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\bs. 1) 1). Der Wert solcher kleinen Vermögen wurde in 152 Fällen mittels
ler Tariftabellen der Schweiz. Lebensversicherungs- und Rentenanstalt vom
Jahr 1922 in eine lebenslängliche Leibrente umgerechnet. Ergab die Umwandlung
 des Vermögens, — die in praxi je nach dessen Zusammensetzung
Sach- oder Effektenbesitz) nicht immer leicht wird durchgeführt werden
können, — eine lebenslängliche Leibrente von weniger als Fr. 1500. — bzw.
Fr. 2000. — Jährlich, so wurde die betreffende Alterskarte unter den der
voraussichtlich Beihilfeberechtigten belassen; von den 152 Fällen verblieben
bei den Beihilfeberechtigten 63.
Zur endgültigen Bereinigung der persönlichen und der Steuerverhältnisse
passierten die verbleibenden Alterskarten die Personenkontrolle der Steuerverwaltung
 und teilweise auch jene der Polizeidirektion.
Nach Ausscheidung aller, den Anforderungen der Initiative nicht Genüge
ıeistenden Personen blieben die Karten von 2078 Personen zurück, nämlich
von 1611 Einzelpersonen und 467 verheirateten Personen mit zusammen
324 Ehepaaren (siehe Anhang, Übersicht 1). Diese Personen bleiben, soweit
lies aus den Steuerregistern zu ermitteln ist, unter einem jährlichen Einkommen
von Fr. 1500. — bzw. Fr. 2000. —.
Die Initiative stuft die Bemessung der Altersbeihilfe nach der Höhe der
Einkünfte ab (lit. d und e der Initiative); somit wäre zur Feststellung der
inanziellen Auswirkungen die Kenntnis des Einkommens eines jeden Beihilfeberechtigten
 notwendig. Das gehandhabte Veranlagungsverfahren bringt es
aber mit sich, daß Steuerpflichtige, deren Einkommen unter dem Existenzminimum
 des bernischen Steuergesetzes liegt und die deshalb ständig mit 0
singeschätzt werden müßten, überhaupt keine Steuererklärung mehr abzugeben
 haben. Deshalb ist es auch nicht möglich, über die Einkommensverhältnisse
 der 2078 Personen mehr auszusagen, als daß sich ihre Einkünfte
nnerhalb den Initiativgrenzen bewegen. Da also nähere Angaben über die
Schichtung der Einkommen der Beihilfeberechtigten fehlen. kann eine auf
der in der Initiative vorgesehenen Einkommensabstufung aufgebaute Kostenderechnung
 nur annäherungsweise durchgeführt werden.
Als „Initiative-Bevölkerung‘“ im Sinne der nachfolgenden Untersuchung
werden alle Personen zusammengefaßt, die das 64. Altersjahr überschritten,
lie in der Initiative vorgesehene je nach der Staatszugehörigkeit abgestufte
Aufenthaltsdauer erfüllt haben und weniger als Fr. 15 000. — Vermögen
und Fr. 1500. — (Einzelpersonen) bzw. Fr. 2000. — (Ehepaare) Einkommen
besitzen. Die Zahl dieser Personen mit erfüllter Aufenthaltsdauer und mit

?) Basel-Stadt : Entwurf zu einem Gesetz betreffend staatliche Alters- und Hinterlassenen-Versicherung vom
* Dezember 1928.
5emeinde Biel: Reglement über die Gewährung von Altersrenten vom 28. November 1929.