1)

füllenden Einzelpersonen (Initiative-Bevölkerung) geringer als der der anderr
Zivilstände:

Initiative-Bevölkerung

nterstützte Einzelpersonen

Kinzelpersonen

Zivilstand

ledig ...........
verwitwet ......
geschieden ......
Zusammen

überhaupt


431
1095
85

Te

Männer

7/4
169

Frauen

357
26

ıberhaupt

ıbs,

in *

DA

an

WS

Männer

abs. ı in % A

6
nr

18,6
37,9

54,5

473

Frauen

abs, | ir %

Q8

188
22

24,6
20,3
349

298

221

Von den 265 männlichen Einzelpersonen innerhalb der Initiative-Bevölkeruns
sind heute schon 112 = 42,3 % Bezüger öffentlicher Mittel; relativ am stärksten
hinwieder ist der Anteil der Geschiedenen und der Ledigen. Von den 324
Ehepaaren erweisen sich 96 (29,6 %) als unterstützt.

Werden die Armengenössigen je nach ihrem Aufenthaltsort — Privatwohnung
oder Anstalt — auf den entsprechenden Kreis in der Initiative-Bevölkerung
bezogen, so ergibt sich, daß von den 1326 in Privatwohnungen lebenden Einzelpersonen
 234 (17,6 %) unterstützt sind; von den 306 Ehepaaren 83 (27,8 %).
Auf die 285 Einzelpersonen in Anstalten entfallen 176 (61,8 %) Unterstützte,
auf die 18 Ehepaare 10 (55,6 %). Die hilfebedürftigen männlichen Einzelpersonen
befinden sich vorzugsweise in Anstaltspflege: 64 von 112, d. i. 57,1 %; während
umgekehrt von den 298 Frauen 186 (62,1 %) in Privatwohnungen leben.
Die im Hinblick auf die Initiative besonders wichtige Frage, ob und inwieweit
 armengenössige Personen für die Altersbeihilfe gemäß Initiative in Betracht
fallen oder nicht, kann verschieden beantwortet werden.
Die bestehende Regelung des bernischen Armenwesens, die grundsätzlich
die Wohnsitzgemeinde zur Sorge für Bedürftige verpflichtet, wozu der Staat
jedoch einen namhaften Zuschuß leistet, macht für die Einführung eine
Altersfürsorge auf Gemeindeboden einen Finanzausgleich mit dem Kanton
notwendig. Die Staatsvergütung beträgt für den einzelnen Unterstützungsfall
a) für vorübergehend Unterstützte 40 %, des reinen Aufwandes,
b) für dauernd Unterstützte in Anstaltspflege 60 % der reinen Kosten,
c) für alleinstehende dauernd Unterstützte in Selbstpflege (Privatwohnung)
ungeachtet der tatsächlichen Auslagen 60 % eines alljährlich nach Maßgabe
 von $41 des Armengesetzes festzulegenden Durchschnittskostgeldes