— und das ist doch Demokratie — mit der großen Masse der Nutznießer der Sozialversiche- rung identisch ist; angesichts der Fortschritte der I[ndustrialisierung und der weiten Erstreckung der Sozial- versicherung und der. meisten anderen Sozialverwaltungen kann dies unbedenklich ausgesprochen werden. Das’ be- sagt num nichts weniger als die Tatsache, daß Subjekt und Obijekt .der Gesetzgebung in sozialen Dingen (übrigens auch sonst) im ganzen eins geworden sind. Kann unter diesen Umständen die These von der „Auto- nomie des sozialen Gedankens“, der „Unab- hängigkeit des sozialen Versicherungswesens von. der Ge- staltung des Staatswesens“ noch aufrechterhalten werden? Heute ist das gewissermaßen Unpersönliche des alten Staates, der doch die Wohlfahrt, wie er sie verstand, zum Bestandteil von Polizei und Obrigkeit gemacht hatte, nicht mehr vorhanden. Richtiger gesagt: es be- steht z. T. noch, die Bürokratie blieb und mit ihr ein konstanter und in gewissem Sinne auch konser- vativer Faktor im neugestalteten Staate. Manche glauben sogar, ihr Einfluß gegenüber früher sei noch ge- stiegen. Die Frage ist nur, ob diese Bürokratie die Kraft besitzt. gegenüber ihrer Auftraggeberin der Demokratie. an der „Autonomie“ Ihrer Ressorts, und zumal der sozial- politischen Funktionen, festzuhalten. Aber ein weiteres kommt hinzu: jene Stimmungen, welche seinerzeit die politischen und gewerkschaiftlichen Vertretungen großer Arbeitergruppen ‚gegen die Sozial- versicherung ‚und andere, als „bürgerliche Ab- schlagszahlungen‘“ beurteilte Maßnahmen Stellung nehrnen ließen, sind heute keineswegs erloschen. Nur machen sie sich in anderer Richtung geltend: man oproniert heute nicht mehr grundsätzlich, weil man sich mächtig genug erachtet, jenen sozialen Maßnahmen die eigene programmatische Richtung aufzuzwingen, sie als Mittel für die eignen, keineswegs „bürger- lichen“, sondern proletarisch-sozialistischen Zwecke zu nutzen. Zweifellos kann fast jedes sozlalpolitische Gesetz, fast iede soziale Verwaltungsform in einem zwiefachen Sinne be- urteilt und genutzt werden: als „sozial‘ in dem oben arwähnten Sinn, wobei es sich um Ueberwindung von „Klassengegensätzen‘“ handelt: als „sozial‘ aber auch in der entgegengesetzten Richtung der Klas- senidee und des Klassenkampfes. Dieser Doppelsinn ist einer — aber auch nur einer — der Gründe, welche das Wort „Sozial‘* so schwierig, seine An- wendung so problematisch machen. Wäre man sich einig nn dem Wunsche, die Gegensätze der sogenannten „Klas- sen“ durch - Sozialversicherung usw. zu beheben oder wenigstens zu mindern, dann könnte man sich über das „Technische“ verhältnismäßig leicht verständigen. Man 1923