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        <title>Bevölkerungslehre</title>
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      <div>4. Kap. Bevölkerung und Wirtschaft, vornehmlich in der deutschen Geschichte 100 
mäßige Vorstellungen von größeren Massen bilden. Das gilt für das ganze 
Altertum, für das ganze Mittelalter bis tief hinein in unsere Tage. Dieses 
Mißtrauen ist aber auch dort am Platze, wo es sich um ältere Zählungen 
handelt. Auch hier fehlte die nötige Erfahrung, mitunter auch die 
nötige Gewissenhaftigkeit, um diesen Zählungen einen gewissen 
Grad von Zuverlässigkeit zu geben. Zur Gewinnung einer einfachen 
statistischen Übersicht, wieviel Morgen Landes, wieviel Untertanen, 
wieviele Mühlen im Jahre 1648 in Preußen im Amte Lenzen vor* 
handen waren, wurde ein aus einem Geheimen Rate und mehreren 
Amtsräten bestehende Kommission eingesetzt, die aber trotzdem ihre 
Aufgabe nicht lösen konnte !). Von älteren württembergischen Volks- 
zählungen berichtet Strakosch-Grassmann: „Am 13. Juli 1598 
wollte der Herzog von Württemberg wissen, wie viele Bürger und 
[nwohner es in jedem Orte seines Landes gäbe, und wie viele Höfe 
und Mühlen sein Land habe. Heuzutage ist bekanntlich eine Volks- 
zählung eine mühsame Arbeit, die ein ganzes Heer. von Beamten 
und zahllose Additionsmaschinen in Anspruch nimmt. Bis zum 
Bekanntwerden der ersten rohen Summen vergehen mehrere Monate. 
Das alles benötigten die württembergischen Amtleute nicht. Der 
Amtmann von Herrenberg ist mit seiner Antwort schon am 
15. Juli da, der Schultheiß von Hoheneck antwortet am 18, Juli. 
Sie haben nämlich ihrem Herrn einfach Abschriften von alten 
Registern gesandt. Der Amtmann von Herrenberg nimmt ein 
solches von 1741 oder 1525 her, wo von 290 Einwohnern seines 
Gebiets die Rede war und liest es für 209 und sendet so seine 
Listen ein. Der Amtmann von Neuenburg liest in einem Register 
von 1741 92 Untertanen und schreibt falsch ab und stellt für 
Neuenburg 42 Untertanen fest ”?).“ Noch im Jahre 1839 schreibt 
]J. G. Hoffmann, der damalige Direktor des statistischen Bureaus 
in Berlin anläßlich eines Vergleichs der beiden Volkszählungen in 
den Jahren 1816 und 1834, daß bei der ersteren Leute, die im Staate 
lebten, nicht mitgezählt wurden: „Einerseits haben nicht bloß einzelne 
Menschen mancherlei Veranlassung, ihr Dasein der Kenntnis der 
Obrigkeit zu entziehen, sondern es besteht auch wohl in den Orts- 
1) K. Breysig, Geschichte d. brandenburgischen Finanzen, 1640—1695, 1. Bd., 
1895, S. 201, zit. nach Behre, a. a. O. S. 75. 
2) Strakosch-Graßmann, Die Zahl d. Landbevölkerung in Deutschland im 
Mittelalter. Deutsche Geschichtsblätter, Bd. 14, 1913. — Vgl. auch die Entgegnung 
desselben auf d. Darlegungen von Fabricius, ebenda Bd. 15, 1914. — Vgl. auch 
lie starke Kritik bei G. Mehring, Württemberg. Volkszählungen im 17. Jahrh., 
Württemb. Jahrbücher f. Stat. u. Landesk,, Jahrg. 1918/20, S. 313 ff.</div>
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