Es ist ein. Irrtum, wenn die freien Gewerk- schaften die wirtschaftliche Demokratie als dem Sozialismus wesenseigen proklamieren und dementsprechend auf der anderen Seite die Dprivatkapitalistische Wirtschaftsordnung als dem Wesen nach autokratisch zu kenn- zeichnen unternehmen, Tatsächlich zeigt die Erfahrung der letzten Jahrzehnte, Jaß auch im Rahmen der kapitalistischen Produk- tion starke anti-individualistıische ‘ Tenden- zen zur Durchsetzung gelangt sind. Vornehmlich im Be- ‚eich der Sozialgesetzgebung und des Arbeitsrechts, In der zesamten Sozialgesetzgebung prägt sich letzten Endes nichts anderes als. der Tatbestand aus, einen nicht un- srheblichen Teil des . volkswirtschaftlichen Reinertrages jer freien Verfügung seitens der einzelnen zu entziehen und ihn nach gesetzlichen Normen zur Sicherung der sicherungsbedürftigen Bevölkerungsschichten zu verwen” den: wie auch in den weitläufigen Vorschriften und Maß- nahmen, die dem „Schutz der Arbeitskraft“ dienen, sich der Gedanke verlebendigt, die Arbeitskraft gegen eine selbst- herrlich-autokratische, sich nur nach dem Gewinnstreben orientierende Führung des Wirtschaftsprozesses zu schüt- zen. Insofern zeigt die geschichtliche Gestaltung des Kapitalismus, daß ihm eine „demokratische“ Ordnung in den Beziehungen zwischen Arbeitskraft und Unternehmen, soweit sie mit den Bedingungen ökonomischer Vernunft- yemäßheit, d. i. der ungestörten Entäußerung der Pro- iuktivkräfte vereinbar, keineswegs fremd und feindlich ist. Das tritt noch augenscheinlicher‘ im industriellen Arbeitsverhältnis zutage. In ‚der Ausbreitung der Tarif- vereinbarungen verkörpert sich die Anerkennung der Arbeiterverbände als gleichberechtigter Mitbestimmungs- iaktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen. .. Von einer autokratischen Regelung des Arbeitsvertrages kann schon längst keine Rede mehr sein. Der Grundsatz einer — wenn man will — sozialen Demokratie hat hier weitreichende Geltung gefunden; die laut erhobene .Forde- rung der Gewerkschaften schlägt offene Türen ein. Doch die gewerkschaiftlichen Bestrebungen greifen weiter in das Gebiet. der Produktion hinein, In zwei zroßen Entwicklungsreihen sehen Sie die wichtigsten Ansatzpunkte: in der Kartell- und Konzernbildung und in der ökonomischen Betätigung der öffentlichen Hand. In der Tat kommt in der Konzernbildung eine wichtige Um- biegung des kapitalistischen Geschichtsprozesses zum Aus- druck, deren ‚Auswirkungen jedoch in. einer durchaus anderen Ebene legen, als die Gewerkschaften meinen. Das entscheidende Kriterium ist nämlich die weitgehende Trennung zwischen Unternehmung und Kapitalbesitz, die von der Rechtsform der Aktiengesellschaft vor- bereitet und durch die neuzeitliche Konzernbewegung 83