aufgebaute Stelle herauszuwirtschaften.
 Es wäre zu untersuchen, ob es möglich ist, für etwa 8000 RM. ein
Siedlungsgehöft mit gerade ausreichenden Wohn- und Stallräumen in einfachster
Ausstattung und eine Bretterscheune zu errichten. Wenn der Preußische Staat
durch Erhöhung der Hauszinssteuerdarlehen auf den genannten Betrag von
8000 RM. die vollen Baukosten übernimmt, das Reich aber durch die Siedlungskredite
 die Landbeschaffung ermöglicht, würde die ostpreußische Siedlung trotz
der schwierigen Zeiten durchaus existenzfähige Siedler ansetzen können.
Die Finanzierung einer Siedlung von 15 ha würde sich dann etwa folgendermaßen
 stellen:
I. Kosten der Siedlung.
Landankauf je ha RM. 900 .'. . .
Gebäudekosten . 202
Siedlungsunkosten (Zwischenwirtschaft, Aufteilung, Wege,
Beitrag zu Schulbauten) je Stelle . . . ..

„4000
RM. 25 500

MN. Aufbringung der Kosten.
Reichskredit für Landbeschaffung .
Hauszinssteuerhypothek . .
Anzahlung des Siedlers

RM. 13 500
8 000
„ 4000
RM. 25 500
Der Siedler muß darüber hinaus das Inventar selbst mitbringen oder aus
hinterlegter weiterer Anzahlung beschaffen.

sr

IX. Jährliche Belastung.
4'/, % für M. 13500 Reichskredit . . . . . ..
2% (davon 1% Tilgung) für M. 8000 Hauszinssteuerhypnothek.


RM. 607,50

„ 160,00
RM. 767.50

Das ist je Morgen 12,40 RM. jährlich. Durch Stundung der Renten für die
drei ersten Jahre im Betrage von rund 2300 RM. würde vom vierten Jahre an diese
Belastung sich auf rund 14 RM. je Morgen erhöhen. Diese Belastung muß als
tragbar erscheinen, wenn der Siedler (Steuerbefreiung für diese drei Jahre weiterhin
vorausgesetzt) in den ersten drei Jahren seiner Wirtschaft die gesamten Betriebsüberschüsse
 für den Ausbau und die Verstärkung des Inventars ausgeben kann.
Voraussetzung für die Ansetzung existenzfähiger Siedler ist, daß die in den
vorigen Abschnitten empfohlenen Maßnahmen zur Besserung der allgemeinen Lage
der Landwirtschaft in Ostpreußen zur Durchführung gelangen. Neben der Förderung
 der Siedlung darf nicht vergessen werden, daß vor allem die Besitzfestigung
des alten Besitzes eine dringende Aufgabe ist (vgl. S. 69). Leider ist für die alten
        <pb n="96" />
        - 87 -

Betriebe eine Zinssenkung nicht in dem gleichen Maße durchzuführen wie für die
Siedler, da ein generelles Heruntergehen unter die üblichen Zinssätze sehr bedenkliche
 Konsequenzen für eine unnötige Inanspruchnahme des Kapitalmarktes mit
nachfolgenden Neuverschuldung haben könnte.

e) Landarbeiterwohnungsbau.*)
Eine der wichtigsten Maßnahmen, um die zunehmende Abwanderung ländlicher
 Arbeitskräfte in Ostpreußen zu hemmen, ist die Schaffung von günstigen
Wohngelegenheiten. Die ostpreußische Landwirtschaft hat dieser Erkenntnis weitgehend
 Rechnung getragen und aus eigenen Mitteln schon lange vor Erlaß des
Reichsgesetzes vielfach neue. und gute Landarbeiterwohnungen gebaut. In den
ersten Jahren nach Einleitung der Reichsmaßnahmen für den Bau von Landarbeiterwohnungen
 wurde in Ostpreußen eine große Anzahl von Wohnungen gebaut. In
der Zeit vom 1. September 1921 bis zum 31. Juli 1923 wurden 6343 Wohnungen
vom Landesarbeitsamt als förderungswürdig anerkannt. Auch die Nachinflationszeit
 zeigt eine starke Entwicklung dieser Bautätigkeit. Im ganzen sind an Neuund
 Umbauten bis zum 31. März 1928 nach Angaben des Landesarbeitsamts
15854 Wohnungen als förderungswürdig anerkannt worden. Die Größe dieser
Leistung erhellt aus dem Umstande, daß Ostpreußen schätzungsweise nur 70 000
bis 80 000 Landarbeiterfamilien aufweist.
Während der Inflationezeit sind in Goldmark umgerechnet für Neubauten aus
den Mitteln der produktiven Erwerbelosenfürsorge 2250000 RM. als Beihilfen
bewilligt worden. Dieser Betrag deckte % der tatsächlichen Baukosten, so daß
von den Bauherren noch etwa 1 125000 RM. aus eigenen Mitteln aufgebracht
werden mußten. Für die Zeit vom 1. August 1923 bis 31. Dezember 1927 bezifferten
sich die Ausgaben der Landwirtschaft laut Angaben der Landwirtschaftskammer
nach den tatsächlich entstandenen Baukosten auf mehr als 10 Mill. RM. Die aus
Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge gewährten Baudarlehen sind zwar
unverzinslich, doch erfordern sie eine 10 %ige Amortisation. Eine Senkung der
hohen Amortisationsquote mit rückwirkender Kraft erscheint dringend notwendig.
Soll der Wohnungsbau in Zukunft seiner Bedeutung entsprechend weiter gefördert
werden; so bedarf auch die Frage der ernstesten Prüfung, wie bei Umschuldungen
und Sanierungen ein Rücken der eingetragenen Baugeldgrundschuld ermöglicht
werden kann. Neben dem Wohnungsbau ist zur Förderung der Seßhaftigkeit des
Landarbeiters die Stärkung seiner Eigenwirtschaft dringend erforderlich.
 Nähere Ausführungen hierzu enthalten die S. 73 erwähnten Anträge
der Landwirtschaftskammer.

1) Vgl. hierzu auch „Untersuchungen über Landarbeitsverhältnisse“, Verhandlungen und
Berichte des Unterausschusses für Landwirtschaft, Band 7, S. 505—507.
        <pb n="97" />
        88

Wie der Unterausschuß für Landwirtschaft bereits in seinem Vorbericht
nachdrücklich betont hat, wird die äußerste Anspannung der finanziellen
 Leistungsfähigkeit des Reiches und des preußischen
 Staates notwendig sein, wenn die drohende Katastrophe von der ostpreußischen
 Landwirtschaft abgewendet werden soll. Schnelle und durchgreifende
Hilfe ist erforderlich, um der Gefahr vorzubeugen, daß die wegen Überschuldung
zusammenbrechenden Betriebe immer weitere Betriebe mit sich reißen und daß sich
aus diesen Zusammenbrüchen eine allgemeine Krise der Provinz entwickelt. Die
bisherigen Hilfsmaßnahmen haben zwar eine vorübergehende Erleichterung geschaffen,
 können aber eine dauernde Besserung der Verhältnisse nicht herbeiführen.
Auch der bewunderungswürdige Wille zur Selbsthilfe, der in der ostpreußischen
 Landwirtschaft und den von ihr geschaffenen Organisationen festzustellen
ist, kann wohl durch den Ausbau produktionsfördernder Einrichtungen dazu beitragen,
 die Grundlage für ein zukünftiges Gedeihen der Landwirtschaft und der
Wirtschaft der Provinz zu schaffen. Aber auf die Auswirkungen solch langfristiger
Maßnahmen kann die ostpreußische Landwirtschaft in ihrer jetzigen bedrohten
Lage nicht warten.
Im übrigen ist der Unterausschuß für Landwirtschaft sich darüber klar, daß
auch die weitest gehende finanzielle und organisatorische Hilfe die Schwierigkeiten
zwär mildern, aber nicht restlos beseitigen kann. Wie in dem vorliegenden Bericht
nachgewiesen wird, sind die allgemeinen Rentabilitätsmöglichkeiten der Landwirtschaft
 in Ostpreußen aus besonderen Gründen noch erheblich ungünstiger als im
übrigen Deutschen Reich. Eine endgültige Besserung der Lageder
ostpreußischen Landwirtschaft wird daher nur erreicht
werden können, wenn auf dem Gebiete der Preisbildung
und des Absatzes landwirtschaftlicher Erzeugnisse
bessere und stabilere Verhältnisse geschaffen werden.
Berlin. den 26. April 1929.

Schlußbemerkung.

Dr. Baade. Bazlen. Dr. Beckmann. v. Dewitz. Drewitz
Dr. Hermes. Dr. Graf v. Keyserlingk. Dr. Lang. Rauch.
„ Raumer. Frhr. v. Richthofen. v. Saucken. Dr. Sering.
        <pb n="98" />
        &amp;lt;U

Anlage 1.

Gutachten
des Landeshauptmanns der Provinz Ostpreußen über
die ostpreußischen Wegeverhältnisse.

Das Straßenwesen der Provinz Ostpreußen wird von wesentlich ungünstigeren
 Verhältnissen als in anderen deutschen Landesteilen beeinflußt; insbesondere
 gilt dies von den natürlichen Vorbedingungen und von der geschichtlichen
 Entwicklung.
Das Klima der Provinz ist, entsprechend ihrer geographischen Lage, das
härteste von ganz Deutschland. Selbst dem mittleren Norddeutschland gegenüber
weist Ostpreußen einen bedeutend längeren Winter auf. In dem 40jährigen Zeitraum
 von 1881 bis 1920 wurden in Königsberg durchschnittlich 108 Frosttage
gezählt, dagegen in Berlin nur 76 Frosttage. Der Winter in Ostpreußen währt
also reichlich einen Monat länger als in Brandenburg. Dieser längere Winter verkürzt
 in empfindlicher Weise die Bauzeit, die für Straßenbauten aller Art und insbesondere
 zur Ausführung von Unterhaltungsarbeiten verfügbar ist. Sehr nachteilig
 für die Straßen wirkt sich überdies der länger anhaltende häufige Wechsel
von Frost und Tauwetter aus, bei dem die Schotterdecken der. Straßen durchweicht
werden, so daß sie der starken Inanspruchnahme durch Lastkraftwagen nicht mehr
genügend widerstehen, was zu Durchbrüchen dieser Wagen durch die Straßendecke
führt.
Neben dem harten Klima macht sich in Ostpreußen noch ein weiterer natürlicher
 Umstand, das Fehlen aller Hartgesteine, höchst ungünstig für das Straßenwesen
 bemerkbar. Die Provinz besitzt an Gesteinen nur Findlinge, die in der
Eiszeit aus den nordischen Ländern durch die Gletscher herbeigeschafft. worden
eind. Bei dem Bau der ostpreußischen Straßen mußten selbstverständlich diese
einheimischen Steine Verwendung finden. Erhebliche Nachteile haben sich daraus
nicht ergeben, so lange nur Pferdefuhrwerke verkehrten. Nach Einführung der
Kraftwagen zeigte sich aber, daß der Schotter aus Findlingen den erhöhten Angriffen
 nicht gewachsen ist, weil die einzelnen Steine, wie schon ihre verschiedenartige
 Farbe erkennen läßt, durchaus nicht einheitlicher Art sind und infolgedessen
auch ganz ungleiche Härte besitzen. Die weicheren Schotterstücke werden durch
die schweren Stöße der Lastkraftwagen sehr schnell zertrümmert; die Schlaglochbildung
 in der Straßendecke tritt daher viel rascher ein als bei Straßen, deren
Decke aus gleichartigem Schotter von Hartgestein aus Sfeinbrüchen hergestellt ist.
Diese Erkenntnis zwingt nunmehr dazu, bei Neuschüttung der Straßendecken in
Ostpreußen in immer größerem Umfange Schotter aus Hartgestein (Basalt, Diorit,
Porphyr usw.) zu verwenden, Auf besonders schwer belasteten Straßen wird es
sogar nötig, Decken aus Groß- oder Kleinpflaster (Granit) herzustellen. Da diese
Gesteine aber im Lande selbst nicht vorhanden sind, müssen sie aus Steinbrüchen
in Schlesien oder Sachsen bezogen werden. Ostpreußen befindet sich daher sehr stark
im Nachteil gegenüber den teilweise gebirgigen Provinzen, in denen Hartgesteine
gebrochen werden. Aber auch gegenüber anderen Provinzen wie Brandenburg,
Pommern und Schleswig-Holstein, die selbst keine Steinbrüche aufweisen, ist Ostpreußen
 empfindlich durch seine wesentlich größere Entfernung von den Stein-Enauete-Ausschuß.

 IJ. Band 8.
        <pb n="99" />
        — 90 -

bruchgebieten benachteiligt. Es beträgt z. B. die Entfernung von Striegau in
Schlesien, wo sich bedeutende Steinbrüche befinden, bis Stettin 354km und bis
Lauenburg, der östlichsten Kreisstadt Pommerns, 608 km, während sich schon die
Entfernung; von Striegau bis Marienburg, dem nächstgelegenen Punkte der Provinz
Ostpreußen, ebenfalls auf 611 km stellt. Bis Königsberg steigt die Entfernung auf
757 km und für den Nordosten der Provinz (Tilsit bzw. Eydtkuhnen) erreicht sie
sogar 903 bzw. 910 km. Ostpreußen ist also von den Gewinnungsstätten der Hartgesteine
 erheblich weiter entfernt als jeder andere deutsche Landesteil, und die
Straßenbauverwaltungen der Provinz sind deshalb viel stärker als die irgendeines
anderen deutschen Gebietes durch hohe Frachtausgaben belastet. Zwar besteht
für die Beförderung von Straßenbaustoffen nach Ostpreußen ein Ausnahmetarif
der Reichsbahn; doch sind seine Sätze nur um etwa 8 v.H. niedriger als die des
sonst für Straßenbaustoffe gültigen Tarifs. Durch diese Ermäßigung wird also
der Nachteil der weit größeren Entfernung Ostpreußens, die nach den oben angegebenen
 Zahlen z.B. bei Königsberg mehr als 100% größer ist als bei Stettin
und bei den entferntesten Teilen Ostpreußens um rund 50% über die des abge-{egendsten
 Teiles von Pommern hinausgeht, nur zu einem sehr geringen "Teil aufgewogen.
 Allein für die ostpreußischen Provinzialstraßen muß in den nächsten
Jahren mit einer Belastung durch Eisenbahnfrachten für Straßenbaustoffe in Höhe
von etwa 1 Million RM. gerechnet werden, so daß ein unverhältnismäßig großer
Teil des Gesamtaufwandes für die Unterhaltung der Straßen durch Eisenbahnirachten
 aufgezehrt wird.
Zu der Mehrbelastung der Provinz Ostpreußen, die sich aus ihrer geographischen
 Lage ergibt, kommen weitere Nachteile aus der geschichtlichen Entwicklung
 des Verkehrswesens hinzu. Nachdem Kunststraßen mit durchlaufender
Befestigung der Fahrbahn am Ende des 18. Jahrhunderts zuerst in Westeuropa
gebaut worden waren, folgte Westdeutschland diesem Beispiel sehr bald, während
der Bau von Kunststraßen nur langsam bis nach dem Osten Deutschlands fortschritt.
 Zuletzt erreichte er das entlegene Ostpreußen. Im Jahre 1828, also vor
100 Jahren, wurde hier die erste Kunststraße (Berlin—Elbing-—Königsberg) vollendet.
 Dabei wurde aus Sparsamkeit und insbesondere wegen der Knappheit an
Steinen in Ostpreußen schon diese große Hauptstraße nur mit einer schmalen
Steinbahn, aber mit einem breiten Sommerweg ausgestattet. Auch in den folgenden
Jahrzehnten machte der Straßenbau in Ostpreußen langsamere Fortschritte als
in den wirtschaftlich entwickelteren und dichter bevölkerten Teilen Deutschlands.
Als der Bau der Eisenbahnen in Ostpreußen — wiederum erheblich später als im
übrigen Deutschland — einsetzte, waren daher in Ostpreußen noch nicht einmal
sämtliche größeren Städte durch Kunststraßen unmittelbar miteinander verbunden.
Der Ausbau der noch fehlenden Hauptstraßen unterblieb nunmehr, da die Eisenbahn
 forthin als der einzige Träger des Fernverkehrs erschien. Alle später gebauten
 Straßen wurden nur als Zubringer zur Eisenbahn angesehen und lediglich
für die Bewältigung eines schwachen örtlichen Verkehrs eingerichtet. Mit Rücksicht
 auf die geringe Bevölkerungsdichte und auf die schwache Leistungsfähigkeit
der Kreise, die als Wegeunterhaltungspflichtige in Frage kamen, war man über:
dies bestrebt, die neuen Kunststraßen möglichst billig zu bauen. Scharfe Krümmungen
 sowie starke Steigungen wurden in Kauf genommen, und die Straßendecken
meist nur in der geringen Breite von 3,5 m durch Steinbahn befestigt, während die
übrige Straßenfläche zum größten Teil als Sommerweg liegen blieb.
Aus den angegebenen Gründen besaß Ostpreußen bei Beginn des Weltkrieges
nur ein weitmaschiges und verhältnismäßig leicht gebautes Straßennetz. Dieses
wurde in den ersten Krieggiahren 1914 und 1915. in denen der größte Teil der
        <pb n="100" />
        91

Provinz Kriegsschauplatz war, in einer so starken Weise in Anspruch genommen,
wie dies in keinem anderen Teile Deutschlands jemals eingetreten ist. Die fremden
wie die eigenen Truppen bewegten sich fast ausschließlich auf den Landstraßen,
da ein großer Teil der Eisenbahnen durch Zerstörungen längere Zeit hindurch nicht
betriebsfähig war. Viele Monate lang zog sich die Front durch die Provinz und
der gesamte Nachschub der hier stehenden Truppen belastete das Landstraßennetz.
Hieraus mußte sich eine ungeheuer starke Abnutzung der Straßen ergeben, die
nur für den schwachen Verkehr fast rein landwirtschaftlicher, gering bevölkerter
Gebiete angelegt waren. In vielen Fällen wurde die Straßendecke fast völlig
zerstört; aber auch sonst wurde sie in kurzer Zeit so stark geschwächt, wie es durch
die Abnutzung unter gewöhnlichen Verhältnissen nur im Verlauf von Jahrzehnten
der Fall gewesen wäre. Außerdem erfolgte im Kriegsgebiet die Sprengung sämtlicher
 größeren Straßenbrücken. Allerdings haben Provinz und Kreise in gewissem
Umfange Mittel zur Beseitigung der Kriegsschäden an den Straßen erhalten; doch
konnte die endgültige Wiederherstellung größtenteils erst in den Jahren nach dem
Kriege durchgeführt werden, da in den letzten Jahren des Krieges selbst, während
deren in Ostpreußen Ruhe herrschte, Baustoffe sowie Arbeitskräfte sehr knapp
waren, und der Wiederaufbau der Gebäude im allgemeinen zuerst erfolgen mußte.
So kam es, daß zur Zeit der größeren Instandsetzungen an den Straßen nach dem
Kriege die hierfür bereitgestellten Mittel sehr rasch der Entwertung durch die Inflation
 anheimfielen und im wesentlichen nur ausreichten, um die besonders kostepieligen
 Teile des Straßennetzes, nämlich die zerstörten Brücken, wieder in Stein
and Eisen endgültig herzustellen. Für die Erneuerung der Straßendecken konnte
dagegen in den Inflationsjahren nur wenig aufgewendet werden, so daß das Straßennetz
 nach Abschluß der Inflation immer noch stark unter den Folgen des Krieges
litt und insbesondere hinsichtlich seiner Widerstandsfähigkeit den Zustand der
Vorkriegszeit nicht wieder erreicht hatte; auf vielen Straßen waren sogar in den
Nachkriegsjahren die Schäden durch den Verkehr der eisenbereiften Lastkraftwagen,
die aus Heeresbeständen stammten, noch bedeutend gesteigert worden. Nach Abschluß
 der Inflation nahm in Ostpreußen wie im übrigen Reiche der Kraftwagenverkehr
 schnell zu; aber er stieß in keinem Teile Deutschlands auf ein so wenig
geeignetes Straßennetz wie gerade in dieser Provinz, deren. finanzielle Leistungsfähigkeit
 bei weitem nicht ausreichte, um nun in kurzer Zeit alle vom Kriege herrührenden
 Schäden im Straßennetz völlig zu beseitigen, die schwachen Straßendecken
 entsprechend den verstärkten Angriffen der Kraftwagen erheblich widerstandsfähiger
 in neuzeitlicher Bauweise auszubauen, die Steinbahnen so weit zu
verbreitern, daß sich auf ihnen überall zwei Kraftwagen begegnen können, und
endlich die Linienführung für den Schnellverkehr zu verbessern.
Die wirtschaftliche Lage der Provinz hat sich durch die Abtrennung vom
Reiche sowie auch durch die politischen Veränderungen in Osteuropa so ungünstig
gestaltet, daß es der Provinz unmöglich ist, aus Steuern wesentlich größere Mittel
als vor dem Kriege für das Straßenwesen flüssig zu machen. Die Provinz war
deshalb fast nur auf ihren Anteil an der Kraftfahrzeugsteuer angewiesen, um ihre
Straßen instandzusetzen und den Anforderungen des Kraftwagenverkehrs anzupassen.
 Um so mehr wirkte es für die Provinz ungünstig, daß die Verteilung der
Kraftfahrzeugsteuer auf die preußischen Provinzen zur Hälfte nach der Fläche
der Provinzen und zur anderen Hälfte nach der Länge der Provinzialstraßen erfolgte.
 Aus der Berücksichtigung der Länge der Provinzialstraßen ergab sich
nämlich ein neuer Nachteil für die Provinz. Da, wie oben bemerkt, Ostpreußen
im Ausbau seines Straßennetzes von Anfang an hinter den anderen Provinzen
„urückeeblieben ist. waren in Ostpreußen im Jahre 1875, als die Staatestraßen auf
        <pb n="101" />
        J9

die Provinzen übergingen, nur verhältnismäßig wenige solcher Straßen vorhanden,
die auch keineswegs alle Teile der Provinz gleichmäßig erschlossen. Die ostpreußischen
 Provinzialstraßen umfassen aber auch heute noch lediglich die damals
übernommenen Staatsstraßen, da alle seither in Ostpreußen gebauten Straßen als
Kreisstraßen angelegt wurden, wobei allerdings die Provinz den Kreisen mit Rücksicht
 auf ihre geringe Leistungsfähigkeit höhere Zuschüsse als alle anderen preußischen
 Provinzen gewährte. Diese Provinzen waren in der günstigen Lage, schon
1875 vom Staate mehr Straßen übernehmen zu können, und außerdem waren dort
die Verhältnisse im Straßenwesen vielfach derart .geregelt, daß auch ein großer
Teil der später erbauten Straßen als Provinzialstraßen in das Straßennetz eingefügt
 wurde. Ostpreußen ist dagegen diejenige Provinz geblieben, die den geringsten
 Anteil der Provinzialstraßen am gesamten Straßennetz aufweist, und
28 gibt in Ostpreußen zahlreiche Kreisstraßen, die ihrer Verkehrsbedeutung nach
manchen Provinzialstraßen gleichkommen und in anderen Provinzen jedenfalls
Provinzialstraßen wären. Diese stark belasteten Kreisstraßen, die ebenfalls als
Hauptstraßen der Provinz anzusehen sind, wurden nun bei Verteilung der Kraft-[ahrzeugsteuer
 auf die Provinzen unberücksichtigt gelassen, da eben lediglich
Provinzialstraßen mit ihrer in Ostpreußen so geringen Länge in Anrechnung
kamen. Eine weitere Schmälerung des Anteils der Provinz Ostpreußen an der
Kraftfahrzeugsteuer ergab sich dadurch, daß von der gesamten auf Preußen entfallenden
 Kraftfahrzeugsteuer ein sehr bedeutender Teil als Voraus den westlichen
Provinzen zugeführt wurde, um diese für die Mehrbeanspruchung ihrer Straßen
lurch die fremden Besatzungstruppen zu entschädigen. Ostpreußen mußte es bitter
empfinden, daß die noch stärkere besondere Inanspruchnahme seiner Straßen im
Kriege nicht ebenfalls dazu führte, diese vom Kriege so schwer heimgesuchte
und durch den Friedensschluß am stärksten benachteiligte Provinz bevorzugt
an der Kraftfahrzeugsteuer zu beteiligen. Die Mittel, die Ostpreußen aus der
Kraftfahrzeugsteuer zugeflossen sind, wurden durch die stark erhöhten Unterhaltungskosten
 der Provinzialstraßen zum weitaus größten Teil aufgezehrt, so daß
nur geringe Beträge übrigblieben, um die Straßen mit neuzeitlichen verstärkten
Decken, die den Angriffen der Kraftwagen genügen, zu versehen. Ostpreußen ist
daher in bezug auf die Anpassung seiner Straßen an die Anforderungen des Kraftwagenverkehrs
 hinter allen anderen Provinzen erheblich zurückgeblieben, was
wiederum von Jahr zu Jahr ein außerordentlich starkes Anschwellen der Unterhaltungskosten
 zur Folge hat. Obwohl es allgemein als der wirtschaftlichste Weg
zur Erhaltung eines leistungsfähigen Straßennetzes anerkannt ist, wenn die
Straßen möglichst rasch unter Aufwand bedeutender Summen zur Aufnahme des
Kraftwagenverkehrs gründlich umgebaut, insbesondere mit festeren Decken ausgestattet
 werden, konnte Ostpreußen diesen richtigen Weg nicht in nennenswertem
Umfange beschreiten, da die Mittel hierfür fehlten. Im Jahre 1927 war zwar
erstmalig die Aufnahme einer Anleihe von 4 Millionen RM. zum neuzeitlichen
Ausbau der Provinzialstraßen vom Provinziallandtag beschlossen worden; doch
ist es bisher noch nicht möglich gewesen, eine langfristige Anleihe in dieser Höhe
zu erhalten, sondern der Betrag mußte nach und nach als kurzfristiges Darlehn
aufgenommen werden. Im Jahre 1928 konnte deshalb der dringend nötige.neuzeitliche
 Ausbau der Provinzialstraßen überhaupt nicht fortgesetzt werden, sondern
lediglich ihre Unterhaltung in einem für den Kraftwagenverkehr im allgemeinen
gerade noch erträglichen Zustand erfolgen. Die Straßen mit ihren leichten Decken
werden dabei aber so stark angegriffen, daß sich ihr Zustand trotz des Aufwands
großer Mittel dauernd rasch verschlechtert und infolgedessen die Unterhaltung
in den nächsten Jahren immer kostepieliger werden wird. Auch in Zukunft dürfte
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        a8 für Ostpreußen sehr viel schwerer sein, Anleihen zu erhalten, als für alle
anderen Provinzen, deren finanzielle Leistungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit
nicht durch die Abtrennung vom Reiche so stark herabgesetzt ist. Andererseits
ist gerade für Ostpreußen die schnelle Anpassung seiner Straßen an den Kraftwagenverkehr
 eine Lebensfrage, da der Kraftwagen in einem dünn bevölkerten,
vorwiegend landwirtschaftlichen Gebiet mit einem weitmaschigen Eisenbahnnetz
eines der besten Hilfsmittel für die Erhaltung; der gefährdeten Wettbewerbsfähigkeit
 und für die Beschleunigung der wirtschaftlichen Entwicklung bildet. Somit
muß gerade hier alles geschehen, um den Kraftwagenverkehr zu erleichtern und
auch die entlegensten Teile der Provinz für Kraftwagen zugänglich zu machen.
Die große Bedeutung, die hiernach in Ostpreußen dem Straßenwesen zukommt
und hier. noch durch Gründe der Landesverteidigung mehr wie in anderen Teilen
des Reichs verstärkt wird, zwingt dazu, wesentlich größere Mittel als bisher für
die Unterhaltung der Straßen und ihren Ausbau zur Anpassung an den Kraftwagenverkehr
 verfügbar zu machen. Provinz und Kreise haben indessen ihre
Finanzkraft für das Straßenwesen bereits so weit angespannt, wie es nur irgendmöglich
 war. Höhere Summen als bisher können in Ostpreußen für die Unterhaltung
 und den Ausbau der Straßen keinesfalls aufgebracht werden, da die Bevölkerung
 Ostpreußens die geringste finanzielle Leistungsfähigkeit, verglichen mit
der aller anderen preußischen Provinzen sowie aller deutschen Länder, aufweist und
trotzdem die Provinz Ostpreußen schon jetzt die im Verhältnis zur Leistungsfähigkeit
 höchsten Provinzialabgaben innerhalb Preußens erhebt. Sollen daher die
Provinzialstraßen auch in Ostpreußen den neuzeitlichen Anforderungen des Kraftwagenverkehrs
 angepaßt werden, was unbedingt nötig ist, damit diese Provinz in
ihren Verkehrsverhältnissen nicht weit unter den Stand der anderen Provinzen
herabsinkt, so muß Ostpreußen außer seinem schlüsselmäßigen Anteil am Ertrage
der Kraftfahrzeugsteuer, der fast nur für die durch den Kraftwagenverkehr ganz
bedeutend verteuerte, vermehrte Unterhaltung der Provinzialstraßen ausreicht,
noch eine Sonderzuweisung — ein Voraus — aus dieser Einnahmequelle erhalten,
um den notwendigen Ausbau der Straßen mit neuzeitlichen Bauweisen durchführen
zu können.
Die erwähnten ungünstigen natürlichen Vorbedingungen und die geschilderte
geschichtliche Entwicklung haben dazu geführt, daß das Straßennetz der Provinz
Ostpreußen in seiner Länge hinter dem der übrigen preußischen Provinzen stark
zurückgeblieben ist. Ostpreußen besitzt insgesamt (Provinzial- und Kreisstraßen)
pur rund 10000 km Straßen mit kunstgerecht befestigter Steinbahn. Soll das
ostpreußische Straßennetz eine gleiche Engmaschigkeit erlangen, wie sie im Durchschnitt
 der preußischen Provinzen bereits vorhanden ist, so müssen in Ostpreußen
noch weitere 6000 km Kunststraßen gebaut werden; das Straßennetz ist also um
50 % seines Bestandes zu vermehren. Diese bedeutende Vermehrung ist naturgemäß
nur in einem längeren Zeitraume möglich. Soll sie in den 30 Jahren von 1930
bis 1959 zur Durchführung gelungen, so müssen jährlich 200 km neue Kunststraßen
 gebaut werden. Es würde dann Ostpreußen erst im Jahre 1960 ein ebenso
engmaschiges Kunststraßennetz besitzen, wie es in den Provinzen Niederschlesien
und Sachsen schon ein Menschenalter früher bestand. Da die Straßen der anderen
Provinzen bis zum Jahre 1960 ebenfalls wieder stark vermehrt sein werden, wird
Ostpreußen trotzdem auch im Jahre 1960 immer noch erheblich unter dem dann
erreichten Durchschnitt in der Engmaschigkeit des übrigen preußischen Straßennetzes
 zurückstehen.
Die Vermehrung der Straßen um 6000 km ist um so dringlicher, als Ostvreußen
 auch in seiner Ausstattung mit Eisenbahnen weit unter dem Durchschnitt
        <pb n="103" />
        Q4

liegt. Es sind in der Provinz nur rund 3200 km Vollspurbahnen vorhanden, und
es müßten noch rund 1100 km solcher Bahnen hergestellt werden, um die gleiche
Ausstattung mit Eisenbahnen wie im preußischen Durchschnitt zu erreichen. Es
ist aber bestimmt zu erwarten, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen nur
noch eine geringe Zahl von Eisenbahnen in Ostpreußen gebaut werden wird, und
deshalb müssen in dieser Provinz die Straßen unter Ausnutzung des Kraftwagens
in stärkerem Maße wie in anderen Provinzen als Ersatz für fehlende Eisenbahnen
dienen.
Die Vermehrung der Straßen in Ostpreußen steht in engem Zusammenhang
mit der angestrebten dichteren Besiedlung des Landes; nur wenn in ausreichendem
Maße neue Straßen geschaffen werden, können auch in den bisher für den Verkehr
mangelhaft erschlossenen Landesteilen größere Menschenmengen als bisher in wirtschaftlich
 befriedigenden Verhältnissen leben. Ebenso bildet die Vermehrung des
Straßennetzes ein sehr wirksames Mittel, um die bedauerliche Abwanderung aus
Ostpreußen zu bekämpfen. Wenn hier jahrzehntelang durch umfangreiche Straßenbauten
 vermehrte Arbeitsgelegenheit geschaffen wird, so werden zahlreiche Landeseinwohner,
 die jetzt durch die günstigeren Aussichten des Arbeitsmarktes nach dem
Westen gelockt werden, in Ostpreußen bleiben. Sie finden dann in ihrer Heimat
ausreichende Arbeit und können außerdem bestimmt damit rechnen, daß durch
diese Verkehrsverbesserungen das Wirtschafteleben hier einen Ansporn zur
rascheren Entwicklung erfährt. Besonders ist noch darauf hinzuweisen, daß die
aus Ostpreußen nach dem Westen abwandernden Arbeitskräfte dort die Zahl der
Arbeitslosen vermehren; um so mehr muß versucht werden, diese Arbeitskräfte in
Ostpreußen selbst festzuhalten, und hierzu gibt es kaum ein geeigneteres Mittel
als eine erhöhte Bautätigkeit der öffentlichen Körperschaften, wie sie gerade durch
Straßenbau in fast allen Teilen der Provinz möglich ist.
Der Neubau von jährlich 200 km Straßen im Laufe der nächsten 30 Jahre
ist eine Aufgabe, die durch die Finanzkraft der Provinz und ihrer Kreise allein
keinesfalls gelöst werden kann. Im Durchschnitt wird 1 km Straßenneubau künftig
atwa 50 000 RM. kosten, so daß der Neubau von 200 km Straßen einen jährlichen
Aufwand von 10 Millionen RM. erfordert. Bereits in den letzten Jahren haben
Provinz und Kreise in Erkenntnis der Wichtigkeit des Straßenneubaues möglichst
große Summen für diesen Zweck bereitgestellt. Während die Provinz in der Vorkriegszeit
 den Straßenneubau nur mit jährlich 500000 M. unterstützte, hat sie
in den letzten Jahren 1 bis 144 Millionen RM. für diesen Zweck aufgewendet. Aus
dieser Summe gewährt der Provinzialverband Ostpreußen den. bauausführenden
Kreisen zumeist 40 %, in einzelnen Fällen sogar bis zu 60 % der Neubaukosten
als Zuschuß, womit er wesentlich über das hinausgeht, was von allen anderen
Provinzen in dieser Beziehung geleistet wird. Der Aufwand der ostpreußischen
Kreise selbst für Straßenneubau in den letzten Jahren hat sich zwischen 11% und
2 Millionen RM. bewegt. In Ostpreußen sind inegesamt jährlich etwa 3 bis
4 Millionen RM. für Straßenneubau verausgabt worden, einschließlich der Beiträge
aus anderen Quellen, z.B. vom Forstfiskus, von einzelnen Anliegern und aus der
wertschaffenden Erwerbslosenfürsorge. Gerade durch die hohen Ausgaben für
Straßenneubau sind zahlreiche Kreise der Provinz in eine sehr schwierige Finanzlage
 geraten, da sie diese Mittel nicht aus ihren laufenden Einnahmen bestreiten
konnten, sondern meist durch Anleihen, vielfach sogar nur in Gestalt von kurzfristigen
 Darlehen, beschaffen mußten. Eine höhere finanzielle Anspannung von
Provinz und Kreisen für den Straßenneubau kann daher auch künftig keinesfalls
erfolgen. Das bedeutet aber, daß aus eigener Kraft der Provinz jährlich nur
atwa 60 his 80 km nene Straßen fertiggestellt werden können: die Provinz würde
        <pb n="104" />
        95

dann im Bestande ihres Straßennetzes immer stärker hinter dem Durchschnitt
sämtlicher preußischen Provinzen zurückbleiben, was gerade im Zeitalter des Kraftwagens
 für die gesamte Wirtschaftslage von Ostpreußen schwere Folgen nach sich
ziehen müßte. Dieser Gefahr läßt sich nur dadurch begegnen, daß der Staat den
Straßenneubau in Ostpreußen im Laufe der nächsten 30 Jahre mit einer jährlichen
Beihilfe von etwa 6 bis 7 Millionen RM. fördert. Erst dann ist es möglich, das
Straßennetz der Provinz Ostpreußen bis zum Jahre 1960 auf die gleiche Engmaschigkeit
 zu bringen, die im Durchschnitt der preußischen Provinzen bereits ein
Menschenalter früher vorhanden war. Eine solche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
 wird sich zweifellos im Sinne der Bevölkerungszunahme dieses dünn
besiedelten Gebietes stark auswirken, den Arbeitsmarkt für Jahrzehnte kräftig
beleben und die schwierige Lage der ostpreußischen Wirtschaft nachhaltig erleichtern.
        <pb n="105" />
        936

Anlage 1.

Anbauflächen und Viehbestand.

1. Anbauflächen in Ostpreußen 1913 und 1927.

1918!) 1927 |

ha

ha

I. Regierungsbezirk Königsberg,
Getreide und Hülsenfrüchte .
Kartoffeln. .. 2.0...
Zuckerrüben. . .. . ..
Hackfrüchte insgesamt. . .
Futterpflanzen . . . . ..
Brache, ..... .
‘, Ackerweide , . .. ;
PP Wiesen . . . .. ;
9. Viehweiden, Hutungen .

472 751 433 634
51 440 53 432
2108 850
79 009 84 453
129 472 126 221
39 341 36 311
39 031 30 078
128 934 | 121 305
102 828 146 023

Il. Regierungsbezirk Gumbinnen.
1. Getreide und Hülsenfrüchte . 828 997 299 570
7, Kartoffeln. . 0.0.0.0... 40 111 38 564
Zuckerrüben, . . .... 32 26
Hackfrüchte insgesamt . . . 56 079 56 017
Futterpflanzen . . . 93 536 92 552
53 Brache: . 0.0.0.0... 38 620 41 202
/. Ackerweide . . . . 82 703 | 28 348
8. Wiesen . . .. 102 202 96 108
9. Weiden, Hutungen 68 012 95 332

;

IH. Regierungsbezirk Allenstein.
i. Getreide und Hülsenfrüchte . 342 544 328 943
&amp;gt; Kartoffeln. ..0.0.0.0.. 77 506 73 586
. Zuckerrüben. . .. ... 152 77
ı, Hackfrüchte insgesamt. . . 38 758 87 099
5 Futterpflanzen . . 2 58 985 60 893
3. Brache. ....... 41 667 89 527
Ackerweide . . . 2... 35 886 83 249
Wiesen '. .0. 0... 107 407 104 128
Weiden und Hutuncgen . 71 568 78 808

8.
9

IV. Regierungsbezirk Westpreußen,
i. Getreide und Hülsenfrüchte . 110171
&amp;gt; Kartoffeln. ...0.0.. 15 966
“, Zuckerrüben. . 2... 0... 4 575
‘_ Hackfrüchte insgesamt. . 27 741
j. Futterpflanzen . . . . 28 027
6. Brache. ... .. * 100
7. Ackerweide . . . .. F 3
3. Wiesen . . .... 20 827
3. Weiden und Hutungen 19 875

105 333
16 062
3 086
27 869
25 447
4 034
5 855
27167
109 719

‚Zu- bzw.
Abnahmen
1927 gegen
1918 in %

— 83
+ 48
— 59,1
+ 6,9
— 25,0
— 6,9
— 928,6
— 6,0
441.8

— 7,5
— 86
487
— 0,2
— 1,0
+ 6,7
— 14,0
— 58
—+40.2

— 4,1
— 5,7
— 49,3
— 22
+ ?2
— £9
— 76
— 27
L 46

— 1,2
+ 0,4
— 388,8
+ 0,6
9,9
— 16
— 85
+ 45
— 09

1) Umgerechnet auf den jetzigen Gebietsumfang
        <pb n="106" />
        97

2. Die der Futtererzeugung dienenden Flächen im Jahre 1927.
Sn Fruchrtart a } Fruchtart | ha
A. Preußischer Staat.

Wicken zur Grünfuttergewinnung .
Lupinen zur Körnergewinnung . .
Lupinen zur Grünfuttergewinnung .
Gemenge zur Grünfuttergewinnung .
Mischfrucht zur Grünfuttergewinnung
Runkelrüben zur Rübengewinnung ..
Kohlrüben zur Rübengewinnung .
Mohrrüben zu Futterzwecken . .
Rotklee . .0.0.00000000404 4
Andere Kleearten . . . . .
Kleegras . 0.0.0000 HH
Grassaat aller Art
Luzerne . 0.0000
Serradella zur Grünfuttergewinnung .
Klee, Luzerne, Esparsette gemischt .
Spörgel, Knörich, Knehl zur Grünfuttergewinnung
 . . . . . |
Sonstige Petterpflanzen x ke © 14]
Ackerweiden innerhalb der Fruchtfolge
 2.0.0000 Hr
TA
Viehweiden und Hutungen zusammen
zusammen . . | 7176 31€
Landwirtschaftlich genutzte
Fläche .. . .. . . 18566048 ha
davon abzusetzen . . . . 7176316 „
11989 7292 ha

82 477
14 688
5514
37 551
51 340
349 307
178 336
12 224
346 745
403 034
291 244
24 479
107 461
99 293
13 257

38,7 % der gesamten landwirtschaftlich genutzter
Fläche dienen der Futtererzeugung.

Wicken zur Grünfuttergewinnung
Lupinen zur Körnergewinnung .
Lupinen zur Grünfuttergewinnung
demenge zur Grünfuttergewinnung .
Mischfrucht zur Grünfuttergewinnung
Runkelrüben zur Rübengewinnung
Kohlrüben zur Rübengewinnung .
Mohrrüben zu Futterzwecken . .
Rotklee . 0. 0.0.0004
Andere Kleearten . . . . .-Kleegras
 . 2. 0.0.0000 44
Grassaat aller Art
Luzerne + 2.0. 000000404
Serradella zur Grünfuttergewinnung .
Klee, Luzerne, Esparsette gemischt
3pörgel, Knörich, Knehl zur Grünfuttergewinnung
 ’ Fr wm a mM
Sonstige Futterpflanzen . . . +.
Ackerweiden innerhalb der Fruchtfolge
 .0.00000008 0
Wiesen zusammen . . . . .
Viehweiden und Hutungen zusammer

39 549
3.946
397
4 844
9357
43 532
283 838
1149
71 550
36 895
75 049
4316
1651
11 806
{ 298

509
462

97 521
348 708
236 370

zusammen . . . | 1212 747

Landwirtschaftlich genutzte
Fläche . .. .. . . 2664803 ha
davon abzusetzen . . . . 1212747
1451 556 ha

46,1 % der gesamten landwirtschaftlich genutzten
Fläche dienen der Futtererzeugung..

3. Der Viehbestand in Ostpreußen von 1924—27.

Reg.-Bez. Jahr

Königsberg

1924
1925
1926
19927

Gumbinnen

1924
1925
1926
19927

Allenstein

1924
1925
1926
1927

Westpreußen 1924
1925
1926
1927

Pierde

. . Kühe
Rindvieh | {und Färsen)
“ ' 1924
Stück _ 190

| 1924
Stück 100

„| 1924
Stück ' 60

188 988) _
187 8711 — 0,6
184 246 —25
180487 — 45

446 160| —
451 602 + 1,8
448 846 + 0,6
469 8098! + 5,8

235 985| —
234 968! — 0,4
285 656 —01
248 255| + 3,1
174849 —
175 858] + 0,5
172 257 — 1,6
177815 41,8

146 247) —
145 196| — 0,5
139 760| — 4,38
1863101 — 6.6

319807] —
324 799| + 1,8
| 317 384| — 0,5
336 254 +4 5,4

117868| — 240588 —
119 921| + 1,6 | 242 719| + 0,7
| 121 172] + 2,7 | 240 034/ + 0,2
120 866! -- 2,4! 257 494, + 6,8
45809 — 106960 —
45 759| + 1,7 | 107 777| + 0,7
| 448711 — 0,8 | 108 780| + 1,7
438 459 — 4.1 1112 8068| + 5.4

138 189| .—
139 388! + 1,0
140 788| + 2,0
145 562| + 5,5
62115) —
63 526| + 2,4
64824 + 4,5]
66219 1 6,8

Schafe

Schweine

—100

1 1924
Stück 100

159438i — 8377 648 —
127 305° — 19,9 365 603! — 83,8
99 697| — 87,3 | 464 366 + 22,8
86782 — 45 5'504 107' + 33.4

75021 —
56 991 — 24,-44
 913‘ — 40,1
2G 598 — 478

281267 —
278 463. — 0,9
367 6838| + 30,8
294 6592. -L 405

00914 — 214135) —
80 170| — 20,6 «214 609! + 0,8
67 808! — 82,9 | 281 720 + 31,6
64 484! — 35,6 ! 384 779° + 56,4
45562 — 117 EN —
40 510] — 11,2 - 115 574! — 1,8
32 960] — 27,7 [| 158 714| + 81,4
29 809! — 35,2 176 919| + 50,5
        <pb n="107" />
        3

Anlage IH.

Geltende ostpreußische Frachtsätze
jür die wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Produktionsmittel
(obne Berücksichtigung der aus der Ostpreußenhilfe gewährten
Frachtermäßigungen).

Zusammengestellt von der Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen.

A

1. Getreide,

Hauptklacse 1e 100 ke

Entfernung

Innerhalb der Provinz. .
Korschen— Berlin . ..
" — Essen. ..
— Stuttgart . .

km

100
604
1115 |
12929

en Be
1914 | ostpreußisc er! allgemeiner
Satz Satz
Pfo Dix

48
211
514
565

69
280
410
419

98
323
410
419

2. Kartoffeln,

Hauptk'-|
 km

‘ee Ta 100 kg
ee er ri
tostpreußischer! allgemeiner
Satz | Satz
Pfo, Pfo.

Entfernung

Innerhalb der Provinz. .
Korschen— Berlin. . .
—Essen . ..
Stuttgart .

100 29 38
604 120 119
1115 191 146
1229 207 149

38
119
146
149

3. Pferde.

N Pferda, Stufe 80
Gegenwärtiger|Gegenwärtiger
| 1914 freute Allgemeiner
je Stück | Tarif je Stück! Tarif je Stück
ar Dar Dar

Entiernung

Innerhalb der Provinz. .'
Insterburg— Berlin 2
—Essen. ..

100
200
674
1182

6,80 6,77
12:80 11/34
34:50 | 230.19
6560 40.49

9,67
16,19
38,16
44.99
        <pb n="108" />
        39

4. Rinder.

2r 77 nam sinb67 „en 20 qam-Waren für 16 Stücıe)

Entfernung

KI

Fracht 1913 |

VI

Entsprechend

je Stück

M

Nach dem
gegenwärtigen
ostpreußischen
Tarif
RM oo

Entsprechend

je Stück
RM__

Allgemeiner
Tarif
im Reich
RM

Entsprechend

je Stück
RM

2

50 28 1,75 29,90 1,90
100 48 3,00 54,60 8,40
200 88 5,20 94,30 5,90
600 178 10,75 165,50 10,30
700 198 „ 12,10 179,60 11,20
800 218 13,30 190,20 11,90
1000 258 15,80 201.10 12:60 |

37,40 2,35
68,20 4,30
117,90 7,40
265,30 . 16,60
287,80 17,90
304,80 19,05
3992.30 20.10

5. Schweine,

‚Für 49 Stück über 75 kg)

Entfernung

m

Fracht 19138 |

“A

Entsprechend

je Stück

M

Nach dem |
gegenwärtigen
ostpreußischen
Tarif
RM

Entsprechend

je Stück
RM

Allgemeiner
Tarif
im Reich

RM

Entsprechend

je Stück
RM

rn

50 2°
100 48
200 83
600 178
700 198
800 213
L000 253

0,70
1,20
r 2,10
4:30
4,80
5,30
6.30

27,20
50,80
88,70
200,80
217,70
280,20
943.80

0,68
1,27
2,20
FM
R49
5,20
61

34,00
63,50
110,90
251,00
272,10
287,80
204.80

0,85
1,60
2,80
6,30
6,80
7,20
760

6. Kleie.

Hauptklasse je 100 km

Entiernung

Innerhalb der Provinz. . .
2, 7 nt
Hamburg—Korschen HE ®
Hambure-—Marienbureg .

Gegenwärtiger
 ostpreußischer

Frachtsatz

Gegenwärtiger

allgemeiner
VUÜrachtsatz

Im

1914

Dt

a

Sr

100 34 53 53
200 56 91 91
875 205 172 233
698 166 158 214

7_ Kalisalze.

Hauptreia cm je 100 kg
Gezenmire
Wr er
rachtsatz
Pf

Entfernung

Allgemeine:
PFrachtsatz

Dig,

[nnerhalb der Provinz. .
Staßfurt—Korschen s . . |
—Marienburg . .

100 28 29 29
200 41 48 48
770 | 89 115 115
610 83 104 104
        <pb n="109" />
        100 —
8. Thomasmehl.,

Haurtkla-c-&amp;lt;a je 100 kg
Gegenwärtiger|
ostpreußischer
Tarif
Pfo

Entfernung

Allgemeiner
Frachtsatz

Innerhalb der Provinz. .
Peine--Korschen .? ‘ . .
—Marienburg. . . |

Pfo,

100 28 29 29
200 41 48 48
856 124 136 136
693 106 126 126

9, Düngekalk.

Tandt+)I 1»

ee je 100 ko

km

Gegenwärtiger' 3
1914 Gegen wärtiger Allgemeiner
Satz rachtsatz
Pf

Entfernung

Innerhalb der Provinz. .
bl u ” ” .
Gogolin—Karschen . . .
—Marienburg . .|

Pfg.

100 23 27 Pr
200 34 44 44
587 68 94 94
494 67 85 85

10. Landwirtschaftliche Maschinen.

Hauntıs

Entfernung

FG

Innerhalb der Provinz. .
Magdeburg Korschen el
-—Marienbure .

«e je 100 kg
regen ir tier
ostpreußischer
Satz
Dim

km

Allgemeiner
Frachtsatz

Dfo

Pfo.

100 54
200 102.
752 350
5992 9290

98
172
427
2RrR0

98
172
427
380

R

Verzeichnis der Frachtermäßigungen aus der Ostpreußenhilfe.

Lfd.
Nr.

(1 üterar“

Getreide (Weizen, Rog
en, Hafer, Gerste,
fire, Buchweizen, Hülsenfrüchte)
 und
Mühlenfahrikate

a) Kartoffeln

b) anerkannte Saatkartoffeln


Anzuwendendeı
Taf

A. T, 64 (Ziffer
1 u. 2)

A.T.64 (Ziffer 3
Veredelungstarıf

Nottarif

]

A. T. 162
| A T.162

Für den Wagenladungs-(Schiffsladungs-)
 Verkehr
von adar nach

a) Getreide und Mehlversand Ostprebene
 nach den ostpr. Seeäfen
 zur Vereschiffung seewärts

b) Getreidebezug ostpr. Mühlen

c) Getreide- (nicht Mehl-) Versand
innerhalb Ostpreußens
Versand Ostpreußens nach Groß-Berlin

| Versand Ostpreußens nach dem Reich
und dem Ausland

Gewährter

Ermäßigungssatz

VA

Di

37

50

18
gr.
        <pb n="110" />
        101

Lfd.
Nr.

R

ß

fl

9

Güterart

Pferde

Rinder

Schweine

Schafe
Fleisch und Fleischwaren

Fische: a) lebende
bh) frische

a) Butter, Käse, Eier,
geschlachtetesGeflügel


b) Obst, frisches
c) Zuckerrüben

Schnittholz

Dün g° mittel
a) Kali (Kalirohsalze und
hochprozentige Kalisalze)

») Thomasmehlund Rhenaniaphosphat


c) Kalk

d) Stickstoffhaltige Dün
gemittel und Super
phosphat
Futtermittel
a) Ölkuchen

b) Fischmehl

€) Fleischmehl

\nzuwendendeır
Tarif

A. T. für Ostpreußen

(S. 1—10%)

A. T. für Ost.
nen
9

3.8
3.4
55
5.3
34

3.4

Eilgut A. 5

Klasse B5
A, T. 86
Klasse B5
Nottarif
Klasse B 10
Klasse B5
Nottarif
Klasse C 10
Klasse F

A,.T.16
A. T.1b

A. T.11
A. T.11
A. T. 11
A.T.11
A. T. 11
A. T.11

A. T. 17
Klasse E
Klasse E
Klasse E
Klasse E
Klasse E
Klasse E

Für den Wagenladungs-(Schiffsladungs-)
 Verkehr
von oder nach

Versand Ostpreußens nach dem Reich
his 800 km Entfernung

a) Versand Ostpreußens nach dem
Reich über 450 km Entfernung
b) Versand innerhalb Ostpreußens
a) Versand Ostpreußens nach dem
Reich über 450 km Entfernung
b) Versand Ostpreußens nach Königsberg
 i. Pr. und Elbing
Versand Ostpreußens nach Berlin
Versand Ostpreußens nach dem Reich

Versand Ostpreußens nach dem Reich
Versand Ostpreußens nach dem Reich

N Butter Versand Ostpreußens
c) Eier nach dem Reich ohne
u den Verkehr von den
d) Ge G tati
geschl. renzstationen
e) Käseversand Ostpreußens nach den
ostpr. Seehäfen
Versand Ostpreußens nach dem Reich
Versand innerhalb der Provinz Ostvreußen

a) Versand Ostpreußens nach Groß:
Berlin
b) Versand Ostpreußens nach den
ostpr. Seehäfen
Empfang Ostpreußens aus dem Reich

a) Empfang Ostpreußens aus dem
Reich
b) Empfang Ostpreußens von den
ostpr. Seehäfen
a) Empfang Ostpreußens aus dem
Reich
b) Versand innerhalb Ostpreußens von
Kruglanken (Grube Pietzonken)
Empfang Ostoreußens aus dem Reich

ı) Empfang Ostpreußens aus dem
Reich
5) Empfang Ostpreußens von ostpr.
Seehäfen
:) Empfang Ostpreußens aus dem
Ausland
2) Empfang Ostpreußens aus dem
Reich
b) Empfang Ostpreußens von den
ostpr. Seehäfen
a) Empfang Ostpreußens aus dem
Reich
b) Empfang Ostpreußens von den
ostopr. Seehäfen

Gewährter

Ermäßigungssatz

%

20
20

a}

20
aM

X

50
10

30
30
30
30

50
30
30

8
30

if:

30
50
20

50
Frachtabschlag

3 M. Dro {

20
0
20
20
20
20
90
        <pb n="111" />
        102

Lfd.
Nr.

