Das Mittelalter.

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rufen mar. Das ijt der Grund, weshalb man die Gewerbe
Drönung des Mittelalters auch als Zunfiordnung bezeichnet.
Daneben Hatte die Zunft dafür Sorge zu trayen, daß die handtverfsmäßige
 Selbitändigkeit dem einzelnen nach deren beiden
Seiten hin, der Selbitändigkeit des Handwerkers als nur gewerblicher
 Arbeiter und als Kleinbetriebler ermöglicht murde.
Zu diejent Behufe übernahm fie oder die Stadt alles, was
andere Fertigkeiten, als ie nur ein gewerblicher Urbeiter belißt,
 insbefondere Kaufmännijche Spehnrlation erheifchte, aljo
den etwa notwendigen Rohftoffbezug im großen oder von weit
her, oder die etwa erforderliche Organifation des AWbjabes der
Erzeugni[fe über ein größeres Gebiet. Sie unterhielt aber auch,
jowie die Stadt hier als folche nicht eintrat, auf gemeinfame
Koften zu gemeinfjamen Gebrauch jene gewerblidhen Arbeits:
jtätten größeren Stils, bon denen oben die Rede mar. Endlich
war fie e8, die für die Übermittelung des hHandwerksmäßigen
KXönnens von Generation zu Generation Sorge trug. Sie war
es, die durch ihre Organijation den regelmäßigen Stufengang
der fadhmänni| hen Ausbildung — Lehrling, SGefelle, Meifter —
gemwährleijtete. Die Zünfte, die ur]prünglih nur im Sffentlichen
 Interefje diejenigen Yunktionen ausübten, die ihnen
gleichtam von Gemeinfchafts wegen übertragen waren, wurden
dann im Laufe der Jahrhunderte mehr und mehr zu engherzigen
 Vertretern von Sonderinterefjen. Sie dachten nicht
mehr an das Gemeinwohl, jondern nur noch, wie Jie eine Heine
Anzahl Meifter irog aller Unftürme von außen her, die durch
die moderne Entmwidlung hervorgerufen wurden, in ihrem
überfommenen Befiß [Hüßen fönnten, Erft während Des
19. Jahrhunderts find fie dann durch die gewerbefreiheitliche
SGefeggebung aus allen modernen Staaten befeitigt worden.
Über die Beftrebungen, fie in veränderter Form dem modernen
 Wirt] Haftsleben wieder einzufügen, werde ich im zweiten
Bande noch zu [prechen haben.