Die neue KNechtsordnung.

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D.

dig auf dem Gedanken einer grundläglidhen Ausichließung der
Nonkurtenz auf der einen Seite, einer Stereotypierung der
wirtfchaftlihen Beziehungen auf der anderen Geite.
— Das genaue Gegenteil muß eine Rechtsordnung bilden, die
den Interelfen des Napitalz ein Maztmum von VBerüchlichgung
 zuteil werden läßt. Der Kapitaliftifdhe Unternehmer
Oließt fein Kompromiß zwijchen Freiheit und Zwang in
Zerade entgegengefebtem Sinne: er opfert den ®ebanfen
ziner Bindung und Bejchränkung der anderen, um für jich
die Freiheit zu retten.
_ Und das ijt dem innerften Wejen fapitalijtijcher Wirtchafisführung
 durchaus ent{prechenD.
— Wogegen diefe fih vor allem fträuben muß, ift gerade
jene Stereotypierung der Produktions- und Abjagverhältnifie.
Yede Kapitaliftijche Unternehmung ftrebt, wie wir wilien, nach
unbefchränfkter Ausdehnung ihres Wirkungsgebietes. Das folgt
Unmittelbar aus dem erwerbsämwirt|haftlidhen @Orundzuge ihres
Charakters. Die Vermehrung des Geldes ijt an keine Schranlien
 einer naturalen Werkverrihtung oder einer perfonalen
Bedarfsgeftaltung gebunden, fie i{t grenzenlos. Schon aus
diefem Grunde alfo ijt die Produktions- oder AWbjagbefchrän-‘mg
 allem Kapitalijftifjhen Wejen zuwider. Sie ift e$ aber
nıch noch aus anderen Gründen. Wie das Uusmaß ihrer
Tätigkeit, fo Toll auch deren Ausübung im Rahmen der kavitalijtijchen
 Unternehmung von jeder zwangaweilen Bindung
tei fein.
_ Weil das vornehmfte Mittel KLapitalijtifcher Wirt] haft zur
Erreichung ihrer Ziwede die Vertragsichließung ift, auf deren
otionell-profitable Geftaltung alles Augenmerk gerichtet wird,
id Kann e&amp; gar nicht anders fein, als daß ihr Wirtichaftsfubjelt
dei jeder neuen Vornahme einer MertragsfchlieBung von dem
Gedanfen befeclt it, deren Bedingungen {vo günftig wie MÖöglich,
 günftiger als das vorige Mal zu geitalten. € Jühlt [ich
der Leiter einer Kapitaliitifchen Unternehmung daher in jedem

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