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5. Unterstützungsverhältnisse.
Aufgabe der vorliegenden statistischen Untersuchung ist es, auch die Unterlagen
 zur Abklärung der Unterstützungsverhältnisse der in den Bereich der
[nitiative fallenden Personen zu verschaffen, Diese ergänzenden Feststellungen
°rstreckten sich auf die stadtbernische Armenpflege einerseits und die burgeriche
 Armenpflege anderseits. Dadurch konnten jene über 64 Jahre alten,
von der Alterserhebung erfaßten Personen ermittelt werden, die 1928 oder
n der ersten Hälfte 1929 von einer der beiden genannten Armenpflegen eine
Interstützung empfangen haben. Zugleich wurde die Höhe des von jeder
Person bezogenen Unterstützungsbetrages festgestellt. Dabei wurde jegliche
Fürsorgeart berücksichtigt: dauernd Unterstützte („„Notarme“‘), vorübergehend
Unterstützte („‚Spendarme‘‘), ferner Konkordats- und Vermittlungsfälle

Die durch die Einwohnergemeinde Bern Unterstützten ließen sich, sofern
sie 1928 armengenössig waren, an Hand der „Rechnung über die Armenpflege
 der Stadt Bern pro 1928“ feststellen. Nicht im Jahre 1928, jedoch in
der ersten Hälfte 1929 neu unterstützte Personen waren zum Teil aus besonderen
 von der Fürsorgedirektion geführten Listen zu ersehen.

Die gewonnenen Angaben, nämlich Unterstützungsart, Unterstützungsbetrag
 sowie etwaige Einnahmeposten in Form von Verwandtenbeiträgen
oder Rückerstattungen wurden auf die Alterskarten aufgetragen.

Die Ermittlung der Angaben über die von der burgerlichen Armenpflege
unterstützten Personen erfolgte an Hand von Sammellisten, die von den
Almosnern der 13 Zünfte und dem Almosner der Burgerkommission ausgefertigt
 worden waren. Eine namentliche Nennung der unterstützten Bernburger
 ließ sich umgehen. Für den praktischen Zweck enthielt das Listenschema
 genügend Anhaltspunkte; nämlich: Ordnungsnummer, Geburtsjahr.
Geschlecht, Zivilstand, Unterkunftsort in Bern (Privat oder in einer Anstalt),
ausgerichteter Unterstützungsbetrag, Einnahmen, sowie eine besondere Kolonne
für in der Zeit vom 1. Januar 1928 bis 22. Juli 1929 Verstorbene oder
Weggezogene.

Hinsichtlich der Methode bleibt noch zu bemerken, daß sowohl die Rechnung
der Direktion der Sozialen Fürsorge wie auch die erwähnten Sammellisten
 mehrmalige (z. B. monatliche) Unterstützungen, die an die gleiche
Person innerhalb eines Kalenderjahres ausgerichtet wurden, zusammenfassen.
Zähleinheit ist die unterstützte Person, wobei nicht unterschieden wird, ob
der gesamte Unterstützungsbetrag. auf einmal oder zu wiederholten Malen
ausbezahlt wurde. Ehepaare, von denen beide Ehegatten das 64. Altersiahr