scheidungen keinen Raum lasse, Demgegenüber ist mit Nachdruck daran festzuhalten, daß jede wirtschaftliche Tätigkeit nur Sinn hat, wenn sie eigene und fremde Natur- und Kultur- bedürfnisse beiriedigt, also nicht Selbstzweck, sondern Dienst für Menschen durch Menschen ist. Darum ist es auch selbstverständlich, daß die für den Menschen gültigen Sittengesetze im Wirtschafts- leben nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen. Es mag dabei zugegeben werden, daß statt christlicher Liebe eine Abschwächung zur Humanität oder Gerechtigkeit von vie- len als ausreichender sittlicher Gedanke in der Wirtschaft empfunden wird. Ich denke da etwa an das Buch von Werner Mahrholz: Wirtschaftund Christen- (um (Braun, Karlsruhe 1925). in dem scharf betont wird, Jaß es wirtschaftende Christen, aber keine christliche Wirt- schaft gibt, und daß die Gesinnung des wirtschaftlichen Humanismus ausreichend sei. Es taucht nun die Frage unseres Themas auf, ob im Wirtschaftsleben dieser sittliche Gedanke in der‘ Freiheit wachsen kann oder ob er des Zwanges einer Organisation bedarf, Wir leben in einer Zeit, die alles Heil von der Organisation erhofft. Ich mache keinen schlechten Scherz, wenn ich sage, daß es z. B. Leute gibt, die glauben. daß das Arbeitsamt die Quelle der Arbeits- deschaffung ist, während es tatsächlich doch nur eine arganisatorische und Sicherlich notwendige Vermitt- lungsstelle ist, die aber selbst arbeitslos würde, wenn <eine Arbeitsplätze geschafft und erhalten würden. Be- kanntlich ist das die wichtigste und sozialste Funktion des Unternehmers, die zugleich auch die schwierigste ist. Ein geradezu erschütterndes und gefährliches Beispiel der Ueberschätzung der Organisation lebt im Volksbewußt- sein hinsichtlich der Fürsorge für Hilisbedüritige. Das fast grenzenlose Vertrauen auf die Staatshilfe bedeutet weiter nichts als der Versuch einer Ab- wälzung vom eigenen Ich auf den Staat, ohne zu bedenken, daß er die Summe vieler Ichs ist. Ich weiß, daß Massennot auch Massenhilfe bedingt, und halte 2s nicht für notwendig, dieses Problem hier weiter auszu- Dreiten. Das Beispiel kann schon in dieser andeutenden Form beweisen, welche Gefahr — grob gesagt: Erziehung zur persönlichen Verantwortungslosigkeit — die Zwangs- lorm eines an Sich guten sittlichen Gedankens, daß jedem wirklich Hilfsbedürftigen nachhaltig geholfen werden muß, in sich birgt. So ist es eine tief begründete Notwendig- keit, daß als heilsames und unbedingt notwendiges Gegen- gewicht die individuelle Verpflichtung zur Selbsthilfe, Familien- und Nachbarhilfe in der freien Wohl- fahrtspflege als Grundmotiv auftaucht. Wie in diesem Zu- 27