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VI. SCHLUSSBETRACHTUNGEN.

Unbestritten besteht eine gewisse Not des Alters. Diese Tatsache ergibt
sich unzweideutig aus der vorliegenden Untersuchung. Allermindestens
ein volles Viertel jener Personen, die die Voraussetzungen der Initiative erfüllen,
 ist armengenössig. Daneben ist jedoch anzuerkennen, daß die
Leistungen der stadtbernischen und der burgerlichen Armenpflege für die
Alten einen sehr ansehnlichen Umfang haben, was die bereits erwähnte,
demnächst in den Vierteljahresberichten erscheinende Abhandlung dartun wird.

Schon in seiner Veröffentlichung über „Das Krankenversicherungswesen
in der Stadt Bern‘ kam das Statistische Amt zum Schluß (S. 135):

„Die öffentliche Fürsorge muß in erster Linie den nicht erwerbsfähigen
Schichten der Bevölkerung, d.h. den Kindern einerseits, den Alten und
Invaliden anderseits, zugewendet werden.“

Es ist aber nicht zu verkennen, daß neben ideellen Forderungen auch
solche finanzieller und gemeindepolitischer Natur laufen. Der Stadt Bern
harren in den kommenden Jahren Aufgaben, die große Anforderungen an die
ohnehin gespannten Geldmittel stellen, ganz absehen von den laufenden Ausgaben,
 die verhältnismäßig nicht geringer sind, als z. B. in Basel und Zürich.
Die Finanzlage dieser beiden Städte gebot bei der Einführung der Altersfürsorge
 nicht das gleiche vorsichtige Vorgehen, wie es für Bern mit seiner straff
gezogenen Steuerschraube ratsam erscheint. Eine bedachte Gemeindepolitik
wird sich auch nach der im Wurfe liegenden Altersversicherung des Bundes
und der wohl nachfolgenden des Kantons richten. Allerdings werden aus
diesen beiden Fürsorgewerken dem einzelnen Fürsorgebedürftigen nicht die
Einkünfte zufließen, die ein auch nur einigermaßen sorgenfreies Alter erheischt.
Weitere praktische Schlüsse aus den vorliegenden Untersuchungsergebnissen
zu ziehen, ist nicht Sache des Statistikers, Seine Aufgabe ist erfüllt, wenn er
für die Beurteilung derartiger verwickelter Probleme, wie die städtische Altersfürsorge
 im Hinblick auf die bevorstehende eidg. Sozialversicherung eines ist.
den Kreis der unter die Auswirkungen der Initiative fallenden Personen genau
umschreibt und feststellt und einen Kostenvoranschlag gibt.

Was noch geboten werden kann, ist ein Blick auf die Altersfürsorge im
allgemeinen und eine kurze Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Altersfürsorge
 in den einzelnen Kantonen und Gemeinden. mit besonderer Berück: