4 Erster geschichtlicher Teil Geschichte“. Hunderttausende waren auf Almosen und öffentliche Getreidespenden angewiesen, um nur ihr Leben dürftig fristen zu können. Bei der Begründung von Cäsars Alleinherrschaft gab es in Rom 220000 Getreideempfänger ?). Aber das Bevölkerungsproblem des damaligen Rom bestand nicht nur in der Abwanderung vom Lande und in dem gewaltigen Wachstum eines arbeitslosen Proletariats in der Hauptstadt. Auch in der Zusammensetzung der Bevölkerung hatten sich wesentliche Wandlungen vollzogen. Die Zahlen des römischen Zensus liegen zwar nur bis zum Jahre 115 v. Chr. in statistisch verwertbarer Form vor; denn für die späteren Zeiten beruht die Erhöhung der Zensus- zahlen bereits auf den Ackerverteilungen an Mittellose und auf der Verteilung des Bürgerrechtes an Fremde. Wir wissen aber auch aus anderen Quellen, daß trotz dieses Zuflusses die eigentliche Bürgerschaft schon etwa von den Zeiten Cäsars ab einen Rückgang erfuhr. Damit hingen die bevölkerungspolitischen Gesetze des Augustus, vor allem die lex Julia et Pappia Poppaea, zu- sammen ?). Beide Gesetze schrieben die Eheschließung und Kinder- erzeugung vor. Diejenigen, die keine Ehe eingegangen waren, konnten durch Testament nicht Erbe werden und konnten keine Vermächtnisse erlangen; wo dagegen Kinder in der von dem Ge- setz geforderten Zahl fehlten, verloren die Eltern die Hälfte der Erbschaften und Vermächtnisse, die ihnen zugefallen waren. Bei kinderlosen Ehen konnte der überlebende Ehegatte nur ein Zehntel des vorhandenen Vermögens erhalten. Junggesellen waren von der Teilnahme an öffentlichen Festen und Theateraufführungen aus- geschlossen. Dagegen hatten die Verheirateten und Kinderreichen eine ganze Reihe wichtiger Vorrechte, namentlich bei der Besetzung öffentlicher Amter. Freilich galt dieser Mangel an Menschen, dem diese Gesetzgebung abhelfen sollte, nur für bestimmte soziale Schichten; in der Gesamtheit gesehen konnte man trotzdem damals durchaus von Übervölkerungserscheinungen sprechen. Bei der Übervölkerung Roms, die oben besprochen worden ist, handelte es sich aber keineswegs um eine Erscheinung, die ihre 1) Kahrstedt, a. a, O., S. 669. ?) Vgl. dazu die eingehenden Angaben bei Ferrero, Größe und Niedergang Roms, Deutsch Bd. 5, 1909. — Ferner Elster, Artikel „Bevölkerungswesen‘“, a. a. O., S, 737 ff. — Bouche-Leclerqg, Les lois d&mographiques d’Auguste. Revue histo- rique, 1895, Bd. 57. — Y. Ferlet, L’abaissement de la natalit& 4 Rome et la de- population des campagnes, Les reformes d’Auguste, Paris 1902. — Secretan, La depopulation de l’empire romain, Lausanne 19008.