lichen Autokratie‘“ gesprochen wird. Indem die Konzern: bewegung auf breitem Felde jene Trennung von Unter- nehmen und Besitz begünstigte, hat Sie einen starken Keil in das früher unmittelbar auf dem Unternehmungseigentum aufgebaute Kapital- und Profitinteresse getrieben und da- durch die Bahn geöffnet für den Gedanken des Pro- duktionsinteresses als prädominierendes Agens der großindustriellen Wirtschaftspolitik. Darin liegt ein Entwicklungsmoment von überhaupt nicht zu unterschätzen- der, auch vom Standpunkt der Arbeiter positiv zu bewer- tender Tragweite, ganz abgesehen von den Einflüssen die von den Konzernen — im Verein mit den Kartellen — auf die Stabilisierung der Koniunkturbewegungen und Verhinderung krisenhafter Erschütterungen des Absatzes ausgehen. Nach der Auffassung der Gewerkschaften ist nun der konzern- und kartellmäßige Aufbau der Industrie für: die Durchführung der Wirtschaftsdemokratie besonders ge- eignet, und zwar in der Weise, daß die Arbeiter Ver- tretungen in die Verwaltung entsenden. Das strikte Gegenteil ist richtig. Je umfassender die Unter- nehmungsgebilde, desto höher die Anforderungen, die an die wirtschaftlich-kaufmännischen Qualitäten der leitenden Persönlichkeiten zu stellen sind. Sie können nur von, Per- sonen geboten werden, die über hervorragende Anlagen und Begabung in jeder Hinsicht verfügen und diese in jahrelanger, unmittelbarer Betriebspraxis zu üben in der Lage waren. In der sorgfältigen Führerauslese liegt eine der iruchtbarsten Wurzeln für die Ueberlegenheit des Großbetriebes. Die Vertretung der Arbeiter in den Aufsichtsräten und Vorständen der Konzerne und großen Aktiengesellschaften würde ferner einer Politisierumng der Betriebs- wirtschaft gleichkommen. die unvermeidlich ip Konflikt geraten muß mit der Führung der Geschäfte nach den Ge- sichtsrunkten der Rentabilität und des Unternehmungs- interesses, deren uneingeschränkte Beachtung die binnen- und namentlich auch die weltwirtschaftliche Konkurrenz verlangt. Denn auch beim besten Willen könnten die Gewerkschaftsführer sich ihres Charakters als Delegierte einer : bestimmten sozialen Gruppe nicht entledizen; die Spezialbelange der hinter ihnen stehenden Arbeiter würden oft Richtung und Inhalt ihrer geschäftlichen Haltung und Entschließungen bewußt oder unbewußt bestimmen, wie die Erfahrungen mit dem Reichskohlenrat zur (Genüge er- kennen lassen. Die Sitzungen der Auifsichtsräte und Vorstände würden, gleich den staatlichen und kommunalen Parlamenten, zum Schauplatz häufiger heitigster Auseinandersetzungen und Kämpfe werden. RA