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Die Erfahrungen, die Basel mit diesem Gesetz gemacht hat, waren durchwegs
 erfreulich, Es zeigte sich, daß auch mit dem verhältnismäßig geringen
Betrag von Fr. 40. — im Monat das Los der alten Leute erheblich erleichtert
werden kann. Namentlich sind jetzt vielfach die Kinder in der Lage, mit Hilfe
der staatlichen Altersfürsorge ihre alten Eltern bei sich zu behalten. Auch
die Zahl der Pfründer im Bürgerspital hat. seither nicht unwesentlich abgenommen.


Gegenwärtig sind in Basel Bestrebungen auf Abänderung dieses Gesetzes
im Gang. Nach einer von der kommunistischen Partei eingeleiteten
{nitiative, die vom Großen Rat am 28. August 1927 erheblich erklärt wurde,
soll die Altersgrenze auf das vollendete 65. Jahr herabgesetzt und die Rente
auf Fr. 50. — im Monat erhöht werden. Das anderweitige Einkommen darf
zusammen mit der Altersrente höchstens den Betrag von Fr. 125. — im Monat
für Einzelpersonen und Fr. 225. —- für Ehepaare erreichen, andernfalls erfährt
die Rente eine entsprechende Verkürzung.

Basel hat sich mit der Zwischenlösung der Altersfürsorge nicht begnügt
ınd einen Entwurf zu einer obligatorischen, staatlichen Alters-- und Hinterbliebenen
 versicherung aufgestellt. Dieser Entwurf vom 6. Dezember 1928
macht aber die Altersfürsorge nicht überflüssig. Da der Rentenbezug mit
dem 65. Jahr einsetzt und Personen, die das 50. Altersjahr überschritten haben,
der Versicherung nicht mehr beitreten können, wäre für die gegenwärtig
lebende ältere Generation durch die Versicherung nicht gesorgt, so daß der
Entwurf zur Ausfüllung dieser Lücke die Beibehaltung der Altersfürsorge
unter Anpassung an die Versicherung vorsieht. Aber auch abgesehen von
diesem Übergangsstadium, wird es immer Leute geben, die erst in spätern
Jahren nach Basel ziehen und dann überhaupt keine oder nur ungenügende
Renten beziehen, so daß hier die Altersfürsorge einspringen muß, wenn man
diese Personen nicht der Armenpflege anheimfallen lassen will.
Die Basler. Verhältnisse wurden etwas eingehender geschildert, weil sie
Anregung und Vorbild für die seither an zahlreichen Orten aufgetauchten
Projekte einer Altersfürsorge gegeben haben und zugleich zeigen, welche
Rolle der Altersfürsorge neben der Altersversicherung zukommen kann.
Auch in Zürich wurde schon vor einigen Jahren die Schaffung einer Altershilfe
 ins Auge gefaßt. Im Juli 1925 verlangte die Motion von Nationalrat
Nobs im Großen Stadtrate die Anlegung eines Fonds „zum Zweck der Vorbereitung
 einer gemeindlichen Zusatzversicherung zur künftigen Alters-,
invaliden- und Hinterbliebenenversicherung‘, nachdem bereits früher im
Großen Stadtrate Nationalrat Dr. Baumberger die Einführung einer Art
Altersfürsorge angeregt hatte. Da die Äufnung eines solchen Fonds. weil