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        <title>Bevölkerungslehre</title>
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            <surname>Mombert</surname>
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Erster geschichtlicher Teil 
Geschichte“. Hunderttausende waren auf Almosen und öffentliche 
Getreidespenden angewiesen, um nur ihr Leben dürftig fristen zu 
können. Bei der Begründung von Cäsars Alleinherrschaft gab es 
in Rom 220000 Getreideempfänger ?). 
Aber das Bevölkerungsproblem des damaligen Rom bestand 
nicht nur in der Abwanderung vom Lande und in dem gewaltigen 
Wachstum eines arbeitslosen Proletariats in der Hauptstadt. Auch 
in der Zusammensetzung der Bevölkerung hatten sich wesentliche 
Wandlungen vollzogen. Die Zahlen des römischen Zensus liegen 
zwar nur bis zum Jahre 115 v. Chr. in statistisch verwertbarer Form 
vor; denn für die späteren Zeiten beruht die Erhöhung der Zensus- 
zahlen bereits auf den Ackerverteilungen an Mittellose und auf der 
Verteilung des Bürgerrechtes an Fremde. Wir wissen aber auch 
aus anderen Quellen, daß trotz dieses Zuflusses die eigentliche 
Bürgerschaft schon etwa von den Zeiten Cäsars ab einen Rückgang 
erfuhr. Damit hingen die bevölkerungspolitischen Gesetze des 
Augustus, vor allem die lex Julia et Pappia Poppaea, zu- 
sammen ?). Beide Gesetze schrieben die Eheschließung und Kinder- 
erzeugung vor. Diejenigen, die keine Ehe eingegangen waren, 
konnten durch Testament nicht Erbe werden und konnten keine 
Vermächtnisse erlangen; wo dagegen Kinder in der von dem Ge- 
setz geforderten Zahl fehlten, verloren die Eltern die Hälfte der 
Erbschaften und Vermächtnisse, die ihnen zugefallen waren. Bei 
kinderlosen Ehen konnte der überlebende Ehegatte nur ein Zehntel 
des vorhandenen Vermögens erhalten. Junggesellen waren von der 
Teilnahme an öffentlichen Festen und Theateraufführungen aus- 
geschlossen. Dagegen hatten die Verheirateten und Kinderreichen 
eine ganze Reihe wichtiger Vorrechte, namentlich bei der Besetzung 
öffentlicher Amter. Freilich galt dieser Mangel an Menschen, dem 
diese Gesetzgebung abhelfen sollte, nur für bestimmte soziale 
Schichten; in der Gesamtheit gesehen konnte man trotzdem damals 
durchaus von Übervölkerungserscheinungen sprechen. 
Bei der Übervölkerung Roms, die oben besprochen worden ist, 
handelte es sich aber keineswegs um eine Erscheinung, die ihre 
1) Kahrstedt, a. a, O., S. 669. 
?) Vgl. dazu die eingehenden Angaben bei Ferrero, Größe und Niedergang 
Roms, Deutsch Bd. 5, 1909. — Ferner Elster, Artikel „Bevölkerungswesen‘“, a. a. O., 
S, 737 ff. — Bouche-Leclerqg, Les lois d&amp;mographiques d’Auguste. Revue histo- 
rique, 1895, Bd. 57. — Y. Ferlet, L’abaissement de la natalit&amp; 4 Rome et la de- 
population des campagnes, Les reformes d’Auguste, Paris 1902. — Secretan, La 
depopulation de l’empire romain, Lausanne 19008.</div>
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