Einleitung. Gegenstand und Stellung der Bevölkerungslehre. Unter Bevölkerung versteht man die Gesamtheit der Menschen auf der ganzen Erde oder in einem bestimmten wirtschaftlich oder politisch abgegrenzten Gebiet, z. B. einem Staate. Im Gegensatze zu dem Begriff von Volk und Nation, der es nur mit den An- gehörigen eines Volksstammes zu tun hat, schließt man bei der Be- völkerung alle in dem betreffenden Gebiete wohnenden Menschen, also z. B. auch die darin lebenden Ausländer ein. Die Bevölkerung in diesem Sinne führt ihr eigenes Leben sie entsteht und vergeht, sie nimmt an Zahl zu und sie nimmt an Zahl ab, und sie kann sich auch in ihrem Aufbau und in ihrer Zusammen- setzung ändern. Ihr Verhältnis zur äußeren Natur kann sich im Laufe der Entwicklung wesentlich. anders gestalten und das Gleiche kann auch von den Beziehungen der Fall sein, in denen die einzelnen Glieder der Bevölkerung zueinander stehen. All diese Vorgänge und Wandlungen sind in irgendeiner Weise kausal bedingt. Sie stehen auch miteinander in den engsten Wechselbeziehungen, so daß man in gewissem Sinne von einer inneren Ordnung sprechen kann, die in dem „Leben der Personen in ihrer Gesamtheit“ herrscht. Denn wo von Bevölkerung die Rede ist, da werden die in einem bestimmten Gebiete lebenden Personen als kollektives Ganzes auf- gefaßt und betrachtet. Hierbei verschwinden die Individuen hinter dem Ganzen der Bevölkerung als solchem. Die Tatsachen aufzuzeigen und darzustellen, in denen das Leben, das Werden und Vergehen einer Bevölkerung zum Ausdruck kommt, der inneren Ordnung nachzuspüren, nach der sich dieser ganze Prozeß abspielt — das ist die Aufgabe der Bevölkerungslehre. Diese Aufgabe ist eine sehr umfassende und vielgestaltige. Das gilt sowohl von der Gliederung des Stoffes, wie auch von den Problemen, die dabei zu behandeln sind. Diehl-Mombert, Grundrisse. Bd. ıs.