10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz. Von Geheimrat G. Brecht, Köln. Zur Betrachtung der wirtschaftsdemokratischen Be- strebungen. in Deutschland gehört auch das Beispiel der geE- setzlichen Organisation seiner Kohlenwirtschaft. Das Kohlenwirtschaftsgesetz (KWG, vom 23. März 1919, Aus- führungsbestimmungen vom 21. August 1919) ist seit einem Jahrzehnt in Geltung Will man die Entwicklung der deut- schen Kohlenwirtschaft in dieser Zeit objektiv beurteilen, darf man nicht in den Fehler. verfallen, all ihr Weh und Ach aus diesem Gesetz erklären zu wollen. Man muß sich ins- besondere bei der Kritik der gegenwärtigen kohlenwirt- schaftlichen Organisation von der Vorstellung ‚frei machen, als sei diese Regelung lediglich ein Produkt der No- vember-Revolution und ohne diese würde freie Wirtschaft bestehen. Die kohlenwirtschaftliche Gesetzgebung des Jahres 1919 fand u. a. bereits vor: | 1. ein seit Jahrzehnten lebendiges und stetig wachsendes Bestreben der Regierungen und der Oeffentlichkeit nach wirksamer Einflußnahme auf den Kohlenberg- bau, insbesondere nach staatlicher Beein- flussung der Preise. Die bergbautreibenden Länder, an ihrer Spitze Preußen im Ruhrrevier, suchten im Zuge der damaligen staatskapitalistischen Richtung ihren staat- lichen Bergwerksbesitz energisch auszudehnen, um ihren Einfluß zu steigern. Die starke Stellung des Rheinisch- Westfälischen Kohlensyndikats im Wirt- schaftsleben löste um die Jahrhundertwende bekanntlich nicht nur in sozialdemokratischen, sondern auch in agrar- konservativen und anderen Kreisen den Ruf nach Ver- staatlichung aus. obwohl die Politik dieses Syndikats unter Kirdorfs Leitung auch von Gegnern als im allgemeinen maß- voll anerkannt werden mußte und sich bei der Kartell-Enau@te 1903/04 befriedigend recht- fertigen konnte. . ; 2. die Möglichkeit der gesetzlichen Zwangssyndizierung auf Grund der Bundesratsverordnungen vom Juli/August 1915: 3. die. während des Krieges eingeführte behörd- liche Festsetzung derKohlenpreise durch den preußischen Handelsminister. Als allgemeine Entwicklungsfaktoren kamen hirzu: der große Kohlenmangel der Kriegs- und Nachkriegs- zeit, der in Verbindung mit der beginnenden Inflation eine besondere Seite des öffentlichen Interesses beim Bergbau in den Vordergrund brachte: „Schutz des Ver- brauchers“; ferner das starke Anwachsen der ge- nossenschaftlichen Bestrebungen, Einen akuten Antrieb gaben dann’ allerdings — womit sich der 68