18

Güterart

Eisen und Stahl,
Eisen- und Stahlwaren

a) Eisen des A. T. 18

b) Eisen des A. T. 20

c}) Eisen des A.T.18 u. 20

Roheisen

Formsand

&amp;lt;ohle inländischer Her
kunft

Anzuwendender
Tarif

A. T. 18

A. T. 20

Durchschnitts
klasse D

Klasse E
Klasse E
Klasse E

Klasse F

Für den Wagenladung-(Schiffsladungs-)
 Verkehr
von oder nach

Empfang Ostpreußens aus dem Reich
a) von U berschlesten
b) vom Ruhrgebiet
Empfang, der ostpr. Seehäfen aus
dem Reich
a) von Oberschlesien
b) vom Ruhrgebiet
Empfang Ostpreußens von den ostpr.
Seaehäfen

a) Empfang Ostpreußens aus dem
Reich
1. von Oberschlesien
2. vom Ruhrgebiet
b) Empfang Östpreußens von ostpr.
Seehäfen
Empfang Ostpreußens
Empfang Ostpreußens auf dem Bahnund
 Seewege

Gewährter

Ermäßigungssatz

%

61
10

18
10

35

20
20
50
90

Frachtabschlag

‚2M. prot
        <pb n="112" />
        „03

Anlage IV.

Betriebsergebnisse.
I. Reinertrag und Betriebsüberschuß in den Wirtschaftsjahren 1924/25, 1925/26
und 1926/27 in Ostpreußen, verglichen mit anderen Wirtschaftsgebieten?).
Beträge in RM je ha.
Zusammengestellt auf Grund der vom Unterausschuß für Landwirtschaft veröffentlichten
.„Landwirtschaftlichen Buchführungsergebnisse“

Ostpreußen

Schlesien

Norddeutschland

Mittel- | Nordwestdeutschland
 deutschland

Größe | Jahr

&amp;amp;
©
SS
©
HH
SS
52 &amp;amp;
AB fr

Ca]
„&amp;gt;
=
©
t
. ‚4 E
HI 52
&amp;amp;
Al |?

ZA
©
m
Si 1
Si
Sf 4.3
am S m

oz]
=
S
2
2
—_
Da
u
=

RO
© aß
So, SS 1
as E11
SE S Ci
Sol A Es
Sm | 8 5
A ee mn

. lm

üt*reidewirtschaften 1° m’ 'tlerem und #7: r-em Por;
24/25 | 19 '-51,2/-41,81 92 | 1,2 19,4’ 102 | 8,1| 24,1'
25/26 | 1° -28,3-16,9 90 8,1| 21,8 113 16,6| 32,5
26/27 | £ -18,8l- 2,8 123 | 4,2 24,2, 109 | 9,0 25,1
24/27 -81,2/-20,8) @% | 26 21,5| Z | 11,8| 27,4
24/25 -50,0-87,0 | 4% -31,8!- 0,1] 129 |-29,4/-10,1
25/26 — 7,0)+ 9,01 * 1+10,9+18,2 | 156 |- 8,6/+12,8
26/27 "a ] — 7,0+ 8,01 68 | -50,3/-24,2 | 141 | +13,0/+33,2
24/27 | dd 1-22,01- 7,01 ZZ 1-80.6l- 1.51 @dg l- 19+12,9

Kg

unter
100 ha

40,6
69,4
52,7
546

über |
100 ha

Futter ‘schaften ?-* mittlerem
24/25 ] 84 -36,4|-28,6 | 40 '- 8,8|+ 7,1' /5 +19,91+89,8
25/26 | 84 12,54 0,4 43 + 4,0+23;3 51 +28,2+46,6
26/27 | 88 + 2,8+17,2| 838 - 7,8+18,2° 46 +19,8+838,8:
24/297 1 % -15,0)- 1,7! @% - 514140 1 22,61+41,°
24/25 | 26 -29 '-15,0 1“ “9 85,00 8 '* 1
25/26 | 286 - ‘15,9 p@n N +8}
26/27 | 29 — 3 [+ 6,9 _2G, +90
24/27 | © 18 |+ ZU N He
24/25 } 48 |-44,8|-29,0 - a 24,8 1,
200 bis ' 25/26 | 48 |-15,5+ 2,1| ; |-19 |- 5,0| 21 |+ 4/7427,0 „1
400 ha | 26/27 | 51 |- 6,4+ 8,9| 3 |-83 |-62,0| 838 |- 6,5+148 7 4 2,01
24/27 | © |-225l- 6,4| @ |-56 |-33,0| 2 |- 8j94124| @ |-57 |-29.0]
*) In Noaerddeutechland: Futter” wirtschaften auf gutem und mittlerem Boden

+ 8,9 134,8
+27,7 +55,8
+24,7 +54,1
+19,4 146,1
‚24,0 | + 5,0
+27,0 ° +56,0
‘411,0 | +85,0
+ 5,0 | +32,0
36 -35,4|- 8,2
“6 1+13,8 | +40,3
40 + 0,8 | +24,0
Z _ 5.11+20,8

”rennereit riss haften?)
24/25 | 25° -—53 |-40 27 1-96 1 42 |-13 9
25/26 | 26 1-13 +0 34 | 3 | 29 49 1-2 | 19 E
26/27 | 24 |+ 0 | 13 52 1-18 5 ‘59 | 18 6 43
24/27 SS 1-22 |- 9 DS 1-14 | 11 2 1-10 111 DS
Sen Betriebe über 200 ha
Schlesien : ” „ 100
Norddeutschland: ” „ 200
Mitteldeutschland: # nn 100

Dj
1
— ll

4

Weidewirtschaften”). Bayern
24/25 h— | — 1 —— | a 54 | 41,5/ 73,4
2526 | * -5 14 1—)— 1—1— 1— | — | 58 ‚-29,8|-12,4 | 59 428. 75,2
86/27 | 15 |-5|20 1—|— | —{— —|-— | 59 [2817 9,2] 60 38,6 63,5
24/27 | © |-12 | 10 — |1— [| -— — |) — | — DS 1-27,71-10,6] @ | 40.1! 71,8
Üstpreußen: Betriebe von 20—200 ha
Bayern: ® „ 5— 560 ,
Nordwestdeutschland: . 5—100

1) Über die Abgrenzung‘ der Wirtschaftsgebiete Ostpreußen, Schlesien, Norddeutschland, Mitteldeutschland,
 Nordwestdeutschland vgl. die Veröffentlichung: „Landwirtschaftliche Buchführungsergebnisse,
Materialien“, Verhandlungen und Berichte des Unterausschusses für Landwirtschaft des Enquete-Ausachnsses.
 Band 2. 8. 20.
        <pb n="113" />
        2, Gesamtaufwand und Reinertrag.
Bearbeitet von der Zentralstelle für Buchführung und der Buchführungsgenossenschaft
 Königsberg 1. Pr.

Wirtschaftsjahr


1924/25

1925/26

1926/27

1927/28

Anzahl
der
Betriebe

Gesamtau’wand‘')
[von. __- im Durchbis
 schnitt der
rt "| Gruppe
RM je ha landw. NutzP74-137

 bis 180
83 180-—-220
59 220—260
36 über 260
294 bis 180
141 180—220
64 220—260
38 über 260
249 bis 180
199 180—220
108 220—260
106 über 260
226 bis 180
204 180—220
145 220—260
156 uüher 260

142
198
237
8207

144
195
239
304
147
202
238
318
149
199
230
219

Reinertrag?)
RM je ha
‚andw. Nutzfläche


— 21,2
— 41,3
— 61,8
— 89, —
— 21
— 12,9
—94,8
— 17,8
— 2,7
— 6,5
— 8,9
—929,8
+12,3
+ 6,7
| —18,8
1192

X
ı) Als Maßstab für den Gesamtaufwand sind die Gesamtausgaben genommen worden.
3 Der Wert der Familienarheit ist nicht aboresetzt

Bearbeitet von der

Wirtschaftsjahr


1924/95

1925/26

1926/27

1927/28

3. Lohnaufwand und Reinertrag.
Zentralstelle für Buchführung und der Buchführungsgenossenschaft
 Königsberg i. Pr.

Anzahl
der
Betriebe

Lohnaufwan ad)
im Durchrom
 "Li ) | schnitt der
1a 0000! Gruppe
RM ije ha landw. Nutzf!*che

Reinertrag?)
RM je ha
landw. Nutz-{läche


78 bis 70 60,4
135 70— 90 79,8
80 90—110 98,—
20 über 110 119,2
148 bis 70 58,4
246 70— 90 80,—
115 90—110 98,5
28 über 110 119,6
116 bis 70 58,1
254 70— 90 81,—
205 90—110 98,4
87 über 110 120,9
111 bis 70 60,—
240 70— 90 81,—
266 90—110 97,7
116 über 110 122.8

— 20,3
— 40,5
—51,8
— 85,7
— 5,9
— 5,9
— 91,—
—322
— 1,8
— 4,9
— 64
—925,8
+ 16,8
+ 6,9
— 1,4
— 10,2

ı
1) Lohnaufwand == bare Löhne + Wert des Deputatgetreides,
Y Der Wert der Familienarbeit ist nicht abgesetzt
        <pb n="114" />
        L05

Bearbeitet von der

Wirtschaftsjahr


1924/25

1925/26

1926/27

1927/28

4. Aktivaufwand und Reinertrag.
Zentralstelle für Buchführung und der Buchführungs
genossenschaft Königsberg 1. Pr.

Anzahl
der
Betriebe

Aktivaufwand!)
Konaasrıı 7 Tim Durch-VOR
 ee | schnitt der
bis. Gruppe_
2M je ha lander Nutzfla 4

Reinertrag*)
RM je ha
landw. Nutzfläche


‚05
78
70
62

bis 40 29,1 24,7
40—60 51,4 41,1
80—80 69,3 — 45,3
äber 80 97,3 68,1
bis 40 26,8 — 27
40—60 48,6 12,3
60—80 68,2 — 34,—
äber 80 94,— „10,4
bis 40 29,2 — 6,4
40—60 50,— = 1,
60—80 68,5 —12,3
iiber 80 108,8 — 5,9
bis 40 27,8 + 10,5
40—60 50,9 | + 29
60—80 - 69,2 + 3,0
üher 80 108. — — 45

262
168
77
31

72
20
150
31
156
226
158
194

i) Aktivaufwand = Ausgaben für Santa Dünge- und Futtermittel.
?ı Der Wert der Familienarbeit ist nicht abresetzt.

5. Einfluß des Viehbesatzes auf das Wirtschaftsergebnis bei 339 ostpreußischen
Gutsbetrieben über 150 ha.
Wirtschaftsjahr 1926/27.
Bearbeitet von der Zentralstelle für Buchführung und der Buchführungsgenossenschaft
 Königsberg 1. Pr.

_— Viehbesatz
über 53 Stck. Großvieh
 je 100 ha
lIandw. Fläche

Mittl. Viehbesatz
58-—839 Stck. Groß
vieh je 100 ha
land Fläche

Schwacher
Viehbesatz
unter 39 Steck. Großvieh
 je 100 ha
landw. Fläche

Anzahl der Betriebe... ...
Großviehbesatz je 100 ha ldw. Fläche

re

187

R0

60 Stück

46 Stück

235 Stück

Durchschnittskörnerertrag von Getreide
 und Hülsenfrüchten in dz
jeha 0 0.0.0. .
Reinertrag . . je ha landw. Fläche
Gesamteinnahme „
Vieh. +. 0. nn
Milch. . . .
Getreide. . - x »n
Gesamtausgabe „ »
Barlohn . 2. + » ”
Düngemittel . „ .
Futtermittel . „ 5 ”
Allgemeine Wirtschaftsunkosten, wie
Abgaben, Gebäude- und Inventarunterhaltung,
 Brennstoffe, Zuchtviehzukäufe
 usw., je ha ldw. Fläche | 108 » „ „ | 89 » »» |
Der Lohnanspruch der Besitzerfamilie ist nicht berücksichtigt.

14.9

—19 RM je ha
177 * ” "
79 ” LA ”
28 ” ” ”
70 ” ” ”
186 ” m ”
59 ” * ”
18 " nr
8

86

Enquete-Ausschuß. II. Band 8.
        <pb n="115" />
        106 —

Anlage V.

Zwangsversteigerungen landwirtschaftlicher Grundstücke in
Ostpreußen und im Freistaat Preußen.
(Zusammenstellung des Landeshauptmanns der Provinz Ostpreußen.)

Rechnungsbzw.

Kalenderjahr


Versteigerte

Grundstücke

Ge-Sn

{| a
| zahl [H&amp;amp;c

Von der Gesamtzahl der versteigerten
 Betriebe (Spalte 2) entfieler
auf Betriebe von . ..ha

Von der versteigerten Gesamt-HMäche
 (Spalte 3) entfielen auf
Betriebe von... ... ha

r

rx&amp;amp;

50 100| 200 ‚uns| 2 |! + 201‘ 50 ‘100, 200
bis ı bis und [ter bis } &amp;gt; bis bis | und
100 | 200 mehr! 2 | 5 20 50 | 100 | 200 | mehr
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1924) Rech- 34 871] 11] 8; 1 21l 1 Z 25' 91| — | 174] 252/| 822
1925 &amp;gt; nungs- 60 | 1191] 20| 9| 19 1 1 | 17] 34, 231 u 430| 114| 2283
1926} jahr!) | 136 | 7835| 15| 28| 8383| 12] 8 [| 1838| 90! 827| 6791366|1754| 3 606
TEE) SEE 141 |112649| 8| .16| 42| 10 16 | 21 9 5 426 N SORTS000 7 826
1928f jahr2 1304 113 995] 701 561 691 39 ! Li | 21 | 20 | 53|[176! 694/1159/2024/803830! 6 861

Preußen

1924) Rech- 248 21251154! 8388| 42] 5 ? £ 2 l 93/121 | 398| 161] 236] 534| 582
19255 nungs- 1495 | 7954| 285! 84| 81| 18 18 * £ 1175 278 | 861| 610| 904| 929| 4197
1926 jahr!) 725 122 790| 306! 120 | 152 | 66 | 88 : 2% 26 [208| 378 1575/2044/2247]31384/13 214
1927 Kalender- | | |
jahr . . .| 460 27115] 511 711153 | 74 | 839 | 30 | 42 | 551240 167812393 o927la186l15 691

Die Zusammenstellung zeigt ein ständiges Anwachsen der Konkurszahlen
von 1924 bis 1928. Besonders scharf ist die Zunahme von 1925 zu 1926
und von 1927 zu 1928’ innerhalb der klein- und mittelbäuerlichen Betriebe gewesen,
 während sich bei den Betrieben von über 200 ha eine besonders scharfe
Steigerung von 1926 zu 1927 bemerkbar macht. Der prozentuale Anteil der
Zwangsversteigerungen in Ostpreußen an der Gesamtzahl und Gesamtfläche der
versteigerten Grundstücke im Freistaat Preußen betrug in den Jahren 1924—1927:
Anteil an der Anteil an
Zahl der der Fläche
Grundstücke in %
in %
18,71
12,12
18,76
20.65

1924
1925
1926
1997

40,99
14,97
34,38
46.65

Im Jahre 1927 entfielen von der versteigerten Gesamtfläche in Preußen
(27115 ha) allein 12649 ha oder 46,65 % der gesamten versteigerten Fläche auf

2 Bis 31. 12. 1926.
2) Vorläufiges Ergebnis.
        <pb n="116" />
        107

Ostpreußen. Von der Gesamtzahl der versteigerten Betriebe (460) entfielen 141
oder 30,65% aller versteigerten Betriebe auf Ostpreußen. KEin Vergleich mit den
Zwangsversteigerungen in der Vorkriegszeit scheitert an der Unzulänglichkeit des
statistischen Materials. Es ist jedoch anzunehmen, daß die Anzahl der landwirtschaftlichen
 Zwangsversteigerungen in den letzten Vorkriegsjahren in Ostpreußen
nicht erheblich gewesen ist. Dieses erhellt schon aus dem Umstande, daß die
amtliche Statistik für, das gesamte Reich 1913 nur 429 land und forstwirtschaftliche
 Konkurse aufweist ?).

') Vgl. Vierteljahrs-Heite zur Statistik des Deutschen Reiches, 1914 III S. 49.
        <pb n="117" />
        4“

Anlage VI.

Richtlinien
für die Verwendung der Mittel aus der Ostpreußenhilfe.

£ Richtlinien für Krediterleichterungen, die sanierungsfähigen landwirtschaftlichen
Betrieben aus der Ostpreußenhilfe gewährt werden.
Erststellige Kredite.
ı. Um der Ostpreußischen Landschaft neue erststellige Pfandbriefbeleihungen
unter Bedingungen zu ermöglichen, die für die Kreditnehmer wirtschaftlich erträglich
 sind, wird vom Reiche für 60 Mill. GM. Pfandbriefe 6%igen Typs ein Disagiozuschuß
 bis zu 12 % unter der Voraussetzung gewährt, daß mit diesem Disagiozuschuß
 der dem Kreditnehmer in Rechnung zu stellende Verkaufskurs der Pfandbriefe
 auf 95% gebracht wird.
2, Der von der Ostpreußischen Landschaft bei den Pfandbriefbeleihungen zu
erhebende, von dem Verkaufswert in Abzug zu bringende Quittungsgroschen darf
nicht mehr als 15% betragen.
3. Darlehen mit Disagiozuschuß dürfen nur insoweit gewährt werden, als
die Verwendung der Darlehnsmittel
a) zur Abdeckung von Schuldverbindlichkeiten,
b) zu anderen einer rationellen Gestaltung des Betriebs dienenden Maßnahmen
 in den Grenzen des wirtschaftlich Notwendigen
gesichert ist.
Soweit eine bestimmungswidrige Verwendung der Darlehnsmittel festgestellt
wird, kann die Ostpreußische Generallandschaftsdirektion die Rückerstattung des
gewährten Disagiozuschusses zugunsten des Reichs verlangen. Der Kreditnehmer
hat sich für diesen Fall in rechtsverbindlicher Form zur Rückzahlung des Disagiozuschusses
 unter Ausschluß des Rechtsweges zu verpflichten.
Zweitstellige Kredite.
A. Allgemeines,
1. Reich und Preußen stellen der Landesbank der Provinz Ostpreußen eine
Summe von 18 Mill. RM. zur Begebung zweitstelliger Goldhypotheken auf landund
 forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke in Ostpreußen zur Verfügung. Weitere
Mittel für den gleichen Zweck sollen im Wege einer von dem Provinzialverbande
Ostpreußen aufzunehmenden Auslandsanleihe beschafft werden; die Aufstellung
von Richtlinien für die Verwendung dieser Mittel bleibt vorbehalten.
2. Der Betrag von 18 Mill. RM. wird der Landesbank der Provinz Ostpreußen
ratenweise nach Bedarf überwiesen. .
3. Die zur Verfügung gestellten Mittel haben der Umwandlung der vorhandenen
 Fersonalschulden des Kreditnehmers (Darlehnsschulden, Schulden bei
Kaufleuten, Handwerkern, rückständige Löhne, Abgaben usw.) in einen langfristigen,
 zweitstelligen Realkredit zu dienen. Die Abdeckung der Personalschulden
hat in der Regel im Wege der unmittelbaren Zahlung an die Gläubiger zu erfolgen.
4. Als zweitstelliger Kredit im Sinne dieser Richtlinien gilt ein Kredit, der
hinter einer erststelligen Beleihung gewährt wird und einschließlich aller im
        <pb n="118" />
        109

Range vorhergehenden Belastungen mit nicht mehr als 60 % des Grundstückswerts
abschneidet,.
Der Ermittlung des Grundstückswerts sind die Taxen öffentlich-rechtlicher
oder unter Staatsaufsicht stehender Realkreditinstitute zugrunde zu legen. Liegt
eine solche Taxe nicht vor, so bestimmt die Landesbank, welche Unterlagen zur
Ermittlung des Grundstückswerts beizubringen sind.
5. Ein zweitstelliger Kredit darf nur gewährt werden, wenn der landwirtschaftliche
 Betrieb des Kreditnehmers sanierungsfähig und sanierungswürdig ist.
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn nach Gewährung des Umschuldungskredits
eine rationelle Fortführung des Betriebes unter Berücksichtigung des Zustandes
der Wirtschaft und ihrer Leitung gewährleistet ist.
6. Zweitstellige Kredite sollen ferner nur gegeben werden, soweit die vorhandenen
 Personalschulden nicht durch erststelligen Realkredit abgestoßen werden
können. Vor der Begebung zweitstelligen Kredits ist daher zu prüfen, ob der erststellige
 Kredit bis zur erreichbaren Höhe ausgenutzt ist. Ist dies nicht der Fall,
so ist zunächst auf höchstmögliche Beschaffung erststelligen Kredits hinzuwirken.
Läßt sich eine volle Ausnutzung des erststelligen Kredits nicht ermöglichen,
so kann ausnahmsweise die zweite Hypothek in unmittelbarem Anschluß an die
tatsächliche erststellige Beleihung bis zu der unter Ziffer I A 4 bezeichneten Höhe
gewährt werden.
7. Die Jahresleistung für die gewährten zweitstelligen Kredite darf 9 % nicht
übersteigen. Sie wird nach Aufnahme der Auslandsanleihe (vgl. I A1) unter
Zugrundelegung der Bedingungen dieser Anleihe endgültig festgesetzt. Bis zur
Ausgabe der Kredite aus dem Erlös der Auslandsanleihe werden als Jahresleistung
8% erhoben. In der Jahresleistung dürfen höchstens % % Verwaltungskostenbeiträge
 enthalten sein.
Von den Verwaltungskostenbeiträgen steht in jedem Falle der Landesbank
U % zu.
Die restlichen Verwaltungskostenbeiträge fallen derjenigen Stelle zu, die als
Gläubiger der zweiten Hypothek im Grundbuch. eingetragen ist (vgl. Ziff. I A 10)
und damit die Verpflichtung zur Einziehung und Abführung der Zinsen an die
Landesbank übernimmt.
8. Die Auszahlung der Kredite aus dem Betrage von 18 Mill. RM. erfolgt
zu dem Kurse, zu dem die Darlehen aus der Auslandsanleihe abgerechnet werden
(s. aber IB 9). Die Kredite können einstweilen bis zur Höhe von 90 % bevorschußt
 werden. |
9. Bei Ausfällen an Kapital und Zinsen jeder einzelnen zweiten Hypothek
werden Reich und Preußen zusammen den Provinzialverband Ostpreußen bzw.
dessen Landesbank nur in Höhe von 25 %' des Ausfalls in Anspruch nehmen. Der
Provinzialverband Ostpreußen bzw. dessen Landesbank hat, soweit möglich, bei
den an der Umschuldung interessierten Gläubigern des Kreditnehmers, gegebenenfalle
 auch bei einem örtlichen Kreditinstitut Rückendeckung zu nehmen.
10. Die Eintragung der Hypotheken in das Grundbuch erfolgt auf den Namen
der Landesbank der Provinz Ostpreußen oder auf den Namen dessen, der von dem
Provinzialverband bzw. dessen Landesbank das Darlehn zur Weiterleitung an
den Darlehnsnehmer unter Übernahme der unter Ziff. 1 A9 Satz 2 vorgesehenen
Haftung empfangen hat. In dem zweiten Falle sind die Hypothekenbriefe mit
einer Abtretungsurkunde bei der Landesbank zu hinterlegen.
11. Die Darlehen sind seitens des Geldgebers unkündbar bis zum 1. Aprıl 1940.
Erstmalig zu diesem Zeitpunkt können die Darlehen mit halbijähriger Frist ge-
        <pb n="119" />
        110

kündigt oder in Tilgungsdarlehen umgewandelt werden. Es kann jedoch die
sofortige Rückzahlung des Darlehens in folgenden Fällen verlangt werden:
a) Wenn der Darlehnenehmer mit einer ihm obliegenden Leistung länger
als 3 Monate ganz oder teilweise im Rückstande bleibt;
b) wenn der Darlehnsnehmer in Konkurs gerät, ihm gegenüber das Vergleichsverfahren
 zur Abwendung des Konkurses angeordnet wird, er die Zahlungen
einstellt oder der zur Sicherheit für das Darlehn verpfändete Grundbesitz ganz
oder teilweise unter Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung gestellt wird;
c) wenn der verpfändete Grundbesitz an eine andere Person als den Ehe“
gatten oder einen Abkömmling oder‘ Geschwister des Darlehnsnehmers veräußert
oder ohne Zustimmung des Darlehnsgebers geteilt wird, es sei denn, daß bei der
Abveräußerung von: Teilen deren Unschädlichkeit für die Beteiligten nach Maßgabe
 der. Landesgesetze von der zuständigen Behörde festgestellt wird,
d) wenn der verpfändete Grundbesitz mit einem Nießbrauch belastet oder
verpachtet wird, ohne daß wegen Regelung; der Verpflichtung aus dem Darlehn
ein Abkommen mit der "Darlehnsgeberin getroffen ist;
e) wenn der Darlehnesnehmer die angemessene Versicherung der Gebäude,
des Inventars und der Ernte gegen Feuersgefahr trotz Mahnung durch den Darlehnsgeber
 unterläßt; '
fi) wenn das verpfändete Grundstück von dem notwendigen Inventar entblößt
 oder die Bewirtschaftung offenkundig so geführt wird, daß eine Gefährdung
der Sicherheit des Darlehns zu befürchten ist;
g) wenn festgestellt wird, daß die von dem Darlehnsnehmer gemachten Anzaben
 über seine Verhältnisse grobe Unrichtigkeiten enthalten haben.
Darüber, ob die Voraussetzungen unter e bis g vorliegen, entscheidet mit:
Wirkung für alle Beteiligten und unter Ausschluß des Rechtsweges die Landesbank.
 Diese hat die sofortige Rückzahlung zu verlangen, wenn das Reich und
Preußen die Voraussetzungen unter a bis g für unzweifelhaft gegeben erachten.
12. Der Darlehnsnehmer hat sich der sofortigen Zwangsvollstreckung gegen
Jen jeweiligen Eigentümer des beliehenen Grundstücks zu unterwerfen.
13. Der Darlehnsnehmer ist berechtigt, das Darlehn jederzeit unter Einhaltung
 einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zurückzuzahlen.
14. Zurückgezahlte Darlehnsbeträge können zur Neuausgabe zweitstelliger
Kredite nach Maßgabe dieser Richtlinien wiederverwendet werden.
15. Die entstehenden Gerichts- und Notariatskosten trägt der Darlehnsaehmer.

16. Das Verfahren der Abrechnung zwischen Landesbank und Reich und
Preußen bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten.

B. Verfahren.
1. Der Bewerber um ein Darlehn hat sich zur Vorbereitung seines Antrags
 auf Gewährung eines zweitstelligen Kredits möglichst eines Personalkreditinstituts
 zu bedienen. Der Antrag ist nach einem einheitlichen Muster aufzustellen.
2. Der Antrag ist bei einem Ausschuß anzubringen, der für jeden Kreis der
Provinz Ostpreußen gebildet wird. Der Ausschuß besteht aus:
a) dem Landrat (Oberbürgermeister) als Vorsitzenden,
b) dem Vorsteher des zuständigen Finanzamtes, dem bei Behinderung des
Landrats (Oberbürgermeisters) der Vorsitz bei den Verhandlungen des
Ausschusses zusteht,
        <pb n="120" />
        111

2} drei von dem Vorstande der Landwirtschaftskammer zu bestellenden
Landwirten, die unter. Berücksichtigung der im Kreise vorhandenen
Besitzgrößen auszuwählen sind.
Der Landrat kann sich in Behinderungsfällen, soweit ihm ein höherer Staatsbeamter
 zur Hilfeleistung beigegeben oder soweit bei dem Kreiskommunalverbande
ein Kreissyndikus angestellt ist, durch einen von diesen, sonst durch das vom
Kreisausschuß mit der Stellvertretung des Vorsitzes im Kreisausschuß betraute
Kreisausschußmitglied, der Oberbürgermeister durch ein Magistratsmitglied, der
Vorsteher des Finanzamts durch seinen Vertreter vertreten lassen. Für die Mitglieder
 zu c) können von dem Vorstande der Landwirtschaftskammer Stellvertreter
bestellt, werden. Der Ausschuß ist bei Anwesenheit von vier Mitgliedern beschlußfähig.
 Er entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt
die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. .
Der Ausschuß ist befugt, zu seinen Beratungen unbeteiligte Sachverständige
mit beratender Stimme zuzuziehen. Die an der Umschuldung interessierten Gläubiger
 des Kreditnehmers sind, soweit notwendig, bei den Verhandlungen zu hören.
3. Dem Ausschuß liegen folgende Aufgaben ob:
Ermittlung, des Wertes des Grundstücks und seiner Beleihungsfähigkeit;
Feststellung und Prüfung der gesamten Schuldverhältnisse des Antragstellers
 und der Ursachen der Verschuldung;
Prüfung der Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit;
gegebenenfalls Verhandlung mit den Gläubigern über eine etwaige
Herabsetzung ihrer Forderungen;
Hinwirken auf höchstmögliche Ausnutzung der erststelligen Beleihungsmöglichkeit;

Verhandlung mit den an der Sanierung interessierten Gläubigern des
Kreditnehmers wegen Übernahme der Haftung für die zu gewährende
zweite Hypothek bis zur Höhe von 25 %.
4. Auf Grund der Ergebnisse dieser Feststellungen und Verhandlungen gibt
der Ausschuß ein Gutachten darüber ab, ob durch Hingabe eines zweitstelligen
Hypothekenkredits aus den Mitteln der Ostpreußenhilfe der mit der Sanierung erstrebte
 Erfolg erreicht werden kann, und in welcher Höhe der zweitstellige Kredit
zu gewähren ist.
3. Der Vorsitzende des Ausschusses leitet den begutachteten Antrag nebst
den Unterlagen an die Landesbank der Provinz Ostpreußen weiter.
Diese prüft den Antrag und legt ihn sodann mit ihren Prüfungsbemerkungen
einem Ausschuß vor.
6. Der Ausschuß (IB 5 — Kreditausschuß —) setzt sich zusammen aus:
a) dem Landeshauptmann der Provinz Ostpreußen als Vorsitzenden,
b) dem Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen,
ce) dem Präsidenten des Landesfinanzamts in Königsberg,
d) lem Präsidenten der Landwirtschaftskammer der Provinz Ostpreußen,
e) zwei von dem Vorstande der Landwirtschaftskammer zu bestellenden
ostpreußischen Landwirten als Vertretern des Großgrundbesitzes und des
bäuerlichen Besitzes,
dem Generallandschaftsdirektor in Königsberg,
dem Präsidenten der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse,
einem von dem Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen zu bestellenden
Vertreter der nichtlandwirtschaftlichen ostpreußischen Wirtschaftskreise.
        <pb n="121" />
        - 112 —

Die zu a) bis d) und zu f) und g) benannten Mitglieder des Ausschusses
können sich durch höhere Beamte ihrer Verwaltung vertreten lassen; für die zu e)
benannten Mitglieder können durch den Vorstand der Landwirtschaftskammer, für
las zu h) benannte Mitglied durch den Oberpräsidenten der Provinz Ostpreußen
Stellvertreter bestellt werden.
Der Ausschuß ist bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern beschlußfähig. Er
&amp;gt;ntscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme
des Vorsitzenden den Ausschlag. .
Die Reichsregierung und die Preußische Staatsregierung sind befugt, Kommissare
 zu den Verhandlungen des Ausschusses zu entsenden.
Zu den Verhandlungen des Ausschusses können die Vertreter der zubringenden
Kreditinstitute mit beratender Stimme zugezogen werden,
‘. Entscheidet der Ausschuß dahin, daß die Gewährung eines zweitstelligen
Kredits nicht oder über eine bestimmte Höhe hinaus nicht gutgeheißen werden
kann, so gilt der Antrag ganz. bzw. in diesem Umfang als endgültig abgelehnt.
Soweit die Anträge von dem Ausschuß befürwortet werden, gehen sie an den Verwaltungsrat
 der Landesbank, der über die Gewährung des zweitstelligen Kredits
»ndgültig entscheidet. ;
Dem Antragsteller ist über die endgültige Entscheidung von dem Vorstande
der Landesbank durch Vermittlung des zubringenden Kreditinstituts ein Bescheid
zu erteilen. Eine Durchschrift dieses Bescheides ist dem Landrat (Oberbürgermeister)
 zu übersenden. Durch diesen Bescheid erwirbt der Antragsteller keinen
Rechtsanspruch äuf Gewährung des Darlehns.
8. Sämtliche Ausschußmitglieder sind verpflichtet, die Verhandlungen und
die hierbei zu ihrer Kenntnis gelangenden Verhältnisse der Antragsteller strengstens
geheim zu halten. ;
9. Zur Deckung von Kosten, die durch die Tagungen der Ausschüsse entstehen,
 ist bei der Auszahlung der Darlehen (vgl. I A8) 1% % der Darlehnssumme
sinzubehalten. Über die Verwendung der einbehaltenen Beträge bleibt Anweisung
vorbehalten.

Änderung der Richtlinien.
Die Reichsregierung und die Preußische Staatsregierung behalten sich das
Recht vor, die Richtlinien abzuändern.

I. Richtlinien für die Verwendung des im Rahmen der Ostpreußenhilfe
zu bildenden Betriebserhaltungsfonds.
1. Zur Ergänzung der für die ostpreußische Landwirtschaft im Wege der
Kreditgewährung vorgesehenen Hilfsmaßnahmen stellt die Reichsregierung einen
Betrag von 10 Mill. RM. zur Bildung eines „Betriebserhaltungsfonds“ zur Verfügung.

2. Der Fonds dient der Gewährung von Beihilfen für landwirteschaftliche
Betriebe zur Abdeckung vorhandener Personalschulden. Es dürfen nur solche
Betriebe berücksichtigt werden, bei denen die Aufnahme erst- und zweitstelliger
Hypotheken zur Abdeckung. der Personalschulden nicht ausreichen würde, die
jedoch bei Abdeckung der vorhandenen Personalschulden unter Berücksichtigung
des Zustandes der Wirtschaft und ihrer Leitung rationell fortgeführt werden
könnten.
3. Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe ist, daß der zu unterstützende
 landwirtschaftliche Betrieb bei der Aufnahme von Realkrediten besonders
zroße Verluste erlitten hat. Solche Verluste bleiben bis zur Höhe von mindestens
10 % der Kreditsumme in allen Fällen unberücksichtigt.
        <pb n="122" />
        = 8 —

Ausnahmeweise kann auch in anderen Fällen bei Vorhandensein einer besonderen
 unverschuldeten Notlage eine Beihilfe gewährt werden.
4. Außer in den Fällen der Ziffer 3 können aus dem Betriebserhaltungsionds
 in dringenden Fällen vorläufige Beihilfen gewährt werden, wenn nach einer
Bescheinigung der Landesbank der Provinz Ostpreußen die Voraussetzungen für
lie Bewilligung eines zweitstelligen Hypothekenkredits nach Abschnitt I A der
Richtlinien für Krediterleichterungen usw. gegeben eind, Mittel des nach Ziff. LA 1
jener Richtlinien bereitgestellten Fonds von 18 Mill. RM. aber nicht mehr zur Verfügung
 stehen. In diesen Fällen ist die Beihilfe nach Aufnahme der Hypothek aus
Jen Mitteln der vom Provinzialverband Ostpreußen aufzunehmenden Auslandsanleihe
 zurückzuzahlen.
5. Die Zahlung der Beihilfe ist in der Regel unmittelbar an die Gläubiger,
insbesondere an Arbeiter, Handwerker, Kaufleute, Genossenschaften usw. zu
leisten.
6. Die Anträge auf Gewährung der Beihilfe sind in der Regel in Verbindung
mit den Anträgen auf Gewährung eines zweitstelligen Kredits bei den nach
Ziff. IB2 der Richtlinien für Krediterleichterungen usw. in den Kreisen zu bildenden
 Ausschüssen anzubringen.
7. Über die Bewilligung der Beihilfe und ihre Verwendung entscheidet der
nach Ziff. IB6 der Richtlinien für Krediterleichterungen usw. gebildete Kredit
ausschuß mit der Maßgabe, daß gegen das übereinstimmende Votum des ÖOberpräsidenten
 der Provinz Ostpreußen und des Landesfinanzamtspräsidenten in
Königsberg bzw. ihrer Stellvertreter eine Beihilfe nicht bewilligt werden darf.
8. Über die Bewilligung oder Ablehnung der Beihilfe ist dem Antragsteller
ain Bescheid zu erteilen. Dieser Bescheid ist endgültig.
9. Die Beihilfe ist zurückzuerstatten, wenn festgestellt wird, daß die von dem
Antragsteller über seine Verhältnisse gemachten Angaben grobe Unrichtigkeiten
anthalten haben. Darüber, ob diese Voraussetzung vorliegt, entscheidet unter Ausachluß
 des Rechtesweges der Oberpräsident der Provinz Ostpreußen.

Abschrilflt.

Der Preußische
Minister des Innern.
U 0.1.7751 0.
Betrifft Ostpreußenhilfe.

Berlin. den 23. Mai 1928.

Nachdem über die Richtlinien für die Verwendung des im Rahmen der Ostpreußenhilfe
 zu bildenden Betriebserhaltungsfonds in den Ressortberatungen vom
25. April 1928 und vom 14. Mai 1928 nach nochmaliger Anhörung der ostpreußischen
Behörden und ostpreußischen Wirtschaftsvertreter eine Übereinstimmung der beteiligten
 Ressorts erzielt worden ist, übersende ich diese Richtlinien zur gefälligen
Kenntnisnahme mit der Bitte, sie den Landräten und Oberbürgermeistern als den
Vorsitzenden der in den Kreisen gebildeten Ausschüsse und dem Landeshauptmann
ler Provinz Ostpreußen als Vorsitzenden des in Königsberg gebildeten Kreditausschusses.
 bekanntzugeben. Zur Vereinfachung und Beschleunigung des Schriftzerkehrs
 mit den Behörden füge ich 95 Abdrucke der Richtlinien zur Verteilung
an die Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister der Stadtkreise
jer Provinz Ostpreußen sowie an die ostpreußische Provinzialverwaltung bei.
Zu den Richtlinien ist im einzelnen noch folgendes zu bemerken:
Zu Ziffer 1: Auf Grund des gemeinsamen Beschlusses des Reichsministeums
 und des Preußischen Staatsministeriume in der Sitzung vom 7. Februar 1928
        <pb n="123" />
        114

ist der Betriebserhaltungsfonds (früher Härtefonds genannt) einstweilen mit
10 Mill. RM. dotiert. Inwieweit dieser Fonds aus dem zunächst noch in Reserve
zehaltenen Betrage von 5 Mill. RM. künftig eine Stärkung wird erfahren können,
ist späterer Entscheidung vorbehalten worden.
Zu Ziffer 2 und 3: Wenn die Gewährung einer Beihilfe aus dem Be-‚riebserhaltungsfonds
 in der Regel an die Voraussetzung geknüpft ist, daß der zu
unterstützende landwirtschaftliche Betrieb bei der Aufnahme von Realkrediten
vesonders große Verluste gehabt hat, so rechtfertigt sich dies aus der Erwägung,
laß im Rahmen der Ostpreußenhilfe Krediterleichterungen für die Aufnahme neuer
erststelliger Beleihungen. in der Weise vorgesehen sind, daß mit Hilfe eines Disagiozuschusses
 des Reiches der Abrechnungskurs für den Kreditnehmer auf 95 %
gebracht, damit also der Disagioverlust wesentlich verringert wird. Es erscheint
aus diesem Grunde berechtigt, denjenigen landwirtschaftlichen Betrieben, die in
der Zeit nach der Stabilisierung der Währung Realkredite mit wesentlich größeren
Disagioverlusten haben aufnehmen müssen, einen Teil dieser Verluste dann zu ersetzen,
 wenn infolge dieser Verluste die Personalschulden einen solchen Umfang
angenommen haben, daß sie im Wege der erst- und zweitstelligen Beleihung nicht
mehr abgedeckt werden können.
Wenn neben diesem Regelfall in Ziff, 3 Abs.2 der Richtlinien Ausnahmen
zugelassen sind, so wird ein Grund für die Bewilligung einer solchen Ausnahme
— abgesehen vielleicht von ganz besonders gearteten Fällen — nicht als vorwiegend
angesehen werden könen, wenn es sich um Schäden handelt, die durch ungünstige
Witterung, Ernteausfälle, Viehverluste, Feuersbrunst u. dgl. verursacht sind. Derartige
 Schäden liegen in der Provinz Ostpreußen in einem solchen Umfang vor,
laß man für die Bewiligung der Beihilfen jede Grundlage verlieren würde, wenn
man sie allgemein als Voraussetzung für die Gewährung einer Beihilfe aus dem
Betriebserhaltungsfonds anerkennen wollte. Es wird sich daher auch bei den Ausnahmefällen
 der Ziff. 3 Abs. 2 im wesentlichen nur um solche Fälle handeln können,
bei denen die Personalschuldenlast durch unverschuldete Beschränkung der erststelligen
 Beleihung oder durch die Unmöglichkeit, einen erststelligen Kredit
aufzunehmen (Siedlungsgrundstücke), einen besonders starken Umfang angenommen.
 hat.
Zu Ziffer 4: Diese Bestimmung ist in die Richtlinien aufgenommen
worden, um in dringenden Fällen, die wegen Erschöpfung der Mittel des für zweitstellige
 Kredite bereitgestellten 18-Millionen-Fonds nicht zur Erledigung gebracht
werden können, bis zu dem Zeitpunkt des Fließens der Auslandsanleihemittel
üelfend eingreifen und etwaige Zwangsmaßnahmen abwenden zu können.
Zu Ziffer 6: Von den ostpreußischen Wirtschaftsvertretern war der
Wunsch ausgesprochen worden, die Anträge auf Gewährung einer Beihilfe aus dem
Betriebserhaltungsfonds unmittelbar dem in Königsberg gebildeten Kreditausschuß
zuzuleiten. Die beteiligten Ressorts haben diesem Wunsche nicht folgen zu können
geglaubt und es angezeigt erachtet, daß, wie bei den Anträgen auf Bewilligung
zweiter Hypotheken so auch bei den Anträgen auf Beihilfen aus dem Betriebsarhaltungsfonds
 die örtlichen Ausschüsse in der Regel zunächst zu diesem Antrag
Stellung nehmen. Wenn in der Praxis in besonders gearteten Fällen es zweckmäßig
arscheinen sollte, über die Möglichkeit einer Beihilfengewährung aus dem Betriebsarhaltungsfonds
 eine Vorentscheidung des Kreditausschusses in Königeberg herbeizuführen,
 so soll aber eine solche Behandlung der Anträge nicht ausgeschlossen
sein. Aus diesem Grunde sind in Ziff. 6 die Worte „in der Regel“ eingefügt,
Zu Ziffer 7: Mit Rücksicht darauf, daß es sich bei der Hergabe von
Beträgen aus dem Betriebserhaltungsfonds um reine Beihilfen aus Mitteln des Reichs
        <pb n="124" />
        — 115

handelt, und nicht, wie bei den zweitstelligen Hypotheken um Kreditmaßnahmen, an
denen der Provinzialverband und andere Stellen durch Übernahme der Haftung
beteiligt sind, erschien es angezeigt, den Vertretern des Reichs und Preußens bei
übereinstimmendem Votum ein Vetorecht einzuräumen.
Zu Ziffer 8: Der über die Bewilligung oder Ablehnung der Beihilfe dem
Antragsteller zu erteilende Bescheid ist nach der zwischen den Ressorts getroffenen
Vereinbarung von Ihnen, Herr Oberpräsident, auszufertigen. Es ist Ihrem Wunsche
entsprechend davon abgesehen worden, dies in den Richtlinien selbst zum Ausdruck
zu bringen. Er erscheint aber aus dem zu Ziffer 7 bereits angeführten Grunde
zweckmäßig, daß der Bescheid nicht von einer kommunalen, sondern von einer
staatlichen Stelle ausgeht. Die praktische Durchführung des Verfahrens bei Bewilligung
 von Beihilfen "aug dem Betriebserhaltungsfonds wird sich zweckmäßig
so gestalten, daß Sie, Herr Oberpräsident, den von Ihnen ausgefertigten Bescheid
der Landesbank übermitteln, die ihn in Verbindung mit dem über die Bewilligung
giner zweitstelligen Hypothek zu erteilenden Bescheide dem Antragsteller durch
Vermittlung des zubringenden Kreditinstituts zustellt. Die Beihilfemittel werden
dem Kreditinstitut zu überweisen sein, das im Einzelfall die Abdeckung der Personalschulden
 des Antragstellers durch unmittelbare Zahlung an die Gläubiger zu
bewirken hat.

An den Herrn Oberpräsidenten in Königsberg.

{m Auftrage:
gez. Dr. Loehrs.

II. Richtlinien für die den ostpreußischen Binnenfischern und den ostpreußischen
Haff- und Küstenfischern aus den Mitteln der Ostpreußenhilfe zu gewährenden
Kredite,
1. Kredite tür Binnenfischer.
A. Allgemeines,
1. Reich und Preußen stellen der Landesbank der Provinz Ostpreußen zur
Gewährung verbilligter Darlehen an ostpreußische Binnenfischer eine Summe von
500000 RM. zur Verfügung.
Als Binnenfischer im Sinne dieser Richtlinien gelten nur Inhaber von Binnenfischereibetrieben,
 bei denen. die Ausübung der Fischerei eine wesentliche Grundlage
 ihrer wirtschaftlichen Existenz bildet.
2. Der Betrag von 500000 RM. wird der Landesbank ratenweise nach
Bedarf überwiesen.
3. Die zur Verfügung gestellten Mittel haben der Umwandlung der vorhandenen
 Personalschulden des Kreditnehmers (Darlehnsschulden, Schulden bei
Genossenschaften, Netzfabriken, Kaufleuten, Handwerkern, rückständige Löhne,
Abgaben usw.) in einen bis zum 1. April 1940 befristeten Abzahlungskredit
(Umschuldungskredit) zu dienen.
Pachtverbindlichkeiten von Kreditnehmern gegenüber dem preußischen
Fiskus, sowie Rückstände an solchen Steuern, Abgaben und Lasten, deren Zahlung
in einem Pachtvertrage von dem an sich leistungspflichtigen preußischen Fiskus
dem Fischereipächter auferlegt ist, dürfen dabei nicht berücksichtigt werden.
4. Ein Umschuldungskredit darf nur gewährt werden, wenn der Fischereibetrieb
 des Kreditnehmers sanierungsfähig und sanierungswürdig ist. Diese Voraussetzung
 ist erfüllt. wenn nach Gewährung des Umsehuldungskredits eine ratio-
        <pb n="125" />
        — 116

nelle Fortführung des Betriebes unter Berücksichtigung der Fischereiwirtschaft
und ihrer Leitung gewährleistet wird.
5. Die Darlehen sind durch Wechsel zu sichern, die bei Sicht, spätestens
aber mit Ablauf des Kredits, fällig sind. Daneben kann für die Kredite, soweit
belastungsfähiger Grundbesitz vorhanden ist, die Bestellung grundbuchlicher
Sicherheiten, andernfalls anderweitiger Sicherheiten (Bürgschaften, Sicherungsübereignung
 des Fahrzeugs usw.) gefordert werden.
Die Landesbank darf die Sichtwechsel vor Ablauf des Kredits nur fällig

machen:

a) wenn das Pachtverhältnis, das dem Darlehnenehmer die Ausübung der
Fischerei ermöglicht, hinsichtlich der PFachtfläche wesentlich eingeschränkt
 oder beendet wird;
beim Tode des Darlehnsnehmers;
wenn der Darlehnsnehmer mit einer ‚ihm obliegenden Leistung länger
als einen Monat ganz oder teilweise im Rückstande bleibt;
wenn der Darlehnsnehmer in Konkurs gerät, ihm gegenüber das Vergleichsverfahren
 zur Abwendung des Konkurses angeordnet wird, er die
Zahlungen einstellt oder der zur Sicherheit für das Darlehen verpfändete
Grundbesitz ganz oder teilweise unter Zwangsversteigerung oder
Zwangsverwaltung gestellt wird;
wenn der Darlehnsnehmer den verpfändeten Gründbesitz ganz oder teilweise
 veräußert, mit einem Nießbrauch belastet oder verpachtet;
wenn nach Ansicht der Darlehnsgeberin der Fischereibetrieb offenkundig
80 geführt wird, daß eine Gefährdung der Sicherheit des Darlehns oder
der Zins- und Nebenleistungen zu befürchten ist; .
wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehnenehmerse oder eines
Bürgen eine Verschlechterung eintritt, die die Sicherung des Darlehns
nicht mehr als vollwertig erscheinen 1äßt;
wenn festgestellt wird, daß die von dem: Darlehnenehmer gemachten
Angaben über seine Verhältnisse grobe Unrichtigkeiten enthalten haben,
die nach Ansicht der Darlehnsgeberin für die Darlehnsgewährung
wesentlich waren.
6. Die gewährten Darlehen sind in halbjährlichen Raten, zum 1. April und
L. Oktober 3. J., mit jährlich 5 Z' der jeweiligen Darlehnssumme zu verzinsen und
nach Ablauf einer auf höchstens 5 Jahre zu bemessenden Frist, in der eine Tilgung
nicht stattzufinden braucht, in gleichen Halbjahresraten bis spätestens zu dem
unter 3 genannten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Außerdem ist während der Dauer
der Laufzeit des Darlehns ein Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 54.% der
ursprünglichen Darlehnssumme an die Landesbank zu entrichten.
7. Die Landesbank übernimmt die Stellung des Gläubigers gegenüber dem
Kreditnehmer. Dem Reich und dem Preußischen Staate gegenüber übernimmt die
Landesbank die Verpflichtung, die Zins- und Tilgungsraten zu den festgesetzten
Terminen einzuziehen und an die ihr zu bezeichnende Stelle abzuführen, sowie die
Haftung in Höhe von 25% eines etwa eintretenden Ausfalls an Kapital und
Zinsen jedes einzelnen Darlehns.
8. Der Darlehnenehmer ist berechtigt, das Darlehn jederzeit zurückzuzahlen.
9. Die eingehenden Tilgungsraten ‚und ‚sonstige zurückgezahlte Heträge
(5 und 8) können zur Neuausgabe von Krediten nach Maßgabe dieser Richtlinien
wiederverwendet werden.
10. Die bei der Darlehnsgewährung entstehenden Stempel-, Gerichts-, Nota-‘jats-
 und sonstigen Kosten trägt der Darlehnsnehmer.

x
        <pb n="126" />
        117

{1. Die Regelung des Abrechnungsverfahrens zwischen der Landesbank und
Jem Reich und Staat bleibt besonderer Vereinbarung vorbehalten.

B. Verfahren.
i. Der Bewerber um ein Darlehn hat seinen Darlehnsantrag bei der für
den Sitz seines Betriebes zuständigen Zweigstelle der Landesbank anzubringen.
9. Die Zweigstelle der Landesbank bereitet den Antrag vor und leitet ihn
an den örtlich zuständigen Regierungspräsidenten weiter.
3. Der Regierungspräsident läßt die Anträge durch einen unter seinem
Vorsitz gebildeten Ausschuß, in den die für den Regierungsbezirk zuständigen
Oberfischmeister, je ein Vertreter der Landwirtschaftskammer und des Fischereivereins
 für die Provinz Ostpreußen sowie zwei Vertreter der Binnenfischer des
Bezirks (gegebenenfalls der vorhandenen Fischereigenossenschaften) zu berufen
eind und der bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder beschlußfähig
 ist, prüfen und gibt den Antrag mit dem Gutachten des Ausschusses an die
Landesbank in Königsberg weiter, deren Verwaltungsrat über die Bewilligung des
Darlehns endgültig entscheidet.
4. Dem Antragsteller ist über die Entscheidung von dem Vorstande der
Landesbank ein Bescheid zu erteilen. Eine Abschrift dieses Bescheides ist dem
zuständigen Regierungspräsidenten zu übersenden. Durch diesen Bescheid erwirbt
der Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehns.

2. Kredite für Haff- und Küstenfischer.
A. Allgemeines,
1. Reich und Preußen stellen der Landesbank der Provinz Ostpreußen zur
Gewährung verbilligter Darlehen an ostpreußische Haff- und Küstenfischer eine
Summe von 250 000 RM. zur Verfügung.
2. Die Vorschriften der Ziffern III1A2—11 dieser Richtlinien finden entsprechende
 Anwendung. ,
B. Verfahren.
1. Der Bewerber um ein Darlehn hat seinen Darlehnsantrag bei der Landesbank
 in Königsberg anzubringen.
9. Die Landesbank bereitet den Antrag vor und leitet ihn an den Regierungspräsidenten
 in Königsberg weiter.
3. Der Regierungspräsident in Königsberg läßt die Anträge durch einen
unter seinem Vorsitz gebildeten Ausschuß, in den die für die Haff- und Küstenfischerei
 zuständigen Oberfischmeister, je ein Vertreter der Landwirtschaftskammer
für die Provinz Ostpreußen, des Deutschen Seefischereivereins und des Fischereivereins
 für die Provinz Ostpreußen, sowie zwei Vertreter der Haff- und Küstenfischer
 (gegebenenfalls der vorhandenen Fischereigenossenschaften) zu berufen
sind und der bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder beschlußfähig
 ist, prüfen und gibt den Antrag mit dem Gutachten des Ausschusses an die
Landesbank in Königsberg zurück, deren Verwaltungsrat über die Bewilligung des
Darlehns endgültig entscheidet.
4. Dem Antragsteller ist über die Entscheidung von dem Vorstande der
Landesbank ein Bescheid zu erteilen. Eine Abschrift dieses Bescheides ist dem
Regierungspräsidenten in Königsberg zu übersenden. Durch diesen Bescheid
arwirbt der Antragsteller keinen Rechtsanspruch auf Gewährung des Darlehns.
        <pb n="127" />
        118

IV. Richtlinien für die den ostpreußischen Kleinbauern aus den Mitteln
der Ostpreußenhilfe zu gewährenden Kredite.
A. Allgemeines,
4. Reich und Preußen stellen zur Gewährung verbilligter Kredite an o$tpreußische
 Kleinbauern eine Summe von 6 Mill. RM. zur Verfügung.
2. Als Kleinbauern im Sinne dieser Richtlinien gelten Inhaber landwirtschaftlicher
 Betriebe, deren Grundstücke einen Grundsteuerreinertrag haben, der in
der Regel nicht mehr als 10 Taler betragen soll, und deren landwirtschaftlicher
Betrieb die wesentliche Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz bildet, .
Den Kleinbauern werden die vorwiegend Gemüsebau treibenden Erwerbsgärtner
 gleichgestellt.
3. Der Betrag von 6 Mill. RM. wird nach einem von dem Oberpräsidenten
der Provinz Ostpreußen im Einvernehmen mit der Landwirtschaftskammer für die
Provinz Ostpreußen aufzustellenden Plane auf die Land- und Stadtkreise der Provinz
 Ostpreußen verteilt.
Bei der Aufstellung des Verteilungsplanes sind die landwirtschaftlich genutzte
 Fläche der in den einzelnen Kreisen vorhandenen kleinbäuerlichen Betriebe
und deren durchschnittliche Bodenbeschaffenheit, Wirtschaftslage und Verschuldung
zu berücksichtigen.
4. Die zur Verfügung gestellten Mittel haben der Umwandlung der kurzfristigen
 Personalschulden des Kreditnehmers (Darlehnsschulden, Schulden bei
Kaufleuten, Handwerkern, rückständige Löhne, Abgaben usw.) in einen bis längstens
 1. April 1940 befristeten Abzahlungskredit (Umschuldungskredit) zu dienen.
Die Abdeckung der Personalschulden hat in der Regel im Wege der unmittelbaren
Zahlung an die Gläubiger zu erfolgen.
5. Ein Umschuldungskredit darf nur gewährt werden, wenn der landwirtschaftliche
 Betrieb des Kreditnehmers sanierungsfähig und sanierungswürdig ist.
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn nach Gewährung des Umschuldungskredite
pine rationelle Fortführung des Betriebes unter Berücksichtigung des Zustandes
ler Wirtschaft und ihrer Leitung gewährleistet ist.
6. Von einer dringlichen Sicherung des Umschuldungskredits in Gestalt einer
Darlehnshypothek oder Grundschuld ist abzusehen, wenn der Kreditnehmer anderweit
 ausreichende Sicherheit (durch Bürgen, Sicherungshypothek usw.) bietet.
7. Das gewährte Darlehn ist in halbjährlichen Raten zum 1. April und
L. Oktober j. J. mit jährlich 5% der jeweiligen Darlehnssumme zu verzinsen und
nach Ablauf einer auf höchstens 5 Jahre zu bemessenden Frist, in der eine Tilgung
nicht stattzufinden braucht, in gleichen Halbjahresraten bis spätestens zu dem
unter 4 genannten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Außerdem ist während der Dauer
der Laufzeit des Darlehns ein Verwaltungskostenbeitrag von jährlich 1% der
ursprünglichen Darlehnssumme an das das Darlehn ausgebende Kreditinstitut (8)
zu entrichten.
8. Die Ausgabe des Darlehns erfolgt durch Vermittlung eines Kreditinstituts
 (Sparkasse, Genossenschaft usw.), das in dem Kreise, dem das Grundstück
 des Antragstellers angehört, seinen Sitz hat.
Das vermittelnde Kreditinstitut übernimmt die Stellung des Gläubigers
gegenüber dem Kreditnehmer. Dem Reich und dem Preußischen Staate gegenüber
übernimmt das Kreditinstitut die Verpflichtung, die Zinsen und Tilgungsraten zu
den festgesetzten Terminen einzuziehen und an die ihm zu bezeichnende Stelle
abzuführen, sowie die Haftung in Höhe von 25% eines etwa eintretenden Ausfalles
 an Kapital und Zinsen jedes einzelnen Darlehne.
        <pb n="128" />
        — 119 —

9. Das Darlehn ist seitens des Geldgebers unkündbar.
Es kann jedoch die sofortige Rückzahlung des Darlehns in Höhe des noch
nicht getilgten Betrages in folgenden Fällen verlangt werden:
a) Wenn der Darlehnsnehmer mit einer ihm obliegenden Leistung länger
als drei Monate ganz oder teilweise im Rückstande bleibt;
5) beim Tode des Darlehnsnehmers;
es) wenn der Darlehnsnehmer in Konkurs gerät, ihm gegenüber das Vergleichsverfahren
 zur Abwendung des Konkurses angeordnet wird, er die
Zahlungen einstellt oder sein Grundbesitz ganz oder teilweise unter
Zwangsversteigerung oder Zwangsverwaltung gestellt wird;
wenn der Darlehnesnehmer seinen Grundbesitz ganz oder teilweise veräußert,
 mit einem Nießbrauch belastet oder verpachtet;
wenn der Darlehnsnehmer die angemessene Versicherung der Gebäude,
des Inventars und der Ernte gegen Feuersgefahr trotz Mahnung durch
den Darlehnsgeber unterläßt;
wenn das Grundstück des Darlehnsnehmers von dem nötigen Inventar
entblößt oder die Wirtschaft offenkundig so geführt wird, daß eine Ge-*shrdung
 der Sicherheit des Darlehns oder der Zins- und Nebenleistungen
zu befürchten ist;
wenn in den Vermögensverhältnissen des Darlehnsnehmers oder eines
Bürgen eine Verschlechterung eintritt, die die Sicherung des Darlehns
nicht mehr als vollwertig erscheinen läßt;
wenn festgestellt wird, daß die von dem Darlehnsnehmer gemachten
Angaben über seine Verhältnisse grobe Unrichtigkeiten enthalten haben,
die für die Darlehnsgewährung wesentlich waren.
Darüber, ob die Voraussetzungen unter e) bis h) vorliegen, entscheidet mit
Wirkung für die Beteiligten unter Ausschluß des Rechtsweges der Landrat.
10. Der Darlehnesnehmer ist berechtigt, das ‘Darlehn jederzeit zurückzuzahlen.

11. Die eingehenden Tilgungsraten (7) und sonstige zurückgezahlte Dariehnesbeträge
 (9 und 10) können zur Neuausgabe von Krediten nach Abschnitt IIL
dieser Richtlinien wieder verwendet werden.
12. Die bei der Darlehnsgewährung entstehenden Stempel-, Gerichts-, Notariate-
 und sonstigen Kosten trägt der Darlehnsnehmer.
13. Die Regelung des Abrechnungsverfahrens zwischen den die Darlehen
ausgebenden Kreditinstituten und Reich und Staat bleibt besonderer Anweisung
vorbehalten.
RB. Verfahren.

1)

1. Der Bewerber um ein Darlehn hat seinen Darlehnsantrag nach anliegendem
 Muster bei dem Kreditinstitut anzubringen, durch dessen Vermittlung
er das Darlehn erhalten will (A 8).
Das Kreditinstitut bereitet den Antrag vor und leitet ihn an den Vorsitzenden
 des nach Ziffer IB2 dieser Richtlinien gebildeten Ausschusses weiter.
Bei der Weiterleitung hat das Kreditinstitut in rechtsverbindlicher Form die Erklärung
 abzugeben, daß und für welchen Darlehnsbetrag es die in Ziffer A8
Absatz 2 vorgesehenen Verpflichtungen dem Reiche und Preußen gegenüber
übernimmt.
2. Die Vorschriften der Ziffern I:B 2, 3 und 8 dieser Richtlinien finden
sinngemäß Anwendung mit der Maßgabe, daß für die Beratung über Anträge auf
Bewilligung eines Kleinbauernkredits unter den nach Ziffer IB2c zu bestellenden
drei Ausschußmitgliedern zwei Kleinbauern (A2) in den Ausschuß eintreten.
        <pb n="129" />
        - 120 -

Zu diesem Zwecke sind von dem Vorstand der Landwirtschaftskammer auf Vorschlag
 der Landräte (Oberbürgermeister) Kleinbauern in der erforderlichen Zahl
als stellvertretende Ausschußmitglieder zu bestellen.
3. Der Ausschuß entscheidet endgültig über den Darlehnsantrag.
Dem Antragsteller ist über die Entscheidung von dem Vorsitzenden des
Ausschusses durch Vermittlung des zubringenden Kreditinstituts ein Bescheid zu
rteilen. Durch diesen Bescheid erwirbt der Antragsteller keinen Rechtsanspruch
auf Gewährung des Darlehns.

Y. Richtflinien für die aus den Mitteln der Ostpreußenhilfe zu gewährenden
Pächterkredite.
A. Allgemeines,
l. Reich und Preußen stellen der Landesbank für die Provinz Ostpreußen
eine Summe von 3 Mill. RM. zur Begebung von Darlehen an Pächter land- und
forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke in Ostpreußen zur Verfügung. Über die
Zuweisung weiterer Mittel für den gleichen Zweck aus dem Erlös der von dem
Provinzialverband Ostpreußen unter Führung der Deutschen Landesbankenzentrale
 A.-G. aufgenommenen Auslandsanleihe beschließt der Kreditausschuß
‘siehe IB 6).
2. Die vom Reich und Preußen zur Verfügung gestellte Summe von
3 Mill. RM. wird der Landesbank der Provinz Ostpreußen ratenweise nach Bedarf
überwiesen.
3. Die zur Verfügung gestellten Mittel haben der Umwandlung vorhandener
Personalschulden des Darlehnsnehmers in einen Umschuldungskredit zu dienen.
Als hiernach umzuwandelnde Personalschulden sind anzusehen Schulden aus Darlehen,
 Schulden bei Genossenschaften, Kaufleuten, Handwerkern, rückständige
Löhne, Abgaben usw. Schulden, welche durch Bestellung‘ eines Pfandrechts am
Pächterinventar nach Maßgabe des Reichsgesetzes vom 9. Juli 1926 (Reichsgesetzblatt
 I S. 399, 412) für ein Pächterkreditinstitut bereits gesichert sind, sind in die
Umschuldung nicht einzubeziehen, es sei denn, daß sie kurzfristig fällig sind.
Rückstände aus Pachtzinsen und andere Verbindlichkeiten der Tächter
gegenüber dem Verpächter dürfen in die Umwandlung nicht einbezogen werden.
Dagegen können Rückstände an solchen Steuern, Abgaben und Lasten, deren
Zahlung an sich dem Verpächter obliegt, von ihm aber dem Pächter durch Vertrag
auferlegt ist, einbezogen werden.
4. Die Darlehen sind zu sichern durch Bestellung
a) hinreichender Sicherheiten (Hinterlegung von Wertpapieren, Bürgschaften.
 von Kreditinstituten, Bürgschaften Dritter usw.);
eines Pfandrechts an dem dem Pächter gehörenden Inventar nach Maßgabe
 des Gesetzes betreffend die Ermöglichung der Kapitalkreditbeschaffung
 für landwirtschaftliche Pächter vom 9. Juli 1926 (Reichsgesetzblatt
 I S. 399, 412) — Pächterkapitalkredit.
5. Umschuldungskredit im Sinne dieser Richtlinien ist im Falle der
Ziffer 4a und b ein Kredit, der hinter einem vorhandenen Pächterkapitalkredit
gewährt wird. Der Umschuldungskredit kann grundsätzlich bis zur Höhe von
65 % desjenigen Inventarwertanteils gewährt werden, der im Verhältnis zum
Pächterkreditinstitut den Ansprüchen des Verpächters auf Grund der $$ 581,
585 BGB. nach $ 11 des Gesetzes vom 9. Juli 1926 oder nach einer darüber hinausyehenden
 Vereinbarung nicht ‚unterliegt.
        <pb n="130" />
        121

Da der freie Inventarwertanteil an sich 50 % beträgt, ist hiernach eine
Beleihung bis zu 32,5 % des Inventarwerts, also ein Umschuldungskredit von
regelmäßig 7,5% hinter dem regelmäßig 25 % betragenden erststelligen Pächterkapitalkredit
 zugelassen. Der zulässige Kredit würde sich erhöhen auf 39 %
(65% von 60 %), wenn der Verpächter über die gesetzlichen 50% hinaus
weitere 10 % des Inventarwerts, auf 45,5.%, wenn der Verpächter über die gesetzlichen
 50.% hinaus 20 % des Inventarwerts gegenüber dem Pächterkreditinstitut
*reigibt. Eine Freigabe über 20 % hinaus kommt nicht in Betracht.
Ein über die vorstehend bezeichneten Grenzen zwischen 25 % einerseits und
32,5 bis 39 plus 45,5 % andererseits hinausgehender Kredit kann dann gewährt
 werden, wenn das Pächterkreditinstitut für. den darüber hinausgehenden
Betrag seinerseits eine ausdrückliche Sonderbürgschaft gegenüber der Landesbank
 übernimmt oder sonstige hinreichende Sicherungen beibringt.
Der Ermittlung des Wertes des Pächterinventars ist die Taxe des Kreditnetituts
 zugrunde zu legen, das den dem Umschuldungskredit vorgehenden
Pächterkapitalkredit gewährt, hat; die Landesbank ist zu einer Nachprüfung dieser
Taxe befugt.
6. Ein Umschuldungskredit darf nur gewährt werden, wenn der landwirtschaftliche
 Pachtbetrieb des Darlehnesnehmers sanierungsfähig und sanierungswürdig
 ist.
Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn nach Gewährung des Umschuldungskredits
 eine rationelle Fortführung des Pachtbetriebes unter Berücksichtigung des
Zustandes der Wirtschaft und ihrer Leitung sowie der künftigen Verpflichtungen
des Darlehnenehmers gewährleistet ist. Soll der Kredit durch Verpfändung des
Pächterinventars gesichert werden, so muß eine Erklärung der zuständigen Wirtschaftskontrollstelle
 vorliegen, daß diese Voraussetzungen zutreffen. Vor Abgabe
der Erklärung‘ hat die zuständige Wirtschaftskontrolletelle den Verpächter
zu hören.
Zuständige Wirtschaftskontrollstelle ist die Stelle, die die Wirtschaftskontrolle
 über den Pachtbetrieb des Darlehnsnehmers für das Kreditinstitut ausäbt,
 welches den dem Umschuldungskredit vorgehenden Pächterkapitalkredit
gegeben hat.
7. Ein Umschuldungsdarlehn soll ferner nur gewährt werden, soweit die
vorhandenen schwebenden Schulden nicht durch einen erstetelligen Pächterkapitalkredit
 abgedeckt werden können. Als erststelliger Pächterkapitalkredit gilt ein
Kredit bis zu 25:% des Wertes des Pächterinventars (vgl. A5 Abs. 4). Vor
der Begebung des Umschuldungskredits ist daher zu prüfen, ob der erststellige
Pächterkapitalkredit bis zur erreichbaren Höhe ausgenutzt ist. Ist dies nicht der
Fall, so ist zunächst auf höchstmögliche Beschaffung eines erstetelligen Pächterkapitalkredits
 hinzuwirken.
Läßt sich eine volle Ausnutzung des erststelligen Pächterkapitalkredits
nicht ermöglichen, so kann der Umschuldungskredit ausnahmsweise in unmittel-»arem
 Anschluß an die tatsächliche erststellige Beleihung gegeben werden. Er
soll jedoch in der Regel nicht mehr als 20 % des vollen Inventarwerts betragen.
8. Die Darlehen sollen in der Regel auf die Dauer von 5 Jahren mit der
Möglichkeit der Verlängerung gewährt werden. Bei Verlängerung der Darlehen
kann eine Abzahlung in Raten vorgesehen werden, wobei bei den durch Verpfän-Jung
 des Pächterinventars gesicherten Darlehen (4a und b) der $&amp;amp; 23 Abs. 2 des
Gesetzes vom 9. Juli 1926 zu beachten ist.
Die durch Verpfändung des Pächterinventars gesicherten Darlehen sind

Enquete-Ausschuß. II. Band 8.
        <pb n="131" />
        1992

außerdem zu dem Zeitpunkt fällig, zu dem der im Range vorangehende Pächterkapitalkredit
 fällig ist.
In jedem Falle sind die Darlehen mit Beendigung des Pachtverhältnisses
fällig; sie können bei Fortsetzung des Pachtverhältnisses unter Beachtung der
übrigen Bestimmungen über Fälligkeit verlängert. werden.
Sämtliche Darlehen sind spätestens am 1. April 1940 zurückzuzahlen.
Der Darlehnsnehmer ist berechtigt, das Darlehn im ganzen oder in Teilbeträgen
 unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zu jedem Zinstermin
 zurückzuzahlen.
9. Die Darlehen werden zum gleichen Kurse ausbezahlt, wie die hypothexarisch
 gesicherten zweitstelligen Kredite (vgl. I A 8). Sie sind in halbjährlichen
Raten mit jährlich 6,5 % des Nennbetrages zu verzinsen.
Daneben ist während der Dauer der Laufzeit der Darlehen ein Verwaltungs:
zostenbeitrag von jährlich 1 % der ursprünglichen Darlehnssumme zu entrichten.
10. Die Landesbank übernimmt dem Reich und dem Preußischen Staat
gegenüber für die von ihnen bereitgestellten Mittel die Verpflichtung, die Zinsen
an die ihr zu bezeichnende Stelle zu den festgesetzten Terminen abzuführen.
11. Bei Ausfällen an Kapital und Zinsen jedes einzelnen Umschuldungskredits
 werden Reich und Preußischer Staat den Provinzialverband Ostpreußen
bzw. dessen Landesbank nur in Höhe von 25 % des Ausfalls in Anspruch nehmen.
Der Provinzialverband Ostpreußen bzw. dessen Landesbank hat, soweit möglich,
bei den an der Umschuldung interessierten Gläubigern des Darlehnsnehmers
gegebenenfalls auch‘ bei einem Kreditinstitut hierfür Rückendeckung zu nehmen.
12. Sollen die Darlehen durch Verpfändung des Pächterinventars gesichert
ınd das Pfandrecht zugunsten eines anderen zugelassenen Kreditinstituts als der
Landesbank bestellt werden, so gewährt die Landesbank diesem Kreditinstitut ein
zur Weiterleitung an den Pächter bestimmtes Darlehn in Goldmark und schließt
zur Regelung der sich hieraus ergebenden Rechtsbeziehungen mit ihm einen Verirag,
 dem der als Anlage 1 beigefügte Mustervertrag zugrunde zu legen ist. Das
Pächterkreditinstitut, leitet die ihm überlassenen ‘Beträge als Pächterkapitalkredit
 an die Pächter weiter und schließt mit den ‚einzelnen Darlehnsnehmern
darüber einen Vertrag nach dem als Anlage 2 beigefügten Mustervertrag.
Soweit die Landesbank durch Verpfändung des Pächterinventars gesicherte
Darlehen unmittelbar ausgibt und sich das Pfandrecht zu ihren Gunsten bestellen
läßt, hat sie ihren Darlehnsverträgen mit den Pächtern ebenfalls das als Anlage. 2
beigefügte Muster zugrunde zu legen.
13. Zurückgezahlte Beträge (vgl. A 8) können bis zum 1. April 1935 von
ler Landesbank zur Neuausgabe von Darlehen nach Maßgabe dieser Richtlinien
wieder verwendet werden.
14, Die bei der Darlehnsgewährung entstehenden Stempel-, Gerichts- und
sonstigen Kosten trägt der Darlehnsnehmer.
13. Die Regelung des Abrechnungsverfahrens zwischen Landesbank und
Reich und Preußen für die von ihnen zur Verfügung gestellten Mittel bleibt besonderer
 Vereinbartıng vorbehalten.

