Sewerblidge Produktion in den Wirt{[Haftsfyjtemen. 43

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8, Die objektiven Bedingungen des Kapitalismus.
Die objektiven Bedingungen, an deren Erfüllung die
Eriftenzmöglichfeit Kapitaliftijcdher Organifation gefnüpft ft,
fönnen wir zunächit zul ammenfajfend dahin beftimmen, daß
wir Jagen: eS mülfen diejenigen Bedingungen erfüllt fein, die
dem Kkapitaliftifchen Unternehmer eine [einen Bedürfnijjen ent»
jprechende Vertragsfchließung mit dritten Perjonen ermöglichen.
 Diefe Bedingungen find entweder formeller dder materieller
 Natur.
Fragen wir zunächft: wie ijt Bertragsjchließung im Kapitalijtifdhen
 Sinne formell möglich, fo ergibt ih die Antwort
bon jelbit dahin, e3 müffe die Rechtsordnung derart be-Ichaffen
 fein, daß Jie die vom Wefjen der Kapitalijtijchen Unternehmung
 erheifchten Rechtsverhältniffe und Verträgegeftaltung
zulafje. Dies jt aber vor allem das Privateigentum auch an
Produktionsmitteln. Dies find {odann folgende Urien von
Verträgen: Kauf, Pacht, Leihe, Dienjimiete. Immer muß der
fapitaliftifcdhe Unternehmer Berkäufer oder Käufer, Vermieter
oder Mieter, Verpachter oder Pachter von Sachgütern eben]o
wie Käufer und infonderheit Verkäufer von Leiftungen (Dieniten)
 finden, mit denen er fontrahieren kann. Und alle diefe
VBertragsfchließung ruht, mie ebenfalls erfichtlich ijt, mur dann
auf einem ficheren Fundament, wenn dem Kapitalijtijhen
Unternehmer die freie Verfügung über die zur Weiterverbreitung
 vder Bearbeitung erworbenen Sachgüter zufteht,
5, h. alfo, menn Privateigentum an allen Kategorien von
Sachgütern, infonderheit auch an den Jachlihen Produktionsfaktor
 befteht. Ausbdriückich muß jedoch hervorgehoben werden,
daß die erwähnten rechtlichen Beziehungen keineswegs nDtwendig
 von der NMechtsordnung als Itatthaft anerkannt zu fein
brauchen. € genügt, um die Erijtenz des Kapitalismus [vrmell
 zu ermöglichen, daß jene Beziehungen auf irgendeine
Weife, fet e3 praeter legem, fei e&amp; contra legem tatjächlich zu«
Itande fommen fönnen. Damit nun aber Kapitalismus mög.