82 Die Grundlagen der hHochkapitalifti[hHen Wirtichaft.

ten Kapitalismus ebenfo zu ent{predhen, wie eine gebunden!
Wirt] Haftsverfajfung denjenigen des Handwerks gerecht wird
€ wird müßlich Jein, daß ich die Erwägungen, die zu diefe
Einficht führen, Jo wie ih [ie an anderer Stelle bereit? einma
angeftellt habe, hier noch einmal miederhole.
Das natıırgemäße Rechtsideal jedes Produzenten, der au
den Abjaß (von Öütern oder Dienften) an andere angewiefen
it, it das Monopol; das will Jagen: die Freiheit für fich, del
Zwang, die Be/dhränkung für andere. Wenn er fich für eine
andere Ordnung ausfpricht, ]o ge[cdhieht es, weil er fein Idea
nicht verwirfliden zu können glaubt; er willigt in ein Kompro:
miß, um wenigjtens einiges für ich zu retten, an deffen Er
haltung oder Durchjegung ihm gelegen ijt. Das Wefjen del
Wirt] chaftsform ent{cheidet über das Ergebnis diefes Kom
promijfes: das für den Handwerker die Zunftordnung, fill
den Kapitalijtijcdhen Unternehmer die Gemwerbefreiheit ift.
Woher diefe verfchiedene Endigung?
Der Handwerker, fahen wir, verlangt vor allem Sicher
heit feiner Eryijtenzbedingungen, er braucht Ruhe und Stetig
Feit aller wirt] hafflichen Berhältnijfe, deren felbftherrifchet
Bezwingung er al8 nur technijcher Arbeiter nicht gewachfen
it. Er will Jidh an feinem Arbeitsgegenftande betätigen unt
dadurch jeinen Unterhalt verdienen. Arbeitsumfang und Um
fang des Entgelt$ find bei ihm {o gut wie felte Größen. Daher
wider] pricht es auch den Handwerksintereijen nicht übermäßig.
wenn fie ausdrüclich von der Rechtsordnung fixiert werden.
Eine gefeblidhe oder genoffenfhaftliche Feitlegung der Pro:
duftions- und AWbfagbedingungen nach Quantum und QYuale
empfindet der Handwerker kaum als Befchränkung: denn fein
innerftes Wefen, das Wirken als technifcher Arbeiter wird da:
durch nicht berührt. Deshalb kann er verhältnismäßig leicht
die eigene Freiheit als Monzeffion Hingeben, menn er dafız
die Befhränkung der anderen als Gegenfonzejlion erhält
Alle ausgebildete Handiwverksordnung beruht daher notwen: