74 Überblie über d. ge[dHichtl. Entwidlung d. Gemwerbeivelens.

Holland, England gegen Frankreich geführt Haben. Der lebte
große Krieg um die Herrjchaft auf dem Weltmarkte war del
anterifaniihe Krieg zwijchen England und Frankreich, det
durch feinen Yusgang nicht zuleßt darüber ent|hieb, daß die
führende SGroßmacht auf wirtjchaftlidhent und insbejondere
auf induftriellem Gebiete England wurde.
Eine mefentlicdhe Förderung brachte die merkantiliftijdhe Wirt
{chaftspolitik dem aufftrebenden Kapitalismus durch die teil
weije NMeugeftaltung des Wirt] hHaftsrechtes,
Cbhenfo wie der auffommende Kapitalismus fich zunächft mit
der hHandwerfsmäßigen Technik abzufinden fuchen mußte, {0
blieb ihm auch nichts anderes übrig, als fih zunächft auf der
Bafis derjenigen Rechtsnormen Häuslich einzurichten, die zu
KRegelung handverksmäßiger Produktion im Laufe der Yahr-Hunderte
 hHerausgebildet waren. Die erjte Periode Kapitali
itifchen Wejens fpielt fich alfo teilweije im Kahmen der alten,
zünftigen Rechtsordnung ab. Soweit dieje den Kapitalijtifchen
Interejfen entgegengefebt war, mußte fie entweder einfach
umgangen werden eine Löjung der Schwierigkeiten, die keines:
weg3 zu den Seltenheiten, namentlich in der leßten Zeit der
Bunftverfalfung gehört hat. Oder aber wo eine Umgehung
oder Bengung des beftehenden Rechtes vermieden werden jollten,
 da mußten die beftehenden Vorfchriften, deren Sinn, wie
wir ja wijjen, vor allem auf eine Behinderung großgewerblicher
Entwicklung gerichtet mar, durch eine höhere rechtfebende Gewalt
 — und das ijt der natürliche Bundesgenoffe des auf
jtcebenden Capitalismus, das moderne Fürftentum — in
einem, dem Kapitalismus güniftigen Sinne umgedeutet oder
umgeändert werden. E3 gefchah dies auf dem Wege der
Privilegierungen und KXonzeffionierungen einzelner
gewerblicher Unternehmungen durch den Sandesfürften. Dies
Syften der ftaatlichen Konzeffionierungen und Privilegierun:
gen bedeutete für den auffommenden Kapitalismus ungefähr
dastelbe, mie der Aunftzwana für das mittelalterliche HanDd-