des Ressortismus gewöhnten Beamtenschaft verwaltet wer- den. Der Hinweis auf die gemeinwirtschaft- lichen Unternehmungen, um darzutun, daß Ööffent- liche Betriebe genau so gut und wirksam geführt werden KH wie private, ist nicht schlüssig, denn in den meisten Allen schlüpfen diese öffentlichen Betriebe in das Gewand des privatwirtschaitlichen Gesellschaitsrechtes, um der Behördenorganisation zu entrinnen, sie unterziehen sich also einer Privatisierung ihrer Geschäfts- führung, währendim Falleder Wirtschafts- demokratie und des Sozialismus umgekehrt dieprivatenBetriebe verbehördet und politi- siert werden und die Möglichkeit zur Flucht in das private Gesellschaftsrecht, wenigstens im Sozialismus, weg- fällt. Man hat daher diese besondere Art der kollektivisti- schen Entwicklung in der Wirtschaft als „organisierte Freiheit“ bezeichnet. Es handelt sich hier in der Tat immer noch um Freiheit, wenn sie sich auch unter dem harten Gebot der Rentabilitätsnotwendigkeit selbst be- schränkt und organisiert hat, wogegen in der Wirtschafts- demokratie und in noch stärkerem Maße in der sozialisti- schen Wirtschaft an ihre Stelle die obrigkeitliche Verwaltung unterder Diktatur des sozialen Gedankens, wenn nicht gar der sozialen Phrase treten würde. Daß hier ein ganz wesenhafter Unterschied gegeben ist, ist offensichtlich, Wenn nun die Tätigkeit des modernen Wirtschafts- führers gerade infolge der weitgehenden Verästelung der Unternehmungen in der ganzen Volkswirtschaft und viel- fach darüber hinaus unter den hohen Druck .‚weitgehender Auswirkungen und damit wachsender Verantwortung gerät, kann man da noch mit einigem Fug und Recht davon spre- chen, daß sich in der Wirtschaft der Individualismus ihrer Träger zu jenem unmenschlichen Zerrbild von Ausbeutung aus Willkür und Habsucht mißbildet habe, das die Propaganda der Gewerkschaften und der sozialistischen Parteien ständig an die Wand malt?. Dessauer betont in seiner „Philosophie der Technik“, daß der Ingenieur ständig unter der strengen Aufsicht des Naturgesetzes arbeite. Ist die Aufsicht, die die Wirtschaftsgesetze über die Arbeit des Wirtschaftsführers ausüben, weniger streng und ist irgendwo der Raum für Willkür und Regellosigkeit auf die Dauer begrenzter als in der Funktion des Unter- nehmers? So hat sich ganz von selbst kraft der wirtschaft- lichen und technischen Entwicklung die Funktion des Wirtschaitsführers in Unternehmung und Be- trieb auf eine Ebene gehoben, wo sich dem privat- wirtschaitlichen Streben eine ernsthafte, soziale und nationale Verantwortung zugesellt. So treten auch in der Wirtschaft ethischer Indi- vidualismus und ethischer Kollektivismus 45