Einleitung.

Der Begriff „Gewerbe“.

DazZ deut/dhe Wort Gewerbe wird in jehr verfHiedenem
Sinne gebraucht,
1. In allgemeinfter Bedeutung, ohne Beziehung auf das
Wirt haftsleben, bezeichnet es den Gegenfaß zu jeder ein:
maligen oder {elten ausgeführten Tätigkeit. In diefent Sinne
vuft Carl Moor aus: „Rache i{t mein Gewerbe“, und Goethe
{pricht den Diplomaten an: „Du magit nun dein Gewerbe
treiben.“
2. gibt es einen weiteren Sfonomifcdhen Begriff Gewerbe,
der eine zum Zwede des Erwerbez berufsmäßig ausgeltbte
Tätigkeit bezeichnet. Danach find aljo gewerbliche und Er.
werbstätigfeit dasjelbe. „Man macht ein Gewerbe aus etwas.“
Man treibt „gewerbamäßig“” Unzucht. Heine fpricht voneinem
„horizontalen Gewerbe“. €3 gibt ein Zandwirt[Hafts-, Verfehrs-,
 Handelsgewerbe. Vorausjeßung ift eine arbeitsteilige
Wirt|Hafts- und Gefellichaftsordnung.
Der Gegenfjaß zu diefer Urt Gewerbe ift die [elbftlofe Tätigfeit,
 Jind Sport, Dilettantismus oder ift ein Stand, etwa der
Beamte,
In diefem Sinne verwendet das Wort Gewerbe meift.auch
der Gejekgeber. Der Drehorgelfpieler und der Schaubudenbefiber
 müjfen einen „Gewerbe“-Schein haben. Die deut{che
„Gewerbe“ Orbmung umfaßt die Induftrie, den Handel, die
per] önlichen Dienftleiftungen, „die eine Höhere wijfenfhaftliche
und Hinftlerifche Ausbildung nicht vorausjeßgen“. Dagegen bhezieht
 fie fich nicht auf Landwirtfhaft, Forjtwirt/ haft, Jagd,
fünftlerifche Berufe. Diefe Wbarenzung Ht natürlich völlig will: