justizrat, Oberlandesgerichtspräsident in Breslau. Zwölfte, vermehrte und
verbesserte Auflage, mit Erläuterungen der Verordnung über das Erbbatrecht,
 des Gesetzes über die religiöse Kindererziehung und des Gesetzes
für Jugendwohlfahrt. Groß-Oktav. XVI, 1246 Seiten. 1927, (Guttentagsche
Sammlung deutscher Reichsgesetze Bd. 38/39.) ... . Geb. RM. 24.—
„Diese Handausgabe darf unter ihresgleichen einen hervorragenden Rang
beanspruchen, nicht nur wegen: ihrer Keichhaltigkeit, sondern. vor allem auch
Wegen ihrer gedrängten, klaren Übersichten und Vorbemerkungen, in denen die
Grundzüge der Rechtslchre in wenigen kurzen Sätzen Zusammengefaßt sind.‘
Leipziger Zeischrift für deutsches Recht.

HANDELSRECHT

Handelsgesetzbuch (ohne Seerecht). Mit den ergänzenden Vorschriften des
Bürgerlichen Gesetzbuches und einem Anhang, enthaltend das Einführungsre
 das Depotgesetz, die Bestimmungen über Börsentermin- und
ifferenzgeschäfte u. a. Nebst Erläuterungen, Im Anschluß an die Textausgabe
 von F, Litthauer, Von Dr. Albert Mosse, weil. Geh. Justizrat,
ÜÖberlandesgerichtsrat a, D. und 0. Honorarprofessor, Neubearbeitet von
von Dr. Ernst Heymann, Geh. Justizrat, o. Professor an der Universität
Berlin, Siebzehnte Auflage. Unter Mitwirkun von Dr. Karl August
Crisolti in Berlin. Oktav. VIII, 693 Seiten. 1926, (Guttentagsche Sammlung
deutscher Reichsgesetze Bd. 4) .... ++. « . Geb. RM. 14.—
„Der Litthauer-Mosse gehört zur deutschen Handelspflege, Das abgegriffent
und oft mißbrauchte Wort: ‚Es 8%t kaum einen deutschen Juristen, auf dessen
Schreibtisch er fehlt‘, wird an ihm zur Wahrheit, Wie nach Lithauers Tode
Mosse, so ist jetzt nach dem Tode Mosses Heymann in die Bresche getreten
und hat das Werk — ein wahrlich hohes Lob gerade bei diesem Buch — auf
der Höhe seiner Vorgänger gehalten.‘ Juristische Wochenschrift.

Bank-= und Börsenrecht. Eine Sammlung von Gesetzen und Geschäftsbedingungen.
 Herausgegeben und eingeleitet von Dr. Arthur Nufßbaum,
Professor an der Universität Berlin. Taschenformat. XIl, 622 Seiten. 1927.
“Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Bd. 169.) Geb. RM. 11.—
Die vorliegende Sammlung der verstreuten bank- und börsenrechtlichen Vorschriften
 fehlte bisher in der kaufmännischen und juristischen Bankpraxis
ebenso wie im handelsrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Unterricht, Ihr
Erscheinen wird daher vielseitig begrüßt werden. Die Sammlung berücksichtigt,
wie selbstverständlich, nicht nur die Gesetze und Verordnungen, sondern auch
die dem freien Verkehr entstammenden Rechtsbildungen, In der Systematischen
Einleitung ist auf die in Betracht kommenden Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches hingewiesen, Die Einleitung wird in
Verbindung mit den Gesetzestexten als Einführung in das weite, unübersichtliche
Gebiet des Bank- und Börsenrechtls von großem Nutzen sein.

Die Reichsgesetzgebung über das Münz- und Notenbankwesen.
Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister, früher herausgegeben
vom Reichsbankpräsidenten Dr. R, Koch, Siebente, völlig neubearbeitete
Auflage von Dr. Hjalmar Schacht, Präsident des Reichsbankdirektoriums.
Taschenformat. XVII, 617 Seiten. 1925: (Guttentagsche Sammlung
deutscher Reichsgesetze Bd, 26.) ..... » + « Geb, RM, 14.—
„Das Buch enthält sehr wertvolles Material über das Bankgesetz, das Privat
holenbankgesetz und das Münzgesetz. Als maßgebliches Werk der Münz- und
Bankgesetzgebung wird es für die Praxis unentbehrlich sein, Die Darstellungen
sind überall klar und übersichtlich.“
Zeitschrift für Handelswissenschaft u. Handelspraxis.