_ Wir ‚haben diesen klugen Bemerkungen nichts hinzuzu- fügen. Uns scheint die Politik des Reichsarbeitsministeriums n diesem Punkte sehr verbesserungsbedürftig. Staats- politisch gesehen wäre die Annahme des Antrages Lam- bach zu begrüßen, der Soziale Hauptwahlen wünscht, die Jurch den Reichswahlleiter durchzuführen wären: „Das Gesetz soll zur Herausarbeitung der wirklichen Be- deutung der sozialen Wahlen die Enischeidung über die Zu- sammensetzung der in sämtliche sozialen Körperschaften zu entsendenden Vertretungen der Arbeitgeber, der Arbeiter und Angestellten in je einen einzigen Wahlgang legen. Es soll, um das zu ermöglichen, im Arbeitsgerichtsgesetz, als demjenigen Gesetz, das die Gesamtheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfaßt, an Stelle der jetzigen Berufung der Arbeitsrichter Wanlen einführen, bei denen neben den wirtschaftlichen Vereinigungen auch freie Gruppen, die eine bestimmte Anzahl Unterschriften aufbringen, Wahlvor- schläge einreichen dürfen Die Wahlen sollen für’ Arbeitgeber, für Angestellte und für Arbeiter gesondert durchgeführt werden. Das bei diesen „Sozialen Hauptwahlen“ erzielte Stimm- verhältnis soll jeweils bis zur nächsien „Sozialen Haupt- wahl“ den Schlüssel für die Verteilung der Sitze bei den übrigen sozialen Körperschaften abgeben. Der Gesetzentwurf soll möglichst alle Wahlen und Be- rufungen in der Angestellten-, Invaliden-, Knappschafts-, Unfall, Kranken-: und Arbeitslosenversicherung sowie zu den Versicherungsbehörden durch Berufungen nach diesem Schlüssel ablösen Die Einrichtung der Wahlbezirke nach, geographischen und beruflichen Grenzen ist diesem Ziele dienstbar zu machen, Bei der Abfassung des Gesetzentwurfs ist vor allem darauf zu achten, daß an Stelle der jetzigen Zersplitterung des sozialen Wahlwesens die Einheitlichkeit, an Stelle des Durcheinanders von Wahlen und Berufungen eine den Ver- teilungsschlüssel feststellende Hauptwahl, an Stelle der ver- schiedenartigen, oft angefochtenen Schlüssel für die Vertei- lung ein Hauptwahlschlüssel, und an Stelle der Bevorzugung EEE Gruppen der freie Entscheid aller Wahlberechtig- en tritt.“ * Ob der Reichstag einen solchen Antrag annehmen wird, ist zweifelhaft, jedenfalls Scheint aber die Mahnung ver- gessen zu sein, die Minister Dr. Delbrück bereits 1908 im preußischen Abgeordnetenhaus aussprach, daß wir bei all unseren sozialpolitischen Maßnahmen immer von der Auf- fassıung ausgehen müßten, sie so zu gestalten, daß sie nicht statt zur Förderung des Sozialen Friedens zur Förderung des sozialen Unfriedens ausfallen. 323