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nach diejenigen Fälle, die die Voraussetzungen der Initiative -gicht HüNen
ausscheiden läßt, erhält man schließlich die „Zahl der tatsächlichen Fürsorgefälle“‘.
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Eine der drei Bedingungen, an welche die Initiative die Bezugsberöchtiguhg
xnüpft, betrifft die Aufenthaltsdauer. Sie besteht in einer ununterbrochenen
Wohnsitznahme von mindestens

3 Jahren für Bürger der Gemeinde Bern,
10 Jahren für Bürger anderer Gemeinden des Kantons,
15 Jahren für Bürger anderer Kantone,
20 Jahren für Ausländer.

Fürs erste haben demnach alle diejenigen Personen auszuscheiden, die die
erforderliche Aufenthaltsdauer nicht erfüllt haben. Die Gesamtzahl der Personen,
 die die Bedingung der Karenzzeit erfüllen, ist getrennt nach Einzelpersonen
 und Verheirateten aus der nächsten Übersicht zu ersehen.

Von den insgesamt 6423 Personen haben 1146 = 17,8 % die Karenzfrist
nicht erfüllt und fallen somit zum vornherein außer Betracht, auch wenn
sie nach ihren Einkommens- und Vermögensverhältnissen Anspruch auf
Beihilfe hätten.

Wie sich diese 6423 mit erfüllter bzw. nichterfüllter Aufenthaltsdauer nach
dem Bürgerrecht verteilen. zeigen folgende Zahlen:

Stadtberner Kantonsberner Übrige Schweizer Ausländer
in % in % in % in %
Aufenthaltsdauer erfüllt. 589 95,2 3383 84,9 1119 276,1 186 33,6
Aufenthaltsd. nicht erfüllt 30 4,8 603 15,1 352 239 161 146,4
Personen insgesamt .... 619 100.0 3986 100,0 1471 100,0 347 100.0
Die Ausgliederung nach dem Geschlecht, sowie nach Einzelpersonen und
Verheirateten ergibt folgendes Bild: