}

Vebertrag
zuzüglich durch Soziale Fürsorge Unterstützte
 mit weniger als Fr. 480. — bzw.
Fr. 660. — ......

121

17375

abzüglich Personen, geboren 22. Juli bis
31. Dezember 1865 .....

5
Beihilfefälle 133 5

Auf Grund dieser Aufstellung bemißt sich die Zahl der beihilfeberechtigter
Privatwohnenden auf 1149 Einzelpersonen und 230 Ehepaare. Die 133 Einzelpersonen
 und 5 Ehepaare (Verheiratete) in Anstalten, werden als 138 Einzel.
personen in den Voranschlag eingesetzt.
Hinsichtlich der Höhe der Beihilfe wird die Annahme gemacht, daß im
Einzelfalle die Rente, die zusammen mit anderweitigen Einkünften ein Einkommen
 von Fr. 1500. — für Einzelpersonen und Fr. 2000. — für Ehepaare
übersteigt, um den Mehrbetrag gekürzt wird. Wie erwähnt wurde, konnten
auf Grund der Steuerregister keine Angaben über die Schichtung der Einkommen
 der Initiative-Bevölkerung gewonnen werden. Das Wohlfahrtsamt
der Stadt Zürich hat in dankenswerter Weise dem Statistischen Amt eine
Zusammenstellung der Beihilfebezüger in Zürich für das 1. Vierteljahr 193(
überlassen. Daraus ergibt sich hinsichtlich der Einkommensgliederung :
1. Einzelpersonen
a) 92,5 % weniger als ...........
b) 7,5% durchschnittlich
2. Ehepaare
a) 58,8 % weniger als .....
b) 22,2 % durchschnittlich .......
c) 19.0 % durchschnittlich

Bei entsprechender Anwendung dieser Sätze auf die Berner-Initiative
Bevölkerung ergibt sich nach den getroffenen Annahmen als Beihilfe für
{i. Einzelpersonen
a) 92,5 U) rk AHA ERERL FEIN CHE CU
b) 7,5% (Fr. 1500. —, abzüglich Fr. 1235. —) ...
2. Ehepaare
a) 58,8 %
b) 22,2 %
e) 19.0 °%