Gewerbliche Produktion in den WirtfhHaftsfyjtemen. 31

f) der Inbegriff aller die Handwerksmäßige Organijation
einer Zeit hetreifenden Ericheinungen. Endlich kann es
g) noch in einem weiteren Sinne. unter Ausdehnung auf
andere, nicht gewerbliche wirtichaftliche Tätigkeiten, die nach
Urt des gewerblichen Handwerks oder Handwerks im engeren
Sinne gebraucht werden.

1. Begriff und Wejen des Handiwverts.
Nach der im Vorftehenden unter der gegebenen Definition
des Handwerks als eines eigentümlicdhen Wirtfchaftsfyftems
ergibt Jich zunächft fein Unterjchied gegenüber der in dem
vorigen AWbjchnitt behandelten Eigenwirtfchaft. Ift in diefer
gewerbliche und andere wirt] chaftliche Tätigkeit noch undiffetenziert
 in einer Wirtfhaft zufammengefchloffen, fo wird die
handwerksmäßige Verfaifung dadurch wejentlich beftimmt, daß
die gewerbliche Tätigkeit jebt Inhalt einer eigenen Produftiongswirt/chaft
 bildet, daß es alfo in ihr Wirtjchaften gibt, die
nur gewerbliche Tätigkeit ausüben. Daraus ergibt [ich, daß
zum Wefen der handwerksmäßigen Verfajfung der Uustan]ch
der Produkte zwifchen den verfchiedenen Wirt] haften notwendig
 gehört. Troßdem jedoch die einzelnen Wirt] haften
ihre Produkte untereinander austaufchen, erfolgt die Produk
tion felber noch unter dem SGefichtspunkte der Bedarfsdedung,
oder wie man e$ auch ausdrücken kann: die produktive Täligfeit
 ijt noch auf die Herborbringung von Gebrauchsglütern gerichtet
 umd erhält damit ihre qualitative Färbung. Richtung:
gebend für die Produktion bleibt nämlich der quantitativ wie
qualitativ um{chloffene Bedarf fowohl des Käufers gewerblicher
 Erzeugniffe, wie auch des Verkäufers, aljo des Produzenten
 Bedarf an Ägquivalentgütern. Im einzelnen läßt fich
die Eigenart der handmerksmäßigen Verfajjung wie folgt am
beften beftimmen, menn wir unferen Nusgangspunkft nehmen
bon dem Handwerker und feiner Rerfönlichteit und danach
fragen, was für ein Weien er fer und was Für Motivreihen