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            <forname>Paul</forname>
            <surname>Bang</surname>
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        Friedrich Mann's

Pädagogisches Magazin.
Abhandlungen vom Gebiete der Pädagogik und
ihrer Hilfswissenschaften.

Heft 1235

Schriften zur politischen Bildung.
Herausgegeben von der Gesellschaft
„Deutscher Staat“.
III. Reihe. Wirtschaft. Heft 16.

Organische Wirtschaft.

Von

Oberfinanzrat Dr. Paul Bang.

—

Langensalza
Hermann Beyer x Söhne
(Beyer K Mann)
Herzogl. Sächs. Hofbuchhändler“
1929

Preis 1.90 MR.M.
        <pb n="2" />
        2
        <pb n="3" />
        Pädagogisches Magazin. Heft 1235.

Schriften zur politischen Bildung.
Herausgegeben von der Gesellschaft

„Deutscher Staat“

(II. Reihe. Wirtschaft. Heft 16.
        <pb n="4" />
        Schriften

zur politischen Bildung.

Herausgegeben von der Gesellschaft

„Deutscher Staat“.

II. Reihe. Wirtschaft. Heft 16.

Organische Wirtschaft.

z0n

Dberfinanzrat Dr. Paul Vang.

*40
—8

Langensalza
Hermann Beyer &amp;amp; Söhne
Geyer &amp;amp; Mann)
Herzogl. Sächs. Hofbuchhändler
1929
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        Organische Wirtschaft.

61

Oberfinanzrat Dr. Paul Bang.

—5 Fr. Manns Pädag. Magazin. Heft iss.

—
— *

Langenfalza
Hermann Beyer &amp;amp; Söhne
Beyer K Mann)
herzogl. Süchs. Hofbuchhändler.
1929
        <pb n="6" />
        Alle Rechte vorbehbalten.
        <pb n="7" />
        Vorwort.

In Heft 2/27 der Zeitschrift „Nationalwirtschaft, Blätter
für organischen Wirtschaftsaufbau“ (Verlag: Nationalwirtschaft
 und Werksgemeinschaft G. m. b. H. Berlin W 57,
Bülowstraße 20) habe ich unter dem Titel „Werksgemeinschaft“
 eine Arbeit veröffentlicht, die in Wissenschaft
und Praxis Beachtung gefunden hat. Das Heft ist ver—
griffen. Es ist mir nahe gelegt worden, die Arbeit zu
einer selbständigen Darstellung des organischen Wirtschafts—
gedankens auszubauen. Das ist in der vorliegenden Schrift
geschehen.
Berlin, im Oktober 1928.

Dr. Bang.
        <pb n="8" />
        I. Allgemeines.
Woher kommt es, daß unser deutsches Vaterland, dem
der „Vorwärts“ (Nr. 404 von 1924) nachträglich bescheinigt,
daß es das sozialste Land der Erde war, — daß dieses
Deutschland, das heute über 5 Milliarden M jährlich zwecks
„sozialer Befriedigung“ ausgibt, das klassenkämpferische
Musterland wirtschaftlicher und sozialer Zerrissenheiten ist?
Der tiefste Grund dieses unbezweifelbaren Tatbestandes
liegt in einem sonderbaren Aberglauben, der bei uns den
Grad der Besessenheit erreicht hat: daß man die Leere des
Herzens ausfüllen könne mit barem Gelde und bedruckten
Papierscheinen. Was ist denn die sogenannte soziale Frage
ihrem Wesen nach? Sie ist nichts anderes als das Ver⸗
hältnis des Menschen zum Menschen innerhalb der Volks—
gemeinschaft. Sie ist in allererster Linie also eine ethische,
eine sittliche Frage. Wir haben diese sittliche Frage zu
einer rein materiellen gemacht, sind deshalb nie zu ihrer
Lösung gelangt und werden niemals, auch nicht mit Auf—
wendung von noch so viel Mitteln und Schaffung von noch
so viel „Berechtigungen“ zu ihrer Lösung kommen, wenn
wir uns nicht endlich auf das Wesen der Dinge besinnen
und daraus die gegebenen Folgerungen ziehen. Nirgends
hat der öde Materialismus, in dem wir versunken sind,
verhängnisvoller gewirkt als auf diesem Gebiete, auf dem
für unser Volk die Fragen des Seins oder Nichtseins schließlich
zur Entscheidung kommen werden.
Diese materialistische Verfälschung der sozialen Frage ist
auch der Grund dafür, daß heute diese Frage zu einer
Wirtschaftsfrage im umgekehrten Sinne geworden ist. Sie
        <pb n="9" />
        ist heute nicht mehr eine Frage des richtigen oder falschen
Wirtschaftens, sie ist Selbstzweck und Ding an sich geworden
und erhebt heute als „Sozialwirtschaft“ den Anspruch, selbst
Wirtschaft zu sein, mit der Parole: dte toi que je m'y
motto (Laß mich an deinen Platzs. Aus dem Einheits—
bereich Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik ist die Zerreißung
beider, aus dieser Zerreißung ist der Kampf zwischen beiden
geworden, und heute sind wir so weit, daß ein mißverstandener
und mißbrauchter „sozialer Gedanke“ drauf und dran ist,
sich selbst auf den Platz der Wirtschaft zu setzen, d. h. sich
selbst umzubringen, indem er die eigene Wurzel absägt. Es
geht bei dieser sozialen Frage längst nicht mehr um Wahrung
berechtigter Interessen irgend welcher Schichten unseres
Volkes, etwa der der Handarbeiter, es geht um etwas ganz
anderes, um den Versuch der Abdrückung und Ausschaltung
desjenigen Wirtschaftsfaktors, ohne den eine „Wirtschaft“
undenkbar ist: des Unternehmers. Die soziale Frage ist
also heute seit ihrer Herabwürdigung zu einem Kampfmittel
des marxistischen Klassengedankens in dem Sinne zur Frage
des deutschen Wirtschaftsbestandes geworden, daß sie die
Existenzberechtigung der Wirtschaft, ihr Dasein als sittlichen
und materiellen Tatbestand anzweifelt und in Frage stellt.
Wie aber hat es dahin kommen können? Es sind immer
richtige oder falsche Ideen, die die Entwicklung des mensch—
lichen Lebens beherrschen und nach denen sich die Dinge
formen. Wir stehen heute in der letzten Auswirkung jenes
materialistischen Liberalismus, der als englisch-französischer
Aufkläricht aus dem 18. Jahrhundert nunmehr über ein
Jahrhundert unsere Entwicklung beherrscht hat. Eingehender
habe ich mich dazu in meiner in diesem Verlage erschienenen
Schrift „Volkswirtschaft und Volkstum“ ausgesprochen. Hier
mögen kurze Hinweise genügen.
Jener Liberalismus (der nichts zu tun hat mit der
Geistesfreiheit des deutschen Menschen und dem Klassizismus
der deutschen Philosophie und Literatur) setzt das Indiv iduum
        <pb n="10" />
        J

auf den Thron, macht den Einzelnen zum „Maß aller
Dinge“ und sucht die Organisationsformel für den Staats⸗
aufbau, Wirtschaftsaufbau und Gesellschaftsaufbau aus den
Bedürfnissen und „Rechten“ des Einzelnen. Auch die
„Freiheitsrechte“, die sogenannten Menschenrechte, werden
auf den Einzelnen abgestellt. Aus dem Einzelnen als dem
Mustermenschen, also aus einer gedachten Größe, werden
alle Begriffe, auch die der „Menschheit“ abstrahiert, und
danach wird der Gesamtbereich des öffentlichen Lebens kon—
struiert. Das Ganze aber wird danach atomisiert. Das
führt auf allen Gebieten zur Herrschaft der Zahl, zur
„rage du pombroe“ (Anbetung der Zahl). Das wiederum
bedeutet für alle Gebiete des Daseins die Ausschaltung
desjenigen Bestandteils, der dem menschlichen Dasein, der
jedem Volke, überhaupt jeder menschlichen Gemeinschaft die
sittliche und damit zugleich die materielle Daseinsgrund—
lage gibt: der Persönlichkeit. Denn das demokratische
Individuum schließt die aristokratische Persönlichkeit aus.
Wenn alle gleich, also gleich wert, gleich erkenntnisfähig,
willensfähig, empfindungsfähig sind, würde die Anerkennung
der Persönlichkeit und der Betätigung ihres Wirkens mit
Recht zu verneinen sein. Dann würde die von Bismarck so—
genannte „gleichmachende Heckenschere aus Frankfurt a. M.“
ein sittliches Recht zu ihrer Betätigung haben. Dann ist
in der Tat nur die Zahl, nur die Masse, nur die Mehrheit
Entwicklungsfaktor, wobei es nur ein unlösbares Rätsel
bleibt, inwiefern es bei angenommener Gleichheit aller über—
haupt noch zu Mehrheitsbildungen kommen kann. An und
für sich müßte dann doch immer Einstimmigkeit da sein.
Diese ganze demokratische Berechnung muß also doch wohl
ein Loch haben. Bekanntlich suchen die Anbeter der Zahl
dieses Loch gelegentlich durch rücksichtslose Vergewaltigung
der „Minderheiten“ zuzudecken.
Diese vom Individuum ausgehende liberalistische Lehre
führt beim Staatsaufbau auf der Grundlage der Gleichheit
        <pb n="11" />
        10

und Allgemeinheit ganz folgerichtig zum demokratischen Parla⸗
mentarismus. Mit welchen Folgen, erleben wir in Deutschland.
Auf wirtschaftlichem Gebiete führt jene Lehre zum schranken⸗
losen Materialismus in allen Teilen, und wirtschaftspolitisch
zum dogmatischen Freihandel, zum Aberglauben an die Welt⸗
wirtschaft als einen selbständigen Sach- und Raumbegriff
und zur Verneinung des nationalen Wirtschaftsgedankens.
Ja gibt es denn den letzteren überhaupt? Ist er nicht zu⸗
mindest ein ganz unwirtschaftlicher Begriff? Wirtschaften ist
doch die Erfüllung der Bedingungen zur Bedürfnisbefriedigung.
Und essen und trinken müssen doch alle Menschen „ohne
Unterschied des Felles und Geruches“, wie sich Heinrich
Heine so schön ausdrückt. Trifft nicht gerade in bezug auf
das Wirtschaften die Gleichheitslehre und der lapidare
Schlußsatz aus der Eröffnungsrede Eberts zur National⸗
versammlung zu von der „Gleichheit alles dessen, was
Menschenantlitz trägt“? Dieser Grundsatz der Gleichheits—
lehre würde ins Wirtschaftliche übertragen etwa so lauten:
„Gleichheit alles dessen, was einen menschlichen Magen
und Darmkanal hat“, ins Politisch-Marxistische: „ubi
beno ibi patria“ (wo ich genug zu essen habe, dort ist mein
Vaterland). In der Tat, der menschliche Magen hat doch
überall die gleiche Funktion, der Dickdarm auch, und das
Geld hat auch überall die gleiche Funktion, und die Kohle
auch, die Elektrizität auch, das Eisen auch, das Korn auch,
die Baumwolle auch, usw. Ist Wirtschaft also nicht doch
etwas Allgemeines, Gleiches, etwas Abstraktes, das sich
überall nach den gleichen Gesetzen vollzieht und genau den—
selben Zwecken dient? Und hat der Prophet des ökonomischen
Liberalismus, Adam Smith, nicht doch recht, wenn er die
Wirtschaft zum Selbstzweck macht und die Formel aufstellt,
nach der heute, zwar nicht anderwärts, wohl aber in Deutsch—
land Wirtsschaftspolitik getrieben wird, die Formel, nach
der die Völker „eine einheitliche kriegslose Gesellschaft bilden,
die in internationaler Arbeitsteilung lebt“?
        <pb n="12" />
        11

Warum diese Gedankenführung, die man tatsächlich in
folgerichtiger Durchführung der liberalistischen Gleichheits—
ideen zur Grundlage des heutigen deutschen Wirtschaftssystems
gemacht hat, ein folgenschwerer Irrtum ist, habe ich in meiner
im gleichen Verlage erschienenen Arbeit, Deutsche Wirtschafts—
ziele“ darzulegen versucht, worauf ich hier verweisen muß.
Die unterdessen eingetretenen Ergebnisse jener Wirtschafts—
führung haben mir recht gegeben. Welch unselige Rolle jene
hoffnungslose Romantik des internationalen Wirtschafts—
gedankens, die sich als „Realpolitik“ gebärdet, bei uns bis
zu diesem Tage spielt und zu welchen Folgen sie führt, liegt
heute vor den Augen aller, die sehen wollen.
Nur auf einen Grundirrtum der liberalistischen Theorie
sei hier kurz eingegangen. Diese Theorie macht die Wirt—
schaft zum Selbstzweck. Das ist sie nicht. Sie ist Mittel
zum Zweck. Wir leben nicht, um zu wirtschaften, sondern
wir wirtschaften, um zu leben. Und warum leben wir?
Wir leben, um uns sittlich zu vollkommnen und um unsere
Art zu erhalten und höher zu züchten. Das also ist der
Endzweck der Wirtschaft, zu dem sie die Bedingung setzt.
Wirtschaft hat also Artzweck. Andreas Voigt kommt
in seiner grundlegenden Volkswirischaftslehre im Staats—
wissenschaftlichen Handbuch auf dasselbe hinaus, wenn er
ausführt, daß der Mensch wirtschafte, um sein Leben mit
Kultur zu füllen, daß deshalb die wahren Motive des
wirtschaftlichen Handelns kulturelle seien. Der Inhalt
dieses Kulturwillens kann kein anderer sein, als der vor—⸗
stehend gekennzeichnete: die eigene sittliche Vervollkommnung
und die Erhaltung und Höherbildung der eigenen Art.
Falsche Wirtschaft führt zur Zivilisation, richtige Wirtschaft
führt zur Kultur. Der Standpunkt des ökonomischen
Liberalismus, der die politischen Grenzen als wirtschaftlich
nicht vorhanden betrachtet, verneint deshalb den sittlichen
Zweck der Wirtschaft.
        <pb n="13" />
        212

Der ideologische Wirtschaftsgedanke der Gleichheitslehre
hat zudem eine unmögliche Voraussetzung, nämlich den Aus—
gleich der Produktionsbedingungen, zu denen, was man zu⸗
meist vergißt, auch die seelischen gehören. Wirtschaft be—
steht ja nicht nur aus Maschinen, Rohstoffen und Geld,
sondern auch und in erster Linie aus Menschen, aus Unter⸗
nehmern, Angestellten und Arbeitern. Die aber haben nicht
nur einen Magen, sondern auch eine Seele. Bisher ist
weder der Einheitsmagen, noch viel weniger die Einheits—
seele erfunden worden. Ein Ausgleich der seelischen (übrigens
auch der materiellen!) Produktionsbedingungen ist unmöglich.
Wemn er möglich wäre, würde er die ökonomische Abtötung
der eigenen Art und damit der Kultur bedeuten. Denn
Kultur und Kulturwille ist artlich bedingt. Eine Welt—
kultur und einen Weltkulturwillen gibt es nicht, es sei denn,
daß man die negroiden Wackeltänze, den Fortrott, den
Charleston usw. als den Beginn einer Weltkultur nehmen
will.
Führt so die liberalistische Gleichheitslehre auf staat—
lichem und wirtschaftlichem Gebiete zur Auflösung, so tut
sie das auf dem Gebiete des Sozialen, also des Gesellschaft⸗
lichen und des Gemeinschaftslebens, mit besonderer Wirkung.
Wer hier vom Interesse des „Einzelnen“ ausgeht, entzieht
diesem Einzelnen in Wahrheit die Lebensgrundlage. Wir
sehen deshalb auf sozialem Gebiete die Auflösung aller sitt⸗
lichen Gebundenheiten und organischen Zusammenhänge.
Wir sehen den unorganischen Zusammenschluß der Einzelnen,
als Zahlen, zu Massen, die unter Fälschung des Tat—
bestandes „Gemeinschaften“ genannt werden. Diese Massen
stehen gegeneinander, führen Krieg miteinander, der im
Kriege aller gegen alle enden muß. Der Klassengedanke
und Klassenkampfgedanke, der die Grundlage des Marxis—
mus ist, ist das durchaus folgerichtige Ergebnis der libe—
ralistischen Theorie, die den Einzelnen vor die Gesamtheit
setzt Wer das tut, endet in der Auflösung und schließlich
        <pb n="14" />
        13

im Chaos, ob er will oder nicht. Wir sehen deshalb in
den „Massenbewegungen“, in die sich heute unser gesamtes
deutsches Gemeinschaftsleben aufgelöst hat, auch die oben
angedeutete Entwicklung der Ausschaltung der Persönlichkeit
verwirklicht. Das spricht sich in der Tatsache aus, daß es
keine Führer mehr gibt. Denn in Wahrheit sind alle die
mehr oder weniger trompetenden , Führer“ dieser kriegführen—
den Massen, auch die sogenannten Führer gewisser großer
Berufsorganisationen (die in Wirklichkeit häufig etwas ganz
anderes sind!l), keine Führer, sie sind nur noch Massen⸗
exponenten, weiter nichts.
Aus dieser Auflösung, die wie gesagt das Chaos bringen
muß, kann uns nur die Besinnung auf uns selbst helfen.
Was heißt das? Das heißt folgendes: Wenn wir die Ur—
sache unseres Leids darin erkennen, daß wir die Organi—
sationsformel unseres gesamten öffentlichen Lebens aus
einer fehlsamen Idee, aus einer falschen Theorie geschöpft
haben, müssen wir nach derjenigen Idee suchen, die uns
die richtige unserer Volksart entsprechende Organisations⸗
formel an die Hand gibt. Wir müssen zurück zu der
deutschen Idee, daß nicht der Einzelne, sondern das Ganze
„das Maß aller Dinge“ ist. Das bedeutet, daß wir den
organischen Gedanken zugrunde zu legen haben, aus
dem der deutsche Klassizismus, insbesondere Fichte, den Ge—
danken der sittlichen Gemeinschaft entwickelt hat. Adum
Müller hat ihn ins Organisch-Wirtschaftliche übertragen.
Friedrich List hat auf seiner Grundlage die Idee der Ent—
wicklung der materiellen und ideellen produktiven Kräfte im
Rahmen der Nationalwirtschaft durchgeführt. Des näheren
verweise ich auch hierzu auf meine oben angezogene Schrift
„Volkswirtschaft und Volkstum“. Aus dem organischen Ge—
danken, der allein zur Synthese zwischen Volk, Staat und
Wirtschaft führen kann, ergibt sich als Organisationsformel
für die Wirtschaft: nicht die Zerreißung, sondern die Ver—
bindung, also der wahre Gemeinschaftsgedanke.
        <pb n="15" />
        4

Wem an einer besonderen theoretischen Begründung der
organischen Wirtschaftslehre gelegen ist, dem darf ich unter
Hinweis auf meinen Aufsatz „Die wissenschaftliche Frage“
in Heft 1/27 der Zeitschrift „Nationalwirtschaft, Blätter für
organischen Wirtschaftsaufbau“ kurz folgendes anfügen:
a) Wir stehen vor der Tatsache eines alles durchdringenden,
teleologisch wirkenden Willens, der nicht als sinnlose Kraft
waltet, sondern nach harmonischer Gestaltung strebt. In
uns selbst tritt er als sittlicher Wille in Erscheinung, dem
allein absoluter Wert zukommt. So kommt die Triebkraft
des Weltgeschehens in uns selbst zur Wirkung, und zwar in
unserem Willen, dessen begriffliche Erscheinungen als sittliche
Ideen, als Ideale der Harmonie und Vollendung nicht nur
relative und subjektive, sondern absolute, objektive, allgemein—
gültige Werte sind.
b) Ein organischer Wirtschaftsbau kann zum Inhalt haben
nur die innere Einheit, den Geist, der sich in der Wirtschafts—
welt verwirklicht. Diese Einheit vermögen wir nur zu er⸗
kennen und zu verwirklichen, weil wir selbst eine Einheit
sind. Organismus ist das Urphänomen der durch das Band
eines „Willens zum Leben“ zu einer Willenseinheit ver—
bundenen Teile eines Zweckganzen. Von außen erscheint
diese Willenseinheit als Krafteinheit und Lebenseinheit. In
den Teilen des Organismus besteht ein organisches Gesetz
nicht der Kausalität, sondern der Regulierung. Sie sind,
wie schon Menenius Agrippa sagte, nicht wegen einander
da, sondern für einander. Zur Selbsterscheinung aber kommt
die organische Willenseinheit („Systempolarität“) als Trieb
zur Selbsterhaltung und Erhaltung der Gattung und Art.
Die Wirtschaft ist dazu dienendes Mittel, nichts mehr und
nichts weniger.
o) Eine Wirtschaftspraxis, die sich nicht leiten und durch⸗
dringen läßt vom sittlichen Gestaltungstrieb der Ganzheit
(a und b) und die die Abgestimmtheit und Zweckbestimmtheit
ihrer Teile auf die Ganzheit verliert, muß schließlich in der
        <pb n="16" />
        15

