38 Die gewerbliche Arbeit und ihre Organifation.

zahlungsfähige Nachfrage ftehen, die mit den Überfchiffen des
Bodens reichlidhe Mengen an gewerblichen Erzeugnijjen zu erwerben
 in der Lage und gewillt ift. Auf diefe Weife erfüllen
fich diejenigen Bedingungen, die dem Handwerk gleichfam in
quantitativer Hinficht die für feine Erijtenz notwendige
Sicherheit und Stabilität gewährleiftet. ES muß noch dazır
fommen, daß durch ganz beftimmte Umftände auch, wenn der
Uusdrud geftattet ift, in qualitativer Beziehung jene notwendige
 Stabilität gewährleijtet merde, d. h. der Handwerker
vermag nur dann zu beitehen, wenn die Technik einer Zeit
nicht unausgejegt Veränderungen der Verfahrungsweifen im
Gefolge hat, Der Handwerker, der auf eine beftimmte Fertig-Ffeit
 eingelernt ift, ijt ganz außerftande techni]hen Veränderungen,
 die während feines Lebens jich einftellen, jederzeit gerecht
zu werden. Man wird deshalb fagen dürfen, daß das Handwerf
 zu feiner Eriftenz notwendig das empirijhe Verfahren
als Vorausjegung hat, weil nur unter der Herrfchaft diefes
Verfahrens, wie wir in dem erften UWbicdHnitte gefehen haben,
eine jolde Sangjamkeit in der Umbildung der gewerblichen
Technik herr] ht, wie fie dem Vermögen des Handwerkers allein
entipricht.

III, Die Fapitalijtijdhe Ordnung des Gewerbes.
1. Begriff und Wejen des Kapitalijtijhen WirtjhaftSjyftem3.
Das Kapitaliftijche Wirttchaftsiyftem weilt Folgende Eigen:
arten auf:
1. Der Geift, die Wirtfchaftsgefinnung, find wie folgt
beftimmt:
a) das hHerrichende Wirtichaftsprinzip ift das Erwerbs:
prinzip.
Die Eigenart des Erwerbsprinzips äußert [ich darin, daß
unter feiner Herrfchaft der unmittelbare Zwed des Wirtfchaftens
 nicht die Bedarfsbefriedigung eines lebendigen Menfchen
Dder einer Vielheit von Menfchen it (wie e8 bei allen nicht: