}

II. DIE ÜBER 60 JAHRE ALTEN EINWOHNER BERNS.

Nach der Initiative stellt die Altersbeihilfe auf das vollendete 64. Altersjahr
 ab. Aufgabe der Sondererhebung war es daher, vor allem die 1865 und
früher geborenen alten Einwohner Berns festzustellen und zu untersuchen.
wie viele davon die in der Initiative näher umschriebenen Voraussetzungen
für die Ausrichtung der vorgesehenen Altersbeihilfe erfüllen. Das Statistische
Amt der Stadt Bern und die Organe der Steuerverwaltung scheuten keine
Opfer an Zeit, diese Feststellungen so umsichtig und weitgehend als möglich
zu machen,
Im vorhergehenden Abschnitt wurde ausgeführt, daß das Statistische Amt
es für zweckmäßig hielt, bei der Festlegung der Altersgrenze für die Zählung
vom 60. Altersjahr auszugehen, d. h. die Jahrgänge 1866 bis 1869 ebenfalls in
die Zählung mit einzubeziehen.
Um einen raschen Überblick über den Altersaufbau zu gewinnen, pflegt die
Statistik die Bevölkerung in drei große Gruppen einzuteilen: die noch nicht
erwerbsfähige Bevölkerung von 0-14 Jahren (Kindesalter), die Erwerbsfähigen
im Alter von 15-59 Jahren (Erwerbsalter) und die nicht mehr Erwerbsfähigen
von 60 und mehr Jahren, Diese Gliederung ist nur im groben Umriß richtig,
da besonders auf dem Lande auch schon Kinder in der Wirtschaft mithelfen
und anderseits zahlreiche Personen von über 60 Jahren noch erwerbstätig
sind; sie bietet aber immerhin Anhaltspunkte für die „Belastung“ durch
Kinder und Greise, welche die erwerbsfähige Bevölkerung zu tragen hat.
Nach der Volkszählung von 1920 betrug der Anteil der Kinder an der Gesamtbevölkerung
 der Schweiz 27,9%, der der über 60 Jahre alten Personen
9,3 %- In der Stadt Bern waren die Kinder mit 23,3 % die über 60 Jahre
alten Personen mit 7,2 % in der Stadtbevölkerung vertreten, so daß auf die
im Erwerbsalter stehenden Personen 69,3 % entfielen. Auf je 1 über 60 Jahre
alte Person traf es demnach ungefähr 10 im Erwerbsalter stehende Personen.
Im Durchschnitt sind die Kinder drei bis viermal so zahlreich wie die Alten
und ihre Auferziehung erfordert ein Mehrfaches an Aufwand als die Pflege
der nicht mehr erwerbsfähigen Personen. Wie Schmoller 1) feinsinnig hervorhebt,
ist die Fürsorge für die Kinder durch „die starken Triebe der mütterlichen und
elterlichen Liebe garantiert‘, während für die Greise „die Liebe der Verwandten
und Kinder nicht recht ausreichen will, so daß alle möglichen Versicherungs-,
Pensions- und ähnliche Einrichtungen über die Klippe hinweghelfen müssen“

‘\ Schmoller, Grundriß der allg. Volkswirtschaftslehre 1920, Bd. I, S. 163.