„Dismembration“ (Adam Müller), also in der Selbst—
auflösung enden. Denn eine solche Praxis strebt in Wahr⸗
heit ins Chaos.
d) Alle bisherigen wirtschaftlichen und sozialen Organi—
sationsformeln wurzeln letzten Endes in der individualistischen
atomistischen Wirtschaftstheorie, deren Wirkung Adam Müller
zutreffend als „Dismembration“ kennzeichnet. Diese libera—
listische Theorie ist überwunden. An ihre Stelle tritt die
organische (harmonische, universalistische) Wirtschaftstheorie.
Sie schließt in sich den Grundgedanken der sittlichen Gemein—
schaft. Ist sie richtig so muß aus dem sittlichen Gemeinschafts—
gedanken auch die wirtschaftliche und soziale Organisations⸗
formel gesucht werden.
Von diesen Grundsätzen aus treten wir an die Frage
eines organischen Wirtschaftsaufbaues heran. Im nach—
stehenden sei zunächst lediglich die soziale Gestaltung eines
solchen Aufbaus ins Auge gefaßt. Sie ist für den organischen
Wirtschaftsgedanken grundlegend. Alles das, was wir unter
dem Begriff der Nationalwirtschaft verstehen und gestaltet
wissen wollen, ist schlechthin davon abhängig, ob die Wirt—
schaft in sich selbst organisch oder anorganisch eingerichtet
ist, ob sie als lebendiges, gegliedertes Gebilde auf der Grund⸗
lage ihrer eigenen Wachstumbedingungen, oder ob sie als
mechanische, ungegliederte Zusammenfassung auseinander
strebender Teile verfaßt ist. Wie ein Staat an einer
falschen Verfassung zugrunde gehen kann, genau so kann
auch eine Wirtschaft an ihrer falschen Verfassung eingehen.
Und wie wir heute im Sinne des Begriffs keinen deutschen
Staat mehr haben, haben wir auch keine deutsche Wirt—
schaft mehr. Es wird heute ja wohl kaum noch bestritten
werden, daß wir in Wahrheit kein deutsches Wirtschafts—
wesen mehr haben, sondern nur noch ein Verbands—
wesen, das durch Nützlichkeitsgründe zusammengehalten
wird. Ja, wir sind soweit, daß man sich je nach den
vermeintlichen Nützlichkeitsgründen auch über die Grenzen
        <pb n="17" />
        8

hinaus organisiert und sich damit fremden Wachstums—
bedingungen einordnet.
Die Frage der Wirtschaftsverfassung berührt aber aufs
tiefste den sogenannten sozialen Gedanken. Die Frage der
Wirtschaftsverfassung deckt geradezu sich mit der Frage der
Sozialverfassung. In Wahrheit ruht die heutige deutsche
Wirtschaftsverfassung nicht auf Produktions- Einkaufs- und
Verkaufsverbänden, auch nicht auf Handels-, Handwerks—
und Landwirtschaftskammern und ähnlichem, auch nicht auf
Betriebsräten, Reichswirtschaftsrat u. dgl. sondern auf
den Massengebilden der Arbeiter-, Angestellten- und Unter⸗
nehmerorganisationen, also kurz gesagt auf Gewerkschaften
und Arbeitgeberverbänden. Hier in aller erster Linie
wird über das Schicksal der deutschen Wirtschaft
entschieden.
So kann die folgende Betrachtung dem Thema „Gewerk—
schaft“ nicht aus dem Wege gehen, weil damit das Wesen
der Dinge berührt wird. Das aber ist ein heikles Thema.
Es ist heißes Eisen, das manche nicht gern angreifen. Wer
es ohne gewerkschaftliche Approbation tut, den erwartet ohne
weiteres der freundliche Vorwurf des „Sozialreaktionärs“.
Die starren sozialen Formen, in denen wir heute leben
gelten als Rührmichnichtan. Auf den Inhalt kommt es gar
nicht mehr an. Wer, sei es auch um der Interessen der
Arbeiter und Angestellten willen, diese Formen für unrichtig
hält, gilt als Frevler und hat kein „soziales Gewissen“. Wir
sind in dieser sonderbaren sozialen Psychose heute soweit. daß
einem selbst aus wissenschaftlichen Munde bei Erörterung
dieser Fragen der seltsame Einwand gemacht wird: „Da
kann ich nicht mitgehen, ich bin Gewerkschaftler“ oder: „ich
stehe auf gewerkschaftlichem Boden“, — Einwände, die auf
die sogenannte wissenschaftliche Voraussetzungslosigkeit jeden—
falls ein eigenartiges Licht werfen.
Um Mißverständnisse zu vermeiden, darf ich ausdrücklich
betonen, daß ich alles weniger bin als ein böser Feind und
        <pb n="18" />
        47

einseitiger Bekämpfer der Gewerkschaften. Ich stehe den
Gewerkschaften mit genau derselben Einstellung
gegenüber wie den Arbeitgeberverbänden. Ich bin
durchaus der Meinung, daß wir, solange wir die heutige
kranke Wirtschaftsverfassung haben, auch Gewerkschaften haben
werden. Neben Arbeitgeberverbänden wird es stets Arbeit—
nehmerverbände geben, und es wäre ein höchst lächerliches
Ansinnen, während dieses Zustandes den Gewerkschaften zu—
zumuten, sich aufzulösen.
Eine ganz andere Frage aber ist die, ob diese Wirtschafts⸗
verfassung gesund oder krank ist, und wie ein organischer
Wirtschaftsaufbau, den wir anstreben, auszusehen hat. Und
es entsteht die sehr ernste Frage, ob die deutschen Arbeiter
und Angestellten nicht ein höchsteigenes Interesse, auch ein
materielles Interesse, daran haben, um ihrer selbst willen
mit einzutreten in die Arbeit für organische Wirtschaft, eine
Arbeit, die sich nun einmal um den soviel mißverstandenen
und mißbrauchten Gedanken der „Werksgemeinschaft“ gruppiert.

II. Grundsätzliches zur Gewerkschaftsfrage.
1. Es darf zunächst darauf hingewiesen werden, daß von
den etwa 18 Mill. betragenden, deutschen Handkräften nur
ein Teil, etwa der dritte Teil, in sogenannten Spitzengewerk⸗
schaften organisiert ist. Für Ende 1925 sind nach den amt—
lichen Unterlagen im „Jahrbuch der Berufsverbände“ als
gewerkschaftlich organisiert nachgewiesen 4182 511 in den
freien Gewerkschaften (vor dem Kriege 22, Mill., 1923 noch
8 Mill.) 582819 in den sogenannten christlichen Gewerk—
schaften und 157571 in den Hirsch-Dunkerschen Gewerk—
schaften. Trotz aller amtlichen Förderung) läßt sich kein

) Diese Förderung nimmt auch geldliche Gestaltung an, wie z. B.
die überweisung von 6 Mill. RM durch den Reichskanzler Dr. Marx
an die Gewerkschaften für das Saargebiet beweist. Zu welchem Zwecke
eine solche Überweisung benutzt wird, geht aus einem Rundschreiben der
Gewerkschaften an ihre Vertrauensleute im Saargebiet hervor:
Päd. Mag. 12358. Bang.
        <pb n="19" />
        18 —

Fortschreiten des Gewerkschaftsgedankens feststellen. Bisher
traf eher das Gegenteil zu. Tatsache ist also, daß die ge—
werkschaftlichen Organisationen nur Teile der deutschen

„Es ist uns gelungen, durch einen dauernden Druck unserer Ver—
treter auf das Reich, dieses zur Hergabe von Geldern zu bewegen, die
an die Arbeiter verteilt werden sollen Die Verteilung der zur Ver—
fügung gestellten Summe wird von den Gewerkschaften vorgenommen und
nur die werden berücksichtigt, die gewerkschaftlich organisiert
sind. Macht von dieser Mitteilung Gebrauch und teilt Euren nicht
organisierten Freunden mit, daß sie sich, sofern fie eine Unterstützung
haben wollen, bei uns organisieren müssen. Am besten rückwärts vom
1. April.“ Auch die Überweisung von 10 Mill. RM an die Gewerk—
schaften zum Ausbau ihres Verwaltungsapparates fällt hierher, die das
Reich als Entschädigung für die Tätigkeit während der Ruhrbesetzung
gegeben hat.
Ein sehr ernstes Kapitel ist auch die Verwendung öffentlicher Gelder
zur Unterstützung gewisser gewerkschaftlicher Wirtschaftsschulen, die in
Wahrheit Lehrinstitute für Klassenkampf sind.
Die „Deutsche Arbeiterzeitung“ (Nr. 2,1928) schreibt: „Für die
Wirtschaftsschule des Fabrikarbeiterverbandes in Wennigsen macht der
„Proletarier“, das Organ des Fabrikarbeiterverbandes, unentwegt eine
lebhafte Propaganda. Dabei finden wir immer wieder bestätigt, was
wir von vornherein auch über diese Schule sagten, daß sie nämlich ein
ausgesprochenes Klassenkampfinstitut ist wie alle Gewerkschaftsschulen dieser
Art. So lesen wir beispielsweise in einem neuerlichen Bericht über eine
Besichtigung durch Schüler der Staatlichen Wirtschaftsschule in Düsseldorf
folgende, für den Lehrplan dieser Schule überaus charakteristische Sätze:
„Der Feind den wir am meisten hassen, wird in der Schule des
Fabrikarbeiterverbandes erfolgreich bekämpft. Die Schule lehrt die
Schüler häufig erst, wie lebenswert das Leben sein kann, weckt in ihnen
neue Bedürfnisse, zeigt ihnen neue Ziele, die es zu erreichen gilt, und die,
das ist das Wichtigste, auch zu erreichen sind; denn Kirchturmsspitzenpolitik
 hat die Leitung des Fabrikarbeiterverbandes noch nie getrieben.
Solange die Führung der Arbeiterbewegung in solchen Händen liegt wie
die dieses Verbandes, brauchen wir um das Schicksal der Arbeiterklasse
nicht zu bangen.“
Ein offeneres Bekenntnis zum Klassenkampf läßt sich wahrlich nicht
denken. Für diese Ziele und Zwecke auch nur einen Pfennig aus
öffentlichen Mitteln beizusteuern, muß von der breiten Offentlichkeit als
eine Brüskierung sondergleichen empfunden werden, was wir hiermit er—
neut mit allem Nachdruck betonen möchten.“
        <pb n="20" />
        19 —

Arbeiter einschließen. Unter Umständen ließe sich die ein—
seitig auf Förderung der Gewerkschaften und auf Herstellung
eines gewerkschaftlichen Organisationsmonopols gerichtete
deutsche soziale Gesetzgebung nur dann als nicht einseitig
und als unbedenklich rechtfertigen, wenn der gewerkschaft—
liche Organisationsgedanke der sittliche Gedanke der sozialen
Gestaltung schlechthin wäre. Ist er das nicht, so würde ein
solches Verfahren zu allermindest eine Einseitigkeit bedeuten,
die von keinem Gesichtspunkte aus, am allerwenigsten vom
Gesichtspunkte des Staatsgedankens aus, zu rechtfertigen wäre.
Läge aber gar im Gedanken der nichtgewerkschaftlichen
Organisation, z. B. im Gedanken der sogenannten wirt—
schaftsfriedlichen Organisation eine sittliche Idee und ethisch
wirtschaftliche Gestaltungskraft, so würde jenes Eintreten für
den Gewerkschaftsgedanken mehr als nur Einseitigkeit bedeuten.
2. Ohne auf die Entstehungsgeschichte der Gewerkschafts⸗
bewegung einzugehen, sei hier nur soviel gesagt, daß ihre
Herkunft in Deutschland aus politischen Kampfbestrebungen
nicht geleugnet werden kann. Noch weniger kann geleugnet
werden, daß die Gewerkschaftsbewegung jedenfalls in ihrer
Ausgestaltung und Betätigung sich mehr und mehr zu einem
politischen Kampfmittel hat machen lassen. Das liegt
in der Natur der Entwicklung. In Bebels „Lebens—
erinnerungen“ findet sich eine zynische Kennzeichnung des
Wesens der Dinge und zwar unter Anführung der berühmten
Stelle aus der Gewerkschaftsgründungsrede Schweizers:
Nun habe die Arbeiterschaft das Mittel in der Hand, die
Industrie lahmzulegen.)
) Trotzdem hat es die deutsche Wirtschaft fertig gebracht, die sozialste
der Welt zu sein. Das ist vom Marxismus ständig bestritten worden.
Ein überaus bemerkenswertes Zeugnis, das geschichtlich festgehalten zu
werden verdient, findet sich im „Vorwärts“ (Nr. 404 1924):
„Deutschland hat vor dem Kriege 1200000 ausländische Arbeiter be—
schäftigt, während seine Auswanderung unwesentlich war. Das kam da—
her, weil vor dem Kriege die Arbeitszeit in Deutschland die
kürzeste auf dem europäischen Festlande war, seine Löhne mit zu
2*
        <pb n="21" />
        20

Der „Klassengedanke“ ist, wie heute auch von der sozio—
logischen Wissenschaft anerkannt wird, eine künstliche Erfindung
und hat mit dem Berufsgedanken an sich nichts zu tun.
Auch die bekannte Definition von Max Weber, wonach Klasse
die Summe derjenigen ist, die sich in der gleichen oder
ähnlichen Vermögens- oder Einkommenslage befinden, ist als
überwunden anzusehen. Der aus dem Klassengedanken ent—
springende Klassenkampfgedanke bedeutet nicht die Betätigung,
sondern die Zerreißung von Berufsstandsgemeinschaften
und stellt sich als wirtschaftliche und soziologische Krankheits—
erscheinung dar. Erst Jahrzehnte nach Beginn der Gewerk—
schaftsbewegung hat sich der gewerkschaftlichen Klassenkampf⸗
organisation in den „Arbeitgeberverbänden“ eine erzwungene
Gegenorganisation entgegengestellt. Das mag sachlich not—
wendig gewesen sein, hat aber den Klassen-Irrtum nur ver—
stärkt. Die Arbeitgeberverbände erkennen das selbst an.
Der Führer der deutschen Arbeitgeberverbände, Geheimer
Kommerzienrat Ernst von Borsig, dessen ausgeprägt
soziale Gesinnung außer jedem Zweifel steht, erklärte auf
der Tagung der „Vereinigung der deutschen Arbeitgeber—
verbände“ am 12. März 1925 mit vollem Recht folgendes:
„... Auch ich betrachte die Arbeitgeberverbände und
damit auch die Vereinigung im wesentlichen nur als ein not⸗
wendiges ÜUbel. Die Arbeitgeberverbände sind entstanden
als Gegenwirkung gegen die Organisationen der Arbeit—
nehmer, die Gewerkschaften. Sie sind nicht um ihrer
selbst willen da. Sie sind ein Übel, denn sie kosten viel
Geld und viel Ärger. Aber sie sind notwendig als Gegengewicht
gegen die Organisationen der Arbeiter und deren Be—
strebungen. . . . Aber mehr denn je gilt auch heute . . , daß
die Arbeitgeberverbände und insbesondere auch die Ver—
einigung als Gegengewicht gegen die Gewerkschaften eine
den höchsten gehörten, seine Arbeitsschutzgesetzgebung die beste
der Welt war. .. Seit dem Kriege geht die Entwicklung fast ununter—
brochen in die umgekehrte Richtung.“ Warum ist letzeres Wohl der Fall?
        <pb n="22" />
        21

Aufgabe zu erfüllen haben, die ihnen niemand abnehmen
kann und die ihnen wegen ihrer Undankbarkeit auch niemand
abnehmen will. Nur die Arbeitgeberverbände, und hier
wieder in erster Linie die Vereinigung, sind in der Lage,
den von gewerkschaftlicher Seite auf dem Gebiet der Arbeits—
zeit, des Arbeitslohnes und der Sozialpolitik ohne Unterlaß
erhobenen Forderungen mit der nötigen Energie und Ent—
schlossenheit entgegenzutreten. Nur die vereinigten Arbeit—
geberverbände sind in der Lage, den sehr starken Einfluß,
den die gewerkschaftlichen Organisationen auf die Behörden
und den Gesetzgeber ausüben, mit einigem Erfolg zu
paralysieren ...“
Damit ist die Sachlage zutreffend geschildert. Es bleibt
dazu nur zu sagen, daß, wenn damit die heutige Wirtschafts—
verfassung als ein Übel und als Krankheitserscheinung an—
erkannt wird, auch erwartet werden darf, daß Mittel und
Wege gefunden werden, diesem Übel abzuhelfen und diese
Krankheit zu heilen. Das kann aber nicht dadurch ge—
schehen, daß man jene Zerreißung der Wirtschaft immer
weiter vertieft, sie gesetzlich sanktioniert und jene unselige
marxistische Entorganisation der Wirtschaft zur Organisation
macht. Man kann das Chaos nicht zum Kosmos machen,
indem man es Kosmos nennt. Hier steht man nicht vor
einer Frage: Sowohl als auch, sondern vor einer Frage:
Entweder — oder.
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sind nicht Be—
rufsorganisationen oder Standesorganisationen, sondern sind
materialistische Interessen koalitionen, wobei auch noch der
Ausgangspunkt für den Begriff des Interesses falsch ge—
wählt ist. Die Folge war und ist die schwerste Schädigung
der beiderseitigen Interessen. Die Kosten des Klassen—
kampfes haben die deutsche Wirtschaft und damit die Volks—
gesamtheit aufs allerschwerste geschädigt.
3. Weil dem so ist, weil der Gewerkschaftsgedanke zum
Ausgangspunkt und Mittel des Klassenkampfgedankens wurde,
        <pb n="23" />
        227 —

sind seinerzeit die christlichen Gewerlkschaften gegründet
worden. Sie sind zu dem ganz ausgesprochenen Zweck
ins Leben gerufen worden, die krankhafte Klassenidee und
den Klassenkampfgedanken zu beseitigen. In diesem Ge—
danken fanden die christlichen Gewerkschaften ihre Daseins—
ursache.
Bemerkenswert ist allerdings, daß schon damals bei der
Gründung der ersten christlichen Gewerkschaft, dem „Ge—
werkverein christlicher Bergleute für den Oberbergamtsbezirk
Dortmund“ auf der kunstituierenden Versammlung am
28. Oktober 1894, eine Stimme laut wurde, die mit erstaun—
licher Offenheit aufforderte, die Brücke zum Marxismus zu
schlagen. Der Vertreter des Volksvereins für das katholische
Deutschland (München-Gladbach). Kaplan Oberdörffer er—
klärte: „Ich bin der Meinung, daß Zeiten eintreten könnten,
wo Sie genötigt sein werden, mit den Sozialdemokraten
gemeinschaftlich zu handeln. Und deshalb warne ich Sie, die
Sozialdemokratie zu bekämpfen.“ (Vgl. Imbusch, Arbeits⸗
verhältnis und Arbeiterorganisation im deutschen Bergbau
S. 439 f.) Diese Stimme ist damals verhallt, und es darf
festgehalten werden, daß, solange die katholische Kirche die
Bewegung in der Hand behielt und die christlichen Gewerk—
schaften nicht zu einem politischen Mittel der Zentrums—
partei wurden, der Kampf gegen Marxismus und Klassen⸗
kampfidee tatsächlich geführt wurde.
4. Die christlichen Gewerkschaften haben, vor allem nach
dem Kriege, diese Grundlage verlassen und haben sich um—
gestellt auf den Klassengedanken und auf den Klassenkampf—⸗
gedanken. Das ist unbestreitbar und durch zweifelsfreies
Material belegbar. Ja, man muß noch weiter gehen. Be—
kanntlich ist die „soziale Frage“ im Sinne des Marxismus
in Wahrheit nicht mehr eine Frage des Schutzes und der sach—
gemäßen Interessengestaltung des Handarbeiters als des
einen Teils der lebendigen Produktionsfaktoren. Vielmehr
dient die soziale Frage dem Marxismus lediglich als Deck—
        <pb n="24" />
        23

schild für einen politischen Kampf gegen die Wirtschafts—
grundlagen als solche, d. h. es handelt sich beim marxistischen
„Sozialismus“ um nichts anderes als um den unter
fälschenden Wirtschaftsparolen geführten Kampf gegen die
Privatwirtschaft als solche und insbesondere gegen den
Unternehmer als den anderen und schlechthin unentbehrlichen
Produktionsfaktor, dessen Beseitigung dem gesamten Volke,
also auch den Arbeitern, die Daseinsgrundlage entziehen
würde. Gerade hier sind wir an der Quelle des Übels, das
der verhängnisvollen Unterlassung einer wissenschaftlichen
Untersuchung und Begründung des Begriffs vom Wirt⸗
schaften mit zuzuschreiben ist.) Wie der Klassengedanke und
Klassenkampfgedanke hat nach dem Kriege auch der selbst—
mörderische Gedanke einer teilweisen oder völligen Über⸗
tragung der Unternehmerfunktion an die Arbeiter als
„sozialer“ Gedanke seinen Einzug in einzelne christliche Ge—
werkschaftskreise gehalten.
Auch der marrxistische Sozialisierungsgedanke mit der
Zielrichtung der Vergesellschaftung (Verstaatlichung) der
Produktionsmittel tritt heute teils schon völlig offenherzig,
teils in allen möglichen Verhüllungen uund Umschreibungen,
so als „Gemeinwirtschaftsgedanke“ oder als Forderung
des „Mitbesitzes“, bis in christliche, nationale und völkische
Kreise als „sozialer Gedanke“ auf und rutscht mehr und
mehr als Programmpunkt in die „sozialen“ Forderungen
angeblich nicht-marxistischer Berufsstandsorganisationen. Es
1) Wer pflügt, der Bauer oder das Pferd? Nach der marristischen
Theorie pflügt das Pferd. Wer schafft Werte? Nach der marvxistischen
Theorie schafft die „Arbeit“ Werte. Wer Schlittschuhe am Äquator und
Florstrümpfe am Nordpol herstellt, schafft Werte. Beiläufig:
Wir haben heute ja Arbeitskräfte in ungezählten Mengen in unserem
Arbeitslosenheer. Warum schaffen sie keine Werte? Nach der marxi—
stischen Theorie wird der Unternehmer reich, weil er seine Arbeiter um
den „Mehrwert“ bestiehlt. Danach müssen also alle Unternehmer, die
sehr viel Arbeiter beschäftigen, schneller und gründlicher reich werden als
solche, die weniger Arbeiter, aber viel stehendes Kapital haben, usw. Ge⸗
nau das Gegenteil aber trifft zu!
        <pb n="25" />
        24

ist auch ganz selbstverständlich und folgerichtig, daß die
Übernahme des marxistischen Klassen- und Klassenkampf—
gedankens zu solchen Forderungen führen muß. Wer A sagt,
muß B sagen.
Bemerkenswert und in hohem Maße kennzeichnend für
das Wesen dieser Bergabentwicklung ist auch Tatsache, daß mit
der Kampfart und Kampfrichtung auch die den wirtschaft—
lichen Tatbestand fälschende Methode des Marxismus Einzug
in die Vertretung „sozialer“ Interessen durch angeblich nicht—
marxistische Kreise gehalten hat. Bekanntlich hat Karl Marx
niemals den wertefressenden Kapitalismus, sondern ausschließ—
lich das wertschaffende Produktivkapital, diese Grundlage
des völkischen Daseins, bekämpft, und der Marxismus ist
gerade dadurch zum Schrittmacher des Kapitalismus ge—
worden (vgl. die vorzügliche Studie „Karl Marx als Schritt⸗
macher des Kapitalismus“ von Dr. Ottokar Lorenz. München,
Süddeutsche Monatshefte Februar 1928). Karl Marx hat
diese grandiose Täuschung, die über die Katheder hinweg
unser Volk durch nunmehr dreiviertel Jahrhundert in geistige
und heute auch leibliche Fesseln geschlagen hat, durch ein
einziges Fälscherkunststück erzielt: durch Auswechselung der
Begriffe „Unternehmer“ und „Kapitalist“. Unter „Kapitalist“
versteht er den Unternehmer, und die heuchlerische Gegen—
überstellung von „Kapital und Arbeit“ heißt in Wahrheit
„Unternehmer und Arbeiter“. Auch diese fälschende Methode
ist längst übernommen, und aus dem sozialen Kampf
gegen den Kapitalismus ist längst der sozialistische Kampf
gegen den Unternehmer geworden. Bis weit nach rechts
hinein figuriert in sozialen Diskussionen der Unternehmer
heute als der „Kapitalist“.
Auch das ist unbestreitbar und durch zweifelfreies Material
belegbar. Man lese z. B. die Schrift Bechlys, des Führers
des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes, über die
„Führerfrage im neuen Deutschland“ (Hanseatische Verlagsanstalt),
 die eine Fundgrube an Beweisen für das hier Aus—
        <pb n="26" />
        — —

geführte darstellt. Welche Rolle bei alledem das, was mit dem
Begriff „München-Gladbach“ umschrieben wird, gespielt hat,
darauf kann hier nicht näher eingegangen werden. Wenn Hilfer⸗
ding auf dem Kieler Parteitag der Sozialdemokratie die von
den christlichen Gewerkschaften erfaßten Arbeiter als die
Reservearmee des Marxismus bezeichnet hat, so hat das leider
seinen tiefen Sinn.
Es ließe sich über diese mehr als bedenkliche Entwicklung
sehr vieles sagen. Das Blatt des deutschen Gewerkschafts—
bundes, des Spitzenverbandes der christlich-nationalen Gewerk—
schaften, „Der Deutsche“ schreibt am 11. 11. 26 unter
der Überschrift, Arbeitgeber und Arbeitnehmer“ u. a. folgendes:
„Der sogenannte Arbeitgeber aber kommt und nimmt die
fertiggestellte Arbeit entgegen. Er nimmt für sich den über—
schießenden Gewinn, den Mehrwert der Arbeit, die von dem
Arbeitnehmer geleistet und gegeben wurde.“ Da haben wir
den Marxismus in Reinkultur! Ebenso eindeutig ist es,
wenn die „Deutsche Handelswacht“, das Organ des
deutschnationalen Handlungsgehilfenverbandes in Nr. 20,20
S. 172 in einem Aufsatz ,Unsere staatspolitischen Forde—
rungen“ von Paul Bröcker schreibt: „Auf dem Boden
des Klassenkampfes begegnen wir uns mit allen, auf dem
Boden des nationalen Klassenkampfes mit vielen Gewerk—
schaften“, wobei der Sinn des letzten Halbsatzes unklar bleibt
und die Formulierung des neuen Begriffs eines „nationalen
Klassenkampfes“ ein Musterbeispiel bietet für die Kunst, aus
zwei sich ausschließenden Begriffen einen Unbegriff zu kon—
struieren. Nächstens hören wir vielleicht auch noch vom
materialistischen Idealismus, vom nationalen Internationalis—
mus, vom trockenen Wasser und vom hölzernen Eisen.
Deutlich ist auch das, was Ad. Röder in seinem Buche
„Wege des Zentrums“ (Germania-Verlag Berlin 8. 40)
schreibt: ‚„Darum muß die Zukunftsparole der Sozialreform
() für den Arbeiter lauten: Die Industrie, die Fabrik, den
Arbeitern, die sich ihre Führer und Leiter wählen. Sind
        <pb n="27" />
        die Arbeiter die Besitzer des Unternehmens, so ist jeder
Einzelne von ihnen Eigentümer; er ist mit seiner ganzen
Person am Unternehmen interessiert, aus einer Fabriknummer
ist wieder Persönlichkeit geworden.“ (Ähnlich die West⸗
deutsche Arbeiterzeitung“ 15,26: „Die Fabrik den Arbeitern,
die sich ihre Leiter selbst wählen.““ Daß dieser „christliche“
Kommunismus für die sittliche, geschweige denn christliche
Seite seiner Forderungen (die auf dasselbe hinauskommen
was Alexander Tille „ökonomischen Harpagismus“ nannte)
kein Empfinden mehr hat, ist eine Frage für sich. Diese
bolschewistischen Forderungen aber auch noch mit der Unter—
stellung zu begründen, daß nur Besitz zur Persönlichkeit mache
und daß der Arbeiter erst durch Aneignung fremden Gutes
zur Persönlichkeit werde. ist zumindest ein Beweis für die
Begriffsverwirrung, in die man auf dem Wege eines grenzen—
losen Materialismus geraten ist.
Man kann leider nicht sagen, daß diese verheerende Ent—
wicklung bisher nur vereinzelte Blüten getrieben habe. Die
Marrxisierung der Bewegung greift bedenklich tief und weit.
Auf dem 10. Kongreß der christlichen Gewerkschaften be—
kannte man sich zu jenem materialistischen Gemeinschafts⸗
gedanken, der nichts mehr zu tun hat mit dem Fichteschen
Ideen von der sittlichen Gemeinschaft. Baltrusch führte u. a.
aus: „Das rein marristisch⸗individualistische Wirtschaftssystem
muß der Vergangenheit angehören. Der Wiederaufbau muß
planmäßig nach gemeinwirtschaftlichen Grundsätzen erfolgen.
Alle privatmonopolistischen Industrien sind der Volksgesamt—
heit dienstbar zu machen und unter gemeinwirtschaftliche
Verwaltung zu stellen. Die schon vorhandenen Organe
der Gemeinschaft bieten eine gewisse Grundlage für die
Weiterentwicklung () der Gemeinwirtschaft“ (ogl. Zentralblatt
der christlichen Gewerkschaften Deutschlands, 20. Jahrg.
Nr. 25 S. 235). In demselben Zentralblatt heißt es:
„Der Umbau der deutschen Wirtschaft zur Gemeinwirtschaft
ist nach wie vor das Ziel der christlichen Gewerkschaften“
        <pb n="28" />
        27 —

Nun, das ist auch das Programm der Sozial—
demokratie. Wo ist denn dann noch der Unterschied zu
den Programmforderungen, die Hilferding auf dem Kieler
Parteitag der Sozialdemokratie am 26. 5. 1927 (Vorwärts
Nr. 247 vom 27. 5. 1927) aufgestellt hat, wo es u. a.
heißt: „Jetzt fordert die Arbeiterschaft über die Sozial—
politik hinaus () Wirtschafts- und Betriebsführung
durch die Gesellschaft. Die Gesellschaft hat aber keine andere
Organisation bewußten Handelns als die Staatsorganisation ...
Privatbetriebliche Wirtschaftsführung des einzelnen Unter—
nehmens hat aufgehört, seine Privatsache zu sein ... Die
Führung eines Unternehmens ist gesellschaftliche Angelegen—
heit.“ Und hat Hilferding nicht recht, wenn er triumphierend
sagt: „Die Gewerkschaften müssen sich also im Zeitalter
des organisierten Kapitalismus immer mehr unmittelbar
sozialistische Aufgaben stellen. Das ist nicht etwa
nur das Ziel der freien Gewerkschaften, sondern die Tendenz
dringt auch bei den christlichen Gewerkschaften
durch!“ Willkommen ist uns dabei auch die Bestätigung
Hilferdings, daß eben diese marxistischen Forderungen in
Wahrheit mit „Sozialpolitik“ ganz und gar nichts mehr zu
tun haben!
Herr Dr. Wirth hat dann die Katze ganz aus dem
Sack gelassen, wenn er in Nr. 3/26 seiner Zeitschrift ,„Re—
publik“ kategorisch erklärt: „Die geschichtliche Eigentum s—
ordnung der Neuzeit und ihr Eigentumsbegriff
sind zum Abdanken verurteilt.“ Sehr richtig, nur
darum handelt es sich und das ist es, was sich heute
hinter der „sozialen Frage“ versteckt. Mehr und mehr
entpuppt sich die „soziale Frage“ als Deckschild für den
marristischen Vorstoß gegen die Grundlagen unserer Ge—
sellschafts⸗ und Wirtschaftsordnung. Wir geben eine Probe
aus Nr. 183 des „Deutschen“, der Zeitung des „Deutschen
Gewerkschaftsbundes“ vom 5. 8. 1928 auszugsweise wieder
        <pb n="29" />
        — ohne dadurch den Sinn zu entstellen —, damit sich jeder
überzeugen kann, wohin die Fahrt geht.
Die Vorbemerkung des „Deutschen“ lautet:
„Gegenwärtig ist die Debatte über die Eigentumsfrage
in weiten Kreisen sehr rege. Wir veröffentlichen daher
folgende Zuschrift, obwohl wir nicht in allen Punkten da—
mit einverstanden sind. Wir glauben aber, daß sie die
Stimmung weiter () und nicht unwichtiger () Kreise zum
Ausdruck bringt.“
Dann heißt es:
„Für jeden, der Augen hat zu sehen, ist es sichtbar, wie
sich tiefgreifende revolutionäre Bewegungen verbreiten.
Vom Geistigen, vom Sittlichen und Religiösen her gegen
den Kapitalismus, gegen das kapitalistische Wirtschafts—
und Gesellschaftssystem, das trotz demokratischer Staats—
und Regierungsformen, trotz einer scheinbaren völligen
politischen Freiheit die große Masse der Arbeitenden zu
einer menschenwürdigen Existenz nicht kommen läßt. Ob—
wohl — daran ist trotz aller wirtschaftlichen Schwierig⸗
keiten nicht zu zweifeln — dies durchaus im Bereich des
Möglichen liegt. Das Zusammenleben der Menschen, der
Völker, ist durchseucht und vergiftet von dem unheiligen
Geist des Kapitalismus; Klassenkampf und Klassenhaß
sind bis zur Unerträglichkeit gesteigert.“
„Heute ist die Erkenntnis allgemein: der Kapitalismus
ist seinem Wesen nach schlecht und zu verwerfen. Heute
hat sich das Urteil des Jesuitenpaters Pesch durchgesetzt:
der individualistische Kapitalismus steht im schroffsten
Gegensatz zur christlichen Soziallehre und Moral.
Kapitalismus und Christentum stehen sich ein—
ander gegenüber wie Feuer und Wasser.“
„An dieser Stelle wurde bereits gesagt, das bedeute
eine Revolution vom Christlichen her. Diese Fest—
stellungen und Schlußfolgerungen haben, begreiflicherweise,
den Nutznießern des kapitalistischen Systems mißfallen-
        <pb n="30" />
        29

Sie jammern und schmähen, werfen uns kommunistischbolschewistische
 Gesinnung und Pläne vor. Sie behaupten,
das Privateigentumsrecht gründe sich auf das Naturrecht
und das christliche Sittengesetz. Und sie zitieren die Bibel,
die Kirchenväter, Leo XIII. u. a. m. Es hilft schon nichts,
sie zitieren falsch und berufen sich umsonst. Primäres
Naturrecht? Gehört nicht alles in der Welt allen?
Ist das Produkt der Arbeit und Mühe nicht für alle
bestimmt? Wo verlangt „Naturrecht“, daß nur eine
schmale Schicht in Überfluß und Macht leben soll, die
Masse aber in Not und Unfreiheit? Und wo schützt
die christliche Lehre ein ,‚, Recht“ auf Privateigentum,
das im System seiner Anwendung solche Folgen zeitigt?
Das christliche Sittengesetz kennt kein freies Verfügungs⸗
recht über Privateigentum, es kennt nur ein gebundenes.
Ein Eigentumsrecht, das rechtliche Verpflichtungen an die
Allgemeinheit, an den Nächsten einschließt. Das wird
selbst von den Anhängern eines extremen Eigentumsrechts
nicht bestritten“.
„Man drehe es, wie man will: vor Gott gibt es kein
Eigentumsrecht und auch nicht in der natürlichen
menschlichen Ordnung, welches das Recht des
Nächsten auf eine menschenwürdige Existenz be—
einträchtigen kann.“
„Es bedarf keines Beweises mehr, seit das kapitalistische
Wirtschafts- und Gesellschaftssystem die Welt beherrscht,
versündigt es sich gegen natürliches Recht und christliches
Sittengesetz. Daraus aber ergibt sich eine Folgerung von
größter Tragweite. Man mag sich noch sehr dagegen
sträuben, die heutige Verteilung des Eigentums
entspricht nicht den christlichen Grundsätzen, denn sie ist
nicht mit ihnen zustande gekommen. Ich weiß sehr wohl,
daß sich gegen diese Folgerung heftiger Widerspruch und
Bedenken geltend machen werden. Aber sie ist folgerichtig;
das Eigentumsrecht der heutigen Besitzer steht
        <pb n="31" />
        29

auf wackligen Füßen. Denn es ist kein auf christlichen
Grundsätzen begründetes und nach christlichen Grundsätzen
erworbenes Recht.“
„Wer kann einer christlich-revolutionären Bewegung
nach all dem Gesagten verwehren, auf eine Revision
der heutigen Eigentumsverteilung hinzudrängen?
Und hat sie weiter nicht natürliches Recht und christliches
Gesetz auf ihrer Seite, wenn sie dem heutigen kapitalistischen
System zu Leibe geht, in dem das Privateigentum seiner
ursprünglichen natur- und gottgewollten Bestimmung nicht
mehr dient und nicht mehr dienen kann? Wir wollen
nichts weiter als eine menschenwürdige Existenz für jeden,
der arbeiten will und kann. Menschenwürdige Existenz in
Freiheit, Frieden und bürgerlicher Gemeinschaft. Nach dem
Willen und Gebot Gottes. Dem steht der Kapitalis—
mus als Wirtschafts-, Gesellschafts- und Staatssystem im
Wege. Darum muß er bekämpft und überwunden werden
vom Geistigen, Religiösen her. Die Zeit ist da.“
Der blasphemische Mißbrauch des christlichen Gedankens
zur Begründung dieses marxistischen ‚ Harpagismus“ steht auf
derselben Höhe wie das Jonglieren mit dem Begriff des Kapitalis⸗
mus. So kann man auch den Bolschewismus „christlich“ be—
gründen und das 7. Gebot wegeskamotieren. Hält man sich
noch die unmißverständliche Drohrede des christlichen Gewerk—
schaftsführers Imbusch in Essen (abgedruckt in, Der Deutsche“
Nr. 17 vom 21. 1. 1925) vor Augen, dann rundet sich das Bild
ab, und es kann eigentlich kein Zweifel mehr bleiben an
dem, was ist. Man kann die Genugtuung des „Vorwärts“
Nr. 224 vom 25. 9. 1926) über diese Entwicklung ver—
stehen, wenn er unter der Überschrift „Bekehrter Katholi—
zismus“ zu den Ergebnissen des Kongresses der christlichen
Gewerkschaften im Anschluß an Feststellungen des christlichen
Gewerkschaftsführers Joos u. a. sagt: „Die gleiche Arbeiter—
schaft, der man jahrzehntelang vorgepredigt hat, daß der
Klassenkampf verwerflich sei und gegen das göttliche Sitten—
        <pb n="32" />
        — 31 —

gesetz verstoße, bekennt sich klar und eindeutig zu den Prin⸗
zipien des Klassenkampfes. ... Jahrzehntelang war das
Zentrum stolz darauf, die katholische Arbeiterschaft als un—
überwindliches Bollwerk gegen die rote Gefahr zu preisen.
Wenige Jahre Nachkriegszeit, und die Zentrumspartei muß
einsehen, daß auch die katholische Arbeiterschaft gegen die
rote Gefahr nicht mehr immun ist.“ Der Aufsatz ist auch
im übrigen höchst lesenswert. Die Entgegnung, die Joos
darauf im „Deutschen“ (2. 10. 1926) gefunden hat, ist
kaum geeignet, die Feststellungen des „Vorwärts“ abzu—
schwächen. Eher könnte man das Gegenteil sagen.
Die Ursache zu dieser Entwicklung liegt nicht nur in der
Radikalisierung der katholischen Arbeiter durch Erzberger
und Wirth, sondern es kommt dabei die Auswirkung des
Gewerkschaftsgedankens als solchen in Frage, so wie er
nun einmal in Deutschland aufgezogen war und ist. Die
christlichen Gewerkschaften wollen nicht Marxisten sein, aber
sie stellen die Organisationsform und Wirkungsart des
Marxismus dar. Treffend sagt der Führer der landwirtschaft⸗
lichen Werksgemeinschaftsbewegung von Rohr-Demmin:
„Die Lehre des Marxismus wird abgelehnt, seine Betätigungs⸗
form aber bestätigt“ (Berliner Börsenzeitung Nr. 388 vom
2. 8. 1927). Wie sehr aber mit der Organisationsform die
Lehre Boden gewinnt, ist oben angedeutet. Der gewerkschaft—
liche Organisationsgedanke führt in jener spezifischen Ge—
staltung als solcher zur Klassen- und Klassenkampfidee.
Dieses Gewerkschaftsprinzip führt, weil es unorganisch ge⸗
faßt ist, als solches ohne Rücksicht auf seine „freie“, „christ⸗
liche“ oder „demokratische“ Aufmachung früher oder später
zum Marxismus. Wenn es eines Beweises dafür bedurft
hätte, so wäre er durch die Geschichte der christlichen Gewerk⸗
ichaften erbracht.
Wir haben uns auch in der Frage des Marxismus in
eine seltsame Begriffsverwirrung hinein gelebt. Manche
meinen, der Marxismus stelle sich in einer Farbe dar, etwa
        <pb n="33" />
        32

in der roten Farbe, und sehen die Scheidung zwischen Marxisten
und Richtmarristen darin, ob einer sozialdemokratisch oder kommu⸗
nistisch wählt oder nicht. Das ist ein sehr gefährlicher Irrtum.
Der marxistische Grundgedanke ist der Klassengedanke
und Klassenkampfgedanke. Wer auf seinem Boden steht ist
Marxist in des Wortes vollster und gefährlichster Bedeutung.
Aber wir sind ja heute in der Begriffsverwirrung und in der
Umwertung aller Werte so weit, daß auch kommunistische
Eier mit Appetit verzehrt werden, wenn sie schwarz-weiß⸗
rot oder ähnlich angestrichen sind. Was ist denn Marxismus?
Marxismus ist alles, was den schaffenden, schöpferischen Geist
bindet, alles, was die Produktion in unnatürliche Fesseln
schlägt, alles, was Leistung, Lohn und Preis zwangs—
mäßig nivelliert, alles, was natürliche organische Einheiten
und sittliche Gemeinschaften zerreißt. Mit anderen Worten:
Marxismus ist alles, was die wirtschaftliche und geistige
Freiheit und die Selbstverantwortlichkeit der Persönlichkeit
erschlägt, was den Schaffenden untergehen läßt in einer
organisierten, oder vielmehr mechanisierten Herde.
Selbstverständlich deckt sich Marxismus nicht mit deutscher
Arbeiterschaft. Es ist eine vermessene Leichtfertigkeit, beide
in einen Topf zu werfen und als gleichartige Begriffe zu
behandeln. Es ist heute sehr die Frage, wo der Marxis—
mus verwüstender gewirkt hat, ob in verhetzten Arbeiter- oder
in verbildeten Gelehrtenköpfen oder in gewissen Wirtschafts—
büros und in den Klubsesseln einzelner Wirtschaftsverbände.
Mir scheint oft, als ob das Sichaufbäumen gegen die wirt—
—DDD—
Zwangsgedanken in Arbeiterkreisen heute stärker sei als in
manchen Kreisen der deutschen Unternehmerschaft.
5. Hinsichtlich der eigenartigen Stellungnahme gewisser
Kreise der evangelischen Kirche zur sozialen Frage und
zur Gewerkschaftsfrage im besonderen sei auf folgendes auf—
merksam gemacht. Die christliche Gewerkschaftsbewegung ist
eine Schöpfung der katholischen Kirche, entstanden aus
        <pb n="34" />
        383

1

y

J

dem zweifellos sittlichen Gedanken der Abwehr des Klassen—⸗
gedankens (s. o. 4). Die katholische Kirche hat sich als
solche der Herrschaft über die Bewegung aber nicht lange
erfreuen dürfen. Die Bewegung wurde im Laufe der vor⸗
genannten Entwicklung sehr bald zu einem politischen Macht—
mittel der Zentrumspartei. (Auf den historischen Streit
der „Berliner Richtung“ gegen „München-Gladbach“ kann
hier nicht eingegangen werden.) Tatsache ist, daß heute auch
der Einfluß der katholischen Bischöfe auf die Bewegung, vor
allem seit ihrer Marrisierung, gleich Null ist. Mag dem
nun sein, wie ihm will: Es ist ein überaus großer Irrtum,
von einem maßgeblichen oder gar ausschlaggebenden evan—
gelischen Element in dieser Bewegung zu sprechen. Sollte
man sich in der evangelischen Kirche etwa mit der Hoff—
nung tragen, denjenigen Einfluß auf die Gewerkschafts—
bewegung zurückzugewinnen, den die straffer organisierte und
zielsicherer arbeitende katholische Kirche verloren hat, so würde
man sich in einer recht bedenklichen Täuschung befinden —
ganz abgesehen davon, daß man Schäden und Krankheits—
erscheinungen (vgl. oben II 2) nicht dadurch heilt, daß man
sie mitmacht.

III. Grundsützliches zur Werksgemeinschafts⸗
bewegung.
1. Es ist, was häufig nicht geschieht, zu trennen
zwischen Werksgemeinschaftsbewegung und wirtschaftsfriedlicher
Arbeitnehmerbewegung. Beide haben zwar ethisch ähnliche
Grundlagen, aber organisatorisch nichts miteinander zu tun.
Des näheren sei hierzu verwiesen auf meine Arbeit „Werks—
—
richten“ des „Bundes für Nationalwirtschaft und Werks—
gemeinschaft vom 1. 4. 1928 GBerlin W., Bülowstr. 20.)
Der wirtschaftsfriedliche Gedanke selbst ist uralt. Er ist älter
als die Gewerkschaften. Er ist so alt wie die deutsche
Wirtschaft selbst, die ja nur auf der Grundlage des Wirt⸗
Päd. Mag. 1285. Bang.
        <pb n="35" />
        34

schaftsfriedens entstanden und groß geworden ist und die
entzwei ging,. als diese Grundlage aufgegeben wurde. Als
terminus technicus, also als bewußte Abwehrbezeichnung
gegen den Gewerksschaftszwang ist der wirtschaftsfriedliche
Gedanke in Gestalt des Werkvereins gedankens entstanden
in den ersten Jahren dieses Jahrhunderts. Die Geschichte
der Werksvereinsbewegung geht über die großen Etappen:
„Gelber Arbeitsbund“ (1907), „Bund deutscher Werkvereine“
1910), „Kartellverband deutscher Werkvereine“ (1913),
„Hauptausschuß nationaler Arbeiter⸗ und Berufsverbände
Deutschlands“ (Oktober 1913), „Deutscher Arbeiterbund“
November 1918),,Nationalverband deutscher Gewerkschaften“
(1919), „Nationalverband deutscher Berufsverbände“ (1921).
Letzterer war die Zusammenfassung der inzwischen wieder ge⸗
trennten „Reichsbund vaterländischer Arbeiter- und Werk—
vereine“, „Reichslandarbeiterbund“ und „Reichsbund deutscher
Angestellten-Berufsverbände“ )y. Das Wesen dieser Werk⸗—
vereins bewegung ist das einer Arbeitnehmervereins—
bewegung. Ihr sittlicher Zweck ist: Vertretung von Arbeiter—
interessen auf der Grundlage organischer Wirtschaftsauffassung.
Diese Werkvereine waren und sind eine gesunde Reaktions—
bewegung gegen gewerkschaftlichen Terror und insbesondere
Streikterror. Sie sind also eine Arbeitnehmerbewegung.
2. Die Werksgemeinschaftsbewegung? hingegen ist weder
eine Arbeitnehmer⸗- noch eine Arbeitgeberbewegung. Sie will

i) VBgl. Vorwerck, „Die wirtschaftsfriedliche Arbeitnehmerbewegung
Deutschlands in ihrem Werden und ihrem Kampfe um Anerkennung“
Verlag Gustav Fischer, Jena).
2) Die Werksgemeinschaftsbewegung in den von uns verstandenen
Sinne ist in Landwirtschaft und Industrie selbständig nebeneinander
entstanden und hat sich zwar in gleichlaufenden, aber sich nicht völlig
deckenden Linien entwickelt, was bei der Verschiedenartigkeit der
Betriebsart selbstverständlich erscheint. In der Landwirtschaft ist
Träger der Werksgemeinschaftsbewegung der Pommersche Landbund.
In der Industrie ist die Bewegung mit ihrem nachstehend ge—
schilderten Inhalt entstanden aus Vorarbeiten des Verfassers mit
Industriellen des Kreises Elberfeld-Mettmann, die bis ins Jahr 1920
        <pb n="36" />
        — 35 —

weder die Arbeiter „isolieren“ und der Willkür der Unter—
nehmer preisgeben, noch will sie die Unternehmer entrechten
und nach einem von der Gewerkschaftsbewegung zum Teil
bereits aufgenommenen kommunistischen Rezepte die eigent—
lichen Unternehmerfunktionen auf die Arbeiter übertragen.
Sie ist eine Wirtschaftsbewegung, d. h. sie will eine
grundlegende Umgestaltung der Wirtschaftsorganisation, der
Wirtschaftsverfassung als solcher auf der Grundlage der
organischen Wirtschaftsauffassung. Sie erstrebt also den
organischen Aufbau der Wirtschaft auf dem sittlichen und
wirtschaftlichen Gemeinschaftsgedanken. Werksgemeinschaft
ist ein wirtschaftsorganisatorischer Lösungsversuch auf der
Grundlage einer dem Marxismus gegensätzlichen weltanschau—
lichen Einstellung, deren Ausgangspunkt und Träger die
Erkenntnis der Wirtschaft als eines einheitlichen Organis⸗
mus und die Erkenntnis des Zusammenhanges zwischen
Wirtschaft und Volkstum ist. Es geht deshalb durchaus
nicht an, wie es hier und da, vor allem von Gegnern der
Werksgemeinschaftsbewegung, geflissentlich geschieht, Werks—
gemeinschaften und Werkvereine in einen Topf zu werfen
und die Begriffe auszuwechseln. Dadurch wird lediglich eine
öffentliche Begriffsverwirrung hervorgerufen, die, wie jede
Unklarheit, der Sache Schaden tut. Leider hat diese Be—
griffsverwirrung auch schon in die wissenschaftliche Literatur
hinübergegriffen. Beispiele dafür finden sich in der Samm—
lung wissenschaftlicher Gutachten zur Frage der Tariffähigkeit
von Werkvereinen (zusammengestellt von Wilhelm Schmidt
im Deutschland-Verlag, Berlin SW. 68). Dort wird zu—

zurückreichen und die schließlich im „Bunde für Nationalwirtschaft und
Werksgemeinschaft“ (Berlin W. 57, Bülowstraße 20) ihre organisatorische
Fassung gefunden haben. Des näheren verweise ich wegen der Ent—
stehungsgeschichte auf den „Anhang“ meiner Arbeit „Deutsche Wirt—
schaftsziele (Verlag Hermann Beyer &amp;amp; Söhne [Beyer &amp;amp; Mannl, Langen⸗
salza) und auf Nr. 7 der „Wirtschaftsnachrichten“ des „Bundes für
Nationalwirtschaft und Werksgemeinschaft“ vom 1. 4. 1928 (Berlin W.
Bulowstraße 20).
        <pb n="37" />
        36

treffend festgestellt, daß zwar Werkvereine, nicht aber Werks—
gemeinschaften von der heutigen marxistischen Gesetzgebung
als „wirtschaftliche Vereinigungen“ im Sinne des Tarif—⸗
rechts anerkannt werden. Oertmann sagt mit Recht, daß
der Begriff der „Vereinigung“ nach 8 1 der leider noch
heute maßgeblichen Verordnung vom 23. Dezember 1918
solche Vereinigungen ausschließt, „in denen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer gemeinschaftlich zusammengeschlossen sind“.
Er verstrickt sich aber in einen seltsamen Widerspruch, wenn
er im Vordersatz sagt, „daß auch die Werksgemeinschaften“
Vereinbarungen im Sinne der Verordnung vom 23. De—
zember 1918 seien. Erklärlich ist der Widerspruch nur
dadurch, daß Oertmann unter Werksgemeinschaften offenbar
die betrieblichen Zusammenschlüsse von Arbeitern, also die
Werkvereine, versteht. Daß es sich in der Tat so verhält,
ergibt sich auch aus einer anderen Stelle seines Gutachtens,
wo er ausdrücklich die betrieblichen Arbeiterzusammenschlüsse
„Werksgemeinschaften“ als die „sogenannten Wirtschafts—
friedlicher“ nennt. Dasselbe tut Kaskel, wenn er in
seinem Gutachten von den „Vereinigungen der Arbeitnehmer
auf betrieblicher Grundlage“ als von „Werksgemeinschaften“
spricht. Damit wird in die wissenschaftliche Literatur ein
neuer Begriff von Werksgemeinschaft gebracht, dem wir
widersprechen müssen. (ÜUber die organisatorische Aus—
gestaltung der Werksgemeinschaft vgl. unten IV A.)
In der Tat sind heute Werksgemeinschaften, also Zu—
sammenschlüsse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, infolge
einer rein marxistischen und m. E. verfassungswidrigen Ge—
setzgebungs- und Verwaltungspraxis ohne Rechtswirkung.
Solche Rechtswirkung kommt nur „wirtschaftlichen Ver—
einigungen“ zu, und darunter versteht jene Praxis lediglich
Zusammenschlüsse von Arbeitgebern und Zusammenschlüsse
von Arbeitnehmern. Man hat sich zwar bis heute gescheut
diesen Begriff, gesetzlich festzulegen und damit die marxistische
Desorganisation unserer Wirtschaft gesetzlich anzuerkennen
        <pb n="38" />
        2237

Aber man tut in der Praxis so, als ob das geschehen sei.
In einer soeben (Juli 1928) erschienenen Entscheidung des
Reichsarbeitsgerichts heißt es: „Der Begriff einer solchen
(wirtschaftlichen Vereinigung“) ist im Gesetz nicht erläutert,
das Reichsarbeitsgericht schließt aber aus seiner Entstehungs⸗
geschichte, daß es zumindest allen tariffähigen Arbeit—
geber- und Arbeitnehmerverbänden im arbeitsgericht—
lichen Verfahren Parteifähigkeit geben wollte und gegeben
hat. Tariffähig ist jede Arbeitnehmervereinigung,
deren Mitglieder sich in ihrer Eigenschaft als Arbeit—
nehmer zu einer organisierten Einheit zusammengetan haben
und zu deren Aufgaben es gehört, den Arbeitgebern gegen—
über die wirtschaftlichen Arbeitnehmerinteressen zu wahren
und zu ihrer Förderung Einfluß auf die Festsetzung von
Arbeits- und Lohnbedingungen zu gewinnen.“
Das, worum es sich eigentlich handelt, kommt ehrlich
zum Ausdruck in der „Gewerkschaftszeitung“, dem Organ des
Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes, wo es heißt:
„Den Begriff „wirtschaftliche Vereinigungen“ kann man über⸗
haupt nicht rechtlich, sondern nur aus dem praktischen Leben
erklären . . . Es handelt sich hier niemals um eine
Rechtsfrage, sondern immer um eine Machtfrage.“
Das ist richtig: Es handelt sich um die marxistische Ver⸗
gewaltigung des organischen deutschen Wirtschaftsgedankens.
Mit welchem Zielbewußtsein der Marxismus danach strebt,
hat Hilferding in seiner Rede vor dem Betriebsräte—
Kongreß vom 8. 7. 1920 zum Ausdruck gebracht, wenn er
u. a. sagt: „Die Aufgabe ist ... im Betriebe die gesamte
Arbeiterschaft zusammenzufassen, dafür zu sorgen, daß sie zu—
sammengefaßt wird nicht im Interesse des Betriebs—
zweckes. ... Das ist die große Gefahr, daß durch diese
Zusammenfassung für den Kapitalisten (), für den Betriebs—
zweck, sie sich nun tatsächlich verleiten lassen könnten, un⸗
mittelbare kleinliche Betriebsinteressen im Einzelbetriebe mit
durchsetzen zu wollen ... es ist eine außerordentliche Gefahr,
        <pb n="39" />
        38 —

daß dadurch der Kampf der Arbeiterklasse von der Haupt⸗
sache abgelenkt wird. ... Diese Gefahr muß vermieden
werden um jeden Preis und sie können sie vermeiden,
wenn sie nicht den Betriebszweck im Auge haben,
sondern wenn sie im Auge haben den Zweck, für den
sie (d. h. die Arbeiter) wirklich da sind, nämlich das
sozialistische Klasseninteresse des Proletariats.
Dem Betriebszweck müssen sie entgegensetzen den
Zweck, den Sozialismus zu erkämpfen.“
Darum und um nichts anderes handelt es sich. Es ist
für die Ideologie des Marxismus höchst bemerkens wert, daß
unter „Kapitalist“ also der Betriebszweck verstanden wird!
Darum auch die Formulierung des Begriffs von der „wirtschaft—
lichen Vereinigung“ und seine Zielrichtung gegen den „Be—
triebszweck“. Darum die bis zum fanatischen Haß gesteigerte
tiefe Abneigung gegen den organischen deutschen Wirtschafts—
gedanken und seinen Ausdruck durch den Werksgemeinschafts—
gedanken. Deshalb darf der deutsche Unternehmer (wie lange
noch?) mit seinen Arbeitern zwar einen Kegelklub und seinen
Skatklub gründen, er darf sich aber wirtschaftlich nicht
mit ihnen zusammenschließen. Das ist Todsünde wider
den heiligen Geist der „sozialen“ Frage. Wenn Arbeiter das
versuchen, werden sie nach dem Zentralblatt der christlichen
Gewerkschaften vom 17. 1. 27 zu unsittlichen Kräften, zu
„asozialen und antisozialen“ Elementen, und nach der Zeitung
des Deutschen cchristlich-nationalen) Gewerkschaftsbundes
„Der Deutsche“ vom 9. 12. 26 werden sie „verächtlich“ und
gebrandmarkt als „Überläufer“.
Auf die Rolle, die der Begriff der „wirtschaftlichen Ver—
einigung“ bei der Vergewaltigung der Werkvereine gespielt
hat und spielt, sei hier nicht eingegangen, da wir hier aus—
schließlich von Werksgemeinschaft sprechen. Nur darauf sei
noch hingewiesen, mit welchen Mitteln man im Interesse des
gewerkschaftsmonopolistischen Massentarifzwanges auch den
Abschluß von Werkstarifen unmöglich zu machen sucht, ohne
        <pb n="40" />
        — 89 —

Rücksicht auf den Willen der Arbeiterschaft und darauf, ob
ihre Lebensinteressen dadurch besser gewahrt werden. Es
gibt bekanntlich noch keinen gesetzlichen Zwang für die
Arbeitgeber, sich zu Arbeitgeberverbänden zusammenzuschließen.
Schließt sich ein Arbeitgeber einem solchen Verbande nicht
an, dann liegt auch heute noch die Möglichkeit vor, daß er
unter bestimmten Voraussetzungen mit seinen Arbeitern und
Angestellten wenigstens zu einem Werktarif gelangt. Solche
Arbeitgeber sind zweifellos nicht die unsozialsten. Auch dem
will man jetzt einen Riegel vorschieben. Nachdem man jahr⸗
zehntelang die Arbeitgeberverbände als Auswurf der Hölle
bekämpft hat, strebt jetzt ausgerechnet die Gewerkschaftsbürokratie,
 wie nach dem praktisch ja bereits erreichten Ge—
werkschaftsmonopol, auch nach einem — Arbeitgeber—
verbandsmonopol! Als Vorkämpfer tritt hier der Deutsch—
nationale Handlungsgehilfenverband auf dem Plan. In
seinen Forderungen an den deutschen Reichssstag vom 15. 6. 28
heißt es unter IIb u. a.: „Wir legen besonderen Wert darauf,
daß den Arbeitgeberverbänden die Möglichkeit genommen
wird, sich durch, Satzungsänderung oder durch Schein—
auflösung tarifunfähig zu machen“, und weiter: „Die Fällung
des Schiedsspruchs soll auch dann nicht abgelehnt werden
dürfen, wenn eine Gruppe von Arbeitgebern es zu dem Zwecke
vermeidet, sich zu einer wirtschaftlichen Vereinigung zusammen⸗
zuschließen“ Schlagender kann wohl nicht dargetan werden,
um was es sich heute handelt.
3. Der Werksgemeinschaftsgedanke hat hiernach drei Grund⸗
lagen: eine ethische, eine wirtschaftliche und betriebs—
technische und eine verfassungsrechtliche.
A. Hinsichtlich der ethischen Begründung, die auch für
eine wahrhaft „christliche“ Betrachtung besonders in Frage
kommen dürfte, gilt folgendes: i)

3) Es ist dringend zu hoffen, daß sich die hier vertretenen Ge—
danken allmählich auch in den christlichen Gewerkschaften durchsetzen und
daß in all diesen Fragen schließlich doch noch eine Einheitsfront erreicht
        <pb n="41" />
        — 40 —

a) Der tragende Gedanke des menschlichen Lebens und
insbesondere des Lebens eines Volksganzen ist der Gedanke
der sittlichen Gemeinschaft. Nur als solcher ist der Gedanke
der Volksgemeinschaft überhaupt denkbar. Wie der Mensch
als geistiges Wesen nicht autark ist, sondern erst aus und
in der Gemeinschaft existiert (Luther, Fichte und der vom
Universalismus wieder aufgenommene Idealismus der
klassischen Philosophie), so sind auch alle menschlichen Be—
tätigungen nur aus und in der Gemeinschaft möglich. Alle
Teilerscheinungen der Volksgesamtheit (des Zweckganzen), also
alle gesellschaftlichen Erscheinungen, sind Teilerscheinungen
eines Gemeinschaftslebens. Die Scheidung, die ein rein
rationalistischer Teil der soziologischen Wissenschaft vorsieht
in „Gesellschaft“ und „Gemeinschaft“, setzt Sekundäres und
Primäres in das Verhältnis der Koordination. Auf
rationalistischem Wege, wie etwa in Amerika, läßt sich die
soziale Frage bei uns in Deutschland nicht lösen. Das
möchte ich in aller Bescheidenheit denjenigen Kreisen der
Soziologie zu bedenken geben, die wesentlich mit dem Begriff
einer „vernunftgemäßen Scheidung der Interessen“ glauben
ans Ziel kommen zu können. Damit kommen wir nicht
weiter, genau so wenig, wie mit dem bloßen, auf sich ge—
stellten Berufsstandsgedanken. In Amerika liegen die Dinge
anders. Es gibt in Amerika Gewerkschaften in unserem
Sinne nicht. Es gibt drüben trotz eines ganz krassen
Materialismus auch nicht die gefährliche Ideologie von
„Ausbentern“ und „Ausgebeuteten“. Es gibt drüben auch nicht
den marxistischen Irrtum, daß Arbeiter und Unternehmer sich
ausschließende, einander feindliche Wirtschaftstypen seien. Es
gibt drüben auch nicht jene marrxistische Ideologie, daß Unternehmer
und Arbeiter „soziale Gegenspieler“ seien, die bei uns bis in
christliche und nationale Kreise hinein nachgeredet und heute
wird. Geringe Ansätze dazu, die vielleicht Hoffnung lassen, sind vor—
handen. Wer wirklich auf christlichem Boden steht, dem sollte gerade
der Werksgemeinschaftsgedanke einleuchten.
        <pb n="42" />
        41

zur Grundlage einer volksverderblichen Gesetzgebung gemacht
wird. Als die deutschen Gewerkschaftsführer von ihrer
Studienreise nach Amerika und dem Besuche des 45. Jahres⸗
kongresses des amerikanischen Gewerkschaftsbundes zurück
kamen, der mit einem Gebet und dem staatsbürgerlichen Be—
kenntnis begann, waren sie tief enttäuscht darüber, daß sie alle
jenen Ideologien, die man bei uns für Wirklichkeiten hält,
drüben nicht angetroffen hatten)).
Dabei ist es in Amerika in der Tat nicht eine sittliche
Idee, die den Gedanken der Nationalwirtschaft und als ihre
Grundlage den Gedanken der Schicksalsverbundenheit zwischen
Unternehmer und Arbeiter trägt, so in den works councils
Werkvereine) und den shop commitees (werksgemeinschaft⸗
liche Betriebsausschüsse). Sondern dieses Wunder, wenigstens
für Deutsche ein Wunder, — zaubert drüben bereits ein rein
materieller Zweckgedanke in die Wirklichkeit: der Gedanke der

1) Im höchsten Grad bemerkenswert ist auch das fast einhellige Be—
kenntnis zur organischen Wirtschaftsauffassung und zum Wirtschaftsfrieden
des Englischen Gewerkschaftskongresses in Edinburgh im Sep—
tember 1927. Der Präsident des Kongresses Georg Hicks: „Eine
Diskussion auf dieser Basis (Gemeinschaftsarbeit mit den Unternehmern
zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit der Industrie als der Daseinsgrundlage
beider Teile) würde beide Teile den harten Wirklichkeiten der wirtschaftlichen
Lage ins Gesicht sehen lassen.“ Ben Turner, Führer der Textilarbeiter:
„Wir brauchen den Wirtschaftsfrieden, daher werde ich für ihn arbeiten,
solange ich lebe. Das mag unpopulär sein, aber die Arbeiter haben die
Streiks und die Kämpfe satt und wollen endlich Frieden haben. Ich
bin für den neuen Geist in der Industrie (gemeint ist die betriebliche
Gemeinschaftsarbeit). Wir brauchen diesen neuen Geist unter den Arbeit—
gebern wie unter uns selbst. Wenn dieser neue Geist unser Volk zu
einem vernünftigen, sicheren, rechtschaffenen und erfolgreichen Leben führt,
nicht nur finanziell, sondern auch geistig und sozial, dann bin ich für
den neuen Geist in der Industrie!“ (Hamburger Nachrichten
vom 29. September 1927.) Glückliches England! Wenn bei uns einer
das sagt, wird er bis in die Kreise unseres pseudowissenschaftlichen
Pseudosozialismus hinein zu einem unmittelbar oder mittelbar von den
„Unternehmern“ Gekauften gestempelt. Mindestens ist er „Sozial⸗
renktiongr“
        <pb n="43" />
        42

Leistung und der sachgemäßen Entlohnung der Leistung
unter schonungsloser Ausmerzung des Leistungsunwilligen.
In der Tat kommt man also in Amerika mit einer „ver—
nunftgemäßen Scheidung der Interessen“ durch. Ein selbst—
bewußter amerikanischer Arbeiter würde eine deutsche Ge—
werkschaft als eine unnatürliche Zwangsanstalt, die seinen
Persönlichkeitswert erstickt, ablehnen. Und eine amerikanische
Gewerkschaft würde z. B. Arbeiter, die den Akkord drücken,
wahrscheinlich in einer Kaltwasserheilanstalt unterbringen.
Der Amerikanische Gewerkschaftsbund aber würde, falls er
das zweifelhafte Vergnügen hätte, innerhalb der heutigen
deutschen Wirtschaftsverfassung zu wirken, sicherlich zunächst
die Beseitigung des Reichsarbeitsministeriums und seiner
Unterveranstaltungen verlangen, und das alles im Namen
der Freiheit.
Bei uns in Deutschland würde der Gedanke der Selbst—
verantwortlichkeit und der Leistung und eine vernunftgemäße
Scheidung der „Interessen“ nicht genügen, um die Idee der
Nationalwirtschaft und ihres Trägers, der Werksgemeinschaft,
zu begründen. Das liegt nicht nur daran, daß bei uns der
Marxismus bis tief in nationale, völkische und christliche
Kreise hinein die Geister krank gemacht hat. Es liegt auch
nicht nur daran, daß die falsch begründete und gerichtete
deutsche soziale Gesetzgebung eine überaus verhängnisvolle
entsittlichende Wirkung ausgeübt und den menschlichen
Persönlichkeitswert weithin erstickt hat.) Der tiefste Grund
ist ein völkischer, d. h. er liegt in unserer Volks art begründet.
Der deutsche Mensch, auch der deutsche Arbeiter, will und
kann nicht am Diesseitstroge satt werden, trotz des Marxismus,
der eben deshalb niemals dauernd ans Ziel kommen wird.
Der deutsche Arbeiter hat nicht nur eine Lohntüte, nicht nur
ein Bedürfnis nach „Interessenscheidungen“, sondern er bringt

) Ich verweise u. a. auf die Bücher von Erwin Liek: „Der Arzt
und seine Sendung“, 5. Aufl. und „Die Schäden der sozialen Ver—
sicherungen“ 2. Aufl., (Verlag J. F Lehmann-München).
        <pb n="44" />
        45

eine Seele mit in die Fabrik. Er steht als Mensch höher
als alle die, mit denen er sich nach dem marristischen
Katechismus in „internationaler Solidarität“ verbunden
glaubt und denen er, nach dem höhnischen Zeugnis französischer
Sozialisten, doch nichts anderes ist, als der internationale
Packesel. Weil der deutsche Arbeiter — übrigens auch der
deutsche Unternehmer — eine Seele hat, des halb ist die
sogenannte soziale Frage in Deutschland, schwerer zu lösen
als irgend wo anders. Ob man das nun gern hört oder
nicht, ob man es für wissenschaftlich hält oder nicht: bei der
Eigenart unseres Volkstums kommen wir in Deutschland
ohne Ethik nicht aus. Wir werden niemals etwas erreichen,
wenn wir es ethisch nicht begründen können. Wir müssen
zurück zum sittlichen Wesen einer Sache, wenn wir sie
institutionell einrichten wollen. Das gilt sowohl für die
Frage der nationalen, wie der sozialen Bindung der Wirt—
schaft. So müssen wir zurück zum sittlichen Gedanken der
Gemeinschaft. Auch die Wirtschaft ist eine Gemeinschaft.
Nur deshalb, weil sie eine solche ist, kann mit Recht von
ihr verlangt werden, daß sie sich von sittlichen Ideen
durchdringen lasse. Das Weltgeschehen ist dynamische und
organische Entwicklung, ist weder ein blindes zufälliges, sodaß
es ebenso gut nicht da sein könnte, noch ein mechanisches,
dem es gleichgültig ist, ob es in Harmonie oder ins Chaos
ausläuft, sondern ein als zweckerfülltes gewolltes. Wäre es
nicht so, dann wäre der Kosmos ein Chaos. Die Welt ist
aber ein Kosmos, ein System teleologisch wirkender Kräfte.
Obgleich wir nun nach Goethe nur Augen haben, die nicht
geschaffen sind, die Sonne zu sehen, sondern nur das
Erleuchtete, fühlen wir jene Kräfte in uns selbst als Willen,
als metaphysischen Trieb, insonderheit als Trieb zur Suche
nach Wahrheit, als tiefes und starkes Bewußtsein unserer
Zusammengehörigkeit mit dem Weltgrunde, mit Gott. Auch
die Harmonielehre zeigt uns, daß die auf Harmonisierung
—D
        <pb n="45" />
        **

erscheinen, daß in den sittlichen Ideen, d. h. dem Denken von
Zweckgedanken, der Weltzweck uns erschlossen ist. Deshalb
bedeutet die Richtung gegen solche Harmonisierung das
Ausscheiden aus dem teleologischen Zusammenhang des
Zweckgedankens der Ganzheit, also die Abkehr von der
Richtung auf den Kosmos und die Umkehr in die Richtung
auf das Chaos: Klassenkampf! Religiös gesprochen be—
deutet jede Sünde eine Abkehr aus jenem teleologischen Zu—
sammenhang; auch der Begriff der Erbsünde hat allertiefsten
philosophischen Sinn und spricht eine ewige Wahrheit aus:
die dem Menschen mitgegebene Fähigkeit, Organismen —
sich selbst — durch jene Abkehr zerstören zu können. Das
ist unser Teufelserbteil. Im Hinblick auf obiges tritt übrigens
die höchst sonderbare Stellungnahme gewisser kirchlicher Kreise
zur Frage des Klassenkampfes in ein besonderes Licht. Auch
die Bedeutung der Werksgemeinschaftsfrage erhellt hier.
b) Die Zelle des wirtschaftlichen Organismus ist der
Betrieb, das Unternehmen. Darüber ist sich die wirt—
schaftswissenschaftliche Forschung heute einig. Nur noch
aus kirchlichen Kreisen scheint das bestritten zu werden, so
aus dem evangelisch-sozialen Kongreß (ogl. „Evangelisch—
Sozial“, Vierteljahresschrift für die sozial⸗kirchliche Arbeit,
2. Heft 1927, S. 75). Des näheren sei hierzu verwiesen
auf die Zusammenstellung der wirtschaftlichen Gutachten von
Kaskel, Oertmann, Stier-Somlo, Dr. Brauer usw., zusammen—
gestellt von Wilhelm Schmidt im „Deutschland-Verlag“,
Berlin 8W. 68. Zutreffend sagt Brauer, der auf gewerk—
schaftlichem Boden steht: „Die gewerkschaftliche Konzentration
. zwingt den Sozialpolitiker, bei seinen Vorschlägen und
Maßnahmen mehr als bisher den Ausgang vom Betriebe
aus zu nehmen. Die Rationalisierung, die wesentlich als
Neuorganisation des Betiebes in die Erscheinung tritt,
drängt den Blick in die gleiche Richtung.... Alles das sind
Gründe, die in Zukunft das Interesse der Arbeitnehmerschaft
mehr als bisher mit dem Betriebe ... in unmittelbarste
        <pb n="46" />
        — 45 —

Verbindung bringen.“ Bemerkenswert ist auc
stellung von Professor Dr. Wörner, Leipzig, ab
der Zeitschrift ‚Werksgemeinschaft“ vom 27. 2.4
Betriebswissenschaft ... stellt in den Mittelpunkt ihrer
Forschung und Lehre den Betrieb, seinen Organismus und
dessen Betätigung. . . . Das Eigentümliche dieser jungen
Disziplin ist, daß sie die Zelle der Volkswirtschaft,
eben den Betrieb, der wissenschaftlichen Behandlung er—
schlossen hat, man könnte fast sagen, daß sie den Betrieb
„entdeckt“ hat.“
c) Der Marxismus hat sein materialistisch internationales
Ziel, die Volksgemeinschaft zu zerreißen, auf dem Wege der
Zerreißung dieser Zelle der Wirtschaft zu erreichen gesucht
und erreicht. Zu diesem Zwecke hat er zwei Begriffe er—
funden, die es als einheitliche Erscheinungsform, als Klasse
oder Stand oder Wirtschaftseinheit überhaupt nicht gibt: die
Begriffe, Unternehmerschaft“ und „Arbeiterschaft“, und so
auf der einen Seite die Arbeiter, auf der anderen die Unter⸗
nehmer eingespannt in chinesische Mauern. Klassenkampf und
Klassenidee sind im Grunde nicht Ausfluß einer Wirtschafts—
bewegung, sondern eines mit fälschenden Wirtschaftsparolen
kämpfenden, rein politischen Machtstrebens mit international
politischen Zwecken. Hier hat auch der Gedanke einer die
Grenze der Nationen überspringenden „Solidarität“ ihre
trübe Quelle. Der Gedanke, daß Unternehmer und Arbeiter
von Natur feindliche Wirtschaftstypen seien, daß sie von
Natur „soziale Gegenspieler“ seien, gerade das ist der ur—
marxistische Gedanke. Gerade das ist der Gedanke, der
den gesamten Marxismus trägt. Wer ihn mitmacht
ist Marxist. Es handelt sich dabei um nichts anderes als
um die Zerreißung der in der Idee des Ewigen begründeten
Schicksalsgemeinschaft. Arbeiter und Unternehmer sind nicht
getrennte Wirtschaftstypen, sondern sie sind die beiden Seiten
ein und derselben Sache, und diese Sache heißt Arbeit,
heißt Werk. Sie stellen in jedem Belang eine geborene

ceste
in

—
*
        <pb n="47" />
        46

Wirtschaftseinheit dar, und diese Wirtschaftseinheit ist die
tragende Unterlage des gesamten Volksdaseins. Wird sie
zerrissen, so wird die materielle Grundlage dieses Volks—
daseins gefährdet. — Der Rückweg aus den Folgen dieser
schwersten marxistischen Verirrung, die uns in zwei Völker
getrennt hat, die verschiedene Sprachen sprechen und einander
nicht mehr verstehen, kann nur so erfolgen, daß dort ein—
gesetzt wird, wo die Zerstörung eingesetzt hat: also bei der
Zelle. Ohne Wiederherstellung des sittlichen und wirtschaft—
lichen Gemeinschaftsgedankens des Betriebes ist an eine
Wiederherstellung der Wirtschaft und damit auch der Volks—
gemeinschaft nicht zu denken. Mit einer auf den Klassen⸗
kampfgedanken eingestellten Arbeiter- und Unternehmerschaft
ist ein Wiederaufbau unmöglich. Keine noch so kluge „Ab—
grenzung von Interessen“ kann da helfen.
d) Unterstützt wurde diese marxistische Entwicklung durch
einen objektiven Vorgang. Im Laufe der Entwicklung
mußte der Arbeiter mehr und mehr das beglückende Gefühl
einbüßen, Produzent d. h. Mitschöpfer zu sein. Je weiter
der Arbeiter organisatorisch vom Ergebnis seiner Arbeit ab—
rückte, um so mehr verlor er die Freude am Erzeugnis seiner
Hände Werk. Dieses Höchste und Sittlichste der Arbeit, die
tiefe Freude an der Schöpfung, am Ergebnis seines Schaffens,
ist dem Arbeiter zum Teil genommen. In der Tat beruhte
auf dieser Freude einst der Wirtschaftsfriede. Hier liegt
übrigens die tiefste Ursache des Unterschieds der wirtschaft—
lichen und politischen Einstellung des Landarbeiters zu der
des Fabrikarbeiters. Der Landarbeiter sieht den Erfolg
seines Schaffens und fühlt sich als Produzent. Die seelische
Wirkung dieser Tatsache ist viel größer, als häufig an—
genommen wird. Die Schuld daran, daß jene Freude ge—
storben ist, liegt nun weder am Kapitalismus als solchem,
noch an der Maschine als solcher, und erst recht nicht am
Unternehmer als solchem. Sie liegt ausschließlich in dem
objektiven Vorgang der Arbeitsteilung, auf der nicht
        <pb n="48" />
        47

nur unsere gesamte Kultur und Zivilisation, sondern auch
die einzige Ernährungsmöglichkeit unseres Volkes beruht.
Eine Beseitigung dieser Arbeitsteilung wird deshalb nicht
möglich sein. Dann bleibt aber keine andere Möglichkeit
als die, die Freude des in der Arbeitsteilung Tätigen an
seiner Hünde Werk auf irgend eine Weise gleichwertig, wenn
auch andersartig, zu ersetzen. Wenn das nicht geschieht, gehen
wir im geistigen Chaos zugrunde. Mit materiellen Mitteln
ist die Abhilfe aber nun und nimmer zu erreichen. Das ist
wohl einer der erniedrigendsten Irrtümer unserer materia—
listischen Sozialpolitik, daß sie glaubt, die ODe des Herzens
mit Papier oder Metall ausfüllen zu können. Jenes Gleich—
wertige kann nur gefunden werden in der Freude am Unter—
nehmen selbst, in der lebendigen Verknüpfung der gegen—
seitigen Lebensbedürfnisse zwischen Unternehmer, Angestellten
und Arbeiter, in der Heimatsberechtigung des Arbeiters
in seinem Betriebe. Nur so kann auch das gemeinsame
Interesse an der Produktion wieder hergestellt werden, das
ganz allein die materielle Grundlage der Volksgesamtheit
garantieren kann.
6) Unterstützt worden ist die marxistische Bewegung auch
durch subjektive Erscheinungen, d. h. durch eine unsoziale,
also unsittliche Einstellung einzelner Unternehmerkreise zum
Arbeiter als Mitmenschen. Auf dieselbe Sünde seitens der
Arbeiter wird allerdings zu wenig geachtet. Die soziale
Frage ist in der Tat in ungleich höherem Maße eine ethische
Frage als eine materielle. Die Revolution ist bekanntlich
von den Höchstbezahlten gemacht worden! Hier liegen beider—
seits schwere Sünden vor, die auf der Seite der Unter—
nehmer schwerer verzeihlich sind als auf Seiten der Arbeiter.
Sie haben ihren Grund aber nicht in einer falschen Funktionen⸗
verteilung, sondern in den rein menschlichen Sünden des
Dünkels, des spezifisch deutschen Kastengeistes und einem
üblen Materialismus. Hier kann neben der religiösen Er—
ziehung, die schließlich das A und O jeder Frage ist, nur
        <pb n="49" />
        18

helfen ein sachgemäßes Herausarbeiten des gesunden Kernes
des Volkstumsgedankens, also des Gedankens unserer Blut⸗
zusammengehörigkeit und Verwandtschaft. Zudem kann hier
aber auch ein sachgemäßer Zwang ausgeübt werden, wie
das die Werksgemeinschaft, und zwar nur die Werksgemein—
schaft zu leisten imstande ist (vgl. IV A).
f) Der Klassenkampfgedanke kann das niemals leisten.
Der Klassengedanke nimmt zudem dem Arbeiter seine Würde,
seine Selbstverantwortlichkeit und seinen Persönlichkeitswert.
Wie außerordentlich weit die Umkehr des Denkens heute
geht, zeigt die Auslassung des Professors Dr. Heyde auf der
Tagung der sozialen Arbeitsgemeinschaft evangelischer Frauen
und Männer Thüringens am 1. Dezember 1926 in Jena:
„Man kann ruhig aussprechen, daß Werksgemeinschaft einen
Rückschritt bedeutet, denn der Arbeiter wird durch sie seiner
schwer errungenen Menschenwürde beraubt. Die Gewerk—
schaften werden durch diesen neuen Patriarchalismus an die
Wand gedrückt und die soziale Frage damit nicht gelöst.
Das Selbstbewußtsein des Arbeiters wird zerbrochen und
dadurch sein höchster Leistungswille und seine menschliche
Tüchtigkeit.“ Genau das Gegenteil ist wahr. Bei der
heutigen Klassenorganisation verschwindet sowohl der Arbeit—
geber wie der Arbeitnehmer in der Masse. Keiner trägt
für den anderen mehr die Verantwortung. Im Massentarif
und in der Art seines Abschlusses kommt das zum Ausdruck.
So wird auf beiden Seiten in der Wirtschaft ausgerechnet
das getötet, was aller Kultur und Gesittung, aller Politik
und Wirtschaft Grundlage ist: die Persönlichkeit. Masse
Mensch steht ringend der Masse Mensch gegenüber, und da
es in der Natur dieser Entwicklung liegt, daß aus Massen—
führern Massenexponenten werden. muß das Ende wieder
das Chaos sein.
Wie tief die geistige Verirrung heute geht, beweist die
Tatsache, daß ein deutscher Universitätsprofessor — Eduard
Heimann, Hamburg — ein Buch schreiben kann über .Die
        <pb n="50" />
        49 —

sittliche Idee des Klassenkampfes“ (Verlag Dietz Nachf.
Berlin) in dem die These vertreten wird: „Die Marrsche
Lehre gibt dem Arbeiter seine Würde zurück, ja, sie erhöht
ihn über seinen Bedrücker, sie macht ihn zum Vollstrecker des
Weltgerichts.“ Es ist übrigens kennzeichnend, daß das —X
in den Mitteilungen des Evangelisch-Sozialen Kongresses
Geft 2,1927) empfohlen wird. — Dem Arbeiter kann das
Selbstbewußtsein seiner selbstverantwortlichen Persönlichkeit
nur auf dem Wege der Werksgemeinschaft zurückgegeben
werden. Dies ist zu erreichen auf dem Boden der An—⸗
erkennung des Leistungsprinzips.
8) Auch der Berufsgedanke ) als reiner Interessengedanke,
wie ihn manche vertreten und mit dem sie den Gewerk
schaftsgedanken heilen möchten, entbehrt der sittlichen Be—
gründung und damit der wirtschaftlichen Tragfähigkeit.
Der einseitige Berufsstandsgedanke wird schließlich zum
Berufsklassengedanken und führt, auch wenn er nicht
marrxistisch sein will, zum gleichen Ergebnis. Hier sind
Scheidungen überaus schwer. Wir sehen deshalb auch immer
wieder den Berufsstandsgedanken die nationalen Grenzen
überspringen. Denn dieselben Berufe mit ähnlich gelagerten

) Um etwaige Mißverständnisse auszuschliessen, erkllire ich ausdrück—
lich, daß ich unter diesem Berufsstandsgedanken nicht das verstehe, was
der Pommersche Landbund meint, wenn er seine Werksgemeinschaft
„berufsständisch“ nennt. Die landwirtschaftliche Werksgemeinschafts⸗
bewegung versteht unter „Berufsstand“ die Zusammenfassung der
Berufe, also die Gemeinschaft zwischen Gutsbesitzer, Gutsangestellten
und Gutsarbeitern. Daß man dieses werksgemeinschaftliche Organisations⸗
prinzip „berufsständisch“ genannt hat, hat hie und da zu Mißverständ—
nissen Anlaß gegeben. In Wahrheit handelt es sich beim Pommerschen
Landbund nicht um eine eigentliche Berufsstandsorganisation, sondern um
eine Berufsgemeinschaftsorganisation. Ich verweise des näheren auf
die Schrift: „Wahre Arbeitsgemeinschaft auf dem Lande“ von Dr. von
Eickstedt (Verlag Hermann Beyer K Söhne, Langensalza). Im
industriellen Werksgemeinschaftsaufbau erscheint dieser Berufsgemeinschafts⸗
gedanke in der nach oben durchgeführten Zusammenfassung der Werks⸗
gemeinschaften gleicher Betriebsart (vgl. unter IV A).
Päd. Mag. 1285. Bana.
        <pb n="51" />
        „Interessen“ gibt es überall. Gerade hier ist ersichtlich,
wohin man kommt, wenn man den Gedanken der „Interessen“
und ihrer „vernunftgemäßen Scheidung“ zur Organisations—
formel macht. Bekanntlich stehen bei uns anch die nicht—
marxistischen Gewerkschaften und andere Berufsgruppen
bereits in internationaler Verbindung. Wieweit man dabei
auch in diesen Kreisen mit dem nur in Deutschland ernst
genommenen verhängsnisvollen Fehlgedanken einer „inter—
nationalen Solidarität“ geht, mag dahin stehen.) Das
Indenvordergrundstellen des Berufsgedankens — außerhalb
des Fachlichen seines Betätigungsgebietes — muß schließlich
alle anderen Regungen beiseise schieben, führt im Wettrennen
um die, Interessen“ zu einem beruflich verbrämten Materialismus
mit dem Grundsatze: „Erst mein Stand, dann das Vaterland“
und isoliert den Stand gegenüber der Ganzheit. Es hat
schon seinen guten Sinn, wenn Treitschke mit der ganzen
Wucht seiner Persönlichkeit immer wieder gegen den Gedanken
eines berufständisch geliederten Staates angeht, wenn er sagte
Politik Bd. II), daß ein so aufgebauter Staat nur „ein
mechanisches Aggregat privatrechtlicher Verhältnisse“ sei, den
„keine höhere Gemeinschaft zusammenhalte“, und wenn er

1) Wie der Marxismus den Berufsgedanken auffaßt kommt, klassisch
in einem Rundschreiben des „Butab“ (Bund der technischen Angestellten und
Beamten), aus dem u. a. Aufhäußer, Kuttner und Lüdemann hervor—
gegangen sind, zutage. Dort heißt es u. a.: „Wir sind keine Organi—
— D
der in Deutschland beschäftigten Techniker, gleich ob männlich oder
weiblich, ob Christ, Jude oder Heide, ob Deutscher, Franzose oder
Engländer, ob der weißen, schwarzen oder roten Menschenrasse angehbrend.“
Das ist eine geradezu klassische Formulierung des reinen Berufsstands—
gedankens, und wer den Beruf einmal zur Organisationsformel außer—
halb des rein Fachlichen macht, muß schließlich zu diesem Ergebnis
gelangen. Alle auf den Berufsgedanken gegründeten sogenannten „Quer—
verbindungen“ müssen schließlich dahin auslaufen. Wir finden deshalb
die internationalistische Organisationssormel auch schon bei nichtmarrxistischen
Organisationen, die einseitig vom Berufsgedanken ausgehen.
        <pb n="52" />
        51 —

davon spricht, daß „die berufsständische Libertät sich immer
als der geborene Hochverräter erwiesen hat“.
Seitdem der Einzelne und der einzelne Berufsstand aus
dem engen Gesichtskreis seines von der Gemeinschaft los—
gelösten Ich heraus den Staat und die Wirtschaft nur noch
als Einrichtung zur Förderung seiner — häufig genug auch
noch mißverstandenen — „Interessen“ betrachtete, ging der
lebendige Zusammenhang mit der Ganzheit verloren. Wenn
jener lebendige Zusammenhang nicht wieder gefunden wird,
wird der Einzelne mit der Gesamtheit zugrunde gehen.)
Der einseitige Berufsgedanke löst also in Wahrheit den
echten Gemeinschaftsgedanken auf, der nur sachlich bedingt
sein kann und der nichts anderes darstellt als die sittliche
Verwirklichung des menschlichen Daseinszweckes.
Dieser Daseinszweck liegt nicht umschlossen in einem
„Interesse“, sondern in dem Begriff der Pflicht. Auch mit
Beziehung auf das Wirtschaften bleibt dieser Daseinszweck
falls er sich nicht selbst verneinen will, ein sittlicher. Er
heißt hier: Gemeinsam geleistete Arbeit am selben
Werk. Nicht der Beruf als technische Profession, sondern die
gemeinsam geleistete Arbeit ist das sittlich und wirtschaftlich
Einende und ist zugleich und allein auch der materielle
Träger aller am Wirtschaftserfolg Beteiligten. Mit dem
Beruf allein kann der Mensch nichts anfangen, wenn er
nicht die Gemeinschaft findet, die ihm die Betätignng seines
Berufs und damit erst die Pflichterfüllung ermöglicht. Diese
Berufsbetätigung ermöglicht ihm aber keineswegs die Interessen⸗
gruppe seiner Berufsgenossen, sondern nur die Gemeinschaft der
zur Erzielung eines Wirtschaftserfolges am gleichen Werk Zu—
sammengeschlossenen. Und nur und ganz ausschließlich diese
Gemeinschaft, nicht aber die „vereinigten Kräfte“ des Berufs—
standes, sind zugleich Träger der materiellen Interessen.
Es handelt sich bei alledem also durchaus nicht um eine
) Eine gedankenreiche Darlegung hierzu findet sich bei Dr. Bruno
Herrmann, „Nationalwirtschaft“ (Ernst Letsch Verlag, Hannover).
        <pb n="53" />
        — 52 —

bloße soziologische Zweckmäßigkeitsfrage. Es geht um
etwas viel tieferes, es geht um ein geistiges Problem. Es
gibt unseres Erachtens überhaupt nur zwei mögliche Lösungen
der sozialen Frage. Entweder man macht es wie Mussolini,
nimmt die „übel“ als nicht mehr zu beseitigende gegebene
Tatsache hin, macht mit einem genialen Federstriche die Ge—
werkschaften und die Arbeitgeberverbände zu Staats organen,
stellt sie unter ein staatliches Ministerium der „Corporationen“
unter diktatorischer Oberleitung, verbietet durch Staats
gesetz Streik und Aussperrung und unterstellt alle Arbeits—
streitigkeiten einem Sta ats gericht. Diese Lösung ist natürlich
möglich. Sie ist aber eine robuste und äußerliche Lösung,
die in Wahrheit an der Oberfläche bleibt und das soziale
Problem als solches nicht löst, und die nur solange wirkt
als ein Diktator mit Schwarzhemden die Peitsche schwingt.
Außerdem sanktioniert eine solche Lösung das, was wir als
eine Quelle des Übels bekämpfen: Die Verfilzung von
Staat und Wirtschaft.
Oder aber, man geht in die Tiefe, geht den regulierenden
Gesetzen des Daseins nach, findet sie in dem, was wir oben
dargelegt haben und versucht danach, ohne Utopie, eine Um—
stellung der Wirtschaft. Wer einmal anerkennt, daß nicht
der Beruf, sondern die gemeinsam geleistete Arbeit das sittlich
und wirtschaftlich Einende ist, der wird auch nur aus,
dem Gedanken der Gemeinschaft die Organisationsformel
finden können. Nicht Berufe, die als Wirtschaftsatome ver—
selbständigt und mit „Rechten“ versehen werden, sondern
Werksgemeinschaften sind die Bausteine eines organischen
Wirtschaftsaufbaues. Wir dürfen nie vergessen, daß
Organismus die Gemeinschaft verschiedenartiger Zellen—
gewebe ist zwecks Erreichung eines einheitlichen Ziels.
Dieses Ziel wird nicht erreicht. wenn das Zellgewebe zer—
rissen und die Teile als Selbstzweck aufgebaut werden.
Es ist auch nicht wahr, daß der Werksgemeinschafts—
gedanke diejenigen Grundlagen des Daseins verleugne, die
        <pb n="54" />
        53 —

manche ausschließlich im Kampfgedanken erblicken. Leben
heißt gewiß Kampf. Auch in der Wirtschaft gibt es keinen
Pazifismus. Aber es gibt sittlichen und unsittlichen
Kampf. Unsittlich und unchristlich ist der Kampf des Bruders
gegen den Bruder und der Kampf aller gegen alle. Das aber ist
das Wesen des Klassenkampfes. Der Marxismus ist in jeder
Gestalt, auch in nationaler und christlicher Verbrämung, ein
unsittlicher Kampf. Sittlich ist u. a. der Kampf, den man
wirtschaften“ nennt. Denn wirtschaften heißt steter Kampf
gegen die Naturkraft zwecks ihrer Überwindung, um sie dem
menschlichen Kulturfortschritt dienstbar zu machen. Werks—
gemeinschaft ist Kampfgemeinschaft, und zwar geborene
Kampfgemeinschaft. Marxismus bedeutet Auflösung aller
geborenen Kampfgemeinschaften und Umkehr aller natürlichen
Kampfrichtungen.i) Arbeiter und Unternehmer, die sich zu

Das Wesen unserer Zeit kommt auf zweierlei hinaus. Wir er—
leben auf der einen Seite die laufende Verschiebung unserer Ernährungs—
zasis von innen nach außen, auf der anderen Seite die laufende Ver⸗
schiebung aller gesunden Kampfinstinkte unseres Volkes von außen,
nach innen. Diese lebensgefährliche Entwicklung der Umkehr aller
normalen Kampfinstinkte aus der gesunden Richtung nach außen und die
ungesunde nach innen (Wesen des „Pazifismus“!) wird vom
Marxismus zielbewußt betrieben und von der Dawesregelung unterstützt,
die auf die Vertiefung des sozialen Konfliktes in unserem Volke hinaus—
kommt. Das Lebensinteresse des Marxismus am Dawesplan lag und
liegt auf der Hand. In alledem liegt die Quelle der Radikalisierung
der Gewerkschaftsbewegung. Eine bemerkenswerte Veröffentlichung, die
wie wir als Wesen der Zeit die Umkehr der Kampfinstinkte von außen
nach innen feststellt und darauf das Gebäude der künftigen Politik
errichtet, findet sich in der „wissenschaftlichen“ sozialistischen Zeitschrift
„Die Gesellschaft“ (Herausgeber Hilferding.) Dort schreibt im Mai—
heft 1926 Th. Haubach einen lesenswerten Aufsatz, dessen Kernpunkt ist:
„Anstelle zwischenstaatlich er Kümpfe treten innerstaatliche Kämpfe.
Das Kennzeichen der Lage ist: Schaffung innerpolitischer Kampf—
milizen, die Zukunft bestehe im Kampf zwischen Rechts- und Linksmilizen.“
So trifft man als das „ökonomische“ Prinzip des Marxismus immer
wieder die Parole des Bürgerkriegs. Das Wesen des Klassenkampfes
ist nichts anderes.
        <pb n="55" />
        „sozialen Gegenspielern“ in dem Sinne machen lassen, daß
sie sich gegenseitig die Lebensbedingungen streitig machen,
lösen ihre Kampfgemeinschaft auf und schwächen sich zu⸗
gunsten lachender Dritter wechselseitig im Kampfe ums Dasein
mit der schließlichen Folge, daß sie beide die Grundlage
dieses Kampfes ums Dasein verlieren und die Beute feind—
licher Mächte werden. Auch im wirtschaftlichen Konkurrenz⸗
streit tritt das zutage. Nicht nur die Unternehmer, auch die
Arbeiter zweier Gewerbe gleicher Gewerbezweige stehen im
Konkurrenzkampf, also im Leistungs kampf. Es ist wirt—
schaftlicher Selbstmord, wenn sich die Arbeiter solcher
Werke in Gewerkschaften zusammenschließen, um gemeinsam
gegen diesen Betrieb, also gegen ihre eigene Arbeitsleistung
zu kämpfen.
B. Von der wirtschaftlichen Seite betrachtet, sei nur
folgendes gesagt:
a) Die Wirtschaft ist im Sinne unserer wiederholten
Darlegungen ein Organismus, dessen Teile aufeinander ab—
zestellt sind und in dem regulierende Kräfte wirken. Löst
man einen der Teile heraus und verselbständigt man ihn,
stellt man ihn als ein selbständiges Etwas dem Organismus
jegenüber, so zerstört man den Organismus.
Dieses Herauslösen eines Teiles geschieht heute mit dem
Begriff „Arbeit“ und „Lohn“. Es ist dies auf dem Wege
geschehen, daß die marristische Ideologie, der in verhängnis⸗
voller Nachgiebigkeit auch weite Teile der Wirtschaft unter—
legen sind, nicht nur zu einer folgenschweren Verwechslung
der Begriffe „Arbeit“ und „Wirtschaften“ geführt hat, sondern
daß sie den Lohn seines Wesens als einer Funktion der
wirtschaftlichen Rentabilität entkleidet und ihm den
Alimentationsgedanken, also den angeblichen Anspruch
auf Versorgung untergeschoben hat.i) Damit ist der

) Überaus kennzeichned für diese marxistische Umbiegung eines
klaren wirtschaftlichen Tatbestandes ist eine Außerung Hilferdings auf
dem sozialdemokratischen Parteitag in Kiel 1927: „Wir müssen in jedes
        <pb n="56" />
        — 55

Grund gelegt zu schwerem Unheil. So ist die Täuschung
entstanden, daß die Existenzmöglichkeit des Einzelnen von
seiner Leistung losgelöst werden könne, und daß sie sozial—
politisch gesichert werden könne ohne Rücksicht auf das
Arbeiterhirn hineinhümmern, daß der Arbeitslohn ein politischer Lohn
ist, der abhüngt von der Stärke der Arbeiterklasse, von der Organisation
und der sozialen Macht der Arbeiter innerhalb des parlamentarischen
Staates. Die Arbeiterfrauen müssen endlich begreifen, daß sie, wenn sie
zur Wahl gehen, die Lohnsätze bestimmen, den Brotpreis und den Fleisch-—
preis.“ (Arbeitgeber, Zeitschrift der Vereinigung der Arbeitgeberverbände,
Nr. 14 vom 15.7. 27) — Der „wissenschaftliche“ Marrismus, den
Hilferding vertritt, erscheint hier in seiner reinsten Blüte.
Auch hier sehen wir heute die Einmündung der christlichen Gewerk⸗
schaften in den marxistischen Irrwahn. Denn ist es denn etwas anderes
als Hilferdingsche Weisheit, wenn das Organ der christlichen Gewerk⸗
schaften heute allen Ernstes schreibt (vgl. Börsenzeitung Nr. 203 vom
1. 5. 28): „Der Sinn der Lohnbewegung besteht nicht etwa in der möglichen
Lohnerhöhung im Rahmen der Wirtschaft, sondern ganz einfach in der
Forderung nach solchen Löhnen, die das Leben sinnvoll und lebenswert
erscheinen lassen.“ Als ich seinerzeit in einem Aufsatz die völlig selbst⸗
verständliche und ernstlich garnicht bestreitbare Feststellung machte, daß
der Lohn eine Funktion der wirtschaftlichen Produktivität ist und auf der
Werksrentabilität steht, schrieb das Organ des deutschnationalen Hand⸗
lungsgehilfenverbandes, die „Deutsche Handelswacht“ Nr. 22 vom
23. 11. 27 folgende bemerkenswerten Sätze:
Diese Zeilen offenbaren den großen und unüberbrückbaren Gegen—
satz zwischen Bang und uns. Bang geht von der Wirtschaft, von der
Rentabilität des Werkes aus. Davon sei der Lohn abhängig. Wirft
ein Werk nicht genügend ab, so kann, so folgert er, auch nicht genügend
bezahlt werden. — Wir gehen vom Menschen aus. Für uns ist nicht
der Mensch der Wirtschaft wegen, sondern die Wirtschaft des Menschen
wegen da. Der Mensch muß existieren können. Ein Werk, das so un—
rentabel ist, daß es den Arbeitern nicht ein einigermaßen menschliches
Leben ermöglicht, ist nicht existenzberechtigt. Es muß rentabel gemacht
werden oder eingehen. Seine Aufgabe übernimmt dann eben ein anderes
Werk.
Herrn Bangs Logik ist einfacher. Er meint wohl, es sei garnicht
so schlimm, wenn andere Leute gelegentlich ein wenig hungerten. In
Indien und in China sei das auch nicht anders. — In das Ohr eines
anderen schneidet man bekanntlich wie ein Filz“
Dazu bedarf es keines Kommentars.
        <pb n="57" />
        56

Schicksal der Wirtschaft, daß sie unabhängig gemacht werden
könne vom Zustand der Wirtschaft. Es ist dann in der Tat
gleichgültig, was aus der Wirtschaft wird. Es ist gleich⸗
gültig, ob sie mit oder ohne Rente arbeitet, ob sie Reserven
hat oder nicht, ob sie Neukapital bilden kann oder nicht.
Wenn die Wirtschaft den Lohn nicht als Produktions⸗
wirtschaft zahlen kann, so hat sie ihn eben als Sozial⸗
wirtschaft zu zahlen. Die naive Vorstellung, der auch in
Amtern und auf Universitätskathedern gehuldigt wird, geht
offenbar dahin: Ein Ausfall der Wirtschaft auf der
Produktionsseite wird automatisch zu einem Zuwachs auf der
Sozialseite, so daß in jedem Falle der Lohnanspruch als
yffentlich-rechtlicher Alimentationsanspruch gesichert bleibt.
So macht man heute in Wahrheit den Lohn aus einer
Funktion der Wirtschaft zu einer Funktion der Sozialpolitik,
wobei man unter Sozialpolitik ein Ding an sich versteht, bei
dem der selbstschöpferische Staat aus Nichts Etwas schaffen
könne. Geradezu mystische Vorstellungen sind über diesen
Begriff der Sozialpolitik verbreitet. In Wirklichkeit ist Sozial⸗
politik nicht ein aus sich selbst bestehendes Etwas, sie steht
und fällt auch wieder nur mit der Rentabilität der Wirtschaft.
Sozialpolitik als Ding an sich ist eine Unmöglichkeit. Sozial⸗
politik ist überhaupt nur als Wirts chafts politik denkbar,
sie ist nur möglich als richtige oder falsche Wirtschaftspolitik.
Der Gedanke einer Trennung beider ist eine utopische Illusion
und die Quelle vieler Übel. Die größte Utopie aber ist jene
Herauslösung des Lohnproblems und seine Behandlung als
sozialpolitisches Problem.
Wirtschaftsorganisatorisch kommt dieser marxistische Irrtum
bei uns dadurch zur Erscheinung, daß die Sozialpolitik und
die Lohnpolitik geleitet wird von einem besonders dafür ein⸗
zesetzten staatlichen Ministerium, vom Reichsarbeitsministerium.
Und es ist im höchsten Grade kennzeichnend, daß zwischen
dem Reichswirtschaftsministerium und dem Reichsarbeits⸗
        <pb n="58" />
        57

ministerium organische Verbindungen überhaupt nicht bestehen.i)
Diese Zerreißung der organischen Wirtschaftseinheit führt zu
den schlimmsten Folgen, die wie ein Krebs an der Wirtschaft
und damit an den Interessen aller fressen, vor allem an den
Interessen derer, die durch diese gefährliche Mechanisierung
ihre Interessen am besten gewahrt glauben. Man erlebt
dann Unbegreiflichkeiten wie die, daß irgend einem Industrie—
zweig vom Reichsarbeitsministerium eine Lohnerhöhung auf—
gezwungen und zugleich vom Reichswirtschafsministerium eine
Preiserhöhung verboten wird.?) Das ist ein Zustand, den
man auch und gerade vom rein wissenschaftlichen Standpunkte
aus nur als unmittelbar lebensgefährlich kennzeichen kann
Er zeigt, wieweit die Mechanisierung unseres Denkens schon
gediehen ist.
Das zeigt sich auch an dem ganz sonderbaren Wirrwarr
des gewerkschaftlichen Denkens über wirtschaftliche Tatbe—
stände. Zur Frage der Arbeitszeit z. B. heißt es in dem
Abkommen zur Reichszentralarbeitsgemeinschaft vom 15. 11. 18:
„Die Verbände sind sich einig, daß die Vereinbarung nur
dann dauernd durchgeführt werden kann, wenn der Acht—
stundentag für alle Kulturländer durch internationale Ver—
einbarung festgesetzt wird.“ Noch in dem Abkommen der
Regierungsparteien, einschließlich der Sozialdemokratie, vom
5. 10. 28, das der Arbeitszeitnotverordnung vom Dezember
1823 zugrunde liegt, heißt es: „Die schwere Not unseres
Landes läßt eine Steigerung der Gütererzeugung dringend

) Darauf weist mit guter Begründung G. v. Janson hin in der
„Industriellen Praxis“ vom 10. 9. 1927 (Beilage zur Bergisch-Märkischen
Zeitung).
2) Hier liegt die Ursache des im Oktober 1927 in der deutschen Braun—
'ohlenindustrie ausgebrochenen folgenschweren Streiks. So schwer wirkten
sich die Folgen einer falschen Wirtschaftorganisation aus! Während
dieses Streiks jubelte übrigens die Gewerkschaftspresse über die den
Werken entgehenden Auslandsaufträge! So groß ist heute in diesen
Kreisen die wirtschaftliche Einsicht und die Sorge für die Zukuuft der
Arbeitexinteressen.
        <pb n="59" />
        58

geboten erscheinen,“ weshalb „im Interesse einer Steigerung
und Verbilligung der Produktion“ eine Ausdehnung der
Arbeitszeit vorzusehen sei. Also auch hier noch die Einsicht:
Verlängerung der Arbeitszeit — Verbilligung der Pro—
duktion — Erleichterung des Absatzes — Verringerung der
Arbeitslosigkeit. In der Entschließung der Spitzengewerk—
schaften vom 29. 10. 26 aber heißt es: .Die Verkürzung der
Arbeitszeit aber ist eine Vorbedingung für die Rückführung
des Arbeitslosenheeres in die Betriebe. . . Aus diesem Grunde
fordern die Spitzenorganisationen sofortige Abänderung der
geltenden Arbeitszeitbestimmungen im Wege eines Notgesetzes
zur Wiederherstellung des Achtstundentages.“ Ähnlich ver—
worren ist die Einstellung zur Frage der Rationalisierung.
In der Kundgebung vom 5. 10. 23 ist gesagt, daß zur Be—
seitigung der Arbeitsnotlage eine Steigerung der Güter—
erzeugung nötig sei: „Das wird nur unter restloser Aus—
nutzung der technischen Errungenschaften bei organisatorischer
Verbesserung unserer Wirtschaft und emsiger Arbeit zu er—
reichen sein.“ In der Entschließung vom 29. 10. 26 aber
heißt es: „Es bedarf positiver Maßnahmen, um einen wesent—
lichen Rückgang der Arbeitslosigkeit, die zwangsläufig durch
die fortschreitende technische und betriebsorganisatorische Ver—
vollkommnung verursacht wird, herbeizuführen.“ — So bejaht
und verneint man sich selbst. Der Leidtragende ist nicht nur
der deutsche Unternehmer, sondern in allererster Linie der
deutsche Arbeiter.
So hat man also heute mit dem Arbeits- und Lohnbe—
reich ein ganzes wichtiges Gebiet des Wirtschaftbereichs aus
dem wirtschaftlichen Organismus künstlich losgelöst, behandelt
ihn als Ding an sich und hat offenbar keine Vorstellung davon,
daß man gerade damit den Organismus als solchen lahmlegt.
Dabei steht, wenn irgend etwas, so das eine fest und
kann weder wissenschaftlich noch praktisch bestritten werden,
daß der Lohn nichts anderes ist als eine Funktion der
wirtschaftlichen Produktivität, daß er also schlechthin steht
        <pb n="60" />
        39

auf der Werksrentabilität, und daß er sachlich also
nur auf dieser Grundlage bestimmt werden kann.i) Diese
Tatsache führt logisch auch zu einer auf der individuellen
Werksproduktion aufgebauten Sozialwirtschaft, also zur
Dezentralisierung der heute mit unerhörtem unrentablen
Verwaltungsaufwand arbeitenden zentralisierten Fürsorge.
Seit Jahren habe ich diese letztere Forderung vertreten.
Damit wird ein sehr ernstes Kapitel angeschnitten, das einer be⸗
sonderen Bearbeitung wert ist und hier nur kurz gestreift
sei. Es handelt sich dabei um die für die Werksgemeinschafts⸗
bewegung besonders wichtige Frage der Beseitigung
—DO
sicherungswesens. Zu ihrer Verhüllung hat man ein neues
Schlagwort erfunden: „Sozialkapitalismus“, was schließ—
lich nichts anderes besagt als Sozialkommunismus und was
einen Zustand verhüllt, der auf Sozialisierung wesent—

Der Lohn ist in der Tat eine Funktion des Gütermarktes, des
„kommerziellen Marktes“, den Andreas Voigt den „unpersönlichen
Leiter der Volkswirtschaft“ nennt und von dessen „inmanenter Gesetz⸗
müßigkeit“ er spricht. Auf diesem Markte aber, dessen einzelne Teilnehmer
in Konkurrenz, d. h. im Leistungskampf stehen, tritt das Interesse des
Arbeiters solidarisch mit dem Interesse seines Unternehmers auf. Deshalb
gibt es bei guter Wirtschaft gute Löhne, bei schlechter Wirtschaft schlechte
Löhne, ohne daß die Gewerkschaften daran etwas ändern können. Des—
halb hat es während der Herrschaft des Sozialisten-Gesetzes auch ohne
Gewerkschaften mit steigender Rentabilität steigende Löhne gegeben. Recht
bemerkenswert ist die Feststellung des Referenten Dr. Baade auf dem
Kieler Parteitag der Sozialdemokratie im Mai 1927: „Seit 1900 haben
sich die Reallbhne in Deutschland langsamer entwickelt als vorher.“
Vorher gab es aber keine „Gewerkschaftsmacht“! Tatsächlich liegen
die Dinge ja so, daß die Macht der gesamten Gewerkschaften auch
nicht den Bruchteil eines Pfennigs mehr an Lohn aus der
Wirtschaft herausholen kann, als die verhaßten Unternehmer heraus—
wirtschaften. Die gesamten Gewerkschaften können nicht die eherne Tat—
sache aus der Welt bringen, daß Lohnsteigerung ohne Produktions⸗
steigerung gleich Preissteigerung gleich Geldentwertung ist. Erzwingen die
Bewerkschaften entgegen diesen Gesetzen Lohnerhöhungen, so wird nur eine
Steigerung des Nominallohnes, niemals eine Steigeruug des Reallohnes
        <pb n="61" />
        80

licher Teile des Arbeiter- und Angestellteneinkom—
mens und auf Enteignung ihres Sparkapitals hinaus—
kommt. Man kann sich in der Tat nur wundern, mit welcher
Gemütsruhe die deutschen Angestellten und Arbeiter dieser
Entwicklung bis zu diesem Tage zugesehen haben. Der Bann
der marxistischen Ideologie hat sich auf diesem Gebiete be—
sonders unheilvoll ausgewirkt. Um nur ein Beispiel zu
nennen: Heute muß der Untertagarbeiter im Steinkohlen—
bergbau 15,74 seines Lohnes an die Knappschaft abführen
gegen 5,64946 tUnter- und Übertagarbeiter zusammen!) im
Jahre 1914. Dazu kommen Gewerkschaftsbeiträge und ähn—
liches. Gleichzeitig betragen die Arbeitsgeberbeiträge zur
Sozialversicherung einschließlich der Leistungen zur Un—⸗
erreicht. Selbst in Rußland erzwingt sich die harte Logik wirtschaftlicher
Tatsachen wieder Geltung über Schlagworte. Der Vorsiztzende des sowjet⸗
russischen Obersten Volkswirtschaftsrates Rykow schreibt in der „Roten
Fahne“ vom 11. 4. 26 sehr „rektionär“ über das Lohnproblem. Er
führt u. a. aus, daß der Lohn eine Funktion der wirtschaftlichen Renta—
bilität sei: „Die Erhöhung der Arbeitslöhne hänge nicht einfach vom „guten
Willen“ der Sowjetmacht ab, ... das Heilmittel liege in der Entfaltung
der Industrie und in der Steigerung der von ihr produzierten Waren—
mengen.“ Das setze aber die Zufuhr von Kapital, also Kapitalbildung
voraus. Bemerkenswert ist auch der Bericht der Plenarversammlung des
Zentralrats der russischen Gewerkschaften im Juni 1927. Der Vorsitzende
führte aus: „Es sei unwöglich, die Löhne zu erhöhen, obgleich die Lebens—
haltungskosten auch jetzt wieder gestiegen seien. Bereits jetzt übe die Lohn—
höhe auf die Rentabilität der Betriebe einen erheblichen Einfluß aus,
und nur dann, wenn eine Steigerung der Arbeitsleistungen des einzelnen
Arbeiters und eine wirtschaftliche Besserung eingetreten sei, könne auch über
eine Lohnerhöhung verhandelt werden.“ Bemerkungswert ist auch die Er—
klärung des Bolschewistenführers Bucharin an eine Arbeiterdelegation,
die wegen höherer Löhne und kürzerer Arbeitszeit vorstellig wurde: „Wenn
Ihr höheren Lohn und kürzere Arbeitszeit verlangt, so soll Euch das
gewährt werden. Aber Ihr müßt erst nachweisen, daß diese Forderung
ökonomisch gerechtfertigt ist.“ (Niederd. 8tg. Nr. 290 v. 11. 12. 27.)
Die Sowietrussen sind also in der Erkenntnis der Wahrheit offenbar schon
weiter als der „wissenschaftliche“ Marximus in Deutschland. (Vgl. hierzu
Hilferding, Das Organ der christlichen Gewerckschaften und die „Deutschen
Handelswacht“ in der Anmerkung auf S. 54).
        <pb n="62" />
        61

fallversicherung 14,0594 dieses Lohnes, sodaß sich bei der
Steinkohle insgesamt ein Beitrag zur Sozialversicherung von
fast 300, des Lohnes ergibt. Der Untertagarbeiter muß
für seine hohen Beiträge heute mehr als 4 Schichten ver—
fahren!

So opfert der Angestellte und Arbeiter jahraus jahrein an
den Moloch „Sozialkapitalismus“ und überlegt sich nicht, was
das eigentlich bedeutet. Er denkt offenbar garnicht daran,
in welche Verhältnisse er kommen könnte, wenn seine und die
Arbeitgeberbeiträge etwa in eine werksgemeinschaftliche Sozial—
sparkasse flössen! Wenn ein Arbeiter vom 15. bis zum 65.
Lebensjahre einen Wochenbeitrag von 0,50 M. in eine
Sozialsparkasse zahlen würde, die zu 8,50/, verzinst (was bei
Werkssozialkassen ohne weiteres möglich wäre) und die Zinsen
zuschreibt, würde er nach 50 Jahren ein vererbliches Kapital
von 18520 M. und eine ewige Rente von 1674 M. haben.
Bei gleichhohem Beitrag zur Altersversicherung erhält er vom
65. Lebensjahre ab eine Rente von 688 M. und hinterläßt
seinen Erben keinen Pfennig. Wenn ein Angestellter monat⸗
lich 8 M. vom 20. bis zum 685. Lebensjahre in eine Sozial⸗
sparkasse zahlen würde, hat er nach 40 Jahren ein vererb—
liches Kapital von 45080 M. und eine ewige Rente von
3830 M. Die gesetzliche Rente beträgt bei einem Arbeit—
nehmerbeitrag von 8 M. vom 65. Lebensjahre ab 1776 M.
und erlischt mit dem Tode. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen
gleich hohen Beitrag. Viele Versicherte scheiden übrigens aus
der Versicherung aus und erhalten nichts zurückgezahlt Mäheres
siehe Aufsatz von Mennicken in den „Wirtschaftsnachrichten“
Nr. 5 vom 1. 3. 27 S. 66 des „Bundes für National—
wirtschaft und Werksgemeinschaft“, Berlin W 57, Bülow—
straße 20)1). Man denke auch daran, wie anders das Wirt—
d Eine eingehende und grundlegende Arbeit hierzu findet sich in
Heft 6/28 der Zeitschrift „Nationalwirtschaft, Blätter für organischen
Wirtschaftsaufbau“ (Nationalwirtschaft und Werksgemeinschaft G. m. b. H.
Berlin W. 57 Bülowstraße 20) in dem Aufsatz „Ersatz für die
Sozialversicherung“ von Dr. Arthur Müller.
        <pb n="63" />
        62

schaftsbild aussehen würde, wenn die Milliarden, die uns
heute unsere unfruchtbare soziale Fürsorge kostet, als
deutscher Arbeiter- und Angestelltenkredit in der deutschen
Wirtschaft arbeiten könnte! Marxismus heißt künstliche
Proletarierung und als eines der Mittel dazu dient die Art,
in der sich heute die sogenannte soziale Fürsorge aufbaut.
Sie ist zu einem Apparat zur Enteignung von Lohn und
Spargroschen der Arbeiter und Angestellten geworden.
Unsere Sozialbürokratie steht und fällt aber mit diesem
Apparat und hat ein Lebensinteresse daran, diese Verhält—
nisse nicht offenbar werden zu lassen. Deshalb wird jeder,
der an diese Dinge zu rühren wagt, als „Sozialreaktionär“
verschrieen. In Wahrheit liegt die Sache umgekehrt. Es
gibt kaum etwas derart Reaktionäres wie die heutige Art
der sog. sozialen Fürsorge. Allerdings, würden diese Verhält—
nisse grundlegend geändert, etwa im Wege der Durchführung
eines Systems von Sozialsparkassen, so würde vielleicht da—
mit allein schon der ganze marxistische Spuk verschwinden,
es würde garnicht lange dauern, und die Einheit des Lebens—
interesses zwischen Unternehmer, Arbeiter und Angestellten
wäre fühlbar, und die, die sich heute mit der Theorie
vom „sozialen Gegenspieler“ ihren gesunden Menschenverstand
und in Wahrheit den Selbsterhaltungstrieb wegreden
und wegschreiben lassen, würden wie aus einem wüsten Traum
erwachen und sich darüber wundern, daß sie sich gedanken—
los und willenlos jahrzehntelang haben ausnutzen lassen für
Interessen, die zweifellos nicht ihre Interessen sind. Sind
denn die geschilderten Verhältnisse etwas anderes als
Sozialbetrug? Es muß schon schlimm genug stehen, wenn
selbst dem demokratischen Gewerkschaftsführer Erkelenz auf
dem Hamburger Kongreß der Gesellschaft für Sozialpolitik
1827 das Geständnis entschlüpft: „Die Sozialversicherung
hilft, die Löhne niedrig zu halten. Die Entwicklung der
Sozialversicherung hemmt und hindert die Erhöhung der
        <pb n="64" />
        — 63

Kaufkraft der Bevölkerung.“ Der alte Bebel hat einmal
gesagt: „Wahrheiten sind eklige Dinge“.
Im werkgemeinschaftlichen Aufbau würde sich ein System
der Sozialsparkassen ohne weiteres und zwar mit allen
Sicherheiten einrichten lassen. Auch die Frage vorzeitiger
Kassenleistungen (Krankheit. Arbeitslosigkeit usw.) wäre un—
schwer zu lösen.
b) Es gibt neben der menschlichen Persönlichkeit kaum
etwas Individuelleres als den Wirtschaftsbetrieb. Das gilt
auch für Betriebe der gleichen Branchen. Selbst Lujo Brentano
erkennt an, daß die „Arbeitsstunde“ sogar in derselben
Branche, in der gleichen Wirtschaft und in der gleichen
Gegend ein durchaus variabler Wertbegriff sei. Heute sind
Arbeiter und Unternehmer künstlich voneinander getrennt.
Über das Schicksal des Betriebes und die „Interessen“ von
Arbeitern und Unternehmern befinden betriebsfremde
Instanzen. Hier liegt eine der tiefsten Ursachen unseres Wirt—
schaftsleides. Die massentarifliche Gleichbehandlung entbehrt
der sachlichen Begründung. Die Mechanisierung des Wirt—
schaftslebens führt zu steigender Nivellierung auf Arbeiter—
und Unternehmerseite, auch zu geistiger Schematisierung und
damit auch zu geistigem Verfall.
O. Die betriebstechnische und verfassungsrechtliche Seite
kann im folgenden nur kurz angedeutet werden.!)

IV. Die Ausgestaltung der Werksgemeinschaft.

A. Werksgemeinschaft ist danach die Wiederherstellung der
marxistisch zerrissenen Wirtschaftseinheit, zunächst in Gestalt
der Betriebsgemeinschaft. Auf der Grundlage des Gedankens,
daß nicht die ideologische Klasse, auch nicht der Beruf als
technische Funktion, sondern das Werk, die gemeinsam geleistete

) Eingehender in Bang, „Deutsche Wirtschaftsziele“, 2. Aufl., und
Longert und Bang, „Die Grundgedanken der Werksgemeinschaft“,
„Wie gründet man eine Werksgemeinschaft““, „Aus der Praxis der Werks⸗
gemeinschaft“ (sämtlich bei Hermann Beyer K Söhne, Langensalza).
        <pb n="65" />
        34
8
—

Arbeit, das sittlich und wirtschaftlich Einende ist, will sie
den organischen Zusammenschluß aller am Werk Beteiligten,
vom Hofarbeiter bis zum Unternehmer, verwirklichen und will
diesen organisatorischen Zusammenschluß, der „Werksgemein⸗
schaft“ genannt wird, zur Grundlage eines organischen Wirt⸗
schaftsaufbaues machen. Dabei wird unterschieden zwischen
der technischen und kaufmännischen Betriebsführung, die als
eigentliche Unternehmerfunktion, als Risikofunktion dem
Unternehmer bleibt, und der Arbeitgeberfunktion. Die
Werksgemeinschaft teilt also den Unternehmer
in seine beiden selbständigen Funktionen, in die
des „Ertragswirtschaftlers“ und in die des
„Arbeitgebers“. Sie beläßt dem Unternehmer als Er—
tragswirtschaftler die Selbstverantwortlichkeit und bindet
ihn als Arbeitgeber organisatorisch an seinen Pflichtenkreis.
Nur so ist die Synthese zwischen Individualismus und
Sozialismus zu finden.
Werksgemeinschaft ist also eine neben der technischen
und kaufmännischen Betriebsführung stehende, alle lebendigen
Beteiligten des Werkes umfassende Sonderorganisation,
die mit einem ausgebildeten Kassenwesen auch als ver—
mögensrechtliche Sonderorganisation gedacht ist,
dergestalt, daß im Konkursfalle weder das Werksgemein—
schaftsvermögen vom Konkurse des Betriebes, noch im Konkurs⸗
falle der Werksgemeinschaft das Vermögen des Betriebes be—
troffen wird. Konkursrechtlich sind derartige Regelungen
ohne weiteres möglich. Den Betrieb als technisches und
kaufmännisches Unternehmen leitet der selbstverantwortliche
Unternehmer.
Die Werksgemeinschaft aber wird geleitet von einem Organ,
das sich zusammensetzt aus Unternehmer (bezw. Direktor bei
Aktiengesellschaften), Angestellten und Arbeitern. Für eine
spätere endgültige (gesetzliche, Regelung ist die Werksgemein—
schaft als öffentlich-rechtliches Gebilde gedacht, dem
öffentlich⸗rechtliche Aufgaben unter der wirtschaftspolizeilichen
        <pb n="66" />
        — 65 —

Aufsicht des Staates zu übertragen sind. Denn es kann
zwar jeder, der das Zeug in sich fühlt und die vermögens—
rechtliche Verantwortung tragen will, „Unternehmer“ sein,
d. h. also unter eigener Verantwortung und unter alleiniger
Übernahme des vermögensrechtlichen Risikos auf Ertrag wirt—
—DDDDDDDDD0——
deutscher Menschen zu sein, ist eine Angelegenheit des
öffentlichen Interesses und schließlich auch des öffent⸗
lichen Rechts. Denn das Arbeitgebersein bedentet die Über—
nahme von Verantwortungen und Verpflichtungen, die zwar
innerhalb des einheitlichen und unteilbaren Wirtschaftsvor—
gangs entstehen, die aber neben der Unternehmerfunktion als
besondere Funktion zu werten sind. Schon aus der hier
zugrunde gelegten Idee der sittlichen Gemeinschaft folgt, daß
das Volksganze einen Anspruch darauf hat, daß die Aus—
übung von Führerfunktionen, oder anders ausgedrückt, die
Regelung der menschlichen Abhängigkeitsverhältnisse, in einer
Weise geschieht, daß die Belange der Gesamtheit nicht Schaden
leiden. In der Erkenntnis der getrennten
Funktionen des Wirtschaftens, der Unter—
nehmerfunktion und der Arbeitgeberfunktion,
und in der sachgemäßen organisatorischen Aus—
gestaltung dieser Erkenntnis liegt danach das
Wesen des Werksgemeinschaftsgedankens. Die
liberale Gesellschaftsordnung ist zu dieser Erkenntnis nicht
gelangt und hat des halb zur „Dismembration“ (Adam
Müller) geführt. Hier und nur hier ruht der Kernpunkt der
sogenannten sozialen Frage. Es ist ein völliger Irrtum,
daß der aus dieser liberalen Gesellschaftsordnung gewachsene
Gewerkschaftsgedanke dazu führen könne, den Unternehmer
an seine soziale Pflicht zu binden, ganz abgesehen davon,
daß es ein naiver Gedanke ist, daß der Klassenkampf über⸗
haupt zu sozialen Einstellungen führen könne. Denn das
Wesen des Kampfes ist nicht soziale Rücksicht, sondern ist
der Machtgedanke. Wer auf dem Boden des Klassenkampfes
Paäd. Mag. 1235. Bang.
        <pb n="67" />
        steht, darf sich deshalb nicht beklagen über unsoziales Ver—
halten des sogenannten „sozialen Gegenspielers“. Im Krieg
und unter Feinden gilt Kriegsrecht und nicht soziale Ge—
sinnung. Kampf entbindet von sozialer Rücksicht, nur
Gemeinschaft verpflichtet.) Es ist ein überaus großer
Irrtum, daß der Arbeiter unsozialen Unternehmern gegenüber
durch seine gewerkschaftliche Bindung zu einem wirklichen
Schutze seiner berechtigten Interessen gelangen könne. Das
ist nur möglich, wenn der Arbeitgeber selbst in Bin—
dungen gestellt wird, die ihn binden. Es ist ein schwerer
Irrtum anzunehmen, daß die Werksgemeinschaft den Arbeiter
hilflos an den Unternehmer ausliefern wolle. Man könnte
heer sagen, daß es sich um eine Wiedereinfügung des
Arbeitgebers in den verlorengegangenen Zusammenhang
mit seinen Mitarbeitern handelt. Deshalb bedeutet Werks—
gemeinschaft den sozialen Gedanken schlechthin. Man wird
bei einer späteren (gesetzlichen) Ausgestaltung soweit gehen
müssen, auch an die Fähigkeit, Arbeitgeber zu sein, ge—
wisse Voraussetzungen, vor allem sittlicher Art, zu knüpfen,
und auch die Möglichkeit vorzusehen, unter Umständen die
Fähigkeit, Arbeitgeber sein zu können, abzuerkennen
ähnlich, wie wir im Familienrecht die Möglichkeit der Ab—
erkennung der elterlichen Gewalt haben, obgleich selbstver—
ständlich der Begriff „elterliche Gewalt“ mit dem Verhältnis
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nichts zu tun hatd).
Auch der Einwand, daß eine solche Regelung gegenüber
—VDDD
—DDDDD —
Entwicklung denke, habe ich in dem Buche „Deutsche Wirt—
schaftsziele“ dargelegt. Ich halte es für einen Irrtum, dem auch
Schmalenbach verfallen ist, eine „großorganisatorische Tendenz“
als grundlegend in der Wirtschaftsentwicklung anzunehmen.
Meines Erachtens handelt es sich um eine Krankheitserschei—

1i) Bgl. Sent, „Werksgemeinschaft“ (Verlag Hermann Beyer 6
Söhne [Beyer K Mannl, Langensalzah.
        <pb n="68" />
        — 67

nung, die ursächlich mit der Dawesregelung verknüpft ist.
Wir werden es stets wieder erleben, daß Wirtschaftszusammen—
fassungen die über die ‚Kapazität“ einer Persönlichkeit hinaus—
gehen, sich schließlich auflösen. Es ist ein noch größerer
Irrtum, anzunehmen, daß es mit der, Unternehmerwirtschaft“
aus sei. Wirtschaft gibt es überhaupt nur als
Unternehmerwirtschaft. Bleibt sie das nicht, dann
geht sie als Wirtschaft zugrunde. Auch dem Handwerk
hat man ja einmal den Untergang prophezeit. Die deutsche
Wirtschaft ist zu unserem Glück noch heute Unternehmer⸗
wirtschaft und wird es bleiben. Es ist ein sachlich nicht
haltbarer Brauch, bei wirtschaftlichen Erörterungen immer
nur von Größtbetrieben und Ballungen zn reden. Damit
wird das tatsächliche deutsche Wirtschaftsbild verfälscht. Im
Bergbau arbeiten heute 600 000 Arbeiter, im Baugewerbe
1200000, in der Landwirtschaft etwa 7 Millionen Menschen.
Der bei weitem größte Wirtschaftsteil besteht aus Einzel⸗
unternehmungen. Das wird häufig vergessen.
Aber ist denn jener Einwand überhaupt richtig? Warum
soll denn in Betrieben der Größtorganisationen der Werks—
gemeinschaftsgedanke undurchführbar oder den Interessen der
Angestellten und Arbeiter abträglich sein? Die werksgemein—
schaftliche Regelung betrifft doch nicht den Konzern, das
Kartell und dergleichen, sondern den einzelnen Betrieb
und verselbständigt diesen Betrieb, auch der kapitali⸗
stischen Leitung der Großorganisation gegenüber, hinsichtlich
aller derjenigen Verhältnisse, die von der Werksgemeinschaft
umfaßt werden. Gerade hier tritt der Grundgedanke der
Werksgemeinschaft, die Trennung der Unternehmer- und
Arbeitgeberfunktion, in ihrer Bedeutung und Wirkung be—
sonders deutlich in Erscheinung. Es kann den Interessen
der Angestellten und Arbeiter doch nur dienlich sein, wenn
einem der Betriebsleiter, bei Aktiengesellschaften einem der
Direktoren, für den betreffenden Betrieb die sozialen Pflichten
der Arbeitgeberfunktion übertragen und er in diejenigen
        <pb n="69" />
        — 68

Bindungen gestellt wird, die die Grundlagen der werks—
gemeinschaftlichen Organisation sein sollen. Heute ist bei
Großaktiengesellschaften infolge der aktienmäßigen Anteils—
verteilung häufig nicht nur der Unternehmer anonym, sondern
es steht auch das Arbeitsverhältnis gewissermaßen unter
Anonymität. Keine Gewerkschaft kann daran etwas ändern.
Nur auf dem hier vorgeschlagenen Wege kann auch bei Groß⸗
aktiengesellschaften wieder ein Persönlichkeitsverhält—
nis zur Grundlage der sozialen Ordnung gemacht werden.
Wenn irgend etwas, so ist diese Regelung geeignet, gerade
in solchen wirtschaftlichen Überorganisationen, die in Wahr—
heit nicht mehr erwerbswirtschaftlich, sondern rein effekten—
tapitalistisch geleitet werden, die Interessen von Angestellten
und Arbeitern zu wahren. Auch durch „Sozialisierung“
solcher Betriebe würde für Arbeiter und Angestellte gar
nichts, in der Tat gar nichts zu erreichen sein. Denn
Sozialisierung bedeutet ja in Wahrheit nicht etwa Ent⸗
kapitalisierung, sondern lediglich den Wechsel des
Kapitalinhabers. Jedem, der denken will, sagt nach der
Richtung der „Sozialkapitalismus“ (s. oben) genug.
Es muß bei alledem immer wieder darauf hingewiesen
werden, daß gerade bei wirtschaftlichen Ballungen die ge—
werkschaftliche Bindung der Angestellten und Arbeiter,
also die Bindung der Arbeiter und Angestellten unter—
einander und an ihrem Organisationsapparat in Wahr—
heit praktisch erfolglos ist und daß nur die Bindung des
Arbeitgebers selbst an und in den sozialen Apparat zu
einem Erfolge führen kann. Es werden dann auch die Fragen
der Betriebsstillegungen und der sich aus solchen Stillegun gen
ergebenden Arbeitslosigkeit ein anderes Gesicht gewinnen als
heute. Soweit wir heute rein effektenkapitalistisch geleitete
Wirtschaftsballungen haben, kann nur auf diesem Wege, nicht
aber auf dem des gewerkschaftlichen Klassenkampfes etwas
erreicht werden. Auch der Kampf gegen den Kapitalismus
als Selbstzweck, insbesondere gegen den internationalen Kapi—
        <pb n="70" />
        69

talismus kann nur auf diesem Wege, nur gemeinschaft—
lich, geführt werden. Gerade daran aber ist dem Marxismus
am allerwenigsten gelegen!
Die Werksgemeinschaft führt im weiteren Aufbau zu
lokalen, provinziellen usw. Zusammenschlüssen mit den ent—
sprechenden Organen. Auf diesem Wege wird u. a. auch die
produktionswirtschaftliche Verbindung zwischen Industrie und
Landwirtschaft zu ermöglichen sein. So wird die Werks—
gemeinschaft mit der Krönung einer Reichswerksgemeinschaft
lanstelle des heutigen falsch aufgezogenen Reichswirtschafts⸗
rats) die Zelle und Grundlage einer nicht nur steuerlich,
sondern allgemeinen Wirtschaftsselbstverwaltung unter
der wirtschaftspolizeilichen Aufsicht des Staates. Die Ge—
werkschaften und die Arbeitgeberverbände (auch die Werk—
vereine) sind dann mit ihren heutigen Funktionen erledigt.
Es steht nichts im Wege, sie nach Umgestaltung in wirk—
liche Berufsstandsorganisationen als Fachverbände außer⸗
halb der Wirtschaftspolitik einer segensreicheren Betätigung
zuzuführen, als sie sie heute auszuüben vermögen.
Diese Durchorganisierung der Werksgemeinschaft ohne
Rücksicht auf die Berufsarten von unten nach oben wird
innerhalb dieses Systems zu ergänzen sein durch eine
besondere Zusammenschließung der Werksgemeinschaften gleicher
Berufsgruppen (also berufsgemeinschaftlichs. Am besten ge—
schieht dies so, daß in den lokalen, provinziellen usw. Werks—
gemeinschaftsorganen von unten nach oben durchgehende Be—
rufsgemeinschaftsausschüsse gebildet werden. Denn es gibt
selbstverständlich Fragen, die sachgemäß nur von der Berufs⸗
gemeinschaft gelöst werden können. Man denke z. B. an die
Aufstellung von rahmentariflichen Grundsätzen für Grund⸗—
löhne und ähnliches. Daran wird allerdings nicht zu denken
sein, den organischen Wirtschaftsaufbau als solchen be—
cufsgemeinschaftlich derart zu fassen, daß die einzelnen Berufs⸗
gemeinschaften die Träger des Systems sind, so daß stch also
in den Instanzen die Berufsgruppen als Atome gegenüber—
        <pb n="71" />
        70

stehen. Wollte man das tun, so würde man den Grund—
gedanken preisgeben, der eben in der praktisch zu verwirk—
lichenden Erkenntnis besteht, daß ein Organismus die Ge—
meinschaft verschiedenartiger Zellgewebe ist. Die von
uns erstrebte Wirtschaftsordnung gründet sich nicht auf
„Berufsstände“ oder Berufsgemeinschaften, sondern auf Werks—
gemeinschaften und deren Aufbau. Ganz abgesehen davon
sind ausschlaggebend wichtige wirtschaftspolitische Fragen nicht
Sonderfragen irgendwelcher Berufsgemeinschaften, sondern ge—
meinsame Angelegenheiten der Wirtschaft. Es ist auch rein
praktisch in der Tat höchste Zeit, daß alle „an einen Tisch
gezwungen werden“. Für die Landwirtschaft liegt die hier
berührte Frage ziemlich einfach. Denn hier gibt es ja nur
eine Berufsgemeinschaft und hier deckt sich schlechthin Werks—
gemeinschaft und Berufsgemeinschaft. Bei der Industrie liegen
die Dinge aber schwieriger. Übrigens hat der ganze Fragen—
bereich auch für die von uns erstrebte produktionswirtschaft—
liche Verbindung von Industrie und Landwirtschaft größte
Bedeutung.
Hinsichtlich der Verfassung sei nur noch folgendes ange—
deutet. Die übergeordneten Werksgemeinschaftsorgane sind
zugleich Schlichtungs- und Schiedsstellen für Streitigkeiten
aus den Tarif⸗ und Schlichtungsverträgen und zugleich Ehren—
gerichte für alle Beteiligten. Sie sind Schutzstelle für den
Arbeitnehmer gegen unsoziale Unternehmer. Das wirtschafts—
polizeiliche Staatshoheitsrecht wird dadurch wahrzunehmen
sein, daß dem übergeordneten Organ ein vom Arbeitnehmer
und Arbeitgeber unabhängiger Sozialpfleger, oder wie man
ihn sonst nennen will, angegliedert wird. Auch an die Ein—
richtung einer dem Patronato Nationale der Carta
di lavoro ähnlichen Stelle könnte gedacht werden. Aber das
sind Zukunftsfragen.
Was sich schon heute von diesen Ideen in der Praxis
durchführen läßt, ist mit Belegen dargetan in der Arbeit von
Dr. Longert und mir „Wie gründet man eine Werksgemein—
        <pb n="72" />
        711 —

schaft?“ (Verlag Hermann Beyer &amp;amp; Söhne Beyer &amp;amp; Mann).
Langensalza). Erwähnt sei dabei, daß sich schon heute auch
die übergeordnete Stelle bilden läßt. Das geschieht in der
Form, daß in Orten, wo sich mehrere Betriebe auf Werks—
gemeinschaft eingestellt haben, diese ein lokales Werksgemein—
schaftsorgan bilden, dem sie sich zunächst freiwillig unter—
werfen. 1)

B. Die Grundlage der Werksgemeinschaftsorganilation
im Betriebe ist, nicht „Interessen“ gegeneinander abzu—
wägen, sondern Pflichten. Organisationsprinzip ist also das
Leistungsprinzip, das die Gewerkschaftsbewegung be—
kanntlich außer Kraft gesetzt hatte. Es ist bemerkenswert,
daß sich der Leistungsgedanke im Produktionsprozeß, im
Lohnwesen und in der Arbeitsmethodik erst seit dem Wirken
der Werksgemeinschaftsbewegung in der deutschen Wirtschaft
wieder Boden erobert hat.
Die tragenden Grundlagen der Organisation sind stich—
wortartig folgende:
l. Grundlage ist der Werkstarif als eine individuelle
Angelegenheit der werksgemeinschaftlichen Lebensgemeinschaft.
2. Durchführung des Leistungsgedankens im Wege einer
neuen Lohnregelung nach folgenden Gesichtspunkten,
die sich im wesentlichen schon heute Anerkennung in der Wirt—
schaft errungen haben:

) Das Arbeitsgerichtsgesetz gibt gewisse Möglichkeiten zum Ausbau
solcher Organe. Es ist z. B. möglich, einem Werkstarif folgenden Zu—
atz zu geben: „Für Rechtsstreitigkeiten aus dem Arbeits- oder Lohn—
perhäältnis, wie es sich nach dem vorstehenden Tarisvertrage bestimmt, für
die nach dem Arbeitsgerichtsgesetz 82, Abs. J, Ziffer 1u. 2, die Arbeitsgerichte
 ausschließlich zuständig sind, wird die Arbeitsgerichtsbarkeit hier—
durch ausdrücklich ausgeschlossen und vereinbart, daß die Entscheidung
durch ein Schiedsgericht gemäß den Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes
38 91 -100 erfolgen soll. Das Schiedsgericht soll aus den aus den gleichen
Zahlen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bestehenden lokalen Werks⸗—
gemeinschaftsorganen gebildet werden.“
        <pb n="73" />
        72

a) Da wie beim Unternehmer, so auch beim Arbeiter die
nur sittlich gebundene freie Auswirkung der Persönlichkeit der
tiefste Inhalt des menschlichen Lebenszweckes ist, und die
mechanische Methode der gewerkschaftlichen Arbeitsrationali—
sierung, die die Arbeit als Ware behandelt, das Verhältnis
des Menschen zur Arbeit verfälscht und entwürdigt hat, ist
auch die Arbeitszeit nach individuellen Verhältnissen einzu⸗
richten. Sie kann unter Umständen nicht einmal in demselben
Betriebe die gleiche sein.
b) Die Lohnhöhe einer Wirtschaft hat ihre Grenzen an
deren Rentabilität. Keine Gewerkschaft und kein Klassenkampf
kann die Lohnhöhe über die Rentabilität hinaus steigern, ohne
gleichzeitig die Kaufkraft des Lohnes herabzudrücken und die
Lohnbasis zu zerstören.
c) Bei der Durchführung des Leistungsprinzips hat der
Unternehmer ein Interesse an möglichst hohen Löhnen.
d) Der Vorgang der Lohnbildung selbst ist soweit wie
möglich dem einseitigen Einfluß sowohl des Unternehmers
wie des Arbeiters zu entziehen. Zwischen beide tritt keine
betriebsffremde Instanz, keine Lohnkommission, kein Massen—
tarif, kein Haß und Streit, sondern ein objektiver Faktor als
Ergebnis der wissenschaftlichen Betriebsführung (Professor
Wallichs, Aachen).i) Auf der Grundlage des von der Werks—
gemeinschaft festzustellenden Grundlohnes und der Grund—
leistung baut sich hiernach systematisch der Leistungslohn
auf, wozu es ganz verschiedenartige Normalien gibt. Die
Feststellung des Grundlohnes ist die schwierigste Frage.
Grundleistung und Leistungslöhne lassen sich in der
Tat zweifelsfrei auf wissenschaftlicher Grundlage derart fest⸗
stellen, daß weder Arbeiter noch Unternehmer das Gefühl der
Übervorteilung haben und daß jedes Mißtrauen ausgeschlossen
hleibt. Der Grundlohn aber. der tatsächlich auf dem

) Für einen kurzen Überblick sei empfohlen Wallichs „Tayhlor—
System und Achtstundentag“, Muthsche Verlagsbuchhandlung, Stuttgart.
        <pb n="74" />
        13

Warenmarkte entschieden wird, auf dem die Interessensolidarität
von Unternehmer und Arbeiter in die Augen springt (vgl.
oben III8 A am Schluß), bleibt in der Praxis ein Gegen—⸗
stand des Interessengegensatzes. Man kann sich darüber auch
nicht mit der zweifelsfreien Tatsache hinweghelfen, daß im
Werksgemeinschaftssystem der Unternehmer an möglichst hohen
Löhnen das größte Interesse hat und daß die psychologische
Einstellung beider Teile in dem Augenblick eine völlig andere
wird, in dem sie eine Werksgemeinschaft bilden und sich ge—
meinsam an einen Tisch setzen. Es wird sich deshalb als
zweckmäßig erweisen, wenn die sogenannte Ortsüblichkeit des
Lohnes im obersten lokalen Werksgemeinschaftsorgan und
zwar in den Ausschüssen der Berufsgemeinschaften festgestellt
wird. Auch an rahmentarifliche Feststellung von Grund—
öhnen durch die berufsgemeinschaftlichen Ausschüsse des obersten
werksgemeinschaftlichen Provinzialorgans könnte gedacht wer—
den, von der abzugehen der Werksgemeinschaft nur bei ein⸗
stimmigem Beschluß aller Beteiligten gestattet wäre.
e) Dabei führt der Werkgemeinschaftsgedanke als Gegen⸗
satz zum gewerkschaftlichen Gedanken der Nivellierung
der Leistung dahin, daß bei der Abstufung der Berechti⸗
gungen nach Maßgabe der Leistung auch auf die im Werk
verbrachte Zeit Rücksicht zu nehmen ist. Nur auf diesem
Wege ist die Aufsteigungsmöglichkeit und der Be—
zriff de Stammarbeiterschaft und ihrer Rechte aus—
zubauen.

3. Ausbau eines geordneten Kassenwesens der
Werksgemeinschaft, vor allem der Sozialsparkasse (ogl. oben
III B ch aus Beiträgen aller am Werk Beteiligten, ge⸗—
gebenenfalls gefördert durch Abführung von Gewimanteilen
(nur bei dieser Organisation ist der Gedanke einer Gewinn—
heteiligung bedenkenlos). Eine spätere Dezentralisation der
sozialen Fürsorge wird auf diesem Kassenwesen und seinem
Aufbau nach oben fußen.
        <pb n="75" />
        4. Einführungen von Einrichtungen, die allen Beteiligten
ihr Lebensinteresse am Betrieb sinnfällig machen und die
dem Arbeiter den Betrieb zur Heimat machen, die er auch
in weiterem Sinne durch seine marxistische Loslösung vom
Betriebe verloren hat (Hygenie, Erziehung, körperliche Er—
tüchtigung).) Ein Schema P läßt sich auch hier nicht auf—
stellen. Die Verknüpfung des Lebensinteresses der Arbeiter
und Angestellten mit denen des Unternehmers ist in aller—
erster Linie eine psychologische Angelegenheit, deren mate—
rielle Begründung derart sein muß, daß sie das Gefühl
des Daheimseins, den Gedanken der eigenen Angelegenheit
auslöst.?)
5. Was die Mitgliedschaftsrechte an der Werksgemein—
schaft, deren Vermögen und ihren Einrichtungen anlangt, so
werden sie wie gesagt abzustufen sein nach den Leistungen,
die für die Werksgemeinschaft erbracht werden. Anstelle des

In Kolumbien ist durch ein Gesetz vom 29. November 1924
den Fabriken mit mehr als 50 Arbeiterinnen vorgeschrieben worden, für
die Kinder dieser Arbeiterinnen Krippen zu errichten.
2) Der Einwand, daß dann die Arbeiter in die höchstzahlenden
Betriebe und die mit den besten Einrichtungen vorhandenen
Werksgemeinschaften gehen würden, schlägt nicht durch. Abgesehen davon
daß es auch heute Betriebsunterschiede gibt, würden die bestbezahlenden
Betriebe sehr schnell besetzt sein. Aber gerade jener Einwnund schlägt den
anderen, den man hie und da hört, daß nämlich dieses System die
angeblich nur bei gewerkschaftlicher Organisation gegebenen Anreize zur
Betriebsrationalisierung wegfallen lasse. Das ist nicht der Fall. Das
Gegenteil ist richtig. Erst die Durchführung des Werksgemeinschafts—
ystems würde den Leistungsgedanken auf Arbeiter und Unter—
nehmer zur vollen Auswirkung bringen. Der Konkurrenzgedanke im
Sinne eines sittlichen Leistungskampfes würde dann erst seine gesunde
Wirkung entfalten. Jeder Unternehmer würde stärkstes Interesse daran
haben, durch eigene Leistungssteigerung sich die tüchtigsten Mitarbeiter
zu sichern. Für leistungsunwillige oder leistungsunfähige Unternehmer
wäre in diesem System weniger Platz als heute. Das Werksgemeinschaftsiystem
 ist am allerwenigsten für die Unternehmer eine Ruhekissen, und
„unsoziale“ Unternehmer würden dabei sehr bald unter den Schlitten
kommen.
        <pb n="76" />
        — 75

gewerkschaftlichen Mitgliedsbuchs, dieses schlimmsten Feindes
der Arbeiterfreiheit und der Wirtschaft, tritt das Werks—
gemeinschaftsbuch. Die Frage, wie beim Wechseln der
Arbeitsstelle verfahren werden soll, ist leicht zu lösen. Es
wird entweder die Abgeltung des Ausscheidenden oder nach
bestimmten Grundsätzen die Überweisung seiner Berechtigung
auf die neue Arbeitsstätte stattfinden. Daß dieses System
zu einer nicht erzwungenen Erschwerung der Freizügigkeit
führt, ist richtig. Diese freiwillige Beschränkung der Frei—
zügigkeit wird nicht von Unsegen und wird umso stärker sein,
ie tiefer dieses System das Heimatsempfinden und die
Heimatsberechtigung des Arbeiters in seinem Betriebe
fühlbar und wirksam macht. Das gerade ist beabsichtigt.
Unerörtert kann hier bleiben, ob und in welcher Weise
kleine und kleinste Betriebe in einer Werksgemeinschaft zu⸗
sammenzufassen sind; unerbrtert kann auch bleiben, welche
Möglichkeiten dieser Aufbau nach der vermögensrechtlichen
Seite hin bietet (Durchführung der Idee der nach oben ab—
gestuften Werksgemeinschaftsbanken, Verselbständigung des
Wirtschaftskredits, Loslösung von einem zum Selbstzweck
gewordenen Kapitalismus usw.).
Werksgemeinschaft ist aber mehr als nur eine sozial—
politische Problemlösung. Der Gedanke trägt viel weiter.
Er umschließt auch nicht nur eine Wirtschaftsform, sondern,
wie vor allem Merck und Jenne dargelegt haben, als Aus—
fluß eines deutsch-rechtlichen Gedankens eine Rechtsfrage
von grundsätzlicher Bedeutung. Das deutsche Recht ist ge—
nossenschaftlich und geht davon aus, daß der einzelne Wert
und Wirkung erst in der Volksgemeinschaft erhält. Das
römische Recht, in dessen Botmäßigkeit wir auch auf sozialem
Gebiete gelangt sind, behandelt den Arbeitsvertrag als
bloßen schuldrechtlichen Vertrag, als Austausch der Ware
Arbeit gegen die Ware Geld. Nach deutschem Rechte handelt
es sich um personenrechtliche Verbindung mit Sonderwirkungen.
Aber auch als Rechtsfrage ist Werksgemeinschaft noch nicht
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        76 —

voll erschöpft. Sie ist als geisteswissenschaftliches Problem
eine Frage künftiger deutscher Lebensform schlechthin.
Nach alledem ist Werksgemeinschaft auf dem Gebiete des
Wirtschaftlichen die Wiederherstellung der sittlichen Lebens—
gemeinschaft auf der wirtschaftsorganisatorisch gefaßten Grund—
lage des Gemeinschaftsgedankens. Wir sind der Überzeugung,
daß die Zukunft diese Idee verwirklichen wird. Geschähe es
nicht, so würden wir nicht glauben, daß die deutsche Wirt—
schaft und das deutsche Volk eine Zukunft überhaupt noch
haben.

Druck von Sermann Bever Evbhne (Beber &amp;amp; Mann) in Van
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        —X von Hermaun Beyer Svbhne Beyer &amp;amp; Mann) in Langensalza.

Schriften zur volitischen Bildung.

Herausgegeben von der Gesellschaft
„Deutscher Staat“.

b. Reihe: „Verfasfung.“
1. Geh. Rat Prof. Dr. E. Mayer, Vom alten und vom kommenden Deutschen Reich.
Reformvorschläge. 1,30 R.⸗M.
2. Prof. Dr. W. Wundt, Die Zukunft des deutschen Staates. 2. Auflage. 0.46 R.⸗M.
3. Oberfinanzrat Dr. Bang, Staat und Volkstum. 3. Auflage. 0,80 R.⸗M.
t. Geh. Rat Prof. D. Dr. Dr. G. v. Behow, Einleben in die Verfassung oder Verfaffungs—
ünderung? 1.20 R.M.
5. Prof. Dr. W. Merk. Der germanische Staat. 1,40 R.«M.
II. Reihe: „Recht.“
1. VPfarrer D. Traub, Recht auf Obrigkeit. 0.45 R.⸗M.
2*. Prof. Dr. W. Merk, Vom Werden und Wesen des deutschen Rechts. 2. Auflage. 2, 10 R.⸗Wi.
3. Prof. Dr. g. Binder, Die Gerechtigkeit als Lebensprinzip des Staates. 1,— M.M.
4. Reichsgerichtsrat Dr. G. Müller, Das neue Rechtsbuch der Katkholischen Kirche. 1.60 R.⸗M.

UI. Reihe: „Wirtschaft.“
1. Oxerfinanzrat Dr. Bang, Volkswirtschaft und Voitstum. 5 Auflage. 2.20 R.⸗M.
2. Dr. v. Cidstedt, Wahre Arbeitsgemeinschaft auf dem Lande. 2. Auftage. 0O 70 ReM.
8. Oberfinanzrat Dr. Bang, Deutsche Wirtschaftsziele. 2. Aufloge. 4,80 R.⸗M.
4. Prof. Dr.⸗Ing. M. Kloß, Der sittliche Gehalt der Arbeit. 1,— R.⸗M.
5. Prof. Dr. M. Spabn, Der Gedanke der Arbeitsgemeinschaft. 0,46 R.⸗M.
b. Prof. Dr. Lent. „Werksgemeinschaft.“ 0,45 R.⸗M.
7. Dr. Longert u. Oberfinanzrat Dr. Bana, Die Grundgedanken der Werksgemeinschaft.
0,90 R.⸗M.
9. — — Wie gründet man eine Werksgemeinschaft? 1,68 R.⸗M.
10. — — Aus der Praxis der Werksgemeinftchaft. 0,86 R.⸗M.
11. Prof. Dr. Prever, Die geschichtliche Entwicklung des Arbeitsverhältnisses. 065 R.⸗M.
12. Dr. G. v. Schwerin, Die Landarbeiterorganisationen Ostdentschlands und ihre klassen—
mãäßige und ständische Struktur. 1,80 R.⸗M.
13. Geh. Regierungsrat Prof. Dr. Andreas Voigt, Das Schlichtungswesen als volkswirt—
schaftliches Problem. 1.50 R.⸗M.
14. Dr. A. Muller, Die Werksgemeinschaft und ihre rechtlichen Grundlagen. 1,60 R.⸗M.
15. Dr. jur. A. Graf Brockdorff, Das Dawessystem und seine Wirkung. 2,858 R.M.
16. Oberfinanzrat Dr. P. Bang, Orgauische Wirtschaft. 1180 R.⸗M.
IV. Reihe: „Boden.“
1. Prof. Dr. Dr. Pes!, Das Sondereigentum am landwirtschaftlichen Boden und die
Bedeutung der Großgüter für den Staat. 120 M.M.

V. Reihe: „Grenzlande.“
1. Geh. Reg.⸗Rat Prof. Dr. G. Roetbe, Das geraubte deutsche Westhreutzen. 1,38 R.⸗M.
2. Prof. Dr. E. E. Stengel, Deutschland, Frankreich und der bein ——88
b. Dr. Ed. Stadtler, Elsaß-Lothringen. ——
. Freiberr Ed. von Dellingsbausen, Die Baltischen Landesstaaten unter russfischer
herrschaft 1710 - 1918 und die gegenwärtige Lage im Baltikum. 0, 90 R.⸗M.
5. Oberftlentnant ẽ. Milius, Das Deutschtum in Südtirol. ———
g. Dr. Erich Kübn. Ostpreuken im Rahmen Deutichlands und die polnischen Pläne.
0,80 R.⸗Md.
1,30 R.«M.
1,20 R.⸗M.
1— m.M.

7. Senatspräsibent O. Andres, Die Saarfrage.
z. Freiherr Eduard von Dellingshausen, Die Baltischen Ritterschaften.
d Prof. Dr. F. Jaeger, Die Deutsch-Polnische Grenze.
        <pb n="79" />
        VI. Reihe: „Geschichte.“
. Prof. Dr. Dr. E. Juns, Deutsiche Geschichte für Deutsche. In einer Stunde.
2. Auflage. 2,10 R.⸗M.
Prof. Dr. A. Wahl, Der völkische Gedanke und die Höhepunkte der neueren deutschen
Geschichte. 0.60 R.⸗M.
Prof Dr. Dr. E. Juna, Das „Gefetz“ der Geschichte. 1,70 R.M.
Dr.C.Krollmann, Amtliche Politikund vaterländische Bewegung 18071813. 0,65 R.⸗M.
Prof. Ur. Ad. Rapp, Die deutsche Monarchie. Eine gesoichtl. Betrachtung. o,80 R.⸗M.
brof. DBr. Br. Schumacher, Der Staat des Deutschen Ordens in Preußen und seine
Bedeutung für das gesamte Deutjchland. O.55 R.⸗M.
Prof. Dr. W. Schüßler, Bismarck und der Parlamentarismus. 1,10 R.⸗M.

VII. Reihe: „Volkstum.“
Beb. Rat Prof. Dr. E. Mayer, Vom Adel und der Oberschicht. 2. Auff. 0,65 R.M.
Forstrat Dr. Zentgraf, Wald und Volk. 0,30 R.⸗M.
Prof. Dr. M. Wundt, Volk, Vollstum, Voikhjeit. 4. Auflage. 0,80 R.⸗M.
Beh. Rat Prof. D. Dr. Dr. G. v. Below, Die Hemmnisse der politischen Befühigung
der Deutschen und ihre Beseitigung. 0,70 R.⸗M.
Prof. Dr. A. Wabl, Vom schlechten und vom rechten Individualismus. 0.70 R.M.
Beb. Rat Prof. Dr. E. Maver, Kleinstadt und Großstadt. 0,68 R.M.
Dr. Cl. v. Eiestedt, Der soziale Beruf wahren Adels. 1.05 R.⸗M.
Priv.-Doz. Dr. mod. Frhr. O. v. Verschuer, Sozialpolitik und Rassenhygiene.
O. 90 R.⸗M.

VIII. Reihe: „Das Erbe des deutschen Geistes.“
Geb. R.R. Prof. Dr. G. Roethe, Deutsche Treue in Dichtung und Sage. 2. Aufl. 1,— NR.M.
Getz·. R.R. Prof. D. Dr. H. Schwarz, Einführung in Fichtes Reden an die deutsche
Ration. 2. Auflage. 1,36 R.⸗M.
z. Prof. Dr. A. Hübner, Arndt und der deutsche Gedanke. o, 66 R.⸗M.
4. Prof. Dr. B. Bauch, Fichte und der deutsche Staatsgedanke. d,90 R.⸗M.
5. Prof. Dr. M. Wundt, Die deutsche Philosophie und ihr Schicksal. 2. Auflage. 1,05 R.⸗M.
b. G. R.R. Prof. D. Dr. H. Schwarz, E. M. Arndt, ein Führer zum Deutschtum 1.75 R.⸗M.
7. Geh. Rat Brof. Dr. V. Koch, Beethoven der Kämpfer. U.— R.M.
3. Geb. Rat Prof. Dr. M. Koch, Richard Wagners geschichtliche Sendung. 2,25 R.⸗M.
9. St.„R. P. Tanck, Die Gesellschaftsyrdnung u. ihre natürl. Grundlagen. 1,40 R.⸗M.

b.

IX. Reihe: „Christentum.“
l. Prof D. Althaus, Staatsgedanke und Reich Gottes. 83. Auflage.
2. Prof. D. Heinzelmann, Kirchliche Gemeinschaft und Volksgemeinschaft.
3. Prof. D. von Walter, Deutschtum und Christentum.
14. Prof. D. J. Behm, Altes Testament und deutsches Christentum.
b. Dr. A. Pfannkuche, Genf oder Wittenberg?
z. Prof. D. R. Hupfeld, Christentum und heldischer Gedanke.

2,10 R.⸗M.
0,90 R.⸗M.
2,— RM.
0,90 R.⸗M.
2,25 R.⸗æM.
12880 R.M.

X. Reihe: „Weltanschauung.“
l. Geh. Reg.⸗Rat Prof. D. Dr. Schwarz, Ethik der Vaterlandsliebe. 2. Auflage. 1,70 R.⸗M.
2. Prof. D. E. Hirsch, Die Liebe zum Vaterlande. 8. Auflage. 0,a6ß R.eM.
3. Prof Dr. M. Wundt, Die Treue als Kern deutscher Weltanschauung. 2. Auflage. o, 70 R.⸗M.
. G. R.R. Prof. D. Dr. Schbwarz, Weltgewifsen oder Vaterlandsgewissen? 2. Aufl. 1,20 R.⸗M.
5. Vrof. De M. Wundt, Die Ehre als Quelle des sittlichen Lebens in Volk und Staat.
1,40 R.⸗M.
3. Geh. Reg.⸗Rat Prof. D. Dr. H. Schwarz, Gottestum im Volkstum. 1.335 R.M.
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unsere gesamte Kultur und Zivilisation, sondern auch
einzige Ernährungsmöglichkeit unseres Volkes beruht.
Beseitigung dieser Arbeitsteilung wird deshalb nicht
cch sein. Dann bleibt aber keine andere Möglichkeit
die, die Freude des in der Arbeitsteiuung Tätigen an
Hände Werk auf irgend eine Weise gleichwertig, wenn
andersartig, zu ersetzen. Wenn das nicht geschieht, gehen
m geistigen Chaos zugrunde. Mit materiellen Mitteln
»Abhilfe aber nun und nimmer zu erreichen. Das ist
einer der erniedrigendsten Irrtümer unserer materia—
jen Sozialpolitik, daß sie glaubt, die Ode des Herzens
zapier oder Metall ausfüllen zu können. Jenes Gleich—
ze kann nur gefunden werden in der Freude am Unter—
ien selbst, in der lebendigen Verknüpfung der gegen—
en Lebensbedürfnisse zwischen Unternehmer, Angesiellten
Arbeiter, in der Heimatsberechtigung des Arbeiters
inem Betriebe. Nur so kann auch das gemeinsame
esse an der Produktion wieder hergestellt werden, das
allein die materielle Grundlage der Volksgesamtheit
tieren kann.
Unterstützt worden ist die marristische Bewegung auch
subjektive Erscheinungen, d. h. durch eine unsoziale,
ansittliche Einstellung einzelner Unternehmerkreise zum
ter als Mitmenschen. Auf dieselbe Sünde seitens der
ter wird allerdings zu wenig geachtet. Die soziale
ist in der Tat in ungleich höherem Maße eine ethische
als eine materielle. Die Revolution ist bekanntlich
en Höchstbezahlten gemacht worden! Hier liegen beider⸗
schwere Sünden vor, die auf der Seite der Unter—⸗
er schwerer verzeihlich sind als auf Seiten der Arbeiter.
aben ihren Grund aber nicht in einer falschen Funktionen⸗
lung, sondern in den rein menschlichen Sünden des
els, des spezifisch deutschen Kastengeistes und einem
Materialismus. Hier kann neben der religiösen Er⸗
ig, die schließlich das A und O jeder Frage ist, nur

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