58 Überblid über d. gefchichtl. Entwidkung d. Gewerbeivefens.

lichen Arbeit in jener Zeit zu entnehmen. Zum Überfluß wiffen
wir, daß die Urt und Weife, wie produziert murde, eine Tolche
war, die einen bejonders Hohen Grad der Produktivität über-Haupt
 unmöglich mathte. Damit {ft endlich ein lebter Punkt
berührt, in dem wir die befondere Bedingtheit hHandverksmäßiger
 Organifation während der mittelalterlidhen Zeit zu
erfennen vermögen. Ich meine die empirifche Geftaltung des
technifchen Gejamtverfahrens, das alle Gefchichte hindurch bis
in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts hinein die Gewerbe
beherr{cht hat. Der Lefer wird ich erinnern, weshalb id einer
zeit Diejes empirifche Verfahren als das der handwerksmäßigen
Produktion angemeffene bezeichnet hatte. Aus dem Gefagten
geht alfo herbor, daß in der Tat während langer Jahrhunderte
des Mittelalters die Marktlage für den Produzenten gewerb:
licher Erzengnifje dadırcch mHarakterifiert war, daß einer ver
Hältnismäßig ftarfen Nachfrage ftet8 ein verhältnismäßig gevinges
 Angebot gegeniüber ftand, daß alfo in der Tat einem
Verkäufer gewerblicher Produkte zwei Käufer nachzulaufen
pflegten. Damit war die Stabilijfierung des Übfabes in quantitativer
 Sinficht ebenfo gewährletftet, mie durch das empirifche
Verfahren in qualitativer Beziehung.
Ihren rechtlichen Ausdruck findet die Ydeenwelt des Handwerfömäßigen
 @Gemwerbetreibenden in der [ogenannten Zunitordnung
 des Mittelalters, wie fie in fajt allen Städten
übereinjtimmend ausgebildet worden ijt. Wir müffen uns die
Hunftorbnung als eine Schußgefebgebung fir das Handwerk
vorftellen, die infolgedeffen in dem Maße Funstvoller und. Lomplizierter
 wurde, je mehrfich die natürlichen Exiftenzbedingungen
jr das Handiverk im Laufe der Jahrhunderte verfchlechterten.
Was man urfprünglich dem Gang der Dinge überlaffen Konnte,
mußte {päter durch die Gefeßgebung mühfanı und {Hließlich
ohne Erfolg erzwungen werden, Da es eine allgemeine Er.
)heinung des europäifchen Mittelalters ift, daß die rechtfebende
Gewalt mehr und mehr aus den Händen der aroßen Landes.