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        <title>Bevölkerungslehre</title>
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            <surname>Mombert</surname>
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      <div>Erster geschichtlicher Teil 
schon hervorgehoben, immer wieder die Entwicklung von Fabriken 
und Commerzien im Vordergrund, da zwischen deren Wachstum 
und demjenigen der Bevölkerung die engsten Beziehungen vor- 
handen sind *). 
So sehr aus den dargelegten Gründen dieses ganze Zeitalter 
auf eine Vermehrung der Bevölkerung bedacht war, so sollte diese 
Vermehrung doch nicht wahllos vonstatten gehen. Zwar hat jene 
Zeit die ‘allerverschiedensten bevölkerungspolitischen Mittel erdacht, 
Begünstigung der Eheschließungen und der Fruchtbarkeit, Unter- 
stützung der Ein- und Erschwerung der Auswanderung ”), wir sehen 
aber, daß man auch damals zwischen Volkszuwachs und Volks- 
zuwachs recht wohl zu unterscheiden wußte. Es handelt sich bei 
der Einwanderung vor allem darum, fremde Handwerker und Künstler 
in das Land zu bekommen und es ist bekannt genug, daß die da- 
malige Einwanderungspolitik vor allem auf die Einwanderung solcher 
Personen abgestellt war. Wenn man auch da und dort aus absolutem 
Menschenmangel auch Bettler als Einwanderer willkommen hieß, so 
war das doch keineswegs die Regel. 
Schon im Jahre 1680 ‚hatte in Bayern ein Erlaß des Regenten 
gesagt, daß seit einiger‘ Zeit auf dem Lande die leichtsinnig ge- 
schlossenen Ehen zunehmen. „Durch die tägliche Vermehrung dieses 
heillosen Gesindels aber entstehen dem gemeinen Wesen solche Be- 
schwerden, daß man fast nicht mehr wisse, woher man den Unterhalt 
für diese unnützen Leute und ihre Kinder nehmen solle,“ Heirats- 
konsense sollten nur gegeben werden, wo genügende Nahrungsmittel 
nachgewiesen werden könnten ?®). Im Spessart begegnen wir im 
ı8. Jahrhundert ebenfalls Maßnahmen, welche die Aufgabe haben, 
die Heiraten einzuschränken und die Auswanderung zu begünstigen *). 
Die Bischöfe von Würzburg und Bamberg hielten an einer ziemlich 
hohen Heiratssumme fest, weil sich „das Land nicht mit Bettlern 
vevölkern sollte“. Auch im Bistum Speyer durfte nur geheiratet 
werden, wenn ein bestimmtes Vermögen vorgewiesen werden konnte. 
Ausländer durften nur dann als Bürger aufgenommen werden, wenn 
se nachweisen konnten, daß sie imstande seien, sich von ihrem 
1) Vgl. dazu z. B. Struensee, Abhandlungen über wichtige Gegenstände d. 
Staatswirtschaft, Bd. 3, 1800, S. 540 ff, 
2) Vgl. dazu die Aufzählung bei Elster, a. a. O. und ferner L. v. Hess, 
Freymütige Gedanken über Staatssachen. 1. Versuch über die Mittel zur Be» 
völkerung, 1775. 
% S. Riezler, Geschichte Bayerns, Bd. 8, 1914, S. 513. 
U H, Wolff, Der Spessart, 1905, S. 206 u. 224£.</div>
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