46 Überblid über d. ge[hichtl. Entwidkkung d. Sewerbewvefens.

Gegenwart nachweijen Können, d. 9. alfo einen Überblick über
die Gejtaltung der gewerblichen Verhältniffe in dem Rahmen
ber weit- bzw. Jübenropäifhen Anltur. Auch diefer Überblid
fanıt. naturgemäß nur in ganz flüchtigen Umrijfen gegeben
werden. ;
Welchen Charakter das Gemerbewefjen derjenigen Zeitfpanne
getragen, die wir uns gewöhnt Haben, als Altertum zu bes
zeichnen, insbefondere weldhes die wirt] Hhaftlihe Form der gewerbliden
 Produktion jener Jahrhunderte gewefen fei, if
Heute firittiger, al8 e8 vor einem Menfchenalter war. Von
Karl Rodbertus und Karl Bücher ijt mit aller Ent{chiedenheit
 und auf Grund einer weitgehenden Sachkenntnis die Auf»
fajfung vertreten morden: das Altertum [ei in der Organifation
feines Gewerbes über die eigenwirt]haftlidhe Zorm, die in der
von un&amp; als erweiterte Eigenwirtjchaft bezeichneten Gejtalt
einen befonderen Höhepunkt erreichte, im wefentlidhen nicht
Ginausgefommen. € habe alfo dem Altertum ein freies Handwerfertum
 eben{o wie der gewerbliche Kapitalismus im modernen
 Sinne in größerem Umfange gefehlt. Gegen diefe Auffafjung
 ift aus dem Kreife der Fachhijtoriker lebhafter Widerforuch
 laut geworden, ohne daß dadurch die befämpfte Unficht
von ihren Veriretern aufgegeben worden wäre. Augenbliclich
it der Kampf noch unentfhieden, und man wird e8 den einzelnen
 Unterfuchungen der nächften Jahre überlaffen müfjfen, die
Sachlage weiter zu Hären.
Soviel jich jebt mit einiger Sicherheit über die gewerblidhen
Bujtände des Altertums ausfagen läßt, dürfte etwa folgendes
fein: Zweifellos hatfich in den Staaten des Altertums im Laufe
der Jahrhunderte, wie {bäter im Mittelalter, aus dem häuerlien
 Cigengewerbe ein felbjtändiges Handwerk auch mit
freien Seuten heraus entwidelt. Chenfo ficher dürfen wir annehmen,
 daß diefes Handwerk in den europäifchen Staaten
des Altertums, im geringften Umfang vielleicht in Griechenland,
in größerem Umfange im Kaiferlidhen Rom und vielleicht im