politischen Verhältnisse leicht begreifen, Aber es ist den Bemühungen teils apologetisch eingestellter, teils philo- sophisch mangelhaft vorgebildeter Vertreter der‘ ange- deuteten Ansicht noch nicht gelungen, darzutun, wie denn das „Volk“ ursprünglich die Gewalt hätte übertragen können. Sobald man zwischen „Volk“ und: „Volk“ unter- $cheidet, wird der Sachverhalt klar. Das Volk im Sinne einer noch nicht staatlich geeinten und staatlich orgäni- sierten Menge hat selbstverständlich keine autoritative Ge- walt und kann demgemäß auch keine solche verleihen, das Volk im angedeuteten Sinne kann die Staatsform nötigen- falls bestimmen und hat den etwaigen Herrscher zu wählen, weiter reicht seine Kompetenz «nicht. Nimmt man aber „Volk“ im Sinne des staatlich organisierten Volksganzen, dann haben wir ia bereits den Staat, der ohne Vorhanden- sein eines herrschenden Elementes ‚gar nicht zu denken ist, weil er hierin sein formgebendes Prinzip besitzt. Sagt man nun, das Volksganze im eben dargelegten Sinne besitze die Staatsgewalt, so ist das eine Selbstverständlichkeit. In Wahrheit hat man sich den Vorgang und den Sachverhalt So vorzustellen: das Volk, die noch nicht staatlich organi- sierte Menge, hat gegebenenfalls die Verfassung zu be- stimmen und den Herrscher zu bezeichnen, und sobald dann das herrschende Element in Aktion tritt, steht ihm auch die zur Regierung nötige Gewalt ohne weiteres, also nach Naturrecht, zur Seite. Das Volk überträgt die Gewalt und die Rechte der Herrschaft nicht, so hat Leo XII. ausdrück- lich entschieden. Und so wenig der große soziale Papst etwas von einer ursprünglichen Uebertragung der Gewalt durch das Volk weiß, ebensowenig weiß davon ein Augustinus oder ein Thomas von Aquinp. Analog sind vom christlichen Standpunkt aus auch die Wirtschaftsformen zu beurteilen. Das Christentum steht den Wirtschaftsformen neutral gegenüber, in seinem Namen ist nur zu verlangen, daß sie sich mit dem Gemein- wohl und mit dem Sittengesetz in Einklang bringen lassen, Und wie das Christentum gegen eine Verfassungsänderung im staatlichen Leben, wenn sie als notwendig sich erweist und auf gesetzlichem Wege und ohne Rechtsverletzung, ohne Verletzung natürlicher, garantierter oder wohl- erworbener Rechte, sich vollzieht, nicht angerufen werden kann, ähnlich verhält es sich auf wirtschaftlichem Gebiet. Sobald’ jedoch eine Wirtschaftsform in Gegensatz zum Gemeinwohl und zum Sittengesetz tritt oder bei Aenderung des Bestehenden firemde Rechte ver- letzt werden, ist im Namen des Christentums Wider- spruch zu erheben, Es kann daher nicht zweifelhaft sein, daß die sozialistische Idee zur Wirtschaitsdemokratie, die nur eine Vorstufe zur sozialistischen Wirtschafts- form darstellt, vom christlichen Standpunkt aus abgelehnt werden muß. 4 ‚Bedeuten doch die darauf gerichteten sozialistischen Bestrebungen offensichtlich eine Gefährdung des Ge- 35