30

In diesem Zusammenhang kann darauf hingewiesen werden, daß sich unteı
der Initiative-Bevölkerung immer noch eine Reihe von Personen befindet.
die nur über geringes Einkommen, daneben jedoch über ein gewisses Vermögen
 verfügen. 1926 brachte der neue Art. 20, Zif.3 des Steuergesetzes
„Personen, welche wegen Alters oder Gebrechen nicht imstande sind, ihren
Unterhalt zu verdienen‘, das Recht zur Vornahme der Abzüge (Existenzminimum
 usw.) auf dem Einkommen II. Klasse. Diese Novelle bewirkte
für eine größere Zahl von alten, etwas begüterten Personen eine Steuerbefreiung,
 die in der Folge zur Streichung aus den Steuerregistern
führte. Auch darf erwartet werden, daß betagte, mittellose Personen, für
deren Unterhalt durch gutsituierte Angehörige hinreichend gesorgt ist, die
Beihilfe nicht beziehen werden. In Zürich haben z. B. von 2665 Berechtigten
325 = 12,2 % auf die Fürsorge verzichtet. Zu bemerken ist, daß in Zürich
(Verordnung Art. 7) Verwandtenbeiträge bei der Berechnung des Einkommens
„in der Regel‘ nicht unter die Einkünfte eingeschlossen werden, währenddem
dies in Biel (Reglement Art. 3) und in Basel (Entwurf $ 23 III Abs, 2) bedingt
der Fall ist.

Es ist somit anzunehmen, daß die Zahl der tatsächlich unter die Wirkungen
der Altersfürsorge fallenden Personen merklich kleiner ausfallen kann, als in
den nachstehenden Kostenberechnungen angenommen wird. Dieser mutmaßliche
 Abgang dürfte indes teilweise wieder ausgeglichen werden, da bei der
Erhebung Personen übergangen worden sein können. Ferner darf der Einfluß
 der zunehmenden Veralterung der Bevölkerung nicht aus dem Auge
gelassen werden. Wie dargelegt wurde (S. 13) hat sich der Anteil der über
60 Jahre alten Personen an der Gesamtbevölkerung in der Zeit von
1920—1929 von 7,2% auf 8,2% erhöht. Wenn der Geburtenrückgang
weiter anhält und sich die Sterblichkeitsverhältnisse noch günstiger gestalten,
so wird der Anteil der ältern Personen weiterhin zunehmen.
Nach vorsichtigen Schätzungen, und unter Berücksichtigung ähnlicher
Sterblichkeitsverhältnisse wie die gegenwärtigen, ergeben sich — unter Außerachtlassung
 des Zu- und Wegzugs — für die nächsten vier Jahre folgende
Bestände an über 64jährigen:

Über 64 Jahre alte Personen
überhaupt Männer Frauer
3977
4068
4169
4249
4334

Ergebnis der Alterszählung Juli 1929... 6423
Berechnung auf „1930... 659’
1931 .... 6752
1932 .... 6885
1933 .... 7017

_-