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Nachdem der Vorschlag des Gemeinderates und seine Abweichungen vor
der in der Initiative vorgesehenen Regelung zur Darstellung gelangt ist
wird noch eine Kostenberechnung für die Altersbeihilfe nach den Grundsätzen
des Gemeinderates gegeben, wobei betreffend Einkommensschichtung und
Beihilfeansätze die gleichen Annahmen getroffen werden, wie bei den Kosten.
berechnungen für die Altersfürsorge gemäß Initiative (S. 52).

A. Privatwohnende.
1. Einzelpersonen:
942 Beihilfen zu Fr. 480. — ...... Fr. 452 160. —
76 Beihilfen zu Fr. 265. — ...... „ 20140. —

1018 Beihilfen für Einzelpersonen ..
Ehepaare:
113 Beihilfen zu Fr. 660, —
43 Beihilfen zu Fr. 585.
37 Beihilfen zu Fr. 216. —
193 Beihilfen für Ehepaare

Fr. 472 300. -

2.

„0.00. Fr. 74580. —
.......„ 25155. —
W.....r.. 7992 —

Fr. 107 727. —
Fr. 580 027. —

Privatwohnende zusammen ....

B. Anstaltsinsassen:
126 Beihilfen zu Fr. 480. — ...... Fr. 60480. —
10 Beihilfen zu Fr. 265. — ...... Fr. 2650. —
136 Beihilfen für Anstaltsinsassen

Fr. 63 130. —
Fr. 643 157. —

C. Privatwohnende und Anstaltsinsassen zusammen .......

Eine Altersbeihilfe nach Maßgabe der Grundsätze des Gemeinderates würde
demnach unter den gemachten Vorbehalten und Voraussetzungen einen
jährlichen Aufwand verursachen
für Privatwohnende:
1018 Einzelpersonen und 193 Ehepaare ....... rund Fr. 580. 000 —
für Anstaltsinsassen:
d. h. Personen, die in innerhalb der Gemeinde Bern
gelegenen Anstalten wohnen
129 Einzelpersonen und 7 Verheiratete ....... rund

Fr. 63 000. -
Fr. 643 000. -

Jährlicher Aufwand ........

„.... rund