B. Verfahren,
1. Der Bewerber um ein Darlehn hat sich zur Vorbereitung seines Antrages
auf Gewährung eines Umschuldungskredits im Falle der Ziffer A 4a des Personalkreditinstituts,
 im Falle der Ziffer A 4b des Pächterkreditinstituts zu bedienen,
mit dem er in Geschäftsverbindung steht oder treten will. Der Antrag ist nach
anliegendem einheitlichen Muster aufzustellen,
        <pb n="132" />
        — 1233 —
Der Antrag ist von dem vermittelnden Kreditinstitut der Landesbank und
von dieser dem Kreditausschuß (vgl. IB6) vorzulegen; die für die einzelnen
Kreise gebildeten Ausschüsse (vgl. IB 2) treten bei der Vergebung von Pächterkrediten
 — unbeschadet der Vorschriften unter IC — nicht in Tätigkeit. Für
die Aufgaben und das Verfahren des Kreditausschusses gelten die Bestimmungen
der Ziffer II B 3, 4, 6—9 entsprechend mit der Maßgabe, daß für die Beratung über
Anträge auf Gewährung von Pächterkrediten:
a) an Stelle der unter IB6,f benannten drei landwirtschaftlichen Besitzer
 je ein Vertreter der ostpreußischen Privat- und der ostpreußischen
Domänenpächter und ein Vertreter der ostpreußischen Verpächter;
an Stelle des unter IB6,g benannten Vertreters der Ostpreußischen
Landschaft. ein Vertreter der Ostpreußischen Pächterkreditbank
in den Kreditausschuß eintreten.
Zu diesem Zweck sind von dem Vorstand der Landwirtschaftskammer Vertreter
 der ostpreußischen. Privat- und Domänenpächter sowie der ostpreußischen
Verpächter nach Anhörung der ostpreußischen Pächter- und Verpächterorganisationen
 in der erforderlichen Zahl als stellvertretende Ausschußmitglieder zu
bestellen.

7)

C. Gewährung von Krediten an Kleinpächter.
I. Als Kleinpächter im Sinne dieser Vorschrift gelten landwirtschaftliche
Pächter, bei denen der Umfang des Betriebes und der Wert des Pächterinventars
so beschränkt sind, daß die Gewährung eines Pächterkapitalkredits nicht in Frage
kommt.
2. Die Gewährung von Krediten an Kleinpächter erfolgt aus den für Kleinbauernkredite
 bereitgestellten Mitteln und unter entsprechender Anwendung der
für die Gewährung dieser Kredite aufgestellten Richtlinien (vgl. Abschnitt IV)
mit folgenden Maßgaben:
a) Die gewährten Darlehen werden durch die rechtliche oder tatsächliche
Beendigung des Pachtverhältnisses, insbesondere durch Ablauf des geltenden
 Pachtvertrages zur Rückzahlung fällig; als Beendigung des
Pachtvertrages gilt auch der Abschluß eines Vertrages, durch den das
Pachtrecht auf einen Dritten übertragen wird, und die Aufkündigung des
Pachtvertrages durch den Verpächter.
Die sofortige Rückzahlung des Darlehns in Höhe des noch nicht getilgten
 Betrages kann außer den in Ziffer IV A9 genannten Fällen
auch bei wesentlicher Beschränkung der Pachtfläche verlangt werden.
Der Antrag ist nach anliegendem einheitlichen Muster aufzustellen.

Enquete-Ausschuß, II. Band 8,
        <pb n="133" />
        Cr

Die Verschuldung der ost
nach dem Stande
Auf Grund der Vermögensteuerakten der Finanzämter
a) Verschuldung der landwirt

preußischen Landwirtschaft
vom 1. Januar 1928. .
zusammengestellt vom Landesfinanzamt Königsberg.
schaftlichen Betriebe insgesamt.

Anlage VII.

Versch. "dung je ha in RM

Finanzamtsbezirk

Allenstein . 2.2...
Angerburg ... . ..
Bartenstein (Kr. Friedland)
 . 2.0.0.0.
Bischofsburg (Kr. Rössel)
Braunsberg . . . ..
Darkehmen . . ...
Elbing. 0.0.0.0.
Fischhausen . . ..
Gerdauen . . . ..
Goldap .. 2.0...
äumbinnen . . .
Heiligenbeil. . .
Heilsberg #8 be
Heinrichswalde (Kreis
Niederung) . . ..
Insterburg . . ..
Johannisburg . . .
Königsberg-Nord . .
&amp;lt;önigsberg-Süd . .
Königsberg-Land . .
Labiau . .
Lötzen . 0.0...
Lyck . . #
Marienburg . .
Marienwerder ,
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1
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3
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2t
2
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Neidenburg
Ortelsburg .
Osterode . .
Pillkallen .
Pr. Eylau
Pr. Holland. .
Rastenburg . . .
Rosenberg . . ..
Sensburg . ....
Stallupönen. . . ..
Stuhm. . 2.0.0...
Tilsit . 2.0.0.0...
Treuburg (Kr. Oletzko) .
Wehlau . .. .
| 39 Bezirke . ne |
) Vorläufige Feststellung

31
32
30
34
-

36
37
3E

Zahl der Gesamt-|
 landw. fläche
ı Grundstücke

Sonstige
Auf- Sonsti Schulden
onstige
wertungs- (ohne
Hypotheken Altenteile
hypotheken u. sonstige
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7

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4

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977
790
L640 |
1 7838

62 407
58 196
74.997
59 325
74.078
51 976
29 8383
59 734
68 316
49 790
55 108
75 665
81 664
51 383
62 745
19818
2591
18597
82 090
43 200
55 263
53 084
[6429
39 959
37318
54.237
64 459
"7770
34 322
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2791 117 | 10 450 788 |
4 3926 548 85926 055

4 644 387
7 095 516

5 943 434
3 720 688 |
5 672 414
3 908 966
5 332 914
6 948 217
3 538 208
2.093 628
4917 740
6 959 418
3372 249
12 004 000 |
6 352 406
653581 '
182 627
233 206
11 421 833
3.774.076
1298 451
099 718
u 366 145
6 487 8838
“117799

15 870 261
11 525 824
12 907 937
13.215 315
5 183 541
14 750 059
19 558 948
7 844 869

7 458 455
5 352 268
&amp;lt;= 947 261

911
1 207
808
946
280

5 484 474
2.274.258
7 800 952
5 854 795
2841 373
1601 252
7 366 931
3197420
3 436 000
5 2983 774
1694 261
301 948
204 361
0.064 996
5 800 269
3719608
4127 636
2 092 149
1 666 347
3.085 024

L 246
1417
2 962

8693 119
15 358 871
18 092 462
11407 000 |
13 418 908
9 842 767
292 947
454 910
20 503 048
10.308 762

2811
1 582
14838
21
20
L115 |
1079

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477
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1 580

7898 318
9 782 802
3 925 510
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5 500 097

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454
411

1515487
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7 773 929
6316 283
18 626 738
11 829 266
31 044 670

3332 392
3611 948
"507 218
5 352 581
3892 BBRQ

5 862 534
7623 425
4 958 941
5 411 640
1310 430
5 940 861
5822 635
LE 569153
5 236 989
18 654 ] 2291 969 | 191 748 016 ! 438 627 443 208 989 965

331
687
432
290
402

Altenseile
 und | Gesamt- | Einheitssonstige
 | schulden | werte
Lasten

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8 2 10

1225757 | 19112 Ba 27 054 800
745 249 | 20 683 3683| 34 678 908
1857 329 | 30 629 479
812213 | 21 410 938
1 508302 | 25 435 914
1229078 | 23 837 833
487055 | 13.277 768
851 636 | 30 350 864
1090410} 31 042 356
{1 789 092 | 14 368 962

52 156 696 h |
42 147 366
54564 460

41 902 464
29151 918
42 180 065
53 865 510
22.859871

1 096 496 | 19 808 607)
1 613494 | 81 293 214
2021970 | 31 684 101
1391 000 | 31 238 000!
1695 844 | 27 760 927
1315821 | 16 506 380
23842| 801 365
7000| 899 477i
636 372 | 42 626 249
982 326 | 20 865 488
786 983 | 16 703 355
2228 816 | 18 238 967
218 678 | 11 597 482
573 140 | 22 097 949
1566009| 28 218 929

42 137 168
57 986 400)
54 456 638
59 291 000
43 635 424

22.212 068
2 915 461
1 272 430
75 365 072
36 879 990

23 207 515
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29 407 820
38 646 330
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1 425511 ' 14047 269
{293 999 14081 271
1620690 27907 462/
1407 564 23411 896
1 234 584 | 40 227 996
1260363 25 297 8382|
745964 ' 28 817 059
2142261 | 24 372 94C
1.168 007 | 20.295 991
+ 528 985 | 18 871 686

19 342 170
17 871 132
48 801 353
40 651 832
59374 131

59 091 332
L9 599 358
50 353 659
30 367 600
37 481 328

493 886 | 27 688 871!
1616 770 | 25 323 214
1028593 | 16 605 086
779 016 | 27 465 396|
44 996 005 - 361 4290| 1 548 184 62

16 811 082
44 091 670
21 646 600
46 637 247

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399
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        Finanzamtsbezirk

Allenstein . . . ..
Angerburg ... . ..
Bartenstein (Kr. Friedland).
 . . .
Bischofsburg (Kr.Rössel)
Braunsberg . 8
Darkehmen. . . ..
Nlbing., . 0.0.0...
Fischhausen . . ..
Gerdauen . . . ..
Goldap .. 2.0...
Gumbinnen. . ...
Heiligenbeil. . . ..
Heilsherp . EM AM
Heinrichswalde (Kr. Niederung)
 . . .
Insterburg . . ..
Johannisburg . . .
Königsberg-Nord . .
Königsberg-Süd . .
Königsberg-Land. .
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Lötzen .. . ..
Lyck 0.0.0.0.
Marienburg . . . ..
Marienwerder . . . .
Mohrungen . . .
Neidenburg . . . -
Irtelsburg . . . 1.
Österode , .....
Pillkallen . . .
Pr. Eylau . .. .
Pr. Holland. . . .
Rastenburg . . . .
Rosenberg . .'. ..
Sensburg. .....
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Tilsit . 0.0.0.0...
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2.383 691
2 829 498
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| 835 554
4678 020
2 247 222
1 578 443
1 466 022
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1 866 890
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3 759 133
5 142 390
2 986 586

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38 519
383 877

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497 175
4765 247
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3 502 780

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Lasten)
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3.747 939

2194 032
2 206 8390

3 434 587
7683 063
‘0.249 8350

1333 261
3 442 950
49381 940

83 961 412
3 889 930
3 964 486
5231 596
4 688 877
3 540 278
5815 237
14 897 375
9567 000
6198 925
6 001 827
27 500
96 460
1 383 482
3 839 923

1.042 492
1719 348
L 026 991
L 012 831
— 502 392
ı 503 922
2721 587
5 709 615
5 061 000
2 744 843
2396 117
5370
29 400
1.797 675
2123473

1262 962
5 640 162
1 785 631
6 657 608
R176717

073 558
1408 389
| 068 374
2491 735
2 250 612

+ 025 134
1125 790
+ 920 146
1 830 098
7967 198

1 426 505
1 535 152
1 984 205
2110791
&amp;gt;) 4923 461

; 846 912
‘753 180
018 43€
584 571
Ar” 560

3 058 234
. 059 529
1220 709
2091 232
‘ 842 486
2.239537
3.299 985
ı 658 926
1 404 826

ern 84P

2010693816 | 81 935 870

Betriebe unter 100 ha.
LLLLLLLLLL
EEE
Altenteile
Einheitsund
 Gesamt- Ebel
sonstige | schulden | nl ©
Lasten (Summe)
RM RM | RM
8 ao

{ 179 757 | 10 844 105| 19 164 000
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777547 | 7929086] 12 817 8377
776 903 | 14 782 414| 30 575 956
1363 160! 20017 500j 44 197 420
790502] 7627 960| 13 958 804
481955 '0769248| 25 469 713
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912919 8735 789| 16 789 000
1690184 | 9347 475| 17796 622
922292] 8651 176| 23 302 607
1085 569 | 18 816 8374| 29 108 400’
1888 768 | 26 018 129| 44 447 826
1371000 | 26 766 000| 51 063 000
547 461 | 14 266 938] 24 400 869

‚ 264791 | 10.190 108] 16 591 908
9 842 139216/| 479210
7 000 290 714| 434 360
411282] 9754 783! 20 948 160
3735211 8703 807| 15 871 040
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10 970 751| 23 481 057
14 290 448| 21 976 595

623945 11094847| 26 005 423
385478 7242722| 11 981 660
1978871 14168 104| 22 986 337
1 067 132 | 9311 911| 16 684 600
1365 642 | 11.0389 8358| 26 247 444

445 246 | 13 858 144| 25 479 723
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I) Vorlänfige Feststellung.
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438 022 557 105 260 133
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von 100 bis 200 ha.

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534925 | 3657488| 7490 1001;
06220 | 2631252! 5168150
14.000 | 2812 x 4147 000
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1 494 637
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2 574 708
1 308 296
307 860
1128497 | 3142580
2129778 | 7924 687
857 444 1 851 987
455 000 | 912 000
L 282 224 3 670 501
93 458 2 453 702
12 800 50 000
145 352 276 450
5571 510 10 643 982
898 172 1506 577
947 642
280 841
518 194
834 318
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969 909
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46300 | 8154 240| 14 104 499
544 861 | 18274 6738| 34 400 708%
20480 | 4086582| 6971 162
2099914| 3804 240

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6650 | 4204972| 3546810
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52700 | 22 157 949| 38 006 574
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33 Rosenberg . . . ..
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 | fläche einheits- schulden
Be- . wert in in |
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165| 3955) 4284,8| 8077,7
141| 4692| 81928,9| 2526,0
142! 4099 3081,65 24251
2355| 7724| 8565,7| 2723,22
201 5588| 4082,4| 3 080,0 ]
344| 6950| 6086,9| 46534
1428| 15516| 10341,4| 806,8!
509 | 11802! 13926,0| 10 584,0
284 | 8563| 58141| 4685,8
286 | 11785| 43544! 33889,2|
6 97 | 199,6 166,4
164| 4528! 3880,8| 2887,5
2921 5627' 4340,7' 22730
262 4 376,8
278 3 491,8
60 2.298,2 |
258| 7848,4 |
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1493| 14895
1935| 18781
2949| 18106
4885 | 1 802,5
1282| 880,8| 10732
1931| 1810,6| 21453
792671 4608,0| 74765
8478| 4136,0 48700
4626| 2820,6| 33108
7044| 2403,4| 2 935,1
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5 2101| 150
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700,5 | 1085,1
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837,4 81,1
519,6 | 1027,3
2804,7 | 5.073,0
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960,1 | 1857,6
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651,1 | 1174,0
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I Gesamtschulden über 150 %
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3164 21875 17778
1268! 18280 1180,0
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7709| 4872,2| 34705
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24961 3077,22 31471
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        Ernst Siegfried Mittler und Soh:;:
Buchdruckerei G.m.b.H.
Berlin SW68, Kochstraße 68—71
        <pb n="141" />
        Die Verschuldung der ostpreußischen
Landwirtschaft im Verhältnis zum Einz
heitswert (Stand vom 1. Januar 1928).

Nach den Angaben der Finanzämter
— Anlage VII, e—eg.

(Für die Kreise Friedland, Lötzen und Mohrungen lagen die Angaben
bei Ausführung der Karte noch nicht vor.}

Zu: Enquete-Ausschuß, II. Band 8.
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        Erklärung:
Verschuldung. LMEraltms
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