Gebiete: einem jeden leuchtet ein, daß man das Gute zu tun, das Böse zu meiden, daß man für Erhaltung des Lebens, des eigenen Lebens und des Lebens der Ange- hörigen zu sorgen hat, daß man niemand Unrecht zufügen darf, daß Gott, an den man glaubt, zu verehren ist und was an solchen einleuchtenden Grundsätzen noch weiter aufgezählt werden könnte. Von entscheidender Bedeutung ist also nach christlicher Auffassung die Bestimmung des Menschen, seine Be- stimmung für Gott, sein ewiges Ziel: mit dem höchsten Zweck ist zugleich die oberste Norm für sein Tun und Lassen gegeben. Dem letzten und höchsten‘ Menschenzweck hat alles auf Erden zu dienen, auch Staat und Kirche, die Kirche direkt, der Staat indirekt, und zwar dieser durch Schaffung der natürlichen sozialen Bedingungen und Vor- aussetzungen, die es den einzelnen ermöglichen, nicht nur ihrer nächsten irdischen, sondern zugleich ihrer ‚höchsten überirdischen Aufgabe gerecht zu werden. Die eben charakterisierte christliche Denkweise führt, wie. leicht zu erkennen, zur Ablehnung des ein- seitigen Individualismus, nicht minder aber auch zur Ablehnung des einseitigen Kollektivismus oder. . des Sozialismus, Nach christlicher Auffassung ist es schlechthin ausge- schlossen, das Interesse des Ganzen und das Interesse des einzelnen in letzter Linie als koordinierte Größen zu betrachten und zu behandeln. Der einzige absolute Zweck ist und bleibt, von der damit zugleich zu erreichenden Ver- herrlichung Gottes abgesehen, die Erreichung des letzten Zieles durch den einzelnen. Jeder einseitize Sozialismus oder Kollektivismus, der das Interesse des einzelnen dem des Ganzen einfachhinopfert, istsonachmitdem Wesen des Christentums unvereinbar. Dasselbe gilt aber ebenso von dem. einseitigen Individualismus. Denn gerade weil auch der Staat in letzter Linie zur Er- reichung des höchsten Zieles der Persönlichkeit beizutragen berufen ist, sofern er die natürliche Grundlage zu schaffen oder zu sichern hat, um die Erreichung des Endzieles zu ermöglichen, eben darum müssen ihm überragende Rechte auf zeitlichem Gebiet zu Gebote stehen; handelt es sich daher um Güter desselben Ranges, also etwa um Existenz oder Eigentum, alsdann muß das Glied bereit sein; für das Ganze nach Maßgabe der sozialen Notwendigkeit Opfer zu bringen, das Gemeinwohl ist „göttlicher‘“ als das Einzel- wohl, Aber alle zu bringenden Opfer finden ihre Grenze in der durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl herbei- geführten Notwendigkeit: nur soweit es die Rück- sicht auf das Gemeinwohl wirklich und erweislich verlangt, dürfen die persönlichen Rechte, das Recht auf Preiheit, das Recht auf Eigentum, eingeschränkt werden. Finzelner, Familie, Gemeinde sind vor dem Staate, sie besitzen also natürliche Rechte, zu deren Schutz ja 33