DA

3. Aufenthaltsdauer (Seßhaftigkeit) und Heimat.
Die Aufenthaltsdauer der Privatwohnenden bringt die nachstehende Über.
sicht zur Darstellung.

Verhältniszahlen

Aufenthaltsdauer

Personen
äaberhaupt

Männer

Frauen

Personen
ıberhaupt

Männer

Frauen

0— 9 Jahre
10—19 Jahre
20—29 Jahre
30—40 Jahre
4140 und mehr
Zusammen | 6018 | 2327 | 3691 | 100.0 | 100.0 | 100.0

788
641 ı
8381
‚126
2582

242
233
327.
521
1004

546 |
408
554
605
1578

14,8
11,1
15,0
16,4
1427

Die obigen Zahlen sind die Ergebnisse von Wanderungen, die großenteils
vor längerer Zeit stattgefunden haben. Da an der Wanderungsbewegung
in der Hauptsache Personen der jüngeren und mittleren Altersklassen beteiligt
sind, weisen nur 788 Personen = 13,1 % eine Aufenthaltsdauer von weniger als
10 Jahren auf. 4589 Personen oder mehr als drei Viertel sind länger als 20
Jahre in Bern, 2582 = 42,9 % mehr als 40 Jahre seßhaft. Die Frauen
weisen im allgemeinen eine kürzere Aufenthaltsdauer auf als die Männer.

Da die Initiative je nach dem Bürgerrecht eine verschieden lange Aufenthaltsdauer
 für den Bezug der Altersbeihilfe voraussetzt, wurden die über 64jährigen
in Stadtberner, Bürger anderer Gemeinden des Kantons, Schweizer anderer
Kantone und Ausländer gegliedert, wie dies die Übersicht auf der folgenden
Seite zeigt.

Männer und Frauen verteilen sich ungefähr gleichmäßig auf die verschiedenen
Gruppen. Die Kantonsberner sind mit 62,1 % am zahlreichsten vertreten.
Die übrigen Schweizer folgen in weitem Abstand mit 22,9 %. Nur etwa ein
Zehntel aller Alten sind Stadtberner, Der. Anteil der Ausländer an den über
64jährigen ist mit 5,4 % beinahe gleich groß wie die Ausländerquote an der
Gesamtbevölkerung.
Betrachtet man die Anstaltsbevölkerung für sich allein, so ergibt sich ein
etwas anderes Bild. Zwar stehen auch hier die Kantonsberner an der Spitze
mit 253 Personen = 62,5 %. An zweiter Stelle stehen aber die Stadtberner,
die mit 100 Personen etwa einen Viertel der Anstaltsinsassen stellen. Der
Rest verteilt sich auf Schweizer anderer Kantone (46) und Ausländer (6).