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mein die obere Grenze der im erwerbsfäligen Alter stehenden Personen mi
60 Jahren angenommen wird.
Über die Art der Durchführung der Alterszählung ist noch zu bemerken,
daß die Erhebung in den einzelnen Haushaltungen nicht nach der sonst üblichen
„Methode der Selbstzählung‘“ erfolgte, bei der der Befragte die Angaben selbst
in den Fragebogen einträgt, sondern nach der „Methode der direkten Befragung“,
 wonach der Zählbeamte die Angaben erfragt und sie auf dem Zählformular
 vermerkt. Durch dieses Verfahren wurde ein einheitlicheres und zuverlässigeres
 Erhebungsmaterial gewonnen.
Den Anstalten und Spitälern in der Gemeinde Bern wurden die Karten
direkt zugesandt. Um sämtliche für eine allfällige Altersfürsorge in Betracht
fallenden Personen zu erfassen, wurden auch die Anstalten und Spitäler außerhalb
 des Gemeindebezirkes (nach einem Verzeichnis der Direktion der Sozialen
Fürsorge) einbezogen, sofern sie in der Stadt Bern wohnsitzberechtigte Insassen
aufwiesen.

Die während der Zählung in den Ferien abwesenden Personen wurden anfangs
August durch einen Aufruf im Stadtanzeiger und in der Tagespresse auf die
Alterszählung aufmerksam gemacht, worauf nachträglich noch einige hundert
Karten eingingen. Mitte August war die Erhebung sowohl in den Privathaushaltungen
 wie in den Spitälern und Anstalten beendigt. Das gesamte eingejangte
 Material wurde alphabetisch geordnet, einer gründlichen Durchsicht
unterworfen und unvollständig ausgefüllte Karten mit Hilfe der Einwohnerkontrolle
 ergänzt und berichtigt. Von den nachträglich eingelangten Karten
mußte ein großer Teil als bereits vorhanden wieder ausgeschieden werden,
ein Beweis für die Umsicht und Gründlichkeit, mit der sich die Polizei
ihrer Aufgabe entledigt hatte, wofür ihr auch an dieser Stelle gedankt sel,
Nach der endgültigen Bereinigung verblieben 9143 Karten von über 66
Jahre alten Personen in der Stadt Bern, wovon 8682 auf Privathaushaltungen
 und 461 auf Spitäler und Anstalten entfallen, Dazu kommen noch
231 Anstalts- und Spitalinsassen außerhalb der Gemeinde Bern.

Zur Überprüfung des gewonnenen Resultates wurde noch eine Kontrolle
vorgenommen. Die bei der Betriebszählung vom 22, August 1929 verwendete
Haushaltungsliste, in die jede über 15 Jahre alte Person mit Name, Alter
und Geschlecht eingetragen werden mußte, bot eine günstige Gelegenheit, die
Ergebnisse der Alterszählung auf ihre Vollständigkeit hin zu prüfen. Aus
den Haushaltungslisten wurden zu diesem Zweck alle im Jahre 1864 und früher
geborenen Einwohner herausgestrichelt. Das Ergebnis ist der folgenden Aufstellung
 zu entnehmen, die zugleich einen Vergleich mit der Volkszählung 1926
und den Fortschreibungsergebnissen gestattet,