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Das Altertum.

Miethäufervermwaltern, Einkäufern u. Ddol. Übernimmt der
Herr Staatspachtungen oder treibt er Reedereigefhäfte, Jo hält
er dafür ein befonderes, unjreies Beamten- und Arbeiterperfonal.
 Dem inneren Dienft des Haufes dienen der DHausverwalter,
 die Türfteher, Zimmer: und Saalwärter, Möbelbemwahrer,
 Garderobiers8; über der Verpflegung walten: der
Haushofmeilter, der Kellermeifter, der Auffeher der VBorratefammer;
 in der Kirche drängt [ich eine große Schar don Röichen,
Heizern, Brot-, Kuchen- und Paitetenbädern; bejondere Tafeldeder,
 Vorfchneider, Vorkofter, Weinfchenken bedienen die
Tafel, bei der eine Schar [Höner Knaben, Tänzerinnen,
Zwerge und Poffenreißer die Gäfte amiüfieren. SJür den pers
[önlichen Dienft des Heren find angeitellt: ein Beremonien:
meifter, der die Befucher einführt, verfchiedene Kammerbdiener,
Badewärter, Salber, UWbreiber, Leibchirurgen, Urzte faft für
jedes Nörperglied, Bartfcherer, Borlefjer, Privatjekretäre u. Dal.
Man hält fich einen Gelehrten oder Philojophen zum Haus.
gebrauch, Architekten, Maler, Bildhauer, eine Mufikkapelle;
in der Bibliothek find Koptiten, Pergamentglätter, Buchbinder
beichäftigt, durch welche der Bibliothekar die Bücher in eigener
Regie des Haufe Heritellen Läßt. Selbit unfreie Beitungsjchreiber
 und Stenographen dürfen in einem vornehmen Haufe
nicht fehlen. Zeigt fich der Herr in der Öffentlichkeit, [o {chreitet
ihm eine große Schar SHaven voraus (anteambulones) eine
andere folgt ihm (pedisequi), der Nomenklator nennt ihm die
Namen der Begegnenden, die begrüßt fein wollen; eigene
distributores und tesserarii teilen Befjtechungen unter das
Volk aus und geben die Wahlparole ab. E$ find die Camelots
des alten Rom, und was fie am [Hhäkbarften macht, fie find das
Eigentum des vornehmen Strebers, der fie benußt. Diefes
politijche Beeinfluffungsfyftern wird ergänzt durch die Veranftaltung
 von Schaufpielen, Wagenrennen, Tierlämpfen und
Gladiatorenfpielen, für weldhe bejondere Sflaventruppen abgerichtet
 werden. Geht der Herr als Statthalter in eine %ro-Sombart,
 Gemerbemeien I.

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