Die neue Rechtsordnung.

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1. jind mächtigite Triebe in den Dienit der Wirt] haft
geireten und haben [ich hier frei ausgelebt: das Erwerbsireben,
 der Machtirieb, der Tätigkeitsdrang;
‚2, hat die fublimite MNusbildung des Skonomijdhen Rationalizmus
 ftattgefunden, das heißt: die Wirtjhaft Yt mit
den Ffeinfien Methoden xationaler Amwedgedankfen durchderungen;
 ;
3. findet eine unansgefjebte Au SD ehnung des zu völliger
Reinheit gelangten Kapitaliftijhen Geijtes ftatt.
Die Gründe diejer unerhörten Energieentfaltung find teils
binlogifch-pfydologifcher, teils fozinlogijcher Natur.
_ Die Energie {ft aber noch geiteigert morden durch die Ver:
jachlidhung des Kapitalijtijhen Geiftes in der Kapitafiftifchen
 Unternehmung, die, als ein jelbitändiges Geijtesgebilde
 ihre eigenen Bwede, ihren eigenen Veritand und
Ihre eigenen Tugenden — unabhängig von dem Kapitalijti-Ichen:
 Unternehmer — hat.

Zweites Kapitel.
Die neue Rechtsordnung,
In dem Maße, wie der Kapitalismus erftarkte, mußte ihm
die ftaatliche Unterftüßung, die ihm. die merfantiliftifche Wirt-[Oaftspolitik
 angedeihen ließ, überflüffig, in dem Maße, wie
er fich intenfiv und extenjiv ausdehnte, mußte ihm die jtaatliche
 Bevormundung läftig erjcheinen. Sein Streben mußte
vielmehr, Jobald er aus feiner erften Kindheitsepoche hHeraustrat,
 auf eine Nechtsordnung gerichtet fein, die der individuellen
 Betätigung möglichjt geringe Schranken auferlegte
und um diefen Preis der Freiheit [elbit auf die ftaatliche Förderung
 verzichten, d. h. die Interejfen des erftarfenden Rapitaliamus
 drängten anf die Einführung eines rechtlidhen Zu-Itandes
 hin, den wir als Gewerb efreiheit zu bezeichnen uns
gewöhnt Haben. Die gewerbefreiheitlidhe Ordnung des Wirt-Ihaftälebens
 erfcheint nämlich den Interejfen des entwidel-Zombart,
 Gemerbeweien I.

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