legschaft dieser Leitung unterordnet. Die unvermeidlichen Schranken, die hier jeder Wirtschaftsdemokratie gesetzt sind, können also auch durch Vollsozialisierung nicht im veringsten erweitert werden, Im Gegenteil, je einheitlicher und planmäßiger man sich eine vollsozialisierte planwirtschaftlich betriebene Gesamt- wirtschaft vorstellt desto diktatorischer wird unvermeidlich die gesamte Wirtschaftsführung und desto geringer die Freiheit aller einzelnen an der Wirtschaft Beteiligten. Während es heute beispielsweise in der deutschen Volks- wirtschaft noch Millionen selbständiger Unternehmer gibt und alliährlich Tausende von Arbeitern und Angestellten zu selbständigen Stellungen kleineren oder größeren Um- langes aufsteigen - wird es im Sozialismus überhaupt keine selbständigen Unternehmer und keinen Aufstieg zur Selbständigkeit mehr geben. sondern alles den Weisungen einer zentralen Wirtschafts- behörde unterworfen sein. Das Maß demokratischer Frei- heit und Selbstbestimmung innerhalb der Wirtschaft würde also gegenüber den heutigen Verhältnissen nicht nur nicht Zzu-, sondern sogar noch abnehmen. Die Schranken der Wirt- schaftsdemokratie würden im planwirtschaftlichen Sozialis- mus enger sein als im Kapitalismus, Das würde nicht nur subjektiv auf das Freiheitsgefühl, sondern auch objektiv auf die Leistung aller an verantwort- lichen und leitenden Stellungen Beteiligten Einfluß haben. Es muß zur Ehre der im Auftrage des ADGB, von Dr. Fritz Naphtali herausgegebenen Programmschrift über „Wirt- schaftsdemokratie‘“ gesagt werden, daß sie. dieses grund- legende Problem keineswegs verschwiegen hat. Es heißt dort nämlich auf Seite 48: „..... Ob die völlige Beseitigung des Privateigentums an den Produktionsmitteln nicht erreich- bar ist unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer Wirt- schaftsführung. die... . die Verbeamtung der Wirtschafts- führung vermeidet und die Selbstverwaltung der Wirt- schaftskräfte fruchtbar gestaltet. Das Problem, das sich bei einer solchen Umgestaltung zeigt, ist die Erhaltung der Unternehmerfunktion „in der Wirt- schaftsführung bei Aufhebung der Herrschaftsgrund- lage des Privateigentums an Produktionsmitteln. auf dem sie heute noch beruht.“ Hier wird also. was man bisher noch nicht genügend be- achtet hat, von den sozialistischen Verfechtern der „Wirtschafts- demokratie‘“ die Erhaltung der Unternehmerfunktion in der Wirtschaftsführung ausdrücklich als etwas Er- strebenswertes bezeichnet und gleichzeitig zugestanden, daß die Erhaltung dieser ent- scheidend wichtigen Funktion bisher im allgemeinen nur auf der Grundlage des Privateigentums möglich war. Zwar sind, wie bekannt, Besitz und Leitung des Betriebes im ein- zelnen schon längst nicht mehr immer in gleicher Hand, z. B. im Falle der Aktiengesellschaft, aber auch hier bildet „a