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nicht zusammen mit Verwandten einen Haushalt führen und zum guten Te
auch keine nähern Verwandten besitzen. Es handelt sich vorwiegend um allein
stehende Ledige und Verwitwete, denen eine Altersbeihilfe besonders will
kommen sein dürfte.

7. Selbstzahler und anderweitig als von der Einwohnergemeinde
unterstützte Anstaltsinsassen.
Die Auszählung der Initiative-Bevölkerung nach den Unterstützungs
verhältnissen ergab 1615 Personen ohne und 463 mit Unterstützung durch die
Einwohnergemeinde. Unter den 1615 Nichtunterstützten befinden sich 156
Anstaltsinsassen, die für ihr Kostgeld entweder aus eigenen oder aus andern
nicht von der Einwohnergemeinde Bern stammenden Mitteln aufkommen
Die Herkunft der Unterhaltsmittel dieser 158 Anstaltsinsassen ist in
Übersicht 6, Anhang, ausgewiesen. Zusammenfassend ergibt sich darüber
folgendes Bild:

Selbstzahler ................
Selbstzahler mit Beihilfe ......
Verwandtenhilfe ............
Private Wohltätigkeit .....
Auswärtige Gemeinden ....
Zünfte und unbekannt ..

uüberhaur

Anstaltsinsassen
in % Männer
22,1
“2,0
25

Frauen
27
17
13
1
3 9
16 43

12
59
Zusammen 158 100.0 38 120

8,2
7,6
37 92

Von den 158 durch die Einwohnergemeinde nicht unterstützten Anstalts
insassen können 35 das Kostgeld ausschließlich aus eigenen Mitteln bestreiten,
19 weitere sind daneben noch auf private Zuschüsse angewiesen. Auf Kosten
von Kindern und übrigen Verwandten sind 20 Personen untergebracht; für
den verbleibenden Rest von 84 Personen kommen Stiftungen, auswärtige Gemeinden
 und Zünfte (43) auf und bei einigen ist die Herkunft der Mittel unbekannt.
