30 Die gewerbliche Arbeit und ihre Organijation.

Rohftoffen in ihrem Kreife deden will. Die Differenzierung
der Machtverhältniffe ift deshalb unentbehrlich, weil die er
weiterte Sigenwirt]chaft zur VBorausjeßung die Wohängigwerdung
 zahlreicher Perfonen von einem Wirt|chaftsfubjekte
hat, mährend endlich ein ent|prechend hoher Grad der Produk
tivität der Arbeit erreicht Jein muß, damit die Herr{haft, ohne
jelber Hand anzulegen, von den Erträgnifjen ihrer abhängigen
Leute zu eriftieren vermag.

Il. Die Handwmerfömäßige Verfalfung.
Das Wort Handwerk wird in verfchiedener Bedeutung ge-Graucht.
 Grimms Wörterbuch zählt deren drei auf; e$ lafıen
fih jedoch leicht noch mehr Bedeutungen entdeden.
Handwerk bedeutet:
a) das mit der Hand vollbrachte Werk opus manu factum;
b) im engeren Sinne „ein dauernd betriebenes Gewerbe,
zu dejfen Ausfithrung vorzüglich manuelle Gefchiclichkeit erforderlich
 i{t, ars mechanica, unterfchieden von der unit 1110
von der niedrigen Handarbeit“;
c) Technik, Inbegriff derjenigen Fertigkeiten, die zur Boll
bringung eines Handwerks erfordert werden;
d) Handwerk im Sinne einer beftimmten Hiftorijchen Drdnung
 eineS dauernd betriebenen Gewerbes, im Sinne aljo
eines beftimmten Wirtfchaftöfyjtemsö. Alsdann ijt es diejenige
Wirtfchaftsform, die Herborwächft aus dem Streben eines gewerblidhen
 Arbeiters, feine zwijchen KXunfjt und gewöhnlicher
Handarbeit die Mitte hHaltenden Fertigkeit zur Herrichtung vder
Bearbeitung gewerblicher Gebrauchsgegenjtände in der Weife
zu verwerten, daß er Jich durch Austaufch feiner Seiftungen oder
Erzengniffe gegen ent{prechende Wquivalente feinen Lebensunterhalt
 verfchafft. In diejem fpezififch Sionomifchen Sinne
wird das Handwerk an diefer Stelle allein aufgefaßt werden.
e) die gef Alofjene Gefamtheit der ein beftimmtes Gewerbe
betreibenden Gilde, Zunft, Inununa: