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Das Problem
der
Wirtschaftsdemokratie

Zur Düsseldorfer Tagung
des Reichsverbandes der
deutschen Industrie

Aderausgegeben von der
Deutschen Bergwerks-Zeitung

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        DasProhlem der
‚nifschafisdemokratic

Herausgegeben von der
Deuischen Bergwerks-Zeifung
nüsseldorf
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        Das Problem
der Wirtschaftsdemokratie
Die Deutsche Bergwerks-Zeitung hat nunmehr
ihre. Sonderbeilage „Das Problem der Wirtschafts-
demokratie‘“‘, die sie anläßlich der Jahresversammlung
des Reichsverbandes der Deutschen Industrie erscheinen
ließ, als Broschüre herausgegeben. Diese umfaßt 190 8.
Hier sind .also die dreißig Aufsätze der Beilage auf
knappstem Raum und in der übersichtlichen und hand-
lichen Form eines Buches vereinigt.

Die Broschüre nimmt die einzelnen Programmpunkte
der Wirtschaftsdemokratie unter die kritische Lupe. Sie
geht von den Grundfragen der Ethik aus, klärt die
Beziehungen zwischen Staat und Wirtschaft, beleuchtet
die Erfahrungen, die mit den gemeinwirtschaftlichen
Körperschaften gemacht ‚worden sind, untersucht die
Frage, wie weit die Sozialpolitik unabhängig von Staat
und Wirtschaft betrieben werden kann, prüft die Trag-
fähigkeit des wirtschaftlichen Fundamentes, auf dem
die Wirtschaftsdemokratie stehen soll, kurzum, weist
in einer umfassenden und methodischen Weise die Un-
durchführbarkeit des wirtschaftsdemokratischen Pro-
zramms im einzelnen nach. Die Gewerkschaften haben
die Broschüre als das Lexikon des Arbeitgeber-
ygedankens bezeichnet. Dieser Ausdruck trifft daneben.
Besser würde die Bezeichnung sein: Lexikon des
Wirtschaftsgedankens. Denn in der Broschüre
werden auch die Arbeitgeberinteressen dem höheren
Gesichtspunkt der besten Produktivität der Wirtschaft
untergeordnet. Von dieser Broschüre wurden 6000 Stück
in zwölf Tagen bestellt, ein Beweis dafür, wie stark das
Interesse der Öffentlichkeit nach einer gründlichen
Unterrichtung über das Programm der Wirtschafts-
demokratie ist. .

Die Broschüre wird eingeleitet durch einen Rückblick
Dr. Herles, des Geschäftsführers des Reichsverbandes
der Deutschen Industrie, auf die Düsseldorfer Industrie-
tagung unter besonderer Berücksichtigung der auf dieser
Tagung vorgetragenen Bedenken gegen das Programm
der. Wirtschaftsdemokratie. Die Preise der Broschüre
sind. im Einzelverkauf 80 Pf., bei 10-bis 24 Stück 70 Pf£.,
bei 25 bis 49 Stück 60 Pf., über 50 Stück 50 Pf. Außer-
dem wird das Porto berechnet.
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        Inhaltsverzeichnis

Seite
Das Problem der Wirtschaftsdemokratie auf der Düsseldorfer
Industrietagung 1929. — Dr. J. Herle. ......4...
Das gewerkschaftliche Programm der Wirtschaftsdemokratie,
Universitätsprofessor Dr. Georg Halm, Würzburg. . ...
Die Probleme der Wirtschaftsdemokratie, dargestellt an
internationalen Beispielen. — Privatdozent Dr. Walter
Heinrich, Wien . + ee
Individualismus oder Kollektivismus als Weltanschauung.
Professor Dr. E. Horneffer, Gießen. ..........
Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der
Wirtschaft. Vom Standpunkt des evangelischen Christen-
tums. — Pastor Dr. rer. pol. Depuhl, Hannover. ....
Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der
Wirtschaft, Vom Standpunkt des katholischen Christentums.
Prof. Schilling, Tübingen. . . 2.00
Individualismus und Kollektivismus als Triebkräfte in der
Wirtschaft. — Bergass. a, D. Dr.-Ing. e. h. v.u.z. Loewenstein.
Der demokratische Gedanke im Staats- und Wirtschaftsleben,
Prof. M. Wundt, Jena. . + 00.00
Sozialismus und Demokratie. — Dr. Paul Osthold, Düsseldorf.
Gemeinwirtschaftliche Experiniente in der Vergangenheit,
Universitätsprofessor Dr. Preyer, Königsberg ... ...
Wirtschaftsdemokratie und Kartelle. — Universitätsprofessor
Dr. Robert Liefmann. - + 0
19 Jahre Kohlenwirtsehaftsgesetz. — Geheimrat G. Brecht, Köln.
Für die Freiheit der Schlüsselindustrie, — Dr. M. Schlenker,
Düsseldorf. ı 0. RL
Wirtschaftsdemokratische Irrtümer bezüglich der welter-
verarbeitenden Industrie. — Direktor Karl Lange. . . ..
Konzernbildung und Wirtschaftsdemokratie, — Prof. Dr. Karl
Muhs, Greifswald. ... . 5 4 4 KK % 4 8
Die begrenzte Reichweite des Genossenschaftsgedankens in
der Gütererzeugung, — Univ.-Prof, Emil Wehrle, Karlsruhe. 87
Grenzen zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft. —
Dr. Martin Sogemeier, Berlin. .. 2.0000... 0... 9
Recht und Gemeinschaftsgedanke. -— Universitätsprofessor
Dr. Heinrich Lehmann, Köln. 2. ..0.0.00.0..1... 9
Das deutsche Arbeitsrecht, Wegbereiter des Sozlalismus. —
Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldorf. .......... 1065
Sozialpolitik zwischen Demokratie und Autonomie. — Dr. Josef
Winschuh, Berlin. * # mw w wi k a % © ® k A 4 x 4 x 112
Um die Autonomie des sozialen Gedankens. — Prof, Dr. Adolf
Günther, Innsbruck. . +. . 0000 DUB
Die Vorherrschaft der freien Gewerkschaften in den Organen
der Selbstverwaltung. — Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig. . . 128
Steuern als Werkzeug der Wirtschaftssozlalisierung. —
Dr. jur. et phil. Franz von Lilienthal, Oberregierungsrat. 134
Hoffnungen und Tatsachen um den Artikel 165 der Reichs-
verfassung. — Dr. Wilhelm Steinberg, Düsseldorf. . . . . 138
Soziale Bauhütten. — Dr. Schuster, Düsseldorf. . .. .. . 149
Um Form und Wesen der Handelskammer. — Dr. Wilden,
Düsseldorf. . 004 000 8 KR 158
Falsche Romantik um die Betriebsdemokratie. — Dr. Robert
Holthöfer, Essen. RR RR 158
Das Schlagwort vom Bildungsprivileg. — Bergassessor Dr.-
Ing. e. h. Ernst Brandi, Dortmund. ©. ........ . 164
Wirtschaftsdemokratische Wanderung in der Fremde. —
Wolfgang Krüger, Berlin. .....0000.00..0.0.0., 178
Unternehmer und Wirtschaftsdemokratie. -— A. Heinrichs-
bauer, Essen. . oo. oo. ek RR RR RR 17
Idee und Persönlichkeit als Triebkräfte der Geschichte. —
Universitätsprofessor Dr. W. Schüßler, Rostock. . . . . . 1%

15
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        Die Broschüre hat das Format dieses
Prospektes. Die erste Seite gibt
das Titelbild der Broschüre wieder.
        <pb n="9" />
        Finleitung.

In dieser Broschüre faßt die Deutsche Bergwerks-Zeitung
sine Anzahl von Aufsätzen über „Das Problem der Wirt-
schaftsdemokratie‘““ zusammen, die sie erstmalig aus Anlaß
der Düsseldorfer Tagung des Reichsverbandes der deutschen In-
dustrie, am 20. September 1929, in einer besonderen Beilage ver-
öffentlicht hat. Warum sie die bedeutungsvolle Industrietagung
gerade dazu benutzte, um das Thema der Wirtschaftsdemokratie
kritisch zur Erörterung zu stellen, bedarf angesichts der starken
und beständigen gewerkschaftlichen Propaganda für die Wirt-
schaftsdemokratie keiner besonderen Rechtfertigung.

Die Aufsätze erscheinen in einer planmäßigen Reihenfolge,
deren innerer Aufbau sich ohne weiteres aus dem Inhaltsverzeichnis
ergibt. — Die Verfasser haben sich ‘selbstverständlich mit voller
Freiheit äußern können. Sie haben davon freimütig Gebrauch ge-
macht, mit dem natürlichen Ergebnis, daß nicht in allen Punkten
Uebereinstimmung zwischen ihnen besteht. Die Broschüre als
Ganzes ist daher etwas anderes als ein Buch, das der geschlossenen
geistigen Welt nur eines Autors entstammt. Auch war es technisch
unmöglich, die Verfasser rein stofflich so scharf gegeneinander ab-
zugrenzen, daß jede Parallele oder Ueberschneidung hätte vermieden
werden können. Die Tatsache, daß in den einzelnen Aufsätzen sich
dieser oder jener Gedanke, dieses oder jenes Zitat wiederholt, muß
daher in Kauf genommen werden. Diesem kleinen Mangel steht
zber der Vorteil entgegen, daß jeder Aufsatz für sich verständlich ist
und in der Behandlung seiner Sonderfrage stets die Problematik des
ganzen Programms der Wirtschaftsdemokratie widerspiegelt. In
der Ablehnung der letzteren sind sich alle Verfasser einig.

Die Schriftleitung
der Deutschen Bergwerks-Zeitung.
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        Inhaltsverzeichnis

Seite
Das Problem der Wirtschaftsdemokratie auf der Düsseldorfer
Industrietagung 1929. — Dr. J. Herle. ...... +. «4
Das gewerkschaftliche Programm der Wirtschaftsdemokratie.
Universitätsprofessor Dr. Georg Halın, Würzburg. . . . -
Die Probleme der Wirtschaftsdemokratie, dargestellf an
internationalen Beispielen. — Privatdozent Dr. Walter
Heinrich, Wien . + x. 2 RR KR Re
Individualismus oder Kollektivismus als Weltanschauung.
Professor Dr. E. Horneffer, Gießen. ... 0... 0... + +
Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der
Wirtschaft, Vom Standpunkt des evangelischen Christen-
tums. — Pastor Dr. rer. pol. Depuhl, Hannover. . . .
Freiheit oder Organisation des sittlichen Gedankens in der
Wirtschaft. Vom Standpunkt des katholischen Christentums.
Prof. Schilling, Tübingen. . + o. . 40 00000 0 0 He Hr
{ndividualismus und Kollektivismus als Triebkräfte in der
Wirtschaft. — Bergass. a. D. Dr.-Ing. e. h. v.u.z. Loewenstein.
Der demokratische Gedanke im Staats- und Wirtschaftsleben.
Prof. M. Wundt, Jena. . . 0.0.00 0000000 kn nr
Sozialismus und Demokratie. — Dr. Paul Osthold, Düsseldorf.
Gemeinwirtschaftliche Experimente in der Vergangenheit.
Universitätsprofessor Dr. Preyer, Königsberg . . . . +
Wirtschaftsdemokratie und Kartelle. — Universitätsprofessor
Dr. Robert Liefmann. - .o.00000000 kw eK HL
10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz. — Geheimrat G. Brecht, Köln.
Für die Freiheit der Schlüsselindustrie. — Dr. M. Schlenker,
Düsseldorf. . 0.0.0000 000 0 HH KR RR ae
Wirtschaftsdemokratische Irrtümer bezüglich der weiter-
verarbeitenden Industrie. — Direktor Karl Lange. . . .
Konzernbildung und Wirtschaftsdemokratie, — Prof. Dr. Kar!
Muhs, Greifswald. » + 20.000000 RR Hk Hs
Die begrenzte Reichweite des Genossenschaftsgedankens in
der Gütererzeugung, — Univ.-Prof. Emil Wehrle, Karlsruhe. 87
Grenzen zwischen öffentlicher und privater Wirtschaft. —
Dr. Martin Sogemeier, Berlin. . . 0.0. 00000000040000.0+0. 9%
Becht und Gemeinschaftsgedanke, — Universitätsprofessor
Dr. Heinrich Lehmann, Köln, . . 0. 0..0.00.0000000 00 0. 9
Das deutsche Arbeitsrecht, Wegbereiter des Sozialismus. —
Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldorf, . . .'. 4.0. +0. +. 105
Sozialpolitik zwischen Demokratie und Autonomie. — Dr. Josef
Winschuh, Berlin. wm m m a m 3 8 mw EA x + w 112
Um die Autonomie des sozialen Gedankens. — Prof. Dr. Adolf
Günther, Innsbruck. . . 0. 0.00.0000000 40 0 KH + + + 118
Die Vorherrschaft der freien Gewerkschaften in den Organen
der Selbstverwaltung. — Dr. rer, pol. Hadrich, Leipzig. . . 128
Steuern als Werkzeug der Wirtschaftssozialisierung. —
Dr. jur. et phil. Franz von Lilienthal, Oberregierungsrat. 134
Hoffnungen und Tatsachen um den Artikel 165 der Reichs-
verfassung. — Dr. Wilhelm Steinberg, Düsseldorf. . . . . 138
Soziale Bauhütten. — Dr. Schuster, Düsseldorf. . .... . 149
Um Form und Wesen der Handelskammer, -— Dr. Wilden,
Düsseldorf . 2. 200000004 0 0 RR ek Rs 158
Falsche Romantik um die Betriebsdemokratie. — Dr. Robert
Holthöfer, Essen. 2. .0.000004 000 4 0 0 u m + 7 + 158
Das Sehlagwort vom Bildungsprivileg. — Bergassessor Dr.-
Ing. e. h. Ernst Brandi, Dortmund. . . . 0.004 00 4 8 s 164
Wirtschaftsdemokratische Wanderung in der Fremde. —
Wolfgang Krüger, Berlin. .. .0.040000000 8 84H le 172
Unternehmer und Wirtsehaftsdemokratie. — A. Heinrichs-
bauer, Essen. . + 0. 0. 2000000 000 0 0 HH HH HH 177
[dee und Persönlichkeit als Triebkräfte der Geschichte. —
Universitätsprofessor Dr. W. Schüßler. Rostock... . .. . 182

15
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37
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        <pb n="11" />
        Das Problem der Wirtschaftsdemokratie
auf der Düsseldorfer Industrietagung 1929.
Von Dr. J. Herle,

Geschäftsführer des Reichsverbandes der Deutschen Industrie.

Der Leitgedanke für die neunte Mitgliederversammlung,
die der Reichsverband der Deutschen Industrie am 20, und
21. September in Düsseldorf abgehalten hat, bestand darin,
die wichtigsten Grundprobleme zu erörtern, von denen aus
an die wirtschaftspolitische Arbeit der nächsten Monate
und überhaupt der kommenden Jahre herangegangen wer-
den muß. Der Reichsverband der Deutschen Industrie hat
bewußt darauf verzichtet, auf dieser Tagung schon mit
konkreten Forderungen zur deutschen Wirtschafts-, Finanz-
und Sozialpolitik an die Oeffentlichkeit hervorzutreten, da
der Zeitpunkt für eine solche Stellungnahme noch nicht ge-
kommen ist. Wohl aber hat er es für notwendig gehalten,
die Gedankenzänge und Grundauffassungen mit aller
Schärfe herauszuarbeiten, die die allgemeine Richtung für
die spätere Einzelarbeit weisen müssen.

Die Themen, die unter diesen Gesichtspunkten in
Düsseldorf behandelt worden sind, berühren nicht nur rein
wirtschaftliche Aufgaben, sondern sie greifen auch in das
Gebiet der großen geistigen und politischen Strömungen
hinein,

Das Gebiet der Wirtschaft ist heute weniger
als ie isoliert;
und es genügt nicht, die Erkenntnisse auf dem Wege der
rein wirtschaftlichen Beobachtung und des rein wirtschait-
lichen Denkens herauszuarbeiten. Es ist vielmehr notwen-
dig, über die materiell-wirtschaftlichen Tatbestände und
Erscheinungsformen hinauszugreifen und die großen
Probleme und Zielsetzungen der Wirtschaftspolitik in den
Gesamtkomplex des politischen, geistigen und kulturellen
Lebens der Nation einzugliedern. Diese Ausweitung des
Gesichtskreises gilt, im Grunde genommen, für sämtliche
auf der Düsseldorfer Tagung behandelten Probleme. Mit
besonderer Deutlichkeit ist sie aber in Erscheinung getreten
bei den Referaten von Geheimrat Kastl über „Fragen der
internationalen Wirtschaftspolitik“ und von Dr. Weber
über „Unternehmertum und Kapitalismus‘, Während das
Referat von Geheimrat Kastl, rein geographisch gesehen,
        <pb n="12" />
        über. die nationalwirtschaftlichen Grundlagen hinaus sich
auf das Riesengebiet der internationalen Wirtschaft und
insbesondere der neuen wirtschaftlichen Denkformen in der
Welt erstreckte, waren die Ausführungen von Herrn
Dr. Weber zwar auf unsere besonderen nationalen Ver-
2ältnisse abgestellt, aber sie berührten ein Problem, dessen
3Zedeutung weit über die rein wirtschaftliche Entwicklung
ıinausgreift, Dies gilt, obwohl sich das Thema sehr be-
scheiden und prägnant auf die beiden Worte „Unter-
nehmertum undKapitalismus“ beschränkte, Beide
Begriffe, sowohl Unternehmertum wie Kapitalismus, sind
an sich Begriffe, die aus der wirtschaftlichen Entwicklung
herausgewachsen sind. Und trotzdem liegt ihnen ein Sinn
and und eine Bedeutung zugrunde, die sich keineswegs auf
dem wirtschaftlichen Gebiete erschöpit. Man hätte das
Thema auch mit dem einen Worte
„Wirtschaitsdemokratie‘““
bezeichnen können, und dieses Wort läßt sehr viel deut-
licher erkennen, wie stark allgemeine politische Gedanken-
kreise und Ideologien mit hineinspielen.
Die Deutsche Bergwerks-Zeitung, die an-

äßlich der Tagung ‚des Reichsverbandes der Deutschen
Industrie und anläßlich des Referates von Herrn Dr. Weber
das‘ Problem der Wirtschaftsdemokratie zum Gegenstand
einer Sondernummer gemacht hat, hat dieaußerordent-
liche Reichweite des Problems klar erkannt.
Sin großer Teil der Aufsätze erstreckt ‚sich, schon bei der
Themaformulierung, auf die Gebiete der reinen Politik oder
der Philosophie oder der Ethik. Das Problem der Wirt
schaftsdemokratie gehört eben zu jenen Fragen, die über
'hren ursprünglichen, z. B. wirtschaftlichen Oder politischen
Ausgangspunkt hinaus die tiefsten Wurzeln des ganzen
staatlichen Seins berühren und deren Lösung die politische,
wirtschaftliche und kulturelle Gesamtentwicklung auf lange
Epochen hinaus beeinflussen kann. Der Adam Smithsche
‘ndividualismus, vor ihm auch schon der Merkantilismus
und die Lehre der Physiokraten, weiter die Idee des Deut-
schen Zollvereins oder. auch der Marxismus — dessen Erbe
sozusagen die Wirtschaftsdemokratie antritt — sind be-
leutende historische Beispiele dafür, wie eine geistige
Strömung :an sich wirfschaftlichen Ursprungs auf die Ge-
Schichte eines ganzen Volkes oder auch vieler Völker
zurückwirkt. Würden die wirtschaftsdemokratischen Ten-
denzen, wie sie von ihren, bezeichnenderweise rein politisch
singestellten Vätern und Anhängern verfochten werden. in
die Wirklichkeit umgesetzt,
dann würde die ganze soziologische Struktur
Deutschlands eine revolutionäre Umwandlung
erfahren,
die nicht mit Unrecht mit dem Umwälzungen auf Grund der
iranzösischen Revolution von 1789 verglichen werden
könnte, Allerdings besteht ein grundlegender Unterschied
        <pb n="13" />
        zwischen beiden Vorgängen. Damals machte sich der
Bürgerstand frei von der einseitigen politischen Bevor-
nundung. der bevorrechteten Klassen. Heute erstrebt die
Arbeiterschaft die Anwendung der politischen Demokratie
auch auf einem Gebiet, für das ein Hineintragen der Politik
überhaupt das Ende der Entwicklung bedeuten würde, Die
Verwirklichung der Wirtschaftsdemokratie in der deutschen
Wirtschaft und in jeder ähnlichen modernen Wirtschaft
würde bedeuten, daß die individuelle Initiative und Verant-
wortung durch einen Kollektivwillen ersetzt würden, der die
Initiative töten und das Verantwortungsgefühl ausschalten
würde, .

Eines ist sicher: Es wäre das Verfehlteste, was die
Wirtschaft tun könnte, wenn sie gegenüber der Wirtschafts-
demokratie eine Vogel-Strauß-Politik betriebe.
Das Problem ist so ernst, daß es der Zusammenfassung aller
aufbauenden Kräfte bedarf, um die wirtschaftsdemokrati-
schen Tendenzen in die notwendigen Schranken zurück-
zuweisen. .

In erster Linie hat sich die Wirtschaft selbst
zur Wehr gesetzt,
ja sie ja das Objekt der Bestrebungen ist und diese Be-
strebungen an. ihren Grundfiesten rütteln. Dr. August Weber
1at in seinem Vortrag sehr deutlich darauf hingewiesen, daß
in dem letzten Jahrzehnt, nicht die deutsche Wirtschaft
oder ihre Führer versagt, haben, sondern daß weit mehr
und viel größere Fehler an anderen Stellen gemacht worden
sind... Das deutsche Unternehmertum habe bewiesen, in der
Vergangenheit und in der Gegenwart, daß alle Sozialisie-
rungsbestrebungen durch die Ueberlegenheit der Produk-
‘jonsweise der Privatwirtschaft :illusorisch werden, Das
deutsche Unternehmertum will diese Privatwirtischaft
aicht aufgeben: Es will für sie kämpfen, nicht aus mate-
riellen Gründen, sondern deswegen, weil es sie für die ein-
zige Wirtschaftsform hält, die alle Möglichkeiten erschöpft,
lie einzig und allein konkurrenzfähig mit dem Auslande ist
ınd die ganz allein der führenden Persönlichkeit ermög-
.icht, sich mit ihren Ideen und ihrer Energie für das und in
dem Unternehmen auszuleben.
Weil aber die Wirtschaftsdemokratie auch ein eminent
politisches Problem ist, deswegen muß die Abwehr
nicht nur von der Wirtschaft ausgehen, sondern auch die
aufbauenden politischen Kräite müssen sich energisch gegen
diese Bestrebungen zur Wehr setzen. Die Sozialdemokratie
in Deutschland ‚ist mit der wirtschaftlichen
Doktrin des Marxismus groß geworden; nachdem
diese Doktrin sich als eine auf falschen Voraussetzungen
aufgebaute Illusion erwiesen hat, greifen die Sozialdemo-
kratie und die Gewerkschaften zu der Idee der Wirt-
schaftsdemokratie, um ihre in mancher Weise erschütterte
politische Ideologie von der wirtschaftlichen Seite her mit
einem neuen Impuls zu füllen und sie dadurch zu stützen.

7
        <pb n="14" />
        Diese ganz großen Hintergründe der wirtschaftsdemokra-
tischen Bewegung muß man sich vor Augen halten, um
die Schwere des Problems und auch die Kraft des An-
grifis der Gegenseite zu ermessen.
Die nichtsozialistischen Politiker haben allen
Anlaß, hier mit den Wirtschaftlern zusammen
eine breite Abwehriront zu bilden,
Es ist eine Pflicht für beide Gruppen nicht nur gegenüber
der Wirtschaft selbst, nicht nur gegenüber der Idee der
bürgerlichen Staatspolitik sowie gegenüber dem Marxis-
Mus, sondern es ist auch ihre Pflicht gegenüber der ganzen
kulturellen Entwicklung Deutschlands. Die Wirtschafts-
demokratie ist eben nicht nur ein wirtschaftliches Pro-
blem, sondern sie ist auch ein kulturelles Problem.
Der besondere Charakter des russischen Volkes hat es
ermöglicht, daß das bolschewistische Wirtschaftsexperi-
ment bislang noch immer durchgeführt wird, obwohl die‘
russische Wirtschaft dadurch Erschütterungen erfuhr, die
kein anderes modernes Land so lange hätte ertragen
können. Man srricht trotz allem noch heute von einer
russischen „Wirtschaft“, aber man Spricht nicht mehr
von einer russischen „Kultur“. Die russische Kultur des
Zarenreiches ist tot, und der Mittelstand als der wichtigste
allgemeine Kulturträger ist verschwunden. Wenn in der
deutschen Wirtschaft die Wirtschaftsdemokratie verwirk-
licht wird, wenn die private Wirtschaft von dem gewerk-
schaftlichen oder staatlichen Kollektivismus abgelöst wird,
dann zerbrechen nicht nur die Voraussetzungen für einen
wirtschaftlichen Wiederaufbau, sondern
es werden auch die tiefsten Wurzeln der kul-
turellen Entwicklung herausgerissen.
Darum ist die grundsätzliche Ablehnung der wirtschafts-
demokratischen Tendenzen, wie sie in dem Vortrag von
Weber und überhaupt auf der ganzen Düsseldorfer
Industrietagung in Erscheinung trat, mehr als eine „akute
Sorge‘ der Industrie. Es ist eine Warnung und ein Weck-
ruf an alle, Die vorliegende Veröffentlichung der „Deut-
schen Bergwerks-Zeitung“ möge dazu beitragen, daß diese
Warnung in den Köpfen aller denkenden Menschen Wider-
hall findet und sie zu einem einmütigen Widerstand aufruft.
        <pb n="15" />
        Das gewerkschaiftliche Programm der
Wirtschaitsdemokratie.
Von Universitätsprofessor Dr. Georg Halm, Würzburg.
{n seinen ökonomischen Lehren theoretisch und prak-
tisch schon vielfach widerlegt, ist der Marxismus endgültig
zusammengebrochen, als sich erwies, daß er einer zur
politischen Macht gekommenen Arbeiterschaft keine
Richtlinien für die praktische Neugestal-
tung des sozialen Lebens zu bieten vermochte.
Weder im Rahmen des Kapitalismus noch auch nach des-
sen Zersprengung, wie gegenwärtig in Sowijet-Rußland.
Die Diktatur einer proletarischen Minderheit wurde von der
deutschen Arbeiterschaft abgelehnt in der Erkenntnis, „daß
jeder Versuch, eine solche Lösung durchzusetzen, eine
iurchtbare Vernichtung der Produktivkräfte und in letzter
Linie einen sicheren Verlust für die Arbeiterschaft bedeu-
ten würde“, (Naphtali, Wirtschaftsdemokratie S. 9.) Hier-
durch. ergab sich die Nötigung zu praktischer
sozialer Arbeit innerhalb der kapitalistj-
schen Wirtschaft und der Zwang, ein neues Arbeits-
programm zu Schaffen, das zur Sinngebung für diese vom
Marxismus vernachlässigte, ja sogar bekämpifte Gegen-
wartsarbeit zu dienen vermochte.

Das Programm heißt „Wirtschaitsdemokratie‘‘.

Es ruht auf einem steigenden Persönlichkeitsbewußtsein der
abhängigen Arbeiterschaft und will nicht nur einge Neu-
ordnung der Verteilung anbahnen, sondern, dem Wesen
der Demokratie entsprechend, ein Hineinwachsen
der Arbeitnehmer in die Wirtschaftsfüh-
rung, eine Aufhebung der Scheidung zwischen wirt-
schaftlich Herrschenden und Beherrschten erreichen. Da-
bei begnügt sich der nichtsozialistische Teil der Arbeiter-
schaft mit dem etwas verschwommenen Hinweis auf die
Notwendigkeit einer paritätischen Vereinigung von Arbeit-
zebern und Arbeitnehmern. zum großen Berufsstand der
wirtschaftlichen Arbeit, während die sozialistische Auf-
fassung vollendete Wirtschaftsdemokratie
mit Gemeinwirtschaft gleichsetzt. Denn Demo-
kratisierung der Wirtschaft bedeutet ihr „die Beseitigung
ieder Herrschaft und die Umwandlung der leitenden Organe
der Wirtschaft aus Organen der kapitalistischen Interessen
in solche der Allgemeinheit, ... Das Wesen der Wirt-
schaftsdemokratie ist daher erst erfüllt, wenn die Verfü-
zung über die Produktionsmittel nicht mehr einzelnen zu
Privateigentum für private Zwecke zusteht. sondern einem
Gemeinwesen der Wirtschaft . . .“ (a. a. O. S. 15). Gegen-
wärtig bedarf man also des Kapitalismus um Seiner
Produktivität willen, man weiß ihn nicht. zu ersetzen;
;rotzdem zeigt aber das Programm der Wirtschaftsdemo-
&lt;ratie angeblich einen Weg, wie man
den Kapitalismus von innen her aushöhlen,
seine Grundlagen stückweise auswechseln, wie man ihn
„umbiegen‘ kann, bis er endlich zur Sozialistischen‘ Ge-
a
        <pb n="16" />
        meinwirtschaft geworden ist. Das Problem ist also kein
geringeres als dies: die auf Privateigentum an den Pro-
duktionsmitteln, Erwerbsstreben und Konkurrenz beruhende
xapitalistische Verkehrswirtschaft kontinuierlich. im Wege
der Evolution, in eine auf Gemeineigentum beruhende, zen-
re fietirch geleitete, sozialistische Gemeinwirtschaft umzu-
wandeln.
In erster Linie handelt es sich um eine Frage der
Wirtschaftsführung. Män hat dies erkannt und
klar ausgesprochen:. „Das Problem, das sich bei einer
solchen Umgestaltung zeigt, ist die Erhaltung der
Unternehmerfunktion in der Wirtschaftsführung
bei Aufhebung ‚der Herrschaftsgrundlage
des Privateigentums. an den Produktions-
mitteln, auf dem sie heute noch beruht“ (a. a. 0. S. 48).
Man darf nun aber nicht meinen, daß dieses Problem einfach
zu lösen sei durch irgendwelche Formen eines „paritä-
tischen“ Aufbaus der Unternehmungsleitungen, von dem
viel gesprochen wird, ohne daß man sich je eine konkrete
Vorstellung von ihm zu bilden vermöchte, Die entschei-
lende Schwierigkeit liegt. tiefer: die Funktionen des kapi-
’alistischen Unternehmers und die Aufgaben eines soziali-
stischen Wirtschaftsleiters — also auch die Probleme der
Wirtschaftsführung in der vollendeten . Wirtschaftsdemo-
kratie — sind grundverschieden. Der kapitalistische
Unternehmer hat seinen Betrieb auf Grund exakter Wirt-
schaftsrechnung an Hand von Marktpreisen möglichst
produktiv in den Gesamtprozeß der Wirtschaft einzuord-
nen, die Gesamtleitung der Wirtschaft wird aber ohne
zenirale Instanz vom Preisbildungsprozeß
besorgt. Ganz anders in der Sozialisfischen. Wirtschaft:
in Ihr ist ein zureichender Preisbildungprozeß ‚nicht mehr
denkbar, da bei Gemeineigentum an den Produktionsmitteln
der preisbildende Tauschverkehr großen Teils entfällt.
Nun muß die gesamte Wirtschaft planmäßig, zentra-
listisch geleitet werden — ein Problem, das sich von
den Fragen kapitalistischer Wirtschaftsführung‘ so sehr
unterscheidet, wie gegenwärtig Einzelwirtschaft und Volks-
wirtschaft wesensverschiedene Gebilde sind.

Hier liegt das Kernproblem der Sozialistischen

Wirtschaft und der vollendeten Wirtschaitsdemo-

kratie, 'und dieses Problem ist heute so ungelöst

wie je,
Das sozialistische Programm der Wirtschaftsdemokratie
beschränkt sich in dieser entscheidenden Frage auf die
Andeutung, daß die Grundrisse der neuen Wirtschafts-
ordnung schon sichtbar seien „auf Grund der Entwick-
lungstendenzen des Wirtschaftslebens und auf Grund der
Kehntnis des Willens zur Neugestaltung, der in der Arbei-
terschaft lebendig ist“ (a. a. O. S. 179). Daß ein noch
50 intensives Wollen die Probleme der sozialistischen
Wirtschaftsrechnung nicht zu lösen vermag, zeigt Sowiet-
Rußland. Und auch das dürfte feststehen, daß die
Struktur des „organisierten Kapitalismus“
nicht als eine Vorfiform SOzZzialistischer
10
        <pb n="17" />
        Wirtschaftsverifassung angesehen werden
larf. Wie sehr sich auch die äußere Form des Kapitalis-
mus durch Bindungen mannigfacher Art wandeln mag:
Kartelle, Konzerne, Selbstverwaltungskörper, Öffentliche
Betriebe, konsumgenossenschaftliche und gewerkschaftliche
Figenbetriebe — sie alle sind einzelwirtschaft-
liche Gebilde, deren rationelle Führung ohne
Preisbildungsprozeß nicht denkbar wäre. Und
deshalb hat es einen tieferen Sinn, wenn auch das wirt-
schaftsdemokratische Programm an anderer Stelle, frotz
lieser gewagten Ausdeutung der Entwicklungstendenzen
des Kapitalismus als „Keimzellen‘“ einer Demokratisierung
der Wirtschaft, behauptet, daß wir uns einstweilen natür-
ich noch mitten im Kapitalismus befänden.
Denn bei der grundsätzlichen Verschiedenheit der soziali-
stischen und der kapitalistischen Wirtschafsreform kann
2s gar nicht möglich sein, daß die Konkurrenzwirtschaft
lurch die ihr innewohnenden Monopolisierungs- und Kon-
zentrationstendenzen, . also durch ein „Abbiegen‘, eine
„Evolution“ überwunden wird:
der Uebergang zum Sozialismus kann niemals
ohne wirklichen Bruch eriolzen.
Auch darüber scheint- man sich nicht klar geworden zu
sein, daß die Mißerfolge, die zur scharfen Ablehnung des
cussischen Experiments geführt haben, viel weniger auf
Fehler in der Diktatur. der proletarischen Minderheit, als
auf die prinzipielle Systemlosigkeit der
sozialistischen Wirtschaft zurückgehen. Hätte
man dies gesehen, So hätte man mit der Ablehnung des
russischen Experimentes zugleich: auf das sozialistische
Endziel verzichten müssen. Statt dessen hat man das un-
bequeme Problem in die Zukunft verwiesen und ist einst-
weilen des Glaubens, daß man während einer langsam
aufbauenden sozialen Arbeit doch noch. zur Klarheit kom-
nen werde,

Daß die‘ praktischen Forderungen des wirtschafts-)
demokratischen Programms der freien Gewerkschaften so
formuliert sind, daß die Arbeit an ihrer Verwirklichung
zunächst völliginden Rahmen der kapitali-
sStischen Wirtschaft fällt, kann nach den bisherigen
Ueberlegungen nicht mehr überraschen. Man darf sich
aber durch die damit notwendig verbundene weitgehende
Uebereinstimmung mit dem sozialen Programm des Libe-
ralismus — man denke etwa an die Ausführungen des
Wirtschaftsberichtes der englischen liberalen Partei —
nicht über die im wirtschaftsdemokratischen Programm
liegenden Gefahren hinwegtäuschen lassen. Man darf
nicht übersehen: die Gesamtheit der sozialen Maßnahmen
ist jetzt auf ein Ziel ausgerichtet, das nicht zu verwirk-
lichen. ist, oder im Falle der Verwirklichung zum wirt-
schaftlichen Ruin führen müßte, Alle Maßnahmen
werden jetzt in falscher Beleuchtung. gesehen, Ihr vor-
nehmstes Ziel soll sein, mitzuhelfen an‘ der Ueberwindung
der kapitalistischen Verkehrswirtschaft, während doch be-
dacht werden müßte. daß
        <pb n="18" />
        gerade in der Erhaltung der kapitalistischen OrdnungsS-

prinzipien die Grundlage nützlicher sozialer Arbeit
zu sehen ist. Die typisch kapitalistischen, tragenden
Elemente unserer Wirtschaftsordnung — Privateigen-
tum, Unternehmerinitiative, Erwerbsstre-
ben, Konkurrenz, Preisbildungsprozeß —
werden in ihrer Bedeutung verkannt. In die Lücke, die so
beim Betrachten des Wirtschaftsprozesses entsteht, tritt
die Ueberschätzung der Organisation, der
Schablone, des Planmäßigen. Und diese Ueber-
Schätzung wird nicht dadurch richtig, daß sie begreif-
lich erscheint ‘von seiten der Arbeitnehmer, die,
eingespannt in ‚den unentrinnbaren Mechanismus des
ainzelwirtschaiftlichen Produktionsprozesses, zu einer
Ueberschätzung des Planmäßig-Organisatorisch-Zentra-
listischen gedrängt werden, ’auch dort, wo es sich nicht
um technische Elemente der Betriebsorganisation, sondern
um Fragen der Wirtschaftsführung handelt.

Es erübrigt sich, auf die einzelnen praktischen Forde-
rungen des wirtschaftsdemokratischen Programms der
ireien Gewerkschaften einzugehen. Denn neu ist nicht die
Registrierung dieser zumeist wohlbekannten Richtlinien
Sozialer Arbeit, sondern der Sinn des Gedankens, unter
dem man sie zu einem einheitlichen Arbeitsprogramm
zusammenzufassen sucht. Wesentlich ist, daß die seltsame

kapitalistisch-sozialistische Zwiespältigkeit der

wirtschaftsdemokratischen Idee
notwendig zu einer völlig anderen Begrenzung der ein-
zeinen Forderungen kommen muß, als die Sozialpolitik,
die in ihnen nur Maßnahmen zur Vermeidung allzu starker
sozialer Spannungen innerhalb der gegebenen Wirtschafts-
ordnung sah, ja, daß sogar eine gewisse Grenzenlosigkeit,
das prinzipielle Bestreben, wenn irgend möglich, die kapi-
talistischen Schranken zu durchbrechen, als Wesen der
heuen Wwirtschaftsdemokratischen Sinngebung gelten darf.

Speziell wirtschaftsdemokratischen Charakter trugen
nur jene Programmpunkte, die der unmittelbaren
Mitwirkung der Arbeitnehmer an der Wirt-
schaftsführung — vorerst in Öffentlichen Körper-
schaften, monopolistischen Unternehmungen. Selbstverwal-
tungskörpern — gewidmet sind. Aber auch Sie bleiben
Forderungen olmme irgendeinen konkreten Hinweis auf die
Möglichkeiten einer praktischen Durchführbarkeit, ganz
wie beim Problem ‘der Gesamtwirtschaftsführung. Klar
tritt auch hier die Verkennung der Funktion des kapita-
listischen Unternehmers hervor. Man nennt die Stellung
des Unternehmers autokratisch, seine Produktions-
leitung anarchisch, man will durch immer stärkere
Finengung der Drivatwirtschaftlichen Verfügungsmacht
über die Produktionsmittel die Despotie des Unternehmers
und seiner Agenten zerbrechen und den kostspieligen
Luxus der kapitalistischen Wirtschaft durch eine Bedarfs-
deckungswirtschaft ersetzen. In Wirklichkeit liegen die
Dinge aber doch so, daß nach dem Zusammenschluß der
12
        <pb n="19" />
        Arbeitnehmer von einer So einseitigen Abhängigkeit der
Arbeiterschaft nicht gesprochen werden darf,
Der Unternehmer erscheint dem überschauenden
Blick ebenfalls als abhängig.
Abhängig aber nicht nur von der organisierten Arbeit, son-
dern von allen Daten des Angebotes und der Nachfrage,
ausgedrückt in Preisen, die in der übergroßen Mehrheit der
Fälle einer „willkürlichen“ Beeinflussung nicht
zugänglich sind. Damit ist auch schon gesagt, daß von
ainer Anarchie der Produktion nicht. gesprochen werden
kann. Daß der Unternehmer nur dann rentabel wirtschaf-
tet, wenn er sich möglichst exakt dem Bedarf anzupassen
sucht, ist nicht eine Fiktion klassischer Harmonievorstel-
lungen, sondern Tatsache! Es ist selbstverständlich, daß
auch irgendeine Kommission von Arbeitgebern
und Arbeitnehmern an diesen Sachverhalten nichts
zu ändern wüßte. Dabei wäre eine solche Kommission
zur Wirtschaftsführung aber wesentlich schlechter
geeignet. Denn wenn die Handlungen des Unternehmers
durch die koniunkturelle Verumständung auch weitgehend
zwangsläufig bestimmt sind, so erfordert die Aufgabe der
dauernden Anpassung an die unausgesetzten Veränderun-
gen der Wirtschaft doch eine weitgehend
souveräne Beherrschung der Betriebsmittel.
Daß die darüber hinausgehenden Leistungen, die eine
Weiterentwicklung des Wirtschaftslebens bedeuten, von
Persönlichkeiten und nicht von Körperschaften ausgehen,
bedarf nicht der Erwähnung.
Gerade die letzteren Einwände müssen zum Teil auch
jenen wirtschaftsdemokratischen Programmen gegenüber
aufrechterhalten werden, die sich von den grundsätzlichen
Fehlern des sozialistischen Programms freizuhalten wissen.
Denn auch bei ihnen tritt eine gewisse Ueberschät-
zung des Konstruktiven hervor, allerdings ge-
mäßigt, ergänzt und. bereichert durch Zielsetzungen be-
deutungsveller Art, wie etwa die in Kreisen der christlichen
Gewerkschaften vielfach betonte Aufgabe der Erziehung
zum wirtschaftlichen Konsum.

Die gegen die wirtschaftsdemokratische Idee andeu-
tungsweise vorgebrachten Argumente sind allgemein-
zültiger Natur, doch muß ihnen angesichts der
gegenwärtigen Wirtschaftslage Deutschlands besondere
Bedeutung zukommen, Die Empfindlichkeit unseres
Wirtschaftskörpers gegen Experimente aller Art ist so
stark zestiegen, daß solche Experimente nur dann begon-
nen werden sollten, wenn über die Art ihrer Durchführung
und die voraussichtlichen Erfolgsmöglichkeiten zureichende
Klarheit besteht. Daß diese Klarheit im wirtschaftsdemo-
kratischen Programm fehlt, ja daß sie fehlen muß, sollte
nachgewiesen werden. Die Folgerung ist, daß einstweilen
nichtan der Auflösung, sondern an der Ver-
besserung der kapitalistischen Wirti-
schaftsordnung gearbeitet werden muß.
        <pb n="20" />
        Freie Bahn dem freien Unternehmer!
Wirtschaften ist kein Verwalten.

Wirtschaftsdemokratie ist ein Schlagwort geworden, das eine
neue Wirtschaftsform bezeichnen soll und einer gewissen. suggestiven
Kraft selbst in bürgerlichen Kreisen nicht entbehrt. Ich halte es des-
halb für dringend notwendig, die Bedeutung der Bestrebungen, die
Sich hinter diesem Schlagwort verbergen, als Etappe auf dem Wege
zum Sozialismus aufzuzeigen und die Folgen ihrer Durchführung
für die Entwicklung des Wirtschaftslebens zu untersuchen und klar-
zulegen, Der Kernpunkt wirtschaftsdemokratischer Tendenzen
scheint darin zu liegen, daß, ähnlich wie bei der politischen Demo-
kratie, auch in der W irtschaft die Herrschaft vom Volke ausgehen
soll, wobei von den derzeitigen Verfechtern unter ‚Volk‘ die Arbeit-
nehmerschaft verstanden wird. Praktische Ausdrucksform soll diese
Beherrschung der Wirtschaft in der Teilnahme der Arbeitnehmer an
der Betriebsführung finden,

Dabei scheint man aber zu vergessen, daß der Staat durch einen
einheitlichen Willen gestaltet werden kann und muß, die Wirt-
schaft aber aus einem beständig sich verändernden I: neinandergreifen
der Einzelwirtschaften besteht, das nicht von einer Zentralstelle aus
geregelt werden kann ‘und das auf jeden fehlerhaften Eingriff mit
krisenhaften Erschütterungen reagiert. Der Staat kann seine Gesetz-
gebung ändern und Ausgestalten, wie die augenblickliche N otwendig-
keit es erheischt, Wirtschaftliche Grundsätze lassen sich aber nicht
beliebig ändern, auch nicht durch M. ehrheitsbeschlüsse, Sie können
zwar mißachtet und beiseite geschoben werden. Die Erfahrung zeigt
aber, daß sich dies schr bald und sehr bitter rächt. .

Der Staat mit seinem festumrissenen und von vornherein fest-
stehenden Arbeitsprogramm kann von. einem wohlorganisierten
Beamtenanpparat verwaltet und geleitet werden. Die Wirtschaft aber
fordert täglich neue I nitiative, rasche Entschlüsse, persönliches
Wagen und überhaupt Einsatz der ganzen Persönlichkeit. All das
kann ein schwerfälliger Beamtenapparat nicht leisten, Dazu sind der
frei schaffende Unternehmer und der leitende Direktor mit hoher
Verantwortung und persönlichem Risiko erforderlich,

Wenn die Wirtschaft H, öchstleistungen vollbringen soll, dann
muß sie auch die Form und Struktur behalten, die sich bewährt hat.
Sie muß von gefahrvollen Experimenten, deren Mißerfolg schon in
anderen Ländern erwiesen. ist, verschont bleiben. Statt dem Suchen
nach neuen Wirtschaftsformen wäre es besser, im gemeinsamen Zu-
sammenwirken aus der bestehenden das Beste herauszuholen. Auch
in ihr ist Raum genug für den Aufstieg aus allen Kreisen des Volkes
in die höchsten Führerstellen der Wirtschaft, allerdings nicht durch
Mehrheitsbeschluß, sondern nur durch persönliche Tüchtigkeit,
Verantwortungsbewußtsein, Fleiß und Energie.

Leverkusen, im September 1929.

(
        <pb n="21" />
        Die Probleme der Wirtschaitsdemokratie.
Dargestellt an internationalen Beispielen,
Von Privatdozent Dr. Walter Heinrich, Wien.
Die politische Demokratie, Volksherrschaft im staats-
wissenschaftlichen Sinne des Wortes, ist gekennzeichnet
durch zwei Grundforderungen: Durch die Forderung nach
politischer Gleichheit der Staatsbürger und durch den
Grundsatz, den Staatswillen von unten her, durch Sum-
mierung bzw. Auszählung der Einzelwillen zu bilden, Beide
Grundsätze der politischen Demokratie haben eine wissen-
schaftliche Begründung und eine politische Verwirklichung
erfahren: Die erste lieferte die naturrechtliche Lehre vom
Staatsvertrage, derzufolge die gleichen und freien Staats-
bürger durch Freiheitsverzicht den Staat gründen; die poli-
tische Verwirklichung der Demokratie gibt der parlamen-
tarische Parteienstaat.

Was bedeutet nun Demokratie auf die Wirtschaft über-
tragen? Gibt es neben dem staatswissenschaftlichen Sinne
des Wortes noch einen wirtschaftswissenschaftlichen? Gibt
es eine demokratische. Wirtschaftsgestaltung, eine .„Wirt-
schaftsdemokratie‘“?

Versuchen wir, die beiden soziologischen Grundsätze der
Demokratie: Gleichheit und Willensbildung von unten her,
auf die Wirtschaft anzuwenden. In der Wirtschaft kann
Gleichheit sowohl Gleichheit der wirtschaftlichen Leistung
als auch Gleichheit des Anteils am Wirtschaftsertrage (auf
Grund gleicher Leistung oder trotz verschiedener Wirt-
Schaftsleistung) bedeuten. Willensbildung von unten her,
also Führung der Wirtschaft durch Summierung der Einzel-
willen aller am Wirtschaftsprozesse Beteiligten, bedeutet
ebenso wie. die erste Forderung: Gleichheit aller Wirt-
schaftsleistungen unter Ausschaltung oder Absehen von
führenden Leistungen jeder Art: des Unternehmers, des
kommerziellen oder technischen Leiters, des Ingenieurs. des
Werkmeisters, des Vorarbeiters usw
Die erste wie die zweite Forderung bedeutet aber
Kommunismus.

Die oberflächlichste Betrachtung des wirklichen Wirt-
schaftslebens zeigt, daß eine Uebertragung der Grundsätze
der politischen Demokratie auf die Wirtschaft undurchführ-
bar, der Inhalt des Schlagwortes .„.Wirtschaftsdemokratie“
demnach undenkbar ist: Es gibt weder einen wirtschafts-
wissenschaftlichen Begriff der Demokratie, noch gibt es
eine Wirtschaftsgestalt, die die Grundsätze der Gleichheit
aller Leistungen und der Wirtschaftsführung von unten her,
durch Summierung der gleichgestellten Einzelwillen aller
Wirtschafter, verwirklichen könnte. Außer man macht
— unter Hintansetzung der elementarsten Tatsachen des
Wirtschaftslebens — Ernst mit einer Utopie: Dann enthüllt
sich allerdings das wahre Gesicht der „Wirtschaftsdemo-

15
        <pb n="22" />
        kratie‘“, diese bedeutet dann den Endzustand des marxi-
stischen Ideals, den Kommunimus.

Die freien Gewerkschaften Deutschlands haben auch das
Verdienst, diesen eigentlichen Sinn der „Wirtschaftsdemo-
kratie‘“ enthüllt zu haben: In einer an Klarheit nichts zu
wünschen übrig lassenden Denkschrift (Wirtschaftsdemo-
kratie, ihr Wesen, Weg und Ziel. Herausgegeben im Auf-
trage des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes von
Fritz Naphtali, 2. unveränderte Auflage, Berlin 1928. Siehe
dazu die ausgezeichnete Besprechung von Gerhardt
Albrecht, „Wirtschaftsdemokratie‘“ in Jahrbücher iür
Nationalökonomie und Statistik, 130. Band, Jena 1929,
S. 221 ff.) wird dargetan, daß die „Wirtschaftsdemokratie“
in ihrer.reinen Form mit dem sozialistischen Endziele zu-
sammenfällt, daß sie sozialistische Wirtschaftsordnung, d. h.
aber Kommunismus bedeute.

Aber das Schlagwort „Wirtschaftsdemokratie‘“ hat neben
diesem normativen Sinne — ein Endziel, über dessen Ver-
wirklichungsmöglichkeiten man ia Schließlich noch ver-
schiedener Meinung sein könnte — noch einen anderen,
sehr praktischen Gehalt: es bedeutet in der Praxis der
freien Gewerkschaften — und leider auch solcher Kreise,
die den marxistischen Boden ganz verlassen zu haben
glauben, sich jedoch geistig und faktisch durchaus in
marxistisch-klassenkämpferischen Bahnen bewegen — auch
den Weg zur Verwirklichung des Endzieles, der über die
Demokratisierung der Wirtschaft führt“.

Das bedeutet wohl einen Verzicht auf die streng folge-
richtige Uebertragung der demokratischen Grundsätze auf
die Wirtschaft, aber es bedeutet immerhin noch eine An-
näherung an diese Grundforderungen: Erstens den Anspruch
auf Mitführung — also zumindest eine angenäherte Gleich-
heit und Willensbildung durch die Gesamtheit — und zwei-
tens: die Forderung nach Mitbestimmung der Gesamtheit
bei Zumessung des Ertrages, d. h. staatlichen Eingriff in
die Verteilung des Wirtschaftsertrages.

Mitbestimmung im Wirtschaftsprozesse und staatliche
Regelung der Ertragszuteilung sind der praktische
Inhalt der „Wirtschaitsdemokratie‘“.
deren Weg und Etappen Naphtali in dem angeführten
Werke deutlich schildert. Von der „Demokratisierung des
Betriebes“ über die „öffentliche Kontrolle der kapitalisti-
schen Organisationen“ bis zur „Wandlung des Figentums-
rechtes‘ und zur „Aufhebung der Privilegien des Besitzes“
geht dieser Weg

Wie steht es nun mit. diesen beiden eingeschränkten,
unter dem Drucke der wirtschaftlichen Wirklichkeit zu-
rechtgerückten Forderungen der „Wirtschaftsdemokraten“?
Eine theoretisch zulängliche Antwort auf diese Frage kann
nur unter Besinnung auf die überhaupt möglichen Wirt-
schaftsgestalten gegeben werden. (Vgl. dazu auch Othmar
Spann, Tote und lebendige Wissenschaft, 3. Auflage, Jena
1929.)
16
        <pb n="23" />
        Wie wir sahen, steht ‚der ;,Wirtschaftsdemokratie‘ am
nächsten die Planwirtschafift oder der Kömmu-
nismus. Aufhebung jedes Eigenlebens der Einzelwirt-
schafter und der Untergebilde der Volkswirtschaft, Unter-
ordnung des gesamten Wirtschaftsprozesses unter die zen-
trale. Oberleitung des Staates, Vernichtung der Unter-
schiede zwischen Staat und Wirtschaft durch völlige Büro-
kratisierung der Wirtschaft und restlose Verwirtschaft-
lichung, d. h. Vermaterialisierung “des Staates sind die
Grundzüge dieser Wirtschaftsverfassung.
Im bolschewistischen Rußland erleben wir den groß-
zügigen Versuch, eine planwirtschaftliche Gestaltung
durchzuführen.
Man hat in Rußland die Großindustrie, das Geld- und
Bankenwesen, den Handel, und zwar vor allem den Groß-,
{ndustrie- und Außenhandel, verstaatlicht. Abgesehen von
den ungeheuren Wohlstandsverlusten, die diese Verstaat-
lichung zur Folge hatte — die von der Sowietregierung
auch gar nicht geleugnet, sondern als die notwendigen
Opfer zur Erreichung des ‚kommunistischen Endzieles be-
zeichnet werden —, handelt es sich hier aber nur um eine
der Planwirtschaft ähnliche Gestaltung: Sie findet nur
in einem Bereiche der Volkswirtschaft statt und ist vor
allem deshalb möglich, weil die übrige Wirtschaft: Klein-
gewerbe, Kleinhandel und beinahe die gesamte Landwirt-
schaft nicht sozialistisch, sondern privatkapitalistisch orga-
nisiert sind und die Kosten des sozialistischen ‘Versuches
von ihrem Ertrage bezahlen müssen. Die russische Wirt-
schaftsverfassung hat eigentlich nur den politischen Sinn,
im städtisch-industriellen Bereiche dem Sozialismus ähn-
liche Wirtschaftsverhältnisse zu: schaffen und die das
Regime tragenden Sstädtisch-proletarischen Massen: zur
sozialistischen Kerntruppe heranzubilden. Die eigentliche
Schwierigkeit ist dabei, daß dies auf Kosten der Bauern
geht. Die Grundirage des Regimes ist nun einfach die: wie
lange die Bauern bereit sein werden, für die bolsche-
wistische Idee zu hungern. In Rußland möglicherweise noch
sehr lange. (Siehe dazu die plastische Darstellung H. v.
Beckeraths, Politische Ideen und Wirtschaftsverfassungen
von heute im internationalen Vergleich. In Schriften der
Vereinigung‘ der Deutschen Arbeitgeberverbände, Heit 18,
„Die Mitgliederversammlung 1928“, Berlin 1929.)

Gerade der sowietistische Versuch zeigt aber, daß
weder Gleichheit in der Führung des Wirt-
Schaftsprozesses verwirklicht ist — im Gegenteile
Herrscht die radikalste Diktatur des kommunistischen
Ordens, was ja bei einer zentralen Organisation der Wirt-
schaft durchaus begreiflich erscheint — noch die
Gleichheit in der Ertragszuteilung — trotz
der sicherlich schönen Geste, daß Stalin das Gehalt eines
Vorarbeiters der Uralbergwerke bezieht. Ja auch die For-
derungen der „eingeschränkten‘ „Wirtschaftsdemokratie“
auf Mitführung sind kaum für das bevorzugte städtische

17
        <pb n="24" />
        industrieproletariat erfüllt. - Unsere „Wirtschaftsdemo«
kraten“ würden sich in Rußland kaum wohlfühlen, zumal
©S gar hicht zweifelhaft ist, daß man in Mittel- und West-
Europa niemals mit einer so ungeheuren, mystisch anmuten-
den Geduld, Entsagungs- und Verarmungsfähigkeit der
Massen rechnen könnte wie in Rußland: Voraussetzungen,
ohne die das sowjetistische, lediglich Dlanwirtschaftsähn -
liche System längst schon zusammengebrochen wäre.

Daß die in Amerika und in Westeuropa herrschende

Wirtschaftsgestalt. des weniger oder mehr gemäßigten Ka-
pitalismus den /„Wirtschaftsdemokratischen“ Strömungen
abhold ist, braucht nicht näher‘ bewiesen zu werden.

Die kapitalistische Wirtschaitsform beruht ja geradezu
auf der Betonung der ungehemmten Führertätigkeit.
Alle Gestaltprinzipien der kapitalistischen Ordnung: freier
Wettbewerb, Handelsireiheit, Gewerbefreiheit. Freizügig-
keit, kurz ungehemmte Entfaltung der Kräfte des Einzel-
wirtschafters, sind den Forderungen der „reinen“ und der
„eingeschränkten“ „Wirtschaftsdemokratie‘“ durchaus ent-
gegen. Das Land der reinsten kapitalistischen Wirtschaft,
Amerika, kennt keine „Wirtschaftsdemokratische‘* Be-
wegung. Und selbst in England ist man äußerst vorsichtig
in‘ der Propagierung und Anwendung „Wirtschaftsdemo-
kratischer“ Einrichtungen, wie aus dem Gelbbuche der

liberalen Partei gut zu entnehmen ist. :

Nun ist es heute Gemeingut der Wirtschaftswissen-
schaft, daß der Kapitalismus sich in seiner Struktur bedeu-
lend gewandelt hat, daß zwischen dem rein individua-
listischen, liberalen Kapitalismus des 19. Jahrhunderts und
dem geregelten und verstetigten Kapitalismus von heute
große Unterschiede bestehen. Gerade diese Wandlung
scheint den „Wirtschaftsdemokraten“ Recht zu geben:
Einerseits in der Kritik der Schäden des ungebundenen
Kapitalismus, der schwere Krisen, ein zerstörendes Auf
und Ab der Konjunkturen und Depressionen, und durch
die Proletarisierung der Industriearbeiterschaft eine schwere
Zersetzung ‘des Volkskörpers mit sich gebracht hat.
Andererseits in der Prognose, daß sich der Kapitalismus
mit zunehmendem Alter rationaler, d. h. nun nach dieser
marxistisch-,wirtschaftsdemokratischen“ Auslegung plan-
wirtschaftlich, sozialistisch gestalten müsse,

Wie steht es mit dieser Behaurtung? Sind wirklich
die heutige Bindung, Organisierung, Verstetigung des
Wirtschaftsprozesses; das Entstehen der Wirtschaftsorga-
hisationen (Unternehmer-, Banken-, Arbeiter- und Kon-
Sumentenverbände), das Eingreifen des Staates in die
Wirtschaft (durch Geld-, Kredit-, Steuer- und Sozialpolitik
uSW.), sind dies wirklich „Wirtschaftsdemokratische“ Vor-
gänge? Sind das Sozialistische, Planwirtschaftliche Ent-
Wwicklungstendenzen? Diese Annahme ist ein verhängnis-
voller Irrtum: Hier geht es nicht um Planwirtschaft, son-
dern um das Zurückfinden der Wirtschaft zu ihrer wesens-

IR
        <pb n="25" />
        gemäßen, ihrer natürlichen Organisationsform, zu einer
ständisch-körperschaftlichen Gestalt, 7

Nach der Zerstörung ‘dieser ständisch-zünftlerischen
Bindungen durch den liberalen Kapitalismus hat nach kur-
zer Uebergangszeit des freien Wettbewerbes die Wirt-
schaft aus sich selbst heraus neue Bindungen in Gestalt
der erwähnten Organisationen hervorgebracht: ;

Die Zukunft liegt nicht in der Durchführung
wirtschaftsdemokratischer Utopien,
sondern vielmehr im systematischen Ausbau dieser Orza-
wisationen und Bindungen.

Der italienische Faschismus ist den Weg der
berufsständischen Organisation der Volkswirtschaft be-
wußt gegangen und hat dabei zweifellos bemerkenswerte
Erfolge erzielt. Er hat den ursprünglich marxistischen
Ausgangspunkt des Syndikalismus in dem Augenblicke
innerlich verlassen und damit alle „wirtschaftsdemo-
kratischen“ Forderungen bekämpfen müssen, als er die
Organisationen der Unternehmer und Arbeiter zu öffentlich-
Techtlichen Körperschaften erhob, sie mit Selbstverwal-
tungsrechten und -aufgaben ausrüstete und in den Staat
eingliederte. In diesem syndikalistisch-korporativen Staate
des Faschismus ist ein ernsthafter Versuch unternommen:
einen wahrhaft sozialen Staat aufzurichten — es scheint,
daß man zu diesem Zwecke den Sozialismus und nicht nur
die „wirtschaftliche Demokratie“ vernichten muß —, mit
dem Grundsatze des Klassenkampfes zu brechen und die
innere Tendenz des modernen Kapitalismus zur ständisch
Eenen, nationalen Wirtschaft systematisch durchzu-
ühren,

Es sei zugegeben, daß der faschistische Versuch grund-
legende Mängel aufweist: Die allzu straff zentralistische
Einordnung der Syndikate in den Staat und die staatliche
Bevormundung, die zu wenig entfaltete Selbstverwaltung
der Wirtschaft und ihrer Branchen, die getrennte Orga-
nisation der Unternehmer- und Arbeitersyndikate und dgl.
mehr, aber immerhin bedeutet allein die Herstellung des
Wirtschaftsfriedens, die Ausschaltung des Klassenkampfes,
der Streiks und Aussperrungen, einen gewaltigen Fort-
Schritt in der Organisierung der Wirtschaft. (Vgl. dazu
Walter Heinrich, „Die Staats- und Wirtschaftsverfassung
des Faschismus, in „Nationalwirtschaft‘“ 1929, Heft 3—86.)

Aber nicht nur im faschistischen Italien hat sich dieses

Prinzip der Selbstverwaltung und berufs-
ständisch-körperschaitlichen Organisation der
Wirtschaft
durchgesetzt, sondern es ist überall im Vormarsche, weil
es die natürliche, wesensgemäße Organisationsform der
Wirtschaft darstellt: Es vermeidet nämlich sowohl die
Mängel der: sozialistisch-kommunistischen, planwirtschaft-
lichen Utopie, die Wirtschaft und Staat zerstört, abge-
sehen von den ungeheuren Wohlstandsverlusten, die die

19
        <pb n="26" />
        Ausschaltung rersönlicher Führerleistung mit sich bringt,
als auch die Fehler des hemmungslosen Kapitalismus liberal-
individualistischer Färbung mit seinen Krisen, mit der
Proletarisierung des Volkes und der Mechanisierung. des
Lebens,

Die berufsständisch-körperschaftliche Organisation der
Wirtschaft vermeidet den marxistischen Einschlag, "der in
jeder Forderung nach „Wirtschaftsdemokratie‘ steckt, er-
möglicht aber in den richtigen Grenzen ein
Mitführungsrecht: wie auch eine staatliche und gesamt-
heitliche Einflußnahme ‚auf die Wirtschaft, ohne diese in
ihrem inneren Gefüge zu stören, ja zu gefährden, wie es
die heutige deutsche „Wirtschaftsdemokratie‘ tut. Trotz
voller Erhaltung der persönlichen Führer- und Unterneh-
merleistung besteht: innerhalb des kleinen Kreises der
Berufsgenossen, also der verhältnismäßig gleich Sachver-
ständigen (denken, wir z. B. an alle Unternehmer der
Textilindustrie eines Wirtschaftsgebietes), die Möglichkeit
der Mitführung: Der Berufsstand, die Branche verwaltet
sich als öffentlich-rechtliche Körperschaft selbst. Diese
Selbstverwaltung könnte sich z. B. auf die Schaffung von
Wirtschaftsrecht beziehen, auf die Mitwirkung in’ Zoll-,
Steuer-, Kredit-, Bezugs- und Absatzwesen, auf Sozial-
maßnahmen, Facherziehung, Arbeitsverträge usw. Die
staatliche Einflußnahme auf eine sich selbstverwaltende
Wirtschaft wird deshalb nicht die gefährlichen Wirkungen
der heutigen staatlichen Ingerenz haben, weil sie sich
durchaus auf dem Wege über die sachkundigen Spitzen-
Organisationen der ständischen Körperschaften vollzieht.
(Rahmengesetze, staatliche Arbeitsgerichtsbarkeit an Stelle
des liberal-marxistischen Schlichtungswesens von heute
usw.) . Abschließend können ‚wir sagen: Hinter dem
Schlagworte „Wirtschaftsdemokratie“ steckt die Forderung
nach kommunistischer Planwirtschaft. die sich als völlig
undurchführbar, als Wirtschaft und Kultur .zerstörend er-
weist, wie das bolschewistische Beispiel zeigt.

Die rein kapitalistische Wirtschaft ohne iede Bindun-
gen erwies Sich ebenfalls als mit schweren Schädigungen
der Wirtschafts- und Volksgemeinschaft verknüpit. Abge-
sehen davon, daß der Amerikanismus, d. h. die Ueber-
tragung amerikanischer Wirtschaftsweisen auf Europa oder
auf Deutschland im besonderen, infolge der völlig anders-
gearteten kulturlichen und wirtschaftlichen Voraussetzun-
zen bei uns und drüben völlig unmöglich ist. ;

Die Wandlungen des Kapitalismus, Seine

Tendenz nach Bindung, Organisierung und

Verstetigung ist durchaus keine „wirtschafts-
demokratische“, also _sozialistisch-planwirt-
schaitliche Entwicklung.
sondern vielmehr die Rückkehr der Wirtschaft zu den ihr
wesensgemäßen Formen der körperschaftlichen Organi-
sation und der ständischen Selbstverwaltung.

20
        <pb n="27" />
        Die Wirtschaltsgesetze lassen sich dehnen, aber nicht
beugen: Es gibt unüberschreitbare Grenzen sowohl gegen
die „wirtschaftsdemokratische“ Forderung der Mitführung
wie auch gegen den Eingriff in die Verteilung: Das ist die
Lähmung der führerischen Wirtschaftskräite einerseits und
die Gefährdung der Kapitalbildung andererseits. Die deut-
sche Wirtschaft hält, dicht : vor diesem Grenzen, deren
Ueberschreitung Wirtschaftszerstörung bedeutet; sie hält
vor diesen gefährlichen Grenzen nicht zuletzt dank der
durch die politische Demokratie gedeckten „Wirtschafts-
demokratie‘“, die verkappter Marxismus, d. h. aber letzten
Endes Bolschewismus ist.

Individualismus oder Kollektivismus als
Weltanschauung.
Von Professor Dr. E. Horneffer, Gießen.
Es gibt Zeiten, in denen die allgemeinen Grundsätze
des Lebens feststehen. Große und starke Ueberzeugungen
über den Aufbau und die Gestaltung des Menschenlebens
beherrschen ganze Zeitalter. Der Streit der Meinungen
bewegt sich nur um die Frage, wie die grundsätzlichen
Gedanken im einzelnen anzuwenden und zu bewähren sind.
Dann wieder gibt es Zeiten, denen gerade die Grundsätze,
die: tragenden und bestimmenden Gedanken des Lebens
zweifelhaft werden, da die Menschen vor der unvermeid-
lichen Aufgabe zu stehen glauben, die letzten und entschei-
denden Grundlagen des Lebens nachprüfen zu müssen, einen
neuen Grundriß für das Gebäude des Lebens zu entwerfen.

In einer solchen Zeit, da der Reformwille,

der Wille zur Umbildung der überlieferten Lebens-

formen -

bis zu den Grundsätzen durchgreift, an diesen Grundsätzen
rüttelt, leben wir gegenwärtig. Und zwar ist es der Indi-
vidualismus, der unser Leben in den letzten Jahr-
hunderten bestimmt hat, gegen welchen sich der Ansturm
von allen Seiten richtet. ‚Die Auswirkung des Individua-
lismus im wirtschaftlichen Leben, die in dem Kapitalismus
in Erscheinung getreten ist, hat viele Zeitgenossen an dem
Individualismus selbst, dem psychologischen und ethischen
Ursprunge des Kapitalismus, irre werden lassen. Die
dadurch gegen den Individualismus erweckte Feindseligkeit
und Kampfstellung läßt sich auch nicht durch die Tatsache
beirren, daß der Individualismus seit Beginn der Neuzeit, seit
der Renaissance, die große schöpferische Kraftquelle aller
Leistungen ‚unserer Kultur geworden und bisher geblieben
ist. Die weitgehende Bewegungsfreiheit, die den einzelnen
in den neuzeitlichen Staaten Europas gewährt worden ist
für das politische, wirtschaftliche und geistige Leben, die
dadurch bewirkte Entfesselung aller inneren und äußeren
Kräite und die hiermit verbundene Selbstverantwortung des

91
        <pb n="28" />
        Sinzelnen — diese Rechte und Fähigkeiten haben ohne
Zweifel die erstaunlichen Leistungen der europäischen
Völker hervorgerufen. Dadurch aber läßt man sich nicht
abschrecken, nunmehr dem Individualismus Kampf anzu-
Sagen, ihn als diejenige Idee oder Macht zu kennzeichnen,
die niedergerungen und überwunden werden müsse, Es
ist keineswegs nur der Sozialismus, in seiner Gedanken-
bildung und in seiner praktischen Politik im bezug auf
Wirtschaft und Staat, der diesen Kampf gegen den Indivi-
dualisinus aufgenommen hat.
Es ist eine allgemeine Zeiterscheinung und Zeit-
Strömung von nachhaltiger Kraft, die dem Indivi-
dualismus Fehde angesagt hat und ihm; entgegen-
wirkt.
Auch die Wissenschaft ist hierbei nicht unbeteiligt. Fast
die gesamte Soziologie, die sich unter dem bestimmenden
Einfluß des englischen und französischen Geistes auch bei
uns als eine besondere Wissenschaft ausgegeben und auf-
getan hat, arbeitet in dieser Richtung, Kennzeichnend sind
die Worte des Wiener Soziologen und Nationalökonomen
Othmar Spann, der in der Einleitung seines Buches
„Der wahre Staat“ folgendes schreibt: „Unsere Revolution
und Zeitenwende bedeutet, daß eine alte Ideenrichtung, die
an der Macht war — der Individualismus — verlassen wird,
abstirbt und von innen her eine neue Denkweise anhebt,
ein neuer anderer Weg des Lebens gesucht wird. . Wut
Daher darf man unsere heutige Zeitenwende, wenn auch
in umgekehrter Richtung, mit Renaissance und Humanismus
vergleichen. Auch damals wurde eine erste Abkehr von
einer alten Denk- und Ideenrichtung gesucht, eine Abkehr
von dem christlichen Mittelalter, von der Philosophie und
Lebensauffassung der Scholastik, von dem ständisch-
scholastischen Kollektivismus und einer Hinwendung zum
Individualismus auf der, Grundlage der klassischen Bildung:
die heutige Krise ist eine Gegenrenaissance, die auf
eine Abwendung vom Individualismus hinzielt, auf eine
Umwendung des „Weltgeistes‘“, wenn diese Hegelsche
Bezeichnung erlaubt ist. Nichts Geringeres also wird von
Spann beantragt, als die gesamte Kulturbewegung seit der
Renaissance rückgängig zu machen, sich von ihrem wich-
tigsten- Lebensgrundsatz des Individualismus loszusagen.
Und ähnliche Aeußerungen treffen wir bei fast allen
Soziologen an. .

Es sind hauptsächlich zwei Gedanken, die die Be-
deutung der Persönlichkeit eigschränken und zurück-
drängen. Der eine ist der Massengedanke. die Vor-
Stellung, daß die soziale Umwelt mit der Fülle ihrer Ein-
fMlüsse und Einwirkungen den einzelnen in seiner
Selbständigkeit und Eigenart völlig erdrückt. Dies ist
keineswegs nur ein Glaubenssatz des Sozialismus, nicht
nur die Forderung einer Parteirichtung, die diese Ver-
Schiebung. des sozialen Schwergewichts erst verwirklicht
sehen möchte, von der Zukunft erwartet und darauf hin-
strebt, In weitem Umfange wird dieser Gedanke von der
39
        <pb n="29" />
        Soziologie als eine wissenschaftliche Lehre vertreten. Der
Soziologe Alfred Vierkandt an der Berliner Univer-
sität hat diese unentrinnbare Macht und Uebermacht der
sozialen Beziehungen und Verhältnisse gegenüber dem
einzelnen in allen seinen Werken, bald mit mehr, bald mit
weniger Nachdruck, aber in der Sache stets gleichartig,
verfochten. In seinem früheren Werke „Die Stetigkeit im
Kulturwandel‘“ hat er nachzuweisen versucht, daß alle ge-
schichtlichen Wandlungen auf der Anhäufung ganz kleiner
Wirkungen und Leistungen beruhen, daß es
kein geschichtliches Genie gibt, keine genialen
Taten.
daß sowohl die Schöpfer wie ihre Werke sich gleichfalls
in kleine Massenwirkungen auflösen: Es soll keine Kata-
strophen, Eruptionen, keine plötzlichen Wendungen in der
Geschichte geben. Alles Große, Außerordentliche, Erstaun-
liche ist nur scheinbar. Selbst das größte Genie wie
Goethe verdankt sein Leben und seine Werke dem, was
er aus Vergangenheit und Umwelt entnommen und emp-
fangen hat. Vierkandts „Gesellschaftslehre“ setzt, wenn auch
mit gewissen Abschwächungen. diese Beweisführung fort.
Dort steht beispielsweise der Satz: „Für die wissenschaft-
liche Denkweise kommt es vor allem auf den Zusammen-
hang an, in den der Mensch gestellt ist: er vor allem be-
stimmt sein Verhalten.“ Und weiter: „In Wirklichkeit hat
die Gesellschaftslehre es in erster Linie zu tun mit der
Macht der Verhältnisse: mit ihrer Fähig-
keit, den einzelnen zu gestalten.“ Demgegen-
über ist zu sagen: es gibt nicht nur die Macht der Ver-
hältnisse, die den einzelnen gestaltet, sondern auch die
Macht des einzelnen, die Verhältnisse zu gestalten, be-
stimmend auf den Zusammenhang einzuwirken. Unter Hin-
weis auf die neuere Dichtung führt Vierkandt weiter aus:
„Ueberall(!) sehen wir so, wie die Verhältnisse mäch-
tiger sind ‚als die Menschen, Tatsächlich erweist sich
überall(! auf die Dauer das Amt oder die Partei als
stärker denn der Mensch. Die Dichter schöpfen überall
aus dem Leben, wo sie in solcher Weise die Uebermacht
der Situation über den eigenen Willen des von ihr gleich-
sam gefangengehaltenen Menschen schildern. Es gibt eine
Folgerichtigkeit in den Verhältnissen, der sich niemand (!)
entziehen kann.“ Diese Wissenschaft ist allerdings auch
„aus dem Leben geschöpft“, nämlich aus dem Leben des
Alltags der Gegenwart, Und zutreffend ist der Hinweis
auf die gegenwärtige Kunst, die, von rühmlichen Aus-
nahmen abgesehen, im Bunde mit der ganzen Zeitströmung
in Wissenschaft und Leben
die ireie und selbstverantwortliche Persönlichkeit
leugnet.
im allgemeinen schildert die gegenwärtige Kunst als treue
Spiegelung der Zeit nur noch den abhängigen Men-
schen, der vollständig von der Uebermacht der Umstände

93
        <pb n="30" />
        erdrückt wird. Die Künstler schildern nur noch die furcht-
bar zermalmende Macht des Schicksals, die den Menschen
wie eine wehrlose Beute dahinschleift. In der neueren
Dichtung ist der Held so gut wie ausgestorben. Die alten
Dichter schilderten den Menschen im Kampfe mit dem
Schicksal, wie er sich mit dem vollen Aufgebot seiner
Persönlichkeit, mit seiner sittlichen Kraft dagegen auf-
däumt, wie er, obwohl erliegend und sterbend, dennoch
als sittl!liche Persönlichkeit siegt, Nur auf
die Durchschnittsmenschen trifft die volle Abhängigkeit
von Schicksal nd Umwelt zu. Hin und wieder finden sich
doch einzelne Menschen, die eigen tlichen, wahren
Menschen, die nicht die Opfer der Verhältnisse werden,
sondern .die ‚den Verhältnissen zu gebieten wissen.
Die Zahl ist nicht das Wesen.

Es ist. nichts anderes als die nackte Philosophie des Phili-
stertums, die die Durchschnittsbeschaffenheit der Menschen
zum Wesen des Menschen schlechthin erhebt. Aber ınan
erkennt, eine wie mächtige Strömung in Kunst und Wissen-
schaft die Einzelpersönlichkeit in ihrem Werte anzuzweifeln
und. herabzudrücken versucht, ;

Der zweite Gedanke, der mit einem gefährlichen An-
griff den Individualismus bedroht, ist: die sogenannte
„organische“ Gesellschafts- und Staatstheorie, die heute
weite Kreise in ihrem Banne hält und mit großer Werbe-
kraft um Sich greift, Der Massengedanke, der den einzel-
nen durch die Fülle der Einwirkungen der Sozialen Umwelt
zu einem willenlosen, unselbständigen Scheindasein herab-
drückt, ist vorzugsweise der Leitgedanke der sozialistisch-
demokratischen Richtung. Die organische Staats- und Ge-
sellschaftslehre blickt nicht auf die vielen kleinen, unab-
‚ässigen Einwirkungen, die von der Umwelt auf den ein-
zeinen zudringen, sondern sie richtet ihren Blick auf das
einheitliche Ganze. Dieses geschlossene Ganze
hält man für die ursprüngliche und wahre Wirklichkeit, von
der der einzelne völlig abhängig sei und in seiner bestimm-
ten Art gebildet werde, Der Vergleich, der zu dieser
irrigen Auffassung verführt, ist das Bild des Organis-
mus. . Wie hier die einzelnen Glieder, Organe, Zellen eine
geschlossene Einheit bilden, so sei es auch mit dem so-
zialen Organismus beschaffen. Indessen hier wird ein
grundlegender und entscheidender Unterschied übersehen.
In dem natürlichen Organismus beherrscht und bestimmt
die Struktur des Ganzen die Stellung, den Charakter und
die Verrichtung der einzelnen Glieder, Die Zellen und die
Organe können nicht nach eigenem Belieben hierhin und
dorthin rücken, können nicht ihre Stelle wechseln,
könneh nicht eine eigene Individualität selbständig wählen
und ausbilden. Von dem System des Ganzen fest und un-
ablösbar zusammengehalten und wechselweise verklammert,
müssen sie bedingungslos diejenige Verrichtung
ausführen, die ihnen :von dem System des Ganzen aufer-
egt ist. Hier also bestimmt die Struktur des Ganzen die
24
        <pb n="31" />
        ndividuelle Gestaltung und Haltung des einzelnen. Gerade
ımgekehrt aber verhält es ‚sich in der sozialen Gemein-
schaft der Menschen. Hier bestimmt nicht die Struktur
das einzelne, sondern ;
der einzelne bestimmt ‚die Struktur!
Fs gibt drei Arten von Einheiten: erstens die kausal-
nechanische Einheit, etwa unseres’ Sonnensystems
oder des Atoms, zweitens die organische Einheit
ler Pfilanzen- und Tierwelt, wozu auch der Leib des Men-
schen gehört, und drittens die ethische Einheit, die
auf der Freiwilligkeit und dem Pflichtgefühl der einzelnen
Glieder beruht, die in jedem Augenblick selbständig die Ein-
heit neu erschaffen und tragen. Dies ist das Wesen der
menschlichen Gemeinschaft, die den selbständigen Gestal-
tungswillen. der einzelnen Persönlichkeiten zur Voraus-
setzung hat. Die Struktur des Ganzen, ja selbst die Idee
des Ganzen ist immer das Werk bestimmter,
führender Persönlichkeiten. Wenn dies ver-
kannt wird, wenn die Struktur des Ganzen als eine gege-
bene Größe gilt, die sich herrschend, bestimmend den ein-
zelnen gegenüberstellt, so droht die Erstarrung des
Lebens infolge eines allzu herrischen Kollektivismus.
Der Massenkollektivismus und gleicherweise der ständische
and der staatliche , Kollektivismus bedrohen die schöpfe-
rische Selbstverantwortung, die Unternehmungsfreude urd
Tatkraft der Einzelpersönlichkeit, :
Wir leben bereits in nächster Nähe der Diktatur,
der Massendiktatur
und der bürokratischen Staatsdiktatur, die die Individuali-
tät und ihren Schaffensdrang aufs höchste gefähr-
det. Wer die letztere, die staatliche Diktatur ausübt, ob
ein einzelner Diktator, der die Verfassung ausdrücklich
aufhebt; oder ob es im Rahmen der Verfassung die über-
lieferte Bürokratie vollzieht, mit dem unentrinnbaren Netz

der Gesetze, macht keinen wesentlichen Unterschied.
Man: weise nicht gegenüber dieser Bedrohung der
ireien Individualität von seiten der Masse und der Staats-
verwaltung auf die kühne Weltanschauung und Lebensidee
des Individualismus hin, die Nietzsche vertreten hat.
Seine Lobrreisung des Individualismus bildet kein Gegen-
gewicht gegen diese Mächte; diese geistige Schöpfung
könnte der Schwanengesang, der letzte Verzweiflungsschrei
jes Individualismus sein. Jedenfalls ist sein Werk bisher
ohne jeden Einfluß auf die Gestaltung unseres wirtschaft-
‘chen und staatlichen ‘Lebens geblieben. Unaufhalt-
sam gehtes weiter in der Bahn des Kollek-
tivi&amp;smus; in der wissenschaftlichen Theorie wie in der
Praxis des Lebens. Daß das individualistische Zeitalter
Fehler und Gebrechen gehabt.hat, steht außer Frage. Eine
vollständige Umkehrung aber der Grundlagen unserer
95
        <pb n="32" />
        Kultur, eine Absage an den Individualismus schlechthin,
sine Umwertung im Sinne des reinen und vollen, unbedingten
Kollektivismus muß unserer gesamten Kultur den
Untergang bringen,

Es gibt keine Gesamtkraft ohne Entfaltung der Einzelkraft.
Die Einzelkräfte schaffen die Gesamtkraft. Die Einzelkräfte
hemmen und binden heißt die Gesamtkraft ersticken und
lähmen. Bei den Naturgebilden, den Organismen, geht der
Weg vom Ganzen zum einzelnen, in der menschlichen Ge-
meinschaft geht umgekehrt‘ der Weg vom einzelnen zum
Ganzen. Wer das verkennt, greift an die Wurzeln des

Lebens.
Kar

Freiheit oder Organisation des sittlichen
Gedankens in der Wirtschaft.
Vom Standpunkt des evangelischen Christentums.
Dastor Dr. rer. pol. Der uhl, Volkswirt RDV.. Hannover,
Die Vollendung des sittlichen Gedankens liegt in der
svangelischen Hoffnung, daß der Mensch durch den Glauben
immer mehr in die Liebe hineinwächst. Volkswirtschaftlich
zesprochen heißt das, daß der einzelne Mensch nicht nur
in der „Erwerb s“-Wirtschaft, sondern auch in der
„Widmung s“-Wirtschaft steht. Jeder arbeitet nicht
aur für sich, sondern auch für andere, zum mindesten;: für
seine Angehörigen, tatsächlich sogar für viele Notleidende,
Arbeitslose. Wer eine solche innere Verpflichtung nicht
spürt, steht dem Ssittlichen Gedanken in der Wirtschaft
Iiremd gegenüber, .

Natürlich setzt dieser sittliche Gedanke in der Wirt-
schaft ein individualistisches Prinzip voraus, das
mit den biblischen Worten zu begründen ist: Wer nicht
arbeitet, soll auch nicht essen. (2. Thess. 3, 10.) Aber der
Mensch ist nicht ein wirtschaftlicher Robinson, der zu iso-
‘;jerter Betätigung verurteilt ist. Unser eigener Wirtschafts-
kreis berührt oder überschneidet viele andere; darum muß
eder als Mittelpunkt seines eigenen Kreises bei der Ver-
ängerung des Aktionsradius Sich die Frage vorlegen, in-
wieweit seine Ausdehnung letzte Menschenrechte der an-
ıjegenden Lebenskreise verletzen könnte. Nur diese ernste,
tiefe Selbstprüfung kann das individualistische Prinzir, das
zugleich das Prinzip der Freiheit ist, vor dem Vorwurf be-
wahren, daß es zu einem Kampf aller gegen alle führen
müsse.
Fs ist nicht zu leugnen, daß es Menschen gibt, die eine
Ethik für das Wirtschaftsleben mehr oder weniger resig-
niert ablehnen, weil die scheinbar naturgesetzliche Eigen-
gestaltigkeit des Wirtschaftslebens für sittliche Willensent-
6
        <pb n="33" />
        scheidungen keinen Raum lasse, Demgegenüber ist mit
Nachdruck daran festzuhalten,
daß jede wirtschaftliche Tätigkeit nur Sinn hat,
wenn sie eigene und fremde Natur- und Kultur-
bedürfnisse beiriedigt,
also nicht Selbstzweck, sondern Dienst für Menschen durch
Menschen ist. Darum ist es auch selbstverständlich, daß
die für den Menschen gültigen Sittengesetze im Wirtschafts-
leben nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen. Es mag
dabei zugegeben werden, daß statt christlicher Liebe eine
Abschwächung zur Humanität oder Gerechtigkeit von vie-
len als ausreichender sittlicher Gedanke in der Wirtschaft
empfunden wird. Ich denke da etwa an das Buch von
Werner Mahrholz: Wirtschaftund Christen-
(um (Braun, Karlsruhe 1925). in dem scharf betont wird,
Jaß es wirtschaftende Christen, aber keine christliche Wirt-
schaft gibt, und daß die Gesinnung des wirtschaftlichen
Humanismus ausreichend sei.

Es taucht nun die Frage unseres Themas auf, ob im
Wirtschaftsleben dieser sittliche Gedanke in der‘ Freiheit
wachsen kann oder ob er des Zwanges einer Organisation
bedarf,

Wir leben in einer Zeit, die alles Heil von der
Organisation erhofft. Ich mache keinen schlechten
Scherz, wenn ich sage, daß es z. B. Leute gibt, die glauben.
daß das Arbeitsamt die Quelle der Arbeits-
deschaffung ist, während es tatsächlich doch nur eine
arganisatorische und Sicherlich notwendige Vermitt-
lungsstelle ist, die aber selbst arbeitslos würde, wenn
&lt;eine Arbeitsplätze geschafft und erhalten würden. Be-
kanntlich ist das die wichtigste und sozialste Funktion
des Unternehmers, die zugleich auch die schwierigste ist.

Ein geradezu erschütterndes und gefährliches Beispiel
der Ueberschätzung der Organisation lebt im Volksbewußt-
sein hinsichtlich der Fürsorge für Hilisbedüritige.
Das fast grenzenlose Vertrauen auf die Staatshilfe
bedeutet weiter nichts als der Versuch einer Ab-
wälzung vom eigenen Ich auf den Staat,
ohne zu bedenken, daß er die Summe vieler Ichs ist. Ich
weiß, daß Massennot auch Massenhilfe bedingt, und halte
2s nicht für notwendig, dieses Problem hier weiter auszu-
Dreiten. Das Beispiel kann schon in dieser andeutenden
Form beweisen, welche Gefahr — grob gesagt: Erziehung
zur persönlichen Verantwortungslosigkeit — die Zwangs-
lorm eines an Sich guten sittlichen Gedankens, daß jedem
wirklich Hilfsbedürftigen nachhaltig geholfen werden muß,
in sich birgt. So ist es eine tief begründete Notwendig-
keit, daß als heilsames und unbedingt notwendiges Gegen-
gewicht die individuelle Verpflichtung zur
Selbsthilfe, Familien- und Nachbarhilfe in der freien Wohl-
fahrtspflege als Grundmotiv auftaucht. Wie in diesem Zu-

27
        <pb n="34" />
        sammenhang das Schicksal der ‚industriellen Wohlfahrts-
pflege bedeutungsvoll ist, habe ich in „Freie Wohlfahrts-
pflege“, Berlin, 3. Jahrg., Heft 10, näher ausgeführt,

Es ist unmodern, ja es wird anmaßend ‚sogar als
„wissenschaftlich . überholt“ bezeichnet, wenn man gegen-
über dem überspannten Organisationsgedanken immer wWie-
der betont, daß die tiefste Einwirkung auf das
Wirtschaftsleben durch die Einzelpersön-
lichkeit geschieht. Wenn Spengler vom „Satanis-
mus“ und Wünsch vön der „Dämonie‘“ des Maschinen-
zeitalters sprechen, so/kann — gleichgültig, ob wir diese
Bezeichnungen für richtig oder übertrieben halten — nur
ein doppeltes Maß persönlichsten sozialen VerantwortungSs-
gefühls den gefährdeten sittlichen Gedanken in der Wirt-
schaft retten.

Wenn wir uns für die Freiheit des sittlichen Gedankens
in der Wirtschaft entscheiden, so leitet uns mit die Er-
kenntnis,‘ daß Organisationen, deutlicher gesagt ZwangS-
wirtschaftsformen, keinen sittlichen Gedanken erzwingen,
noch weniger erzeugen können. Wenn der übertriebene
Egoismus der Hauptgegner des sittlichen Gedankens ist, So
kann nur das Ego-Ich in persönlichster Umkehr eine
Wandlung schaffen;

es gibt keine Organisationsform, die den Egoismus

beseitigt.
Wenn Wünsch in seinem Standardwerk: Ev. Wirt-
schaftsethik (Mohr, Tübingen 1927 S. 705) „Um-
kehr und Buße der Wirtschaftsmächtigen“
verlangt, so könnte er diese evangelische Forderung sicher-
lich stellen, wenn er ‚sie gleichzeitig an die anderen Stände,
in denen es ja auch „Mächtige‘“ gibt, richten würde,
was er leider nicht tut, Es ist aber grundsätzlich falsch,
wenn diese wirtschaftsethische, mit Recht indivi-
duelle Forderung verquickt wird mit wirtschaftst he 0-
retischen, mehr oder: weniger kollektivisti-
schen Wünschen, Hier. muß ein großer Trennungsstrich
gemacht werden. Sonst kann doch leicht der Eindruck er-
weckt werden, als ob der sittliche Gedanke sozusagen als
Strafe, weil er vom Individuum ethisch nicht hinreichend
anerkannt ist. nım in einer Zwangsform theoretisch. garan-
tiert. sei. Das ist unbedingt ein Trugschluß, In jeder
Wirtschaftsorganisation, auch wenn Sie kollektivistisch als
Wirtschaftsdemokratie (Naphtali) oder Be-
darfsdeckungswirtschaft (Wünsch) gedacht ist,
ist der sittliche. Gedanke immer Besitz oder Nichtbesitz der
einzelnen Individuen. Innerste Selbstbesinnung, Reue und
Buße als tiefste evangelische Quelle des sittlichen Ge-
dankens können wirklich nicht durch eine organisatorische
Wirtschaftsänderung ersetzt oder geschaffen werden, €s
muß vielmehr jeder einzelne mit einem Tropfen sozialen
Oels gesalbt sein. Dann wird die Frage der Wirtschafts-
form das, was sie in Wirklichkeit ist, eine theoretische und
keine ethische, deren Lösung also auf einer ganz anderen
5ß
        <pb n="35" />
        Fbene liegt. Es ist der Geist, der den Wirtschaitskörper
baut, und nicht umgekehrt!

Da das Evangelium uns keine Wirtschaftstorm als
bindend vorschreibt und die Versuche von Kautsky und
Maurenbrecher, das Evangelium für eine sozialisti-
sche Wirtschaltsform in Anspruch zu nehmen, gescheitert
sind, haben wir ein Recht, für diese

Trennung von Wirtschaitsethik und Wirtschaits-

theorie

einzutreten. Dabei bleibt es vom evangelischen Standpunkt
aus gesehen der Gewissensentscheidung des einzelnen über-
jassen, für welche Wirtschaftsform er sich entscheiden will,
für die bestehende, deren Mängel er kennt, oder für eine
von den verschiedenen erhofften, deren Mängel’ er nicht
kennt. Es kann aber darauf hingewiesen werden, daß
Jesus in den Gleichnissen von den anvertrauten Pfunden
(Matth. 25) und vom ungerechten Haushalter (Luc. 16) mit
einer gewissen Selbstverständlichkeit die Freiheit des
Wirtschaftslebens voraussetzt.

Es ist nicht meine Aufgabe, das individualistische Prin-
zip und die Bedeutung des Unternehmers im Wirtschafts:
leben zu schildern, etwa unter Bezugnahme auf den ster-
benden Faust, den größten Unternehmer und Gegner des
Kollektivismus. Ich habe in einem Vortrag über die Psy-
chologie des Unternehmers — abgedruckt in „Wort und
Tat“, Heft 14 der Apologetischen Centrale Spandau — er“
klärt: Die anima industrialis kann sozusagen naturaliter
den ersten Glaubensartikel beijahen. Mit anderen Worten:
Das wirtschaftliche Denken des Unternehmers sehnt sich
nach einer höheren schöpferischen Synthese, in der das
berufliche Denken als Mitarbeit an der Schöpfung und
Entwicklung verklärt wird. Oder, wie Horneffer es
einmal formuliert hat: „Wir wollen Mitarbeiter und Bauge-
nossen an der ewigen Schöpferarbeit Gottes sein.“ Es ist
ganz selbstverständlich, daß von einer solchen Warte der
Berufsauffassung aus: der. sittliche Gedanke mit in den
freien Entscheidungsbereich der einzelnen Persönlichkeit
gerückt wird. In dieser Frage sind die Ausführungen von
Fabrikbesitzer Georg Müller, Oerling-
hausen, über die Berufsethik des Arbeitgebers auf der
diesjährigen Frankfurter Tagung des Evangelisch-Sozialen
Kongresses von grundsätzlicher Bedeutung. Wenn ich an
dieser Stelle die Lektüre des Verhandlungsberichtes, der
bei Vandenhoeck und Ruprecht, Göttingen, er-
schienen ist, sehr empfehle; so tue ich ‚es besonders auch
deshalb, weil die dort auch abgedruckten Referate über die
Berufsethik des Arbeitnehmers indirekt auch zu unserem
Thema Stellung nehmen. Es ist interessant, wie

Tarnow, der Vorsitzende des Holzarbeiterver-

bandes, die Freiheit des Sittlichen Gedankens

verneint
und eine Bindung des sozialen Ethos an die Klassensolidari-
tät fordert, während der Verbandssekretär Springer vom
9
        <pb n="36" />
        Evangelium aus das Individualethos gegenüber
dem Klassenethos fordert und darauf hinweist, daß
die Ethik Freiheit verlangt.

Es ist kein Zufall, daß wir in unserem Gedankengang auf
die Berufsethik stoßen; denn sie hängt stark mit der
Frage des Ssittlichen Gedankens in der Wirtschaft zu-
sammen. Wer eine Ethik des Berufs ablehnt, wie z. B.
Tarnow, der entseelt die Arbeit und macht ein Erfüllen
des göttlichen Willens in der Pflichterfüllung und die Be-
jahung sittlicher Gedanken durch ‚die Einzelpersönlichkeit
unmöglich, ,

In Wirklichkeit ist es aber doch so, daß von jedem
einzelnen bei jeder, Betätigung im Wirtschaiftsleben eine
sittliche und religiöse Entscheidung verlangt wird nach
bestem Wissen und Gewissen, „Der Beru{i ist der
Punkt, in dem sich das religiöse und sitt-
liche Verhalten des Menschen Schneiden.“
(Schweitzer.) Jede ethische Forderung lautet: Du sollst!
Schon diese Form der Wendung an die Einzelpersönlichkeit
verlangt freie eigene Gewissensentscheidung. Fine Ab-
wälzung dieser Entscheidung an eine Organisationsiorm
bedeutet eine Abschwächung und Erweichung des christ-
lichen Ethos. Gerade vom evangelischen Standpunkt aus
ist ein solches Paktieren nicht tragbar; denn die evange-
lische Ethik kennt keine Stufen oder Gradunterschiede
wichtiger und weniger wichtiger Forderungen, weil immer
die letzte persönliche Gesinnung entscheidend ist.

Der sittliche Gedanke wirkt sich am reinsten in

der Einzelpersönlichkeit aus.
Eine noch so ideale Wirtschafts- und Gesellschaftsform
kann dem einzelnen diese Entscheidung nicht abnehmen.
Wünsch (Ev, Wirtschaftsethik S. 454) spricht von einer
religiös-ethischen Verklärung des Bewußtseins der Unab-
hängigkeit von staatlicher Bevormundung und der Verant-
wortung allein vor Gott, „Man kann nicht leugnen. daß
in diesem wirtschaftlichen Freiheitsdrang ein Stück echten
Protestantenstolzes zum Ausdruck kommen kann.“ Ich
glaube, daß es tiefer gesehen sich weniger um Stolz,
als um letzte Gewissensnot handelt.

Es würde zu weit führen, auf die grundlegenden Ar-
beiten von Troeltsch über die Soziallehren der christ-
lichen Kirchen, die Bedeutung der kalvinischen Berufsethik
für die Entstehung und Entwicklung des modernen Kapli-
talismus und auf den Unterschied zur lutherischen Berufs-
ethik näher einzugehen. Für unsere Frage genügt die Fest-
stellung, daß’

die Freiheit des sittlichen Gedankens eine echt

evangelische Forderung
ist, Die Botschaft der Weltkonferenz für praktisches
Christentum (Stockholm 1925) erklärt: „Wir kämpfen für
eine freie und vollkommene Entwicklung der menschlichen
Persönlichkeit.“ Und an einer anderen Stelle heißt es:
z0
        <pb n="37" />
        „Wir erkennen die Wurzel des Uebels im menschlichen
Willen, Wir bekräftigen daher unsere Ueberzeugung, daß
dieser Wille dem hohen und heiligen Gotteswillen unter-
worfen werden muß. dem zu dienen vollkommene Freiheit
bedeutet.“

Andererseits kann darüber natürlich kein Zweifel be-
Stehen, daß ein Zusammenschluß Gleichgesinnter, der einer
Sozialen Besinnung dient, bestimmt nicht unevangelisch ist.
Es gilt auch bei sozialen Einsichten der Grundsatz: Wir
müssen geben, weil wir empfangen haben, damit wir be-
sitzen. Solche Zusammenschlüsse können förderlich, ja
Sogar erzieherisch sein. Nur dürfen wir aus solchen Or-
Zanisationen keine Götzen machen. Es soll dabei aber
Nicht vergessen werden, daß solche Vereinigungen nicht zu
verwechseln sind mit den oben von uns abgelehnten organi-
Ssatorischen Zwangswirtschaftsformen, in denen ein sitt-
licher Gedanke verwirklicht werden soll. *

Nun sei mir zum Schluß noch ein ganz ernstes Wort
gestattet. Hinter dem ethischen: Du sollst! steht für
den Christen Gott! Die Freiheit des sittlichen Gedan-
kens in der Wirtschaft ist nur tragbar, wenn die Wirklich-
keit Gottes als eine tiefe Unruhe, und Kraft empfunden
wird. Lilje hat in seinem Buch: Das technische Zeit-
alter (Furche-Verlag, Berlin) den Versuch einer biblischen
Deutung des Geistes der Technik unternommen. In diesem
Buche ist mit aller Deutlichkeit vom Schöpferglauben aus
die Technik „ihrem Wesen nach gut“ dargestellt.
Dieser Gedanke ist nicht neu. Schon Naumann, der den
Eiffelturm in Paris das „Heldengedichtausreinem
Metall“ bezeichnet hat, wünschte, daß an einem Sonntage
im Jahre in den Kirchen über den Segen der Maschine ge-
Fredigt würde, Wertvoll und zur letzten Besinnung über
die Freiheit des sittlichen Gedankens in der Wirtschaft un-
erläßlich sind vom evangelischen Standpunkt aus indessen
folgende Gedanken, die von Lilie besonders überzeugend
ausgeführt sind: Es ist eine tragische Last der Technik, daß
unter den Händen der Menschen immer aufs neue eine
Gabe der Schöpfungsordnung Gottes zu einer dämoni-
schen Lawine wird, unter der Lebensfreude, Gesund-
heit und Seelenfreude vieler zermalmt werden, so daß den
feinfühlenden Menschen immer ein Gefühl der Gesamtschuld
belastet; aber über dem allen leuchtet die Verheißung der
geschehenen Weltversöhnung in Jesus Ch ristus. „Das
eiserne Zeitalter wird uns unwidersprechlich lehren, daß
wir im Grunde nur aus der Gnade Gottes leben können.“
Dieses evangelische Erlebnis der Gnade ist die tiefste Er-
schütterung und die letzte Antwort Gottes an die einzelne
Menschenseele, die um die Verwirklichung des sittlichen
Gedankens in der Wirtschaft ehrlich ringt. Die Gnade
Gottes ist die letzte Wahrheit, die wirklich
frei macht!
        <pb n="38" />
        Freiheit oder Organisation des sittlichen
Gedankens in der Wirtschaft.
Standpunkt des “katholischen Christentums,
Von Prof. Schilling in Tübingen.
Soll die gestellte Frage: vom Standpunkt des katho-
lischen Christentums aus beantwortet werden, so
muß zuerst Klarheit darüber geschaffen werden, welches die
letzten Ideen sind, wovon man auszugehen hat, und
welches die Quellen sind, woraus sich die Grund-
gedanken gewinnen lassen. .

Moralgeschichtliche Betrachtung und sachliche Erwägung
zeigen gleicherweise, daß Troeltsch mit gutem Grund
das Naturrecht als das Kulturdogma der katholischen
Kirche bezeichnet hat. Das Naturrecht ‚erscheint in der Tat
als das. Hauptmittel, das es der Kirche ermöglichte und er-
möglicht, zu den Kulturproblemen Stellung zu nehmen;
freilich ist sofort hinzuzufügen, daß für die Kirche keines-
wegs das Naturrecht. allein die Quelle ist, woraus sie die
zur Bewältigung der Kulturprobleme dienenden Gedanken
ableitet, vielmehr steht über dem Naturrecht als leuchten-
der und leitender Stern der christliche Glaube, der
Glaube an den dreieinigen Gott, der das Ziel der Schöpfung
ist und der den Menschen zur übernatürlichen Seligkeit
berufen hat. Hieraus ist ohne weiteres zu erkennen, daß
das christliche Naturrecht mit dem Naturrecht der Auf-
klärungsphilosophie, also mit dem Naturrecht des Ratio-
nalismus lediglich den Namen gemeinsam hat. Tatsache
und Charakter des Naturrechtes im christlichen Sinne sind
damit gegeben, daß der persönlich gedachte Gott die Welt,
einschließlich der menschlichen Natur, geschaffen
und in diese die Gesetze und die Erkenntnis der sittlichen
Normen gelegt hat, die den Menschen instand setzen, seinen
höchsten Zweck auf Erden, die Verähnlichung mit dem
heiligen und gerechten Gott, zu verwirklichen, was jedoch
nicht besagt, daß der Mensch sein Endziel aus eigenen
Kräften zu erreichen vermöchte. Läßt sich nun nachweisen,
daß Gott die menschliche Natur so oder so geschaffen hat,
so ist hieraus ein entsprechendes sittliches Sollen zu folgern.
In dieser Weise ergeben sich Pflicht und Berechtigung der
Erhaltung des Lebens,

Pilicht und Recht des Eigentumserwerbs

und 'andere. Pflichten und Rechte natürlicher Art. Gott hat
das Ziel, das der Mensch erreichen soll, festgesetzt, und
es ist klar, daß das Ziel, soweit dabei die natürliche Be-
stimmung in Frage kommt, für den Menschen erkenn-
bar sein muß. Wie bei jeder Kunst und bei jeder Wissen-
schaft sozusagen die Anfänge gegeben sind, etwa durch ein-
leuchtende Erkenntnisse, so daß es dem Menschen möglich
ist, von der ein für allemal‘ gegebenen Grundlage aus
weiterzubauen und weiterzuforschen, so auch auf sittlichem
39
        <pb n="39" />
        Gebiete: einem jeden leuchtet ein, daß man das Gute zu
tun, das Böse zu meiden, daß man für Erhaltung des
Lebens, des eigenen Lebens und des Lebens der Ange-
hörigen zu sorgen hat, daß man niemand Unrecht zufügen
darf, daß Gott, an den man glaubt, zu verehren ist und
was an solchen einleuchtenden Grundsätzen noch weiter
aufgezählt werden könnte.

Von entscheidender Bedeutung ist also nach christlicher
Auffassung die Bestimmung des Menschen, seine Be-
stimmung für Gott, sein ewiges Ziel: mit dem höchsten
Zweck ist zugleich die oberste Norm für sein Tun und
Lassen gegeben. Dem letzten und höchsten‘ Menschenzweck
hat alles auf Erden zu dienen, auch Staat und Kirche, die
Kirche direkt, der Staat indirekt, und zwar dieser durch
Schaffung der natürlichen sozialen Bedingungen und Vor-
aussetzungen, die es den einzelnen ermöglichen, nicht nur
ihrer nächsten irdischen, sondern zugleich ihrer ‚höchsten
überirdischen Aufgabe gerecht zu werden.

Die eben charakterisierte christliche Denkweise führt,
wie. leicht zu erkennen, zur Ablehnung des ein-
seitigen Individualismus, nicht minder aber auch

zur Ablehnung des einseitigen Kollektivismus oder.

. des Sozialismus,
Nach christlicher Auffassung ist es schlechthin ausge-
schlossen, das Interesse des Ganzen und das Interesse des
einzelnen in letzter Linie als koordinierte Größen
zu betrachten und zu behandeln. Der einzige absolute Zweck
ist und bleibt, von der damit zugleich zu erreichenden Ver-
herrlichung Gottes abgesehen, die Erreichung des letzten
Zieles durch den einzelnen. Jeder einseitize
Sozialismus oder Kollektivismus, der das
Interesse des einzelnen dem des Ganzen
einfachhinopfert, istsonachmitdem Wesen
des Christentums unvereinbar. Dasselbe gilt
aber ebenso von dem. einseitigen Individualismus.
Denn gerade weil auch der Staat in letzter Linie zur Er-
reichung des höchsten Zieles der Persönlichkeit beizutragen
berufen ist, sofern er die natürliche Grundlage zu schaffen
oder zu sichern hat, um die Erreichung des Endzieles zu
ermöglichen, eben darum müssen ihm überragende Rechte
auf zeitlichem Gebiet zu Gebote stehen; handelt es sich
daher um Güter desselben Ranges, also etwa um Existenz
oder Eigentum, alsdann muß das Glied bereit sein; für das
Ganze nach Maßgabe der sozialen Notwendigkeit Opfer zu
bringen, das Gemeinwohl ist „göttlicher‘“ als das Einzel-
wohl, Aber alle zu bringenden Opfer finden ihre Grenze in
der durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl herbei-
geführten Notwendigkeit: nur soweit es die Rück-
sicht auf das Gemeinwohl wirklich und erweislich
verlangt, dürfen die persönlichen Rechte, das Recht auf
Preiheit, das Recht auf Eigentum, eingeschränkt werden.
Finzelner, Familie, Gemeinde sind vor dem Staate, sie
besitzen also natürliche Rechte, zu deren Schutz ja

33
        <pb n="40" />
        gerade der Staat begründet wurde, sie besitzen solche
Rechte vollkommen unabhängig von staatlicher Genehmi-
gung; das natürliche Recht auf Leben und Gesundheit, das
Recht auf Freiheit und Eigentum dürfen demgemäß dem
einzelnen von der Staatsgewalt weder willkürlich entzogen
noch über die Grenzen der sozialen Notwendigkeit hinaus
beschränkt werden.

So ist ganz klar, daß zwischen dem Naturrecht
der Aufklärungsphilosophie und dem hierauf
zurückgehenden Naturrecht des Sozialismus auf
der einen Seite und dem, christlichen Naturrecht
auf der anderen Seite eine unüberbrückbare Kluft
besteht. Nach sozialistischer Meinung ist der Mensch
souverän, gleichsam omnipotent, was freilich den Sozialis-
mus, ein Konglomerat von Widersprüchen, nicht hindert,
die individuellen Rechte gegebenenfalls . der omnipotenten
Gesellschaft zu opfern, angeblich um gerade das Glück der
einzelnen. zu erzielen und zu sichern; nach ‚derselben
atheistischen und materialistischen Auffassung des Sozialis-
mus, wie sie mindestens die sozialistischen Massen be-
herrscht, ist Gott entthront und erhebt sich der Mensch
selbst zum höchsten Wesen und zum eigenen Erlöser.
Naturgemäß ergeben sich aus der sozialistischen Welt-
anschauung gefährliche, sehr ernst zu nehmende Konse-
quenzen. Danach kann nur die Demokratie die berech-
tigte und zulässige Staatsform sein und muß alle Gewalt
vom Volke ausgehen, Sodann ist nicht weniger einleuch-
tend, daß auf wirtschaftlichem und sozialem Gebiete die
Produktion der Gesellschaft selbst an die Stelle der Privat-
wirtschaft zu treten hat, sollen die souveränen einzelnen
zu ihrem Rechte kommen... Derlei Forderungen und Folge-
rungen ergeben sich mit Notwendigkeit, sobald man den
Gottesgedanken, wider die Stimme der Vernunft und
der Natur, unterdrückt und ausschaltet.

Zu anderer Stellungnahme in politischer und sozialer
Hinsicht nötigt das christliche -Naturrecht.
Davon, daß die republikanische Staatsform die allein
berechtigte wäre, kann nach christlicher Auffassung
keine Rede sein.

Aus den christlichen Grundgedanken, wie sie dargelegt
wurden, folgt nur, daß die Staatsform, gleichgültig, ob
sie die demokratische, die aristokratische oder die mon-
archische sein mag, dem Gemeinwohl zu dienen
hat, nur die Staatsform wäre unzulässig, die hiermit im
Widerspruch stünde. Die zur Leitung des Ganzen erforder-
liche Gewalt stammt von Gott, sie geht, sobald der Träger
der Gewalt bestimmt ist und zu funktionieren beginnt, im
selben Augenblick, ohne jegliche Vermittlung des Volkes,
nach Naturrecht auf ihn über, Wenn neuerdings der Ver-
such unternommen wurde, nachzuweisen; daß das Volk
auch nach christlicher Denkweise der ursprüngliche
Träger der Staatsgewalt sei, so kann man ia die
Repristinierung dieses Irrtums angesichts der Wandlung der
34
        <pb n="41" />
        politischen Verhältnisse leicht begreifen, Aber es ist den
Bemühungen teils apologetisch eingestellter, teils philo-
sophisch mangelhaft vorgebildeter Vertreter der‘ ange-
deuteten Ansicht noch nicht gelungen, darzutun, wie denn
das „Volk“ ursprünglich die Gewalt hätte übertragen
können. Sobald man zwischen „Volk“ und: „Volk“ unter-
$cheidet, wird der Sachverhalt klar. Das Volk im Sinne
einer noch nicht staatlich geeinten und staatlich orgäni-
sierten Menge hat selbstverständlich keine autoritative Ge-
walt und kann demgemäß auch keine solche verleihen, das
Volk im angedeuteten Sinne kann die Staatsform nötigen-
falls bestimmen und hat den etwaigen Herrscher zu wählen,
weiter reicht seine Kompetenz «nicht. Nimmt man aber
„Volk“ im Sinne des staatlich organisierten Volksganzen,
dann haben wir ia bereits den Staat, der ohne Vorhanden-
sein eines herrschenden Elementes ‚gar nicht zu denken ist,
weil er hierin sein formgebendes Prinzip besitzt. Sagt man
nun, das Volksganze im eben dargelegten Sinne besitze die
Staatsgewalt, so ist das eine Selbstverständlichkeit. In
Wahrheit hat man sich den Vorgang und den Sachverhalt
So vorzustellen: das Volk, die noch nicht staatlich organi-
sierte Menge, hat gegebenenfalls die Verfassung zu be-
stimmen und den Herrscher zu bezeichnen, und sobald dann
das herrschende Element in Aktion tritt, steht ihm auch
die zur Regierung nötige Gewalt ohne weiteres, also nach
Naturrecht, zur Seite. Das Volk überträgt die Gewalt und
die Rechte der Herrschaft nicht, so hat Leo XII. ausdrück-
lich entschieden. Und so wenig der große soziale Papst
etwas von einer ursprünglichen Uebertragung der Gewalt
durch das Volk weiß, ebensowenig weiß davon ein
Augustinus oder ein Thomas von Aquinp.
Analog sind vom christlichen Standpunkt aus auch die
Wirtschaftsformen zu beurteilen. Das Christentum
steht den Wirtschaftsformen neutral gegenüber, in seinem
Namen ist nur zu verlangen, daß sie sich mit dem Gemein-
wohl und mit dem Sittengesetz in Einklang bringen lassen,
Und wie das Christentum gegen eine Verfassungsänderung
im staatlichen Leben, wenn sie als notwendig sich erweist
und auf gesetzlichem Wege und ohne Rechtsverletzung,
ohne Verletzung natürlicher, garantierter oder wohl-
erworbener Rechte, sich vollzieht, nicht angerufen werden
kann, ähnlich verhält es sich auf wirtschaftlichem Gebiet.
Sobald’ jedoch eine Wirtschaftsform in Gegensatz
zum Gemeinwohl und zum Sittengesetz tritt oder bei
Aenderung des Bestehenden firemde Rechte ver-
letzt werden, ist im Namen des Christentums Wider-
spruch zu erheben,
Es kann daher nicht zweifelhaft sein, daß die
sozialistische Idee zur Wirtschaitsdemokratie, die
nur eine Vorstufe zur sozialistischen Wirtschafts-
form darstellt, vom christlichen Standpunkt aus
abgelehnt werden muß. 4
‚Bedeuten doch die darauf gerichteten sozialistischen
Bestrebungen offensichtlich eine Gefährdung des Ge-
35
        <pb n="42" />
        meinwohles und eine ungerechte Schädigung
der Unternehmer und privaten Eigentümer.
Das Privateigentum ruht nach christlicher Lehre auf
haturrechtlicher: Grundlage, es erscheint als eine natur-
rechtlich notwendige Institution, die der Staat nicht ge-
schaffen hat und die er auch nicht abschaffen darf, die
Staatsgewalt kann das Privateigentum nur innerhalb der
Grenzen der sozialen Notwendigkeit beschränken und be-
lasten. Leo XI. hat diese christlichen sozialen Grundlehren
in seiner Enzyklika Rerum novaruım eingehend dargelegt
und begründet, Es würde zu weit führen, in diesem Zu-
sammenhang die christliche Eigentumslehre zu entwickeln,
es sei gestattet, auf die Schriit des Verfassers über diesen
Gegenstand: „Der kirchliche Eigentumsbe-
griff“ (Herder, 1920), sowie auf seine „Sozialethik“
(Hueber, München, 1929) zu verweisen. Zugleich liegt in
jenen sozialistischen Bestrebungen eine Gefährdung des ge-
samten wirtschaftlichen Lebens und damit des Gemeinwohls.
Denn es ist einleuchtend,

daß mit der Beseitigung des Privateigentums an

den Unternehmungen und an den Betrieben der

Ansporn zur Wirtschaiftlichkeit, zum Fortschritt,

zur Erfindsamkeit und Entialtung der Energie be-

seitigt würde,

ein Gedanke, den Leo XIM. aufs nachdrücklichste betont
und konsequent verwertet hat. Wie man vollends in einer
so kritischen Zeit, wie es die Gegenwart ist, auf jene
Sicherung von Wirtschaft und Gemeinwohl verzichten und
ein solches Experiment wagen will, ist unerfindlich, das
wäre nicht weniger riskiert als die Ersetzung der einheit-
lichen Heeresleitung durch ein vielköpfiges Kollegium vor
der entscheidenden Schlacht. Hier wäre die Niederlage
die unausbleibliche Folge, dort im wirtschaftlichen Leben
der Zusammenbruch. Um so weniger wird man zu
Solchen Bestrebungen schweigen oder sie gar billigen und
fördern können, wenn man bedenkt, daß es

vornehmlich die Energie und die Umsicht der Unter-

nehmer war und ist, der wir die Rettung der

deutschen Wirtschaft zu verdanken haben.
Wer angesichts solcher Anerkennung sogleich von FEgois-
mus redet und meint, die Energieentfaltung der Unter-
nehmer sei lediglich hierauf zurückzuführen und hieraus zu
erklären, übersieht, daß das wirtschaftliche Leben und
Streben nun einmal so geartet ist, daß das Figeninteresse
nicht ausgeschaltet werden kann, vielmehr eine entschei-
dende Rolle zu spielen bestimmt ist. Doch darf man ve:-
hünftig geordnete Selbstliebe, die eine Tugend ist,
nicht mit dem Egoismus verwechseln und
zusammenwerfen; wer so wenig von Moral versteht, würde
besser tun, bescheiden zu schweigen und sich belehren
zu lassen, ais zu Zwecken der Agitation unverstander.
oder mißverständliche Schlagworte zu gebrauchen.

36
        <pb n="43" />
        Somit ist nicht zu bezweifeln, daß die Wirtschaftsdemo-
kratie im sozialistischen Sinne nicht weniger den christ-
lichen Grundsätzen widerspricht, als der sozialistische
Zukunftsstaat und die sozialistische Zukunftswirtschaft
überhaupt. Sollte es christliche Arbeiterkreise
geben, die sich unter der „Wirtschaftsdemokratie‘ dasselbe
vorstellen wie die Sozialisten, so gilt hinsichtlich der Be-
urteilung genau dasselbe. Anders, wenn christlich
denkende Arbeiter zwischen der sozialistischen und der
eigenen Auffassung einen scharfen Trennungsstrich ziehen
und bei Benützung jenes Schlagwortes nur solche Maß-
nahmen im Auge haben, die zwar eine Vermehrung des
Einflusses der Arbeiterschaft im Wirtschaftsleben und im
Betrieb bezwecken, die jedoch die einheitliche Leitung der
Unternehmungen und der Betriebe durch den Unternehmer
nicht beeinträchtigen und die sein Eigentumsrecht unan-
getastet lassen. Zu Einzelforderungen kann der Moral-
theologe nicht wohl Stellung nehmen, er kann nur sagen:
Soweit nach dem Urteil unparteiischer Sachverständiger
„ein Recht der Mitbestimmung und Mitgestaltung in Betrieb
und Wirtschaft“ im Interesse „der Erhebung und der_Be-
friedung‘ der Arbeiterschaft liegt, sollte es von der
Unternehmerschaft weitherzig einge-
räumt werden, genügende Vorbildung der Arbeiterschaft
vorausgestzt, und der Moraltheologe kann nur wünschen,
daß durch friedliche Verhandlungen zwischen Unternehmer-
schaft und Arbeiterschaft ein für den Unternehmer und das
wirtschaftliche Leben erträgliches Maß von Mitbestim-
mungsrechten der Arbeiter vereinbart und festgesetzt
werde. Stehen doch, der Natur der Sache nach, Arbeiter-
schaft und Unternehmer einander nicht wie feindliche Heere
gegenüber, sondern wie organisch verbundene Teile eines
Leibes, wie Angehörige desselben Berufes, verbunden durch
dieselben Interessen, verbunden durch den Geist der Ge-
rechtigkeit und der Liebe.

Individualismus und Kollektivismus als
Triebkräite in der Wirtschaft.
Von Bergassessor a. D. Dr.-Ing. e. h. v. u. z. Loewenstein
Individualismus und Kollektivismus bezeichnen im all-
täglichen Gebrauch zunächst ganz bestimmte geistige Hal-
tungen zu den politischen Fragen und insbesondere zu den
Problemen der Wirtschaftsführung und Gestaltung. Der
Wille zum allgemeinen Fortschritt darf bei beiden Denk-
richtungen in gleichem Maße vorausgesetzt werden. Auf
das Wirtschaftliche abgestellt, sieht der Individualist jedoch
den Fortschritt in erster Linie durch das Privateigentum
an den Produktionsmitteln und die .Unternehmungsfreiheit
der auf eigenes Risiko wirtschaftenden Persönlichkeit ge-
währleistet, Der Kollektivist dagegen sieht ihn eher durch
Gemeineigentum und umfassende Bindung des einzelnen in
%7
        <pb n="44" />
        einer planvollen, einheitlich und mit demokratischen Mit-
teln geleiteten Gesamtordnung gesichert. Da beide Prin-
zipien auf Gestaltung derpraktischenLebens-
Verhältnisse in Wirtschaft und Staat ausgehen, sind
sie. politische Prinzipien. .

Damit aber ist ihr Wesen nicht erschöpft. Wenn wir
sie unter dem Gesichtspunkt betrachten; in welcher Weise
beide als Triebkräfte in der Brust der in Staat und Wirt-
schaft tätigen Menschen: wirksam sind, verlassen wir das
Gebiet der Politik und-‘betreten — da wir an einen rein
physisch-mechanischen‘ Lebensgrund des geistigen Men-
schen nicht glauben — den Boden des Sittlichen. Hier
sind beide Prinzipien‘ innere und letzte Wertmaßstäbe, die
nicht nur gegenüber dem Staat und der Wirtschaft, sondern
den Lebenserscheinungen in ihrer Gesamt-
n1eit gegenüber ein kritisches Grundmaß abgeben,

Im Bereiche des Sittlichen gibt es weder reine
Individualisten noch reine Kollektivisten,
Aristoteles nennt den Menschen ein Gesellschaftstier,
das-kraft seiner Natur zum Ganzen seines Lebenskreises
drängt. Und von Goethe ist der Vers allgemein bekannt,
worin er als höchstes Glück der Erdenkinder die Per-
sönlichkeit preist, also das Individuum, das alle in
ihm schlummernden Eigenschaften zur bestmöglichen Ent-
faltung und zur universalen Zusammenwirkung zu bringen
sucht. Zwischen dem Drang zum übergeord-
weten Ganzen und dem Hang zur sich selbst
vereinzelnmden Pflege der eigenen Persön-
lichkeitschwanktjedes menschliche Leben.
[n diesem inneren Widerspruch stellt sich nur das Spiegel-
bild der äußeren Verhältnisse dar, in denen der Mensch
kraft seiner Natur leben muß. Zwar ist er ein eigencharak-
ierisiertes Einzelwesen, eine Individualität, aber doch
gleichzeitig in das vertikale Gefüge der aufeinanderfolgen-
len Geschlechter und in die horizontale Front seiner
sigenen Zeitgenossen in leiblicher und geistiger Abhängig-
keit eingeordnet, ein Kollektivwesen. Daher; nach
Maßgabe der jeweiligen Zeitverhältnisse. einen für das
Ganze, das Kollektivum, und den Einzelnen, das In-
lividuum, gleich tragbaren und fruchtbaren Ausgleich zu
inden, das ist das eigentliche Problem der sittlichen Frei-
1eit, um das jeder einzelne im Menschengeschlecht immer

wieder ringen muß. so lange er leht.
Als sittliche Prinzipien sind also Individualismus
und Kollektivismus in jedem Menschen gleichzeitig
und nebeneinander wirksam.

Reiner radikäler Individualismus würde in der Vereinzelung
zum tödlichen Selbstausschluß aus der Gesellschaft führen,
als Gesamterscheinung zur Anarchie, Reiner radikaler
Kollektivismus würde in der Vereinzelung zur Selbstaus-
Ööschung und als Gesamterscheinung zur ebenso tödlichen

38
        <pb n="45" />
        Vermassung führen. In beiden Fällen fiele' das Indi-
viduum sowohl für sich als auch für das Ganze aus. So
sind sich Individualismus und Kollektivismus als sittliche
Orinzipien wohl entgegengerichtet, gleichzeitig
bedingen und begrenzen sie sich jedoch
auch wieder gegenseitig, SO daß der zwischen
Ihnen bestehende Gegensatz nicht absolut, sondern nur
‚elativ, nicht kontradiktorisch, sondern konträr ist. Die
Lebensführung des normalen Menschen ist
aine Resultierende aus beiden.
Sozialismus und Wirtschaftsdemokra-

“ie sind in erster Linie Forderungen des politischen
Kollektivismus.

im Endziel soll der Unternehmer als Kapital-

besitzer durch den Staat, als Kapitalver-

wender durch den Beamten ersetzt werden,
Dieses Ziel ist mit dem Augenblick klar geworden, als die
Sozialdemokratie in Deutschland Hand an den Staat legen
ınd ihn ihren Absichten dienstbar machen konnte. In
der Frühzeit des Marxismus, ja noch bis zum Kriege, heißt
es immer ganz unbestimmt, die Gesellschaft ‚solle
Ordnung und Leitung der gemeinsamen Produktion über-
nehmen. Klare Vorstellungen darüber, wer und was denn
nun die Gesellschaft sei, bestanden nicht. Hier hat schon
der Krieg revolutionierend gewirkt, insofern, als er im sozia-
listischen Lager zu einer großen Selbstbesinnung über den
Staat führte. Die deutsche Tragödie des Kriegsverlustes
und der staatlichen Umwälzung wird vom Sozialismus als
Morgenstunde eines neuen weltgeschichtlichen Tages auf-
zefaßt und dargestellt. „Zu neuen Ufern lockt ein junger
Tag!“ jubelte einst Haenisch. Noch Severing betonte
auf dem Magdeburger Parteitag der Sozialdemo-
kratie, daß das deutsche Proletariat nicht zu den Geschla-
genen des Weltkrieges gehöre, weil es durch ihn Republik
und Demokratie errungen habe.

Welchen“ Einfluß hat nun diese Errungenschaft auf die
Haltung des deutschen Sozialismus, als den Hauptträger
des politischen Kollektivismus, ausgeübt? Wenn wir von
dem Kommunismus in diesem Zusammenhange absehen,
jamn ist der Sozialismus in Deutschland nicht nur-regie-
rungsfähig geworden, sondern durch die Macht
seiner großen Massenorganisationen in Partei und Gewerk-
schaft ein gewichtiger Faktor unseres heutigen Staates
und ein zum Teil geschriebener und zum Teil ungeschrie-
bener Bestandteil der Weimarer. Verfassung. In
demselben Maße ist ihm Verantwortung zugewachsen. Und
seine Propaganda, die früher auf eine Welt hinweisen konnte,
über ‚deren Mängel der Sozialismus seine Hände in völlig
mbeteiligter Unschuld waschen konnte, schlägt notwendiger-
weise gegenüber den von eigener Verantwortung. mit-
getragenen Verhältnissen aus der revolutionären in die
reformistische Tonart um.
70
        <pb n="46" />
        An die Stelle der Propaganda für den Tag der ge-
waltsamen Aenderung der kapitalistischen Gesell-
Schaftsordnung tritt der Plan ihrer langsamen
Durchsäuerung mit dem Sauerteig des Sozialismus.
So gewinnt das Programm der Wirtschaftsdemokratie Sinn
und (jestalt. Die Höhe, die man einst gewaltsam zu er-
springen huffte, will man jetzt langsam auf den Stufen der
Wirtschaftsdemokratie erklettern.

Damit wird aber auch die hemmungslose und primitiv ge-
Schlossene Propaganda von früher, die sich gleichermaßen
gegen den Beelzebub des Kapitalismus wie gegen den Teufel
des Klassenstaates richtete, unmöglich. Denn in vielen
Bastionen von Staat und Wirtschaft sitzt der Sozialis-
mus nunmehr selbst und hat seine geistigen Fähigkeiten
auf die Lösung der hier vorliegenden konkreten Aufgaben
in seinem Sinne zu richten. Die Propaganda wird also
im Tone mäßiger, in der Sache differenzierter und sucht an-
gesichts ihrer taktischerschwerten Lage nach
tieferen Anschlüssen in der Seele: des Menschen.

Der politische Kollektivismus sucht den ethischen

als Bundesgenossen.

Negativ kommt das darin zum Ausdruck, daß die privat-
Mgentümliche Wirtschaftsordnung nach wie vor als eine
Ausgeburt von Hemmungslosigkeit und Profitmacherei ver-
schrieen wird. Die ganze in der Natur aller technischen
und wirtschaftlichen Dinge liegende gegenseitige
Dienstvertlechtung wird verschleiert. Daher werden
auch die Schranken, die der Wirtschaftsführer sozialen und
sozialistischen. Forderungen und Wünschen entgegensetzen
muß, nicht als aus der Begrenzung der zur Verfügung stehen-
den Genußmittel und aus dem Zwangsgebot der wirtschaft-
ichen Gesamtlage erklärt, sondern einseitig aus der seelischen
Verhärtung und sittlichen Verwahrlosung des Kapitalisten
und des Unternehmers, der grundsätzlich kein Herz für
seine Arbeiter und kein Verständnis für ihre Ansprüche an
das Leben hat. Wer die tagespolitische Presse des Sozia-
lismus verfolgt, der weiß, daß in Wort und Bild, in Poesie
und Prosa nichts unterlassen wird, um den Träger des
individualistischen Wirtschaftsgedankens
herabzusetzen und ihn der Unfähigkeit zu ieder sitt-
lich kollektivistischen Neigung zu bezichtigen. Auf diese
Weise rührt man das sittliche Empfinden der Massen gegen
dieses kapitalistisch entstellte Zerrbild eines Menschen auf.

Aber diese reine Negation reicht denn doch nicht aus.
An ihre Seite tritt die positive Forderung nach dem
neuen kollektivistischen Menschen in den eigenen Reihen.
Ein ganz anderer Mensch soll entstehen, der
Sozialistische Mensch,
der die Höhe seines Lebens nicht allein und nicht nur in
Versuchung seines ganz persönlichen Glückes anstrebt, son-
dern seinen Aufstieg in solidarischem Schritt und Tritt mit
4{}
        <pb n="47" />
        der Klassenfront, in Tuchfühlung und auf gleicher Höhe mit
seinen Klassengenossen vollzieht. Die Presse, die Schule,
die Gewerkschaft, die Partei, der Sport, der Gesang, die
Kunst, sie alle werden in den Dienst dieser Art ethischen
Kollektivismus gestellt, ja sogar die Religion darf als kollek-
tivistisches Propagandamittel nicht fehlen. Die Persönlich-
keit Christi wird plötzlich zum ersten Sozialisten‘ gestem-
pelt und seine Liebeslehre ist mit einemmal nichts anderes
mehr als der Sittenkodex, den Marx aufgestellt hat mit
seiner Forderung nach dem Zusammenschluß der Proleta-
rier aller Länder .und nach.der Beseitigung aller Klassen
ınd Staaten.

Aber, wenn man auch den Versuch machen wollte, den
politischen Kollektivismus in Wirtschaftsdemo-
xratie und sozialistischer Gesellschaft zu verwirklichen, so
würde doch der Appell ausschließlich an den Ssitt-
lichen Kollektivismus nicht ausreichen, die notwendige Ge-
iolgschaft für den sozialistischen Gedanken zusammenzu-
dringen und zusammenzuhalten.
Die Entfaltung eines reinen, ethischen Solidarismus
ist immer ein Höhepunkt für das Gemeinwesen,
in dessen Dienst er entbrennt, und ein Höhepunkt für das
Individuum, das in einem solchen Augenblick bereit ist,
eigene Lebensrechte zu opfern, um dem Gemeinwesen, sei
es Staat, Klasse oder Familie, zu helfen. Aber für die
sechs Werktage der normalen Woche sind derartige Er-
hebungen nicht ausreichend. Nicht immer kann und will
der Einzelne hinter dem Gemeinwesen zurücktreten, nicht
immer kann und will er „opfern‘“. Die Prosa des täglichen
Lebens verlangt ein do-ut-des-Verhältnis zwischen beiden,
und so will der Finzelne auch Dienste und Vorteile für seine
Hingabe an das Ganze haben. Und so liegt selbstverständ-
lich auch dem Sozialismus einstarkerindividualis-
mus seiner Anhänger zu Grunde, die die menschlich natür-
liche und verständliche Hoffnung haben, durch ihn etwas
zu erreichen. Nur läßt der Sozialismus diesen seiner
Theorie unwillkommenen Gast verschämt durch den
„Eingang für Lieferanten‘ ins Haus. Aber ist erst einmal
die sozialistische Gesellschaft verwirklicht, dann soll es
keine Sorge und Notlage geben, denen ein einzelner Mensch
ausgesetzt ist, für die der Sozialismus nicht Abhilfe und
Befreiung hätte. Die Gefängnisse sollen nicht mehr nötig
sein, die Krankenhäuser so gut wie leerstehen, die Schulen
werden ohne Zucht und die Betriebe ohne disziplinare Ord-
nung auskommen, denn aus der Verwirklichung der sozia-
listischen Gesellschaft soll eine Springflut an gutem Willen
and gegenseitiger Harmonie entstehen, weil jeder zu dem
Seinen kommt, weil Alle für Einen und Finer für Alle ein-
stehen. „Der Sozialismus ist die Freiheit!“
So treten also auch in der Propaganda des politischen
Solidarismus der ethische Solidarismus und
Individualismus in der untrennbaren Verbundenheit
auf, die sich aus ihrer beiderseitigen Abgängigkeit im
Seelenleben jedes gesunden Menschen ergibt.
        <pb n="48" />
        Es mag wohl möglich sein, in der gegenwärtigen Phase
des Sozialismus, wo er eben immer noch zu einem Teil
unerprobte Hoffnung ist und sich gerade anschickt, den
Paß der Wirtschaftsdemokratie auf seinem Wege zum
Ziel zu betreten, in breiten Schichten etwas zu entflammen,
was wie ein reiner Kollektivismus, wie purer Opferwille von
fast religiöser Inbrunst, aussieht. Das Vorhandensein der
Ne musjstischen Partei’ist aber ein Maßstab da-
ür,
wie weit die teilweise Selbstverwirklichung des
Sozialismus auf dem rein politischen Gebiete schon
den Glauben ‚der Massen enttäuscht hat.
immerhin besteht heute noch die Hoffnung, daß der Erwerb
wirtschaftlicher Macht den Sozialismus in die Lage ver-
setzen wird, seine glühenden Versprechungen zu erfüllen.
Aber wenn dieser Tag einmal kommen sollte ohne den ver-
sprochenen Erfolg, was dann? Dann wird sich der Indi-
vidualismus mit -tödlicher Sicherheit auch unter denjenigen
stark und bedrohlich erheben, die jetzt noch zu den treuesten
Gefolgsleuten der sozialistischen Bewegung gehören. Aber
man wird dann froh sein dürfen, wenn diese Art von In-
dividualismus überhaupt noch sittlichen Inhalt hat.

Wie steht es nun mit der Wirtschaft? Gewiß, so ziem-
lich alle Unternehmer vertreten den politischen In-
dividualismus. Sie sehen also im Privateigentum
und in der Freiheit der Unternehmerpersönlichkeit die ersten
Garantien dafür gegeben, daß die Volkswirtschaft der Nation
ein Höchstmaß von Erzeugnissen zur Verfügung stellt und
damit den allgemeinen Wohlstand bestens garantiert. An
dieser Grundeinstellung dürfte auch dadurch nichts geändert
werden, daß von einer rein individualistischen Wirtschaft
heute nicht mehr die Rede sein kann. Paul Lensch
schrieb in seinem Kriegsbuch: „Drei Jahre Welt-
revolution“ bei der Betrachtung der deutschen Kar-
tell- und Syndikatsbildung vor dem Kriege, daß der
deutsche Kapitalismus sein eigenes Ge-
heimnis entdeckt habe. Gut, man mag das so be-
zeichnen. Jedenfalls ist es eine allgemein bekannte Tat-
sache,

daß es auch in der Wirtschaft den Unternehmungen

und Unternehmern an kollektivistischen Beschrän-

kungen nicht fehlt.
wobei nicht einmal an die mannigfachen Eingriffe von
staatlicher Seite gedacht ist. Es ist aber ein großer Unter-
schied, ob sich derartige. wirtschaftliche Gemeinwesen,
welche ‚die Bewegungsfreiheit ihrer Mitglieder mehr oder
weniger weit einschränken, aus den Elementen der jeweili-
gen Lage von Wirtschaft und Technik herausbilden, ob sie
von Männern geleitet werden, die unter der harten
Diktatur der Rentabilität stehen und ihren Na-
men und ihren Besitz dafür einsetzen müssen, daß ihre Ent-
Schlüsse zum wirtschaftlichen Erfolg führen, oder ob diese
Gemeinwesen aus politischen Rücksichten und nach gesetz-
lichen Normen konstruiert und von einer an den Gehorsam
12
        <pb n="49" />
        des Ressortismus gewöhnten Beamtenschaft verwaltet wer-

den. Der Hinweis auf die gemeinwirtschaft-

lichen Unternehmungen, um darzutun, daß Ööffent-

liche Betriebe genau so gut und wirksam geführt werden

KH wie private, ist nicht schlüssig, denn in den meisten
Allen
schlüpfen diese öffentlichen Betriebe in das Gewand
des privatwirtschaitlichen Gesellschaitsrechtes,
um der Behördenorganisation zu entrinnen, sie unterziehen
sich also einer Privatisierung ihrer Geschäfts-
führung, währendim Falleder Wirtschafts-
demokratie und des Sozialismus umgekehrt
dieprivatenBetriebe verbehördet und politi-
siert werden und die Möglichkeit zur Flucht in das
private Gesellschaftsrecht, wenigstens im Sozialismus, weg-
fällt. Man hat daher diese besondere Art der kollektivisti-
schen Entwicklung in der Wirtschaft als „organisierte
Freiheit“ bezeichnet. Es handelt sich hier in der Tat
immer noch um Freiheit, wenn sie sich auch unter dem
harten Gebot der Rentabilitätsnotwendigkeit selbst be-
schränkt und organisiert hat, wogegen in der Wirtschafts-
demokratie und in noch stärkerem Maße in der sozialisti-
schen Wirtschaft an ihre Stelle die obrigkeitliche
Verwaltung unterder Diktatur des sozialen
Gedankens, wenn nicht gar der sozialen Phrase
treten würde. Daß hier ein ganz wesenhafter Unterschied
gegeben ist, ist offensichtlich,

Wenn nun die Tätigkeit des modernen Wirtschafts-
führers gerade infolge der weitgehenden Verästelung der
Unternehmungen in der ganzen Volkswirtschaft und viel-
fach darüber hinaus unter den hohen Druck .‚weitgehender
Auswirkungen und damit wachsender Verantwortung gerät,
kann man da noch mit einigem Fug und Recht davon spre-
chen, daß sich in der Wirtschaft der Individualismus ihrer
Träger zu jenem unmenschlichen Zerrbild von Ausbeutung
aus Willkür und Habsucht mißbildet habe, das die Propaganda
der Gewerkschaften und der sozialistischen Parteien ständig
an die Wand malt?. Dessauer betont in seiner
„Philosophie der Technik“, daß der Ingenieur
ständig unter der strengen Aufsicht des Naturgesetzes
arbeite. Ist die Aufsicht, die die Wirtschaftsgesetze über
die Arbeit des Wirtschaftsführers ausüben, weniger streng
und ist irgendwo der Raum für Willkür und Regellosigkeit
auf die Dauer begrenzter als in der Funktion des Unter-
nehmers?

So hat sich ganz von selbst kraft der wirtschaft-

lichen und technischen Entwicklung die Funktion

des Wirtschaitsführers in Unternehmung und Be-

trieb auf eine Ebene gehoben, wo sich dem privat-

wirtschaitlichen Streben eine ernsthafte, soziale und
nationale Verantwortung zugesellt.
So treten auch in der Wirtschaft ethischer Indi-
vidualismus und ethischer Kollektivismus
45
        <pb n="50" />
        in ihrer schöpferischen Gegensätzlich-
keit und untrennbaren Einheit auf. Der ur-
sprüngliche Individualismus geht mit dem guten kollek-
tivistischen Gepäck wahrhaft nationaler und sozialer Ver-
antwortung ‚einher, während immer verkannt‘ wird, daß der
kollektivistische Gedanke im Sozialismus sich nur an den
kräftigen Stützen eines gesunden Individualismus aufrecht-
erhält. Auf den neuen, rein kollektivistischen
Menschen, auf den“ sozialistischen Men-
Schen, warten wir noch.‘ Wir werden auf ihn bis in alle
Ewigkeit warten.

Der demokratische Gedanke im Staats- und
Wirtschaiftsleben.
Von Prof. M. Wundt. Jena,
Jede Staatsform hat das Bestreben, sich über die ihr
eingeordneten Verbände und Körperschaften auszudehnen
und sie nach ihrem Vorbilde zu gestalten. Es kommt darin
die überragende Bedeutung des Staates für das mensch-
liche Gemeinschaftsleben zum Ausdruck. indem keine ihm
eingeordnete Lebensform sich seiner Einwirkung entziehen
kann und jede, wenn auch rascher oder langsamer, mehr
oder weniger, die jeweilige Gestalt des Staates an sich
nehmen wird, Das haben wir ja deutlich in den seit der
Revolution verflossenen Jahren bemerken können;

die demokratische Staatsform setzte sich allmählich

auch auf allen andern Lebensgebieten durch,
und sie bestimmt heute nicht nur die dem Staate einge-
gliederten, kleineren politischen Gebilde, wie Länder und
Gemeinden, die ja von dem staatlichen Willen selbst ent-
scheidend in ihrem Aufbau bestimmt werden, sondern auch
solche Lebensformen, die an sich, wie man meinen sollte,
sich unabhängig vom staatlichen Willen entwickeln könn-
ten und die trotzdem mehr und mehr dem Vorbilde des
Staates sich anpassen und dessen Einrichtungen nach-
ahmen, obwohl diese ihren Bedürfnissen vielleicht noch
weniger entsprechen. Besonders deutlich ist dies auf den
Gebieten der Wirtschaft und des geistigen Lebens. Beide
stehen ohne Zweifel unter zum Teil. völlig andern Be-
dingungen als der Staat. Es ist deshalb in keiner Weise
gesagt, daß selbst eine für den Staat günstige Form sich
auch in ihrem Bereiche bewähren müsse, Und trotzdem
erweist sich der Einfluß des Staates als so stark, daß auch
sie, teilweise unter starker Verkennung ihres eigentlichen
Lebensgehaltes, sich den politischen Einrichtungen anpassen,
Das muß sich natürlich um so ungünstiger auswirken, wenn
die Staatsform in ihrem Werte so umstritten ist wie die
demokratische,

Man kann dies Verhältnis aber auch noch von einer
andern Seite ansehen. Indem die Staatsform auch auf ver-
schiedene andere, an sich von ihr unabhängige Gebiete
{4
        <pb n="51" />
        übertragen wird, wird gleichsam ein Experiment mit ikr
angestellt, indem ihre Brauchbarkeit unter wechselnden
Verhältnissen ausprobiert wird. Manche Seiten, seien es
günstige, seien es ungünstige, die am Staate selbst sich
länger der Aufmerksamkeit entziehen können. treten hier
viel deutlicher hervor und erweisen ihre Vorteile und
Nachteile viel rascher. Einsatz und Erfolg sind hier oft
enger aneinander gekettet, als das bei der langsamer ar-
beitenden Staatsmaschine der Fall ist, und so zeigt sich
auch rascher, ob eine Einrichtung tauglich oder untauglich
ist. Das Ungenügen einer Staatsform wird so an diesen
ihren Auswirkungen bälder und lebhafter empfunden, als auf
dem Gebiete der eigentlichen - Politik, wie auch die Vor-
züge einer Staatsiorm sich unter Umständen besonders
glänzend in diesen ihren Auswirkungen zeigen und sie sich
an der belebenden Wirkung, die auf allen Gebieten von
ihr ausgeht, besonders bewährt

Es soll hier die Auswirkung des demokratischen Ge-
dankens auf dem Gebiete der Wirtschaft betrachtet werden.
Die veränderten Bedingungen, denen er hier unterliegt,
müssen auch zu andern Folgen führen. Wie stark diese
Auswirkung von allem Anfang an. gewesen ist, braucht
nicht ausgeführt zu werden, ist es doch noch in unser
aller Erinnerung, daß sich die demokratischen Forderungen
der Revolution fast ebenso sehr an die Wirtschaft wie an
den Staat richteten. .

Die Einrichtungen der Wirtschaft greifen tiefer in

das Leben des einzelnen ein,
sie stehen dem einzelnen daher oft noch näher als die
Einrichtungen des Staates, und die Sozialisierung der
Wirtschaft war von vornherein eine der ersten Forderun-
gen der Revolution. Und auch heute noch, wo die Demo-
kratie im Staate verwirklicht ist, scheint sie vielen erst
recht gesichert und vor allem für sie selber von Nutzen,
wenn sie sich nun auch in der Wirtschaft durchsetzt.

Wir werden die Bedeutung der Demokratie auf dem
Gebiete der Wirtschaft nur recht würdigen können, wenn
wir uns den eigentlichen Sinn des demokratischen Ge-
dankens zuvor klar machen. Worin besteht das wahre
Wesen der Demokratie? Gewiß ist dies nicht in dem
Aeußerlichen der Staatsform zu finden, sondern in den
inneren Voraussetzungen, die wie jede Lebens-
form, so auch die des Staates bedingen, und die bis in die
Tiefen der Weltanschauung hinabreichen.

Aeußerlich liegt das Wesen der Demokratie darin, daß
der staatliche Wille seine Richtung nicht von der Fnt-
scheidung eines einzelnen Führenden, sondern von . den
vielen Beteiligten erhält. Nicht ein. Wille soll hier die
vielen Willen in die von ihm: gewählte Richtung hinein-
ziehen, sondern die vielen Willen der Beteiligten sollen in
einem mehr oder weniger künstlichen Zusammenwirken
den einen, letzthin maßgebenden Willen des Staates her-
vorbringen. Dem liegt aber ein allgemeinerer Ge-
danke zugrunde. In das sachlich Notwendige können
immer nur. wenige, ja bei verwickelten Verhältnissen

45
        <pb n="52" />
        vielleicht nur einer einen wirklichen Einblick besitzen. Daß
alle Beteiligten diese Einsicht haben sollten, ist natürlich
eine ganz unmögliche und auch niemals gemachte Voraus-
setzung. Der Gedanke ist hier also, daß dies ‚ sachlich
Richtige nicht das zuletzt Entscheidende sein. kann, oder,
da dies vielleicht niemand auch nur sich selbst gern einge-
stehen wird, daß es ein solch sachlich Richtiges gar nicht
gibt, daß es vielmehr restlos in dem aufgeht, worauf hier
allein das Augenmerk gerichtet wird: in den Interessen der
einzelnen Beteiligten. Nicht die Einsicht in eine wie immer
beschaffene Sache ist es ‚also, die hier die Entscheidung
bestimmt, denn wer wollte sie von den vielen, von allen
erwarten, sondern

die Rücksicht auf das persönliche Wohl und Wehe

der einzelnen Beteiligten.

von dem man wohl eher. annehmen kann, daß jeder ein-
zelne am besten darüber Bescheid wisse. Ob auch nur
diese letzte Annahme richtig ist, mag hier dahingestellt
bleiben; auch in dieser Hinsicht sind einige Zweifel erlaubt,
wenn man unter dem Wohl und Wehe nicht den augen-
blicklichen Vorteil, sondern .das dauernd und beständig
Förderliche versteht. Wie wenig viele Menschen dies
auch nur mit Bezug auf ihr eigenes Geschick zu beurteilen
verstehen, ist allzu bekannt. - Aber davon wollen wir hier
absehen. Der allgemeine Gedanke ist also der, daß nicht
das sachlich Richtige, sondern das persön-
lich Vorteilhafte die letzte Entscheidung zu geben
habe. Es ist das Vorwalten des persönlichen vor dem
sachlichen Gesichtspunkt.

Dies Vorwalten des Persönlichen vor dem Sachlichen
ist ja ein allgemeiner Wesenszug unserer Zeit. Fast auf
allen Gebieten ist die Erörterung über die zu verfolgenden
Ziele in der Hauptsache von solchen Gesichtspunkten be-
stimmt,

Daher überall das Mißtrauen gegen einen überlegenen,
hur durch die Einsicht in. das Wesen der Sache be-
stimmten Willen.

Er muß möglichst gehemmt und durch : allerlei Ueber-
wachungen eingeschränkt werden. Aus dem Gedanken
solcher Beaufsichtigung und Hemmung ist die Demokratie
ja eigentlich entstanden. . In Wahrheit ist aber nur das
Sachliche das auf die. Dauer Richtige und Beständige,
während der persönliche Vorteil den Willen bald da-, bald
dorthin zieht und ihm nur in den seltensten Fällen eine be-
ständige Richtung zu geben vermag. Das wird noch sehr
gesteigert, wenn viele mitzureden haben, die noch nicht
einmal über ihren eigenen beständigen Vorteil wahrhaft
Bescheid wissen, sondern ihn meistens mit dem augenblick-
lich Angenehmen verwechseln. Dadurch wird die Bildung
einer dauernden Willensrichtung verhindert, und weniges
kennzeichnet die Demokratie ia so sehr, als dieser
Mangel eines dauernden Willens. Was heute
gegolten hat, kann morgen wieder umgestürzt werden;
weite Ziele, die nur durch einen beständigen Willen er-
reicht werden könnten, werden gar nicht mehr aufgestellt

416
        <pb n="53" />
        oder dienen nur zu leeren Versprechungen der Parteien,
während etwas Ernstliches zu ihrer Verwirklichung in dem
beständigen Schwanken des‘ von den Eingebungen der
Masse bestimmten Willens gar nicht geschehen, ja nicht
einmal versucht werden kann.

Goethe sagt in den Maximen und Reflexionen: „Der
Despotismus fördert die Autokratie eines jeden,
indem er von oben bis unten die Verantwortlichkeit dem
Individuum zumutet und so den höchsten. Grad von Tätig-
keit hervorbringt.“ Diese Entfesselung der Selbsttätigkeit
aller einzelnen ist ohne Zweifel ein hervorragender Zug
im Bilde jeder autokratischen Staatsform; die Verhältnisse
in manchem heutigen Staate können das bestätigen,
Dagegen hemmt die Demokratie solche Selbsttätigkeit,
indem sie den einzelnen mit einem Netz von Ueberwachun-
gen gefangen hält, sodaß jeder frische Entschluß alsbald
die blasse Farbe aller möglichen Bedenklichkeiten an-
nimmt und niemand so recht mehr eine Verantwortlichkeit
auf sich zu nehmen wagt. Dieser Zug im Bilde der Auto-
kratie und Demokratie ist um so .bemerkenswerter, als er
der üblichen Auffassung und dem, was gewöhnlich mehr
oder weniger feierlich als das Wesen dieser Staatsformen
verkündigt wird, geradezu entgegengesetzt ist.

Wir können noch ein anderes Wort Goethes in diesem
Zusammenhang heranziehen: „Eigentümlichkeit
ruft Figentümlichkeit hervor“, Nun, niemand
wird billig leugnen können, daß die Demokratie der Eigen-
tümlichkeit ungemein feind ist, da sie alles auf die gleiche
Linie eines mittleren, nur möglichst wenig eigentümlichen
Durchschnitts bringen möchte. Wirkliche Selbsttätigkeit
geht aber immer nur aus Eigentümlichkeit hervor, während
der Durchschnitt immer nach dem Durchschnitt schielen
und es niemals zu einem großen, durchgreifenden Wort
oder Werk bringen wird.

Solches Mißtrauen gegen Selbsttätigkeit und Eigen-
tümlichkeit muß zu einem Nachlassen auf der ganzen
Linie führen.

Es ist das, wenn man so will, die Tragik der Demo-
kratie; denn sie wollte ja gerade eine Entfesselung aller
Kräfte bringen, schlummernde aufwecken, gefesselte be-
freien. In Wahrheit tritt aber das Gegenteil ein, und die
Demokratie wird aus ihrem inneren Wesen heraus dazu
gebracht, jede wirklich entschiedene Tätigkeit zu dämpfen

und alle vordringende Tatkraft zu ersticken.

Diese Wirkungen der Demokratie werden sich auf den
verschiedenen Gebieten in verschiedenem Grade und ins-
besondere in verschiedenem Zeitmaße geltend machen. Im
Staate zweifellos langsamer als in der Wirtschaft. Denn
die Einrichtungen des Staates wandeln sich, selbst in Revo-
Iutionen, nur verhältnismäßig langsam. Vieles wird aus
den früheren Zuständen in die neuen übernommen, und
die neue Außenseite, die sich der Staat gegeben hat, wirkt
nur langsam umgestaltend auch auf die tiefer liegenden
Einrichtungen und Zustände ein. Manche können sich noch

47
        <pb n="54" />
        Jahre lang in ihrer alten.Verfassung erhalten, und es kann
wohl gar vorkommen, daß der neue Staat im Grunde nur
infolge der in ihm noch lebendigen Kräfte des alten zu be-
stehen vermag. .
Ganz anders in der Wirtschait. Hier ist alles auf
raschen Eriolg eingestellt.
Der Einsatz muß in nicht allzu ferner Zeit wieder heraus-
kommen, und ein Irrtum in der Beurteilung des Zieles oder ein
Fehlgreifen in der Wahl der Mittel rächt sich daher bald. Im
Staate geschieht der Einsatz häufig im Hinblick auf Jahre und
Jahrzehnte, und Fehler müssen öfter erst die nächst kom-
menden Geschlechter büßen. Darum zeigen sich die Mängel
einer Einrichtung und ihre Unmöglichkeiten so viel
schneller auf dem Gebiet der Wirtschaift, als auf dem des
Staates, In der Wirtschaft wird gleichsam die Probe auf
das Exempel gemacht.

Was dabei herauskommt, bedarf keiner Erörterung.
Daß mit demokratischen Einrichtungen hier nicht durchzu-
kommen ist, hat sich schon deutlich genug gezeigt. Wie
sollte es anders sein, wo alle Tatkraft aufs höchste ange-
spannt werden muß, um nicht zurückzubleiben, ja um das
Feld der Tätigkeit immer weiter auszudehnen?

Wie Sollten da all die Hemmungen der persönlichen

Tatkraft ertragen werden; die nun einmal zum Wesen

der Demokratie gehören?
Wie sollte das Hineinreden der vielen und die beständigen
Rücksichten auf ihre, doch niemals das Ganze übersehenden
Meinungen möglich sein auf einem Gebiete, wo nur der
höchsten Entschiedenheit des persönlichen Willens und dem
nur unter freier Verantwortung möglichen Einsatz des ein-
zelnen ein Erfolg beschieden sein kann?

So erweist sich heute an der Wirtschaft‘ die Unmög-
lichkeit der Demokratie. Aber was hier rascher und des-
halb für viele deutlicher hervortritt, ist in Wahrheit eine
allgemeine Erscheinung, und wer wollte bei schärferem
Hinsehen die gleichen ungünstigen Folgen auch beim Staate
verkennen? Am langsamsten werden sie übrigens auf dem
dritten Gebiete sich zeigen, das sich der demokratische Ge-
danke ebenso wie den Staat und die Wirtschaft zu erobern
sucht, auf dem Gebiete des Geistes. Denn hier, auf dem
Gebiet der Schule und der Erziehung, mahlen die Mühlen
am langsamsten, und die zeitliche Spannung zwischen Ein-
satz und Erfolg ist am größten, Darum sehen die auf diesem
Gebiete drohenden Gefahren nur noch die wenigsten. Aber
sie werden, je Später sie sich zeigen. und um so weniger
daher für ihre Abwehr geschieht, um so größere sein.

Denn auf dem geistigen Leben beruht zuletzt Wirt-
Schaft wie Staat, nur aus dem geistigen Leben kann
ihnen Antrieb und Erneuerung kommen. Wo werden
sie selbst hintreiben, wenn auch auf dem Gebiete des
Geistigen, wie es die notwendige Folge der heutigen
Schulpolitik sein muß, alle Selbsttätigkeit und jeder
höhere geistige Schwung erstickt ist?
        <pb n="55" />
        Sozialismus und Demokratie,
Von Dr. Paul Osthold, Düsseldorf.
Hinter der Forderung nach der Wirtschafts-
demokratie stehen verschiedene Arbeitergruppen und
politische Parteien. Auch in der Reichsverfassung ist sie
bekanntlich „verankert“. Den wichtigsten unter‘ den
Befürwortern der Wirtschaftsdemokratie stellt aber die
Sozialdemokratische Partei mit dem ihir eng
verbundenen Fünfmillionenlager der ‚ireien
Gewerkschaften dar. Sie zusammen bilden den
rechten Flügel des marxistischen Sozialismus. Auf dem lin-
ken stehen bekanntlich die Kommunisten, die aber jede Ge-
meinschaft mit dem Programm der Wirtschaftsdemokratie
ablehnen, es als ein Paktieren mit der Bourgeoisie verfemen
und daher in diesem Zusammenhang nicht in Betracht kom-
men. Andere sozialistische Gruppen von politisc her
Bedeutung gibt es in Deutschland nicht; wir sprechen
daher in den folgenden Zeilen von der Sozialdemokratie und
den freien Gewerkschaften als von dem Sozialismus
schlechthin.
Die Wirtschaftsdemokratie bedeutet die: Ueber-
tragung des demokratischen Gedankens aus dem
politischen Leben auf das wirtschaftliche.
Soweit das bewußt und in programmatischer Klarheit ge-
schieht, ist dieser Vorgang ganz jungen Datums: Wie
ist nun die Entwicklung in der Theorie und Politik des So-
zialismus gewesen, bis es bei ihm zur Aufnahme der For-
derung nach der Wirtschaftsdemokratie gekommen ist?

Die erste Voraussetzung für die Aufstellung des wirt-
schaftsdemokratischen Programms von seiten des Sozia-
lismus war die Klärung seines Verhältnisses
zum Staate. Denn der Sozialismus konnte einen zu-
nächst so rein staatspolitischen Gedanken wie den demo-
kratischen nicht aufnehmen und seinem Endziel, die Wirt-
schaft zussrobern, dienstbar machen, bevor er sich
nicht klar darüber war, wie er sich zum Staate als der
höchsten politischen Körperschaft eines Volkes stellen sollte,
Die endgültige Entscheidung hierüber ist, was immer wieder
vergessen wird, erst im Jahre 1914 mit Kriegsaus-
bruch gefallen, als die politische Notlage unseres Volkes
die Sozialdemokratie zwang, aus ihrer reinen und radikalen
Oppositionsstellung gegen den deutschen Reichsstaat heraus-
zutreten, und sich in die Front seiner Verteidiger einzu-
gliedern. Dieser Vorgang ist damals mit Recht als von
außerordentlichem historischen Gewicht empfunden worden,
denn er stellte in der Tat einen vollkommenen Wechsel in
der Haltung des Sozialismus, nicht nur zu dem deutschen
Reichsstaate von 1914, sondern zum Staatsgedan ken
schlechthin dar.

Die Sozialdemokratie war 1914 durch das Görlitzer
Parteiprogramm und durch ihre wirtschaftswissen-
schaftliche Tradition noch
49
        <pb n="56" />
        außerordentlich stark an die Person und Gedanken-
welt von Karl Marx gebunden.
Als reine und grundsätzliche Negationspartei hatte sie bis
zum Kriegsausbruch nirgendwo Berührung mit den prak-
tischen, politischen und. wirtschaftlichen Aufgaben der Zeit
gewonnen, und war daher — im Gegensatz zu den freien
Gewerkschaften — noch keinem, von der praktischen poli-
tischen Arbeit ausgehenden Druck auf Ueberprüfung ihres
:heoretischen Programms. ausgesetzt gewesen, Sie fußte
laher noch unmittelbar auf den Lehren ihres Propheten,
nachdem sie als psychologische Folge des Sozialisten-
zesetzes die staatsfreundlichen Bestandteile des Gothaer
Einigungsprogrammes, das Erbe Lassalles, 1891 abge-
stoßen hatte, Für Marx aber war der Staat nur ein
Exponent der Wirtschaft, der in der Geschichte, die sich
hm als eine ununterbrochene Kette von Klassenkämpfen
darstellt, immer nur Mittel der jeweils stärksten
Wirtschaitsklasse ist, die Ausbeutung des wirtschaftlich
Schwächeren zu sichern, In dem modernen Repräsentativ-
staat erblickte Marx das Instrument zur Ausbeu-
‚ung der Lohnarbeit durch das Kapital. „Die
moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuß, der die ge-
meinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisieklasse
verwaltet.“ Die Existenz dieses Klassenstaates war nach
seiner Lehre an den Gesellschaftszustand gebunden, der
sin Interesse an ihm als dem Schützer wirtschaftlicher Aus-
beutung hatte, nämlich an den Kapitalismus. Diesen
Zustand zu beseitigen sei das Proletariat berufen, das
die ungeheure Mehrzahl der Bevölkerung darstelle. Das
‚Kommunistische Manifest“ nennt daher die
sozialistische Arbeiterbewegung „die selbständige Bewegung
der ungeheueren Mehrzahl im. Interesse der ungeheueren
Mehrzahl‘, Sollte daher diese
zahlenmäßige Ueberlegenheit des Proletariats als
Dolitischer Faktor
ausgewertet werden, dann stellte sich die politische:
Demokratie als selbstverständliche For-
derung ein, die das Kommunistische Manifest denn auch

als den ersten Schritt in der Arbeiterrevolution zur Er-
hebung. des Proletariates zur herrschenden Klasse be-

zeichnet.
Am Staate selbst hatte das Proletariat nach Marx aber
nur ein mittelbares Interesse, insofern, als der Staat
in seinen Händen nur dazu dienen sollte, den Sozialismus
sinzuführen, jede Klassenherrschaft zu beseitigen und damit
auch die Grundlage für seine eigene Existenz zu vernichten.
An die Stelle der staatlichen Regelung sollte „die Asso-
ziation‘ treten, worunter Marx eine Vereinigung von
lokalen Wirtschaftsgemeinden verstand (Cunow). Es ist
bemerkenswert, daß die Sozialdemokratie über diesen Stand
der Erkenntnis bis zum Kriege nicht hinausgekommen war,
und daß die praktische Mitarbeit in der demokratischen Ein-
50
        <pb n="57" />
        richtung des Reichstages in ihrer Taktik gar keine Rolle
spielte. Staatsnegation blieb in ihrer Theorie nicht
weniger beherrschend als in der Praxis.
Der Staat war und blieb das Vollzugsorgan der
kapitalistischen Wirtschaitsordunung,
und so verweigerte man ihm grundsätzlich das. Budget,
bekämpfte man seine Wehr- und Sozialpolitik, erklärte man
seine Außenpolitik für imperialistisch und überflüssig und
hegie und pflegte man die alte „Katastrophentheorie‘‘. „Bis
die gewaltige Umwälzung der gesamten Ge-
sellschaftsordnung stattfindet, muß alles so bleiben,
wie es ist — so war die gegebene Einstellung“ (Naphtali).
Unter diesen Umständen schied natürlich eine schöpferische
Handhabung des demokratischen Gedankens aus der poli-
tischen Theorie und Praxis des Sozialismus aus.

Erst der‘ Krieg zwang, wie erwähnt, den Sozialismus
zur Ueberprüfung seiner bisherigen Haltung. Er spaltete
sich bekanntlich in drei Gruppen. Der rechte Flügel
vollzog unter Führung der schoh seit längerer Zeit refor-
mistisch eingestellten Gewerkschaften eine vollkommene
Neuorientierung zum Staatsgedanken wie auch zum Bis-
marckschen Reichsstaat. Als symptomatisch für diesen
Umschwung, der in einer unübersehbaren Literatur zu ver-
folgen ist, sei Renner mit seinem Buche „Marxismus.
Krieg und Internationale“ angeführt, der den
Staat nunmehr auffaßt als einen

Schutz der Arbeiterschalt zegen die Oekonomie,
die immer ausschließlicher der Kapitalistenklasse gehöre,
wohingegen der Staat immer vorwiegender dem Proletariat
diene. So muß denn auch das Proletariat Staatsbe-
wußtsein haben. „Sein Gefühl zum Staat ist das des
Meisters, der sein Werkzeug in fremden Händen sieht, in
Händen derer, die es gering achten und mißbrauchen.“
50 kehrt mit einem Male der Staat aus der Verbannung,
in die ihn der orthodoxe Marxismus geschickt hatte, zurück
und wurde die höchste Instanz für die Wünsche der Ar-
beiterklasse. „Der Arbeiter fordert: Der Staat soll den
Achtstundentag festsetzen; der Staat soll den Schaffenden
in der Werkstatt schützen; der Staat soll ihn gegen Krank-
heit und Unfall versichern; der Staat soll die Mütter
schützen, die Säuglinge in Obhut nehmen, die Kinder gesund
erhalten, die Jugend lehren; der Staat soll die Fortbildung
pflegen, die Wissenschaft und die Künste den Massen zu-
zänglich machen; der Staat soll den Ackerbau pflegen,
damit es den Massen an Nahrung nicht gebreche; der Staat
soll die Anarchie der Produktion bannen, die Krisen über-
winden usW. .
Der Staat soll!
Es ist der eine und einzige immer wiederkehrende Impe-
“ativ der proletarischen Politik, ihre Praxis!
Wer denn sonst als der Staat?“
A |
        <pb n="58" />
        So tritt uns hier deutlich jene geistige Haltung entgegen,
welche den Sozialismus in der ganzen Nachkriegszeit bis
zum heutigen Tage beherrscht. „Der Staat soll!“
Am 9. November 1918 begann denn für den Sozialismus
der ersehnte neue Abschnitt in der deutschen Geschichte,
der es ihm ‚ermöglichte, nicht nur vom Staate zu fordern,
sondern auch mit. Hilfe der Staatsgewalt diese Forderungen
lurchzusetzen. ;

Der Sozialismus verzichtete damals darauf, die so lange
Zeit in Aussicht genommene Diktatur des Prole-
tariates durchzuführen und die Verwirklichung seines
Programms mit Gewalt zu vollziehen. Naphtali urteilt
über einen derartigen Versuch wie folgt: „Jetzt braucht
man nicht ernsthaft darüber zu diskutieren, daß dies nur
sine Utopie und keine Lösung ‘des Problems ist, daß
jeder Versuch, eine solche Lösung durch-
zusetzen, eine furchtbare Vernichtung der
Produktivkräfte und in letzter Linie einen
sicheren Verlust für die Arbeiterschaft
bedeuten würde.“ Man begnügte sich daher unter
dem Druck der Verhältnisse, in der Weimarer Ver-
fassung die neuen grundsätzlichen Forderungen des
Sozialismus in verschiedenen Artikeln verankern zu lassen
und im übrigen mit der Einführung der radikalen De-
mokratie die staatsrechtliche, Grundlage zu schaffen,
auf der das Majoritätsprinzip methodisch und unter den
agitatorisch günstigsten Voraussetzungen in den Dienst der
sozialistischen Bestrebungen gestellt werden konnte.

Aber das war nur der erste Schritt. In dem Buche
Naphtalis heißt es: „Mit. der politischen Demokratie,
die die formale Vollberechtigung für das Prole-
tariat brachte, mußte auch die Grundeinstellung zu den
Problemen des proletarischen Freiheitskampfes eine wesent-
lich andere werden... ... Es ist möglich geworden, die
kapitalistische Despotie einzuschränken und ein gewisses
Maß der Freiheit auch in den wirtschaftlichen Be-
ziehungen durchzusetzen. Es muß also so viel wie
möglich schon jetzt geändert und durch-
zesetzt werden.“ Der demokratische Gedanke der
politischen Gleichberechtigung der Staats-
bürger wird somit erweitert zu dem Sozialistischen Ge-
danken der sozialen Gleichberechtigung der
„Wirtschaftsbürger‘“. Hatte daher der Durch-
bruch des demokratischen Prinzips im politischen Leben
dem Sozialismus alle wesentlichen staatlichen Positionen
zeöffnet, um sich diese dienstbar zu machen, so soll nun-
mehr“
die Wirtschaftsdemokratie dem Sozialismus alle
wesentlichen Positionen innerhalb des Wirtschaits-
organismus erschließen,
ım sich diese ebenfalls dienstbar zu machen. . Daher ist
auch das ganze Programm der Wirtschaftsdemokratie
zwei Hauptgesichtspunkten unterzuordnen, näm-
lich der Ausdehnung der öffentlichen Gewalt
592
        <pb n="59" />
        gegenüber der Privatwirtschaft in ‚rechtlicher und wirt-
schaftlicher Hinsicht sowie die. immer $ tärkere Ein-
fügung von Repräsenıativorganen der „Sozia-
len Parteien“ in die wirtschaftlichen und sozialpolitischen
Selbstverwaltungskörper, ja sogar, wie das Betriebsräte-
zesetz zeigt, in die privatwirtschaftlichen Unternehmungen.
Der Gedanke an „den großen Kladderadatsch“
ist damit endlich ausgeschifit. Staat und Demo-
kratie sind dem Sozialismus Mittel für eine
evolutionäre Gesellschaftsreform geworden.

Damit ist aber das Verhältnis zwischen Sozialismus und
Demokratie noch nicht erschöpft. Der demokratische Ge-
danke ist für den ‚Sozialismus keineswegs auS-
schließlich eine geistige und praktische
Uebergangsposition, sondern ein konst#tutiver Be-
standteil seines Staats- und Wirtschaftsaufbaues über-
haupt, den er ohne ganz besonderen Grund gar nicht mehr
zu verlassen gedenkt. Jahrzehntelang hat der Sozialismus
keine konkrete Antwort auf die Frage geben können, wie er
sich denn eigentlich den Aufbau seiner künftigen Gesell-
schaftsordnung dächte. Daß es ausgerechnet die Mittel der
Staatsherrschaft wurden, ‚die es ihm gestatteten, seiner
Politik einen konkreten Ausgangs- und Fußpunkt zu geben,
ist eine der Tücken der Weltgeschichte, mit denen diese
selbst den allwissenden Marxismus nicht verschont. Indem
nun der Sozialismus Staat und Wirtschaft sowie alle Ver-
bindungsstellen zwischen beiden der öffentlichen Demokratie
und damit der maßgebenden Mitbestimmung durch seine
Vertreter unterwirft, „die Gesellschaftskontrolle über die
individuelle Unternehmerwirtschaft“ (Vorwärts) - durch-
führt, schafft ‚er in ‘vorsichtiger und keineswegs
sehr schöpferischer Anlehnung an die Entwicklung
der privaten Wirtschaft den Verwaltungsorganis-
mus, dessen er sich künftig bedienen will.
Das heißt also,
in der Wirtschaftsdemokratie verwirklicht sich der
Sozialismus im iormalen Sinne:
zu seiner materiellen Verwirklichung gehört nach
Vollendung des wirtschaftsdemokratischen Aufbaues nur
noch die Enteignung der Besitzer an den
Produktionsmitteln, die „alte Expropriation der
Expropriateure“. Man kann daher die Gleichung auf-
stellen: die vollendete. Wirtschaftsdemokratie = Sozia-

üismus — Expropriation. &gt;
Damit ist aber.auch die Gefahr der Wirtschaftsdemo-
kratie klar herausgestellt. Es bedeutet unter diesen Um-
ständen nicht viel, wenn von seiten der neutralen. Gewerk-
schaitsrichtung betont wird, „daß es sich in der Demokra-
tisierung der Wirtschaft nicht um eine einfache Ueber-
zangserscheinung zu einem bestimmten Wirtschaftssystem,
etwa dem sozialistischen, handelt“ (Max Rößiger). Die
vollendete Wirtschaftsdemokratie führt, wie ersichtlich,
unsere Wirtschaft tatsächlich so hart an den Sozialismus
heran, daß nicht viel. mehr dazu gehört, um, wie es das
53
        <pb n="60" />
        Mitglied des. Bundesvorstandes vom All gemeinen
Deutschen Gewerkschaftsbund, Jaeckel,
auf dem Breslauer Gewerkschafts-Kongreß
m Jahre 1925 formulierte, „durch gesteigerte politische
und intellektuelle Macht der Arbeiterklasse die letzten
Fesseln zu sprengen“,

Gemeinwirtschaftliche Experimente in der
Vergangenheit.
Universitätsprofessor Dr. Preyaer, M. d. R.. Königsberg.

Die „Wirtschaftsdemnkratie“, wie sie in
Deutschland von den Gewerkschaften und der größten po-
litischen Partei propagiert wird, erscheint nicht als Selbst-
zweck, sondern wird bewußt nur ‚als Vorstufe zur
Schaffung des sozialistischen Staates betrachtet.
Um aber harmlose Gemüter nicht zu erschrecken, zieht
man häufig den farblosen Ausdruck „Gemeinwirtschaft“
vor. Obwohl man den täglich sich verstärkenden Miß-
erfolg des grandiosesten Experiments nach dieser Richtung:
des Versuchs des staats-sozialistischen Aufbaus der russi-
schen Volkswirtschaft, dauernd vor Augen hat, läßt ınan
von diesem Gedanken nicht los, Die Russen sind Sich ihrer
Mißerfolge durchaus bewußt; trotzdem versuchen sie mit
allen Kräften die „gemeinwirtschaftliche“ Tendenz zu ver-
stärken, In keinem Volke ist so wie bei ihnen die Neigung
vorhanden, durch nichts bewiesene theoretische Dogmen
bis zur äußersten Konsequenz in die Wirklichkeit umzu-
setzen, Srrichwörtlich „die Leine auslaufen zu lassen“, ohne
sich irgendwie um geschichtliche Erfahrungen zu kümmern.
Dabei liegen eine Reihe von Versuchen gemeinwirtschaft-
licher Art. bei den verschiedensten Völkern und zu den
verschiedensten Zeiten vor.

Es ist ungemein reizvoll, diese Experimente, die

ausnahmslos fehlgeschlagen
sind, zu studieren, schon aus dem Grunde, um aus ihnen
Lehren für die Gegenwart und Zukunft zu ziehen, obwohl
dekanntlich die Völker aus der Geschichte nichts lernen
wollen, Leider ist es in dem eng begrenzten Rahmen eines
Zeitungsartikels nicht möglich, diese Frage so zu vertiefen,
wie sie es nach ihrer Bedeutung verdiente. Immerhin kann
auch ein flüchtiger Ueberblick lehrreich sein, der sich nur
mit den Versuchen beschälftigen soll, gemeinwirtschaitliche
Lehren in die Praxis zu übertragen, die verschiedenen
Theorien dagegen nicht behandelt,

Während es in der klassischen Antike in Rom
zu überhaupt keinen Kundgebungen für eine Gemeinwirt-
schaft kam, was der eminent praktische nüchterne Sinn
des Römers und sein ausgeprägt privatwirtschaftlicher Er-
werbsgeist von vornherein unmöglich machten, finden wir
54
        <pb n="61" />
        in Hellas den Sozialismus in der Gedankenwelt Platos
eine große Rolle spielen. In wirkliche Erscheinung trat
er aber nur in Israel, und auch hier innerhalb eines be-
schränkten Personenkreises, nämlich bei dem Orden der
Essäer. Diese — soweit bekannt — älteste sozialistische
Erscheinung hängt mit dem Prinzip der Askese zusammen:
sie fordert
Verzicht auf irdischen Besitz,

Da ein solcher ‚aber im strengsten Sinne des Wortes un-
durchführbar ist, muß der Asket seinen Unterhalt entweder
durch Bettel erwerben oder den Verzicht auf das Privat-
aigentum beschränken: so Wirkt die Askese notwendiger-
weise gemeinschaftsbildend, damit dem einzelnen die phy-
sische Existenz durch einen Gemeinbesitz gesichert wird.
Aus Gründen extremen sittlichen Rigorismus führte so die
Askese zu kommunistischen Konsequenzen. Die Essäer
waren durchaus gesetzestreue Israeliten und bemühten
sich, ein besonders sittenreines Leben zu führen; sie wohn-
ten als Ackerbauer und Handwerker über das ganze Land
zerstreut; jeder ging seinem Berufe nach, erwarb für sich
aber nur das Notwendigste und gab alles andere für die
Genossen hin. Es herrscht also hier — und das ist der
zrundiegende Unterschied von allen modernen Be-
strebunzen —
nicht der Kommunismus der .Produktionsmittel,
sondern, genau wie in Platos Idealstaat, der des
Konsums,
wobei ferner diese Richtung sich auf einer tiefreligiösen,
:;ittenreinen Basis aufbaut, die dem modernen Kommunis-
Aus — siehe Rußland! — völlig fehlt. Dieser kommunisti-
sche Orden, das älteste gemeinwirtschaftliche Experiment,
nat über ein Jahrhundert bestanden und ist dann auf uns
unbekannte Weise zugrunde gegangen,

Das Urchristentum hat unmittelbar nichts mit
dem Sozialismus zu tun. Unter den Armen Judäas ent-
standen, pries es die Tugend, derer diese Klasse bedurite,
aämlich die werktätige Barmherzigkeit. Nur
ausnahmsweise ist damals von Anhängern der christlichen
Lehre, und zwar solchen, die das Prinzip der Askese auf
die Spitze trieben — im Ev. Lucas, in der Apostel-
geschichte — die Aufrichtung eines asketischen Kom-
munismus als Ideal hingestellt worden.

An diese Schriftstellen knüpfte der praktische christ-
liche Sozialismus des Mittelalters an. der natürlich
seinen Charakter durch die gesittige und wirtschaftliche
Signatur des Zeitalters erhielt. Er konnte unmöglich als
eine Gemeinwirtschaft der Produktion, also eine Vereini-
zung der Produzenten, auftreten, da man ausschließlich
selbständige. Kleinbetriebe vor sich sah, Aus denselben
Gründen wie in der Antike gab es nur den Kommunismus
des Konsums, zunächst als faszinierende Idee und dann
als Versuch praktischer Durchführung. Ueberall trug er

55
        <pb n="62" />
        ausgeprägt religiösen Charakter, da die ganze
Zeitperiode unter dem herrschenden Einfluß der christ-
lichen Gedankenwelt Stand; daher konnte er auch nicht,
wie in unseren Tagen, Selbstzweck sein, d, h. ein aus rein
wirtschaftlichen Zweckmäßigkeitsgründen abgeleitetes
Ideal, sondern war stets eine Konsequenz religiöser Lehr-
meinungen.

Als erste Vorläufer eines solchen christlich-asketischen
Kommunismus erschienen gewisse

häretische Sekten in Südirankreich und

Oberitalien,

so die „Katharer“, die die Materie für das Prinzip des
Bösen erklären, in der Mitte des 11. Jahrhunderts auf-
tauchen und erst im Albigenserkriege blutig ausgerottet
werden; ferner die „AFostoliker“ in der Lombardei
(auch Patarener genannt: patari — Lumpensammler),
die in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts das Leben
der Apostel erneuern wollten und wegen ihrer offenen Re-
vellion in förmlichen Kriegszügen bekämpft wurden, bis die
Bewegung mit der Niedermetzelung aller Patarener und
der Verbrennung ihres Führers Dolcino endet, Auch der
Orden der „böhmischen Brüder“, gegründet durch
Peter Chelcicky 1390, richtete sein Leben nach der heiligen
Schrift ein und bekannte sich. zu kommunistischen
Grundsätzen. Die stark verfolgten Ueberbleibsel eini-
ger Sekten vereinigten sich zu Anfang des 15. Jahrhunderts
mit den ‘kommunistischen Taboriten, die unter Ziska
sich militärisch organisierten und in den Hussitenkriegen
hre gemeinwirtschaftliche Organisation zu verteidigen und
zu verbreiten suchten.
1 Diese als Vorläufer zu betrachtenden Bewegungen,
ie
auf religiöser Basis eine Gemeinwirtschait des Konsums
einrichteten und durchführten, sind für die ganze Richtung
von geringerer Bedentung als die Durchsetzung kommu-
nistischer Ideen im Reformationszeitalter. Diese
ergriffen weite Gebiete des Deutschen Reiches, Die
Wiedertäufer erhoben in ihrem pantheistischen Spiri-
tualismus den Anspruch auf unmittelbare Inspiration durch
Gott und verwarfen Gesetze, Staat und Obrigkeit. Da das
Postulat der Askese als notwendizes Gebot hinzutrat.
nußte sich häufig der Kommunismus als Konsequenz er-
zeben. Besonders deutlich tritt dies bei Thomas Mün-
zer hervor, dem Führer der sozialrevolutionären Volks-
bewegung... Ueber deren Ziel hat sich Münzer selbst ge-
äußert: „. .'. ist unser Artikel gewest: omnia simul com-
nunia, d.h, alle Dinge sollen gemein sein und
sollen jedem nach Notdurft ausgeteilt werden nach Ge-
‚egenheit.“ Seine Bewegung wurde blutig niedergeschla-
zen, ebenso später, im Jahre 1535, der Aufstand der Wieder-
täufer in Münster, der vorübergehend zur Aufrichtung eines
neuen „Zion“ mit weitgehendem Gemeinei gentum
36
        <pb n="63" />
        ınd Vielweiberei geführt hatte. Mehr Erfolg hatten
die Wiedertäufer in Mähren, wo ‘sie in ihren Ge-
neinden, etwa seit 1540, ein tiefgreifendes,

auch die Produktion erfassendes gemeinwirtschaft-

liches System ;

aufrichteten. Ein großer Teil der Mitglieder ihrer 70 Ge-
neinden (je 400 bis 1000 Insassen) arbeitete unmittelbar
für die Gemeinschaft; was diese nicht brauchte. wurde an
Fremde verkauft. Alle Betriebe waren insofern soziali-
stisch organisiert, als sie gemäß den Anweisungen
zentraler Instanzen einander in die Hände arbeiten
mußten. Die benötigten Rohstoffe wurden, wenn yorhan-
den, aus den Gemeinden bezogen; wo Ankaut nötig war,
wurde er en gros für alle einheitlich besorgt Alles, was
an Geld einging, wurde an die Gemeinde, die „HMaus-
habe‘ abgeliefert, die dafür alle Brüder mit dem zum
Leben Notwendigen versah. Der „Wirt“ der Haushabe
xaufte aus der gemeinsamen Kasse alle Bedarisgegen-
stände, die man nicht selbst herstellen konnte, und teilte
dann „nach Notdurftanalleim Hause“ aus. Dies
sozialistisch-gemeinwirtschaftliche Gemeinwesen hielt sich
drei Menschenalter: es ging zugrunde durch die Folgen der
Schlacht am Weißen Berge.

Alle bisher geschilderten Versuche sind „zemeln-
wirtschaftlich“ hinsichtlich des Konsums; bei den
Wiedertäufern zeigen sich die ersten Bestrebungen, den
Kommunismus auch auf die Produktion auszudehnen, Alle
Versuche sind letzten Endes mißglückt.

Von größerem Interesse für die Jetztzeit, namentlich
im Hinblick auf die eingangs erwähnten Bestrebungen,
sind die späteren, auf Basis gemeinwirtschaftlicher Pro-
duktion angestellten Experimente, nämlich der Jesuiten-
staat Paraguay im 17. Jahrhundert und die zahl-
reichen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts in nord-
amerikanischen Gemeinden versuchten Grün-
dungen gemeinwirtschaftlicher Art, die neben religiösen
Ursachen den ideen Owens. Fouriers und Cabets
ihre Existenz verdankten.
Die Begründung des Jesuitenstaates in Paraguay,
besser gesagt, der jesuitischen Niederlassungen, fällt in das
Jahr 1610. Ende des 16. Jahrhunderts waren die Jesuiten
bereits in das Land gekommen, das’ die Spanier erobert
und zu einer Kolonie gemacht hatten. Nach langen Kämpfen
mit der spanischen Krone hatten sie es erreicht eine Art
selbständiger Herrschaft über die Indianer
zu errichten, die als rein agrarische Urbevölkerung in
Sippen über das ganze Land verteilt lebte. Bis zum Jahre
1768, dem ihrer Vertreibung, übten die Jesuiten ihre Herr-
On aus, die sich am Ende auf über 150000 Menschen
elie£,

Der Grundgedanke ist der einer Theokratie: Das
Land ist das „Eigentum Gottes“. Pfarrer und Vikar

57
        <pb n="64" />
        standen an der Spitze jeder einzelnen Mission, die, so-
weit es möglich war, autarkisch eingerichtet wurde. Jede
sinzelne Mission versorgte die zu ihr gehörenden Indianer
nit allen Notwendigkeiten des Lebens, während diese die
von ihnen gewonnenen Arbeitsprodukte abzulıefern hatten.
Unter den Indianern bestand eine gewisse Güterge-
meinschaft, eine Art kommunistischer Ordnung. Wohl-
stand kehrte bei ihnen nicht ein; alle Berichte sind sich
jarüber einig, daß sie über die Erimitivste Ver-
sorgung nicht herauskamen. Nach dem er-
zwungenen Abzug der Jesuiten zerfielen ihre Schöpfunzen
sehr schnell,

Die größte Anzahl gemeinwirtschaftlicher Experimente
ist in den Vereinigten Staaten im 19 Jahr-
hundert angestellt worden, Daß gerade dieses Land zum

Schauplatz für die Versuche der utopischen
Sozialisten

aller Nationen wurde, ‘hat mehrere Ursachen. Alle, die
zolche sozialen Versuche unternahmen, hofften, daß sich
ıhre Gründung zu einer vollkommenen Gesellschaft mit
höherer Zivilisation entwickeln würde. Dazu bedurften
sie großer Strecken billigen, Landes, entfernt von den
„verderblichen‘ Einflüssen des modernen Lebens: Amerika
hatte bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts Uebertluß
an solchem Lande. Zudem übte die politische und die
Gewissensfreiheit einen großen Reiz auf die in ihrer Heimat
meist verfolgten Pioniere einer neuen sozialen Ordnung
aus, Nach Hillquit, der den amerikanischen Soziaiis-
mus beschrieben hat, und dem die nachfolgenden Angaben
antnommen sind, haben im Laufe des letzten‘ Jahrhunderts
in den Vereinigten Staaten einige hundert solcher
Gemeinwesen. bestanden, und die Zahl derer, die an
den verschiedenen Versuchen teilnahmen. hat sich auf
Hunderttausende belaufen.

Es ist natürlich unmöglich, diese Experimente ausführ-
lich zu beschreiben; ihre Hauptgruppen seien nur kurz
angedeutet.

]l. Religiöse oder Sektierergemeinden. Bei
ihnen war in allen Fällen die freie Ausübung ihres be-
sonderen Bekenntnisses das Haurtziel. Der Kommunismus
spielte eine untergeordnete Rolle; vielfach war er ein Be-
standteil ihres Religionssystems, oft ein Mittel, um die
Reinheit der Sekte zu erhalten, Sie hatten meist keine
allgemeine Theorie einer sozialen Rekonstruktion, wollten
auch keine Propaganda treiben, sondern gründeten ‘ihre
Niederlassungen als Zufluchtsort für sich ‘selbst. Diese
Gemeinwirtschaften sind die frühesten: die älteste wurde
1776 gegründet; der Zahl nach sind sie die stärksten,

2. Die Owenschen Gemeinden. Sie wurden
entweder von Owen selbst, dem bekannten englischen
Großindustriellen und Sozialreformer, oder unter dem Ein-
fiuß seiner Agitation gegründet. Sie waren die ersten
38
        <pb n="65" />
        Gemeinden, die in Nordamerika zur Förderung der soziali-
stischen Theorie und als Propagandamittel eingerichtet
wurden. Die Versuche fallen in die Zeit von 1825 bis 1830.

3a. Die Gemeinden nach Fourier. Begründet
von amerikanischen Anhängern der Lehre Fouriers, be-
mühten sie sich, dem Ideal der in seinem System als
„Phalangen“ bezeichneten industriellen Gemeinden
nahezukommen, und die meisten von ihnen nannten sich
auch so. Diese Experimente dauerten von 1840 bis 1850;
sie waren das erste sozialistische System, das zu einer
großen Bewegung wurde,

4. Die ikarischen Gemeinden, Sie sind eine
Reihe von Versuchen, die aus einem Unternehmen des
Franzosen Cabet hervorgingen und, obwohl auf
amerikanischem Boden befindlich, fast ausschließlich auf
Franzosen beschränkt waren. Die Urgemeinde Ikaria
wurde 1848 gegründet; ihre zahlreichen Ableger. die aus
ständiger Spaltung hervorgingen, bestanden jahrzehntelang.
In den 50er Jahren entwickelte diese Bewegung vorüber-
gehend eine gewisse Kraft, war, aber nachher von mini
maler Bedeutung und fristete ein kümmerliches Dasein.

Die gemeinwirtschaftlichen Versuche in den Vereinigten
Staaten erstrecken sich also über einen langen Zeitraum;
sie liefern eine Fülle interessanten Materials, Am auf-
jälligsten ist das ungleiche Maß von Erfolg, den
die verschiedenen Grurpen erzielen. Die sektiererischen
ader .

relieiösen Gemeinden sind am erfolgreichsten gewesen,
sowohl hinsichtlich ihrer Lebensdauer als auch ihres ma-
teriellen Wohlstandes; die meisten von ihnen haben ein
halbes bis ein ganzes Jahrhundert bestanden; einige haben
ein großes Vermögen aufgehäuft, alle übrigen lebten in
verhältnismäßigem Wohlstand. Die Laufbahn der „nicht-
religiösen‘ war dagegen in der Regel kurz und voll
Mühsal. Die durchschnittliche Lebensdauer der Owen-
schen Gruppe betrug zwei Jahre; die der Phalangen
Foyriers, mit wenigen bemerkenswerten Ausnahmen, war
nicht länger; die ikarischen Gemeinden befanden sich
tast dauernd im Zustande der Auflösung. Fast alle lebten
Jazu in tiefster Armut.

Diese Ungleichheit ist durch verschiedene Theorien zu
arklären versucht worden. Man hat gemeint. daß die reli-
ziösen Gesellschaften an ihrer Sritze besonders starke und
anergische Führer gehabt haben, und daß dies den Erfolg
verbürge; andere sprachen die Ansicht aus, daß die Reli-
gion die erhaltende Kraft der Gemeinschaften und für den
Erfolg gemeinwirtschaftlicher Experimente unentbehrlich
sei. Beide «Erklärungen sind recht oberflächlich. Sehr
arfolgreiche religiöse Gemeinschaften
haben nie einen überragenden Führer ge-
habt: schreiende Mißerfolge traten. ein trotz der Führer-

59
        <pb n="66" />
        schaft eines Mannes von der Intelligenz Robert Owens;
die Phalangen Fouriers waren sehr kurzlebig obwohl sie
in. der Mehrzahl der Fälle tief religiös waren

Der wahre Grund ist ein anderer. Die religiösen Ge-
meinden wurden zur Befriedigung religiöser Bedürfnisse,
nicht für die Propaganda des Kommunismus, gegründet: die
Gemeinwirtschaft war nur ein sekundäres Moment;
sobald die materiellen Interessen es erforderten, wurde sie
öhne Gewissensbisse geopfert. Die religiösen Gemeinden
beschäftigten Lohnarbeitet. und hörten am Ende ihres Be
stehens auf, Gemeinwirtschaften zu sein: sie wurden Ge-
sellschaften, die Landwirtschaft und Gewerbe be-
trieben.

Der materielle Erfolg ist also nicht dem Kommu-

hismus, sondern umgekehrt dem ‚Abfall von. ihm

zu verdanken.
Die religiösen Gemeinden gaben also den Kommunismus
auf und wurden profitable, privatwirtschaftliche Uniter-
sehmungen. Die nichtreligiösen hielten bis zum letzten
Augenblick am gemeinwirtschaftlichen System fest, ihre
Lebensdauer ‚war ausnahmslos kurz und erfolglos.

Die amerikartischen Gemeinden sind daher als Expe-
rimente praktischer Gemeinwirtschaft sin
vollständiger Mißerfolg. Die Ursache des Miß-
uingens aller Versuche ist überall dieselbe:
Der völlig utopische Charakter der Grundidee,
auf der ihre Existenz sich aufbaute, Die Gründer gingen
von dem Gedanken aus, man könne eine Gesellschaft für
sich aufbauen, isoliert von der umgebenden Welt und ihren
verderblichen Einflüssen, eine Gesellschaft. in der man die
sozialen Beziehungen nach neuen. angemessenen Grund-
sätzen zu regeln in der Lage sei, Die Zeit der Robin-
sonaden ist aber vorbei, Die weltwirtschaftliche Ent-
wicklung hat eine gegenseitige Abhängigkeit der Menschen
und Volkswirtschaften geschaffen, von der niemand sich
auf die Dauer trennen kann.. Diese Unteilbarkeit des ge-
sellschaftlichen Organismus ist die Klippe, an der alle ge-
neinschaftlichen kommunistischen Experimente scheitern
mußten und auch — in Zukunft scheitern müssen, sei es
in naher oder ferner, Man kann unmöglich eine in jeder
Hinsicht sich selbst genügende gemeinwirtschaftliche Ge-
sellschaft schaffen; denn man ist zu beständigem Verkehr
mit der Außenwelt gezwungen und daher als Produzent
und als Konsument den Gesetzen der freien Konkurrenz
anterworfen. Diejenigen Gemeinden gediehen, die sich der
Umwelt anpaßten; alle die gingen unter, die dem uto-
pischen Ideal treu blieben.

So zeigt der flüchtige Blick über die Jahrhunderte, daß

ausnahmslos alle gemeinwirtschaftlichen Experimente
mißlungen
        <pb n="67" />
        sind. Daraus darf man, wenigstens für absehbare Zukunft,
den Schluß ziehen, daß es mit ähnlichen Versuchen ähnlich
ausgehen wird, Das lebende Beispiel Rußlands auf der
denkbar größten Basis zeigt die Unmöglichkeit der Durch-
führung. Daher bleibt zum Schluß nur die Hoffnung auszu-
sprechen, daß unserm Vaterlande das mit verzweifelter
Anstrengung und größter Mühe an der Wiederherstellung
seiner Volkswirtschaft arbeitet, alle gemeinwirtschaftlichen
Experimente; die vielleicht unter dem Deckmantel der
„Wirtschaftsdemokratie‘“ sich im stillen vorbereiten, erspart
bleiben mögen.

Wirtschaitsdemokratie und Kartelle.
Von Universitätsprofessor Dr. Robert Liefmann.

Wirtschaftsdemokratie, das neueste Schlag-
wort der auf dem Boden des Sozialismus stehenden Ar-
beiterschaft, bedeutet nach dem maßgebenden literari-
schen Dokument dieser Richtung: Wirtschaftsde-
mokratie, ihr Wesen, Zweck und Ziel,
herausgegeben im Auftrag des Allgemeinen deutschen Ge-
werkschaitsbundes von Fritz Naphtali (S. 15), „Die Be-
seitigung jeder Herrschaft und die Um-
wandlung der leitenden Organe der Wirt-
schaft aus Organen der kapitalistischen
Interessen in solche der Allgemeinheit.“
Ist diese Anwendung der Dolitischen Begriffsdemokratie
auf das Wirtschaftsleben zweckmäßig? ’ Das kann man
mit guten Gründen bestreiten. Zunächst ist unklar,
was in dieser Definition eigentlich Herrschaft be-
deutet. Herrscht nur der Unternehmer über die Arbeiter,
herrscht nicht auch der Gewerkverein ‚über den Arbeiter,
der. Unternehmerverband über den Unternehmer, und be-
deutet. wenn ein Gewerkverein eine Unternehmung boy-
kottiert oder eine Arbeitseinstellung beschließt, dies nicht
auch eine Herrschaft des Gewerkvereins über die Unter-
nehmung? Glaubt der Sozialismus. daß, es überhaupt
irgendeine gesellschaftliche Wirtschaftsiorm ohne eine
Herrschaft“ in diesem allgemeinen und ailein nicht
von vornherein mit Werturteilen uhd Tendenzen be-
schwerten Sinne! gebe?

Aber man kann weiter fragen: Gibt es denn überhaupt
eine Demokratie ohne Herrschatt? Ist nicht dia? Vor-
stellung einer Demokratie ohne Herrschaft schon auf
staatsrechtlichem und politischem Gebiet eine Utopie? Ist
nicht eine Regierung der Masse durch die
u eine Herrschaft aller unmöglich
un

die sogenannte Demokratie in Wahrheit nichts
anderes als die Herrschaft derjenigen, die der
5
        <pb n="68" />
        größten Zahl von Menschen einzureden verstehen,

daß sie ihre Interessen vertreten?

Wie dem auch in der Politik sein mag, in. der Wirt-
Schaft kann noch viel weniger als beim Staate von Ge -
samtinteressen die Rede sein. Zwar führen Gesetz-
zeber und Politiker, und leider auch noch in größtem Maße
wissenschaltliche Nationalökonomen, immer wieder die
„Interessen der Gesamtwirtschaft, der Allgemeinheit oder
des Gemeinwohls“ im Munde. Aber das ist nur eine
Phrase. In Wahrheit gibt es im Wirtschaftsleben nur
Interessen größerer oder kleinerer Grup-
Den, und von einem allgemeinen wirtschaftlichen
Interesse kann man höchstens insofern sprechen. als alle
Menschen ein Interesse an möglichst rationeller
Organisation des ganzen Wirtschaftslebens haben.
Und im letzten Grunde dreht sich auch nur darum der
Streit, der mit den Schlagworten Kaoitalismus und
Sozialismus bezeichnet wird. Der Sozialismus
glaubt, daß eine von oben herab organisierte Wirtschaft
— Wirtschaftssubiekt könnte dann heute nur der Staat
sein —, also

eine staatliche Verwaltungswirtschait

rationeller sei als die heutige. In Wirklichkeit hoffen
die Sozialisten nur, daß der Staat den Arbeitern mehr
geben werde, Die Anhänger der kapitalistischen Wirt-
schaftsordnung sehen die Vorzüge einer allgemein staat-
lichen _Wirtschaftsregelung nicht als erwiesen an. und was
die‘ Sozialisten bisher an Verteilungsgrund-
sätzen dafür produziert haben, ist so dürftig. daß
selbst verantwortungsbewußte Anhänger im Sozialismus
nichts anderes als ein noch höchst unklares künf-
tiges Ideal erblicken. So hoffen auch die Verfasser
der „Wirtschaftsdemokratie“. sofern sie mehr
sein wollen als nur Vertreter der Arbeiterinteressen, daß ihre
Vorschläge die Entwicklung zur sozialistischen Wirtschaft
Fördern werden. Aber über der Zunkunft darf kein
Wirtschaftspolitiker die Gegenwart vergessen, und niemand
wird bestreiten, daß es gerade in Deutschland die
dringendste Aufgabe ist. unser heuvutiges Wirtschafts-
‚eben möglichst rationell zu gestalten.

Die Verfasser der „Wirtschaftsdemokratie“ sprechen in
der üblichen Weise viel von‘ den „Interessen der
Allgemeinheit“ und kennen nur einen Gegensatz
zu diesem Begriff, das sind die „kapitalistischen
Interessen“, Es ist nun klar, daß die

sichtkapitalistischen Interessen mit denen der

Allzemeinheit keineswegs identisch

sind, Nicht kapitalistisch sind im wesentlichen nur die
Interessen der Arbeiter im weiteren Sinne, also einer zwar
zroßen Bevölkerungsschicht, aber keineswegs der Maiori-
tät, so daß auch mit der politischen Demokratie,
wie die Sozialisten jetzt gelernt haben — Marx wußte es
aoch nicht — nicht sehr viel für sie gewonnen ist.
9
        <pb n="69" />
        U
Wenn man überhaupt den politischen Begriff Demo-
zratie auf das Gebiet des Wirtschaftiichen anwenden will,
kann man wohl die
Kartelle als demokratische Organisation
bezeichnen, etwa in dem Sinne, wie dies auch von unserem
Aktienrecht geschieht. Demokratie bedeutet dann,
laß niemand ausgeschlossen ist, daß auch die
Kleineren und Schwächeren die Möglichkeit haben, ihre
interessen zu vertreten. Und das ist bei den Kartellen
der Fall.

Aber die Kartelle sind ja überhaupt nicht in dem Sinne
„kapitalistische“ Organisationen, daß das Kapital
sich in ihnen wirksam erweist. Sie sind im Gegensatz zu
den finanziellen Zusammenschlüssen der Trusts und
Konzerne Organisationen auf rein vertragsmäßi-
zer Grundlage. ‚Sie können daher auch von
Ahichtkapitalistischen Wirtschaftsper-
zonen geschlossen werden, und die Vereinbarungen
der Kleingewerbetreibenden und Kleinhändler.
aber auch die der Arbeiter und liberalen Bernfe
sind ihrem Wesen nach von den Kartellen
nicht verschieden: Richtig ist nur, daß sie, bekannt-
ich wegen des Kapitalrisikos, in der mit viel Kapital ar-
zeitenden Großindustrie die größte Bedeutung er-
'angt haben. Aber sie als „kapitalistisch‘“ zu be-
zeichnen und den in ihnen herrschenden „Wirt-
schaftsgeist“ als völlig verschieden von den ÖOrgani-
sationen der Arbeiter hinzustellen, ist Tendenz,

Die „Demokratisierung“ der Kartelle und ver-
wandter Organisationen ist in dem Buche über Wirt-
schaftsdemokratie Gegenstand des ersten Abschnittes, der
den Titel führt: „Von der freien Konkurrenz
zum organisierten Kapitalismus“ und in dem
auf die Tendenz zu: Monopolbildungen hingewiesen wird.
Da ist es num sehr bezeichnend daß mit keinem Worte
davon die Rede ist daß

die Arbeiterschaft ia g2»nau den gleichen Weg
beschritten

hat. Auch sie ist immer mehr von der freien Konkurrenz
zu monopolistischen Organisationen, vom isolierten Ar-
beiter zum festgeschlossenen Gewerkverein
gelangt. Es ist also ganz unwissenschaftlich. wenn genau
die gleiche Entwicklung bei den Arbeitern völlig ignoriert
wird, Das ist nur möglich, weil hier eine Auffassung zur
praktischen Anwendung gelangt. die auch in der bürger-
lichen Nationalökonomie heute noch eine große Rolle spielt
und deren markantester Vertreter W. Sombart ist,
die aber, wie‘ ich mehrfach betont ‚habe (Das Gelder-
tragsstreben als Organisationsprinzip
des Tauschverkehrs, Zeitschrift für Nationalöko-
nomie, Jahrgang 1, Heft 1, sowie mein kürzlich im „Glück

63
        <pb n="70" />
        auf‘, Juliheft, erschienener Essener Vortrag), nicht scharf
genug bekämpft werden kann. Es ist die Auffassung, als
ob die Arbeiter, Bauern und Handwerker ein ganz anderes
„Wirtschaftssystem‘“ verkörpern und einen ganz anderen
‚Wirtschaftsgeist‘“ vertreten als die „Kapitali-
sten“. Mit dem von Max Weber zu ganz anderen.
rein historischen Zwecken aufgebrachten

Schlagwort vom „kapitalistischen Geist“

wird heute weit über die Kreise des Sozialismus

hinaus der größte Mißbrauch
getrieben. Daß die Arbeiter und alle diejenigen, die bei
Ihren Leistungen für den Tauschverkehr kein Kapital ver-
wenden, doch.durchaus von demselben Wirt-
Schaftsgeist beseelt sind, nämlich einen möglichst
hohen Geldertrag für ihre Leistungen zu erzielen,
wird verschwiegen

Von einem großen Teil der heutigen Nationalökonomen
wird völlig übersehen, daß die ganze Organisation des
Tauschverkehrs doch auf einem einheitlichen Prin-
zip beruht. Man darf sich‘ also nicht wundern, ‘daß das
Schlagwort vom „kapitalistischen Wirt-
schaftsgeist“, der von dem der Arbeiter völlig ver-
schieden sein soll, von den Sozialisten und so auch von
der „Wirtschaftsdemokratie‘“ in ihrem ‘Sinne ausgenutzt
wurde. Nach dieser Auffassung (S. 34) „soll es die Auf-
gabe der Vertreter der Aıbeitnehmerschaft sein, ent-
gegen dem kapitalistischen Geist die Ge-
sichtspunkte der Interessen der Gesamt-
wirtschaft in der Geschäftsführung zum
Ausdruck zu bringen“.” Aber daß es dem demo-
kratischen Gedanken entspräche. dann auch

eine Vertretung der Unternehmer in die Gewerk-
vereine,
die reinen Arbeiterorganisationen, zu entsenden, davon
liest man nichts. Da hört die angebliche „Demokratie“
auf einmal auf.

Nun habe ich schon, bevor ich jene Schrift kannte und
Ohne Beziehung auf alle solche‘ Schlagworte, die Meinung
ausgesprochen (Zur Reform des Kartellrechts.
„Magazin der Wirtschaft“ vom 14. März 1929), daß es
durchaus diskutabel wäre, eine Vertretung der Ar-
beiterschaft in den Kartellen gesetzlich
festzulegen, wenn aus paritätischen Grün-
den das gleiche für eine Vertretung der
Unternehmer in den Gewerkvereinen ge-
schieht. Es ist nicht anzunehmen, daß man sich dadurch
gegenseitig schaden würde. Ja. 1uch eine einseiljge
Arbeitervertretung in den Kartellen würde diesen kaum
schaden, wobei selbstverständlich vorausgesetzt ist. daß
die Arbeitervertreter evtl. dieselbe Pflicht zur Ge-
heimhaltung haben wie andere Mitglieder. Die Ar-
beiter werden sich dort davon überzeugen, daß
54
        <pb n="71" />
        die Unternehmer in den Kartellen nichts anderes tun
wie sie selbst ‚in den Gewerkschaften,
and wenn sie dadurch etwas mehr Verständnis für die
Einheitlichkeit der heutigen Wirt-
schaftsordnung und ihre allgemeinen Grundlagen
Gate, könnte das für den sozialen Frieden nur förder-
ich sein

Aber freilich, wenn die „Wirtschaftsdemokratie“ glaubt.
Jaß die Arbeitervertreter in den Kartellen die Interessen
der Gesamtwirtschaft zum Ausdruck bringen wer-
den, so zeigt schon die bisherige Erfahrung, daß das nicht
zutrifft. Wır haben ia schon seit 1910 bzw. 1919 die Ver-
treter der Arbeiterschaft in den Zwangskart ellen
der Kali- und Kohlenindustrie, Prof. Adolf
Weber bringt aber in seiner ausgezeichneten Schrift:
Fnde des Kapitalismus (S. 81) einige Aeußerungen
von Sozialisten selbst, daß man nicht erwarten dürfe, die
Arbeitervertreter würden in den Gemeinwirtschaftskörpern
immer. das Allgemeininteresse vertreten. Dabei bleibt
noch offen, ob, selbst wenn sie glauben, es zu vertreten.
tatsächlich die Meinung der Volksmehrheit mit ihnen über-
einstimmt.

Jedenfalls ist es nicht richtig, wenn die Verfasser von
„Wirtschaftsdemokratie“ die Vertreter
der Arbeiterschaft im Reichskohlen- und
Kalirat one weiteres als Vertreter des
Verbrauches hinstellen. und $. 50 geben sie dann auch
selbst zu, „daß für die Vertreter der fachlichen Arbeiter-
schaft aus der Verkoppelung zwischen Preis-
und ‘'Lohnifrage sich ernste Probleme er-
geben“. Sie fordern deshalb „eine Verstärkung des Ein-
usses von Arbeitervertretern, die nicht unmittel-
bar an den Lohniorderungen der betreffenden Industrie
beteiligt sind, natürlich bei gleichzeitiger Aufrechterhal-
:ung der Beteiligung der fachlichen Kräfte“,

Aber wir wollen sie doch nicht aufrechterhalten die

ıunbegründete Auffassung, als ob die Arbeiter über-
haupt die zeyebenen Vertreter der Verbraucher
seien, und erst recht der „Gesamtwirtschaft“
Wenn man schon glaubt, Vertreter der Gesamtwirtschaft
der des Gemeinwohles in den Kartellen nötig zu haben.
dann sind sicherlich volkswirtschaftlich' gut ausgebildete
Beamte besser als alle Vertreter von Interessengruppen.
Die Empfehlung der Arbeiter dafür hat jedenfalls mit
Demokratie sehr wenig zu tun.

NT
Wirtschaftsdemokratie in dem Sinne, wie die
Verfasser jenes Buches sie verstehen. ist — das erkennen
sie selbst sehr wohl — nur durch den Staat
möglich. Und zwar nur in einem Staate, der aus-
15
        <pb n="72" />
        schließlich die Interessen derer vertritt, die sie mit denen
ler Allgemeinheit identifizieren.
Wirtschaftsdemokratie ist also nur ein neues
Schlazwort für sozialistische Wirtschaitsordnung,
und zwar nach der in jenem Buche vertretenen Meinung
der typische deutsche Staatssozialismus, wenn
auch die Definition einen Gilden- oder Genossen-
Sschaftssozialismus mit umfaßt.
Aber ebensowenig wie etwa die „Sozialisierung“
der Eisenbahnen oder des Bergbaues, d. h. ihre Ueber-
Hührung in Staatsbesitz und -betrieb, eine neue Wirtschafts-
drdnung bedeutet, also keine wirkliche Sozialisierung ist,
ebensowenig ist die staatliche Regelung der Kartelle und
anderer Monopolorganisationem eine neue Wirtschaftsord-
nung. Eine solche erfordert ein neues Organisa-
tionsprinzip der gesellschafılichen Bedarfsver-
sorgung, neue Verteilungsgrundsätze, und
davon ‚ist auch in der .‚Wirtschaftsdemokratie“ nicht
lie Rede.

Daß die Kartelle als monopolistische Organisationen
unter Umständen über das ganze Staatsgebiet und darüber
hinaus wirksam werden können. und daß daher hier ein
staatliches Eingreifen besonders nahe liegt. ist sicher. Aber
Jedeutet das die Ausbreitung eines „demokratischer
Prinzips‘“ in der Wirtschaft? M. E,. ebensowenig, wie
die Zollpolitik oder die Steuerpolitik, die ein
Gewerbe fördert. ein anderes hemmt, als ein demokrati-
sches Prinzip betrachtet werden‘ darf. Und auch die
Delegierung von Arbeitervertretern oder öffentlichen Be-
amten in die Kartelle würde nichts Demokrati-
sches an sich haben. Denn öffentliche Beamte noch viel
mehr ’als Arbeiteryertreter würden zwar die Aufgabe
aaben, die „Interessen der Allgemeinheit” in
diesen Organisationen zu wahren, aber sie würden bald
ebenso merken wie die Vertreter der öffentlichen Inter-
essen im Reichskali- oder -kohlenrat oder die Mitglieder
des Kartelf!gerichts. daß es sich bei den angeblichen
„Interessen der Gesamtwirtschatt oder des Gemeinwohls‘
doch nur darum handelt. die Interessen verschie-
dener Wirtschaftsgruppen gegenein-
ander abzuwägen. Aus diesem Grunde ist ja auch
$ 4 KV. noch kaum angewendet worden.

Mit anderen Worten: Immer wieder muß ich betonen,
daß mit noch‘ soviel Organisationen, Komis-
sionen und Räten. ja auch durch Ueberführung
einzelner ganzer Wirtschaftszweige in öffentlichen Be-
sitz und Betrieb die Organisation unseres Wirtschafts-
jebens zar nicht geändert wird. Immer bleiht
der durch das Selbstinteresse, das Individuelle Er-
tragsstreben geleitete Tauschverkehr die
Grundlage unserer Wirtschaftsordnung,
        <pb n="73" />
        ınd daß sich dabei die Vertreter gleicher wirtschaftlicher
Interessen zum Kampfe gegen andere zusammenschließen,
macht keinen Unterschied und ist auch. wie gesagt, keines-
wegs eine .„kapitalistische“ Eigentümlichkeit. Wohl
aber erleichtern solche Organisationen
staatliches Eingreifen das aber auch so lange
keine neue Wirtschaftsordnung bedeutet. als es nicht zu
neuen Verteilungsgrundsätzen führt. Wirt-
schaftsdemokratie ist daher nichts anderes als der Versuch.
nit dem auch von anderen wirtschaftlichen Gruppen be-
liebten Schlagwort „Vertretung der Interessen der All-
gemeinheit“ einen größeren Einfluß der Ar
beiterkiasse im Wirtschaftsleben durch-
zusetzen. ohne dessen Grundlagen zu verändern,

Wenn das immer deutlich ausgesprochen wäre, könnte
man sich mit diesem Ziel der „Wirtschaftsdemo-
kratie‘“ abfinden. Aber am Schlusse betonen die Ver-
jasser. daß ihnen
die ganze sogenannte Wirtschaitsdemokratie doch
aur als ein Mittel zur Erreichung des so-
zialistischen Endziels
zilt. Solche höchst unklaren Zukunftsziele dürfen aber
aicht die heutige Wirtschaftspolitik bestimmen. Eine Wirt-
schaftspolitik, die irgendwelche Maßregeln deshalb emp-
Hehlt, weil in ihnen vielleicht Ansätze zum Sozialismus
anthalten seien. sie dem sozialistischen Ideal näher bringen
könnten, ist sehr bedenklich und kann auch für die
Arbeiter sehr üble Folgen zeitigen.

Ich fasse zusammen: Es ist an sich nichts dagegen ein-
zuwenden. auch Arbeitervertreter an allerlei
Unternehmerorganisationen zu beteiligen. Nur soll man
nicht sich und anderen einreden, daß diese die Interessen
der Allgemeinheit vertreten. oder gar überhaupt Ar-
beiterinteresse und Allgemeininteresse
für identisch und als Gegensatz .zum „kapitali-
stischen Interessse“ erklären, Und wenn man. wie
es in „Wirtschaftsdemokratie‘“ am Schlusse offen ausgespro-
chen wird, alle diese sogenannte Demokratie in der Wirt-
schaft nur zu dem Zweck und in der Hoffnung fordert. den
Sozialismus zu verwirklichen. dann ist: es sehr be-
greiflich, daß dieienigen. die darin kein Ideal sehen und die
Unklarheiten seiner Ziele erkennen, auch solchen Maßregeln.
die an sich geeignet wären dem sozialen Frieden zu die-
nen, wegen der „Wirtschaftsgesinnqung“, die da-
hinter steckt, mit MiBtrauen begegnen.
        <pb n="74" />
        10 Jahre Kohlenwirtschaftsgesetz.
Von Geheimrat G. Brecht, Köln.
Zur Betrachtung der wirtschaftsdemokratischen Be-
strebungen. in Deutschland gehört auch das Beispiel der geE-
setzlichen Organisation seiner Kohlenwirtschaft. Das
Kohlenwirtschaftsgesetz (KWG, vom 23. März 1919, Aus-
führungsbestimmungen vom 21. August 1919) ist seit einem
Jahrzehnt in Geltung Will man die Entwicklung der deut-
schen Kohlenwirtschaft in dieser Zeit objektiv beurteilen,
darf man nicht in den Fehler. verfallen, all ihr Weh und Ach
aus diesem Gesetz erklären zu wollen. Man muß sich ins-
besondere bei der Kritik der gegenwärtigen kohlenwirt-
schaftlichen Organisation von der Vorstellung ‚frei machen,
als sei diese Regelung lediglich ein Produkt der No-
vember-Revolution und ohne diese würde freie Wirtschaft
bestehen.

Die kohlenwirtschaftliche Gesetzgebung des Jahres 1919
fand u. a. bereits vor: |

1. ein seit Jahrzehnten lebendiges und stetig wachsendes
Bestreben der Regierungen und der Oeffentlichkeit nach
wirksamer Einflußnahme auf den Kohlenberg-
bau, insbesondere nach staatlicher Beein-
flussung der Preise. Die bergbautreibenden Länder,
an ihrer Spitze Preußen im Ruhrrevier, suchten im Zuge
der damaligen staatskapitalistischen Richtung ihren staat-
lichen Bergwerksbesitz energisch auszudehnen, um ihren
Einfluß zu steigern. Die starke Stellung des Rheinisch-
Westfälischen Kohlensyndikats im Wirt-
schaftsleben löste um die Jahrhundertwende bekanntlich
nicht nur in sozialdemokratischen, sondern auch in agrar-
konservativen und anderen Kreisen den Ruf nach Ver-
staatlichung aus.
obwohl die Politik dieses Syndikats unter Kirdorfs
Leitung auch von Gegnern als im allgemeinen maß-
voll anerkannt werden mußte
und sich bei der Kartell-Enau@te 1903/04 befriedigend recht-
fertigen konnte. .
; 2. die Möglichkeit der gesetzlichen Zwangssyndizierung
auf Grund der Bundesratsverordnungen vom Juli/August
1915:
3. die. während des Krieges eingeführte behörd-
liche Festsetzung derKohlenpreise durch den
preußischen Handelsminister.

Als allgemeine Entwicklungsfaktoren kamen hirzu: der
große Kohlenmangel der Kriegs- und Nachkriegs-
zeit, der in Verbindung mit der beginnenden Inflation eine
besondere Seite des öffentlichen Interesses beim Bergbau in
den Vordergrund brachte: „Schutz des Ver-
brauchers“; ferner das starke Anwachsen der ge-
nossenschaftlichen Bestrebungen, Einen
akuten Antrieb gaben dann’ allerdings — womit sich der
68
        <pb n="75" />
        Finfiluß der politischen Umwälzung aber auch im wesent-
lichen erschöpft — die Sozialisierungstendenzen.
die nach der Lehre von Marx auf Ueberführung des Eigen-
tums an den Produktionsmitteln in die (jemeinwirtschaft ge-
richtet waren. Man sieht die Sachlage hiernach im ganzen
richtiger, wenn man das KWG, — für das die Vorarbeiten
übrigens bereits im Frühjahr 1918 aufgenommen wurden -—
mehr als evolutionäre wie als revolutionäre
Erscheinung betrachtet; mit andern Worten: wenn man bei
der Kritik der kohlenwirtschaiftlichen Regelung . nicht von
der Vorstellung einer freien Wirtschaft als Gegenbild aus-
geht.
Es ist von. bleibender Bedeutung, daß seinerzeit beim
KWG. nach langen Meinungskämpfen der Politiker und
Wirtschaiftler aus allen Lagern
die ungeheure Gefahr des Experimentes vermieden
wurde, inmitten der privatwirtschaftlichen ‚Umwelt
eine „Vollsozialisierung‘‘ vorzunehmen,
d. bh. die Enteignung und Uebernahme der Bergwerks-
betriebe in die öffentliche Hand durchzuführen. Mit der ge-
meinwirtschaftlichen Regelung ist man bekanntlich nicht direkt
in die Betriebe der Werke, sondern in den Vertrie bihrer
Erzeugnisse hineingegangen. Auch eine andere Ge-
fahr wurde großenteils vermieden, die unter dem Eindruck
der Kohlennot und der durch die Kriegszeit geförderten all-
gemeinen Einstellung‘ der Bevölkerung auf die Gedanken
der „Güterverteilung‘“ und der „Bedarf{is-
deckung“ sehr nahe lag: Ausschaltung ‚des
ireien Handels durch Einfügung von Koöhlenhandelsge-
sellschaften in die gesetzliche Organisation, wie es noch im
ersten Entwurf des Gesetzes geplant War. Der Handel ist
nur durch Festlegung öffentlicher Preise, einheitliche Preis-
grundlagen und dergleichen stärker gebunden worden.
Endlich hat das Kohlenwirtschaftsgesetz die Mitwirkung der
Arbeiter, Verbraucher und Händler auf die oberen Stufen der
Organisation beschränkt, um die kohlenwirtschaft-
lichen Fragen dort, losgelöst von örtlichen Sonderinteressen
und betrieblichen Streitigkeiten. auf höherem Niveau
behandeln zu können.

Der Grundgedanke des KWG. war bekanntlich, gemein-
wirtschaftliche Ziele mit privatwirtschaftlichen Mitteln zu
erreichen, und zwar auf dem Boden der wirtschaftlichen
Selbstverwaltung der beteiligten Kreise (Unternehmer, Ar-
beiter, Verbraucher, Händler usw.), also eine Art gemein-
wirtschaftlich beeinflußter, im übrigen aber durchaus privat-
wirtschaftlicher „Planwirtschaft“ zu treiben, Wie eingangs
gezeigt, gibt es in Deutschland bei realpolitischer Betrach-
tung keine Alternatıve zwischen öffentlich beeinflußter und
ireier Kohlenwirtschaft, sondern nur zwischen verschiedenen
Arten und Graden der öffentlichen Beeinflussung. Gewiß
kann man über deren Zweckmäßigkeit im einzelnen sehr
verschiedener Meinung Sein. Mir erscheint jedenfalls, wie
ich auch beim Kongreß der Internationalen Handelskammer
in Amsterdam ausgeführt habe, das amerikanische System,

69
        <pb n="76" />
        das Öffentliche Interesse in Wirtschaftszweigen mit be-
schränkten Wettbewerbsverhältnissen notfalls durch Auf-
sicht wahrzunehmen, grundsätzlich besser als die bei uns
verbreitete Tendenz, diesem Ziel durch Ausdehnung der
eigenen wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand
zustreben zu wollen.

Eine andere Frage ist, was von den mit dem KWG.
angestrebien Zielen erreicht und was nicht erreicht
ist. — Erreicht ist, ganz allgemein gesprochen, die Mög-
lichkeit regelmäßiger, vielfach aufklärend und beruhigend
wirkender Aussprache zwischen den Beteiligten und damit
ler Ansatz zu einer Art von Gemeinschaftsgeist,
der wirtschaftlich und ‚psychologisch wertvoll ist, ‚weil as
zegenseitige Verständnis unter den Parteien dadurch er-
leichtert wird. Erreicht ist zugleich, daß jetzt in den oberen
Organen der Kohlenwirtschaft und in ihren Geschäfts-
führungen eine Gruppe nicht einseitig interessierter kohlen-
wirtschaftlicher Sachverständigen zur Verfügung steht, die
auch bei der Regelung von Streitigkeiten innerhalb der
ainzelnen Syndikate, zwischen den Syndikaten, zwischen
Syndikat und Handel und zwischen diesen und den
Genossenschaften mehrfach erfolgreich mitwirken konnten.
Erreicht sind ferner gewisse Regelungen zur Vermeidung
unwirtschaftlichen Wettbewerbs, unwirtschaftlicher Trans-
porte und dergl., sowie — durch die technischen Aus-
schüsse des Reichskohlenrats — eine Verbreitung
des Verständnisses für technisch-wirt-
Schaftliche, insbesondere energiewirt-
schaftliche Fragen. Endlich ist neben der Oeffent-
lichkeit der Kohlenpreise ihre Niedrighaltung und Stetigkeit
srreicht; wie weit das wirklich‘ ein volkswirtschaiftlicher
Vorteil ist. sei noch unten behandelt. ;

Was ist nicht erreicht?
Die wirtschaftliche Selbstverwaltung
der beteiligten Kreise. — Sie wurde auf dem
wichtigsten Gebiete, nämlich in der Preispolitik, problema-
tisch, als die Vorstellung sich verbreitete, man könne
innerhalb oder neben der Wirtschaftspolitik eine nahezu
autonome Sozialpolitik betreiben; sie wurde ganz
Nusorisch, als in der Praxis der Schlichtungsverfahren die
staatliche Zwangsfestsetzung der Arbeitskosten, d. h. der
größten Selbstkostenkomponente, erfolgte. Dieser durch
lie Zuständigkeit zweier verschiedener Reichsressorts ver-
stärkte Dualismus schaltete die wirtschaftliche
Selbstverwaltung aus und legte die Entscheidung
in den wichtigsten Fragen durch das Vetorecht des Reichs-
wirtschaftsministeriums in die Hand der Behörde

Wenn wirtschaftliche Verhandlungen regelmäßig durch
Staatlichen Machtspruch abgeschlossen werden, kann er-
fahrungsmäßig das Verantwortungsgefühl der Parteien be-
jenklich gelähmt werden, die Taktik das .Primat über
die Sache erhalten und der natürliche Ausgleich der Wirt-
schaftskräfte verfälscht werden. Uebrigens liegt es bei der
Zwangssyndizierung ähnlich. Es ist immer bedenklich, wenn
70
        <pb n="77" />
        jei einem wirtschaftlichen Vorgang der Ueberforderer oder
Unterbieter nicht das Scheitern des Handels zu riskieren
braucht.

Wegen fehlender Selbstverantwortung und Ueber-
wiegens der Taktik wurden die — sonst oft‘ auf erfreulich
hohem Niveau gehaltenen — Meinungskämpfe innerhalb der
Kohlenwirtschaftsorgane leider

in der Preispolitik immer unfruchtbarer.
Die Regierung kam in eine wenig erfreuliche Sackgasse
hinein: Während auf der einen Seite das Arbeitsressort
durch Verbindlichkeitserklärungen die Löhne ständig er-
höhte, suchte das Wirtschaftsressort die Folgen dieses
Vorgehens auf die Wirtschaft durch Festhaltung der
Preise zu parieren, grundsätzlich ohne Rücksicht auf die
Marktlage, lediglich. gestützt — und nicht einmal immer
vestützt — auf fiktive, einseitig bestimmte durchschnitt-
liche Selbstkosten. Unter der Herrschaft dieses Selbst-
kostenprinzips verwirrten sich die Begriffe teilweise bis
zu einer Wirtschaftsauffassung, die an Aechtung jedes
Gewinnes und Gewinnstrebens grenzte. Aus dieser
Sackgasse hat man infolge der politischen Verhältnisse
den Rückweg leider ebenso wenig entschlossen angetreten
wie beim LohnschlichtungsweSsen. Das Selbstkostenprinzip,
das auch von führenden Sozialisten in der Sozialisierungs-
kommission seinerzeit entschieden abgelehnt wurde
und auch keineswegs im KWG. festgelegt ist, muß vom
wirtschaftlichen Standpunkt grundsätzlich bekämpft wer-
den. In der Kohlenwirtschaft ist es besonders unbefriedi-
zend, weil bis heute noch keine einheitliche Auffassung über
den Bestandteil der Selbstkosten besteht, der bei einem
so kapitalintensiven Betriebe wie dem Bergbau — der den
Effektivwert seiner Anlagen im günstigsten Falle erst in
drei Jahren umschlagen kann — eine enorme Rolle
spielt: das Maß der erforderlichen Abschrei-
bungen.

Fine Zwangspreisregelung, die auch für Gesellschaften
mit günstigen Abbaubedingungen den Aufschluß neuer
Betriebe nachweislich unwirtschaftlich macht. erweckt
volkswirtschaitlich schwere Bedenken, zumal in einem So
kapitalbedürftigen Lande wie Deutschland. Daß der deut-
sche Braunkohlenbergbau Seit Jahren bis zur
Gegenwart, der Steinkohlenbergbau zum min-
desten während der Jahre 1926/27 — Wirkung und Nach-
wirkung des siebenmonatigen Ausfalls der englischen
Kohlenförderung — ohne jede Gefährdung ihres Absatzes
und auch olme Beeinträchtigung der übrigen. Wirtschaft
höhere Preise hätten erzielen und ‚dadurch nicht nur wert-
volles Produktivkapital, sondern auch notwendige Reser-
ven für ungünstigere Zeiten hätten schaffen können, kann
ernstlich nicht bestritten werden. Die Ruhr und Aachen
haben neuerdings — reichlich spät — etwas mehr preis-
liche Bewegungsfreiheit erhalten.

Die fast absolute Stetigkeit der Preise, die man dem
jetzigen System zum Vorteil anzurechnen geneigt ist, ist
in Wirklichkeit von sehr zweifelhaftem Wert. Auf die

71
        <pb n="78" />
        konjunkturlose Wirtschaft dürfte das Moltke-Wort vom
ewigen Frieden wirklich zutreffen, daß sie „ein Ideal und
vielleicht nicht einmal ein schönes“ ist
Solange wir eine koniunkturlose Wirtschaft aber
nicht haben, muß man. in besseren Zeiten {für
schlechtere mit sorgen.
Bisher hat man die. Kohlenwirtschaft innerhalb des kon-
junkturellen Auf und Ab. der übrigen Wirtschaft preislich
viel zu Starr geregelt: dadurch schnitt ‘man dem Bergbau
die Wellenberge der Koniunktur ab, ließ ihn aber an
den Wellentälern mitleiden und beeinträchtigte so
die finanzielle Beweglichkeit und leider auch die Kredit-
fähigkeit eines wesentlichen Teils der deutschen Wirt-
Schaft bedenklich. Ich bin» mit Professor Schmalen-
bach und andern der Ansicht, daß man mit dieser Rege-
lung der Volkswirtschaft und Der saldo auch den
Verbrauchern keinen Vorteil] erweist, zumal
die Gefahr ungesunder Koniunkturausschläge zweifellos
verstärkt wird, wenn man im Wirtschaftsorganismus den
Regulator der Preise der Schlüsselindustrien zu starr
festhält. _

Um die mit der Zwangspreisregelung und der Zwangs-
Syndizierung verbundenen Nachteile zu vermeiden, die ja
bei der jetzigen Handhabung insbesondere dem Reichs-
wirtschaftsminister eine. beispiellose Verantwortung auf-
laden, liegt der Gedanke nahe und ist wohl auch an
maßgebenden Stellen. bisweilen erwogen worden, das
Kohlenwirtschaftsnetz vorübergehend zu
Suspendieren und eine. Zeitlang den natürlichen
Kräfteausgleich wirken zu lassen. Ich glaube, daß eine
Solche Lösung in einer innerlich gesunden und gekräftigten
Volkswirtschaft wahrscheinlich das Richtige wäre. Ich
fürchte aber, daß unser geschwächter Wirtschaftskörper
Sich die mit einer derartigen Gewaltkur verbundene
Kräftevergeudung. und Wertevernichtung nicht leisten kann.
Man wird also mit dem KWG. weiter rechnen müssen.

Im Rahmen kritischer Betrachtungen zur Wirtschafts-
demokratie möchte ich daher zu diesem Gesetz folgendes
sagen: Der für die Kritik entscheidende Punkt, ob die
wirtschaftliche Selbstverwaltung durch
die beteiligten Kreise möglich ist, kann nach den
Erfahrungen des KWG. noch nicht abschließend beurteilt
werden, weil. sie bisher überhaupt noch nicht ernstlich
versucht ist. So sind diese zehn Jahre des KWG. für die
Frage der Bewährung seines Grundprinzips ohne Be-
weiskraft. Wegen der vorerwähnten ungünstigen
Wirkungen zwangswirtschaftlicher Maßnahmen auf Moral
und Verantwortungsgefühl sind sie sogar für die Frage
der Erziehung zur wirtschaftlichen Selbstverwaltung
und Selbstverantwortung mehr als verloren, d. h. eher
schädlich gewesen.

VER —

75
        <pb n="79" />
        Mülheim-Ruhr, den 29. August 1929.
Post Speldorf. ,
Die Wirtschaftsdemokratie wird den Untergang des Deutschtums
vollenden.
es An

KK

oO

Für die Freiheit der Schlüsselindustrie.
Von Dr. M. Schlenker, Düsseldorf
„Wirtschaftsdemokratie‘“ ist alles andere als ein klar
umrissenes Programm: es ist ein schillerndes Schlagwort,
das offenbar den Rahmenbegriff für neue Maßnahmen der
„kalten Sozialisierung“ abgeben soll, "Freffend haben dies
die. Väter -des neuen Wirtschaftsprogramms selbst gekenn-
zeichnet. Wenn die deutschen Gewerkschaften die For-
derung der Wirtschaftsdemokratie aufstellen, so bedeutet
das für sie keinen Verzicht auf das sozialistische Ziel und
keinen Ersatz für den Sozialismus, sondern es bedeutet
eine Ergänzung der sozialistischen Idee in der Richtung
der Klärung des Weges zur Verwirklichung‘ Wenn der
Kapitalismus. nicht gebrochen werden kann, so
soll er auf alle Fälle gebogen werden, Für spätere
Generationen wird es unverständlich sein, warum das
Schlagwort der Wirtschaftsdemokratie in unseren Tagen
derartiges Aufsehen erregen und. den Blätterwald der
Presse in ungeahnter. Stärke zum Aufrauschen bringen
konnte. Denn ihrem Wesen nach ist „Wirtschaftsdemo-
kratie“ zu tödlichster Unfruchtbarkeit verurteilt.

Die Stoßkraft des neuen Programms’ richtet sich in
erster Linie gegen zwei Wirtschaftsgruppen, einmal gegen
die Banken. in deren Händen letzten Endes die Finan-
zierungsmöglichkeit der gesamten Wirtschaft liegt, und
gegen die Schlüsselindustrien, die den Gruad-
stock des industriellen Lebens bilden, nämlich Bergbau,
Eisen- und Stahlerzeugung, Industrie der chemischen Grund-
stoffe, Elektrizitätswirtschaft usw. Wenn das neue Pro-
gramm, soweit man diesen Ausdruck überhaupt brauchen
kann, in den Selbstverwaltungskörpern wichtige Formen
sieht, in denen die demokratische Wirtschaftsauffassung
realisiert werden kann, so bedeutet das nichts
anderes, als daß durch parteipolitisch
durchsetzte Ausschüsse, deren Wesen der
stündliche Kompromiß ist, das Unter-
nehmertum mit seinen kaufmännischen und

73
        <pb n="80" />
        schöpferischen Fähigkeiten zugunsten der
politischen oder bürokratischen -Fähig-
keiten der neuen Funktionäre zurück-
Ireten soll. Daß dieser, Gedanke überhaupt aus-
gesprochen werden kann. beruht auf der völligen Ver-
kennung der modernen Wirtschaft. Auch in den größten-
teils durchorganisierten Schlüsselindustrien bedeutet
Wirtschaften nicht Verwalten und büro-
kratisches‘: Abwickeln gegebener Betriebs-
gepilogenheiten, sondern schöpierisches
Handeln und Aufbauen,
Nirgends ist dies deutlicher zutage getreten als in den
Wirtschaftszweigen, in denen in Auswirkung Wissellscher
planwirtschaftlicher Ideen Selbstverwaltungskörper errich-
tet worden sind, Der erste staatliche Eingriff in die wirt-
schaftliche Organisation des Bergbaues wurde auf dem
Gebiet der. Kaliwirtschaft vollzogen. Hier besteht
auf Grund des Kaliwirtschaftsgesetzes als oberstes Organ
der Reichskalirat, der nach gemeinwirtschaftlichen Grund-
sätzen die Kaliwirtschaft Jeiten soll. Sein Arbeitsgebiet
soll die Festsetzung der Inlandsverkaufspreise, die Be-
stimmung von Durchschnittslöhnen und die Genehmigung
ler Syndikatsverträge umfassen. Die Kalirrüfungs-
stelle, die zur Hälfte mit Arbeitnehmervertretern besetzt
ist, hat die vorbereitenden Arbeiten und Gutachten durch-
zuführen, außerdem noch die besonderen. Maßnahmen in der
Kaliwirtschaft — Beteilizungsziffern, Stillegungen, Quoten-
üibertragungen usw. — vorzunehmen. Vor dem Kriege
vesaß Deutschland in der Kaliwirtschaft ein beinahe rest-
loses Monopol. Andererseits war Kali für die deutsche
und außerdeutsche Landwirtschaft ebenso notwendig wie
die. übrigen Düngemittel — Kalk Stickstoff, Phosphor-
säure —. Daran hat sich auch in der Nachkriegszeit bis
in die jüngste Gegenwart verhältnismäßig wenig geändert.
Zwar mußten die elsässischen Kalilager abgetreten werden.
Durch Verständigung über den Absatz mit der franzö-
sischen Kaliindustrie ist aber das deutsche Monopol nur
zum Teil erschüttert worden zumal die Produktion in
Polen, Rußland und in den USA, «bisher nur geringe Aus-
dehnung besitzt. Allerdings machen sich neuerdings An-
zeichen bemerkbar, daß sich das in Zukunft ändern wird.
Nun haben die eben veröffentlichten Untersuchungen des
Enquete-Ausschusses in geradezu krasser Weise
die Nachteile, ja die Nutzlosigkeit des Selbstver-
waltungskörpers in der Kaliwirtschaft bestätigt.
Die ganze Entwicklung in der‘ Kaliindustrie seit 1910 ist
nichts anderes ale
ein warnendes Zeichen, zu welchen Ver-
hältnissen ein übertriebenes Eingreifen der
Gesetzgebung in die Wirtschait führen kann.
Darüber hinaus hat der Bericht des Enquete-Ausschusses
gegen den Selbstverwaltungskörper .schroff Stellung ge-
74
        <pb n="81" />
        aommen. Seine Aufgaben hätten sich mit der Neuordaung
der Industrie auf ein sehr geringes Maß vermindert.
Damit sei auch eine Vereinfachung der Organisation
in die Nähe gerückt. (!) Wenn man zunächst von der
Preisfestsetzung absehe, sei die Gesamtorganisation der
Kaliindustrie für die Finanzierung der Industrie wie für
die Gestaltung des Absatzes verhältnismäßig bedeu-
tungslios gewesen. Auch die Wirksamkeit der Preis-
kontrolle seitens des Selbstverwaltungskörpers dürte
nicht überschätzt werden. Die Kontrolle über die
Festsetzung der Kalipreise bestand bereits in der Vorkriegs-
zeit und wurde damals durch den Reichskanzler ausgeübt.
Die Organisation der Nachkriegszeit habe zu „einer be-
denklichen Unklarheit der Verantwortung geführt“... Bei
den Vertretern aus Arbeitnehmerkreisen besteht die natür-
iche Beziehung zwischen Wohlfahrt des Industriezweiges
und Lohnhöhe der dort Beschäftigten... In jedem Falle
hat der Reichskalirat seit den Inflationsiahren die Ver-
antwortung der Preispolitik im wesentlichen dem Reichs-
ISCH IESTENESIGE als‘ der letzten Kontrollinstanz über-
assen.‘‘
Dieses Versagen des Selbstverwaltungskörpers
dürfte in Zukunit noch deutlicher zu Tage treten,
1a die Monopolstellung der deutschen Kaliindustrie durch
zwei ernsthaft zu nehmende Projekte bedroht erscheint:
einmal durch den Aufschluß der russischen Lagerstätten,
die trotz des Zusammenbruchs von Solikamsk eines Tages
zunehmende Bedeutung gewinnen dürften, und dann durch
die neueren Pläne, das Kali aus den Salzlagerstätten des
Toten Meeres. zu gewinnen. Namen wie Basil Montgo-
mery &amp; Co... Leslie Urquhart C. Tennant &amp; Sons London.
usw. dürften eine gewisse Gewähr dafür bieten, daß es

sich tatsächlich um ein ernsthaftes Projekt handelt.
Noch schroffer zeigte sich das Versagen der Selbst-
verwaltungskörper bei den übrigen Wirtschaftszweigen, wo
der FErzeugungsprozeß noch komplizierter und die Wett-
bewerbsverhältnisse umstrittener sind So hat der Selbst-
verwaltungskörper des Kohlenbergbaues weder bei
der Förderung der technischen Entwicklung‘ noch bei der
Gestaltung der wirtschaftlichen Organisation in Produktion
und Vertrieb positive Arbeit geleistet. Die Gründe sind
auch den Gewerkschaften nicht unbekannt, Naphtali hat
'n dem neuen Programm des Allgemeinen Deutschen Ge-
werkschaftsbundes selbst betont, daß die Probleme, vor
denen die Kohlenwirtschaft in bezug auf Absatz- und Preis-
politik gerade in unseren Tagen steht, außerordentlich
schwierige sind, Der Selbstverwaltungskörper der Eisen-
industrie der bis zum April 1921 bestanden ‘hat, sollte
ähnliche Funktionen erfüllen wie der Reichskohlenrat, Bei
der Vielgestaltigkeit der Erzeugnisse der deutschen Groß-
eisenindustrie, bei der überragenden. Konkurrenzmöglich-
keit der westlichen eisenerzeugenden Länder — Lothrin-
zen. Belgien, Luxemburg -—, bei der Unübersichtlichkeit
75
        <pb n="82" />
        des. Weltmarktes in den verschiedenen KEisenfabrikaten
war es verständlich, daß der Eisenwirtschaftsbund im
April 1921 seine Tätigkeit einstellte. Im jüngster Ver-
gangenheit ist von gewerkschaiftlicher Seite erneut die
Forderung nach Wiedereinsetzung eines Eisenwirtschafts-
yundes erhoben worden. Diesen Stimmen gegenüber be-
schränke ich mich auf den. Hinweis, daß die Eisenver-
braucher auf der Tagung des Vereins Deut-
scher Maschinenbauanstalten im Juni 1929
durch. den Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschafit der
egisenverarbeitenden Industrie eindeutig und in Ueber-
einstimmung mit den, Auffassungen .der KEisenerzeuger
gegen einen neuen, Eisenwirtschaftsbund Stellung ge-
hommen haben. ;

Auch in der Elektrizitätswirtschaft ist es
zu praktischer Arbeit eines ins Auge gefaßten Selbst-
verwaltungskörpers nicht gekommen. Dies gibt um so
mehr zu denken, als die ‚Elektrizitätserzeugung bekannt-
lich zu rund 85% in Händen. der öffentlichen Hand liegt
und ihre Bewirtschaftung nach streng privatkapitalistischen
Grundsätzen erfolgt. Angesichts der Schwierigkeiten man-
cher — besonders technischer — Probleme in der. Elek-
trizitätswirtschaft dürfte auch von dieser Seite der
schroffste Widerstand gegen etwaige Bestrebungen auf
Errichtung eines Selbstverwaltungskörpers zu erwarten
sein. Da dieser: Wirtschaitszweig sich im Besitz der
Allgemeinheit befindet, sind es also nicht privatkapitali-
stische Motive, die. diesen Widerstand hervorrufen, son-
dern die Unmöglichkeit einer praktischen Arbeit mit Hilfe
aines: Selbstverwaltungskörpers bei einmal gegebenen
schwierigen Produktions- oder Absatzbedingungen,

Der Gedanke der Wirtschaftsdemokratie beruht eben
auf. der falschen Voraussetzung, daß der Wirtschafts-
vorgang. als solcher sich als derart schablonisiert und ver-
einfacht darstelle, daß jeder Laie in der Lage sei. Wirt-
schaftsentscheidungen von größter Tragweite zu treffen.
Es wird verkannt, daß der Leitung der Betriebe durch die
notwendige Beherrschung ud Zusammenfassung der Teil-
verrichtungen nicht geringere, sondern eher verantwor-
tungsvollere Aufgaben zufallen.

Durch Kompromisse der Entscheidungen läßt sich

die Schaffenskraft des Unternehmers nicht er-

setzen, am wenigsten dort, wo die Produktions-

und Absatzverhältnisse kompliziert sind.

bh
        <pb n="83" />
        Wirtschaftsdemokratie kann ebensowenig eine Etappe zur
sozialistischen Wirtschaft sein, wie die politische Demokratie ein
Uebergang zur sozialistischen oder kommunistischen Staatsform
sein kann. Demokratie und Kommunismus sind so verschieden
wie Feuer und Wasser. Das Wort Wirtschaftsdemokratie ist über-
dies zu einem inhaltslosen Schlagwort. geworden, oder man kann
zuch. umgekehrt sagen, daß man in diesen schwankenden Begriff
alles unterbringen kann, was man will. Setzt man den Begriff in
Gegensatz zur Wirtschaftsautokratie, so muß man fragen, kann es
überhaupt eine Wirtschaftsautokratie in einem demokratischen
Staate geben? Daß das nicht der Fall sein kann, weiß jeder, Nun
hat man den Versuch gemacht, zu beweisen, daß die. Wirtschafts-
demokratie ein Schritt auf dem Wege zum Sozialismus innerhalb
der kapitalistischen Gütererzeugung, ist. Ich sehe diesen Beweis
als völlig mißlungen an. Die öffentlichen Betriebe, die Konsum-
genossenschaften, die gewerkschaftlichen KEigenbetriebe, die als
Etappen auf dem Wege zum Sozialismus in Anspruch genommen
werden, haben sich nur dadurch zu ihrer jetzigen Bedeutung ent-
falten. können, daß sie streng nach kapitalistischen Grundsätzen
betrieben worden sind. Sie haben stets dann mit allen anderen
Betrieben gelitten, wenn der Staat die Gesetze der kapitalistischen
ütererzeugung verletzte. In den Zeiten der Preistreibereiverordnung
und ähnlicher unsinniger Eingriffe des Staates in die Wirtschaft
standen die Vertreter der Konsumgenossenschaften im KReichs-
wirtschaftsrat in einer Reihe mit den Veriretern aller übrigen Er-
zeuger und Verteiler. Das konnte auch gar nicht anders sein.

Abgesehen von den schweren Lasten, die der Krieg Deutschland
zuferlegt hat, leidet die deutsche Wirtschaft heute darunter, daß
in die kapitalistische Wirtschaft kommunistische Fremdkörper ein-
gebaut worden sind, die den natürlichen Cang der Wirtschaft auf
das schwerste stören. Ich erinnere nur an die praktische Enteignung
des Hausbesitzes durch die Wohnungszwangswirtschaft. Ich wieder-
hole, kapitalistische und sozialistische (kommunistische) Wirtschaft
sind wie Feuer und Wasser. Man kann sie nicht vereinigen. Auch
nicht durch das Schlagwort Wirtschaftsdemokratie.

g

- x
VOR r
        <pb n="84" />
        Wirtschaitsdemokratische Irrtümer ;
bezüglich der weiterverarbeitenden Industrie.
Von Direktor KarlLange, .
Verein Deutscher Maschinenbau-Anstalten.

In der grundsätzlichen Diskussion über Existenzberech-
tigung und Zukunft der kapitalistischen Wirtschaftsordnung
pflegen die sozialistischen‘ - Vorkämpfer der .„Wirtschafts-
demokratie‘“ in der Regel so zu argumentieren, als ob ledig-
lich die kapitalistische Wirtschaftsordnung und das ihr zu-
grunde liegende Privateigentum einer hundertprozentigen
Durchführung ihrer wirtschaftsdemokratischen Ideale im
Wege stünde, Es wird als selbstverständlich vorausgesetzt,
daß nach vollzogener Vollsozialisierung eine uneinge-
schränkte Wirtschaftsdemokratie Platz greifen würde.

Demgegenüber erscheint es zweckmäßig, sich einmal mit
möglichster Unbefangenheit ein Bild davon zu machen, wie
es denn in einer vollsozialisierten Wirtschaft ;

unter dem grundlegenden wirtschaftsdemokratischen

Gesichtspunkt der Freiheit und Selbstbestimmung

des einzelnen an der Wirtschaft Beteiligten

aussehen würde. Uns steht hierfür ja nicht nur das prak-
tische Beispiel Sowiet-Rußlands zur Verfügung, wo
Sich die Industrie zum größten Teil im Zustand der Voll-
sozialisierung befindet, sondern darüber hinaus unsere
grundsätzliche Kenntnis derjenigen technischen und organi-
satorischen Zwangsläufigkeiten, die für jede technisch ent-
wickelte arbeitsteilige Produktion gelten, unabhängig da-
von, ob sie nach kapitalistischem oder sozialistischem Prin-
zip betrieben wird. Denn auf die Vorteile einer hoch-
entwickelten: Produktionstechnik und Arbeitsteilung will
der Sozialismus ja keineswegs verzichten, im Gegenteil, er
versichert uns, daß er sie zu noch höheren Graden steigern
wird, als es innerhalb der kapitalistischen Wirtschafts-
ordnung möglich ist, .

Zu den grundlegendsten Erfordernissen einer hoch-
entwickelten Arbeitsteilung gehört aber die Trennung
zwischen leitender und ausführender Tätigkeit, sowohl
im Technischen als auch im Organisatorischen: Straffe,
einheitliche Führung auf der einen, Disziplin auf der
anderen Seite, Jeder gute Sozialist wird sogar der Ueber-
zeugung Sein müssen, die von den Bolschewisten auch
immer wieder zum Ausdruck gebracht wird, daß sich ein
sozialistischer Betrieb vor einem bürgerlichen durch ein
MehranBetriebsdisziplin auszeichnen müßte. Es
liegt also im Wesen der Sache, unabhängig von Sozialismus
oder Kapitalismus, daß betriebstechnische und betriebswirt-
schaftliche Fragen nicht etwa durch parlamentarische Dis-
kussionen und Mehrheitsabstimmung der Belegschaft ent-
schieden werden können, und daß ein Betrieb um so besser
funktionieren wird, je einheitlicher, straffer und selbstver-
anwortlicher seine Leitung ist. je disziplinierter sich die Be-
78.
        <pb n="85" />
        legschaft dieser Leitung unterordnet. Die unvermeidlichen
Schranken, die hier jeder Wirtschaftsdemokratie gesetzt
sind, können also auch durch Vollsozialisierung nicht im
veringsten erweitert werden,

Im Gegenteil, je einheitlicher und planmäßiger man sich
eine vollsozialisierte planwirtschaftlich betriebene Gesamt-
wirtschaft vorstellt desto diktatorischer wird unvermeidlich
die gesamte Wirtschaftsführung und desto geringer die
Freiheit aller einzelnen an der Wirtschaft Beteiligten.
Während es heute beispielsweise in der deutschen Volks-
wirtschaft noch Millionen selbständiger Unternehmer gibt
und alliährlich Tausende von Arbeitern und Angestellten
zu selbständigen Stellungen kleineren oder größeren Um-
langes aufsteigen -

wird es im Sozialismus überhaupt keine selbständigen

Unternehmer und keinen Aufstieg zur Selbständigkeit

mehr geben.
sondern alles den Weisungen einer zentralen Wirtschafts-
behörde unterworfen sein. Das Maß demokratischer Frei-
heit und Selbstbestimmung innerhalb der Wirtschaft würde
also gegenüber den heutigen Verhältnissen nicht nur nicht
Zzu-, sondern sogar noch abnehmen. Die Schranken der Wirt-
schaftsdemokratie würden im planwirtschaftlichen Sozialis-
mus enger sein als im Kapitalismus,

Das würde nicht nur subjektiv auf das Freiheitsgefühl,
sondern auch objektiv auf die Leistung aller an verantwort-
lichen und leitenden Stellungen Beteiligten Einfluß haben.
Es muß zur Ehre der im Auftrage des ADGB, von Dr. Fritz
Naphtali herausgegebenen Programmschrift über „Wirt-
schaftsdemokratie‘“ gesagt werden, daß sie. dieses grund-
legende Problem keineswegs verschwiegen hat. Es heißt
dort nämlich auf Seite 48: „..... Ob die völlige Beseitigung
des Privateigentums an den Produktionsmitteln nicht erreich-
bar ist unter gleichzeitiger Aufrechterhaltung einer Wirt-
schaftsführung. die... . die Verbeamtung der Wirtschafts-
führung vermeidet und die Selbstverwaltung der Wirt-
schaftskräfte fruchtbar gestaltet. Das Problem, das sich
bei einer solchen Umgestaltung zeigt, ist die Erhaltung
der Unternehmerfunktion „in der Wirt-
schaftsführung bei Aufhebung der Herrschaftsgrund-
lage des Privateigentums an Produktionsmitteln. auf dem sie
heute noch beruht.“

Hier wird also. was man bisher noch nicht genügend be-
achtet hat,

von den sozialistischen Verfechtern der „Wirtschafts-

demokratie‘“ die Erhaltung der Unternehmerfunktion

in der Wirtschaftsführung ausdrücklich als etwas Er-
strebenswertes bezeichnet

und gleichzeitig zugestanden, daß die Erhaltung dieser ent-
scheidend wichtigen Funktion bisher im allgemeinen nur
auf der Grundlage des Privateigentums möglich war. Zwar
sind, wie bekannt, Besitz und Leitung des Betriebes im ein-
zelnen schon längst nicht mehr immer in gleicher Hand,
z. B. im Falle der Aktiengesellschaft, aber auch hier bildet

„a
        <pb n="86" />
        das auf Privateigentum beruhende Gewinninteresse .der
Aktionäre nach wie vor die entscheidende Instanz für die
Unternehmerfunktion der Betriebsleitung. Eine allgemeine
und grundsätzliche Lösung dieser Verkettung ist bisher
jedenfalls noch nicht gelungen, und man muß bis auf wei-
teres die Möglichkeit überhaupt bezweifeln. Wer im Inter-
esse einer gleichzeitig demokratischen und ergiebigen Ge-
staltung der. Wirtschaft die Unternehmerfunktion in der
Wirtschaftsführung erhalten will, der wird also auch das
Privateigentum an den. Produktionsmitteln mit in Kauf neh-
men und auf Sozialisierung verzichten müssen. Auf jeden
Fall scheint mir hıer der Punkt zu liegen, von dem aus eine
ernsthafte, sachliche‘ Diskussion dieser grundsätzlichen
NE möglich ist, die sich sonst se leicht ins Uferlose ver-
iert.

Nun wird in diesem Zusammenhang nicht selten entgeg-
net, eine große Anzahl selbständiger Einzelunternehmer sei
zwar vielleicht unter wirtschaftsdemokratischem Gesichts-
punkt erfreulich, und im 19. Jahrhundert habe es auch etwas
Derartiges gegeben, heute aber im Zeitalter der Vertrustung
und Syndizierung der Wirtschaft gehöre dies längst der
Vergangenheit an. Gegenüber solchen doktrinären Anschau-
ungen. kann nicht oft genug darauf. hingewiesen werden,
daß eine hemmungslose. Konzentration durch Trusts, Kon-
zerne oder Syndikate auch heute noch keineswegs die
Regel, sondern eine Ausnahme darstellt, die sich auf
ganz wenige bestimmte, dafür in gewissem Sinne präde-
stinierte Wirtschaftszweige beschränkt.

während überall sonst in der Wirtschaft der

selbständige kleine und mittlere Betrieb noch durch-

auns vorherrscht.
Ganz besonders gilt dies für die Fertigindustrie, die
ja den weitaus größten Teil der gesamten industriellen
Produktion umfaßt. Und zwar handelt es sich hier nicht
etwa um ein bloßes Nachhinken, um eine Rückständigkeit,
deren Ueberwindung nur eine Frage der Zeit wäre.

Wenn ich beispielsweise auf die mir nahestehende
Maschinenindustrie abzielen darf, so wird niemand leugnen
wollen, daß sie einen, der modernsten und fortgeschritten-
sten Zweige der gesamten deutschen Volkswirtschaft dar-
stellt. Trotzdem ist in ihr die Zahl der kleinen und mittleren
Betriebe nicht nur nicht in der Abnahme, sondern sogar
noch in der Zumahme begriffen. Ihre allergrößten Be-
triebe erreichen noch nicht 10000 Beschäftigte, und nur
wenige Prozent der ihr angehörigen Werke überschreiten
auch nur die Grenze von 1000 Beschäftigten. Das was in
dieser Beziehung von der Maschinenindustrie zu Sagen ist,
gilt für die meisten Zweige der Fertigindustrie in ähnlichem
öder sogar in noch höherem Maße,

Und zwar verdankt diese Menge kleinerer und mittlerer
Betriebe in der Maschinenindustrie nicht etwa irgendwelchen
künstlichen Fürsorgemaßnahmen kartellistischer oder son-
stiger Art ihre Erhaltung, vielmehr handelt es sich hier um
eine völlig freieund gesunde Entwicklung,
die sich sozusagen täglich neu ergänzt, und die in der
80
        <pb n="87" />
        Struktur der meisten Zweige der verarbeitenden Industrie
ihre Begründung findet. An anderer Stelle habe ich aus-
führlich nachgewiesen, daß das gerade im Maschinenbau —
wie auch in anderen Zweigen der Fertigindustrie — beson-
ders reich und modern entwickelte Organisationswesen die
Freiheit und Selbständigkeit des Einzelunternehmers nicht
nur nicht beeinträchtigt, sondern im Gegenteil festigt und
unterbaut,

Die sozialistische Theorie hat nach jahrzehntelanger De-
batte, die mit anerkennenswerter Sachlichkeit und Vertie-
fung um dieses Problem gerungen hat, schließlich zugeben
müssen, daß die. Marxsche Konzentrationstheo-
rie-für die Landwirtschaft keine Geltung hat. Sie
wird in der gleichen Weise auf die Daueı nicht umhin
können, zuzugeben. daß die Tendenz zu immer schärfiferer
Konzentration sich auch innerhalb der Industrie auf ein-
zeine bestimmte Gebiete beschränkt und insbe-
sondere für die weitaus meisten Teile der Fertigindustrie
keine Geltung hat

Solange man mit Marx glaubte, daß die natürliche Ent-
wicklung der kapitalistischen Wirtschaft unvermeidlich zu
einer schrankenlosen Zusammenballung aller Wirtschafts-
macht in wenigen Händen führen müsse, konnte man €S
vielleicht verstehen, daß man eine derartige Wirtschafts-
diktatur lieber in der Hand der Allgemeinheit als in der
privaten Verfügung einiger Milliardäre sehen wolte. Nach:
dem sich aber herausgestellt hat, daß sich die Zusammen:
ballungstendenz nur auf ganz wenige Gebiete der Wirt-
schaft beschränkt. dreht sich der Spieß um:
Nicht die natürliche Entwicklung des Kapitalismus,

sondern erst die künstliche des Sozialismus würde

zu einer diktatorischen Zusammenballung aller
Wirtschaitsmacht führen,
und die öffentliche Wirtschalitsdiktatur, die gegenüber eine!
privaten Wirtschaftsdiktatur als das kleinere Uebel er-
scheinen mochte, wird jetzt zum zweifellos größeren Uebel
yegenüber dem natürlichen Zustand der kapitalistischen
Wirtschaft mit seiner Fülle selbständiger Unternehmungen
aller Größenklassen und den damit gegebenen zahlreichen
Aufstiegmöglichkeiten zu selbständigen Stellungen. Ganz
besonders aber scheint darüber kein Zweifel sein zu können,
daß dieser Zustand grundsätzlich dem wohlverstandenen
Ideal einer Wirtschaftsdemokratie näher kommt als eine
diktatorisch geleitete Planwirtschaft.

Mm m
        <pb n="88" />
        Konzernbildung und Wirtschaitsdemokratie.
Von Prof. Dr. Kart Muhs, Greifswald.

Die Forderung der Wirtschaftsdemokratie ist‘ in jüng-
ster Zeit zu einem wichtigen Kampf{mittel der sozialistischen
Bewegung geworden. Die freigewerkschaiftliche Literatur
erfaßt die Demokratisierung des Wirtschafitslebens nicht
nur als Angelegenheit der politisch-sozialen Taktik und
Proraganda, sondern gliedert sie

als wesenhaite /Kardinalidee in‘ die Gesamt-
ideolögie des Sozialismus

ein. „Es gibt keine vollendete Wirtschaftsdemokratie
ahne sozialistisches‘ Wirtschaftssystem, und das Ideal des
Sozialismus ist ohne demokratischen Aufbau der Wirt-
schaftsführung nicht zu verwirklichen.“ Indem maßgeb-
liche Gewerkschaiftskreise ihre Stellung - dermaßen formu-
lieren, ist der Weg, auf dem sie die weitere Entwicklung
vorwärtszufreiben anstreben, klar aufgewiesen.

Er läßt zunächst eine völlig neue Situation in def
Haltung der Gewerkschaften erkennen. Wirtschaftsdemo-
kratie als dynamisches Prinzip bedeutet ‘ die Abkehr von
jedweden. Methoden plötzlichen und gewaltsamen Ein-
druchs in die ökonomische Entwicklung, daher Verneimung
jeder diktatorischen und revolutionären Umgestaltung der
Wirtschaft. Sie umschließt insofern die grundsätzliche
Ablehnung des deutschen Kommunismus wie auch des
russischen Bolschewismus, gleichfalls aber auch der marxi-
tischen Theoretik-
Denn zur Verwirklichung wirtschaftsdemokra-
tischer Ziele bedarf es einer starken Orga-
nisation der‘ Arbeiter, die sich nur auf der
Basis eines relativ hohen Lebensstandards zu
erhalten vermag, . ;
deren materielles Interesse darum mit den Interessen der
kapitalistischen Wirtschaft parallel läuft. Die Realisierung
der Wirtschaftsdemokratie geht aus diesem Grunde nicht
mit Marx über „Verelendung“ und „Zusammenbruch“ des
Kapitalismus, vielmehr gegen Marx über die Hebung der
ökonomischen und sozialen Lage des Arbeiterstandes, die
die weitere Entfaltung der kapitalistischen Produktiv-
kräfte. unvermeidlich bedingt.

Daß die angeführte Zusammenlegung des wirtschafts-
demokratischen mit dem sozialistischen Anschauungskreis
sich auch logisch nicht begründen läßt, ist kein Zweifel.
Wie sich im Bereich der Politik‘ demokratische Vorstellun-
gen in Staatsform und Staatsführung bei vielen Ländern
ausgebildet haben, ohne die individualistischen Grundlagen
der Volkswirtschaft anzutasten, so wäre auch in der Wirt-
schaft eine ähnliche Entwicklung denkbar bei Aufrecht-
erhaltung ihrer privatwirtschaftlichen Struktur.

39
        <pb n="89" />
        Es ist ein. Irrtum, wenn die freien Gewerk-

schaften die wirtschaftliche Demokratie als

dem Sozialismus wesenseigen proklamieren

und dementsprechend auf der anderen Seite

die Dprivatkapitalistische Wirtschaftsordnung

als dem Wesen nach autokratisch zu kenn-
zeichnen unternehmen,

Tatsächlich zeigt die Erfahrung der letzten Jahrzehnte,
Jaß auch im Rahmen der kapitalistischen Produk-
tion starke anti-individualistıische ‘ Tenden-
zen zur Durchsetzung gelangt sind. Vornehmlich im Be-
‚eich der Sozialgesetzgebung und des Arbeitsrechts, In der
zesamten Sozialgesetzgebung prägt sich letzten Endes
nichts anderes als. der Tatbestand aus, einen nicht un-
srheblichen Teil des . volkswirtschaftlichen Reinertrages
jer freien Verfügung seitens der einzelnen zu entziehen
und ihn nach gesetzlichen Normen zur Sicherung der
sicherungsbedürftigen Bevölkerungsschichten zu verwen”
den: wie auch in den weitläufigen Vorschriften und Maß-
nahmen, die dem „Schutz der Arbeitskraft“ dienen, sich der
Gedanke verlebendigt, die Arbeitskraft gegen eine selbst-
herrlich-autokratische, sich nur nach dem Gewinnstreben
orientierende Führung des Wirtschaftsprozesses zu schüt-
zen. Insofern zeigt die geschichtliche Gestaltung des
Kapitalismus, daß ihm eine „demokratische“ Ordnung in
den Beziehungen zwischen Arbeitskraft und Unternehmen,
soweit sie mit den Bedingungen ökonomischer Vernunft-
yemäßheit, d. i. der ungestörten Entäußerung der Pro-
iuktivkräfte vereinbar, keineswegs fremd und feindlich ist.

Das tritt noch augenscheinlicher‘ im industriellen
Arbeitsverhältnis zutage. In ‚der Ausbreitung der Tarif-
vereinbarungen verkörpert sich die Anerkennung der
Arbeiterverbände als gleichberechtigter Mitbestimmungs-
iaktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen. .. Von
einer autokratischen Regelung des Arbeitsvertrages kann
schon längst keine Rede mehr sein. Der Grundsatz einer
— wenn man will — sozialen Demokratie hat hier
weitreichende Geltung gefunden; die laut erhobene .Forde-
rung der Gewerkschaften schlägt offene Türen ein.

Doch die gewerkschaiftlichen Bestrebungen greifen
weiter in das Gebiet. der Produktion hinein, In zwei
zroßen Entwicklungsreihen sehen Sie die wichtigsten
Ansatzpunkte: in der Kartell- und Konzernbildung und in
der ökonomischen Betätigung der öffentlichen Hand. In
der Tat kommt in der Konzernbildung eine wichtige Um-
biegung des kapitalistischen Geschichtsprozesses zum Aus-
druck, deren ‚Auswirkungen jedoch in. einer durchaus
anderen Ebene legen, als die Gewerkschaften meinen.
Das entscheidende Kriterium ist nämlich

die weitgehende Trennung zwischen Unternehmung

und Kapitalbesitz,
die von der Rechtsform der Aktiengesellschaft vor-
bereitet und durch die neuzeitliche Konzernbewegung
83
        <pb n="90" />
        in breitestem Umfange vollendet wurde, Unternehmer
und Kapitalist sind nicht mehr iden-
tisch. Der Kapitalist beschränkt sich auf die Funktion,
die erforderlichen Geldmittel bereitzustellen, während die
tatsächliche Geschäftsführung von Persgnen geübt wird,
die, meist selbst Angestellte der Unternehmung, in erster
Linie Träger des Unternehmungsinteresses sind.‘ das dem
Kapitalinteresse voransteht.

Wenn sich in den Konzernen eine gewaltige Wirt-
schaftsmacht zusammenbaillt, so sind gerade in jener
Spaltung zwischen Besitz und Unternehmen Garantien
dafür gegeben, daß ‚die akkumulierte Wirtschaftsmacht
nicht einseitig dem Gewinnstreben des Kapitals dienstbar
gemacht wird. Die Wirtschaftsgewinnung hat einen grund-
legenden Wandel erfahren. Der Gesichtspunkt der höchsten
Ertragserzielung, der Rentabilität zwar ist nach wie vor
von fundamentaler Bedeutung für die kapitalistischen Moti-
vationen; er muß es sein um den Produktionsapparat der
Volkswirtschaft zu erhalten und zu vermehren und die
Kontinuität der Arbeiterbeschäftigung zu wahren. Ohne
Profit raucht selbstverständlich auch heute kein Schorn-
stein,

Aber das Gesicht des kapitalistischen Profits ist

anders geworden.
Erste Aufgabe des Wirtschaftens ist nicht mehr die per-
sönliche Bereicherung, die optimale Gewinnausschüttung
an die Gesellschafter, sondern die Sicherung des Bestandes
der Gesellschaft und ihre Erweiterung, An die Stelle des
Menschen, des Kapitalisten, ist die Unternehmung als
letztes und endgültiges Zwecksubjekt getreten. Das
Gewinnstreben hat eine Versachlichung oder, wie Sombart
es nennt, eine Objektivierung erfahren.

Die Versachlichung des Profitmotivs
prägt sich mit besonderer Deutlichkeit in der Bilanz- und
Dividendenpolitik aus, die von dem Gesichtspunkt der
Finanzvorsicht und maximalen Reservebildung getragen
wird, hinter den die Geldinteressen der Aktionäre gegebe-
nenfalls zurückzutreten haben. Nicht die Vermögensmeh-
rung des einzelnen, sondern die Stärkung der Finanzkraft
des Unternehmens ist die Richtschnur der Betriebsleitung.
Stärkung der Finanzkraft ‚aber wirkt sich aus in einer
Stärkung der Prodüuktionskraft, Dadurch wird, weil die
investierten Ertragsteile die Kaufkraft der Kapitalisten-
klasse nicht berühren,

eine wesentliche Vorbedingung für eine erhöhte

Anteilnahme auch der Arbeiter am Sozialprodukt,
also für die Steigerung des Reallohnes, geschaffen. Es
bedeutet daher eine völlig einseitige Beurteilung der Kon-
zernbewegung, wenn in dem bekannten. von dem Gewerk-
schaftsführer Naphtali herausgegebenen Buche „Wirt-
schaftsdemokratie‘“ von dem „krassen Bild der wirtschaft-
lich uneingeschränkten Selbstherrschaft, der wirtschaift-
84
        <pb n="91" />
        lichen Autokratie‘“ gesprochen wird. Indem die Konzern:
bewegung auf breitem Felde jene Trennung von Unter-
nehmen und Besitz begünstigte, hat Sie einen starken Keil
in das früher unmittelbar auf dem Unternehmungseigentum
aufgebaute Kapital- und Profitinteresse getrieben und da-
durch die Bahn geöffnet für den Gedanken des Pro-
duktionsinteresses als prädominierendes Agens
der großindustriellen Wirtschaftspolitik. Darin liegt ein
Entwicklungsmoment von überhaupt nicht zu unterschätzen-
der, auch vom Standpunkt der Arbeiter positiv zu bewer-
tender Tragweite, ganz abgesehen von den Einflüssen die
von den Konzernen — im Verein mit den Kartellen — auf
die Stabilisierung der Koniunkturbewegungen
und Verhinderung krisenhafter Erschütterungen
des Absatzes ausgehen.
Nach der Auffassung der Gewerkschaften ist nun der
konzern- und kartellmäßige Aufbau der Industrie für: die
Durchführung der Wirtschaftsdemokratie besonders ge-
eignet, und zwar in der Weise, daß die Arbeiter Ver-
tretungen in die Verwaltung entsenden. Das strikte
Gegenteil ist richtig. Je umfassender die Unter-
nehmungsgebilde, desto höher die Anforderungen, die an
die wirtschaftlich-kaufmännischen Qualitäten der leitenden
Persönlichkeiten zu stellen sind. Sie können nur von, Per-
sonen geboten werden, die über hervorragende Anlagen
und Begabung in jeder Hinsicht verfügen und diese in
jahrelanger, unmittelbarer Betriebspraxis zu üben in der
Lage waren.
In der sorgfältigen Führerauslese liegt eine der
iruchtbarsten Wurzeln für die Ueberlegenheit
des Großbetriebes.
Die Vertretung der Arbeiter in den Aufsichtsräten und
Vorständen der Konzerne und großen Aktiengesellschaften
würde ferner einer Politisierumng der Betriebs-
wirtschaft gleichkommen. die unvermeidlich ip Konflikt
geraten muß mit der Führung der Geschäfte nach den Ge-
sichtsrunkten der Rentabilität und des Unternehmungs-
interesses, deren uneingeschränkte Beachtung die binnen-
und namentlich auch die weltwirtschaftliche Konkurrenz
verlangt. Denn auch beim besten Willen könnten die
Gewerkschaftsführer sich ihres Charakters als Delegierte
einer : bestimmten sozialen Gruppe nicht entledizen; die
Spezialbelange der hinter ihnen stehenden Arbeiter würden
oft Richtung und Inhalt ihrer geschäftlichen Haltung und
Entschließungen bewußt oder unbewußt bestimmen, wie
die Erfahrungen mit dem Reichskohlenrat zur (Genüge er-
kennen lassen.
Die Sitzungen der Auifsichtsräte und Vorstände

würden, gleich den staatlichen und kommunalen

Parlamenten, zum Schauplatz häufiger heitigster
Auseinandersetzungen und Kämpfe werden.
RA
        <pb n="92" />
        die den regelmäßigen gedeihlichen Fortgang der Wirtschaft
hemmen und, soweit sie in die Werkstätten hineinze-
tragen werden, den Arbeitsprozeß stören. Je umfangreicher
das Unternehmen, desto komplizierter die zu bewältigen-
den technischen, kaufmännischen, Organisatorischen, juri-
stischen, finanzpolitischen Funktionen, desto schwerer die
Verantwortung auch gegenüber den beschäftigten Arbeiter-
massen, desto dringlicher die Einheitlichkeit, Geschlossen-
heit und Zielbewußtheit der Geschäftsleitung; alles Bedin-
gungen, die mit einer „demokratischen“ Zusammensetzung
der die Verantwortung tragenden Körperschaften unmög-
lich zu vereinbaren sind. Und das um so weniger, als der
gewaltige Druck der, fiskalischen und sozialen Lasten die
Ablehnung jeglichen; Experiments gebieterisch erheischt.

Ein Experiment aber, das mit Sicherheit schäd-
liche Folgewirkungen gerade auch für die Lage der
Arbeiter. auslösen ‚muß, würde die Demokratisierung der
Wirtschalt in jedem Falle bedeuten.

Neudeutsche Demokratie heißt Minderung der Verantwortung,
bewußtes. Irren mit der Masse, hemmungslose Geldwirtschaft aus
anderer Leute Taschen. Nur persönliche Verantwortung auf sach-
licher Grundlage, frei von Schlinggewächsen demokratischer Hem-
mfgen, kann Staat und Wirtschaft fördern und. reinliche Ver-
hältnisse schaffen.

Halle. den 19. Sentember 1929

pr.

I
        <pb n="93" />
        Die begrenzte Reichweite des Genossenschafts-
gedankens in der Gütererzeugung.
Der Wesensunterschied zwischen genossenschaiftlicher
Gütererzeugung und Güterverteilung.
Von Universitätsprofessor Emil Wehrle, Karlsruhe,

Wenn man von genossenschaftlicher Gütererzeugung
spricht, denkt man wohl in. erster Linie an jene Produk-
tivgenossenschaften, die, schon “auf Robert Owen zurück-
gehend, immer wieder als Lösung der sozialen Frage ge-
priesen werden, oder an „die freiwillige Assoziation des
Arbeiterstandes als seinen eigenen Unternehmer‘ — wie sie
sich Lassalle gedacht hatte — oder ‚an die
Handwerkerproduktivgenossenschaf-
ten, wie sie im Programm von Schulze-Delitzsch
standen. Die Mitglieder stellen im gemeinsamen Betriebe
die Produkte her, die auf Rechnung der Genossen verkauft
werden bzw. die von Mitgliedern eingelieferten Roh-
stoffe oder Halbfabrikate werden verarbeitet und dann
verkauft. Die Gründe für den Mißerfolg dieser Genossen-
schaftsart sind bekannt und in jedem volkswirtschaftlichen
Lehr- und Lesebuch kann man sie aufgezählt finden wie folgt:
Schwierigkeiten der Kapitalbeschaffung.
Schwerfälligkeit in der Anpassung an die
Marktmöglichkeiten, dann die menschlichen
Unzulänglichkeiten, wie sie einer durch Gleich-
berechtigte auszuübenden straffen Betriebsdisziplin ent-
gegentreten, schließlich die gerec hte.Lohnzutei-
lung usw. Inwieweit etwa die Bauhüttenbewegung eine
andere Beurteilung rechtfertigt, läßt sich heute noch nicht
feststellen.

In Deutschland ging die genossenschaftliche Bewegung
sowohl der breiten Massen als auch des gewerblichen und
Jandwirtschaftlichen Mittelstandes ganz andere Wege, die
zur Aufnahme‘ der: genossenschaftlichen
Güterverteilung führen. Die KonsumgenoSssen-
schaften nehmen einen raschen und dau-
ernden Aufschwung, in der Mittelstandsbewegung
sind es vor allem die ländlichen und gewerblichen Ein- und
Verkaufsgenossenschaften, nicht zu vergessen die Kredit-
genossenschaften, die in diesem Zusammenhange
jedenfalls als Verteilungsgenossenschaften
angesehen werden können.

In neuerer Zeit tritt der Gedanke: die Genossenschaft
zu einem
hesanderen Organ in der Gütererzeugung
zu machen, wieder in den Vordergrund, allerdings nicht. in
der Form, daß die Genossen selbst produzieren, sondern die
Genossenschaft wird Träger und Halter
von Produktionsbetrieben, sei es für Eigen-

R7
        <pb n="94" />
        konsumtion der Genossen oder für Weiterverkauf bzw.
Weiterverarbeitung durch die Genossen.

Bevor auf die Ideologie, die dieser Figenproduk-
tion zugrunde liegt, näher eingegangen wird, sollen zuerst
einige Angaben über die tatsächliche Ausdehnung dieser
Eigenproduktion gemacht werden. Vor allem ist es die
Eigenproduktion der- Konsumvereine, die
sehr viel von sich reden macht. Die GEG., die nicht nur
den Großeinkauf des Zentralverbandes deut-
scher Konsumvereine besorgt, sondern auch: die
Zentrale konsumgenossenschaftlicher
Eigenproduktion ist, stellt in eigenen Fabriken
Tabak-, Teig-, Zucker- und Schokolade-, Fisch- und Fleisch-
waren her, schließlich noch Malzkaffee, Gemüse- und Obst-
konserven, Seife, Zündhölzer, Chemikalien UuSsW., und wovon
noch weiter unten gesprochen werden wird, in Textil-
fabriken — Weberei und Konfektion — Textilien, Der Wert
dieser Eigenproduktion beträgt nach den neuesten Statistiken
rund 65 Millionen, wozu t0ch die Eigenproduktion großer
örtlicher Konsumvereine kommt, wie zum Beispiel der
„Produktion“, Hamburg, mit einem Werte von über
30 Millionen, Dabei beschränkt sich die Eigenerzeugung der
Örtlichen Konsumgenossenschaften nicht mehr nur auf
Brot, sondern wir finden Möhelfabriken, chemisch-
technische Fabriken, Großschlächtereien, die Frischfleisch-
versorgung durch die Konsumgenossenschaften stellt ein
ganz neues Kapitel dar, Mühlen, Limonadefabriken usw.
Eine ähnliche Rolle wie. die GEG spielt die Gepag für
den Reichsverband deutscher Konsumver-
eine, deren Eigenproduktion zusammen mit den ihr ange-
schlossenen Konsumgenossenschaften den Betrag von 20
Millionen erreichen. wird. so daR
der Gesamtwert der in konsumgenossenschaitlicher
Eigenproduktion hergestellten Güter rund 200 Mil-
lionen Reichsmark
betragen wird.

Bei den Genossenschaften der selbständigen Gewerbe-
treibenden einschließlich der landwirtschaftlichen spielt diese
Form der: Eigenproduktion noch keine besondere Rolle.
Der Edeka-Verband stellt zwar eine Reihe von Artikeln
in eigenen Packungen her, neben der Zentrale halten sich
die örtlichen Genossenschaften vielfach Limonadefabriken,
Kaffeeröstereien usw., und trotzdem kann man nicht von
einer prinzipiellen Aufnahme der Figen-
produktion sprechen.

Ein kurzes Wort nun zur. theoretischen Begründung
dieser Eigenproduktion, wie sie gerade von den Konsum-
vereinen aufgegriffen wird. Am weitesten geht der
Pariser Nationalökonom und Genossen-
schafter Gide, dessen Hauptziele wir seinem Aufsatz
„Das Genossenschaftsprogramm“. entnehmen.
Danach muß
Ziel aller Genossenschaften die soziale Evolution
RR
        <pb n="95" />
        sein, die in drei Etappen, der Eroberung der Han-
deisindustrie, dann der Fabrikindustrie und
schließlich der Agrarindustrie, vor sich gehen Soll.
Jetzt wird die Konsumgenossenschaft die
Herrin der Produktion, die nur noch auf Befehl
zu arbeiten hat und nur noch das liefern wird, was man
von ihr verlangt. Die Mehrzahl der wissenschaftlichen Ver-
treter des Konsumgenossenschaftsgedankens gehen aber
nicht so weit, so spielt zwar die Genossenschaft bei
B. und S. Webb, Ed. Bernstein und auch Wil-
brandt eine hervorragende Rolle in einem Reform-
programm der Wirtschaft, aber eine Umwälzung
der Wirtschaft wird auch bei weiterer Ausdehnung der
Eigenproduktion nicht möglich sein. Nach neueren Stim-
men, z. B. „Die Arbeit“ 1928, 182, weist die Durch-
organisierung der Wirtschaft, die Monopolisierung, den
Konsumgenossenschalten ganz neue Auf-
zaben zu. Während bisher Eigenproduktion getrieben
wurde, um in den Genuß der Vorteile eines Großbe-
triebes zu kommen, erfordert die heutige Entwicklung
des Kapitalismus, daß die konsumgenossenschaftliche

Figenproduktion vor allem als Gegenpol gegen

privatwirtschaftliche Monopole
anzusetzen ist. Um den Kampf gegen internationale Kartelle
wirksam aufzunehmen, wird ein internationaler Zu-
sammenschluß der Konsumgenossenschaf-
ten erforderlich sein.

Bei den gewerblichen Genossenschaften ist die Abwehr
gegen etwaige Machtmißbräuche bestehender Monopole
nicht mit dem Gedanken der Eigenproduktion, wie schon
oben ausgeführt, verknüpft. noch weniger sind es Wwirt-
schaftsreformatorische Programme, denen sie folgen,
obwohl es heute schon eine Reihe von Produkten gibt, die
von den Genossenschaften selbst hergestellt werden könnten,
z. B. Leder von den Schuhmachergenossenschaften, zumal
sich der größte Teil der deutschen Häute in den Händen
von Häuteverwertungsgenossenschaften befindet, oder
kosmetische Markenartikel durch zentrale Friseurgenossen-
schaften, Hefe durch die Bäckergenossenschaften usW.
Abgesehen von dem großen Risiko der Eigenproduktion, das
noch größer sein wird als bei der Eigenproduktion der
Konsumgenossenschaften, haben die gewerblichen
Warengenossenschaften vielfach nur einen
geringen Ausnützungsgrad ihrer händ-
lerischen Kapazität erreicht, so daß auf diesem
Gebiet noch genügend Raum für genossenschaftliche Betä-
tigung bleibt. Doch darf nicht vergessen werden. daß sich
auch in diesen Kreisen die Stimmen mehren, die zum
Kampf gegen wirkliche oder vermeintliche
Preisdiktate von Konzernen auffordern, aller-
dings weniger mittels Eigenproduktion, als” durch ver-
stärkten genossenschaftlichen Zusammenschluß, wobei im
Vordergrunde die Forderung nach Gewährung des Groß-
handelsrabattes steht.
RZ
        <pb n="96" />
        Sehen wir einmal von allen Ideologien ab und betrachten
wir die Dinge, wie sie heute liegen. In den letzten Jahren
haben
die Konsumvereine ihre Produktion
verdrei-und vervierfacht,

so daß sie heute rund 20% des Umsatzes darstellen; wird
die Entwicklung +in demselben Tempo weitergehen? Zur
Beantwortung dieser Frage. wird man sich weniger wirt-
schaftlich theoretischer Prophezeiungen bedienen, sondern
es wird Aufgabe mühevoller Einzeluntersuchungen sein, ob
die Optimalpunkte bei den einzelnen hergestellten Pro-
dukten erreicht sind und ob das Uebergreifen auf andere
Produktionszweige wirtschaftlich überhaupt ratsam ist. Die
händlerische Stärke‘ der Konsumvereine lag schon darin,
daß sie Gegenstände für den täglichen Bedarf und für einen
festen Abnehmerkreis handelt. Das Markt-
und Kreditrisiko ist unbedeutend; sobald sie
aber zum Handel in Gebrauchsgütern übergehen, entstehen
eine Reihe betriebswirtschaftlicher Schwierigkeiten, die
Lagerhaltung wird kompliziert, der Kapitalumschlag
wird verlangsamt, die Rendite wird sich ver-
ringern, was allerdings nach außen hin durch Einbeziehung
von Gewinnen aus anderen Abteilungen unkenntlich gemacht
werden kann.

Und was vom Handel gesagt wurde, gilt erst recht
für die Eigenproduktion; sobald diese die Grenzen des
jestumrissenen täglichen Bedarfs überschreitet. wird das
Bedarisdeckungsprinzip verwässert
und gleitet die Eigenproduktion in den schwankenden Be-
reich der Marktproduktion hinüber. Es ist schon richtig,
wenn Hildebrandt. vom betriebswirtschaftlichen Ge-
sichtspunkte aus sagt (Grünfeld-Hildebrandt: Genossen-
schaftswesen S. 109), daß je mehr sich die Eigenproduktion
auf Artikel wirft, die nicht zuden Lebensnotwen-
digkeiten gehören, die geruhsame und risikoarme Be-
darfsdeckungswirtschaft vom Absatzrisiko bedroht
wird und sie zu. dessen Milderung das Kreditrisiko
(Abzahlungsgeschäft) auf sich nehmen muß. Ein Schul-
beispiel hierfür sind uns eigene Textilunternehmun-
zen, Mit diesen greift die konsumgenossenschaftliche Eigen-
produktion auf die konjunkturempfindlichsten und den
meisten Modeschwankungen unterworfenen Gebiete über.
Welch reizvolle soziologische Untersuchung, festzustellen,
ob die genossenschaftliche Treue, wohl das größte Aktivum,
das der Konsumverein den gewerblichen Einkaufsgenossen-
schaften gegenüber aufzuweisen hat, auch dann standhält,
wenn etwa Stoffe oder Damenkleider, die.aus der Mode
gekommen sind, und so etwas kommt von heute auf morgen
vor, noch auf Lager liegen und auf Absatz warten.

Jede

Vermehrung der Eigenproduktion wird auch zu

einer starken Vermehrung der iesten Anlagen
        <pb n="97" />
        führen, und damit zu den bekannten Schwierigkeiten der
Finanzierung und den sonstigen Gefahren, die sich aus jeder
Festlegung von Kapitalien gegenüber Absatzschwankungen
ergeben. Die Frage hat aber noch eine genossenschafts-
theoretische Seite; sicherlich ist die Zeit der reinen und
für sich allein bestehenden Umschlagsgenossenschaften
herum, sie werden weit mehr Kapitalien investieren müssen
als zuvor, bzw. sich einer Zentrale. anschließen, die die
nötigen Kapitalien investiert, aber man darf auch nicht ver-
gessen, daß die vermehrte Eigenproduktion diesen Prozeß
in einem Ausmaße beschleunigt, daß man sehr wohl von
einem Wandel der genossenschaftlichen Or-
ganisation sprechen kann. Die Anlagen werden
ins Riesenhafte wachsen‘ und damit immer un-
kontrollierbarer durch die Gesamtheit der
Genossen werden. Dabei besteht immer noch ein Ge-
nossenschaftsgesetz, und das ist auf der tätigen und
freudigen Mitarbeit der einzelnen Genossen auf-
gebaut. Das Gesetz machte zwar schon eine Konzession
an die veränderten Größenverhältnisse, von einer be-
stimmten Mitgliederzahl. ab kann das Stimmrecht der Ge-
nossen in der Generalversammlung durch Beauftragte aus-
geübt werden. Aber der Tatsache, daß zwischen den ein-
zelnen Genossen und den meisten Riesenbetrieben keinerlei
Beziehungen mehr bestehen, wird, und daß man vielleicht
juristisch aber nicht mehr praktisch von einem gemein-
samen Geschäftsbetrieb im Sinne des $ 1 G. G.
sprechen kann, dürfte. die heutige Struktur des Genossen-
schaftsgesetzes nicht mehr entsprechen.

Unter den sozialökonomischen Vorteilen, die man der
Eixenproduktion zuschreibt, verdienen einige besondere Be-
achtung, so z. B. daß Unternehmertätigkeit ge-
spart wird und damit Untervehmerlohn, wobei man
sich allerdings klar ist, daß es nur die spekulative
Unternehmertätigkeit ist, auf die verzichtet werden kann,
während die Tätigkeit dispositiver und rechnen-
der Art auch von der Eigenproduktion auszuüben ist. Dem
sei jedoch entgegengehalten, daß man

dieser spekulativen Unternehmertätigkeit nur SO-

lange entraten kann, als die freie Wirtschaft diese

Tätigkeit ausübt.

Es ist dies übrigens nicht die einzige Funktion, die die
Konkurrenzwirtschaft zugunsten der Eigenproduktion aus-
übt; Adolf Weber („Allgemeine Volkswirtschaftslehre‘‘)
führt ganz richtig aus, daß die Stärke der Genossenschaften
in erster Linie darin besteht, daß der Preis, der Lohn der
Zins, mit denen sie rechnen, in der Konkurrenzwirtschaft und
durch diese bestimmt werden,

Ferner soll für das von der Genossenschaftsbewegung
erfaßte Gebiet die spekulative Erwerbswirt-
schafteingeengt und dadurch vor Krisen durch Ueber-
produktion usw. geschützt werden. Ebenso wird die Mög-
lichkeit behauptet, erhöhte Sozialpolitik zu treiben, den
Arbeitsmarkt in zünstigem Sinne zu beeinflussen usw. Der

Q1
        <pb n="98" />
        rechenhafte und verantwortungsbewußte Genossenschafts-
leiter denkt hierüber ganz anders als manche Vertreter
konsumgenossenschaftlicher Theorien. Er weiß, daß nur
ein Schritt abseits vom Wege konsumgenossenschaftlicher
Ziele, nämlich den Mitgliedern gute und billige Waren zu
verschaffen, zum Ruine führt, wie so manches Beispiel auf-
zeigt. Es ist nicht Aufgabe dieser Genossenschaften, wenn
sie sich wirtschaftliche und nicht politische Ziele setzt,
Arbeitsmarktpolitik zu treiben. Und durch nichts kann das
Wort von Gide, „wenn ihr die Kaufleute ersetzen wollt,
dann wisset, daß ihr nur unter der Bedingung an euer Ziel
gelangt, daß ‚ihr nicht selbst Krämer werdet‘, besser
widerlegt werden, als durch obigen Hinweis. Im Gegenteil,
wenn die Genossenschaften den Kaufmann ersetzen wollen,
dann müssen sie unter die „Krämer‘ gehen, und wenn
sie gar den Produzenten ersetzen wollen, müssen sie erst
recht unter die Produzenten. -d, h. nüchtern rechnenden
Wirtschafter gehen.

Eine große Rolle spielt die Eigenschaft der Eigen-
produktion als bestes Mittel zur Bekämpfung der Monopole;
die Möglichkeit, durch die Genossenschaft ein Konsumenten-
monopol zu schaffen, wird als fraglich hingestellt, da die.
Produktion sich jedem derartigen Monopol durch sofortige
Verringerung des Produktionsumfanges entziehen kann,
während umgekehrt die Konsumtion nicht in demselben
Zeitpunkte eingeschränkt werden kann; nur die Eigen-
produktion kann da helfen. Die Einkaufskonzerne der
Warenhäuser, der großen Filialgeschäfte usw. beweisen
aber, daß das

Uebergreifen in die Sphäre der Produktion auch

ohne FEigzenproduktion
möglich ist. Ein Einkaufskonzern, der z.‘B. über 100 Mill.
RM Textilien jährlich einkauft, kann sich ganze Produk-
Honszweige dienstbar machen, aus den Einkaufskonzernen
können Verleger werden, aus den Fabriken Lohn-
iabriken. Auch für die Genossenschaften dürfte es zu-
treffen, daß der sechs- oder gar siebenstellige Barscheck
siner zentralen Einkaufsgenossenschaft in der Sphäre der
Produktion größere Wirkungen erzielt als manche noch
zo gut funktionierende Eigenproduktion. — (Uebrigens die
beste Illustration zu der Fragwürdigkeit des Satzes von
der Monopolmacht z. B. in der weiterverarbeitenden In-
Austrie.) — Auch neuere Forderungen, wie die nach der
konsumorientierten Wirtschaft — (z. B.-v.
Nell-Breuning S. J.) — nicht nur in quantitativer, sondern
auch in qualitativer Hinsicht, z. B. nur Deckung des so-
genannten wertechten Bedarfes, werden auch
lie Genossenschaften nicht von der Tatsache befreien, daß
»ben letzten Endes der
Konsument über den Bedarf bestimmt.
Aus den letzten Jahren lassen sich eine Reihe Beispiele dafür
erbringen, wie gefährlich es ist, dem Konsumenten eine
bestimmte Richtung des Bedarfes vorzuschreiben.

39
        <pb n="99" />
        hal
Zusammenfassend sei gesagt, daß die genossenschaft-
liche Güterverteilung große Erfolge aufzuweisen hat, und
daß besonders bei den gewerblichen Händlergenossen-
schaften noch lange nicht alle Entwicklungsmöglichkeiten
ausgenützt sind. Auch sind die Möglichkeiten, die Kauf-
kraft der Mitglieder zwecks Erhöhung der Einkaufsmacht
der Genossenschaften zu organisieren, noch nicht erschöpft,
wobei auch einmal gesagt sein soll, daß diese Kaufkraft der
Mitglieder auch bei den Konsumvereinen zu einem großen
Teil in der freien Wirtschaft verankert ist.
Der Figenproduktion sind jedoch wirt-
schaftliche Grenzen gesetzt. Die bisherigen Er-
folge waren nur zu erzielen, weil man innerhalb dieser
Grenzen blieb, sobald man darüber hinausgeht, werden sich
die oben gezeigten Mißstände ergeben.

Grenzen zwischen öffentlicher und privater
Wirtschaft,
Von Dr. Martin Sogemeier, Berlin.

In den Kämpfen um das Eindringen der öffentlichen
Hand in die private Wirtschaft ist verschiedentlich auch
versucht worden, den Tätigkeitsbereich zwischen öffent-
icher Hand und privater Wirtschaft abzugrenzen. Einmal’
ist gesagt worden, alle Monopole und monopolähnlichen
Gebilde gehörten in die Hand des Staates, Ferner
wurde gefordert, daß man die Öffentliche Hand auf
die sogenannten Versorgungsbetriebe be-
schränken solle, worunter in erster Linie die Wasser-,
Gas- und Elektrizitätswerke verstanden werden. Eine
andere Abgrenzung wurde in der Richtung vorgeschlagen,
daß für die Verwaltung und den Betrieb durch die
öffentliche Hand solche Unternehmungen und Gewerbe-
zweige in Frage kämen, die eine mehr verwaltungsmäßige
Tätigkeit beanspruchen, bei denen Erwerbs- und Gewinn-
streben verbunden mit‘ großen geschäftlichen Risiken. nicht
in Frage kommen. In der Naphtalischen Schrift über
Wirtschaftsdemokratie wird behauptet, daß „die Gegner
der öffentlichen Wirtschaft als Ideal folgende Arbeits-
teilung darstellten: den öffentlichen Körperschaften die Zu -
schußbetriebe (Schulen, Krankenhäuser, Straßenbau
usw.), die durch Steuern finanziert werden sollen, den pri-
vaten Unternehmern alle übrigen Betriebe, .also alle
Ueberschußbetriebe“, Hierzu sei bemerkt, daß mir
ticht bekanntgeworden ist, daß die Gegner des Eindringens
der öffentlichen Hand in die private Wirtschaft eine der-
artige Arbeitsteilung als Ideal hingestellt hätten. Alle der-
artigen Versuche einer Abgrenzung müssen daran scheitern,
daß sie für eine praktische Anwendung viel zu unbestimmt,
zu allgemein gehalten sind. Schon aus diesem Grunde ist es

33
        <pb n="100" />
        unmöglich, eine klare Scheidungslinie aufzurichten.
Betrachten wir z. B. den Begriff der „VersorgunzgSs-
betriebe“ in diesem Zusammenhang, der unglückseliger-
weise durch die Steuergesetzgebung der Nachkriegszeit
aufgekommen ist, so wird man zugeben müssen, daß dieser
Ausdruck sich namentlich für eine derartige Grenzziehung
überhaupt nicht als Begriffsbildung eignet. „Versor-
zgungsbetriebe“ sind weit gefaßt schließlich alle ge-
werblichen Unternehmungen, da doch die Produktion nicht
Selbstzweck ist, sondern zur Versorgung der Verbraucher
geschieht, Nahrungsmittel, Textilien usw. sind doch minde-
stens ebenso Lebensnotwendigkeiten wie Gas, Elektrizität,
können sogar in viel’ höherem Maße als notwendige
Existenzmittel bezeichnet werden.

Wenn es sich so auf der einen Seite als unmöglich
herausgestellt hat, eine Formulierung zu finden, nach der
praktisch eine Grenzziehung möglich wäre, so kommt noch
weiter dazu.
daß diejenige Instanz fehlt, die eine derartige
Grenzziehung praktisch durchführen könnte
und daß namentlich die sozialistisch eingestellten Kreise
eine derartige Grenzziehung scharf ablehnen, zumal sie
selbst in, den Uebertreibungen der wirtschaftlichen Be-
tätigung der Öffentlichen Hand, wie wir sie heute im
Rahmen einer grundsätzlich privatwirtschaftlich einge-
stellten Wirtschaftsstruktur haben, nur erst die Vor-
stufen einer weiteren Entwicklung in dieser
Richtung sehen und über eine stärkere Ausdehnung der
öffentlichen Wirtschaft zur endgültigen sogenannten
Sozialisierung kommen wollen. Ebenso wie die
Wirtschaftsdemokratie eine Vorstufe in der Entwicklung
zum Sozialismus sein soll, soll auch die zunehmende wirt-
schaftliche Betätigung der öffentlichen Hand eine Vorstufe
zur Sozialisierung sein.

Wenn bei den großen sozialistischen Kundgebungen der
letzten Zeit immer wieder ausdrücklich betont wurde, daß
die Wirtschaftsdemokratie kein Verzicht auf den reinen
Sozialismus : bedeute, so wird entsprechend von diesen
Kreisen, im Gegensatz zur rein marxistischen Auffassung,
die Ausdehnung des Staatskapitalismus, die
früher als nicht marxistisch abgelehnt wurde, als
Schrittmacher der Sozialisierung begrüßt
und gefördert, da man hofft; auf diese Weise in immer
stärkerem Maße die gesamte Wirtschaft gemeinwirtschaft-
lich, d. h. sozialistisch durchdringen zu können. Es handelt
sich also hier nicht um eine objektive sachliche Prüfung
der Frage, ob überhaupt und welche Teile der wirtschaft-
lichen Produktion und des Güterverkehrs durch die öffent-
liche Hand oder unter deren starker Mitbeteiligung be-
trieben werden können oder sollen, sondern‘ ,

um einen Kampf des Sozialismus gegen die Privat-

wirtschaft.
        <pb n="101" />
        Bis vor kurzem erblickte die überwiegende Mehrheit
der rein marxistisch eingestellten Kreise in der WUVeber-
führung privatwirtschaftlicher‘ Unternehmungen in die
öffentliche Hand keineswegs einen Schritt zur Verwirk-
lichung ihres Programms, Wenn von Sozialisten derartige
Vorgänge unterstüzt wurden, so geschah das im wesent-
lichen aus der grundsätzbkich feindlichen Ein-
Stellung gegen die Privatwirtschaft, also
nur mittelbar in Uebereinstimmung mit der marxisti-
schen Zielsetzung. Nachdem nach der Revolution 1918 die
sozialistischen Mehrheitsregierungen sich plötzlich vor der
Aufgabe sahen, den Sozialismus, d. h den sozialistischen
Staat und die sozialistische Wirtschaftsordnung zu‘ ver-
wirklichen, scheiterte die Durchführung des marxisti-
schen Programms, abgesehen von tatsächlichen Unmöglich-
keiten, u.a. an der Verschwommenheit des Be-
griffs „Sozialisierung‘“ und dem dadurch hervor-
gerufenen Streit der Meinungen über Ziel, Mittel und
Wege zu deren Verwirklichung. Seitdem ist mit einer
anderen Einstellung dieser Kreise zum Staat eine
Aenderung in der Ausdeutung der Prophezeiungen ‚und
Dogmen von Marx und Engels erfolgt. Gewiß gab es und
gibt es auch heute noch im sozialistischen Lager Verfechter
der These, daß eine Verstaatlichung der Wirtschaft keine
Verwirklichung des Sozialismus im marxistischen Sinne
und auch nicht eine Vorstufe dazu ist. Man verlangt statt
dessen nach wie vor die Enteignung der besitzenden Klassen
und den Uebergang des Eigentums an den Produktions-
mitteln auf die Arbeiterschaft, wobei man Sich, wie 1918,
darüber ‘ streitet, ob in diesem Falle die Arbeiter-
schaft eines. Produktionszweiges oder die-
jenige des einzelnen zu enteignenden Betriebes dieses
Eigentum gewinnen sollen. Meinungsverschiedenheiten
gab und gibt es auch noch darüber, ob alles auf einmal
und sofort sozialisiert werden soll oder nicht. Die
Früchte jener sogenannten Sozialisierungsepoche sind an
anderer Stelle dieser Ausgabe behandelt.

Ebenso wie es notwendig war, die marxistischen
Dogmen einer starken Revision zu unterziehen, ist in den
letzten Jahren auch eine theoretische und rrogrammatische
Aenderung in der Einstellung der Sozialisten zur
Öffentlichen Wirtschaft erfolgt. Zu erwähnen
ist da zunächst diejenige Richtung, die darauf hinweist,
daß „alle blutige soziologische Kritik von Marx und
Engels an der Privatwirtschaft hinsichtlich der Herr-
schaftsposition des Kapitalistischen Machtstaates doch
grundlegend nichts ändern könnte, wenn sie in indivi-
dualistischer Befangenheit die Trennung der
Arbeiter von den Produktionsmitteln als
das Urübel bezeichnete, statt zu der Einsicht ‚vorzu-
dringen, daß das eigentliche soziale Gebrechen in der
Trennung des Staates von den Produktionsmitteln, in
der Absperrung des Gemeinwesens von allem sach-
wirtschaftlichen Reichtum der Nation bestehe“. Die Ver-
gesellschaftung der Produktionsmittel sei eine Verlegen-

95
        <pb n="102" />
        heitsfozmel ohne Klarheit über das Verhältnis von Staat und
Gesellschaft Die Bourgeoisie habe den Staat durch seine
Expropriation in ihre Hand gebracht, die Arbeiterschaft
müsse ihn durch seine Repropriation zu gewinnen trach-
ten. Den besitzlosen Staat könne die Arbeiterklasse‘ wohl
vorübergehend politisch erobern, aber nicht dauernd wirt-
schaftlich behaupten. Der revolutionäre Entscheidungs-
kamrf würde deshalb in der Finanztheorie und
Finanzpolitik ausgefochten. Eine Staatshaus-
haltsreform in diesem Sinne bedeute viel mehr als
für die Generation vor. 100 Jahren die Verfassungs- ınd
Verwaltungsreform, also Abkehr vom expropri-
ierten Staat und schrittweise Umgestal-
tung der Eigentumsverhältnisse durch
neue Methoden der Finanzpolitik, Vermehrıumg
des öffentlichen Eigentums.

Gleichzeitig wird durch die Gedankengänge, die sich
um das Schlagwort „Wirtschaftsdemokratie“
als Vorstufe des Sozialismus gruppieren, darauf hinge-
wiesen, daß die öffentlichen Betriebe „auf Gıund ihrer
Loslösung vom kapitalistischen Erwerbs-
prinzip die Aufgaben haben, wichtige Funktionen im
Prozeß der Demokratisierung der Wirtschaft zu erfüllen.
Im demokratisch organisierten und regierten Staat ist ein
Staatsbetrieb, in einer demokratisch organisierten
und verwalteten Gemeinde ein Kommunalbetrieb
eine Form des Werdens der Wirtschaftsdemokratie:

wirtschaftliche Betriebe sollen hier der Herrschaft

des Volkes unterworien sein.

Was den öffentlichen Betrieb eines wirklich demokrati-
schen (jemeinwesens von anderen Ansätzen zur - Demo-
kratisierung der Wirtschaft — Wirtschaftsrarlamente,
Selbstverwaltungskörper der Wirtschaftszweige, OGe-
nossenschaftswesen — unterscheidet, ist dies: die für wirt-
schaftliche Betriebe zuletzt verantwortliche Volksvertre-
tung ist hier dasselbe Organ, das für die Vertretung aller
anderen — politischen, kulturellen — Interessen durch all-
gemeine Wahl gebildet wird. Bei anderen Formen der
Wirtschaftsdemokratisierung handelt es sich hingegen stets
um Organe, die ausschließlich mit‘ der Wirtschaft,
(oder mit bestimmten Abschnitten der Wirtschaft) zu tun
haben, Aus dieser Identität zwischen Organen
der wirtschaftlichen und politischen
Demokratie erwachsen die besonderen Probleme der
modernen Öffentlichen Betriebswirtschaft.

Nach Naphtali sind es folgende Merkmale, die,
namentlich wenn sie alle zugleich auftreten, einen Wirt-
schaftszweig für diese Form der Wirtschaftsdemokratie be-
sonders geeignet machen.

„Es muß sich handeln um

i. Betriebe, die den Massenbedarf weiterer Be-

völkerungsschichten eines Gebietes decken. oder von
        <pb n="103" />
        denen das Wohl dieser Schichten auf irgendeine
andere Weise. abhängt;

Betriebe mit natürlichem Monopol;

Betriebe, die: durch Erweiterung und Sicherung des
Abnehmerkreises besonders große Ersparnisse er-
zielen können.“

Wir sehen auch hier den Vorschlag einer. Abgrenzung.
der so gefaßt ist, daß, namentlich wenn man die großen
treibenden und weitere Ziele verfolgenden Kräite dieser
Richtung betrachtet, wirklich von einer sogar nur be-
scheidenen vorläufigen Grenzziehung nicht gesprochen
werden kann, Die Förderung und Ausgestaltung der Wirt-
schaftsbetriebe der öffentlichen Hand ist in Verbindung
mit den übrigen Programmforderungen der sozialistischen
Kreise, die als Gegenwartsforderungen zur Demokratisie-
rung der Wirtschaft bezeichnet werden, ein wesentlicher
Punkt. In einem Aufsatz über die Zukunftsaufgaben sozia-
listischer Wirtschaftspolitik stellt Dr. Baade fest, daß
der Staat zu einer Wirtschaftsmacht allerersten Ranges
geworden ist. Dieser Staatskapitalismus bedeute vom
sozialistischen Standrunkte entschieden einen Fort-
schritt. Er kritisiert nur die Planlosigkeit dieser
staatlichen Durchdringung des Wirtschaftslebens, fordert
eine leitende Idee. Die Sozialisten, müßten „die Tatsache
erkennen, daß die Wirtschaftsepoche. in der wir leben,
bereits über den Zustand des reinen Kapitalismus hinaus-
gewachsen ist, daß das privatkapitalistische System in
immer steigendem Maße von öffentlich-rechtlichen Elemen-
ten durchwachsen wird, und daß bereits die jetzt lebende
Generation alle Kräfte daransetzen muß, um das Maß von
Sozialismus, das ihr durch den mit unheimlicher Schnel-
ligkeit zunehmenden Konzentrationsprozeß zwangsläufig
nahegebracht wird, geistig, organisatorisch, und nicht zu
letzt auch moralisch zu verarbeiten‘, Die Art und Weise,
wie sich die Sozialisten zu einer staatskapitalistisch durch-
setzten Konzentrationsbewegung stellten, würde: vor allem
auch über das Maß des Einflusses entscheiden, den der
Sozialismus später in der ‚vollendeten Organisationswirt:
schaft haben würde,

Eine scharfe Ablehnung des Staatskapi-
talismus vom Standpunkt des Arbeitnehmers finden wir
in‘ der vom Gesamtverband der Christlichen
Gewerkschaften herausgegebenen Monatsschrift ‚Die
Deutsche Arbeit“. „Der Staatskapitalismus faßt sozusagen
das Schlechte aus drei Wirtschaftsformen zusammen — ab-
gesehen davon, daß er zu positiven Leistungen nicht befähigt
ist, hat er auch noch zu höchst unerwünschten Neben-
wirkungen geführt ... Jetzt schon ist die öffentliche Hand
einer der größten Arbeitgeber geworden. In erster Linie
stehen Reichsbahn, kommunale Verkehrs- und VersorgungS-
betriebe, die Post und die zahlreichen im Maijoritätsbesitz
öffentlicher Stellen befindlichen Aktienunternehmungen, In
all diesen Betrieben dominieren Beamte oder beamten-

07

A,
3
        <pb n="104" />
        ähnliche Funktionäre, Zwischen diesen höheren Beam-
ten und Funktionären mit Unternehmereigenschaft einer-
seits und der eigentlichen Arbeitnehmerschaft, also den
Angestellten und Arbeitern, andererseits bildet sich natur-
gemäß hinsichtlich, der Einkommenslage ein immer schä r-
ferer Gegensatz heraus, so daß man versucht ist,
zwischen allzu beamtenfreundlichen Gewerkschaften und
den „Gelben“ Parallelen zu ziehen. Geht die Entwick-
lung weiter in der Richtung des Staatskapitalismus, dann
tritt an die Stelle der Einzelunternehmer
immer mehr eine viel größere Anzahl von
Beamten-Unternehmern und Unternehmer-
Beamten. Der Einzelunternehmer behält zwar einen
großen Teil. des Wirtschaftseinkommens {für sich, aber
immerhin: für ein gewisses Risiko und für eine produktive
Leistung, Er ist außerdem mit dem Zwange behaftet, den
größeren ‚Teil dieses Einkommens, das er ja nicht‘ ganz
verzehren kann, als Kapital der Volkswirtschaft wieder
zur Verfügung zu stellen. Dagegen geht im Staats-
kapitalismus ein vermutlich noch viel größerer: Teil
des wirtschaftlichen Frtragyes an

eine vielköpfige Bürokratie, die: von

10 bis 5 Uhr bei reichlichen Mittagspausen tätig ist,

und zwar Unternehmerireuden genießt. aber keine
Unternehmersorgen kennt:
in den Kapitalmarkt aber fließt von diesen Einkommen
nicht einmal etwas zurück, Mit dem Staatskaritalismus
tauscht die Arbeitnehmerschaft also etwas ein, was für
sie noch weit unerwünschter ist als der Individualkapita-
lismus alten Stils.
Es ist heute offenbar eine Aufgabe gerade der christ-
lichen Gewerkschaften, sich für den Abbau des
Staatskapitalismus und die Wiederherstellung des
freien Wettbewerbes einzusetzen, Die Sozialisten können
diesen Kampf nicht führen, weil dadurch aller Welt offen-
bar würde, daß sie Jahrzehnte hindurch eine langweilige
und unfruchtbare Lehre verkündet und eine Zukunft prophe-
zeit haben, an die kein vernünftiger Mensch glauben kann.
Die christlichen Gewerkschaften sind dagegen nicht durch
eine, solche .doktrinäre‘ und der menschlichen Pe =
Sönlichkeit widersprechende Ideologie ge-
hemmt. Sie können und müssen gegen die Staatsallmacht
und gegen die Unterstützung eines jeglichen Mononolismus
durch diese Staatsallmacht auftreten“
Jeder Versuch, theoretisch noch so obiektiv bestimmen
zu. wöllen; wo.die Grenzen zwischen öffentlicher und priva-
ter. Wirtschaft . liegen, ist. von vornherein zum Scheitern
verürteilt, da es,nicht möglich ist, eine. praktisch anwend-
bare Formulierung. zu finden, vor‘ allen Dingen aber, wie
schon gesagt; weil auch die Instanz fehlt, welche die strikte
Beobachtung einer solchen Grenze garantieren könnte.
IR:
        <pb n="105" />
        Der Kampi für die Ausdehnung der Öffentlichen
Betriebe ist im stärksten Maße ein politischer Kamp!
geworden,
mit weit gesteckten Zielen, über deren Ernst und Trag-
weite. man sich ebenso wenig IMlusionen hingeben darf, wie
es auch falsch wäre, die Propaganda der Wirtschaftsdemo-
kratie als „theoretische Zeiterscheinung“ zu
ünterschätzen.

Die wirklichen Grenzen sind gegeben durch starke wirt-
schaftliche Gesetze, gegen die zu verstoßen einem Staats-
wesen, Wirtschaft und Wohlfahrt eines Volkes ernsten
Schaden bringen muß. Eine Kompromißform zwischen pri-
vater und sozialisierter Wirtschaft wird weder eine wirt-
schaftliche Lösung noch bei dem Machtstreben des So-
zialismus eine Befriedigung bringen. Cirenzen wird man
erst dann ziehen können, wenn es zum Wohle des deut-
schen Volkes, seiner staatlichen und wirtschaftlichen Ent-
wicklung gelungen ist. diese marxistischen und wirtschafts-
demokratischen Angriffskräite ‚politisch _niederzu-
ZwiLgen.

Recht und Gemeinschaftsgedanke.
Von Universitätsprofessor gr Heinrich Lehmann,
öln.

Von den großen Leitgedanken des neuzeitlichen Ar-
beitsrechts, nämlich der Forderung des Vorrangs der
Persönlichkeit vor den toten Sachgütern
(Persönlichkeitsidee); dem Grundsatz der. Kollektiv-
regelung und Selbstverwaltung des Arbeits-
verhältnisses und. endlich dem .Gemeinschaftsge-
danken ist sicher der Gemeinschaftsgedanke
der wertvollste, Und doch hat gerade er — wenn man von
der Verwirklichung der Klassengemeinschaft absieht —
sich bisher am wenigsten durchzusetzen vermocht und
keinerlei nennenswerte reale wirtschafts- und Sozial-
politische Bedeutung erlangt.

Der Rechtsordnung darf man diesen Mißerfolg
keinesfalls zur Last legen. Ihre Macht ist, wenn
irgendwo; auf dem Gebiet des Gemeinschaftslebens be -
schränkt
Das Problem der Arbeitsgemeinschaift
ist nicht in erster Linie ein Rechtsproblem, Sondern
ein Gesinnun«z s problem.
Das Arbeitsrecht bietet auch hier durchaus die Grundlagen.
auf denen sich die Anerkennung und Verwirklichung einer
Funktionsgemeinschaft‘ von Arbeitgebeı
und Arbeitnehmer im Sinne eines gemeinsamen
Dienstes am Unternehmen. und an der Wirtschaft hätte
entwickeln können. Wenn diese Möglichkeiten nicht -ge-

aa
        <pb n="106" />
        nutzt worden sind, so beweist das deutlich, daß außer-
rechtliche Mächte hier den Vorrang haben.
Das Beste muß aus der Gemeinschaftsgesinnung
fließen, die die einzelnen verbindet, weil. sie erkennen und
fühlen, daß ihre. Verbundenheit ihnen ein Mehr an Lebens-
werten gewinnt, ja überhaupt die Vorbedingung eines dau-
ernden erfolgreichen Wirkens ist.

Ein‘ Blick auf die Familiengemeinschaft beweist‘ das.
Die Rechtsordnung kann die rechte eheliche Gesinnung,
die. elterliche Liebe und kindliche Hingabe nicht erzeugen,
sie kann nur die Formen schaffen, in denen sich diese
Kräfte am besten auswirken können, sie kann Hemmnisse
aus. dem Wege räumen und Mißbräuchen vorbeugen.
Ganz ähnlich liegen die Dinge bei der Arbeitsge-
meinschaft. Nur daß die Entwicklung rechter Ge-
meinschaftsgesinnung hier. weit schwieriger ist, weil die
natürlichen Triebkräfte der Liebe und Blutverbundenheit
Fehlen, weil die Parteien des Arbeitsverhältnisses sich in
erster. Linie als Träger entgegengesetzter
Interessen empfinden. Deshalb muß an Stelle des
Triebs und Gefühls die Grundlage der Gemeinschaft in der
nüchternen, verstandesmäßigen Erkennt-
nis gesucht werden, daß die Aufgaben des Betriebs und
der Wirtschaft nur’ durch eine Ueberwindung dieses
Gegensatzes im Wege billigen Ausgleichs gelöst werden
können.

Die Arbeitsgemeinschaft kam also nur

auf einer Erkenntnisgemeinschaft aufgebaut werden.

Nur aus einer solchen Erkenntnisgemeinschaft kann
der Wille erwachsen, die Gemeinschaft durch die Tat zu
verwirklichen. Und diese Tat bedeutet für jedes Mitglied
der Gemöeinschäft ein gewisses Opfer, nämlich Ver-
Zicht auf die ungehemmte Förderung der: eigenen Son-
derinteressen und Unterordnung unter die Gemeinschafts-
zwecke, um rückwirkend dadurch eine Sicherstellung und
Förderung der eigenen Belange zu gewinnen.

Da beim Arbeitsverhältnis jede Partei materielle
Erfolge erstrebt, kann auch der Opfergedanke sich nur
durchsetzen als Frucht der Erkenntnis, daß gerade diese
Opfer den materiellen Erfolg beider Par-
teien bedingen oder vergrößern. ;

Solche Ueberlegungen können natürlich als allgemeine,
mehr‘ gefühlsmäßig betonte keinerlei werbende Kraft ent-
falten, sondern nur dann, wenn sie auf der Grundlage der
tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und des gegen-
wärtigen Rechtszustandes angestellt werden und durch
wissenschaftlich genaue Feststellungen
gestützt werden, Ohne das ist ein Sieg des Gemeinschafts-
gedankens im Arbeitsverhältnie meiner Ueberzeugung
nach völlig ausgeschlossen. Solange man nicht mit der
Anbahnung . derartiger Erkenntnisgemeinschaft wirklich
Ernst macht, wird der Gemeinschaftsgedanke immer kraft-
loser, statt lebendiger; jeder führt ihn im Munde und keiner
glaubt an ihn.

100
        <pb n="107" />
        Wenn überhaupt, dann kann aber eine derartige Er-
kenntnisgemeinschaft am ehesten mit Aussicht auf Erfolg
im einzelnen Betrieb
angebahnt werden, wo der Arbeiter dem Produktionsvor-
gang unmittelbar gegenübersteht. in ihn eingegliedert ist
und ihn täglich miterlebt. ;

So gewinnen unter dem Gesichtspunkt des Gemein-
schaftsgedankens diejenigen Bestimmungen des Be-
triebsrätegesetzes und seiner Ergänzungsvorschrif-
ten ausschlaggebende Bedeutung, die der Arbeitnehmer-
Schaft einen gewissen produktionspolitischen
Aufgabenkreis zuweisen, sie an der Leitung und Organisa-
tion des Betriebes beratend beteiligen wollen. Sie
bringen den Gemeinschaftsgedanken insofern zum Ausdruck,
als sie den Arbeitnehmer aus einem bloßen Obiekt des
Arbeitsprozesses zu einem Subjekt im Sinne eines Mit-
arbeiters für den Unternehmer machen. Wenn und
wo diese Bestimmungen im. Sinne des Gesetzes ernst-
haft gehandhabt werden, ist die Grundlage für ‚ine
solche Erkenntnisgemeinschaft durchaus vorhanden,
namentlich auch für die Erkenntnis, daß das Ziel der
Unternehmung, größtmögliche Produk-
tivität, sich ohne Initiative, Selbstverantwortung und
Arbeitsfreudiykeit nicht erreichen läßt,
daß die Ausschaltung des Unternehmers als ver-

antwortungsvollen Leiters und die Einführung der

Betriebsdemokratie diese drei Vorbedingungen des
Friolzes bedenklich schwächen müßte.
daß also eine wahre Werksgemeinschaft wie jede Gemein-
schaft ohne Unterordnung und sinngemäße Ver-
teilung der Funktionen undenkbar ist.

‚Es ist deshalb durchaus zu verstehen, daß die Anhänger
einer unbeschränkten Wirtschaftsdemokratie die Werks-
gemeinschaft bekämpfen und die. Wirtschaftsdemokratie
überbetrieblich durchzusetzen versuchen.

Weniger zu verstehen ist, daß man auf der Arbeitgeber-
seite vielfach * den Gedanken der Wer ksgemein-
schaft mit dem deutlichen Ziele gefördert hat, die
Arbeitnehmer mittels der Werksgemeinschaft aus den
Gewerkschaften herauszubringen. Da keiner;
Jei Arbeitsgemeinschaft ohne die Verbürgung grun d-
sätzlicher Gleichberechtigung beider Parteien
denkbar ist, kann und wird die große Masse der Arbeit-
nehmerschaft auf ihre Organisation in. den Gewerkschaften,
die ihr diese Gleichberechtigung‘ erst errungen hat und
allein wirksam gewährleistet, nicht verzichten. Eine
Werksgemeinschaft ohne die Gewerkschaf-
tenist heute unmöglich.

Als erstrebenswertes und erreichbares Ziel kommt nur
in Betracht,

die Werksgemeinschaft als notwendiges und be-
rechtigtes Eigenglied der Arbeitsgemeinschaft

‚01
        <pb n="108" />
        zu entwickeln, und zwischen ihr und den Arbeits-
gemeinschaften der Fachverbände einen Orga-
nischen Ausgleich zu schaffen. Die Werksgemeinschaft
darf weder als Mittel zur Ausschaltung und Bekämpfung
der Gewerkschaften benutzt noch als Instrument klassen-
kämpferischer Ziele der Gewerkschaften mißbraucht
werden.

Um dieses Ziel zu erreichen, scheint mir ein Eingreifen
des Gesetzgebers erforderlich; das Recht der. Be-
triebsvereinbarung muß auf eine klare ge-
setzliche Grundlage gestellt, ihre Aufgaben
müssen abgegrenzt und ihre Wirkungen müssen hach dem
Vorbild des Tarifvertrages näher festgelegt werden..

Von der großen Arbeitsgemeinschaft der Fachverbände,
die im November 1918 geschlossen wurde, der sogenannten
Zentralarbeitsgemeinschaft. sind nur die
Tarifgemeinschaften übrig geblieben; Soweit sie
auf einem freiwillig abgeschlossenen Tarifvertrag oder
doch einem beiderseits angenommenen Schieds-
spruch ‚beruhen, haben sie sich durchaus als wirksames
Mittel zur Stärkung des Gemeinschaftsgedankens bewährt;
fußen sie doch auf der, gemeinsamen Erkenntnis. daß die
beiderseits. tragbaren. Arbeitsbedingungen durch gegen-
seitiges Nachgeben zwischen den am Arbeitsverhältnis be-
teiligten Parteien ausbalanciert worden sind. Dagegen hat
die längere Zeit geübte Praxis. mangels Mehrheitsvotums
der  Schlichtungskammer . den Schiedsspruch durch
Alleinentscheid des Schlichters zustande zu bringen
und dann für verbindlich zu erklären, dem Gemeinschafts-
gedanken schweren Abbruch getan.
Die Krisis des Schlichtungswesens war insoweit
auch eine Krisis. des Gemeinschaftsgedankens.
Nach dem bekannten Urteil des Reichsarbeits-
gerichts in Sachen Nordwest gegen die Gewerkschaf-
ten ist dieses Hindernis für die Entwicklung des Gemein-
Schaftsgedankens‘ wieder beseitigt. Und deshalb ist unter
dem Gesichtspunkt ‚des Gemeinschaftsgedankens eine

Reform des Schlichtungswesens nicht. dringlich. ;

_ Bleibt ‘ die Zentralarbeitsgemeinschaft!
Daß ihre Wiederherstellung ein Ziel ist „aufs
innigste zu wünschen“, wer wollte das leugnen!
Aber sie ist zusammengebrochen. ‚weil ihr jeder Unter-
bau fehlte. Man.kann den Hausbau nicht beim. Dach be-
ginnen, .Diese Erkenntnis stimmt auch jetzt noch skeptisch.
Solange: man sich über den Unterbau, Verhältnis von
Werksgemeinschaften. und. Gemeinschaften der Fachver-
bände (Tarifgemeinschaften) nicht verständigt hat, ist ein
gedeihliches Zusammenarbeiten ‚der Spitzenorganisationen
schwer denkbar, Und deshalb hat es auch Keinen Sinn,
hier den Gesetzgeber zu bemühen. Die Zentralarbeits-
gemeinschaft ist nur denkbar als ein aus der Erkenntnis
des Aufeinanderangewiesenseins heraus geborenes Werk
der Freiwilligkeit.

102
        <pb n="109" />
        Ueber die Schaffung des endgültigen Reichswirt:
schaitsrats, ‚der , den ‚Gedanken der. Wirtschafts-
gemeinschaft verwirklicht, kann ich mir, angesichts. des
vorliegenden Gesetzesentwurfs, nähere Ausführungen er-
Sparen.

Am meisten. hat im ‚letzten Jahrzehnt. die Recht-
sprechung für den Sieg des Gemeinschaftsgedankens
getan.” Sie hat aus ihm. in freier schöpferischer Weiter-
bildung des ‘ vorhandenen ‘Rechtsstoffes praktische
Konsequenzen gezogen. Den Anfang machte die
bekannte Reichsgerichtsentscheidung vom 6. Februar 1923
(RGB. Bd. 106,.S. 272) zum Teilstreik, die den arbeits-
willigen Arbeitnehmern den Lohnanspruch. versagte,: weil
sie die Stillegung des Betriebes durch den Teilstreik ihrer
Arbeitsgenossen mit‘ zu vertreten hätten, und zwär ..als
Folge der durch den Betrieb begründeten Arbeits-
gemeinschaft zwischen dem Unternehmer und ‘der
Arbeiterschaft. sowie der Verbundenheit der
Arbeitnehmerschaft dieses Betriebes (Klassen-
gemeinschaft). Weitergreifend haben sodann das Reichs-
gericht und ihm folgend das Reichsarbeitsgericht aus dem
Gedanken der Betriebsgemeinschaft heraus neue
Orundsätze über
die Risikaverteilung im Arbeitsverhältnis
entwickelt, die auf die herkömmliche zivilistische‘ Recht-
fertigung aus der Unmöglichkeitslehre‘ usw. völlig ver-
zichten und den Gedanken der‘ Zonen- ‚oder Srhären-
theorie durchführen, wonach jeder Teil grundsätzlich‘ die
Gefahren zu tragen hat, die sich in dem von ihm be-
herrschten Gefahrenkreis entwickeln, der Arbeitgeber die
Gefahr der Substratbeschaffung, die Arbeitnehmer die
Gefahr der Arbeitskraft. Völlig zu Ende geführt ist diese
Gedankenkette noch nicht, es fehlen noch klare Grundsätze
über die Tragung des sogenannten generel-
len Betriebsrisikos (Betriebsstockungen im. gan-

zen Berufszweig uswW.). ,
Bedenklicher wirkt der Versuch des Reichs-
gerichts (RGZ. Bd. 111 S. 105 ff.) aus dem Arbeitsge-
meinschaftsgedanken auch über den Betrieb hin-
aus praktische Folgerungen zu ziehen. In dem fraglichen
Falle hatten die einzelnen Arbeitnehmer eines Betriebes in
Widerspruch mit der gemäß dem Tarifvertrag erfolgten
Lohnfestsetzung des Schlichtungsausschusses passive
Resistenz geübt, der Arbeitgeber hatte sie darauf aus-
gesperrt.‘ Das Reichsgericht hat hier einen Tarifbruch
des Arbeitgebers verneint, weil in der passiven
Resistenz der einzelnen Arbeiter ‚ein Austritt aus der Ar-
beitsgemeinschaft liege, die den Arbeitgeber auch‘ dem
Vertrag schließenden Verbande gegenüber von seiner tarif-
lichen Friedenspflicht befreit habe. Hier wird also der
Bruch der Betriebsgemeinschaft durch die
einzelnen Arbeitnehmer eines Betriebes als Befreiungs-
103
        <pb n="110" />
        grund von den Pflichten aus der Tarifgemeinschaft
gegenüber‘ der Gewerkschaft anerkannt. Die Ent-
scheidung ist lebhaft angegriffen worden, weil sie zwei ge-
trennte Rechtssphären miteinander vermische, dem Arbeit-
geber eine exceptio ex facto tertii gebe, eine Garantie-
haftung der Tarifvertragspartei für das Verhalten der ein-
zeinen Verbandsmitglieder zur Folge habe. Praktisch trägt
die Entscheidung jedenfalls in den Tarifvertrag die still-
schweigende Klausel hinein, daß die Friedenspflicht
für jeden Teil nur so lange gelte, als nicht der im Rahmen
der Tarifgemeinschaft bestehenden Werksgemeinschaft
durch ein gemeinschaftswidriges Verhalten der Gegenpartei
der Werksgemeinschaft der Boden entzogen werde.

Das zeigt erneut, wie wichtig es ist, zwischen Werks-
und Tarifgemeinschaft klare Grenzen zu ziehen, nament-
ich auc
die Tragweite des Gedankens der Klassengemein-
schaft
(Berufssolidarität) für die Werks- und Tarifgemeinschaft
richtig festzulegen. ‘ Die Anerkennung einer allgemeinen
Solidarität der Arbeitnehmer, und erst recht der Arbeit-
geber, wonach jeder sich das Handeln seines Berufsgenos-
sen und insbesondere ‚der organisierten Gesamtheit seiner
Berufsgenossen wie eigenes Handeln soll anrechnen lassen
(vergl. $ 76 Arbeitsvertragsgesetzanlage), bedeutet eine
gefährliche Ueberspannung des Gemein-
schaftsgedankeuns.

Von der Wirtschaftsdemokratie ist in diesen
Ausführungen. wenig die Rede gewesen. Mit Absicht! Denn
sie ist nur eine der denkbaren Formen für die Verwirk-
lichung des Gemeinschaftsgedankens, aber keineswegs
die einzige. Die grundsätzliche Gleichbe-
rechtigung.: der Mitglieder einer Gemeinschaft
kann auch ohne sie bestehen; denn diese darf
sich nur nach Maßgabe der Zwecke der jeweils in Betracht
kommenden Gemeinschaft auswirken. Was für die staat-
liche Gemeinschaft das richtige ist, kann nicht schematisch
auf die Familiengemeinschaft und ebenso wenig auf die
Arbeitsgemeinschaft übertragen werden; und selbst für die
einzelnen Arten der Arbeitsgemeinschaft und Wirtschafts-
gemeinschaft muß die ihren besonderen Aufgaben am besten
entsprechende Gemeinschaftsorganisation gefunden werden.
Die Forderung der positiven Einschaltung von Vertretern
der Arbeitnehmerorganisationen in alle Stellen der Wirt-
schaftsführung versucht die Wirtschaft in ein Schema
einzuzwängen, das die Lebensnotwendigkeiten ihrer ver-
schiedenen Organisationsformen verkennt.

104
        <pb n="111" />
        Das deutsche Arbeitsrecht,
Wegbereiter des Sozialismus.
Von Rechtsanwalt Schoppen, Düsseldnrf.
Der Umsturz im November 1918 bringt der Sozialdemo-
kratie in Deutschland die politische Machtfülle, die sie in
jahrzehntelangen Bestrebungen Stets verlangt und ge-
fordert hat. Jetzt muß es sich offenbaren, ob sie willens
ist. auch die praktischen Folgerungen aus ihrer politischen
Machtstellung für die Verwirklichung ihrer wirtschaftlichen
Ideen zu ziehen. Hier zeigt es sich aber sofort, daß agita-
torische Programme und Forderungen und ihre Umsetzung
in die Tat zweierlei sind. Das russische Beispiel schreckt
die sozialistischen Machthaber. Man erläßt neue DprO-
grammatische Erklärungen. So wird am 1. März 1919
folgender Beschluß erlassen: „Wir sind dabei, das '
Gesetzbuch der wirtschaftlichen Demokratie

zu schaffen: das einheitliche, sozialistische Arbeitsrecht
auf freiheitlicher Grundlage. Wir werden die Organe der
wirtschaftlichen Demokratie ausbauen, Wir werden das
Ziel der wirtschaftlichen Demokratie erreichen, die kon -
stitutionelle Fabrik auf demokratischer
Grundlage. all das in Verbindung mit der Sozialisie-
rung der Wirtschaftszweige. die sich, wie vor allem Berg-
werke und Erzeugung von Energie, zur Uebernahme in
öffentliche oder gemischtwirtschaftliche Bewirtschaftung
eignen oder der öffentlichen Kontrolle unterstellt werden
können.“ Zu diesem Beschluß ergeht das Sozialisie-
rungsgesetz vom 23. März 1919. das dem Reich
die Befugnis gibt; für eine Vergesellschaftung geeignete
Unternehmungen in Gemeinwirtschaft zu überführen,

Aber auch die Auswirkung dieses Gesetzes bleibt prak-
tisch weit hinter den in ihm aufgestellten programmati-
schen Forderungen zurück. Die eigene Gefolgschaft wird
vertröstet. Inzwischen versucht man, auch bürgerliche
Kreise für sozialistische Forderungen zu gewinnen. Daß
dies nicht restlos gelingen wird, ist der sozialistischen Re-
gierung klar und wegen der Folgen einer praktischen Ver-
wirklichung ihrer Ideen nicht unerwünscht. Man hat dann
die bequeme Handhabe, seinen eigenen Genossen klar zu
machen. daß die Herbeiführung des versprochenen Paradie-
ses auf Erden lediglich an dem Widerstand der anderen
Bevölkerungsschichten Deutschlands scheitert. Die Na-
tionalversammlung entspricht den von der Sozialdemo-
kratie auf sie gesetzten Erwartungen. Auch bürgerliche
Parteien übernehmen die Mitverantwortung für sozialisti-
sche Programmpunkte für dıe Artikel 156 und 165- der
Reichsverfassung.

Darnach kann das Reich durch Gesetz, unbeschadet der
Entschädigung. in sinngemäßer Anwendung der für die Ent-
eignung geltenden Bestimmungen. für die Vergesell-

105
        <pb n="112" />
        schaftung, geeignete private wirtschaftliche Unterneh-
mungen in Gemeineigentum überführen. Die Ar-
beiter und Angestellten sind dazu berufen, gleichberechtigt
in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung
der Lohn- und Arbeitsbedingungen, sowie an der gesam-
ten wirtschaftlichen Entwicklung . der produktiven Kräfte
mitzuwirken. ‘ Die beiderseitigen Organisationen. werden
anerkannt, Die Arbeiter. und Angestellten erhalten eine
gesetzliche Vertretung in Betriebsarbeiterräten, *Bezirks-
arbeiterräten und einem -Reichsarbeiterrat. Es werden Be-
zirkswirtschaftsräte und ein Reichswirtschafts-
rat gebildet, in denen "alle wichtigen Berufsgruppen ent-
sprechend ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung
vertreten sein müssen. Den. Arbeiter- und Wirtschafts-
räten können auf den ihnen überwiesenen. Gebieten Kon-
troll- und: Verwaltungsbefugnisse übertragen werden.

Damit wird die Möglichkeit der Sozialisierung in weite-
stem Umfange ‚und die Einführung eines Rätesystems
in Anlehnung an das russische Vorbild programma-
tisch festgelegt. und zwar, wie ‚schon gesagt. mit
Hilfe: bürgerlicher. Parteien. Der Sozialdemokratie
Ist ein wesentlicher Dienst geleistet, Sie kann jetzt
In” Ruhe ihre eigentlichen Ziele verfolgen, die‘ gar
hicht im der sofortigen UVeberführung der gesamten Pri-
vatwirtschaft‘ in Gemeinwirtschafr liegen. Sie braucht
nicht zu befürchten. daß sie na‘h außen hin ihr Programm
ändern muß. Die Schuld an seiner Nichtverwirklichung
kann sie den nichtsozialistischen Pa:teien zuschieben. -

Dagegen kann sie jetzt

Sozialisierung auf einem für sie weit bequemeren Weg
betreiben. Die Privatwirtschaft bleibt nach außen hin be-
stehen. Der Unternehmer ist nach wie vor der für die Auf-
rechterhaltung und Fortführung seines Betriebes Allein-
verantwortliche. Man; erreicht damit fast das gleiche, was
man bei einer völligen Sozialisiterung günstigenfalls hätte
erreichen können. Man vermeidet aber mit Geschick die
Verantwortung. für die Folgen der einzelnen Sozialisie-
rungsmaßnahmen. Für’ diese Folgen, für schädliche Aus-
wirkungen der ohne Hinzutun des Unternehmers getroffe-
nen Maßnahmen. zeichnet dieser. trotzdem nach wie vor
allein verantwortlich.

Diese Gedankengänge werden auf folgende Weise ver-
wirklicht. Durch‘ Einführung des Rätesystems im Be-
triebe‘ wird der Arbeitnehmerschaft ein Mitwirkungsrecht
an der Wirtschaftsführung im einzelnen gegeben. Schon
im Vaterländischen Hilfsdienstgesetz vom
5. Dezember 1915 ist eine Vertretung der Arbeitnehmer-
schaft in Arbeiter- und Angestelltensusschüssen vorgesehen
gewesen. In der Verordnung der sozialisti-
schenVolksbeauftragten vom 23.Dezember
1918 über Tarifverträge, Arbeiter- und
Angestelltenausschüsse und Schlichtung
IE
        <pb n="113" />
        von Arbeitsstreitigkeiten. wird: die Bildung
dieser Ausschüsse aufs neue angeordnet. ‚Ihr. Aufgaben-
kreis wird ‚aber entsprechend der sozialistischen und
klassenmäßig bedingten . Einstellung der : Gesetzgeber
wesentlich geändert. Vorher ist. Hauptaufgabe dieser AuS-
schüsse die Förderung des guten Einvernehmens inner-
halb der. Arbeiterschaft des ‘Betriebes und ‚zwischen der
Arbeiterschaft und dem. Arbeitgeber, Jetzt. wird in ‚erster
Linie ihre Tätigkeit bestimmt durch: die Wahrnehmung der
Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem; Arbeitgeber,
Den eigentlichen Ausbau erfährt aber das Rätesy stem
im Betriebe erst durch das Betriebsr:rätegesetz.
Dieses bringt eine ganz erhebliche Erweiterung der
Machtbefugnisse des nunmehr Betriebsrat genannten
Ausschusses. Die Berechtigungen des Betriebsrates und
seiner Gruppenräte schränken die. Verfügungsge-
walt des Unternehmers nach den: verschiedensten
Richtungen hin ein. Die Entlassung eines ihrer Mitglieder
ist ohne ihre Zustimmung unwirksam. Die neuen Räte
haben auch bei der Entlassung oder Kündigung der übrigen
Arbeitnehmer ein wichtiges Wort mitzureden., Sie haben
mitzuwirken bei der Regelung, der Lohn- und Arbelitsbe-
dingungen, bei der Festsetzung von Arbeitsordnungen und
Dienstvorschriften usw. .

Trotz ‚dieser starken Machtstellung der‘ Betriebsräte
versteht ‚es die Sozialdemokratie. die Gefahr von etwa mit
dem Rätesystem in den Betrieben auftauchenden „syndi-
kalistischen“ Bestrebungen zu vermeiden. Sie behält
bei den wichtigsten Befugnissen und Aufgaben den Ge-
werkschaften. Kindern. ihres Geistes, ihre Rechte
vor. Es wird weiter vorgesehen, daß die Gewerkschaften
durch eigene Vertreter an den Sitzungen der Betriebsräte
teilnehmen können, Dadurch sind sie imstande, schon von
Anbeginn an die Entschlüsse des Betriebsrats In ihrem
Sinne zu beeinflussen. Die Machtstellung der überbetrieb-
lich organisierten Gewerkschaften ist gesichert.

Wenn das Mitwirkungsrecht bei der Führung des Einzel-
befriebes nicht weiter ausgedehnt wird auf größere Bezirke
und. umfassendere Organe, so liegt das im wesentlichen
an der Besorgnis der Gewerkschaften, daß ihr Einfluß
bei einer restilosen Durchführung ‚der
Räteverfassung leiden könnte. Diese Besorgnis ist
auch für die politische sozialdemokratische Partei nicht
gerade ein Anreiz, nun ‚mit. besonderer Beschleunigung
darauf zu drängen, daß die in dem Artikel 165 der Reichs-
verfassung geforderte Räteverfassung vollkommen. durch-
geführt. wird, Für ihre Zwecke genügt vorläufig die. Ein-
flußnahme der Arbeiterschaft und der Gewerkschaften auf
den Einzelbetrieb. ;

Dafür kann die Sozialdemokratie
auf einem zwelten Wege ihre sozialistischen
Gedankengänge vollkommen verwirklichen.
‚MM
        <pb n="114" />
        nämlich auf dem Wege der Gestaltung des Ar-
beitsverhältnisses. Es kommt hier zu einer Ver-
drängung des individuellen Einzelarbeitsvertrages ZzWI-
schen dem. Unternehmer und seinem Arbeiter durch den
Kollektivvertrag. den Tarifvertrag mit den gewerkschaft-
lichen Organisationen,

Der Artikel 165 der Reichsverfassung bietet hierzu die
geeignete Grundlage. Nur geht man bewußt über die
Grundsätze des Artikels 165 hinaus. Der Grundsatz ‚der
gleichberechtigten Mitwirkung der Arbeiter. , und Ange-
stellten an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingun-
gen wird verlassen. An seine Stelle tritt das

Diktat des Staates,
Der rein sozialistische Grundsatz wird verwirklicht, nach
dem die Gesellschaft schlechthin,‘ bzw. ihre Ver-
körperung im Staat, der allein maßgebende Faktor für die
Gestaltung des Arbeitsverhältnisses sein soll.

Die Gleichberechtigung wird noch gewahrt im $ 1 der
TVO. vom 23. Dezembeı 1918, der den freiwilligen
Abschluß von Tarifverträgen zwischen‘ Arbeitnehmer-
und Arbeitgeberverbänden vorsieht und regelt, .

Dabei trägt die dem Tarifvertrag von den damaligen
sozialistischen Regierenden zuerkannte rechtliche Wirkung
marxistischen Gedanksngängen schon durch-
aus Rechnung. Der Tarifvertrag hat gesetzesähnlichen
Charakter. Die Einzelarbeitsverträge können nur noch zu-
gyunsten der Arbeitnehmer von den Arbeitnehmern und
Unternehmern selbst abgeändert werden. Die bestehen-
den Arbeitsverträge erhalten zwangsläufig die Bestim-
mungen des Tarifvertrages, die an die Stelle der ab-
weichenden Bestimmungen des Einzelarbeitsvertrages tre-
ten. Die Grundsätze der Unabdingbarkeit und der Normen-
wirkung des Tarifvertrages schalten das Selbstbestim-
mungsrecht des einzelnen zugunsten der gleichartigen
Regelung für die Masse aus.

Aber der Abschluß eines solchen Tarifvertrages beruht
noch auf dem treien Willen der. Tarifvertragsparteien,
Weder die Gewerkschaften noch die Arbeitgeberverbände
oder die einzelnen Unternehmer können rechtlich zum Ab-
schluß eines solchen Vertrages gezwungen werden
Eine Etappe zum Weg der Sozialisierung des Arbeitsver-
hältnisses ist erreicht. es fehlt aber noch an der Möglich-
keit. diese Sozialisierung auf jeden Fall in die Tat umzu-
setzen, Dazu bedarf es einer Ausschaltung -der
notwendigen Mitwirkung der Beteiligten.

Deshalb sieht die Demob.-Verordn. vom 12. Februar 1920
bereits vor. daß Tarifverträge nicht nur freiwillig
abgeschlossen werden, sondern daß sie den Beteiligten

zwangsweise gegen ihren Willen
auferlegt werden. Streitigkeiten über den Abschluß
von Tarifverträgen werden nunmehr durch Schlich-
108
        <pb n="115" />
        tungsausschüsse in einem Schiedsspruch entschieden. Die-
ser Schiedsspruch kann durch den Demobilmachungskom-
missar für verbindlich erklärt werden, Dadurch wird dann
bindendes Vertragsrecht zwischen den an dem Schiedsver
fahren und dem strittigen Tarifvertrag Beteiligten ge-
schaffen.

Aber die Regelung in der Demob.-Verordn, genügt noch
nicht. Die rechtliche Struktur des verbind-
lichen Schiedsspruchs, Seine rechtliche Wirk-
samkeit für die Gestaltung der Tarifverträge ist nicht
unbestritten. Es wird deshalb in folgerichtiger
Weiterentwicklung der sozialistischen Gedankengänge
durch die Neuregelung des Schlichtungswesens in der Not-
verordnung vom. Oktober 1923 ganz eindentig

die Möglichkeit einer zwangsweisen Auferlegung
von Tariiverträgen
festgelegt. Wieder leisten bürgerliche Parteien der So-
zialdemokratie hierbei Hilfestellung. Die Notverordnung
wird von einer bürgerlichen“ Regierung er-
lassen. Nach ihr kann ein Schlichtungsverfahren auch
gegen den Willen der Beteiligten eingeleitet werden. Das
Schlichtunssverfahren schließt regelmäßig mit einem
Schiedsspruch ab, der für verbindlich erklärt werden kann.
Die Verbindlichkeitserklärung ersetzt die Annahme des
Schiedsspruchs, und zwar auch dann, wenn beide Parteien
des Schiedsverfahrens den Schiedsspruch als solchen ab-
lehnen. Die Verbindlichkeitserklärung ist zwar an gewisse
Voraussetzungen geknüpft — Sie soll bei gerechter Ab-
wägung der Interessen beider Teile der Billigkeit
entsprechen und die‘ Durchführung des Schiedsspruches
soll aus wirtschaftlichen und sozialen Gründen erforderlich
sein. aber die Entscheidung über diese Ermessenstragen ist
in .das Belieben der staatlichen Verwaltungsorgane gestellt,

Der geringe Schutz, der gegenüber der reinen Lohn-
diktatur durch den Staat den Beteiligten noch dadurch ge-
geben wird, daß der Vorsitzende des Schlichtungsausschus-
ses oder der Schlichtungskammer nicht allein die Ar-
beitsbedingungen festsetzen kann, sondern daß dies durch
die Kammer in ihrer Gesamtheit zu geschehen hat. wird in
der Ausführungsverordnung zur Schlichtungsverordnung
durch den Reichsarbeitsminister beseitigt. In dieser
Ausführungsverordnung wird ausdrücklich festgelegt. daß
der Vorsitzende allein einen Schiedsspruch fällen kann,
falls eine Kammermehrheit nicht zustande kommt. Damit
ühernimmt
der Staat die alleinige Verantwortung für den
Schiedsspruch,
während er die Sorge. für die Durchführung den Unter-
nehmern überläßt.
Diese Ausführungsverordnung wird allerdings durch die
Entscheidung des Reichsarbeitsgerichts vom
109
        <pb n="116" />
        22. Januar 1929 für gesetzlich unzulässig erklärt. Es be-
darf also einer Mehrheitsentscheidung in der
Schlichtungskammer, wenn ein Schiedsspruch zustande
kommen soll.‘ Aber. an dem Charakter einer auSs-
schlaggebenden Machtstellung des Staa-
tes bei der Regelung der, Arbeitsverhältnisse wird da-
durch nur wenig geändert. Nach wie vor werden die
staatlichen Organe mit Hilfe derjenigen, die an dem Zu-
standekommen . eines Schiedsspruches interessiert sind,
Schiedssprüche ‚fällen können, die dann ebenfalls für ver-
bindlich erklärt werden. können. Das Interesse daran liegt,
bei der üblichen Erhöhung der Unternehmerverpflichtungen
in neueren Schiedssprüchen, im wesentlichen aui Seiten der
Gewerkschaften. ;
Die Gewerkschaften und der Staat werden von
marxistischen Gedankengängen beherrscht.
Schiedssprüche ‚bilden eine geeignete Grundlage für die
Verwirklichung ‚solcher‘ Ideen, Jede Lohnerhöhung be-
deutet zum mindesten eine Schmälerung. des Unter-
nehmergewinns, eine Verhinderung neuer  Kapitalsbildung
und dort, wo sie nicht mehr aus den Erträgnissen getragen
werden kann,..eine Zerstörung des Kapitals. Man kann
durch Schiedssprüche den Arbeitnehmern Verdienste ver-
schaffen, ohne sich darum kümmern zu müssen, wie diese
Verdienste von den belasteten Unternehmern aufgebracht
werden können. Man kann den. Arbeitnehmern Rechte
und Berechtigungen zubilligen, ohne darum besorgt sein zu
müssen, ob diese mit einer wirtschaftlichen Betriehsfüh-
rung. in Einklang zu bringen sind. ;

Das System der‘ verantwortungslosen Sozialisierung
der betrieblichen Menschenwirtschaft ist daher, wie be-
reits gesagt. für die Sozialdemokratie weitaus bequemer,
als eine völlige Ueberführung der privaten Wirtschaft in
die Gemeinwirtschaft, als eine völlige Sozialisierung, die
ihr auch die Verantwortung für die Fortführung der einzel-
nen Betriebe aufbürden würde Gleichzeitig ist.aber auch

diese Art der Sozialisierung ein Wegbereiter für

die weiteren. sozialistischen Gedankengänge einer

Wirtschaftsdemokratie,
eines weiteren Ausbaues .der Teilnahme der Arbeitnehmer
an der Führung und der Verwaltung der privaten Wirt-
schaft. selbstverständlich ‚auch dann noch unter weiterer
Belassung der Verantwortung bei den einzelnen Unter-
nehmern,

Weite Teile der Oeffentlichkeit, der Presse und der
Wissenschaft, auch, Teile der Unternehmerschaft, lassen
sich noch‘ immer von den marxistischen Ideen einfangen.
Sie machen diese -Art arbeitsrechtlicher Gesetzgebung mit,
ohne ‘sich. über ihre‘ Innere Bedeutung ' und Auswirkung
klar zır werden. .‘Bereitwilligst übernehmen sie die Mit-
110
        <pb n="117" />
        verantwortung an der sozialistischen
Gestaltung unseres Arbeitsriechts. Die
Sozialdemokratie geht aber auf ihrem Weg weiter... Wie
lautete es bei den Antikriegsdemonstrationen am 1. August
dieses Jahres?:
„Republik, das heißt nicht viel,
Sozialismus ist das Ziel.“

München, den 80. August 1929.

„Ich bin kein Feind der Demokratie im guten Sinne des Wortes.
Alles durch das Volk und alles für das Volk. Ich lehne aber die
Demokratie als Schlagwort ab. Sie kann nur einen Sinn haben,
wenn sie auch einen Inhalt hat, und dieser Inhalt kann kein anderer
sein als der, daß jeder an seinem Platze seine Pflicht tut und das
Höchstmögliche zum Volksganzen beiträgt. Nur dann kann die
Zusammenfassung aller Kräfte in einem einheitlichen Willen zum
Erfolg führen, Ein Kulturstaat kann nicht durch sinnlose Herr-
schaft der Massen, wobei jeder überall. mit redeh und mit regieren
will, auch wenn er nicht sachverständig ist — aufgebaut und erhalten
werden. Nur Verantwortungsgefühl jedes einzelnen und einheitliches
Zusammenwirken in der Arbeit, in Freud und Leid des gesamten
Volkes kann. uns eine ‚ersprießliche Zukunft bringen, nicht leeres
Gerede und Forderung von Rechten ohne den Willen zur Erfüllung
von Pflichten. Genau so ist auch meine Binstellung zur „Wirt-
schaftsdemokratie“. Mitarbeit von sachverständigen Leuten au]
Gebieten, in denen sie Sachkenntnis besitzen, soll überall willkommen
sein. Beteiligung Unberufener an der Leitung wirtschaftlicher
Betriebe zu Zwecken der Befriedigung politischer Machtgelüste
und demagogischer Propagandawünsche muß von den Berufenen
mit aller Schärfe abgelehnt werden, im Interesse der Volkswirtschaft
und des Volkswohles.*

Bi
        <pb n="118" />
        Sozialpolitik zwischen Demokratie und
Autonomie.
Dr. Josef Winschuh. Berlin. ;

Der Stempel, den fast alle Dinge und Formen heute
in Deutschland tragen, ist: Unruhe und Unfertig-
keit, Gestaltwandel und Uebergang. In keinem euro-
päischen Lande liegen die Reste und Anfänge, die Gegen-
sätze und ihre Ueberschneidungen so verfilzt wie bei uns,
in keinem Lande scheint es so-schwer, zum Einfachen durch-
zustoßen, die fruchtbare Synthese der Kräfte und Formen
zu finden und die Entwicklung in freies Land zu führen.
Ist das gut so, ist das ein Zeichen von wuchernder Kraft
oder Beweis einer Dekadenz? Ueber die Antwort läßt
sich so viel und so wenig streiten wie über Weltanschau-
ungen und Temperamente: Sie quillt von innen heraus,
aus dem Irrationalen. Der Pessimist sieht leicht die Un-
ordnung des Zerfalls da, wo der Optimist ein besonders
heftiges, ‚besonders -verdichtetes Stirb und Werde
feststellt.

Das gilt vor allem für die deutsche Sozialpolitik,
sofern man sie in weitestem Sinne versteht: als Summe
und Zusammenhang aller sozialen Ideen, Tatsachen und
Formen. Auch hier viel Unfertigkeit und Unruhe. Weniger
in den Tatsachen, in den vorhandenen Einrichtungen, als
in der Sinngebung der Sozialpolitik, damit aber auch in
ihrer Verbindung mit anderen Gebieten und
ihrer Begrenzung. Das gilt vor allem für das Verhältnis
der Sozialpolitik zu den großen Bereichen Staat und
Wirtschaft.
In keinem europäischen Lande werden. soviel
soziale Ideen produziert wie in Deutschland.
in keinem. Lande sind die Formen und Diskussionen so im
Fluß, nirgends ist das soziale Antlitz so unfertig wie bei
uns. Typische deutsche Problematik, typisch deutsches
Schicksal, ins Soziale übersetzt. . Aufgabe ist, diese Unruhe
und Unfertigkeit einer neuen Ordnung entgegenzu-
führen, welche die Merkmale ieder echten, schöpferischen
Ordnung trägt: Befriedigung der zerstörenden und zer-
setzenden, ruhige und stete Entwicklung der aufbauenden
und einigenden Kräfte. Dabei wird stets die Frage eine
große Rolle spielen, inwieweit das soziale Leben nach Idee
wie Form, nach Leistung wie Gesetz autonom ist, das
heißt, in sich selbst beruht, für sich allein bestehen kann
oder abhängig, von außen her bestimmt und nach außen
hin verpflichtet ist. Ferner ist die Frage nach dem Ver-
hältnis von Sozialpolitik und Demokratie aktuell.

Inwieweit ist Sozialpolitik gegenüber dem Staat
autonom, inwieweit von ihm abhängig? Es entspricht
deutscher Eigenart, deutschem staatspolitischen Denken,
119 .
        <pb n="119" />
        daß starke Wechselwirkungen zwischen Staat und Sozial-
politik, daher auch zwischen dem Staatsideal und deı
Sozialen Auffassung bestehen. In Amerika gibt es so gul
wie kein System staatlicher Sozialpolitik und auch so gul
wie keine Staats- und Sozialauffassung, die vom Staal
ein solches System fordert. Die Summe der Wirkungen
und Maßnahmen, die als sozialpolitisch anzusprechen sind,
gehen dort von der allgemeinen Wirtschafts- und Gesell-
Schaftspolitik aus. In Jahrzehnten vielleicht, wenn es
Wirtschaftskrisen mit sozialen Erschütterungen gibt, wenn
die heute so zahlreichen Brücken und Uebergänge zwischen
Arbeitern und Unternehmern geringer werden sollten, wer-
den vielleicht in den Vereinigten. Staaten Probleme staat-
licher Sozialpolitik aufstehen, wie England und wir sie
dann schon längst gelöst haben. Bei uns sehen wir eine
umgekehrte Entwicklung.
Sozialpolitische Initiative geht zunächst vom Staat’
218,
kommt nicht von unten her aus der Gesellschaft und Wirt-
schaft derart, daß der Staat ausgeschaltet wird. Erst in
letzter Zeit sehen wir Ideen und Versuche, sozialpolitische
Einrichtungen vom Staatloszulösen, sieautonom
zu gestalten und der Selbstverwaltung der Betei
ligten zu unterstellen. Aber auch dabei denkt man nicht an
eine völlige Ausschaltung des Staates, man will ihm viel-
mehr ein Aufsichtsrecht vorbehalten... Man sieht, es fäll
schwer, den Zusammenhang zwischen Staat und sozialem
Gedanken ganz zu trennen. In der Tat entspricht es dem
deutschen Denken wenig; gerade auf diesem Gebiet, der
Ordnung und Schaffung von Tatbeständen zwischen und
über den Ständen und Klassen, den Vater Staat auszu-
schalten. Es fällt so schwer, daß selbst bei Persönlichkeiten
und Schichten, die hier sehr liberal denken, die Autonomie
und Kooperation nach angelsächsischem Muster anstreben,
doch zuweilen, und meist in entscheidenden Punkten des
Systems oder Augenblicken des Handelns, immer wieder
der Staat wie ein deus ex machina erscheint, Ich glaube,
man wird mit dieser historisch bedingten Veranlagung, mit
diesem seelischen Erbgut des deutschen und insbeson-
dere des preußischen Menschen noch rechnen müssen
wie in England mit der Abneigung gegen staatliche Regle-
mentierung und Verbeamtung einer Sache. und der Neigung,
die Dinge zu improvisieren und frei wachsen zı
lassen.

Allerdings gibt es auch kräftige und aussichtsreiche
Entwicklungen, die für eine Autonomie des sozialen
Bereichs sprechen und wirken. Wir sehen bei uns ein
erstaunliches Wachstum der Kollektiv-
mächte und Verbände aller Art. Deutschland ist zum
Land der Organisationen geworden. Hier sehen wir eine
Entwicklung zum Korporativen, die so auffallend ist, die
dem politischen Kräftespiel und dem menschlichen Ver-
halten, vielfach auch dem Denken so stark den Stempel
aufdrückt. daß der jüngste Träger des Frankfurter Goethe-

113
        <pb n="120" />
        Preises, Leopold Ziegler, mit einem gewissen Recht
von einem „neuen Mittelalter‘, einer neuen korpo-
rativen Ordnung des Gemeinschaftslebens sprechen konnte.
Gegenüber dieser Entwicklung kann man als Staatsbürger
zwei Haltungen einnehmen. Man kann sagen: Gerade weil
diese Kollektivmächte, diese Korporationen des wirtschaft-
lichen und sozialen Lebens so stark geworden sind, ist es
notwendig, über ihnen und gegen sie den Staat zu
stärken, das heißt dann auch, diesem Staat wirtschaft-
liche und soziale Aufgaben zu übertragen. Oder man
kann sagen: Der Staat sollte diese korporativen Mächte
mehr dienen lassen. Er sollte sich entlasten und frei
halten für wesentliche Hoheits- und Führungsaufgaben und
jenen Korporationen geeignete Aufgaben überweisen, die
dann. durch Zusammenarbeit und Selbstver-
waltung gelöst werden.

Zwischen diesen beiden Auffassungen sehen wir heute
auf breiter Front einen geistigen Kampf entbrennen. Angel-
punkt dieses Ringens ist der Autonomiegedanke.
Hinter. den Fronten sehen wir als treibende Kräfte sowohl
den Idealismus, eine neue Vorstellung von Staat und Volk,
als auch den Macht- und Herrschaftswillen, selbstver-
ständlich auch oft die Mischung dieser beiden Kräfte, Denn
man muß Hendrik de Man darin zustimmen, daß selten der
Leib eines sozialen Machtwillens ohne die Seele eines
gesellschaftlichen Ideals ist und umgekehrt. Für die
Autonomie treten heute in steigendem Maße Kreise der
jungen Generation ein, im iungliberalen Lager, in
katholischen Jugendgruppen, im Jungdo und in den jung-
konservativen Kreisen des Rings.
Gegen den Autonomiegedanken marschiert
der Machtwille des Sozialismus.
der die Demokratie nur als Etappe zum Staatssozialismus
betrachtet. Man darf sich nicht dadurch beirren lassen,
daß gerade von den freien Gewerkschaften sehr früh der
Gedanke der Tarifautonomie entwickelt wurde. Auch
das war nur Uebergang, erste Etappe. Wir sehen heute,
wie die Ziele schon viel weiter gesteckt sind, und auch
der Weg schon weiter geführt ist. Die Zwangsschlich-
tung, die Annäherung an das staatliche Lohnamtssystem,
verwirft den Gedanken der Tarifautonomie, der lohn-
politischen Selbstverwaltung und Auseinandersetzung der
Arbeitsparteien unter der fadenscheinigen Maske, nur dann
eingreifen zu wollen, wenn jene Autonomie versage. Denn
eine Autonomie, vor allern eine junge Selbstverwaltung
und Selbstverantwortung muß notwendig versagen, sie kann
gar nicht reifen, wenn ein antoritäres System zur Verfügung
sieht, auf das man sich zarückziehen, auf das man Ver-
antwortung abschieben kann. In Unternehmerkreisen hat
man sich gerade im Kampf um das Schlichtungs-
wesen auf einem Teilgebiet zum Gedanken der
sozialen Autonomie durchgerungen.

114
        <pb n="121" />
        Für die Autonomie spricht also der offene Wille
einer starken Gruppe, den Staat zu erobern, durch ihn,
durch Staatssozialismus, zu herrschen und allmählich
Wirtschaft und Gesellschaft zu sozialisieren. Autonomie
bedeutet hier eine positive, gerade in einer Demokratie
positive Ebene, in der diese Entwicklung abgefangen wer-
den muß; auf der ihre Kräfte und Führer an Aufgaben und
Schwierigkeiten als Staats- und Wirtschaftsbürger verant-
wortlich gemacht, als Revolutionäre ermattet und ver-
bürgerlicht, im ganzen. also konservativ gemacht werden
müssen. Für die Autonomie spricht ferner die Tatsache,
daß der Staat nicht mehr hegelianisch, nicht mehr
halbgöttlich und erhaben gesehen wird, daß eine Ernüch«
terung, vielfach sogar, am Fürsorge-, Futterkrippen- und
Subventionsgedanken entwickelt, eine krasse Materia-
lisierung des Staatsbegriffs in breitesten Kreisen
eingetreten ist. Entscheidungen des Staates haben eine
gegen früher wesentlich geringere Autorität im Gemüt des
Staatsbürgers. Ihre Saat fällt nicht mehr auf den Boden
eines Gefühls, das der Ehrfurcht verwandt ist; jede Staats-
entscheidung verfällt dem Parteienstreit, da der Staat noch
zu sehr durch -die Partei hindurch gesehen wird. Das gilt
auch für die neuen Staatsanbeter, die entschiedenen
Staatssozialisten, für die.man in‘ Abwandlung eines alten
Verses den Satz prägen kann: „Und der Staat absolut.
wenn er unsern Willen tut.“ Man baut neues Staatsgefühl
auf, fördert den Staat, wenn man ihn entlastet und sich
in "einer Reservestellung festigen läßt, wobei keineswegs
an einen Polizei- und Nachtwächterstaat gedacht ist.

Die demokratische Ideologie hat bei ihrem
Zusammentreffen mit dem Staat einerseits, mit der Wirt-
schaft und Sozialpolitik andererseits viele Unklarheiten
geschaffen. Sie neigt dazu. zu viel zu versprechen und
zu erwarten.
Das Merkmal der demokratischen Ideologie ist
mangelnder Realismus.
So trägt sie, wo sie verzerrt oder verschwommen wird,
Spaltpilze in das System der Sozialpolitik. Vor allem ist
es die Vorstellung einer Allgemeinheit, die für
jeden zu sorgen habe, die zersetzend wirkt, ver-
nünftige Grenzen einreißt und die Maßstäbe. verfälscht.
Wenn heute die Gewerkschaften planmäßig dazu über-
gehen, Staatszuschüsse, also Steuerbeträge für die
Sozialversicherungen zu beanspruchen,
so wollen sie zunächst Rationalisierungen innerhalb des
sozialen Bereichs durch Sanierung von außen her ver-
meiden.‘ Sie wollen aber auch die Grenzen zwischen Sozial-
versicherung und allgemeiner Fürsorge planmäßig ver-
wischen. Wenn dieselben Kreise immer neue Schichten
in die Sozialversicherung hineinzwingen, so zersetzen sie
die soziale Idee der Versicherung, die nur Bedürftige
erfassen sollte. Mit Recht hat Hellpach vor kurzem in

115
        <pb n="122" />
        Essen betont, daß eine solche Auffassung eine Ver-
zerrung demokratischer Gedanken sei, daß
der Staatsbürger das Bestreben haben müsse, aus der
Sozialversicherung herauszuwachsen und auf eigenen
Füßen zu stehen, anstatt in sie hineinzugleiten.

Eine andere Gefahr ist die Gleichsetzung von
Demokratisierung mit Proletarisierung.
Diese Gefahr ist sehr groß. Auf der letzten Tagung der
Arbeiterwohlfahrt ist es offen ausgesprochen
worden, daß man eine Demokratisierung der Wohlfahrts-
pflege anstreben müsse, die dann von selbst zur Prole-
tarisierung führe. Auf diesem Gebiet bedeutet der Gedanke
der sozialen Autonomie keinen Schutzwall. Die weitgehende
Mitwirkung der Organisationen, die hier eingerissen ist,
dedeutet vielmehr Zersetzung, Politisierung der Fürsorge-
sinrichtungen, Einschüchterung der Bürokratie. Hier, wo
as kein Gegengewicht gibt, wo nur eine Gruppe von For-
dernden ohne die geringste Verantwortung auftritt, wo
nicht ausbalanciert werden kann nach Pflicht und Anspruch,
wirtschaftlicher Vernunft und sozialer Notwendigkeit,
Beitrag und Leistung, ist der Gedanke der sozialen Auto-
1omie sinnlos. Hier heißt es, vernünftige staatliche Rege-
lungen schaffen und eine unabhängige, sachverständige
Bürokratie in die Lage versetzen, diese Regelungen anzu-
wenden, ohne einem Druck der Massen und der Bevor-
mundung durch ihre Zweckorganisationen ausgesetzt zu
sein. Hingegen kann die soziale Autonomie im Bereich der
Sozialversicherung, darüber hinaus im Schlichtungswesen
und ‚auf anderen sozialen Gebieten, segensreich wirken.
Denn der Begriff der Autonomie schließt delegierte Führung
ein, Verantwortlichkeit der Gruppen, Ausgleich der Kräfte
und Forderungen, nicht zuletzt finanzielle Disziplin nach
.anen und Abgrenzung nach außen.

Ein dritte Gefahr, die aus einer falschverstandenen
demokratischen Ideologie droht, ist die Wirtschafts-
demokratie,-die an anderen Stellen eingehender be-
nandelt wird. Hier nur soviel:

Wirtschaftsdemokratie ist im Grunde ein Mißver-

ständnis, teils gewollt, teils ungewollt.

Ein Mißverstehen der Eignung und Leistungsfähigkeit demo-
kratischer Grundsätze. Es ist nicht wahr, daß sich Demo-
kratie zur Lösung aller Führungs- und Leistungsiragen
eignet, wie das viele naiv glauben. Es gibt Gebiete, auf
denen Demokratie völlig versagt. Es gibt andere Gebiete,
auf denen sie als Kontrolle, als Korrektur aristokratischer
Auswüchse nötig, aber an sich auch nicht schöpfe-
risch ist. Ueberall, wo Demokratie gleich Massen-
herrschaft und nicht gleich Möglichkeit freier Auslese unpri-
vilegierter Führer gesetzt wird, die dann auch genügend
Spielraum haben, ist sie überhaupt unproduktiv und
lähmend, genau wie der Gedanke der Gleichheit, genau wie
die auf die Spitze gyetriebene Idee der ÖOerechtigkeit.

16
        <pb n="123" />
        Bestehen zwischen Staatsform und Sozial-
bolitik Beziehungen? Zweifellos, aber keineswegs So
eng und in dem Sinne, daß man sagen kann, nur die
Demokratie verbürge eine gesunde Sozialpolitik. Man kann
das an der deutschen Sozialversicherung am
aesten verfolgen. Als staatsmännisches Produkt einer
Monarchie entstanden, hat sie sich So gut bewährt, daß
ihre Grundlagen heute noch unverändert sind. Die Re-
jormen, die nach Krieg und Inflation an der deutschen
Sozialversicherung erfolgten, haben an den Grundsätzen
nichts geändert, entwickelten nur die Technik, änderten
Einzelheiten, fügten Anbauten hinzu, sowohl was den Umfang
der‘ Leistungen wie den Kreis der Versicherten betraf.
Die Bismarcksche Sozialversicherung bewies soviel soziale
Anziehungskraft, daß die Sozialdemokratie, die zunächst
scharfer Gegner dieser bürgerlichen „weißen Salbe“
war, sich sehr bald in diesem stattlichen Hause einrichtete
and heute dabei ist, es zu einem starken Macht-
instrument auszubauen. Sie hat sich so gut bewährt,
daß ihr zweifellos ein starker Anteil an der Bewährung der
deutschen Volkskraft zuzuschreiben ist, die wir im Kriege
erlebten. Einerlei, wo man Steht:

Man muß die Phrase vom Sozialen Volksstaat

nicht übertreiben.
Man sollte suviel Achtung vor der Geschichte und soviel
PFinsicht in die Dauer und Folgerichtigkeit des nationalen
Schicksals und der öffentlichen Aufgaben durch die Staats-
jormen hindurch haben, um anzuerkennen, daß das
deutsche Kaiserreich eine sozialpolitische
Arbeit geleistet hat, die sich in der euro-
päischen Geschichte sehen lassen kann,
deren Stand noch heute nicht von der fran-
zösischen Republik erreicht ist. Noch heute
wird von diesem Erbe, auch geistig, gezehrt. Das Braunssche
Arbeitsgerichtsgesetz folgte den Spuren, die
Gewerbe- und Kaufmannsgerichte ausgetreten hatten, das
bevorstehende Arbeitsschutzgesetz entwickelt die
Keime, die in der Gewerbeordnung gelegt wurden, die
Arbeitslosenversicherung ist ihrer Struktur nach nichts
Neues. Gerade Bestand und Funktion unseres: Sozialver-
sicherungswesens, also des wichtigsten Faktors der Sozial-
politik, sind völlig unabhängig von der demokrätischen
sder nichtdemokratischen Gestaltung des Staatslebens.
+.
Daß in einer Demokratie stärkere soziale Energien und
Appetite entwickelt werden als in einer aristokratischen
Staatsform, -ist selbstverständlich. Auch bestehen
asychologische Zusammenhänge zwischen
Staatsauffassung und Sozialpolitik. Wir fragen uns oft,
warum denn gerade in Deutschland trotz seiner unleug-
baren sozialen Produktivität die sozialen Gegensätze be-
sonders scharf sind, der Verkehrston zwischen den sozialen
Gruppen eine besondere Härte aufweist. Geht man den
Ursachen nach, so stößt man auch auf die eine Wurzel,

117
        <pb n="124" />
        daß die sozialen Zerklüftungen auch. vielfach staats-
politische sind, daß kein gemeinsames Staatsideal eine
Plattform der Ruhe und Versöhnung bietet. Wenn deutsche
Arbeiter und Unternehmer sich wenigstens in. der
Staatsauffassung eins wären, würden viele
Quellen des Mißtrauens verstopft werden. Man sehe nach
Amerika.‘ Drüben keine politischen Kämpfe mit sozialen
Vebenschauplätzen, von Anfang an. Einigkeit über das
5taatsideal und das Verhältnis des Volkes zum Staat. In
Frankreich eine gemeinsame Staatsauffassung, in
SZngland dasselbe, denn auch der englische Labourmann
vejaht die Royaltie, die konservative und symbolische
Kraft des Königtums, und jeder englische Industrielle bejaht
die parlamentarische‘ Demokratie. Bei uns ein Hand-in-
Nand-Gehen sozialer Entwicklungen mit politischen Stößen,
vielfach ein Auseinandergehen nicht nur in den Sozial-
auffassungen, sondern auch in den Staatsanschauungen,
.n der Bewertung der Staatsform, wobei ganz natürlich,
sinem soziologischen Entwicklungs-. und Beharrungsgesetz
zufolge, die Masse der Arbeiter auf der evo-
jutionären, viele Unternehmer auf de
xonservativen Seite stehen. Es hat keinen Zweck
diese Dinge nicht auszusprechen, diese Quelle vielen
Mißtrauens und Mißverstehens auch in sozialen und wirt-
schaftlichen Dingen nicht aufzuzeigen. Das sind Schlag-
schatten uhserer zusammengedrängten politischen Ent-
wicklung, die mit einem stürmischen Industrialisierungs-
prozeß zusammenstieß, so daß politischeundsoziale
Kämpfe zugleich entbrannten und das soziale Ringen
nicht in einem gemeinsamen Staatsbewußtsein umgrenzt und
befriedet werden konnte. Diese Schlagschatten werden erst
allmählich weichen.

Um die Autonomie des sozialen Gedankens.
Von Professor Dr. Adolf Günther, Innsbruck.

Die‘ Schriftleitung der Deutschen Bergwerks-Zeitung
wünscht innerhalb einer größeren sozialpolitischen Aufsatz-
serie auch .das im Titel bezeichnete Thema behandelt zu
schen, und zwar in der Weise, daß als Kernstück „die
zrundsätzliche Unabhängigkeit des sozialen Versicherungs-
wesens von der demokratischen oder nichtdemokratischen
(jestaltung des Staatslebens“ herausgearbeitet wird. Der
Verfasser war sich der Schwierigkeiten bewußt. welche. in
jedem dieser beiden — an sich selbständigen. — Themen
enthalten ‚sind; Schwierigkeiten, die sich bei einer zusam-
menfassenden, zudem auf engen Raum beschränkten Bear-
beitung naturgemäß steigern müssen. Wenn er dennoch die
Abfassung dieses Aufsatzes übernahm, so geschah dies nicht
zu polemischen Zwecken oder zur Unterstützung einer be-
stimmten Parteiansicht; es handelt sich vielmehr um Ver-
118
        <pb n="125" />
        autbarung von Ansichten, die sich zerstreut in zahlreichen
Veröffentlichungen des Verfassers und nach der grund-
zätzlichen Seite hin in seiner „Theorie der Sozial-
politik“ (1922) finden. Manch neue Gesichtspunkte sind
ireilich dadurch gegeben, daß die Uebersiediung des Ver-
fassers nach Oesterreich Finblicke in eine etwas anderS-
artige Demokratie und in ein teilweise abweichendes soziales
Geschehen zeitigte; ferner dadurch, daß die sozialrolitischen
Situationen niemals die gleichen sind und in ıhırem Wechsel
zuch Neueinstellungen der sozialen Theorie nötig machen.

Gibt es eine „Autonomie des sozialen Ge-
jJankens“ und, wenn ja, was kann hieraus für die Sozial-
politik von heute abgeleitet werden? Alle Zweifel, die
bei Nennung des. Wortes „soziäl“ auftauchen, werden wauch,
ohne daß an dieser Stelle die Möglichkeit bestände, auf sie
einzugehen. Legen wir die theoretisch nicht einwandfreie,
aber doch verbreitetste Auffassung zugrunde, welche
„sozial“ als Gegensatz Zu „individualistisch“,
„soziales Handeln“ als Bekämpfung der sogenannten
Klassengegensätze erachtet, dann bleiben wir
wenigstens innerhalb der großen geschichtlichen, Linie,
welche die deutsche Sozialreform ‘seit mehr als einem
halben Jahrhundert unbeirrt verfolgte. Unter „Autono-
mie“ des sozialen Handelns und des sozialen Gedankens
müßte alsdann verstanden werden: ihre Unabhängigkeit
von Parteiwesen, Staatsform, Regierungswechsel; und
wenn man nun weiter das soziale Versicherungswesen als
zine besonders wichtige Verwirklichung des „sozialen Ge-
Jankens‘ auffaßt — ohne daß es diesen freilich auch nur
antfernt ausfüllen würde —, SO liegt es nicht fern, die
zrundsätzliche Unabhängigkeit“ dieses Zwei-
zes der Sozialverwaltung „von der demokratischen oder
nichtdemokratischen Gestaltung ‚des Staatslebens“ : als
Postulat aufzustellen,

Freilich könnte man noch weitere Auffassungen be-
zründen; so könnte die „Autonomie des sozialen Gedan-
kens‘““ von bestimmten Instanzen, Z, :B. von der praktisch
mit ihr befaßten Bea mtenschaft etwa, aber auch von
der Wirtschaft, proklamiert werden. Beide Instanzen
haben dies in der Tat getan, vielleicht weniger in der
Theorie als in der Praxis. Jede große, zentral zusammen-
zefaßte, mit. viel Personal ausgestattete Verwaltung trägt
’n sich ein Schwergewicht, das auf Erweiterung
ihrer Funktionen, Ausfüllung leerer Räume inner-
“4alb der Organisation, neue Betätigungsmöglichkeiten für
energische Persönlichkeiten drängt.

Nicht immer hat man nun dabei auf die Trag-
jähigkeit der Wirtschaft Rücksicht genommen
ınd man hat den an sich zutreffenden Gedanken, daß die
Sozialpolitik wirtschaftsfördernd sei, manchmal einfach
vorausgesetzt und entsprechend überspannt. Offenbar

119
        <pb n="126" />
        wird aber die Wirtschaft von einer „Autonomie des sozia-
len Gedankens“ in diesem Sinn nicht viel wissen wollen,
die Sozialpolitik vielmehr für eine wirtschaftliche
Angelegenheit erklären. Die Theorie muß dem-
gegenüber feststellen, daß bei aller Anerkennung einer ge-
sunden Wirtschaft der „soziale Gedanke“ doch nicht
'ediglich als deren Funktion gelten. kann. Das
wäre höchstens bei Gemeinwirtschaft der Fall, diese
könnte man sich allenfalls als Vereinigung des wirtschaft-
tichen mit dem „sozialen“ Prinzip denken; in einer privat-
wirtschaftlich organisierten Volkswirtschaft dagegen muß
eine bestimmte Selbständigkeit und Unab-
hängigkeit der Sozialpolitik auch den Organen
der Wirtschaft gegenüber gewährleistet sein; wir können
hicht annehmen, daß die Sozialpolitik heute wieder auf die
private Initiative der einzelnen Unternehmungen zurück-
Zeführt werden kann, der „Patriarchalismus“ mit
seinen „Wohlfahrtseinrichtungen“ ist auch,
Soweit wir sehen, längst nicht mehr das Programm der
großen Wirtschaftsverbände. Und es ist von geradezu
Prinzipiellem Interesse, daß heute unter Preisgabe weiter-
gehender Ansprüche gerade von Unternehmerseite die
„Autonomie des sozialen Gedankens‘“ zur Debatte gestellt
wird; vor dem Kriege lagen diese Dinge anders und im
ganzen war wohl eher die Gegenseite (die Gewerkschaf-
ten) daran interessiert. die grundsätzliche Unabhängigkeit
des sozialen Versicherungswesens von Staatsform und
Regierungsmaxime. zu fordern; man denke nur an den
Kampf um die Selbstverwaltung der Krankenkassen!
Gewisse Umstände haben sich also gewandelt. Der
uninteressierte Theoretiker muß anerkennen, daß die
Programmpunkte der sogenannten „bürgerlichen‘“ Sozial-
reform heute mit gewisser Wärme auch von Arbeitgeber-
Seite betont werden. Selbstverständlich ist der Macht-
umschwung im Staate dabei mit im Spiele, ohne aber für
sich allein den Ausschlag zu geben. Das hat sich viel-
mehr. schon früher vorbereitet. Die Wirtschaft, die un-
politische Zwecke verfolgt, muß sich unbedingt auf
die Tatsachen der Politik einstellen, mit ihnen als gezebe-
nen Posten ihrer Kalkulation rechnen. Am 15. November
1918 trat der dahin gerichtete Wille des deutschen Unter-
nehmeriums gelegentlich seiner Verständigung mit den
Gewerkschaften klar in Erscheinung; bedenken wir, daß
in der Forderung der „Autonomie des. sozialen
Gedankens“ und der „grundsätzlichen Unab-
hängigkeit des sozialen Versicherungs-
wesens vonder Gestaltung der Staatsform“
auch ein Verzicht der Wirtschaft auf Beherrschung der
Sozialpolitik und Sozialverwaltung liegt. Freilich wird
die Gegenseite diesen Verzicht angesichts der für sie gün-
stig gewordenen Lage nicht voll würdigen, ünd es ist
zuzugeben, daß wir heute in der Sozialpolitik weiter
wären, wenn ihre Autonomie schon früher, als
die Machtverhältnisse anders lagen, von beiden
190:
        <pb n="127" />
        Seiten gefordert worden wäre, Nichts ist aber falscher
als Ressentiment in Dingen, die, bei aller Würdigung: ihrer
Vergangenheit, doch vor allem eine Zukunft
haben. Und dazu gehört richtig orientierte Sozialpolitik.
11.
Gehen wir nun daran, zu prüfen, in welchem Umfange
eine „Autonomie des sozialen Gedankens‘“ überhaupt mög-
lich ist; das soziale Versicherungswesen in seinem Ver-
hältnis zum Staatsleben kann dabei wiederholt als Basis
der Untersuchung dienen. Wir wissen: diese Art „Ver-
sicherung“ ist, im Gegensatz zur Privatversicherung,
als staatliche Angelegenheit entstanden, und es ist
der alte, oft als „Obrigkeitsstaat‘ oder: auch
„Polizeistaat“ bezeichnete Staat gewesen, der im
neuerstandenen Deutschen Reiche (übrigens auch in Oester-
reich} die soziale Versicherung aus dem Nichts ge-
schaffen hat. Es ist num keine ganz unberechtigte Frage,
ob ein im Prinzip anders geordneter Staat wie der der
Gegenwart ohne weiteres bereit sein ‚wird, die soziale
Gesetzgebung seines Vorgängers fortzusetzen und weiter-
zubilden. Nehmen wir an, Brentanos gar nicht verächtliche
Finwendungen gegen den Versicherungszwang in der
Sozialversicherung hätten sich seinerzeit durchgesetzt und
es wäre zu anderen Lösungen, denen man ja auch gewerk-
schaftsseitig zum Teil zuneigte, gekommen: Würde alsdann
der Staat von heute das Versäumte nachholen, würde
nicht gerade die heutige Machtgruppierung nach anderen,
vielleicht mehr „demokratischen“ Lösungen suchen?
Wenn dennoch die Regierenden von heute keinen Augen:
blick gezweifelt haben, daß die frühere Sozialpolitik —
mit bestimmten. programmatischen, aber doch im ganzen
nicht allzu großen Aenderungen -— fortzusetzen und aus-
zubauen sei, dann muß doch wohl das Gefühl dafür vor-
handen sein, daß die Sozialversicherung und andere im
Vordergrund stehende Sozialverwaltungen aus einem Geist
geboren waren, der weitgehend unabhängig von den bei
ihrer Schaffung bestehenden Machtverhältnissen war. Wir
erleben auf den meisten anderen Gebieten der Staatsver-
waltung und -organisation heute größere und tiefer-
greifende Aenderungen als in den eigentlich sozialen
Sparten, wo es sich — abgesehen von den durch den
Krieg neuentstandenen Aufgaben — doch noch mehr um
quantitative und formale als aualitative und
materiale Fragen,

mehr um Ausbau als prinzipielle Neuerung handelt.

So grundlegend die Verordnung über den Tarifver-
trag vom 24. Dezember 1928 die Rechtslage ändert: das
Tarifvertragswesen als solches mußte doch schon bestan-
den und sich in größerem Umfang durchgesetzt haben,
wenn es gesetzlich geregelt werden sollte. Und so ist
es, im großen und ganzen, auch sonst: sehr viele amtliche
Maßnahmen greifen auf Vorarbeiten zurück, die vor

121
        <pb n="128" />
        dem Kriege seitens des Vereins für Sozial-
politik, der Gesellschaft für soziale Reform,
der internationalen Organisationen für Sozialversicherung,
für Arbeitsvermittlung, gegen Arbeitslosigkeit usw. unter-
10mmen worden waren.

Wir folgern: der soziale Gedanke und seine Mani-
festation in Sozialversicherung und sonstiger Sozialverwal-
‘ung ist zwar von einem. sehr scharf markierten Staats-
wesen zuerst, gefördert worden, er trug demgemäß auch
Züge dieses Staatswesens an sich; in ihm war aber doch
von jeher eine gewisse „Autonomie“, eine weitgehende
arinzipielle und auch formal-verwaltungsrechtliche Selb-
ständigkeit. Jenes Staatswesen, das zwerst zur Durch-
führung der sozialen‘ Ideen berufen war, ist aber gewiß
kein „demokratisches“ gewesen, trotz allgemeinen
Wahlrechts und. gewisser - demokratischer Anläufe im ein-
zelnen. Ist dem so, dann kann in der Tat der Gedanke
verfochten werden, daß es dabei‘ auch bleiben solle; daß
die Umbiegung des Staatswesens im demokratischen Sinn
an der Autonomie ‚des sozialen Gedankens, der Selbständig-
keit des sozialen Versicherungswesens und der sonstigen
Sozialverwaltungen nicht rütteln, diese vielmehr im Sinne
der Selbstverwaltung weiter entwickeln solle. Wir haben
aber noch zu fragen, ob solche Forderung mit „Demo-
Kratie“ sich vertrage, ob nicht das eigentliche Wesen
des demokratischen Staats, vielleicht gegen den Willen
der Regierenden selbst, zu starken Eingriffen in die Sozia-
len Angelegenheiten zwangsläufig führen müsse,
IH.
Dem Wesen des alten Staates und der in ihm gegebe-
nen Kraftverteilung hatte es entsprochen, . daß er Seine
sozialen Handlungen mehr oder: weniger selbstherrlich,
zewissermaßen als ein Geschenk; den Regierten dar-
bot. Ob die, welche man sozial befriedigen wollte, auch
sozial befriedigt sein wollten, war nicht so sehr entschei-
dend wie der Gedanke, mit Erfüllung einer sozialen Pflicht
zugleich eine Kräftigung der eigenen Machtposition herbei-
zuführen. Wir denken an’ den Zusammenhang der ersten
Sozialversicherungsgesetze: mit dem Sozialistengesetz,
denken ‚an die Ablehnung, welche diese Art Sozialpolitik
seitens der Sozialdemokraten und der ihnen nahestehenden
Gewerkschaften erfuhr.

Der neue Staat ist nicht so frei in‘ seinen
Entschlüssen.
auch verbietet die völlig anders gewordene außenpolitische
und. wirtschaftliche Lage, soziale „Geschenke“ unbesehen
und ohne Rücksicht auf die, welche letzten Endes dafür
aufkommen müssen, zu verabreichen. Wir greifen auf
diese Gesichtspunkte, die für unser Gesamtthema wichtig
sind, hernach (VI.) noch zurück; hier ist die Feststellung
wesentlich,. daß das. zur Herrschaft aufgerufene „Volk“
199
        <pb n="129" />
        — und das ist doch Demokratie — mit der großen
Masse der Nutznießer der Sozialversiche-
rung identisch ist; angesichts der Fortschritte der
I[ndustrialisierung und der weiten Erstreckung der Sozial-
versicherung und der. meisten anderen Sozialverwaltungen
kann dies unbedenklich ausgesprochen werden. Das’ be-
sagt num nichts weniger als die Tatsache, daß Subjekt
und Obijekt .der Gesetzgebung in sozialen Dingen
(übrigens auch sonst) im ganzen eins geworden sind.
Kann unter diesen Umständen die These von der „Auto-
nomie des sozialen Gedankens“, der „Unab-
hängigkeit des sozialen Versicherungswesens von. der Ge-
staltung des Staatswesens“ noch aufrechterhalten werden?
Heute ist das gewissermaßen Unpersönliche des alten
Staates, der doch die Wohlfahrt, wie er sie verstand,
zum Bestandteil von Polizei und Obrigkeit gemacht
hatte, nicht mehr vorhanden. Richtiger gesagt: es be-
steht z. T. noch, die Bürokratie blieb und mit ihr ein
konstanter und in gewissem Sinne auch konser-
vativer Faktor im neugestalteten Staate. Manche
glauben sogar, ihr Einfluß gegenüber früher sei noch ge-
stiegen. Die Frage ist nur, ob diese Bürokratie die Kraft
besitzt. gegenüber ihrer Auftraggeberin der Demokratie.
an der „Autonomie“ Ihrer Ressorts, und zumal der sozial-
politischen Funktionen, festzuhalten.

Aber ein weiteres kommt hinzu: jene Stimmungen,
welche seinerzeit die politischen und gewerkschaiftlichen
Vertretungen großer Arbeitergruppen ‚gegen die Sozial-
versicherung ‚und andere, als „bürgerliche Ab-
schlagszahlungen‘“ beurteilte Maßnahmen Stellung
nehrnen ließen, sind heute keineswegs erloschen.
Nur machen sie sich in anderer Richtung geltend: man
oproniert heute nicht mehr grundsätzlich, weil man sich
mächtig genug erachtet, jenen sozialen Maßnahmen die
eigene programmatische Richtung aufzuzwingen, sie
als Mittel für die eignen, keineswegs „bürger-
lichen“, sondern  proletarisch-sozialistischen
Zwecke zu nutzen.
Zweifellos kann fast jedes sozlalpolitische Gesetz, fast iede
soziale Verwaltungsform in einem zwiefachen Sinne be-
urteilt und genutzt werden: als „sozial‘ in dem oben
arwähnten Sinn, wobei es sich um Ueberwindung von
„Klassengegensätzen‘“ handelt: als „sozial‘ aber auch in
der entgegengesetzten Richtung der Klas-
senidee und des Klassenkampfes. Dieser
Doppelsinn ist einer — aber auch nur einer — der Gründe,
welche das Wort „Sozial‘* so schwierig, seine An-
wendung so problematisch machen. Wäre man sich einig
nn dem Wunsche, die Gegensätze der sogenannten „Klas-
sen“ durch - Sozialversicherung usw. zu beheben oder
wenigstens zu mindern, dann könnte man sich über das
„Technische“ verhältnismäßig leicht verständigen. Man

1923
        <pb n="130" />
        ist sich aber nicht einig. Für viele bedeutet ja Mil-
derung oder gar Beseitigung der Klassen-
gegensätze nichts Geringeres als Ver-
ewigung des gegenwärtigen wirtschaft-
lichen Systems, der kapitalistischen Privatwirtschaft,
und mit ihr der heutigen sogenannten „Klassengesell-
schaft“; wenn sie also überhaurt eine Sozialpolitik, die
unter ganz anderen Gesichtspunkten inauguriert worden
war, mitmachen oder gar ausbauen, so hat dies offenbar
zur Voraussetzung, daß diese Sozialpolitik schritt-
weise einem Zustand zuführt, den sie für er-
strebenswert -— oder auch für allein logisch — erachten:
zu irgend einer Spielart von Sozialismus.
Man stelle sich nun — und der‘ Verfasser glaubt einige
persönliche Einblicke in seiner früheren. praktischen sozial-
politischen Tätigkeit im Reiche getan zu haben — die Lage
der für Sozialpolitik verantwortlichen Beamten vor: die
von ihnen vor allem in „technischer‘“ Hinsicht instru-
ierte Gesetzgebungsmaterie unterliegt der Kritik sowohl
seitens solcher, welche diese Materie im Sinne der Milde-
rung von Klassengegensätzen, wie seitens solcher, welche
sie im Sinne der Verschärfung der Klassengegensätze
beurteilen. Wird es bei dieser Sachlage möglich sein, an
der „Autonomie des sozialen Gedankens“
festzuhalten? — Wir dürfen annehmen, daß der pflicht-
bewußte Beamte selbst diese - Autonomie anerkennt, die
von ihm beabsichtigte „technische“ Lösung eines gegebe-
nen Problems setzt jene Autonomie in den meisten Fällen
sogar voraus, Das „Soziale“ kann aber seiner Natur
nach niemals nur „technisch“ sein; die Bekämpfung
von Nahrungsmittelfälschungen, die Verbesserung von
Straßen, die richtige Ordnung des Patentwesens usw. wird
immer in vie! höherem Maße eine „technische“ Angelegen-
heit sein, als die Bekämrfung der Arbeitslosigkeit oder gar
die Regelung des Koalitionsrechts; das gilt auch für die
gesamte Sozialversicherung, bei der ja niemals „ver-
sicherungstechnische‘“ Lösungen im Vordergrund standen.

Dennoch muß man auch in diesen Angelegenheiten
zum Ziele kommen. Und es besteht offenbar ein gewisses
Interesse, vor allem des Staates, aber auch der. Allgemein-
heit, daran, daß, wo es immer möglich ist, berechtigte
technische Gesichtspunkte nicht unterdrückt werden.
Hier wird am ehesten Einigung möglich sein, ‚Mit ihnen
ist jene begrenzte Autonomie und Unabhängigkeit ver-
bunden, die technischen Lösungen — Ähnlich wie wirt-
schaftlichen — stets innewohnen muß. Hier. gibt es eine
immanente Logik, eine historische Folgerichtigkeit, eine
systematische Anpassung an größere Zusammenhänge. Ein
wesentlicher Teil der Forderung nach „Autonomie‘* in
sozialpolitischen Angelegenheiten scheint also darauf
hinauszulaufen, daß man den .sozialpolitischen
Techniker aufruft und das Hineintragen
weltanschauungsmäßiger Gegensätze in
194
        <pb n="131" />
        Fragen, die technisch sein können — nicht
alle sozialen Fragen gehören dazu —, vermeidef. Man
wird zugeben, daß die deutsche amtliche Sozialgesetz-
gebung nach dem Kriege im allgemeinen bemüht war, eine
mittlere und gewissermaßen „t&amp;chnische“ Linie zu
verfolgen. Gelang es längst nicht stets, sie einzuhalten:
In magnis voluisse sat est.
IV.
Manchem, zumal dem wirtschaftlich Eingestellten,
wird das bisherige Ergebnis etwas Mmager erscheinen:
Wurde „Autonomie“ und „Unabhängigkeit‘“ des sozialen
Gedankens und der sozialen Einrichtungen als annähernd
übereinstimmend mit „technischen Lösungen“ bezeichnet,
so wird gefragt werden, ob es sich hierbei um eine auch
von der Wirtschaft unabhängige Technik handle, ob
jene „Technik“ nicht vielleicht gar mit dem -Eigen-
interesse der sozialpolitischen Büro«-
kratieninihr em Sinne reinlichen und restlosen Lösungen
zusammenfalle. Man könnte vielleicht der Meinung sein,
manches sozialpolitische Gesetz sei doch vor allem ent-
standen, um einen fleißigen Referentenentwuri
nicht im Aktenstaub verkommen zu lassen,
und die- Zunahme des sozialpolitischen Beamtenapparates
habe allein schon neue Gesetze, Verordnungen und Ver-
waltungszweige nach sich gezogen, Schließlich müsse der
Beamte, zumal in den Zentralstellen, seine Existenz-
berechtigung immer aufs neue erweisen, Sicher
gab es num etwas wie Inflation auch auf dem Gebiete der
sozialen Gesetzgebung, und auch ‚hier war stellenweise
Entwertung die Folge; immerhin machen wir uns die hier
vorgebrachten Meinungen nur zum kleineren Teil zu eigen,
Sie würden nun eine logische Fortsetzung dahin erfahren
können, daß ausgesprochen würde:
„Technisch“ richtig sind nur „wirtschaftlich“
richtige Lösungen,
und die Wirtschaft ist es, welche auch für die Sozial-
politik verantwortlich zeichnet. ‚Besehen wir: uns den
hiermit gekennzeichneten Zusammenhang, der einen oben
schon angedeuteten Gesichtspunkt weiterführt:

Gerade der Wirtschaftler weiß zwischen „technischen“
und „wirtschaftlichen‘ Angelegenheiten zu unterscheiden
und ist im Zweifel geneigt, den Primat der letzteren
anzuerkennen; nimmt doch erst die wirtschaftliche
Ueberlegung auf den Kostenfaktor, auf Aufwand und Mit-
tel volle Rücksicht. Schon daraus scheint hervorzugehen,
daß wir „technisch“ und „wirtschaftlich‘‘ nicht unbesehen
gleichsetzen können, daß die „Autonomie‘ des ‚Sozialen
von der „Autonomie“ der. Wirtschaft unterschieden ıst.
Hinzukommt, daß innerhalb einer: gegebenen Gesellschaft
auch andere als ökonomische Zwangs-
läufigkeiten bestehen.. daß iferner die „Wirt-

195
        <pb n="132" />
        schaft“, weil und solange sie privatwirtschaiftlich orga-
nisiert ist, eine wechselnde und nie ganz einheit«
iche Interessenkombination darstellt. All das
äge bei Gemeinwirtschaft anders, dort könnte versucht
werden, „technische“, „wirtschaftliche“ und „soziale“
LÖsungen einheitlich vorzunehmen; indes: vestigia terrent
—— Sowietrußland —.
wahrscheinlich würde das Wirtschaftliche bei diesen
„Lösungen‘ ganz ausfallen.
Man wird sich also etwas bescheiden müssen und,
anstatt die wirtschaftliche Forderung. für den aus-
Schließlichen Ausgangspunkt bei S$ozialen. Maßnah-
men ‚zu erklären, ihr nur eine, allerdings höchst
wesentliche Beteiligung zuerkennen. Nun würde
als „autonom“ jene Sozialpolitik und Sozialverwaltung
zelten, die .1. den technischen Richtlinien einer pflicht-
mäßig eingestellten Bürokratie entspricht, 2. mit den wirt-
schaftlichen Notwendigkeiten in Einklang oder mindestens
aicht in Widerspruch steht, und 3 die große Linie, welche
n der Sozialgesetzgebung, seitdem sie Bestandteil unseres
sozialen Bewußtseins geworden ist, im Prinzip innehält.
Wir wissen, daß Punkt 3 mehr als die beiden ersten
Punkte auf Widerspruch stoßen wird: hier sei, so wird
man sagen, der Standpunkt „bürgerl:cher“, vor
revolutionärer Sozialpolitik „eingeschmuggelt“.
Zugegeben, daß Punkt 3 eine gewisse Sonderstellung hat,
so muß doch auch betont werden: jene erwähnte große
Linie der Sozialpolitik ist ihrem Ideengehalt nach nicht so
sehr die der alten Zeit als solcher, denn in ihr gab es eine
Menge von Widerständen gegen jede soziale Reform, und
es unterliefen bekanntlich auch Versuche, sie zu verlang-
samen oder selbst umzubiegen; viel eher kann man jene
zroße Linie ideenmäßig als die bezeichnen, welche Männer
wie Adolph Wagner, Brentano, Bücher und
Schmoller auf ihre Fahne schrieben, als Sie den
Verein für Sozialpolitik gründeten, für die
Ernst Francke stritt, die in einer machtvollen Kund-
zebung der Gesellschaft für soziale Reform noch unmit-
telbar vor dem Kriege proklamiert worden war.
Christlich-soziale Gedanken. sind von Protestan-
ten und Katholiken als Begründung solcher Sozialpolitik
vorgetragen worden, bedeutende Gewerkschafts-
führer fast aller Richtungen glaubten ihr wenigstens
nraktisch zustimmen zu können.‘
Die „Autonomie des sozialen Gedankens“ ist in
diesem Sinne ein historisches Faktum, keine reine
Theorie:
die in Deutschland begründete Selbständigkeit des sozialen
Versicherungswesens hat Schule in allen Kulturländern ge-
macht und lange Zeit fast reibungslos gearbeitet. Wer in
solche Zusammenhänge zugunsten der Staatsiorm, die
126
        <pb n="133" />
        immerhin. dem Wandel ausgesetzt sein kann, mit Gewalt
eingreift, nimmt Verantwortungen auf sich, die nicht leicht
yetragen werden können.

Wir deuteten oben die besondere Lage an, die sich
ür die. deutsche Sozialrolitik durch den Ausgang des
&lt;rieges und dem sog. Friedensvertrag ergibt. Es
cönnte nun so scheinen, als ob gerade dieser Vertrag, der
bekanntlich Bestimmungen über internationale Ordnung
der Sozialpolitik vorsieht, die „Autonomie des sozialen
Gedankens“ begründet habe; erscheint doch die Sozial-
zesetzgebung nach ihm als zwischenstaatliche
Angelegenheit, nicht mehr nur als nationale Funk-
tion. So sehr man nun manche Einzelleistung des Inter-
1ationalen Arbeitsamtes anerkennen wird: die Erwartun-
zen derer, die von Seiner Tätigkeit eine völlige Neu-
orientierung auf sozialem Gebiete erhofften, wurden gewiß
nicht befriedigt. Auch andere Hoffnungen stießen bisher
'ns Leere, und wenn die englische Arbeiterregierung auch
die Truppen aus dem Rheinland zurückzieht, so war doch
kaum ein englischer Bourgeois ein so unerbittlicher Gläu-
iger in Geldsachen wie ihr sozialistischer, dem Ssozial-
politischen Theoretiker wohlbekannter Finanzminister, Tat-
sächlich ist die Sozialpolitik heute in einem gegen früher
zeradezu vertieften Sinn nationale Sache geworden,
ind es sollte nicht unmöglich sein, auch von hier aus ihre
„Autonomie“ zu begründen. Geht man so vor,
dann ist allerdings Rücksichtnahme auf die
Wirtschaft etwas Selbstverständliches; denn
die Leistungen dieser Wirtschaft Sollen
Deutschland, so will es gerade seine jetzige
Regierung, politisch irei machen.
Eine kleine persönliche Erinnerung, sei gestattet: In den
Tagen des Kapp-Putsches hat Verfasser, damals Professor
an der Berliner Universität, sein sozialpolitisches Seminar
jamit eröffnet, daß er auf die Notwendigkeit hinwies, die
Unabhängigkeit der Sozialpolitik von jeder Art politischen
Wechsels durchzuhalten. Vielleicht ist nun die theo:
retische Begründung solcher Autonomieforderung, wie
sie hier versucht wurde, nicht ganz lückenlos; und wenn
sie es sein sollte, so ist Logik doch nur eine Akzidenz,
kein entscheidendes Motiv hoher Politik. Man wird immer
den Willen anrufen, wird an das appellieren müssen,
was alle einigen könnte: die soziale Verpflich-
tung. Hat schon der Obrigkeitsstaat sich freiwillig. die
Beschränkung auferlegt, welche praktisch in der Sozial-
gesetzgebung enthalten ist, so wird die Demokratie’ es auch
tun können; das würde besagen, daß auf einem entschei-
denden Gebiet von Verwaltung, Gesetzgebung und Recht-
sprechung das Machtmoment unbedingt zugun-
sten von Lösungen auszuschalten wäre, die
„technisch“, vom Standpunkt des Beamten, „Orga-

127
        <pb n="134" />
        nisch“. in Hinblick auf Gesellschaft und Wirtschaft,
„national“ unter dem Gesichtswinkel eines schwer um
seine Existenz ringenden Volkes, und „ethisch“ vom
allgemein-humanitären Standpunkt aus sind. Das kann man
vielleicht aus dem Thema „Autonomie des sozialen Ge-
dankens“ herauslesen; nicht zuletzt würden solche Lösun-
zen der großdeutschen Idee dienen, denn sie ent-
srrechen auch der Lage Deutsch-Oesterreichs.

Die Vorherrschait der freien Gewerkschaiten
in den Organen der Selbstverwaltung.
Von Dr. rer. pol. Hadrich, Leipzig.

Vor einigen Monaten gab der Allgemeine deut-
sche Gewerkschaftsbund (ADGB.), die Spitzen-
organisation der sogenannten freien oder sozialistischen
Gewerkschaften, die zahlenmäßige Stärke seiner Organi-
sationen bekannt, die sich im Jahresdurchschnitt 1928 auf
4,65 Millionen Mitglieder belief. Die chsistlichen Gewerk-
schaften hatten dagegen‘ nur 630000, die Hirsch-Duncker-
schen sogar nur 130 000 Mitglieder. Hierbei handelt es sich
durchweg um Arbeiter, die Angestellten zruppieren sich
folgendermaßen:

Afabund (freigewerkschaftlich) 400 000 Mitglieder
Gedag (christlich-national) 450 000 Mitglieder
GdA. (freiheitlich-national) 324000 Mitglieder

Diese Organisationen vertreten im wesentlichen die
Interessen der Versicherten in den Organen der Sozial-
verwaltung, Sie beherrschen damit weitaus größere
Gruppen, als es ihrer zahlenmäßigen Stärke entspricht. Denn
nach der neuesten Veröffentlichung des Statistischen Reichs-
amtes (Band 363, die Krankenversicherung im Jahre 1927)
umfaßte die Sozialversicherung im Jahre 1928 rund zwei
Drittel der Gesamtbevölkerung des Deutschen Reiches, und
zwar zählten die
[nvaliden- u. Angestelltenversicherung 22 Mill. Versicherte
Arbeitslosenversicherung 16,8 Mill. Versicherte
Krankenversicherung ; 21.2 Mill. Versicherte

In der Krankenversicherung sind außer den Vollver-
sicherten noch etwa 17 bis 18 Millionen Familienangehörige
mitversichert. Wie sich diese Minderheitsherrschaft im
einzelnen auswirkt, mögen die folgenden Darlegungen zei-
gen. Ueber die Krankenversicherung hat kürzlich der
ADGB. eine kleine Broschüre, „Die Vertretung der Ver-
sicherten in den reichsgesetzlichen Krankenkassen“, heraus-
zegeben und Auszüge daraus in Nr, 33 der Gewerkschafts-
zeitung und im Jahrbuch 1928 des ADGB. veröffentlicht.
Danach setzten sich die Vertretungen der Versicherten in
FOR
        <pb n="135" />
        den Ausschüssen der Krankenkassen wie folgt zusammen:
Gesamtzahl der Vertreter überhaupt: 61 847
lavon gehörten an: den i
freien Gewerkschaften 46 521
christlichen Gewerkschaften : 8 645
Hirsch-Dunckerschen Gewerkschaften 1.068
sonstigen Gewerkschaften 749
Werkvereinen &amp; ‚576
Sonstige Vertreter 4 288
Zusammen 61 847
Die freien Gewerkschaften stellen also 75,2% aller
Ausschußmitglieder. Die Ausschußmitglieder der Kranken-
zassen wählen die Vorstandsmitglieder der, Kassen, die
Vertreter der Versicherten. zu den rechtsprechenden Or-
zanen der Sozialversicherung (Versicherungsämter, Ober-
versicherungsämter, Reichsversicherungsamt), zu den Aus-
schüssen und Vorständen der Landesversicherungsämter.
Als Ergebnis ist zu verzeichnen, daß in 72,7% der Kassen
mit 85,0% der Versicherten die freien Gewerkschaften den
„estimmenden Finfluß ausüben; und zwar besitzen die
freien Gewerkschaften in den Vorständen der Kranken-
Kassen
sämtliche Sitze in 28,7% der Fälle
mehr als die Hälfte der Sitze in 56,3% der Fälle
weniger als die Hälfte der Sitze in 9,1% der Fälle
keine Sitze in 1,6% der Fälle
„Von 100 Versichertenvertretern entfielen auf die drei
Gewerkschaftsrichtungen in den
Hirsch -
freien christlichen Dunckerschen
jewerk- Gewerk- Gewerk-
schaften schaften schaften

Versicherungsämtern 76,6 17,0 08
Oberversicherungsämtern 78,9 20,5 0,2
Ausschüssen der Landes-

versicherungs-Anstalten 78,4 20,6

Vorständen der Landes- &gt;

versicherungs-Anstalten 90,2 9.8
Dem ständigen Ausschuß des Verbandes der Landesver-
sicherungsanstalten, der. auf dem Gebiet der Sozial-
versicherung allmählich nicht zu unterschätzenden Einfluß
arlangt hat, gehören sieben Beamte und je drei Vertreter
jer Arbeitgeber und Arbeiter an, darunter zwei Mitglieder
der freien Gewerkschaften. Die Landesversicherungs-
anstalten in Merseburg, Kassel Dresden, Stuttgart, Karls-
ruhe, Braunschweig und Darmstadt werden von ehemali-
gen Versicherten geleitet.“ (Jahrbuch des ADGB, 1928.
Seite 106.)

Von den sieben Beisitzern in der gewerblichen Unfall-
versicherung gehören sechs, von den vier Beisitzern in der
landwirtschaftlichen Unfallversicherung drei den freien, der
Rest den christlichen Gewerkschaften an. In der Unfall-
versicherung selbst haben nur die freien Gewerkschaften
einen Vertreter. Diese Zahlen sind aus einer Erhebung
hervorgegangen, die der ADGB. veranstaltete und es heißt
an einer Stelle des Berichtes in der Gewerkschaftszeitung:

1929
        <pb n="136" />
        „Am vollständigsten wurden die Ortskrankenkassen
von der Erhebung erfaßt, Mit ihnen haben die Ortsaus-
schüsse die stärkste Fühlung.‘“

Sapienti sat!
In der Arbeitslosenversicherung zeigt sich ein ähnliches
Bild. Nach dem Jahrbuch 1928 des ADGB. (S. 72) verteilten
sich die Beisitzer in den Verwaltungsausschüssen der Ar-
beitsämter
zu 70,4% auf.die freien Gewerkschaften
zu 23,5% auf die christlichen Gewerkschaften
zu 6,0% auf. die Hirsch-Dunckerschen Gewerk-
schaften -
zu 0,1% auf die polnischen Organisationen
Von den Arbeitnehmerbeisitzern in den Landesarbeits-
ämtern gehörten an: den
Verwaltungs- geschäftsführender
ausschuß Ausschuß
ireien Gewerksenaften 77 4
ıhristlichen Gewerkschaften 2 9
Mirsch-Dunckerschen
Gewerkschaften 13
zusammen 111.
Zu der Besetzung der Vorsitzendenstellen bei den Ar-
Jeitsämtern meint der Geschäftsbericht 1928 des. Deutsch-
nationalen Handlungsgehilfenverbandes, daß in manchen
Fällen weniger auf fachliche Eignung, als auf genehme
politische Gesinnung gesehen worden sel,

In gleicher Weise dominieren die freien Gewerkschaf-
ten in den Arbeitsgerichtsbehörden. Hier entfallen nach
siner Aufstellung des Deutschnationalen Handlungsgehilfen-
verbandes (Jahresbericht 1927, Seite 147) auf
die sozialistischen Gewerkschaften 6894 Arbeitnehmerbeisitzer
den deutschen Gewerkschaftsbund 2421
die freiheitlich-nationalen

Gewerkschaften 1027
sonstige Organisationen 1210
zusammen 10 442
Nicht so erfolgreich sind die sozialistischen Gewerk-
schaften: in der Angestelltenversicherung gewesen. Hier
entschieden sich bei den Vertrauensmännerwahlen 71,8%
von fast 1 Million Stimmen für die Hauptausschußverbäude
(DHV., GDA,, Verband der weiblichen Handelsangestellten
u. a.) gegen 27,6% Stimmen, die für den Afabund abgegeben
waren, Infolgedessen erhielten von den zwölf Verwaltungs-
ratssitzen die Hauptausschußverbände 10, der Afabund da-
gegen nur zwei Sitze. Da der Afabund nur diese gerinze
Zahl von Sitzen erreichen konnte, ist er im. Direktorium
der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte überhaupt
nicht vertreten. Sein Bestreben geht daher dahin, in dies
wichtige Organ zu kommen und sei es auf dem Umweg
über die Besetzung einer beamteten Stelle im Direktorium.
130
        <pb n="137" />
        Der Appetit kommt bekanntlich beim Essen, und da die
ireien Gewerkschaften noch keinen Fuß in der Unfallver-
sicherung fassen konnten, hat Franz Spliedt vorgze-
schlagen, drei große Reichsanstalten zu Schaffen, die Ar-
beitslosenversicherung, die Invaliden- und Hinterbliebenen-
versicherung, die verwaltungsmäßig zugleich die Renten-
versorgung der Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen
lurchzuführen hätte, und schließlich die Krankenversiche-
rung, die zugleich Organ zur Durchführung der Unfallver-
sicherung werden soll!

Das Bild wäre unvollständig, wollte man unerwähnt
lassen, daß insbesondere die freien Gewerkschaften alias
Sozialdemokratie bei der Besetzung der 70000 Beamteu-
und Angestelltenstellen, die in der Sozialversicherung und
den damit zusammenhängenden Organen zu vergeben sind,
eine Aemterpatronage allerersten Stiles betreiben. Wie
sich das in praxi auswirkt, hat Robert Michels in
seiner „Soziologie des Parteiwesens‘“ folgendermaßen be-
schrieben: ;

„Die Sozialdemokratische Partei wirkt mit ihren Ehren-
stellen, die fast sämtlich Brotstellen sind, unzweifelhaft als
sin mächtiger Sporn auf strebsame junge Genossen aus
dem Arbeiterstande von dem ersten Tage ihrer Werbung
an. Die politisch regen Elemente, und ebenso alle schrift-
stellerischen und oratorischen Talente aus dem Arbeiter-
stande können sich. der magnetischen Anziehungskraft
ainer Partei nicht entziehen, in derem Schoße sie ein so
reiches Feld der Betätigung und Entfaltung ihrer Gaben
ünden. Deshalb kann es von logischer Warte nicht be-
stritten werden, was bereits 1894 Guglielmo Ferrero,
der, wie wir wissen, der deutschen Arbeiterpartei in ihrem
Wollen feurigster Lobredner war, treffend bemerkte, daß
nämlich, ein gewisses Quantum von Fähigkeiten und
Glücksfällen natürlich vorausgesetzt, die Zugehörigkeit zur
Sozialdemokratie dem Ursprungsproletarier nicht nur aus
ideellen, idealen und klassenegoistischen Gründen erstre-
benswert und gewinnbringend erscheinen kann, sondern
auch aus Motiven; einer großangelegten Spekulation des
Egoismus. In der Mat: für einen intelligenten Arbeiter zibt
es kaum einen schnelleren Weg, sich dauernd „zu ver-
bessern“, als wenn er sich in Diensten der Sozialdemokratie
anwerben läßt.“

Aber diese Vorherrschaft hat eine politisch und wirt-
schaftlich noch verhängnisvoliere Tatsache zur Folge, und
las ist der Umstand, daß, wie Michels an anderer Stelle
bemerkt, die Verwaltung eines so großen Kapitals (in der
Sozialversicherung 1929 fast 6 Milliarden Einnahmen und
nahezu 4 Milliarden Vermögen), zumal es sich um der Kol-
lektivität gehörige Gelder handelt, den Verwaltern min-
destens die gleiche Quantität Macht übermittelt wie der Be-
sitz. eigenen Kapitals. Man sollte daher meinen, daß die
Regierung einer demokratischen Macht alles täte, um solche
Minderheitsherrschaften, die nur zu einer sozialen Zer-
klüftung führen können, zu verhindern. Nichts davon. Im

131
        <pb n="138" />
        Gegenteil, Schon im Jahre 1927 erklärte Ministerialdirek-
tor Dr. Grieser auf der Tagung der Gesellschaft für
Soziale. Reform in Hamburg, das Wahlgeseiz vom 8. April
1927 habe die Einschaltung der organisierten Arbeiterschaft
in die Soziulversicherung gebracht. Nunmehr hätten aus-
schließlich die Gewerkschaften das Recht, bei den Wahlen
Vorschläge zu machen. Auf dem Kongreß der Freien Ge-
Her KSCHOLICH Anfang September 1928 ging derselbe Beamte
noch weiter. Dr. Grieser führte nach der offiziellen
Niederschrift folgendes aus:

„Ich glaube, die Sozialversicherung der Nachkriegszeit
ist aus ihrer ersten Bauperiode herausgetreten, es beginnt
die zweite Bauperiode, das ist die Vereinfachung, das ist
der Ausbau der Selbstverwaltung. Ob man ganz neue Wege
zehen soll, will ich ‚augenblicklich nicht untersuchen. Ich
möchte nur darauf ‚hinweisen, daß sehr wertvolle Ansätze
vorhanden sind, und daß man diese Ansätze zur vollen Gel-
tung bringen kann, Dem Reichsarbeitsministerium lag daran,
die Sozialversicherung in Verbindung zu bringen mit den
Berufsverbänden, also auch mit den Gewerkschaften. Das
war ein neuer Gedanke. Herr Müller hat hervorgehoben,
daß es ein ausschließliches Recht der Berufsverbände, der
Gewerkschaften ist, Vorschläge für die Besetzung | der
Chrenämter bei den Versicherungsträgern und Versiche-
rungsbehörden zu machen. Ich darf sagen, heute
kann keiner in ein Ehrenamt gelangen, der
Nicht von den Berufsverbänden, und damit
auch von den Gewerkschaften, vorgeschla-
gen ist. Meine Damen und Herren, der Ansatz läßt sich
erweitern. Allerdings wirken sich die Vorschläge der Be-
rufsverbände zunächst nur in den einzelnen VersicherungS-
trägern, bei den einzelnen Versicherungsbehörden aus. Man
kann sich aber den Ausbau in der Weise denken, daß
Spitzenverbände, Spitzen geschaffen werden, in denen dem
wirtschaftlichen Verbänden der maßgebende Einfluß ge-
sichert ist. Man kann vorhandene Verbände zusammen-
jassen, ihnen bestimmte Aufgaben geben: Richtlinien für
Versicherungspolitik, Richtlinien für Vermögensverwaltung,
Richtlinien für Geschäftsführung, Richtlinien für Neuaufbau.“

Das bedeutet nichts anderes als die restlose Auslieferung
der Sozialversicherung im wesentlichen an die Freien Ge-
werkschaften, und zwar zu einer Zeit, wo die Radikalisie-
rung dieser Gruppe durch die Kommunisten ungeheure Fort-
schritte macht. Darüber schrieb vor einiger Zeit „Der
Deutsche“, das Orzan des Deutschen Gewerkschaftsbundes
(Nr. 202 vom 29. August 1929):

„Aus einer reinen Agitationspolitik gehen die Kommuni-
sten heute zur Aktionspolitik über. Es. erhebt sich die Frage,
Ob die reformistischen Mitglieder der . Freien Gewerk-
schaften imstande sind, diesem Ansturm auf die Dauer
Widerstand. zu leisten? Nach den aufgeführten Fällen muß
man das sehr bezweifeln. Eher als nicht ist zu befürchten,
daß die Freien Gewerkschafien aus ihrer innergewerkschaft-
lichen Zwangslage heraus zu einem neuen Radikalismus ge-
trieben werden, der die freie Gewerkschaftsbewezung auf
den Stand von vor dem Kriege zurückwirft.“

132
        <pb n="139" />
        _ Wir ‚haben diesen klugen Bemerkungen nichts hinzuzu-
fügen. Uns scheint die Politik des Reichsarbeitsministeriums
n diesem Punkte sehr verbesserungsbedürftig. Staats-
politisch gesehen wäre die Annahme des Antrages Lam-
bach zu begrüßen, der Soziale Hauptwahlen wünscht, die
Jurch den Reichswahlleiter durchzuführen wären:

„Das Gesetz soll zur Herausarbeitung der wirklichen Be-
deutung der sozialen Wahlen die Enischeidung über die Zu-
sammensetzung der in sämtliche sozialen Körperschaften
zu entsendenden Vertretungen der Arbeitgeber, der Arbeiter
und Angestellten in je einen einzigen Wahlgang legen.

Es soll, um das zu ermöglichen, im Arbeitsgerichtsgesetz,
als demjenigen Gesetz, das die Gesamtheit der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer erfaßt, an Stelle der jetzigen Berufung
der Arbeitsrichter Wanlen einführen, bei denen neben den
wirtschaftlichen Vereinigungen auch freie Gruppen, die eine
bestimmte Anzahl Unterschriften aufbringen, Wahlvor-
schläge einreichen dürfen

Die Wahlen sollen für’ Arbeitgeber, für Angestellte und
für Arbeiter gesondert durchgeführt werden.

Das bei diesen „Sozialen Hauptwahlen“ erzielte Stimm-
verhältnis soll jeweils bis zur nächsien „Sozialen Haupt-
wahl“ den Schlüssel für die Verteilung der Sitze bei den
übrigen sozialen Körperschaften abgeben.

Der Gesetzentwurf soll möglichst alle Wahlen und Be-
rufungen in der Angestellten-, Invaliden-, Knappschafts-,
Unfall, Kranken-: und Arbeitslosenversicherung sowie zu
den Versicherungsbehörden durch Berufungen nach diesem
Schlüssel ablösen Die Einrichtung der Wahlbezirke nach,
geographischen und beruflichen Grenzen ist diesem Ziele
dienstbar zu machen,

Bei der Abfassung des Gesetzentwurfs ist vor allem
darauf zu achten, daß an Stelle der jetzigen Zersplitterung
des sozialen Wahlwesens die Einheitlichkeit, an Stelle des
Durcheinanders von Wahlen und Berufungen eine den Ver-
teilungsschlüssel feststellende Hauptwahl, an Stelle der ver-
schiedenartigen, oft angefochtenen Schlüssel für die Vertei-
lung ein Hauptwahlschlüssel, und an Stelle der Bevorzugung
EEE Gruppen der freie Entscheid aller Wahlberechtig-
en tritt.“ *

Ob der Reichstag einen solchen Antrag annehmen wird,
ist zweifelhaft, jedenfalls Scheint aber die Mahnung ver-
gessen zu sein, die Minister Dr. Delbrück bereits 1908 im
preußischen Abgeordnetenhaus aussprach, daß wir bei all
unseren sozialpolitischen Maßnahmen immer von der Auf-
fassıung ausgehen müßten, sie so zu gestalten, daß sie nicht
statt zur Förderung des Sozialen Friedens zur Förderung
des sozialen Unfriedens ausfallen.

323
        <pb n="140" />
        Steuern als Werkzeug der Wirtschaits-
sozialisierung.
Von Dr. jur. et phil, Franz von Lilienthal,
Oberregierungsrat.

Der nach den Formen der sogenannten westlichen —
parlamentarischen — Demokratie eingerichtete Staat wird
in Sachen der Steuer dadurch gekennzeichnet. daß auf dem
Umwege über die Abgeordnetenkammern sämtliche
Volksgenossen ‚in gleichmäßiger Weise
äber die Ausschreibung öffentlicher Ab-
gaben zu bestimmen haben. Das Recht der
Steuerfestsetzung steht also in Staaten der genannten Art
— zu denen jetzt gleichfalls Deutschland gehört — auch
zolchen Persönlichkeiten zu. die von den zur Entschließung
stehenden Abgaben nicht betroffen werden. Gegen diesen
Zustand würde nichts einzuwenden sein, sofern es sich
eben jeweils um Abgaben handelte, die alle Volks-
Fenossen prozentual gleichmäßig träfen.
Eine Einkommensteuer etwa, auf Grund deren jeder einzelne
Bürger denselben Prozentsatz seiner Einkünfte dem Staate
abzuliefern hätte, würde für keinen Volksteil die Möglich-
keiten bieten, sich auf Kosten eines anderen Vorteile zu
verschaffen. Hier wäre die Mehrheitsabstimmung über die
Steuern also ziemlich unbedenklich.

Tatsächlich liegen die Verhältnisse aber überall so, daß
immer wieder — gleichnisweise ausgedrückt —

ein Bürger darüber bestimmt, was der andere —

nicht aber er selbst! — zu bezahlen habe.
Jaß also einer über die Börse desanderen ver-
jügt. Hierdurch werden Verhältnisse geschaffen, die der
Eigenart des menschlichen Wesens nicht ausreichend an-
zepaßt sind, und denen deshalb stets die Gefahr einer Be-
sinträchtigung des sozialen Friedens innewohnt. Wenn
trotzdem fast alle maßgebenden Völker bei einer derart
— Offenbar völlig abwegigen — Gestaltung der Gesetz-
gebung verblieben sind, so: liegt dies daran, daß infolge
der verhältnismäßigen Geringfügigkeit des staat-
lichen Steuerbegehrens die theoretisch unleug-
bar und auch praktisch vorhandenen Nachteile solcher Um-
stände sich nicht in wesentlicher Weise ausgewirkt haben.
Dies heißt mit anderen Worten: In einem Staat mit nor-
malen wirtschaftlichen Zuständen sind die Steuern nicht
hoch genug, um eine durch die Mehrheitsverhältnisse des
Parlaments zuungunsten des Besitzes erfolgende Verschie-
bung der Steuerlast diesem in erheblicher Weise spür-
bar zu machen. Daraus hat sich in der ganzen zivili-
sierten Welt die Tatsache ergeben, daß der vorbezeichnete,
zweifellos vorhandene und nicht bestreitbare Mangel der
Gesetzgebung einfach in Vergessenheit geraten ist.

Bei der im neuen Deutschland nötig gewordenen

unerhörten Erhöhung der Steuerlast
4
        <pb n="141" />
        ist nun aber der erwähnte Mißstand plötzlich aufs stärkste
in die Frscheinung getreten Je mehr die Steuern, an-
wachsen, um so schärfer gestaltet sich der Kampf um ihre
Verteilung, und nun ergibt Sich, daß die werteschaffenden
Stände — kurz als die Wirtschaft bezeichnet — in-
folge ihrer zahlenmäßig unzureichenden parlamentarischen
Vertretung bei dem Steuerstreit dauernd ins Hintertreffen
reraten. Es verschlägt dabei nichts, daß selbstverständlich
letzten Endes alle Bevölkerungskreise gleichmäßig unter
den Schwierigkeiten, von denen die Wirtschaft zunehmend
mehr betroffen wird, leiden. Immer wieder zeigt es sich,
daß die Vertreter der großen Bevölkerungsmassen doch in
erster Linie den augenblicklichen Vorteil der
Arbeitnehmer, Konsumenten oder wie man jene Kreise, die
sich in einem wirtschaftlichen Gegensatz zum Unternehmer-
tume zu befinden glauben, sonst nennen will, erstreben.
Mit der anderswo bloß latenten Gefahr, die stets darin
liegt, daß die Steuern von den Vertretern solcher Bevölke-
rungsschichten, denen die Bezahlung nicht unmittelbar ob-
liegt, beschlossen werden, ist es jetzt in Deutschland
außerordentlich ernst geworden.
Steuergesetze, deren Handhabung der Wirtschaft
großenteils entzogen sind, werden immer geeignet Sein,
besitzieindlichen Bestrebungen als Wailfe zu dienen,
ınd dies ist natürlich auch in anderen Ländern der Fall.
Diese Waffe ist aber dort nicht allzu gefährlich, da ‚eben
die natürlichen Umstände dafür Sorgen, daß eine Ueber-
spannung der Steuern nicht eintreten kann. Anders
aber in Deutschland. Der auf der Wirtschaft
agernde Steuerdruck ist bei uns SO groß, daß schon eine
zeringfügige Vermehrung der Abgabenlast die Vernich-
tung ganzer Betriebsgruppen herbeiführen kann.
Fin Beispiel dafür, welche Bedeutung die Steuern im
heutigen Deutschland für labile Unternehmungen zu ge-
winnen vermögen, bietet augenblicklich — wie bekannt —
namentlich die Landwirtschaft. Der Staat ist in der
Lage, vermittels der Besteuerung geradezu über Tod und
Leben der -Privatwirtschaft zu entscheiden, und hier
erscheinen die großen Möglichkeiten für den
Sozialismus.

Der Sozialismus sieht die Privatwirtschaft unter allen
Umständen nur als einen vorübergehenden Zustand an.
Wer dies feststellt, befindet sich in keinem Gegensatz zu
der stets offen ausgesprochenen sozialistischen Lehre. Im
Gegenteil bezeichnen wirkliche Sozialisten stets die An-
nahme, ‚es könne irgendein endgültiger Ausgleich
zwischen Privatwirtschaft und kollektivistischer Staats-
wirtschaft gefunden werden, als einen Bestandteil der
unberechtigten bürgerlichen Ideologie,
Diese Tatsache hat man sich vor Augen zu halten, um zu
arkennen, in welcher Richtung sich das Recht ‚der
Massen, über die Steuerleistungen der produzierenden
Minderheiten nach freiem Gutdünken zu befinden, aus-
wirken muß.
5
        <pb n="142" />
        Ueberführung des Besitzes -— insbesondere
der verhältnismäßig sicheren Gewinn versprechen-
den Produktionsmittel — in,die Hand des Staates einer-
seits und “
Verhinderung der Bildung privaten Kapitals
andererseits sind die Ziele des Sozialismus Auch auf dem
Gebiete der Steuer. Werfen wir, um zu erkennen, wie
weit. besitzfeindliche Strebungen Aussicht haben, sich mit
Hilfe der geltenden Abgabenvorschriften durchzusetzen,
einen Blick auf die Reichssteuern, so springt zu-
nächst die progressive Einkommensteuer ins
Auge, Trotzdem aber die Sätze dieser Steuer für größere
Einkünfte bis an 40% heranreichen, „würde diese Steuer
allein vielleicht noch‘ — bei einiger Abschwächung —
als erträglich gelten ‚können. Dagegen ergibt sich eine
schwere Beeinträchtigung der Wirtschaft und eine ständig er-
neute Behinderung der Kapitalbildung. aus der Kombi-
nation der Einkommensteuer mit Körper-
schafts- und Vermögensteuer. Jeder Aktionär
wird durch diese Vereinigung zu einer vierfachen Be-
steuerung seiner Dividende herangezogen. woraus —
wie Öfters.berechnet worden ist — eine Verminderung der
potentiellen Dividendeneinkommen um etwa 50%. durch-
schnittlich folgt. Berücksichtigt man aber daneben noch
die anderen ‘direkten Abgaben, wie Gewerbesteuer,
Grundsteuer usw., so gelangt man zu der Erkenntnis,
daß der Aktionär bis zu 75% und mehr des Betrages, den
er ohne Steuer aus seinem Aktienbesitz zöge, dem Staate
abgeben. muß. Man braucht sich dies nur zu vergegen-
wärtigen,

um Klarheit darüber zu erhalten, warum die

Kapitalbildung in Deutschland einfach keine ent-

Sscheidenden Fortschritte machen kann.

Am stärksten wirkt die Tatsache, daß die Steuern von
denjenigen beschlossen werden, die sie nicht unmittelbar
zu bezahlen brauchen, in den großen Gemeinden
aus. Im Reich, dessen Parlament sich aus Abgeordneten
aller Bevölkerungskreise zusammensetzt, ist bisher einer
allzu starken Anspannung der Steuern von den bürgerlichen
Parteien immer. noch ein gewisser Widerstand geleistet
worden. Dagegen bringt es die Verteilung der Be-
völkerung mit sich, daß in den großen Städten die Arbeit-
nehmer- und Konsumentenkreise zahlenmäßig überwiegen.
Dort ‚wird in sehr vielen Fällen die Politik ganz vor-
wiegend von den sozialistischen und kommu-
nistischen Abgeordneten gemacht. In diesen
großen Bevölkerungszentren sind aber auch gleichzeitig die
wichtigsten Teile. des Unternehmertums angesiedelt, so daß

die Realbestenerung der meisten deutschen Be-

triebe durch sozialistisch-kommunistische Mehrheit
geregelt
wird. Die Folgen dieses Zustandes sind bekannt. Aus
ihm hat sich ergeben, daß die Gewerbesteuer, deren
136
        <pb n="143" />
        Eigenart sie nur als eine Ergänzungssteuer von geringer
Höhe brauchbar erscheinen läßt, vielfach zur drückend-
sten deutschen Abgabe geworden ist. Für die
Wirtschaftssozialisierung, mit der die ‘radikalen Parteien
im Reiche bekanntlich steckengeblieben sind, bietet die
kommunale Besteuerung in ihrer heutigen Form äußerst
wirksame Handhaben. In den meisten großen Gemeinden
ist die Bahn zum sozialistischen Steuerziel,
wie es oben gekennzeichnet worden ist, bereits — theore-
tisch betrachtet — völlig frei. Bei Fortbestehen der gegen-
wärtigen Gesetzgebung besteht namentlich auch für den
Mittelstand ständig die Gefahr, der Gewerbe-
steuer zuerliegen.

Die größten Fortschritte hat der Sozialismus bisher
wohl auf dem Gebiete der Landwirtschaft zu ver-
zeichnen. Hier wirkt namentlich auch die unzureichende
Zollgesetzgebung, auf die hier nicht näher einge-
gangen werden soll, in Richtung der  Sozialisierungs-
bestrebungen. Aber auch die heutigen Steuerforde-
rungen können von großen Teilen der Landwirte nicht
mehr erfüllt werden. Obwohl Stundungen an der Tages-
ordnung sind, macht der Zusammenbruch, namentlich
der großen und mittleren‘ Betriebe, reißende Fort-
schritte und auch die eigentliche Bauernwirtschaft wird
mehr und mehr in den Strudel des Unheils mit hineinge-
zogen. An der bisherigen verhängnisvollen Entwicklung ist
es aber manchen Politikern noch nicht genug. Dies beweisen
die Vorschläge des Prof. Aereboe, auf die hier beson-
ders hingewiesen sei, weil sie in ganz ausnehmendem Maße
aufschlußreich - für die Bestrebungen besitzgegnerischer
Kreise sind, wobei es natürlich vollständig gleichgültig ist,
welche Absichten Prof, Aereboe persönlich mit seinen Vor-
schlägen verfolgt.

Nach Aereboe soll für die Landwirtschait eine sogenannte

Einheitssteuer eingeführt werden,

Diese Steuer würde sich im wesentlichen der heutigen
Grundvermögenssteuer anzupassen haben. Kenn-
zeichnend für sie wäre also, daß die Schulden von dem
steuerpflichtigen Vermögen nicht abgezogen werden dürfen.
Außerdem aber soll nach Aereboe diese Steuer pro-
gressiv gestaltet sein und also besonders den großen
Grundbesitz treffen. Prof. Aereboe gibt selbst zu —
2ain gleiches werden auch die meisten seiner Anhänger
tun —, daß diese Steuer dazu bestimmt ist, den großen
Besitz zu zerschlagen. Bisher ist wohl noch nie-
mals inder deutschen Steuergesetzgebung
dierein sozialistische Tendenz der Besitz-
konfiszierung SO klar hervorgetreten, wie
in den Aereboeschen Plänen. Die ganze
Wirtschaft müßte es mit höchstemiInter-
esseverfolgen, wiehier zum erstenMalever-
sucht wird, fast ohne jeden Beschönigungs-
versuch große Teile der Staatsbürger im
Wegeder Steuer zu enteignen. Dabei soll hier
noch gar nicht die Rede davon sein, welche unerhörte Ver-
137
        <pb n="144" />
        kennung unserer Wirtschaftsverhältnisse in dem Vorschlage
liegt, den brotkornliefernden Großgrund-
besitz zu zerstören und unser Volk zu nötigen, noch
größere Summen als bisher auf den Ankauf ausländi-
scher Nahrungsmittel zu verwenden,

Wie stark das deutsche Steuersystem von Ssozialisti-
schen Gedanken durchsetzt ist, beweist u. a. die Tatsache,
daß es bisher noch immer nicht gelungen ist, die sogenannte
Reichsvermögenszuwachssteuer zu be-
seitigen. Ihr Inkrafttreten ist wiederum nur hinausge-
schoben werden. Vermittels dieser Steuer würde es mög-
lich sein, unter dem Namen einer nachträglichen Erfassung
der Inflationsgewinne

der Wirtschaft Betriebskapital im weitesten Umfange zu

entziehen,

Eine Möglichkeit, die Wirtschaft vor Ueberbesteuerungen
dadurch zu schützen, daß man ihr das gesetzmäßige Recht
zuspräche, über die von ihr zu tragenden Steuern selbst
zu entscheiden, besteht aller Voraussicht, nach aus politi-
schen Gründen nicht. Der besitzfeindliche Charakter der
deutschen Steuergesetzgebung kann daher nur auf ein er-
trägliches Maß eingeschränkt werden. indem wesentliche
Teile der Abgabenlast so ausgestaltet werden, daß sie alle
Bevölkerungsschichten gleichmäßig treffen. Dies aber
ist nur möglich, sofern die indirekten Abgaben — ins-
besondere die Umsatzsteuer — stärker als bisher zur
Gewinnung des notwendigen Steueraufkommens herange-
zogen werden. — Unser heutiges Steuersystem ist -— das
sei wiederholt — eine sehr wesentliche Stütze sozialistischer
Bestrebungen. Eine geringfügige Veränderung der gelten-
den Vorschriften würde — dies zeigen besonders die vor-
erwähnten Aereboeschen Vorschläge — genügen, um binnen
kurzem die gesamte Privatwirtschaft soweit in die Hand
des Staates zu überführen, als dieser sich einen Gewinn
davon verspräche. Unter dieser ständigen Bedrohung kann
die Wirtschaft auf die Dauer nicht leben, wenn sie ihre Auf-
gabe, dem Volke Brot und Arbeit zu geben, auf die Dauer
und in Stetigkeit erfüllen soll.

Hoffnungen und Tatsachen um den Artikel 165
der Reichsveriassung.
Ein Bericht.
Von Dr. Wilhelm Steinberg, Düsseldorf.
Die erbitterten Kämpfe, die jahrelang um den
Artikel 165 der Reichsverfassung, um seine Aus-
‚egung und Verwirklichung geführt wurden, rührten
an die Wurzel unseres politischen, wirtschaftlichen
ınd kulturellen Lebens. Es würde den Rahmen eines
Zeitungsaufsatzes überschreiten, auch nur den Ver-
such zu unternehmen, einen erschöpfenden Quer-
        <pb n="145" />
        schnitt durch die verwirrenden und sich vielfältig
überschneidenden Strömungen und Forderungen, die
sich um den Artikel 165 ranken, zu geben. Es können
hier nur wichtige Etappen und Verbindungslinien zu
dem in neuer Formulierung vorgelegten Programm der
freien Gewerkschaften aufgezeigt werden. D. Verf,
Getarnter Sozialismus,

Sozialismus, Sozialisierung, Vergesellschaftung, Ge-
meinwirtschaft, bürgerliche und sozialistische Demokratie
kapitalistische und proletarische, politische und wirtschaft-
liche Demokratie waren die Schlagworte, die in den un-
ruhigen Nachkriegsiahren in den Parlamenten, Kongressen
und Straßen widerhallten und unter denen jede Partei und
jeder Berufsstand etwas anderes verstand.

Die freien Gewerkschaften betrachten als erstrebens-
wertes Ziel die Verwirklichung des Sozialismus; das kapi-
talistische Wirtschaftssystem -soll beseitigt werden und an
seine Stelle eine sozialistische Wirtschafts-
weise treten, von der man allerdings nicht weiß, wie
sie in den Einzelheiten organisiert und
ausgebaut werden soll. Um die Wege, die zu
dieser „ganz fernen Zukunft‘ führen, entbrannte nach der
Revolution: erneut ein heftiger. Streit. Dieser Streit ist
auch heute noch latent vorhanden, und er wird es sicherlich
immer bleiben, wenn er auch durch die von den {freien
Gewerkschaften gewünschte Wirtschaftsdemokratie in
theoretischer Hinsicht zu einer vorläufigen
Klärung gelangt zu sein scheint: „Das Ziel der Wirt-
schaftsdemokratie ist innerhalb der kapitalistischen Wirt-
schaft nicht erreichbar ... Der Kampf um die Besei-
tigung des kapitalistischen Systems wird noch ein langer
und schwerer sein .... Der Weg zum Sozialismus kann
nur schrittweise über eine Demokratisierung der
Wirtschaft führen ... . Am Endziel sind demokratische
Wirtschait und Sozialismus untrennbar miteinander ver-
bunden‘, ‘bemerkte Naphtali auf dem letzten Hamburger
Gewerkschaftskongreß. Und Tarnow fügte hinzu: „Wir
denken nicht daran, unser Endziel preiszugeben, wir denken
nicht daran, die sozialistische Wirtschaft nicht gestalten
und nicht herbeiführen zu wollen... Wir wollen eine
bessere Zukunft, aber wir wollen auch schon eine bessere
Gegenwart; das ist das Reale unserer‘ Forderung der
Wirtschaftsdemokratie.‘ Wir sehen: Wirtschaftsdemokratie
ist Mittel zum Zweck,

Wirtschaftsdemokratie ist die neue Tarnkappe des

Sozialismus, geeignet, das Bürgertum zu ver-

wirren, die Arbeiterschafit ohne Preisgabe der fest-

gelegten weltanschaulichen Grundlagen vorläufig zu
vertrösten. .
Die alten Aufgaben der freien Gewerkschaften sind nun-
mehr,. um mit Tarnow zu sprechen, „als wirtschaftliche
Demokratisierung formuliert‘“ worden. Das neue Ge-
wand ist zwar schillernd, aber sehr durchsichtig.
139
        <pb n="146" />
        Die neue Formulierung ‚alter Gedanken, Hoffnungen und
Ziele ist indessen im freigewerkschaftlichen Lager selbst
nicht ohne Widerspruch. geblieben. Das Streben nach
Demokratisierung der Wirtschaft wurde vielfach als Har-
monieduselei, als Versimpelung, ja als Borniertheit der
führenden Kräfte der Gewerkschaftsbewegung bekämpft.
Auch auf dem Hamburger Gewerkschaftskongreß bezeichnete
die Opposition die geforderte Wirtschaftsdemokratie als
eine Illusion, als unvereinbar mit der revolutionären
marxistischen Auffassung. Es handele sich um nichts
anderes als um eine Fortsetzung der im Jahre 1918 gebil-
deten Arbeitsgemeinschaft. So kämpite denn
auch die Opposition mit den gleichen Waffen gegen die
Wirtschäftsdemokratie wie im Jahre 1919 auf dem Nürn-
berger Gewerkschaftskongreß gegen die Ar-
beitsgemeinschaften und für das revolutionäre Rätesystem.

Verankerung des Rätesystems.

Die Zentralarbeitsgemeinschaft, die noch. vor einem
Jahrzehnt von der Führung der freien Gewerkschaften zäh
und erfolgreich gegen die radikale Opposition verteidigt
wurde, ist seit länger als einem Jahrfünft nur noch ein
Torso und wertlos, — gewiß nicht aus der in dem Buch
Naphtalis angegebenen Begründung, ‚daß die Unter-
nehmer die Arbeitsgemeinschaft „als lästig ‚und über-
Müssig empfanden‘“, Schon im Oktober 1919 hatte der
Deutsche Metallarbeiter-Verband seinen Austritt erklärt,
um den Zusammenschluß und die Organisation der revolu-
Hionären Betriebsräte durchzusetzen, und im Mai 1920 war
der Deutsche Bauarbeiter-Verband gefolgt:
somit‘ hatten schon zu jenem Zeitpunkt bereits 24
Millionen treigewerkschaitliche Arbeiter die Arbeits-
zemeinschaft wieder verlassen, sie damit zersetzt.
Aber auch das revolutionäre Rätesystem,
das den Arbeiter-, Bauern- und Betriebsräten die gesamte
Macht des Parlaments und der Verwaltung überantworten
und ihnen eine Stellung über Partei und Gewerkschaften
einräumen wollte, setzte sich nicht durch. Die Weimarer
Nationalversammlung ‚entschied sich mit großer Mehrheit
für den Artikel 165 der Reichsverfassung.

Der Rätegedanke war ursprünglich weder
in dem Verfassungsentwurf Dr. Preuß‘ noch
in dem Regierungsentwurf enthalten. Er
wurde erst in den Kommissionsverhandlungen: auf die Ini-
tiative der damaligen Regierung aufgenommen; diese hatten
den nach Weimar geeilten Vertretern des mitteldeutschen
Generalstreikgebietes die Zusage gegeben, das Rätesystem
— nicht jedoch politische Arbeiterräte — in der Verfassung zu
„verankern“. . Den Arbeiter- und Wirtschaftsräten. wurde
keine Entscheidungsmacht in. der Politik zugesichert. Der
Aufbau der Wirtschaftsräte zeigte eine Gliederung nach
beruflichen und nach territorialen Gesichtspunkten: Be-
140
        <pb n="147" />
        triebsarbeiterräte — Bezirksarbeiterräte— Reichsarbeiter-
rat auf der einen, Bezirkswirtschaftsräte und Reichswirt-
schaftsrat auf der anderen Seite. Die Arbeiterräte
waren, wie Sinzheimer, der damalige Berichterstatter,
zum Artıkel 165 hervorhob, als öffentlich-rechtliches Ver-
tretungsorgan, als einseitige Interessenvertre-
tung gedacht. Den Wirtschaftsräten, in denen
alle wichtigen Berufsgruppen entsprechend ihrer wirtschaft-
lichen und sozialen Bedeutung vertreten sein sollten, war
im Gegensatz zu den Arbeiterräten vorbehalten, „die
zemeinsamen Produktivaufgaben"” zur Geltung
zu bringen. Die vertragliche Festsetzung der Lohn- und
Arbeitsbedingungen und die Errichtung der Arbeitsgemein-
schaften verblieb den Berufsverbänden. Auf diese
Weise schaltete man mit Erfolg eine Konkurrenz zwischen
den Räten und den freien Berufsverbänden aus. Im übrigen
betonte Sinzheimer.
der Grundgedanke des Rätesystems sei darauf
verichtet. die Wirtschaft von der Politik zu beireien
md den Wirtschaftskörper zu emanzipieren. Sinzheimer
gab damit zu, daß eine Politisierung der Wirtschaft ganz
und gar unerwünscht ist. Wie ‚der Eisenkampf gezeigt
hat, ist leider keine Gewähr mehr dafür gegeben, daß
sich Sinzheimer aus jener Zeit die richtige Einsicht
in den Ernst dieser Gefahr bis heute erhalten hat. Damals
folgte er der Begründung zu dem Artikel 165, in der es heißt:
„Die Gesetzgebung ist ihrem Wesen nach zu schematisch,
um in allen Finzelbeziehungen das wirtschaftliche Leben
erfassen zu können, und der staatliche Verwaltungsapparat
ist nicht schmiegsam genug, um sich allen Wandlungen der
Wirtschaft anzupassen.“

Die Moellendorff-Wissellsche wirt-
schaftsbündlerische Planwirtschaft, deren
ınterste Stufe ‘die Betriebsarbeiterräte bilden sollten und die
allein tür die Fisen- und Metallwirtschait etwa 125
Gemeinwirtschaftskörper
vorsah; fand in jenen Monaten ein unrühmliches Ende. Das
Reichskabinett lehnte die Zwangskartellierung aller Zweige
der Wirtschaft ab. Die sozialistischen Kabinettsmitglieder
erblickten in der Planwirtschaft die ernsteste Gefahr für
die völlige Durchführung des Sozialismus. Der Präsident
des Reichsministeriums, Bauer, befürchtete eine Gefährdung
der Reichseinheit, wenn wiederum von Berlinau
zentralistisch und behördlich das ganze
Wirtschaftsleben gegängelt würde. Der
jetzige Reichsarbeitsminister Wissell zog sich daraufhin
tesigniert aus dem Reichswirtschaftsministerium zurück;
ar bemerkte später, daß ihn nichts so sehr erschüttert habe,
wie die Tatsache, daß man einen Plan, den er nach. den
eifrigsten Bemühungen gefunden habe, in die Probleme der
Zeit einzudringen, so kurzerhand habe abtun können. Auch
heute noch findet man Anklänge an die wirtschaftsifremden
141
        <pb n="148" />
        konstruktiven Wissellschen Ideen in manchen Programmen,
50 schildert Dessauer in seiner Begründung zum wirt-
schaftspolitischen Programm der deutschen Zentrumspartei
auf dem Kölner Reichsparteitag vom Dezember 1928 die
kooperative Wirtschaftspolitik der Zu-
kunft als ein System, das Konsumentenschichten und Pro-
duzentenschichten zur Durchplanung der Produktion und
Verteilung, sowie zur Aufstellung der Preisbildung an den
remeinschaftlichen Tisch setzen werde.

Um den Ausbau des Artikels 165.

. In Rußland wurde zu jener Zeit der grundsätzliche
Kampf um die Frage‘ ausgefochten, ob eine Verstaat-
lichung der Gewerkschaften, ihre Unterordnung
unter den staatlichen Verwaltungsapparat, oder aber eine
Vergewerkschaftlichung des Staates durch-
geführt werden solle. Inzwischen sind die jahrelangen Be-
mühungen der russischen Gewerkschafts- und Parteifunk-
tionäre, auf die Leitung der industriellen Betriebe maßgeben-
den Einfluß zu erhalten, restlos gescheitert. Das Zentralkomitee
der Kommunistischen Partei hat jüngst den Werksdirektoren
„einheitliche Befehlsgewalt‘“ übertragen, auch in betrieblich-
sozialen Fragen, und ihnen größere Vollmachten eingeräumt,
als sie nach deutschem Gesetz deutschen Betriebsdirektoren
zustehen. In dem Räterußland ist man kein Freund des
Prinzips gemeinsamer Beschlüsse. Betriebliche Rücklagen
zur Stärkung des Betriebes werden ebensosehr erstrebt,
wie die Deutsche. Bank der Arbeiter, Angestellten und Be-
amten A.-G. Wert darauf legte, für das Jahr 1928 nach
„reichlichen inneren Rückstellungen‘ eine 10%ige Dividende
auszuschütten.

In England legte man den Schwerpunkt der Wirt-
schaftsverfassung in den Produktionszweig. Be-
triebsräte wurden überhaupt nur auf Anregung und Vor-
schlag der englischen Arbeitsgemeinschaften gebildet. Aus
den fachlichen Joint Industrial Councils, aus eigener
Initiative der Organisationen durch kollek-
tive Vereinbarungen gebildet, sollte in organischem Auf-
bau von unten ein National Industrial Council, ein Reichs-
wirtschaftsrat herauswachsen, nur aus Vertretern der Trade
Unions und der Unternehmerverbände bestehend.

In Italien hat der Rätegedanke sich niemals durch-
setzen können. Zwar haben sich, wie in vielen Ländern,
auch in Italien nach dem Kriege in einzelnen Betrieben
Räte gebildet; die sozialpolitische Gesetzgebung Italiens
ist aber über. alle Bemühungen der Gewerkschaften, den
Betriebsräten staatliche Anerkennung zu verschaffen, hin-
weggegangen. Das im Dezember 1925 geschaffene Gesetz
über die rechtliche Anerkennung der Syndikate und’ die
Kollektivarbeitsverträge hat für die Institution der Be-
triebsräte keinerlei Raum, und erst vor wenigen Tagen ist
durch das „Comitato Intersindacale‘“, das Verbindungsglied
zwischen den Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und
149
        <pb n="149" />
        der Arbeitnehmer Italiens, einstimmig die Einrichtung und
staatliche Anerkennung der Betriebsräte in aller Form ver-
worfen worden.

In Deutschland wurde der Räteaufbau zwangs-
weise durchgeführt, Arbeiter und Angestellte erhielten
besondere Räte.

Das Betriebsrätegesetz gab Anlaß zu stürmischen

Auseinandersetzungen zwischen Betriebsräteorgani-

sationen und Gewerkschaften.
Die Gewerkschaften konnten ihre Position nicht nur be-
haupten, sondern ausbauen. Nur der Deutsche Metall-
arbeiter-Verband machte dem ADGB einige Schwierigkeiten.
Er verlangte im Jahre 1921 auf seiner Jenaer Tagung
programmatisch „ein wohlausgebautes System von Be-
triebs- und Wirtschaftsräten, das der Entfaltung des Ein-
[Iusses der Arbeiter auf den Produktionsprozeß bis zur
vollen Wirtschaftsdemokratie keine Schranken
setzt“, Es ist nicht uninteressant, daß die gleiche
Resolution an einer anderen Stelle des Berichtes statt der
Worte „bis zur vollen Wirtschaftsdemokratie‘“ die Fassung
„bis zur Erreichung der Gemeinwirtschaft“
enthält. In der Tat besteht zwischen diesen beiden
Fassungen kein Unterschied. Auch nach der heutigen
Auffassung der Gewerkschaften steht am Endpunkt der
demokratischen Wirtschaft die Gemeinwirtschaft.

Den Betriebsräten folgte einige Monate später (Mai
i{920) der „Vorläufige Reichswirtschaftsrat“
(VRWR). Das Bestreben, die großen Arbeitsgemeinschaften
in den Mittelpunkt des Systems zu stellen und gewisser
maßen aus ihnen heraus den RWR zu konstruieren als die
Krone der gesamten Arbeitsgemeinschaften, als eine
„Kammer der Arbeit“, schlug fehl. Ausgangspunkt
dieser Erwägungen war der berechtigte Wunsch, die Wirt
schaft von den politischen Angriffen zu befreien und ein
Gegengewicht gegen die Ueberspannung des Parlamen-
tarismus einzufügen. Wie die Zentralarbeitsge-
meinschaft die gemeinsame Lösung aller die Industrie
und das Gewerbe berührenden wirtschafts- und sozial-
politischen Fragen bezweckte, so sollte .sich der RWR
mit den gesarnten wirtschafts- und sozialpolitischen Fragen
schlechthin befassen. ‚Gleichzeitig wünschte man — in
Anlehnung an das englische System —, die Betriebs-
räte zu Organen der Arbeitsgemeinschaft
auszugestalten und sie an die Vereinbarungen der zustän-
digen Arbeitsgemeinschaften und des RWR zu binden, um
so ein einheitliches und reibungsloses Arbeiten innerhalb des
großen geschlossenen Systems zu ermöglichen. Die Ver-
ordnung über den VRWR räumte jedoch den Arbeitsge-
meinschaften nur einen wichtigen Einfluß auf die Zusammen-
setzung des Rates ein. Die Arbeitsgemeinschaften benannten
von den. 326 Vertretern insgesamt 116. Der Streit um
die wirtschaftliche Bedeutung und Berücksichtigung der
einzelnen Gruppen wurde in sehr kleinlicher
Weise ausgetragen.
143
        <pb n="150" />
        So blieb der Reichstag. souverän und der RWR ähnlich
der alten russischen Duma lediglich ein begutachtendes
Organ. Die befürchtete Rivalität zwischen Reichstag
und Reichswirtschaftsrat, die schon in den 80er
Jahren bei der Errichtung eines preußischen Volkswirt-
schaftsrats die politischen Gemüter beunruhigte und die
Bismarckschen Bemühungen um ‚die Schaffung eines
Deutschen Volkswirtschaftsrats zerschlagen hatte, gelangte
nicht zum Austrag. Man hatte dem „obersten Gutachter-
organ‘ die Flügel beschnitten. So mußte es notwendiger-
weise Fragment bleiben.
Der VRWR, „das erste wirtschaftliche Parlament

der Welt“, hat seine Hauptaufgabe, einschneidende

wirtschaftsiremde: Uebergriffe des Reichstags zu

verhüten, nicht zu erfüllen vermocht.
Das Schwergewicht der Arbeit konzentrierte sich sehr bald
ausschließlich in den nicht öffentlichen Sitzungen der Aus-
schüsse, in denen sicherlich auch manches Wertvolle ge-
leistet wurde.

Die Begründung zu dem. im Juli 1928 vorgelegten
Entwurf eines Gesetzes, über den Reichswirtschaftsrat weist
darauf hin, daß sich bei der Verwertung der Gutachten
das Fehlen einer unmittelbaren persön-
lichen Verbindung zwischen Reichswirt-
schaftsratund den gesetzgebenden Körper-
schaften oft nachteilig bemerkbar machte. Der neue
Entwurf verpflichtet daher die Reichsregierung, zukünftig
die Initiativgesetzentwürfe dem RWR spätestens
gleichzeitig wie dem Reichsrat mitzuteilen und die ‚vom
RWR erstatteten Gutachten dem Reichsrat und
Reichstag vorzulegen. Desgleichen soll Beauftragten
des RWR die Möglichkeit gegeben werden, die Gutachten
vor. Reichstag oder Reichsrat mündlich zu erläutern.

Für den endgültigen RWR sieht der jüngste Regie-
rungsentwurf 151 ständige Mitglieder sowie die
Berufung nichtständiger Mitglieder vor, Der Volks-
wirtschaftsausschuß des Reichstags hat bei der
ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Frühjahr dieses Jahres
die Zahl der - ständigen Mitglieder aus unbekannten
Gründen leider auf 166 erhöht. Vor allem scheint der
Volkswirtschaitsauschuß die Neigung zu haben, für die
Abteilung IL -— Arbeitnehmerabteilung — das oft bean-
standete ;

Benennungsmonopol bestimmter Gewerkschaifts-

verhände
zu einem Dauermonopol auszugestalten. Ein derartiges
Dauermonopol würde in der tatsächlichen Mit-
yliederzahl der gewerkschaftlichen Mono-
polverbände keine Rechtfertigung finden
können. Warum legt man in dem Gesetz nicht ein An-
tragsrecht bisher nicht nennungsberechtigter Körper-
schaften fest. sowie eine Nachprüfungsmöglich-
keit durch eine unpolitische richterliche Behörde, ob
144
        <pb n="151" />
        die betreffende Körperschaft auch stark und unabhängig
genug ist, um ebenfalls im RWR vertreten zu sein? Dabei
wird die bisherige Handhabung des Begriffes „unabhängig“
durch das _Reichsarbeitsministerium einer kräftigen
Revision bedürfen. Die Ablehnung des Klassenkampfes
bedeutet für eine Arbeitnehmerorganisation noch lange
keine Aufgabe der Unabhängigkeit. ‘Welche Be-
deutung dieser Fragenkomplex in der Praxis haben wird,
ergibt sich z. B. aus dem $ 184 des Reichsknappschafts-
gesetzes, in dem festgelegt ist, daß als wirtschaftliche Ver-
einigungen von Arbeitnehmern nur solche gelten, die einem
Gesamtverband angehören, der im VRWR vertreten ist.

Auch die Rechte des in dem neuen Gesetzentwurf vorge-
sehenen „Ermittlungsausschusses“ ($ 36ff) zum
Zwecke der Untersuchung von Fragen der Gesamtwirtschaft
oder eines einzelnen Wirtschaftszweiges werden die Zu-
stimmung der Wirtschaftskreise nicht finden können.

Die Praxis hat von den bisherigen Enquetearbeiten

nicht den mindesten Nutzen gehabt.

In sozialistischen Kreisen verspricht man sich jedoch von
einem Ermittlungsausschuß -offenbär besondere Vorteile.
„Der neue Enqueteausschuß .... kann auch wieder eidliche
Vernehmungen und örtliche Besichtigungen vornehmen und
wird hoffentlich weiterhin dazu beitragen, daß man .bei
uns in Deutschland endlich lernt, anders über sogenannte
Geschäftsgeheimnisse zu denken. Es hat bei den bisherigen
Beratungen einen merkwürdigen Eindruck gemacht, wenn
uns Industrielle unter dem Siegel der strengsten Verschwie-
genheit Mitteilungen machen, die dem RWR schon seit
Jahren bekannt waren.“ (Cohen-Reuß. Zit. nach RWZ vom
29. Januar 1929, Nr. 52.)

Die erneute Anregung, den RWR zu- einer zweiten
gesetzgebenden Kammer auszubauen, ihn mit legislativen
Rechten auf wirtschaftlichem Gebiet oder aber mindestens
mit einem suspensiven Veto auszugestalten, wurde vom
Verfassungsausschuß abgelehnt. Da der Gesetzentwurf
über den RWR auf die Errichtung ‚eines Reichsarbeiterrats
verzichtet, bedarf es. zu seiner Annahme einer ver-
fassungsändernden Mehrheit.

Aus der Fässung des Art. 165 ist weder der Aufgaben-
kreis der verschiedenen Räte ersichtlich, noch sind aus-
reichende Anhaltspunkte über die Abgrenzung der Wirt-
schaftsgebiete sowie über den Aufbau und die Zusammen-
setzung der vorgesehenen Bezirkswirtschaftsorganisationen
zu erlangen. Die auf der Nationalversammlung von Delbrück
geäußerte Vermutung, daß der Räteparagraph, der
in einem wirtschaftlichen Gewand auftrete, noch für längere
Zeit einen Gärungserreger abgeben werde, sollte sich
nur zu sehr bewahrheiten. Nachdem die Betriebsräte durch
Gesetz und der VRWR durch eine Verordnung konstituiert
waren, drehte sich der Kampf in erster Linie um die Zweck-
mäßigkeit und die Art der Ausgestaltung der Bezirks
wirtschaftsräte. Eine Flut von amtlichen und
privaten Denkschriften wurde entworfen und wieder. ver-

145
        <pb n="152" />
        worfen. Wenn es zu organisieren gilt, zeigt man sich in
Deutschland bekanntlich nicht müßig. Auch der‘ Ver-
fassungsausschuß des VRWR stellte im Novembet
1923 Leitsätze für den Ausbau der Bezirkswirtschaftsräte
fest, nachdem er im Dezember 1922

Leitsätze für eine Umgestaltung der Ööffentlich-

rechtlichen Beruisvertretungen für Industrie und

Handel, Landwirtschaft, Handwerk und Kleingewerbe
jeschlossen hatte. Der Verfassungsausschuß wünscht end-
zültige Beschlüsse über den Ausbau der Bezirkswirtschafts-
räte solange auszusetzen, bis die Ausgestaltung der Unter-
stufen — gemeint sind hier die öffentlich-rechtlichen Be-
rufsvertretungen — feststeht. Das Zweikammersystem ist
seit langem ein Wunschgebilde der Gewerkschaften. Abge-
sehen davon, daß die Frage der Ööffentlich-rechtlichen Be-
rufsvertretung der Ländergesetzgebung untersteht,
ist darauf hinzuweisen, daß in dem Art. 165 der Reichs-
verfassung von einer Umgestaltung oder Ergänzung der
5ffentlich-rechtlichen Berufsvertretungen keine Rede ist.
Demzufolge entsprechen auch die oben erwähnten Be-
schlüsse des Verfassungsausschusses vom Dezember 1922
nicht dem Wortlaut der Verfassung. Auf weitere Einzel-
heiten sei hier nicht eingegangen, da die Frage der Selb-
ständigkeit. der Industrie- und Handelskammern von fach-
kundiger Seite an anderer Stelle dieses Blattes behandelt
wird.

Wirtschaitsdemokratie und Artikel 165.
In dem im Auftrage des ADGB von Naphtali heraus-
gegebenen Buch über Wesen, Weg und :Ziel- der Wirt-
schaftsdemokratie verlangen die freien Gewerkschaften
programmatisch als Ersatz für die noch ausstehenden
Bezirkswirtschaftsräte

gleichberechtigte Vertretung in den bereits beste-

henden Industrie-, Handwerks- und Landwirtschafts-

kammern.
im übrigen wird in dem Buch Naphtalis nur noch an einer
anderen Stelle auf den Art. 165 mit der Bemerkung Bezug
zenommen, die in der Reichsverfassung vorgesehene Wirt-
schaftsverfassung sei unvollständig geblieben. Man muß
schon zu dem Hamburger Protokoll der Verhandlungen
les 13. Kongresses der freien Gewerkschaften greifen, um
ine klarere Vorstellung von den wirtschaftsdemokratischen
Wünschen zu diesem Punkt, wie übrigens auch zu manchem
anderen, zu erhalten. Reichswirtschaftsminister
Curtius kündigte in seiner Begrüßungsansprache auf
diesem Gewerkschaftskongreß an, daß dem neuen RWR
alsbald nach seinem Zusammentritt Richtlinien vor-
gelegt werden würden, die den Ausbau der Wirt-
schaftsdemokratie auch in den unteren Stufen vor-
sehet und das Versprechen der Reichsverfassung auf gleich-
berechtigte Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten an
der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven
46
        <pb n="153" />
        Kräfte einlösen. Naphtali selbst streifte . in seinem
großen Referat nur ganz flüchtig die mit dem Art. 165
zusammenhängenden Fragen. Aber im Verlauf der Aus-
sprache, die manch pittoreske Schlaglichter aufzeigte, wurde
die klare und sehr konkrete Frage gestellt: „Wie denkt sich
der Bundesvorstand die weitere Durchführung des Artikels
165?“ So berührte Naphtali-in seinem Schlußwort zunächst
die Rolle der Betriebsräte im System der Demo-
kratisierung der Wirtschaft.
So wichtig die Funktionen der Betriebsräte auch in all
den Fragen seien, die die Ausgestaltung des Arbeitsver-
hältnisses und die praktische Arbeitsgestaltung im Betrieb
betreffen, so sei es doch klar, daß der Einfluß auf die
Führung und .die Gestaltung der Wirtschaft nicht ent-
scheidend über die Betriebsräte gehen werde, Wenn der
Betriebsrat das Schwergewicht in der wirtschaftlichen Be-
ratung des Betriebes suchen würde, so werde sich not-
wendig in der Wirtschaftsführung und Wirtschaftseinstellung
ein gewisser Betriebsegoismus herausbilden, der der
Vorstellung von der Demokratisierung der Wirtschaft sehr
leicht widerspreche. (!) Bei dem praktischen Ein-
dringen der Gewerkschaften in die Wirt-
schaft müssemansichdie.richtigen Ansatz-
punkte für die richtigen Aufgaben anuys-
suchen. „Den Betriebsräten, was ihnen entspricht: Be-
triebliche Ueberwachung der Arbeitsgestaltung, der Durch-
führung der Rationalisierung — da liegt ihr Schwerpunkt.
Informatorisches Eindringen ist eine Nebenfunktion.
Eindringen in die Wirtschaftsführung wird über die
betrieblichen Organe gehen müssen, wird von der
Arbeiterschaft nicht betrieblich gelöst werden kön-
nen, sondern von ihren Beruisverbänden und von
der Gesamtorganisation der Gewerkschaiten.“
Auf den Artikel 165 selbst legt Naphtali offenbar geringes
Gewicht. Er bemerkte, daß er wenig dazu neige, wenn er
von der Demokratisierung der Wirtschaft spreche, diesen
Artikel der Verfassung in den Vordergrund zu rücken. Hier
gelte wohl im größeren das Wort Lassalles, daß die Verfas-
sung die realen Machtverhältn.isse seien. „Wenn
wir im Kleinkampf an dieser oder jener Stelle unsere Posi-
tion in der Wirtschaftsführung ausweiten, wenn wir das
Terrain, das wir der privatkapitalistischen Wirtschaft abge-
winnen, ausdehnen, dann ist das in Wirklichkeit ein größeres
Stück Verfassung als der Paragraph, der da steht und noch
der Ausfüllung harrt. Immerhin, der Paragraph ist da, und
es wäre töricht von uns, nicht an ihn anzuknüpfen diejenigen
Forderungen, die wir auf dem Gebiet der Ausgestaltung der
wirtschaftspolitischen Vertretung der Arbeiterschaft zu stel-
len haben.‘“ Die Forderungen selbst beziehen sich auf die
zu Beginn dieses Abschnittes wiedergegebenen freigewerk-
schaftlichen Wünsche, Man wird diese Ausführungen
Naphtalis als eine ausreichende Klärung betrachten dürfen:
Die Betriebsräte sollen demnach nicht Träger der Demo-

147
        <pb n="154" />
        kratisierung ‚der Wirtschaft werden, auf wirtschaftlichem
Gebiet nicht Ansatz einer demokratischen Neuordnung sein.
Betriebsegzoismus schätzt man nicht.
Man wünscht eine „überbetriebliche Wirtschalfts-
führung“, eine „von den Gewerkschaften kKon-
trollierte Wirtschaft“.

Trotz allem: Optimismus auf beiden Seiten.

Diese von den freien Gewerkschaffen kontrollierte
Wirtschaft wird notwendigerweise eine Utopie bleiben. Auch
die schönsten wirtschaftsdemokratischen Programme des
Internationalen Gewerkschaftsbundes wer-
den hieran ebensowenig etwas ändern, wie sie den Youn g-
Plan nicht verhindern konnten. Selbst die gemischtwirt-
schaftlichen Unternehmen, selbst die zahlreichen gewerk-
schaftlichen Eigenbetriebe werden bewußt kapita-
listisch geführt, und es spricht nichts dafür, daß
sich das in Zukunft ändern wird. Zwar ist

das deutsche Unternehmertum über alle Maßen

verbittert, daB man seine Schöpferische Initiative

hartnäckig mit parteipolitischem Klüngel zu hemmen

bemüht bleibt und Chancen wirtschaftsproduktiver

Betätigung aus kleinlichen und kurzsichtigen Erwä-

gungen ‚nicht zu voller Entfaltung gelangen läßt.
Aber wer von Unternehmermüdigkeit spricht,
verkennt den Selbstbehauptungswillen, die Tatkraft, den
Pioniertyp des deutschen Unternehmers, dessen rastloser
Tätigkeit und Erfindungsgabe das deutsche Volk in erster
Linie seinen bisherigen wirtschaftlichen Wiederaufstieg aus
Flend und Chaos verdankt.‘ Das Unternehmertum wird
auch den Kampf gegen eine verfälschte und unehrliche
„Wirtschaftsdemokratie‘“ ausfechten; es hat sich schon ganz
anderen Strömungen gegenüber behauptet. Zudem
schreibt uns die Notwendigkeit, eine stetig wachsende Be-
völkerung auf begrenztem Raum zu ernähren und gleich-
zeitig ungeheure Tributzahlungen abzuführen, streng den
Weg vor. Bei dieser Sachlage grenzte ein vertuschender
Optimismus an Frivolität. Ein Optimismus ist aber inso-
fern in der Unternehmerschaft vorhanden, als kein Zweifel
darüber besteht, daß die kapitalistische Wirtschaftsordnung,
die kapitalistische Betriebsform in finanzieller und wirt-
schaftlicher Hinsicht sich behaupten wird, mögen sich auch
Nuancen der Organisationsiformen wandeln. Bemühungen,
wirtschaftliche Realitäten zu analysieren, werden diese selbst
nicht wie Schutt hinwegräumen können. Eine auch von
den freien Gewerkschaften, auch von Naphtali aner-
kannte Realität ist die Ueberwindung der von Karl Marx
irrtümlich vorausgesagten Tendenz des wachsenden Elends
der Arbeiterschafift, ist

der Aufstieg der Arbeiterklasse im Rahmen. .der

privatkapitalistischen Wirtschaitsweise!
12
        <pb n="155" />
        „Wenn wir heute endgültig die Ideologie zu klären suchen“,
bemerkte Tarnow auf dem Hamburger Kongreß, „dann heißt
das, eine optimistischere. Auffassung über die Gestaltung
der Lage der Arbeiterschaft in die Massen hineintragen, ‚als
sie irüher da war. Das müssen wir schon deshalb tun, weil
doch die Erfolge unserer Gewerkschaftsbewegung der
lebendige Beweis dafür sind, daß wir auch schon unter der
kapitalistischen Wirtschaft. aufsteigen konnten“. Diese opti-
mistischere Auffassung kann sich gewiß nicht auf die Hoff-
nung gründen, daß etwa „spätere Generationen die Mög-
lichkeit haben, die Wirtschaftsdemokratie praktisch zu ver-
wirklichen“. Sie kann sich jedoch in hohem Maße auf die
von Prof, Lederer aufgezeigte „Umschichtung
des Proletariats“, auf die Tatsache stützen, daß
nachweisbar in den letzten 3% Jahrzehnten eine ständige
Reduzierung des deutschen „industriellen Prole-
tariats‘“ auf privatkapitalistischem Nährboden zu Ver-
zeichnen ist. Wie will man ernsthaft eine Wirtschaftsord-
nung verurteilen, die solche Kräfte ausgelöst hat und zweifel-
los auch ‘weiterhin auslösen wird? So findet man trotz
allem hinsichtlich der Beurteilung der künftigen Ausstrah-
lungen der privatkapitalistischen Wirtschaftsweise auf die
Lage der Arbeiterschaft auch bei den sozialistischen Ge-
werkschaften einen verständlichen und sehr kräftigen Opti-
mismus. Sollte ihnen nicht doch etwa die Wahrheit der
warnenden, auch für die Wirtschaft geltenden Worte Jean
Jaures’” zum Bewußtsein gekommen sein „Wenn die
Sozialisten ihr Ziel erreicht haben werden, werden sie fin-
den, daß ihre Seelen leer sind“? Obwohl das theoretische
wirtschaftsdemokratische Programm einen Niederschlag
solcher Erkenntnis vermissen läßt.

Soziale Bauhütten.
Von Dr. Schuster, Düsseldorf.

Die sozialen Baubetriebs sind seit den Jahran 1919/20
gegründet worden, um di: in der sozialistischen Partei-
anschauung wurzelnde Gemeinwirtschaftsidee in die Praxis
umzusetzen und damit gleichzeitig die Individualwirtschaft
und das Privatunternehmen in der Bauwirtschaft zu
untergraben. In dem bekannten Buche von Naphtali ist
über Zweck und Ziel der Bauhütten eingehend berichtet.
Wenn sich die Deutsche Bergwerks-Zeitung
eine kritische Betrachtung der in dem eben erwähnten
Buch von Naphtali niedergelegten Grundsätze zur Auf-
gabe macht, so darf eine Betrachtung dieser Bewegung
angesichts des gesteckten und an der Spitze hier
vermerkten Zieles nicht fehlen. Die Fachgruppe
Bauindustrie des Reichsverbandes der
Deutschen Industrie hat erst im vergangenen
Sommer 1928 eine Darstellung über das Wirken und die

149
        <pb n="156" />
        zegenwärtige Bedeutung der sozialen Bauhütten in der
Bauwirtschaft an den Reichsverband der Deut-
schen Industrie gesandt. Es sei bei dieser Dar-
stellung im wesentlichen auf diesen Bericht, der in- seinen
einzelnen Teilen auch in die deutsche Presse gelangt ist,
Bezug genommen. Ueber den geschäftlichen Umfädng der
sozialen Baubetriebe, die seit einiger Zeit im wesentlichen
in der privat-wirtschaftlichen Form der G. m. b. H. in die
Erscheinung treten und im Verband der sozialen Bau-
Getriebe m, b. H. zusammengefaßt sind, ist zu sagen, daß
Ende 1915 168 Betriebe, 1926 165 Betriebe, Oktober 1927
151 Betriebe, Januar 1928 149 Betriebe, Juli 1928 137 Be-
triebe, Januar 1929 136 Betriebe, Juli 1929 132 Betriebe
vorhanden waren,

Im Jahre 1926 waren im Durchschnitt 16300 Arbeit-
nehmer beschäftigt. Im Juli 1928 waren beschäftigt 21 325
Arbeiter und Angestellte, und in den 132 Betrieben im Juli
1929 23523. Die Zahlen deuten eine Konzentration in den
Betrieben an, wobei die Tendenz vorherrscht, die Betriebe
vom Kleinbetrieb zum Mittelbetrieb, ja aus-
zesprochen zum Großbetrieb zu entwickeln.

Ueber den finanziellen Aufbau der sozialen Baube-
triebe ist zu sagen, daß der bereits genannte Verband,
der Verband sozialer Baubetriebe m. b. HM,
mit einem Kapital von etwa 3 Mill. RM arbeitet, Die Ge-
sellschafter des Verbandes sind in erster Linie der Deut-
scheBaugewerksbund, sowie einige andere Gesell-
schaften, die dem Allgemeinen Deutschen Ge-
werkschaftsbund angehören und die Konsum-
zenossenschaften. Aber auch gemeinnützige Ge-
sellschaften. zur Förderung des Wohnungsbaues treten als
Gesellschafter auf. Vereinzelt sind auch öffentlich-recht-
liche Körperschaften beteiligt. Auffallend ist, daß die in
A genannten Verbande zusammengeschlossenen G. m.

. H.s..
mit einem Stammkapital von 3,2 Millionen RM

in 1926 einen Umsatz von 81. Mill. RM
zu verzeichnen haben, . Diese etwas erstaunliche Divergenz
ist wohl dadurch zu erklären, daß den angeschlossenen
G. m. b. H.s der Zufluß an Geld von den in Frage kommen-
den Stelleg außerordentlich erleichtert wird.
In dem fraglichen Geschäftsiahr werden fremde Gelder in
Möhe von 31 Mill. nachgewiesen. Im wesentlichen fließen
diese Gelder den einzelnen sozialen Baubetrieben durch
den Verband in der Form von Darlehn zu. DerVerband
seinerseits erhält erhebliche Beträge von den Gewerk-
schaften. Beispielsweise führt der Deutsche Bau-
zewerksbund, der als der geistige Träger der ganzen
Bewegung anzusehen ist. 5% seiner Mitgliedsbeiträge an
lien Verband ab. Hinzu kommt, daß die einzelnen Baube-
triebe an eine Zentralstelle 10% des Reingewinns abzu-
führen haben, die wiederum den Betrieben zu leichten Be-
dingungen zugeführt werden. Die Örtlichen und. bezirk-
150
        <pb n="157" />
        ichen Organisationen des Baugewerksbundes erheben ztu-
jem Sonderzuschüsse zu ihren Beiträgen, die sie
dann den für sie zuständigen Baubetrieben zur Verfügung
stellen. Die Höhe dieser Beiträge schwankt. . Entweder
werden diese Gelder über den Verband als Darlehn zur
Verfügung gestellt. auch dienen sie dazu, das Stamm-
kapital der örtlichen G. m. b. H.s zu erhöhen. Schließlich
fließen augenscheinlich reiche Mittel durch die Arbeiter-
bank zu, die zu ihrem besonders festgelegten Aufgaben-
kreis zählt: die Gewährung von Krediten an soziale Bat-
betriebe. Auch ist anzunehmen, daß die Auftraggeber
dieser Baubetriebe wohlwollend reichliche. Vorauszahlun-
zen auf die Bauausführungen gewähren, Bei der VorzugSs-
stellung, die die sozialen Baubetriebe auf Grund politischer
Beziehungen allenthalben haben, muß es Wunder nehmen,
daß die Kapitalbildung bei ihnen noch keine größeren Fort-
schritte gemacht hat. Andererseits sind
durch viele Zusammenbrüche von Genossenschaften
erhebliche Verluste nicht ausgeblieben.
Auch hier hat der harte Tatbestand der Wirklichkeit
nanche Hoffnung zerstört. Der Verband sozialer Bau-
betriebe. der in sich alle die Erfahrungen, die in den ein-
zeinen Bauhütten gemacht werden, zusammenfaßt, ist auf
ias angelegentlichste bemüht, die wirtschaftliche Grund-
lage der bestehenden Bauhütten zu festigen und Zwu-
sammenbrüche zu verhindern. Es wird durchweg eine
strenge Kontrolle vollzogen und versucht, die Wirtschaft-
lichkeit der Betriebe zu heben, Auch ist zu beobachten,
daß es: im allgemeinen abgelehnt wird, Arbeiten um jeden
Preis zu übernehmen, um in das Geschäft bei den ver-
schiedensten Bauherrn hineinzukommen, Zudem ist durch
die Uebernahme der Finanzierung von Wohnungsbauten,
ainer der Hauptverlustquellen der sozialen Baubetriebe,
Iurch die Dewog (Deutsche Wohnungsfür-
sorge A.-G.) die Ursache mancher Verluste behoben.

Als Auftraggeber der sozialen Baubetriebe gibt
die genannte, Denkschrift in erster Linie die Genossen-
schaften zur Förderung des’ Wohnungs-
baues an. Im Jahre 1924 bedeuteten die Ausführungen
für diese 50% des Umsatzes. 1926 waren es trotz erhöhten
Umsatzes 65%. Oeffentliche‘ rechtliche Körperschaften
erschienen 1924 mit 32%, 1926 mit 23%. Da bekanntlich
der Wohnungsbau zum großen Teil in den Händen der
Gemeinnützigen Genossenschaften liegt und überwiegend
von Staatsmitteln finanziert wird, ist zu befürchten, daß
die sozialen Baubetriebe beim Andauern dieses Systems
in den Wohnungsbau noch stärker eindringen.

Hatte der Verband sozialer Baubetriebe
die Aufgabe übernommen, das Nebeneinanderarbeiten
der einzelnen Betriebe zu vermeiden, und weiter, das
yanze technische und wirtschaftliche Nivearr zu heben, 50
ist die Deutsche Wohnungsfürsorge A.-G. als
die Zusammenfassung aller derjenigen Stellen anzusehen,

151
        <pb n="158" />
        lie verbunden durch eine politische Gemeinschaft als die
Auftraggeber für die sozialen Baubetriebe. in Frage kom-
men... Die Dewog hat den Zweck, als Konsumentenorgani-
sation die gemeinnützigen Baugenossenschaften, die als
Bauherren beim Wohnungsbau auftreten, zusammenzu-
schließen, und zwar sollen nur die Baugenossenschaften er-
faßt werden, die gemeinwirtschaftliche, das heißt so-
zialistische Ziele verfolgen. Die Dewor ist also als die
Produzentenorganisation von Wohnraum anzusehen und
ler Verband sozialer Baubetriebe als die betriebliche Or-
yanisation der Bauhütten.

Obwohl das ‘Ziel der/sozialisierten Betriebe die Gemein-
wirtschaft und Vollsozialisierung im Bauwesen herbeizu-
führen, auch heute unverändert geblieben ist. obwohl den
Führern der Bewegung klar ist, daß sie zur Erreichung des
Endzieles Zwischenstufen einschalten müssen, obwohl auch
neute nach die Vorzüge der Gemeinwirtschaft theoretisch
verkündet werden, haben die sozialen Baubetriebe diese
Programmpunkte in der Praxis nicht aufrechterhalten
können. Wie schon erwähnt. sind sie äußerlich zu der
Drivatwirtschaftlichen Form der Gesellschaft mit be-
schränkter Haftung und innerlich zu Maßnahmen überge-
zangen. die sie von der Betriebsführung und privatwirt-
schaftlichen Unternehmung in nichts mehr unterscheidet.
Dank des Eingriffs des Verbandes der sozialen Baubetriebe
nußten sie, wenn auch zögernd, auf dem Gebiete der Un-
xostenrechnung und der Erhaltung der Betriebs-
mittel
den anerkannten Regeln der Privatwirtschait folgen.
Schon 1913 weist Dr. Wagner darauf hin, daß es für seine
sozialisierten Betriebe unabweisbare Pflicht sei, der
Kapitalneubildung, der Erhaltung und Erneuerung der Pro-
Jluktionsmittel höchste Aufmerksamkeit zu schenken. Auf
den Aufgabenkreis des Verbandes der sozialen Baubetriebe
wurde bereits hingewiesen. Sein Ziel. die kaufmännische
Organisation und die Buchhaltung der Betriebe in die Hand
zu bekommen und nach einheitlichem Muster bei den Bau-
betrieben durchzuführen, ist zweifellos erreicht, Dahirn-
gehende Klagen bzw. Schäden sind weniger mehr bekannt
geworden, Zurzeit wird besonderer Wert darauf gelegt,
An technischer Beziehung die Rationalisierung durchzufüh-
ren. Die Bemühungen, die hier zutage treten, sind durch-
aus anerkennenswert und werden den Erfolg, der damit
Srwartet wird, sicherlich bringen. Damit ist aber nicht be-
wiesen, daß für diese Notwendigkeit moderner Wirt-
Schaftsführung im Baugewerbe die sozialen Bauhütten
richtunggebend wären. Im Gegenteil ist der Zwang zur
Rationalisierung unter den derzeitigen Umständen, in der
lie Wirtschaft in Deutschland, und man kann auch. wohl
sagen, in der. Welt sıch vollzieht, eine ausgesprochene
zwingende Maßnahme der privaten kapitalistischen Wirt-
schaftsführung, die sich die sozialen Baubetriebe ZWangs-
läufig zu eigen machen.

152
        <pb n="159" />
        Fs sei also zusammenfassend gesagt, daß die soziali-
;ierten Baubetriebe in der Praxis als privatwirtschaftlich
aufgezogene Frwerbsunternehmungen privatwirt-
schaftlich handeln, aber gemeinwirt-
schaftlich reden.

Die - Privatwirtschaft erstrebt bei dieser Feststellung
nichts anderes, daß auch diesen Gebilden gegenüber die
freie Konkurrenz obwaltet. Es muß iedes Eingreifen der
5ffentlichen. Organe zugunsten einer Gruppe von Bewer-
bern abgelehnt werden. Was die Gewerkschaften und die
ihnen angeschlossenen Einrichtungen mit den Mitteln
machen. die sich bei ihnen ansammeln, ist für die Privat-
wirtschaft ein beachtlicher Vorgang, der sie aber keines-
talls veranlassen sollte, Hemmungen zu bereiten, wenn
Sonderstellungen und Sondervorteile in Gesetz und öffent-
licher Verwaltung unterbleiben.

Um Form und Wesen der Handelskammer.
Von Dr. Wilden, Geschäftsführer der Industrie-
und Handelskammer Düsseldorf.
Der Idee der Wirtschafitsdemokratie soll auch die Han-
delskammer ein Opfer bringen. Körper und Geist will man
zur Hälfte Arbeitern und Angestellten geben. Nach dem
von Fritz Naphtali im Auftrage des Allgemeinen Deutschen
Gewerkschaftsbundes beschriebenen‘ „Prinzip der
Wirtschaftsdemokratie“ gilt fürderhin die Unter-
ordnung jeder wirtschaftlichen Tätigkeit unter die Inter-
essen der Allgemeinheit. Das bedeutet für Naphtali außer
den anderen Zielen die

„paritätische Vertretung der Arbeiterschaft in allen

Körperschaften, denen wirtschaftspolitische Fumk-

tionen durch Staat oder Gemeinde übertragen
werden‘.

Nicht minder bestimmt drückt sich der, christliche Ge-
werkschaftsführer A. Stegerwald aus. Dieser hat sich
jüngst in einem Rundfunkvortrage sc geäußert daß die
deutsche Arbeiterschaft. einmütig den Menschen im
Mittelpunkt der Wirtschaft und als deren Ziel sehen will.
„Die Wirtschaft ist,“ so‘ sagt Stegerwald, „für den Sitt-
lichen Menschen Mittel zum Zweck, Bedingung für das Ge-
deihen der sittlichen Kultur. Darum wird eine bessere, das
heißt die menschlichen Bedürfnisse reichlicher und ge-
rechter befriedigende Wirtschaft angestrebt. Der deutsche
Arbeiter trachtet ebenso wie andere Gesellschaftsschichten
auch nach pessönlichem Eigentum. Das Kollektiv-
sigentum der sozialen Versicherungsträger und das-
ijenige in den Produktiv- und Konsumgenossenschaften er-
scheint ihm als nicht ausreichend. Auch der Arbeiter
strebt nach. einer freien Entwicklung und Entfaltung seiner
Persönlichkeit. Er will nicht lediglich Obiekt, sondern
Subiekt der Wirtschaft sein. Er betrachtet sich ebenso wie

153
        <pb n="160" />
        der Unternehmer als zur Wirtschaft gehörig. Darum will
er auch überall dort, wo im Namen der Wirtschaft beraten,
begutachtet und beschlossen wird, gleichberechtigt
nitwirken. Deshalb ist es absolut nicht verständlich, daß
lie Arbeitnehmer noch heute von der Mitwirkung in den
5ffentlich-rechtlichen Berufskammern der Industrie, des
Handwerks und des Handels sowie der Landwirtschaft
ierngehalten werden. Auch in der Internationalen Handels-
zammer befindet sich noch kein Vertreter .der Arbeit-
nehmer.“ .

Alles schön und gut! Die Frage ist nur, ob es durch-
führbar und mit Rücksicht auf die Arbeiterschaft selbst rat-
sam ist, die Ziele Naphtalis’ und Stegerwalds durch eine
Preisgabe des: Wesens der Handels-, Hand-
werks. und Landwirtschaftskammern zu
erreichen. Warum diese ihres Gewandes entkleiden und
'hnen durch einen Zuschuß aus der Arbeiterschaft eine
völlig neue Gestalt und ein anderes Gesicht geben? Warum
will man nicht das hohe sittliche Ziel, die Arbeiterschaft
an der Wirtschaftsverwaltung teilnehmen zu lassen, auf
andere Weise erreichen. Niemand wird den Arbeitern
solche Körperschaften verwehren, wie sie die Unternehmer
les Handels, der Industrie und der Landwirtschaft haben.
jeder Unternehmer .wird sicherlich Verständnis dafür
haben, wenn der Staat für die Arbeiter und Angestellten
Kammern errichtet, die neben den freien Berufsver-
bänden, die sich obendrein über Mangel an Anerkennung
und. Einfluß nicht beklagen können, die allgemeinen
Interessen der Arbeiterschafit im Rahmen der Wirtschafts-
verwaltung wahrnehmen. Aber gerade das will die Ar-
beiterschaft selbst nicht,

Sie ist durchweg gegen Arbeiterkammern,
Angeblich, weil sie den Bau der Wirtschaftsverwaltung
ıicht um neue Geschosse vermehren und beschweren will.
Statt dessen begehren die Arbeiter Einlaß bei den Handels-,
Handwerks- und Landwirtschaftskammern. Und zwar mit
denselben Rechten, die den Unternehmern zustehen; das
heißt also auch mit derselben Zahl. Sie stützen sich dabei
auf den Artikel 165 der Reichsverfassung,
der den Arbeitern und Angestellten das Recht zuspricht,
„gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern
an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produk-
tiven Kräfte mitzuwirken“.

Seit Jahr und Tag versucht man diesen Gedanken durch
eine „Parität“ der Kammern zu erreichen, ist jedoch
bisher zu einem brauchbaren Ergebnis noch nicht gekom-
men. Allerdings hat das Landwirtschaftsministerium einen
Entwurf für ein neues Landwirtschaftskammer-
gesetz vorliegen, das zwar keine völlige Parität, wohl
aber eine. starke Teilnahme der Arbeiter-
schaft vorsieht. Die Frage kommt aber wieder in Fluß,
wenn der Reichstag sich über den endgültigen
Reichswirtschaftsrat schlüssig werden soll. Denn
154
        <pb n="161" />
        jer vorläufige Reichswirtschaftsrat hat die Aussprache
über diesen Gegenstand mit folgendem Entschluß beendet:

„Unter Hinweis auf die Vorarbeiten seines VerfassungS-
ausschusses ersucht der Reichswirtschaftsrat die ReichSs-
regierung, alsbald die Frage zu prüfen, auf welchem
Wege die Lücken, die zurzeit noch in der Durchführung
jes Artikels 165 der Reichsverfassung bestehen, ge-
schlossen werden können. Insbesondere wird vorge-
schlagen, se weit nicht innerhalb der vorhandenen öffentlich-
rechtlichen Berufsvertretungen das Zusammenwirken von
Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sichergestellt
wird, neben und in Verbindung mit ihnen öffentlich-
rechtliche Organe vorzusehen, in denen Arbeit-
zeber- und Arbeitnehmervertreter die gemeinsamen Fragen
auf Grund gemeinsamer Beratung vom fachlich-
regionalen Standpunkt behandeln.

Der vorläufige Reichswirtschaftsrat erwartet, daß ent-
sprechende Gesetzentwürfe dem endgültigen Reichswirt-
schaftsrat unverzüglich vorgelegt werden.“

Dieser Beschluß heischt zwar nicht gerade den pari-
‚ätischen Ausbau der Berufsvertretungen; wohl. aber cin
öffentlich-rechtliches paritätisches Ge-
bilde schlechthin. .

Was ist nun der Sinn jeglicher Parität? Die Kräfte
ier Parteien gleichmäßig verteilen; jeder Partei die
zleichen Rechte geben, damit keine bei dem Zustande-
kommen einer Entscheidung benachteiligt ist. Das setzt
also zweierlei voraus: Parteien und Entscheidun-
gen. Und gerade das gibt es in den Berufskammern
nicht. Weder Parteien, denen man gerecht zu werden
trachten müßte, noch Entscheidungen, Denn die Kammern
aaben keine Streitigkeiten zu Schlichten oder zu ent-
scheiden. Sie haben überhaupt keine Urteile zu sprechen
oder Vorschriften zu erlassen, deren Beachtung sie erzwin-
zen können; sie haben keinerlei polizeilichen Befugnisse,
sondern außer der Verwaltungsarbeit hauptsächlich Guüt-
achten zu erstatten, Ratschläge zu erteilen, Anregun-
zen zu geben, Vorschläge zu machen. Wenn man in
jerselben Weise die Arbeiterschaft zu Worte kommen
lassen will, bedarf es keinesfalls einer paritätischen
Kammer.

Es müßte völlig genügen,. der Arbeiterschaft zu er-

möglichen, ihren Willen zu bekunden, wozu sie am

besten durch eine eigene Kammer Gelegenheit
hat.

Bei diesem Verfahren hören Regierung und Volksvertretung
wenigstens eine klare. unzweideutige und unverfälschte Mei-
nung jeder der beiden Gruppen. Die Willensmeinung einer
oaritätischen Kammer dagegen wäre kaum je etwas
anderes, als ein Kompromiß zwischen hüben und drü-
ven. Wem aber ist mit solchen Kompromissen gedient? Der
Volksvertretung und der Regierung am allerwenigsten.
Denn sie müssen und wollen wissen, wie die Unterneh-
mereinerseits und die Arbeiterandererseits

155
        <pb n="162" />
        zu dieser oder jener Frage stehen. Da aber beider An-
sichten voraussichtlich nur selten übereinstimmen werden,
und da es sinnlos wäre, etwa auf dem Boden der Handels-
kammer die eine Gruppe getrennt von der anderen sprechen
zu lassen, so bliebe der Regierung schließlich nichts anderes
übrig, als neben der paritätischen Handelskammer erst
recht die Arbeitnehmer- sowie die Unter-
nehmerverbände zu hören. Jedenfalls würden diese
larauf bestehen, gehört zu ‚werden, -Ein solches Verfahren
aber müßte den ohnehin schon schwerfälligen Gang der
öffentlichen Verwaltung noch mehr belasten.

Doch noch eins! Ziehen die Arbeitnehmer mit gleichen
Rechten wie die Unternehmer in die Handelskammern ein, so
ändert sich deren Wesen vor allem hinsichtlich ihrer Stel-
lung im öffentlichen Leben. Schwerlich.. wird sich dann
nämlich der bisher durch Gesetz, Satzung und Praxis be-
‘onte Grundsatz aufrechterhalten lassen:

Keine Politik in der Handelskammer.

Schon die Gliederung der Verbände der Arbeiter läßt Ein-
lüsse der politischen Parteien kaum vermeiden. Mehr oder
weniger stehen diese Verbände einer politischen Partei
nahe, wenn sie nicht gar stark von ihr beherrscht sind.
)b man also will oder nicht: durch die Verbände
weht die politische Luft in die Kammern
hinein. Sie durchweht damit zugleich deren Art und gibt
'hnen ein Gesicht, das ihnen völlig fremd ist. Da aber die
Kammern eben wegen ihres unpolitischen Gepräges sich von
der Politik fernhalten, suchen die Wirtschaftskreise poli-
tischen Einfluß nicht durch die Kammern,
sondern durch die freien Verbände zu gewinnen.
Diese können, weil sie durch das Gesetz nicht beengt sind,
alle politischen Fragen behandeln, die mit der Wirtschaft
zusammenhängen. Sobald man jedoch die Kammern pari-
‘ätisch gestaltet, würde sich dieser Zustand voraussichtlich
völlig verschieben. Vielleicht würde der politische Einschlag
den Handelskammern einen-starken Auftrieb geben. Nament-
lich, wenn die Arbeiterschaft mit ihnen ginge, würden sie an
Schlagkraft gewinnen, die Gesetze nachhaltig beeinflussen.
Vielleicht sogar mehr noch, als heute die Verbände.

Aber man würde hierdurch die wirtschaitlichen
Gegensätze und die politischen Kämpie in die
Handelskammern tragen
und deren eigentliche Arbeit zur Pflege der gesamten Inter-

assen der Wirtschaft beeinträchtigen.

Eine solche Entwicklung wird jedoch niemand wollen,
dem daran gelegen ist, der Wirtschaft und damit dem Staate
selbst nur mit sachlichen Gründen zu dienen. Da die Kam-
mern keine Urteile sprechen, keine Vorschriften erlassen,
lenen sich die Arbeiter unterwerfen müssen, so liegt kein
Anlaß vor, sie paritätisch zu gestalten. Deshalb ist es für
alle Teile zweckmäßiger, das Gebilde der Kammern nicht zu
stören und den Arbeitern ein eigenes selbständi-
zes Sprachrohr zu geben, wenn sie noch mehr zu
Wort kommen wollen, als es ihnen durch ihre freien Ver-
bände möglich ist.

156
        <pb n="163" />
        Düsseldorf, den 12. September 1929.

Wirtschaftsdemokratie, mit allem, was man unter diesem
Schlagwort zu verstehen pflegt, ist etwas, was wir Deutschen uns
jetzt und auch in absehbarer Zukunft richt leisten können. Wir
könnten sie uns selbst dann nicht leisten, wenn die Völker rund
um uns herum ihr huldigten. Diese denken aber nicht daran,
jedenfalls nicht diejenigen, gegen welche wir uns im Wettbewerb
behaupten müssen, also in erster Linie die Amerikaner und die
„großen. westlichen Demokratien‘“ einschließlich der Engländer
und ihrer Labour Party. Wenn wir Deutschen uns frei arbeiten
und dabei zugleich den Lebensstandard des ganzen Volkes heben
wollen, und das muß doch unser Ziel sein, dann bleibt uns wur
übrig, Leistungen zu vollbringen, die größer sind als die
der anderen. Das erfordert aber vor allem: höchste Steigerung
der Leistungsfähigkeit und der Leistung jedes einzelnen, äußerste
Steigerung des Verantwortungsbewußtseins und der Verantwortung
jedes einzelnen, natürliche Führerauslese und Befreiung des Führers
von jeder vermeidbaren Hemmung, grundlegende “Erfordernisse,
denen die Ideen der Wirtschaftsdemokratie nicht in ihrer Absicht,
aber in ihrer praktischen Wirkung auf die Menschen im allgemeinen
und auf die deutschen Menschen‘ im besonderen, wie sie einmal
sind, direkt entgegenwirken. Daher ihre verhängnisvolle Gefähr-
lichkeit für Deutschlands, Zukunft, eine Gefährlichkeit, die gesteigert
wird durch den Schimmer, mit welchem diese Ideen auf die Massen
wirken, und durch die evolutionäre, ja schleichende Art ihres Ein-
Iringens in das Wirtschaftsleben, so daß die meisten unter uns diese
Entwicklung gar nicht gewahr werden und ihnen verborgen bleibt,
wie weit wir schon darin vorgeschritten sind, Darum war es höchste
Zeit, daß die Verfechter der Sozialisierung der Wirtschaft dieses
Schlagwort von der Wirtschaftsdemokratie geprägt haben, damit
sndlich weite Kreise aufhorchen und sich über diese wichtige Lebens-
Frage des deutschen Volkes klar werden. Wenn wir schon in Schlag-
worten reden, so spreche ich als meine wirtschaftspolitische Auf-
Jassung aus, daß das deutsche Volk sich bekennen muß und erzogen
werden muß zur Wirtschaftsaristokratie, Aristokratie im Sinne
der ‚„‚ari stot‘“, d.h. der Besten.
(

Any
Cr

7
        <pb n="164" />
        Falsche Romantik um die Betriebsdemokratie.
Von Dr. Robert Holthöfer (Essen).

Die Betriebsdemokratie ist in der von den Freien Ge-
werkschaften herausgegebenen Programmschrift „Wirt-
schaftsdemokratie, ihr Wesen, Weg und Ziel‘ auf zwei
Seiten recht stiefmütterlich behandelt. Das ist selbstver-
ständlich. Denn selbst der größte Betrieb ist immer noch
klein genug und genügend kontrallierbar, um große program-
matische Versprechungen daran’ sofort überprüfen zu können,
und zwar mit jener als Folge der Betriebserfahrung sich ein-
stellenden peinlichen Nüchternheit. Die Freien Gewerkschaf-
ten verlegen daher vorsichtigerweise in ihrer Programm-
schrift das entscheidende Gewicht, von dem angesichts ihres
Disherigen Versagens das bessere Funktionieren der Be-
triebsdemokratie in Zukunft abhängig gemacht wird, nach
außen, und stellen fest, daß sich „alles, alles wenden“ wird,
wenn erst einmal die „überbetriebliche Wirtschaftsführung“‘
sichergestellt ist.

Sucht man daher nach der anfeuernden Wirkung, die
durch die Wirtschaftsdemokratie innerhalb der Betriebe aus-
gelöst werden soll, dann muß man über die Programm-
schrift der Freien Gewerkschaften und den ihrem Erscheinen
vorangehenden „Hamburger Gewerkschaftskongreß‘“ hinaus
auf den „Breslauer Gewerkschaftskongreß‘“ des Jahres
1925 zurückgreifen, wo Prof. Hermberg und der Verbands-
vorsitzende Jaeckel die Wirtschaftsdemokratie zwar nicht
erfanden (Leipart), sie aber doch zum erstenmal in der
Oeffentlichkeit methodisch behandelten.

Bei dieser Gelegenheit schnitt Jaeckel ein Problem an,
über das es sich wohl lohnt, im Rahmen der Wirtschafts-
demokratie nachzudenken, das Problem der „Arbeitsfreude“.
Jaeckels Ansicht hierüber kommt in folgenden Sätzen zum
Ausdruck: „Die Persönlichkeitsenergie muß im Arbeiter ent-
faltet werden, d. h. der Arbeiter muß Freude: an der Arbeit
haben, er soll seine Seele in die Arbeit hineinlegen und mit
seiner ganzen Persönlichkeit in ihr aufgehen. Er soll Freude
haben an der Arbeit. Dann erst wird es möglich, die
Qualität und Quantität der Arbeitsergiebigkeit zu steigern
und Deutschland konkurrenzstark auf den Märkten der Welt
zu machen.“ (Protokoll Seite 205.) „Aber alles das Ange-
führte kann nur durchgeführt werden in einer Wirtschaft,
in welcher bewußt der Demokratie zugestrebt wird.‘ (Proto-
koll Seite 306.) „Diese Demokratisierung der Wirtschaft
kann nur erreicht werden durch fortgesetzten, intensivsten
Kampf der Arbeiter der einen Klasse gegen die andere.“
(Protokoll Seite 206.)

Nun, wir können Herrn Jaeckel noch ergänzen. Da ja
bekanntlich nach Ansicht des Sozialismus die Demokratie in
Staat und Wirtschaft die beste Plattform für den Klassen-
kampf ist, um sein Programm zu verwirklichen, wird in der
Wirtschaftsdemokratie — also auch dann, wenn die „über-
betriebliche Wirtschaftsführung‘ der freigewerkschaftlichen
Programmschrift (Seite 152) erreicht ist. der Klassenkampf
158
        <pb n="165" />
        nicht aufhören. Er wird nur um einen Operationsabschnitt
erweitert, nämlich um den Betrieb, der heute, abgesehen
von kommunistischen Vorstößen, immerhin noch gegen politi-
sche Störungen von außen einigermaßen geschützt ist.

Da nun aber die Ueberführung der Wirtschaftsdemo-
kratie in den Sozialismus eine eminent politische Frage ist,
die natürlich die Träger der demokratischen Wirtschafts-
verfassung auf das tiefste für oder gege n ergreifen wird.
so ist unschwer vorauszusehen.
daß die Wirtschaftsdemokratie als „eine Periode des
Ueberganges zu höheren Formen der  Wirtschafts-
ordnung“ (Jaeckel Protokoll Seite 206) eine intensive
Politisierung der Wirtschaftsverwaltung verursachen
wird,
und zwar von der Werkstätte bis zum Reichswirtschafts-
rat, von, den Betriebsparteien und Fraktionen des Betriebs-
rates bis zu den großen Parteien des sozialen und politi-
schen Machtkampfes, den Gewerkschaften und den politi-
schen Parteien und endlich bis zu den Fraktionen in den
Parlamenten. Die eigengesetzliche Atmosphäre der Be-
triebsarbeit wird damit ihrer Selbständigkeit be-
raubt, und zu den natürlichen Mühseligkeiten der eigent-
lichen . Arbeitsverrichtungen tritt das scharfe brennende
Gewürz der politischen Leidenschaft. Wahrlich ein eigen-
artiger Weg, um Arbeitsfreude zu erzeugen und zu sichern!
Aber trotz dieses offensichtlichen inneren Widerspruchs
ist das Problem der Arbeitsifreude im Rahmen der Wirt-
schaftsdemokratie ernst zu nehmen. Es vergeht heute keine
gewerkschaftliche Kundgebung, keine pädagogische Tagung,
keine religiöse Aussprache, kein Jugendtreffen, ohne daß
nicht immer wieder dieselbe Klage laut wird, nämlich, daß
im Arbeits- und Berufsleben der moderne Mensch nirgend-
wo mehr das Gefühl haben könne, noch im organischen
Kreise des Ganzen ein lebendiger Teil zu sein. Dies Pro-
blem ist nicht nur ein Problem des Industriearbeiters. Es
ist für alle Stände die notwendige Folge der aus der Kom-
pliziertheit ‚des modernen Lebens sich ergebenden Speziali-
sierung. Dabei darf man sich nicht darüber täuschen, daß
gerade soweit vom Problem für den Industriearbeiter‘ die
Rede ist, sehr viel Sentiment anderer Stände, ja Literaten-
geschwätz hineingetragen wird, das die Sache künstlich auf-
bauscht. Natürlich hat das Problem auch eine echte Wurzel.
Es geht als Folge der uniformierenden Zwangsverhältnisse
des Krieges und des gleiche Wirkung zeitigenden Elends der
Nachkriegsiahre, trotz alles äußeren Kollektivismus, eine
starke Welle eigenpersönlicher Lebenssuche und Lebensart
und der Wunsch nach eigener Verantwortung durch unser
Volk. Es ist ein Aufbäumen des lebendigsten Persönlich-
keitsgedankens gegen die allseitigen Zwangseinbettungen
des modernen Lebens. Und so tauchen denn immer wieder
die schmerzlichen. Empfindungen über die persönliche Ver-
einsamung in den massenreichen Werkstätten der Industrie,
über die geistige Einengung und seelische Monotonie vor
dem ewizen Cileichfluß der industriellen Frzeugung auf, In
159
        <pb n="166" />
        Wahrheit liegt die Lösung nur in der Persönlichkeit selbst,
die insonderheit und m. E. allein im Glauben an Gott die
Kraft findet, sich über individuellem Sollen hinzugeben, ohne
darin zu verkümmern. Aber immer wieder stellt sich wie
von selbst dieselbe Panazee ein,
die Forderung nach der „neuen Ordnung“.

Sie ist es, die wieder Farbe und Vielgestalt in die Arbeit
und Seele und freudige Beschwingtheit in den Beruf brin-
gen soll. Sie ist,es, welche die fortorganisierte Menschen-
würde des modernen Arbeitsdaseins wieder in ihre Rechte
einsetzen soll.. ,

„Die neue Ordnung!” Kann es eine solche neue Ord-
nung geben, die sich. unmittelbar in der Werkarbeit so
auswirkt, wie ersehnt? Kann insbesondere die Wirtschafts-
demokratie diese geistige und seelische Belastung der mo-
dernen Industriearbeit beseitigen? Es. gibt bekanntlich
mehrere Vorschläge, um den Betrieb wieder zu einer Stätte
schöpferischer Arbeitsireude zu machen, die Werkstattaus-
siedelung von Rosenstock, die‘ Gruppenfabrikation von Hell-
pach usw. All diese Vorschläge gehen von einer gemein-
samen richtigen Erkenntnis aus und haben infolgedessen auch
einen an sich richtigen Grundgedanken. Ausgangspunkt bei
ihnen ist die Tatsache, daß der moderne Großbetrieb die
Gesamtproduktion für den einzelnen Arbeiter so zerreißt und
diesen auf einen so engen Ausschnitt an Mitarbeit be-
schränkt, daß sowohl die geistige Uebersicht über den gan-
zen Herstellungsablauf verloren geht, als auch die Mög-
lichkeit, durch die Mitwirkung an mehreren Bearbeitungs-
abschnitten des Werkstückes etwas von der teilnehmenden
Freude des Handwerkers oder Künstlers an dem organischen
Wachstum des Produktes zu erleben. Daher gehen die er-
wähnten Reformvorschläge darauf aus; diesen Erlebniskreis
durch künstliche Beschränkung der Werkstattweite und
durch künstliche Ausweitung der Mitarbeit des einzelnen
neuzuschaffen. Daß in solchen Gedanken eine Lösung des
Problems liegt, glaube ich nicht. Ihre Durchsetzung scheitert
aber auch praktisch einfach deswegen, weil diese Vorschläge
völlig von der wirtschaftlichen Bedeutung und Zwangs-
Jläufigkeit der modernen durchrationalisierten Produktion
absehen. So wie unsere Lage heute ist, mit der ungeheueren
außen- und innenpolitischen Belastung unserer Produktion
und dem auf ihr wuchtenden Druck der nach höheren Ar-
beitslöhnen, kürzerer Arbeitszeit und stärkerer Befriedigung
ständig gesteigerter Bedürfnisse drängenden Massen kön-
nen derartige Reformvorschläge, weil sie aus reiner Humani-
tät dem Zuge und der Notwendigkeit der Rationalisierung
widersprechen, keinerlei Aussicht auf Erfolg baben. ;

Die Notwendigkeit zur Rationalisierung erkennen

auch die Gewerkschaften in vollem Umfange an.
und die Freien Gewerkschaften haben gerade auf dem Bres-
Jauer Kongreß ihre wirtschaftsdemokrafische Mitwirkung
mit der Begründung gefordert, daß die deutschen Unterneh-
mer sich als unfähig erwiesen ‘ hätten, die notwendige
160
        <pb n="167" />
        Rationaliserung durchzuführen. Inzwischen ist die Ratio-
nalisierung in einem in der ganzen Welt bewunderten Maße
von den deutschen Unternehmern durchgeführt worden.

Jedenfalls aber ergibt sich aus unserer auf die strengste
Kalkulation und den größten wirtschaftlichen Wirkungsgrad
drängenden Wirtschaftslage, daß sich an den techni-
schen Bedingungen unserer nationalen Produktion auch
unter einem wirtschaftsdemokratischen Regime nichts
ändern kann und wird. , Damit ist also die Variabilität des
wichtigsten Faktors, worauf die äußere Organisation und die
Psychologie des betrieblichen Arbeitslebens in erster
Linie beruhen, ausgeschlossen. Auch in der Wirtschafts-
demokratie, selbst im Sozialismus werden die Maschinen
aus Fisen und Stahl bestehen, werden sie geheizt oder mit
Kraft gespeist werden müssen, werden sie aus Rücksicht
auf den günstigen wirtschaftlichen Wirkungsgrad zu gewal-
tigen Produktionseinheiten zusammengefaßt werden müssen.
Kurzum, auch in der Wirtschaftsdemokratie und im Sozialis-
mus wird die moderne Technik ihr gewaltiges, an dem
Schicksal des Einzelmenschen kühl vorbeisehendes Sphinx-
gesicht behalten. Ihre äußere Erscheinungsform kann auch
durch die Diktatur des sozialen Gedankens nicht willkürlich
geändert werden. Soweit sie sich aber im Laufe der Zeit
ändert, wird das nur unter dem Gesetz ihrer eigenen Ent-
wicklung geschehen, und zwar in weiterer Verwirklichung
‚des ökonomischen Prinzips“.

Bleibt somit die viel berufene Dämonie der Technik
und die von ihr diktierte Monotonie der Betriebsarbeit
grundsätzlich bestehen, so tritt doch die Frage auf: Wel-
chen sonstigen Faktor, der zur Arbeitsireude beiträgt,
will die Wirtschaftsdemokratie neu einführen, oder, soweit
vorhanden, verstärken? . Es liegt nahe, darauf hinzuweisen,
daß in der Wirtschaftsdemokratie der Einfluß der Gewerk-
schaften auf die Lohnregelung stärker sein wird als
jetzt, und daß daher auch die Löhne entsprechend höher
sein. werden. Dazu ist zu sagen, daß der Einfluß einer
außerwirtschaftlichen Macht wie der Staatsgewalt auch in
der Wirtschaftsdemokratie nicht gut noch stärker zur Wir-
kung gebracht werden kann als bisher. Der Staat hat
heute schon in Deutschland alle Mittel in der Hand, um eine
diktatorische Lohnpolitik zu betreiben, wie. wir sie ja in den
letzten Jahren zur Genüge beobachten konnten, Daß sich
aber auch gerade auf diesem Gebiete trotz aller gewerk-
schaftlichen Kaufkrafttheorien die staatliche Macht am
schnellsten festläuft. zeigt besonders
England, wo die Arbeiterregierung sich als außer-

stande erweist, die seit 1926 langsam abbröckelnde

Lohnpyramide in ihrer alten stolzen Höhe zu er-
halten.
Auch die Staatsmacht, die letzte Appellationsinstanz der
Wirtschaftsdemokratie, kann die Lohnpolitik von all den
anderen Faktoren wirtschaftlicher und außenpolitischer
Art. nicht lösen. die den Lohn als Unkostenfaktor bestim-

161
        <pb n="168" />
        men helfen. Die Lohnpolitik scheidet also aus. Ebenso
scheiden alle anderen Maßnahmen aus, die, wie die Werks-
tonpflege, Werksgemeinschaft, Berufsausbildung, Siedlung,
Altersfürsorge, Pensionskassen- und Versicherungsbildung
'etzt schon und ohne Aenderung der Rechtsordnung ver-
wirklicht werden können, oder schon verwirklicht worden
sind, z. T. auch, wie insbesondere die Werkstonpflege, die die
selbstverständliche, manchmal vergessene Achtung des im
höchsten Sinne Menschlichen in jedem Mitarbeiter und die
Ausschaltung der sich hier im Persönlichen ergebenden,
unnötigen Reibungen bezweckt, gerade in einer auf die
verantwortungsbewußte - Persönlichkeit abgestellten Wirt-
schaftsform viel eher dürchgeführt werden können.

Es bleibt also schließlich nichts anderes übrig, als die
allgemeine Behauptung, daß das Bewußtsein des Arbeiters,
seinen Betrieb unmittelbar „für den Vorteil der Ge-
samtheit‘“ und nicht mehr „für den Profit“ einer mehr
oder weniger großen Zahl von privaten Eigentümern ar-
beiten zu sehen, ihn so beschwingt, daß er die natürlichen
Arbeitshemmungen leichter überwindet, als ohne dieses
Bewußtsein, und daß die Tatsache, daß er als vollberech-
tigter Wirtschaftsbürger durch seinen Vertreter im Be-
triebsrat, Aufsichtsrat und Direktorium usw. zu Worte
kommt, dazu beiträgt, ihn die Betriebsangelegenheiten in
gesteigertem Maße als die seinen betrachten und mit grö-
Serer innerer Teilnahme wahrnehmen zu lassen. Diese
Rechtfertigungstheorie läuft auf eine einfache Parallele zu
den bekannten Melodien zugunsten der Demokratie über-
haupt hinaus, in der das Leitmotiv: Alles durch das Volk,
alles für das Volk! bekanntlich ebenfalls zu einer Erhebung
des Staatsgedankens und zu einer Verstärkung echter
vaterländischer Leidenschaft beitragen soll. Da es aus-
geschlossen ist, die Richtigkeit dieser Theorie zwingend
aus der Geschichte abzuleiten und zu beweisen, und da
sich eine Einhelligkeit der Auffassung selbst über geschicht-
lich einwandfreie Tatbestände nicht erzielen läßt, gehören
sowohl der politisch-demokratische als auch der wirtschafts-
demokratische Gedanke in das Reich der politischen
Dogmen. Man wird sie glauben oder auch nicht. Man wird
sich von ihnen erhoben fühlen oder auch nicht. ;

Es ist im übrigen vielleicht nicht undankenswert, an
dieser Stelle daran zu erinnern, daß der Sozialismus die
Derhokratie, besonders das parlamentarische Vertretungs-
system, dessen zweifelhafte Segnungen wir augenblicklich
zu genießen den Vorzug haben, keineswegs einheitlich und
erst recht nicht restlos optimistisch beurteilt. Wenigstens
hat er das zu einer Zeit nicht getan, wo die Meinungsbil-
dung im sozialistischen Lager noch nicht durch die zarte
Rücksicht auf den eigenen Besitz mitbestimmt wurde, so
int Kriege. Sollte beispielsweise die Warnung des alten
Kautsky in seinem Büche „Befreiung der Nationen“
heute nicht auch innerhalb des demokratischen Lagers auf
ein gewisses Verständnis stoßen, wenn er darauf hinweist,
daß die drei Mittel der Demokratie: „Presse“, „Partei“ und
162
        <pb n="169" />
        „Parlament“, sehr leicht einer Verfälschung ihres ursprüng-
lichen Sinnes unterworfen sind: Durch „Korrupt ion“,
die erste, durch „Bürokratisierun g‘“, die zweite,
und -durch „parlamentarischen Kretinismus“,
die dritte. Oder dürfte Borchardt so ganz an den Ver-
BL ESC der Wirklichkeit vorbeigeschaut haben, als er
schrieb:
„Das Volk wählt Abgeordnete, im übrigen hat es

das Maul zu halten und sich nach Hause zu trollen“,
oder ist des bekannten Preußensozialisten Heilmann: „Fest-
stellung, daß die parlamentarische Regierungsweise zWar
einige sozialdemokratische Abgeordnete in Ansehen und
Einkommen unendlich erhöht“ — abgesehen von dem
kleinen Irrtum bezüglich der Zahl der also Erhöhten —, 50
ganz olme Gewähr dafür, daß sie den Beifall weitester
Kreise unseres inzwischen durch die Erfahrungen der radi-
kalen Demokratie gegangenen Volkes finden wird? Und
nun soll dieses Prinzip der „politischen Bürokratie“ und
des „parlamentarischen Kretinismus‘“ zu einer Zeit, wo €S
in einer ganzen Anzahl von Staaten — darunter auch in
Deutschland — eine ernsthafte Krise durchmacht, aus-
gerechnet auf die Wirtschaft ausgedehnt werden, wo
unbürokratische Schnelligkeit in Entschluß und Anpassung
alles, und wo das Halten parlamentarischer Reden und
das Festhalten von langatmigen Protokollen nichts be-
deutet,

In dem Gelbbuche, das die englische liberale Partei im
vergangenen Jahre veröffentlichte, heißt es in dem Kapitel
„Der öffentliche Konzern“: „Der Individualismus ist nach
unserer Ansicht am erfolgreichsten und der Sozialismus
am wenigsten erfolgreich gewesen, wenn es sich um die
rein praktische Frage handelt, eine befriedigende
und wirksame Technik für die tatsächliche Ge-
schäftsführung zu entwickeln. Die Stärke des In-
dividualismus als Technik einer wirkungsvollen Erzeugung
ist hauptsächlich durch drei Charakterzüge gekennzeich-
net: 1. Er ist eine unvergleichliche Methode für die Dezen-
tralisierung der Entscheidung, d. h. in der Sorge dafür, daß
die Macht und Verantwortung so nahe wie möglich beim
Ort der Handlung liegen und nicht das Ende einer lanzen
Kette von Zwischengliedern sind, 2. Er stellt eine un-
vergleichliche Methode zur Sicherung des richtigen Ergeb-
nisses durch Experiment oder Schaden dar. 3. Er ist eine
unvergleichliche Methode der Kontrolle, d. h. den ver-
gleichsweisen Wirkungsgrad nicht nur von technischen Ver-
fahren, sondern auch von menschlichen Persönlichkeiten
festzustellen.‘
„Die menschliche Natur braucht vielleicht den An-

sporn der Strafe, um die Anstrengungen so inten-

siv wie. möglich zu halten, ebensosehr — viel-

leicht noch mehr — die Aussicht auf besondere
Belohnung.‘
        <pb n="170" />
        In diesen Gedanken des englischen Gelbbuches steckt mehr
an praktischer Lebenserfahrung und zutreffender Psycho-
logie, als in den ganzen Theoremen der Wirtschaftsdemo-
kratie. Man mache, um -im Bilde zu bleiben, die Betriebs-
leitung zu einem betriebsdemokratischen Endglied in einer
wirtschaftsdemokratischen Kette, in der die oberen Funk-
tionäre zu einem guten Teile abhängig sind von der Stim-
mung der unteren, und allesamt von dem Votum der
Masse, und man wird erkennen, worauf die Sache hinaus-
läuft.
Nein, auf dem Wege‘ der Wirtschaftsdemokratie mag
das Problem der Arbeitsfreude für einige „Erhöhte‘“ mit
Erfolg gelöst werden können. Der Arbeiter am Schraub-
stock und vor der Feuerung wird nichts davon gewinnen,
wenn er auf seinem Rücken die anonyme Säule einer risiko-
losen Bürokratie trägt. Die Lösung des Problems für alle
ist eben eine andere ungleich schwerere Aufgabe. Sie ist
um so mehr gewährleistet, je näher Betriebsarbeit, leiten-
der Entschluß, Risiko an Ruf und Vermögen und endlich
die Verantwortung vor dem Gewissen zusammenliegen. Zur
Hebung der Arbeitsfreude in diesem Kreise vermag die
Wirtechaftedemokratie nichts Wesentliches beizutragen.

Das Schlagwort vom Bildungsprivileg.
Von Bergassessor Dr.-Ing. e. h. Ernst Brandi, Dortmund,
Vorsitz. d. Vereins für die bergbaulichen Interessen in Essen.
Wenn man der unermüdlichen Propaganda für die Wirt-
schaftsdemokratie Glauben schenken will, dann befinden
wir uns mit ihr auf dem besten Wege zum Millennium des
sozialen Friedens und der wirtschaftlichen Wohlfahrt. Das
gewaltige Gebäude unserer Industrie wird auf den beiden
Pfeilern der „sozialen Gleichberechtigung‘“ aller Wirtschaits-
bürger und der „Selbstverwaltung“ sicher und gelassen
ruhen. Der Sumpfboden des rrivaten Gewinnstrebens wird
weitgehend durch das Röhrenwerk des „organisierten Ge-
meinwohls“ drainiert und kultiviert sein; in den Betrieben
werden Menschen schaffen, die in dem. Bewußtsein, daß
auch ihre Würde und ihre Interessen in dem neuen Wirt-
schaftssystem mit allgemeingültigen und öffentlich geeichten
Gewichten gewogen werden, keine andere Neigung mehr
kennen, als durch restlose Hingabe an ihre Arbeit — und
sei diese noch so schwer — das Gemeinwohl bis zu un-
geahnten Höhen des Erfolges zu fördern. Draußen. im
Lande wird ein zwar streng beherrschter, aber dennoch
reger Handel und Wandel sein, und ein ungeahntes geistiges
Leben wird an tausend Zweigen leuchtende Blüten treiben.
Das Schulwesen wird in wenigen geschlossenen Zügen die
Massen des Volkes bis zu den Morgenhöhen der geistigen
Frkenntnis führen, die letzten Schatten des versinkenden
164
        <pb n="171" />
        Zeitalters der sozialen Imparität und der geistigen Uneben-
bürtigkeit werden im Tale verdämmern, und es wird keine
Privilegien mehr geben als nur das eine, allen gemeinsame
Privileg, in der wirtschaftsdemokratischen Gesellschaft —
oder ist es schon die sozialistische? ; — leben und weben
zu dürfen. Alle anderen Privilegien. werden, wie gesagt,
tot sein, auch das Bildungsprivileg.

Nun, soweit ‘das nicht einmal einheitliche Pro-
gramm der Wirtschaftsdemokratie große wirtschaft-
liche und soziale Besserungen verspricht, wird €S der
kritischen Würdigung anderer Verfasser im Rahmen
dieser Sonderbeilage unterliegen. Wir beschränken
uns daher darauf, das Bildungsprogramm der
Gewerkschaften zu betrachten und insbesondere‘ den
Vorwurf des „Bildungsprivilegs“ auf seine Berech-
tigung zu untersuchen. ‚Bildungsprivileg? Was ist das?

Hat nicht jedermann in Deutschland die Freiheit,

sich alle . diejenigen “Bildungswerte anzueignen,

nach denen er Bedürfnis oder Verlangen hat?

Die Gewerkschaften Sagen: Nein! Sie greifen den extrem-
sten Fall heraus und weisen mit einigem Recht darauf hin,
daß die Vollendung eines umfassenden Studiums Von der
sozialen Lage der Eltern oder des Schülers abhängig und
damit nicht jedem zugänglich ist. In Nummer 216 des
Jahrgangs 1928 brachte „Der Deutsche“, das Tages-
organ der christlichen Gewerkschaften, eine statistische
Uebersicht über die sozialen Verhältnisse der deutschen
Studenten unter der bezeichnenden Ueberschrift: „Wie
der Aufstieg der Tüchtigen aus dem Ar-
beiterstande in Wirklichkeit aussieht!“ Die
erwähnte Statistik machte dann über die soziale Herkunft
von 80541 Studierenden‘ des Winters 1926/1927 folgende
Angaben:
Fs waren die Eltern von Studenten:
Handel- und Gewerbetreibende 25 018,
Mittlere Beamte . 22 199,
Höhere Beamte 12 560,
Ausübende freier Berufe 7732,
Privatangestellte 4726,
Kleinlandwirte 4012,
Untere Beamte 2.025,
Großlandwirte 1893,
Offiziere und höhere Militärbeamte ! 213,
Arbeiter 1 161.

Der „Deutsche“ beginnt seinen Kommentar dieser
Zahlen mit dem folgenden Satz: „Die au {fällig ge-
ringe Zahl von studierenden Arbeiter-
söhnen zeigt, daß die freie Bahn den- Be-
gabten aus dem Volke auch heute noch
verschlossen is 4.“ Stimmt das? Ist in Deutschland
dem Begabten aus dem Volke der Aufstieg so erschwert,
daß man von einem „Bildungsrprivileg“ der Be-
güterten sprechen kann? Da müssen wir zunächst eine

165
        <pb n="172" />
        kleine Korrektur anbringen, Es entsrricht zwar durchaus
der gewerkschaftlichen und sozialistischen Agitation, daß
zum „Volke“ nur diejenigen gehören, die entweder ge-
werkschaftliche Beiträge zahlen — die anderen sind Rene-
gaten, Indifferente, entwurzelte Existenzen oder dergl. —
oder im Besitze des richtigen Parteibuches oder Abonnen-
ten der vielen „Volks“zeitungen sind, die es in Deutsch-
fand gibt.

in Wirklichkeit ist aber das Volk trotz dieser

Agitation immer noch die Gesamtheit der durch

den Staat zusammengefaßten und repräsentierten

Bürger,

Der Gewerbetreibende. gehört nicht weniger dazu als der
Arbeiter und der Arbeiter nicht weniger als der ostelbische
Großlandwirt. Ja, sogar der deutsche Unternehmer darf
sich außerhalb dieser Propaganda mit Fug und Recht als
Mitglied des deutschen Volkes betrachten. Seit 1907 ist
der prozeniuale Anteil der Arbeiterschaft am sozialen Auf-
bau des Volkskörpers relativ gefallen. Der Stand der Tech-
nik und die mangelnde Ausdehnungsmöglichkeit unserer
Wirtschaft machen es wahrscheinlich, daß die gegenwärtige
soziale Volksgliederung in Deutschland für absehbare Zeit
sich gleich bleibem wird. Die Arbeiterschaft
stellt darin heute eine geringere Mino-
rität dar als vor 20 Jahren. Die „Wir- Volk“
Propaganda ist also ein agitatorischer Kniff von sehr be-
grenzter Berechtigung.

Werfen wir nun einmal angesichts der genannten
Zahlen die Frage auf, wieviel der gezählten Familien durch
ihre studierenden Söhne: zum ersten Male Fühlung mit
der akademischen Welt erhalten und damit in ihrer Gene-
rafion von morgen in die Schicht der akademisch ge-
bildeten Bürger hineinwachsen, dann ergibt sich etwa fol-
gendes Bild: Wenn man annimmt, daß die Handel- und
Gewerbetreibenden zu 90% Nicht-Akademiker sind,
— in Wirklichkeit ist die Zahl der in Handel und Gewerbe
selbständig tätigen Akademiker bestimmt noch geringer —
wenn man ferner die „freien Berufe“ und die „Pri-
vatangestellten‘“ zur Hälfte den „Akademikern“
zurechnet und die „Offiziere“ und „höheren Mili-
tärbeamten“ mit allen „höheren Beamten“ ihnen
ebenfalls zuteilt — ein sehr tolerantes Maß — dann ergibt
sich, daß unter 80541 aufgezählten Eltern

die Kinder von rund 58000 oder 73% zum ersten

Male in den geistigen Raum der akademischen

Bildung
eintreten. Die geringe Zahl der Fälle, wo es sich um einen
„Wieder“eintritt handelt, werden das Ergebnis sicherlich
nicht wesentlich ändern können. Spricht nun dieses Er-
gebnis dafür, daß im geistigen und sozialen Leben — das
gesamte künstlerische Leben scheidet als eine geistige
Provinz von besonderer Eigenart und Selbständigkeit
166
        <pb n="173" />
        ebenso wie das politische aus -— die guten Säfte im
Stamme unseres Volkes nicht „aufsteigen‘“ können,
wenn man einmal, wie es der „Deutsche“ implieite tut,
akademische Bildung ohne weiteres mit Sozia-
lem Aufstieg gleichsetzt?

Es wäre weiterhin interessant, festzustellen, wie viele
der Gewerbetreibenden, mittleren und ante-
ren Beamten, Privatangestellten und der in
ireien Berufen Tätigen, die ihren Sohn studieren
lassen. im ersten oder zweiten Glied aus Arbeiter- oder
doch Kleinbürgerfamilien stammen. Wer die Verhältnisse
in unseren Industriestädten kennt, der weiß, wieviel ehe-
malige Arbeiter durch Kleinhandel, Landwirtschaft im
Nebenbetrieb zu Hausbesitz, Vermögen und Ansehen ge-
kommen sind, ganz abgesehen von der beachtlichen Schicht
derienigen Arbeiter, die in den Betrieben aufstiegen
und Angestellte oder Beamte wurden. Hier sind lange
Jahrzehnte für den Mittelstand, dem der Marxismus Ja
ein frühes und grundsätzliches Ende prophezeit hatte, die
ergiebigsten Quellen der Veriüngung geflossen. Genaue
Zahlen darüber gibt es zwar nicht; aber die erwähnte
Erscheinung an sich war vor dem Kriege weitverbreitet
und wurde allgemein als ein günstiges Symptom gewertet.

Diese Art des Aufstieges von Arbeitern entspricht
allerdings nicht den Absichten der Sozialisten und Gewerk-
schaftler. Denn erstens steht er unter dem biblischen
Gesetz, wonach sich Segen oder Fluch eines Menschen-
lebens in Generationen seiner eigenen Familie auswirken
sollen. Und zweitens ist dieser Aufstieg durchweg indi{-
vidueller Natur.
Finen individuellen und im Rahmen der Familie
organischen Aufstieg sieht aber das Programm
unserer Gewerkschaitler und Sozialisten nicht vor.
Diese Aufstiegsmethode ist ihnen bürgerlich anrüchig. Die
neuen Elemente des Mittelstandes gehen der Arbeiter-
klasse verloren und schwächen die Front ihrer Solidarität
sowohl zahlenmäßig als auch moralisch durch ihr Beisriel
eines individuellen Lebenserfolges. Gewerkschaftler und
Sozialisten aber wollen den solidarischen Aufstieg
der Arbeiterschaft als Klasse und möglichst noch heute und
zu dieser Stunde,

Wer wollte solchem Ziele seine Sympathie versagen?
Wer möchte es nicht für wünschenswert halten, daß die
geistige und Soziale Verfassung unserer Arbeiter sich so
schnell hebt wie möglich? Ist der sozialistisch-gewerk-
schaftliche Weg aber der richtige? Ja, ist er überhaupt
möglich?

Das gewerkschaftliche Bildungsprogramm enthält
zwei Elemente, Das eine neigt dabin, die Arbeiter-
bildung klaren Wegs auf den Kampfifzweck der Ge-
werkschaften abzustellen, die klassenkämpferischen An-
schauungen und Wertmaßstäbe, welche die geistig-sittliche

167
        <pb n="174" />
        Grundlage für ihren organisatorischen Aufbau sind, mög”
lichst scharf und im Gegensatz zu den übrigen Volks:
gruppen herauszuarbeiten, programmatisch auszuprägen
und darüber hinaus ihnen erhöhte Geltung, ja wo-
möglich Vorherrschaft in Kirche, Schule und Kultur-
leben zu sichern. Das zweite stellt den friedlicheren Ver-
such dar, die besonderen geistigen und kulturellen An-
Srrüche der organisierten Arbeiterschaft dem gesamten
nationalen Kulturleben einzuordnen und, soweit es
Sich um Schuleinrichtungen und Bildungsstätten handelt.
einzugliedern.

Mit diesem letzten ‚Teil des gewerkschaftlichen Bil-
dungsprogramms haben/wir es in diesem Zusammenhang
zu tun. Seine grundsätzlichen Ziele sind rasch umrissen:
Verweltlichung der Schule im Sinne der Tren-
nung von Unterricht und Weltanschauung jeder Art — Be-
seitigung des Berechtigungswesens ‚oder
Einführung neuer, vorwiegend der prak-
tischen Berufsausbildung zugute kommen-
der Berechtigungen von gleichem Wert —
Vereinheitlichung des gesamten Schulauf-
baues mit einem organischen System von Uebergängen
und Querverbindungen — Ausbau ‘des Berufs-
schulwesens nach dem thüringischen Vorbild bis
zur Hochschulreife, auf der Grundlage einer ver-
längerten Volksschulpflicht, eines bezahlten Berufsschul-
unterrichtes und der Arbeitsschulmethode. Hinzu soll ein
weitgehendes Stipendienwesen treten, um die persönliche
Belastung- für Erziehung und Ausbildung nach Möglichkeit
zu beseitigen, d. h. auf die Schultern der Allgemeinheit
abzuwälzen.

Die Verweltlichung des Schulwesens ist
weder eine typisch sozialistische noch gewerkschaftliche
Forderung. Die christlichen Gewerkschaften bekämpfen
sie sogar mit größtem Nachdruck. Dagegen wird sie
sowohl von der Demokratie als auch von Kreisen des
Liberalismus vertreten, was ja die Kämpfe um das
„Reichsschulgesetz“ zur Evidenz erwiesen haben.
Diese Forderung kann daher außer Ansatz bleiben.

Was das Berechtigungswesen angeht, so ist
es sicherlich. bedauerlich, daß der Kurs der einzelnen Be-
rechtigungen gegen früher ständig im Sinken begriffen ist
und daher immer neue Berufe in die Reichweite der for-
malen :Berechtigungs-Legitimation eintreten. Falsch aber
wäre es, nach den Forderungen radikaler Schulreformer
einfach die Examina ‚und  Berechtigungszeugnisse abzu-
schaffen.
Ein solches Vorgehen würde die Anarchisierung
unseres Schulwesens und den weiteren. Verfall
unserer allgemeinen Bildung und unseres geistigen
Lebens zur Sicheren Folge haben,
Es. wird in der Proraganda gegen den sogenannten „Be-
rechtigungsunfug‘“ leider vergessen, auf des Pudels
168
        <pb n="175" />
        Kern hinzuweisen, der eine Erklärung für die. offensicht-
liche Entwertung früher angesehener Berechtigungen: zu
geben vermag. Ob die moderne Berufsentwicklung die
Anforderungen an .den Ausübenden regelmäßig und
überall steigert, ist fraglich. Vielfach ist es jedoch
der Fall, und soweit führt die natürliche Entwicklung des
Berufsinhaltes von selbst dazu, daß auch die schulmäßigen
Anforderungen an den Berufsanwärter gesteigert werden
müssen.
Ein allgemeiner Grund für die Entwertung unserer
Berechtigungszeugnisse liegt aber in der geringeren
Leistung unserer heutigen Schulen,

Das gilt ganz besonders für diejenigen Schularten, die am
stärksten in die Unruhe der sozialen Auseinandersetzungen
unserer Zeit hineingezogen werden, für Volksschule und
Berufsschule. Jedesmal, wenn zu Ostern die Schulentlasse-
nen auf ihre Berufseignung hin psychotechnisch unter-
sucht und dabei ihre Schulkenntnisse geprüft werden,
treten die Firmen, Arbeitgeberverbände und Handels-
kammern immer wieder mit denselben Klagen hervor, daß
die. Absolventen: der Volksschule den einfachsten und
elementarsten Wissenstoff: Deutsch, Rechnen und
Rechtschreibung, nicht in einem auskömmlichen
Maße beherrschen. Dasselbe gilt . für die _entlassenen
Berufsschüler. Gesellenprüfungen ergeben immer
wieder, daß die praktische Berufsausbildung
in den Beifrieben in den Leistungen der
Berufsschule nicht das nötige geistige
Fundament findet. Das Ausweichen der Industrie
in die Werkschule und Lehrwerkstatt findet
hier vielfach ihre schulpolitische Erklärung. Die
Schwächeunseres heutigen Berechtigung Ss-
wesensliegtalso weniger in seiner mangel!l-
haften Form als in seinem unzulänglichen
Inhalt. Die Leichtfertigkeit, mit der seit Kriegsende
neue pädagogische Maximen., geprägt, Experimente durch-
geführt und die Erfahrung von Jahrhunderten beiseite-
zeschoben wurden. rächt sich. Hier muß die Reformarbeit

einsetzen.
Neuer Wein in die alten Schläuche, das ist die
Forderung der Stunde,

Selbst auf die Gefahr hin,‘ daß sich dabei. herausstellen
sollte, daß der Rückgriff auf „alte und bewährte
Marken“ nicht zu vermeiden ist, Wiederholt hat‘ der
gegenwärtige preußische Kultusminister betont,
daß die Schwächen unseres heutigen Berechtigungswesens
mehr aus der inneren Einstellung aller Beteiligten heraus
überwunden werden müssen. Dieser Forderung kommt die
moderne Beruisberatung und Berufseignungsprüfung ent-
gegen. Gerade die rein mechanische Anwendung des Be-
rechtigungs-Zertifikates wird ja in steigendem Maße von
der Seite der Psychotechnik und Grarhologie beseitigt.

169
        <pb n="176" />
        Für die Berufsämter und sehr viele Firmen der Industrie
ist das Schulzeugnis, der Berechtigungs-
schein, heute nur noch einer unter den vielen
Faktoren, die zur Einordnung des Prüflings in die berufs-
politische Wertordnung beitragen. So ist denn auch die
gewerkschaftliche Stellungnahme zum Berechtigunzswesen
nicht ganz einheitlich. Die Forderung der Gewerkschaften
auf Ausbau des Berufsschulwesens durch Berufsober- und
hochschulen mit dem Anschluß ‚an die Gewerbelehrer-
Bildungsanstalten und Fachhochschulen hat ja eine positive
Bewertung des Berechtigungswesens zur Sstillschweigen-
den Voraussetzung. In breiter Front soll nun die Masse
der Werktätigen durch. diesen neuen Bildungszug der
Berufsschule die Möglichkeit haben, ohne besondere per-
sönliche Opfer die Berufskenntnisse durch den Besuch
dieser Schulen so zu steigern, daß die Berechtigung zum
Gewerbeoberlehrer, Diplom-Ingenieur, Diplom-Kaufmann
usw. der letzte Abschluß dieser Laufbahn ist, soweit er
sich nicht nach berühmtem Vorbild im Politischen fortsetzt.
Ist ein solches System tragbar? Auch wenn wir die
ominöse und etwas unmoderne Frage nach den Kosten
dieser Schulprojekte ausschalten, müssen wir zu einem
Nein! kommen, Was ist denn der Sinn, der den Bildungs-
anstalten einer Nation zugrunde liegt? Soll irgendein
absolutes, äußeres Bildungsideal verwirklicht werden? Die
reiche Gliederung unseres Bildungswesens spricht gegen
diese Ansicht. Zwar ringt jede Zeit um den Typus ihres
geistigen Idealmenschen, und dieser liegt dann mehr oder
weniger, wie die Schulartikel unserer Verfassung zeigen,
jeder öffentlichen rädagogischen Tätigkeit zugrunde,
Aber dieses Idealbild bezieht sich doch immer nur
auf die inneren Persönlichkeitswerte
und nicht auf die Technik des praktischen Könnens und
die Art und Menge des intellektuellen Besitzes und Ver«-
mögens. Hier muß sich die Bildungsarbeit der Nation eine
Differenzierung nach rein äußerlichen Merkmalen gefallen
lassen, und zwar eine Differenzierung, die einfach von der
Art und Zahl der in Wirtschaft, Staat und Kulturleben zur
Verfügung stehenden Berufe und Stellungen abhängt. Denn
wer die Berufsoberschule besucht, will nicht nur
die höhere Berechtigung, sondern auch die bes-
sere Position. Die Schaffung von Ministerien ohne
Portefeuille ist aber in der Wirtschaft unmöglich. Hier
liegt daher des Pudels Kern.

Unser Bildungswesen darf und kann nicht nach poli-
tischen Forderungen oder absoluten Idealen aufgebaut wer-
den, sondern hat sich in Aufbau und Arbeit an die rein
äußerliche Norm zu halten, die durch die Gliederung des
gesamten nationalen Berufswesens diktiert wird. ;Was
nützen einem Betriebe hundert Arbeiter mit dem Meister-
zeugnis in der Tasche, wenn er keine Meisterstellen für
sie hat. Ihre höhere berufliche Bildung schlägt um in
170
        <pb n="177" />
        Verdruß und Erbitterung, wenn sie nicht die Aussicht
haben, eines Tages auch zu einer Funktion zu kommen, in
der sie sich voll auswirken und eine bessere Bezahlung
sichern können.

Wie liegen denn nun in Deutschland die schulpolitischen
Bedürfnisse des praktischen Lebens? Fehlt es
uns an Ingenieuren, kaufmännischen Leitern oder Werk-
meistern? Nein! Fehlt es uns an Lehrern, Studienräten
und wissenschaftlichen Forschern? Nein! Die Not der
Junglehrer, .der Studienassessoren, die lange Wartezeit der
Privatdozenten, der hoffnungslose Andrang unserer akade-
mischen Jugend zu allüberall überbesetzten Berufen spre-
chen eine zu deutliche Sprache.

Aber es fehlen noch tüchtige, vielseitige und wendige
gelernte und angelernte Arbeiter. Es fehlen Landarbeiter
und Kleinsiedier. Was soll uns also ein Schulsystem, das
in keiner Weise den Bedürfnissen der wirtschaftlichen
Praxis und des beruflichen Lebens in der Nation entspricht.
Die Norm, die von der natürlichen Berufsgliederung Uunse-
res gesamten Wirtschaftskörpers ausgeht, kann selbs
Inch gewerkschaftliche Macht nicht verschoben werden,
Un
das oberste Gesetz unserer nationalen Bildungspolitik
sollte sein, streng darauf zu achten, daß das absolut
notwendige Gleichgewicht zwischen, Schule und
Leben nicht zugunsten einer zur geistigen Anarchie
führenden Despotie der Schule verschoben wird.
Fin solidarisches Emportragen der Arbeiterklasse durch
Schulbildung — und das gilt für alle Berufe — ist einfach
nicht möglich. Was der einzelne durch Energie und Selbst-
aufopferung erreichen kann, ist dem ganzen Stande noch
lange nicht möglich. Solidarität der Klasse bedeutet daher
auf dem Gebiete der Öffentlichen Bildung den: Verzicht
aller. Man kann und soll es tüchtigen und vermögenslosen
Leuten aller Volksschichten, die ihre Leistungs-
Fähigkeit unter Beweis gestellt haben,
leicht machen, vorwärtszukommen, eine klassenweise
Förderung dieser Art ist eine wirtschaftliche und gesell-
schaftliche Unmöglichkeit. Das Individuum kann in einer
Art sozialer Osmose von Stand zu Stand wechseln und
aufsteigen, die einzelnen Stände ‘an sich, mit den geistigen
Voraussetzungen ihrer Berufstätigkeit, aber müssen und
werden bleiben, solange der Stand der Technik und die
Organisation der Wirtschaft ihrer nicht entraten können.
Aus diesen Tatsachen ergibt sich endlich auch
der Primat der Forderungen, welche die Wirtschaft
an die Pädagogik zu stellen hat.
Auch die Wirtschaft dient der Zukunft, aber nur, indem sie
die Gegenwart erhält. Soweit sie also Forderungen auf-
stellt, dienen sie nicht zur Verwirklichung künftiger Pro-
gramme und sozialer Ideologien, sondern zur Erhaltung

171
        <pb n="178" />
        und Förderung gegenwärtigen und erst adarmit künftigen
Lebens. Unter diesem Gesichtspunkt erhalten sie also ein
ganz anderes Gewicht und eine viel größere Dringlichkeit
als die gewerkschaftlichen. Die Wirtschaft aber fordert:
höhere Leistung der Volksschule ohne. Ver-
Jängerung ‚der Schulpflicht, höhere Lei-
stung der Berufsschule, ohne daß diese das
Arbeitsschulprinzip bis zur Konkurrenz mit der praktischen
Werkstattausbildung übersteigert, sie verlangt — gestützt
auf Autoritäten wie Spranger, Hellpach, Dessauer u. a. —
eine stärkere Beachtung der „Dlastischen Erzie-
hungskräfte‘“, die in der Arbeit und Arbeitsorgani-
sation des modernen Betriebes in Handel, Handwerk und
Industrie stecken.

Von den Schulen. aller Grade wünscht sie, daß sie
wieder stille und selbstlose Diener an der Werkarbeit der
Nation werden, die in einem viel höheren Grade, als es ihr
selbst bewußt ist, in einen Kampf um ihr nacktes Dasein
und um ihre geistige Selbstbehauptung verstrickt ist. Im
Kriege stellte Lloyd George in öffentlicher. Rede fest,
daß Deutschland mit den Leistungen seines Bildungswesens
dem reichen England um ein halbes Jahrhundert voran Sei,
Nirgendwo ist seit zwei Jahrhunderten mehr getan worden,
um den geistigen und sittlichen Kräften des Volkes eine
möglichst große Entwicklungsfreiheit zu geben, als in
Deutschland. Nirgends geschieht heute mehr. Die Gren-
zen, welche die trotz ihrer Schwächen erfolgreiche Päda-
gogik der Vorkriegszeit in ihrer Tätigkeit beachtete, wird
auch die Pädagogik von heute anerkennen müssen, vor
allen Dingen in. dem Sinne, daß man gewerkschaiftlichen
Forderungen zuliebe das Soziale Gefüge unseres Volkes
nicht willkürlich und losgelöst von seiner beruflichen
Grundlage ändern kann, Die Beachtung dieser Tatsache
wäre wichtiger als klassenkämpferische Isolierung in Geist
und Leben und als der Kampf gegen ein imaginäres
Bildungsprivileg.

Wirtschaitsdemokratische Wanderung
in der Fremde.
Von Wolfgang Krüger. Berlin,

So wenig geklärt die Begriffsbestimmung des Wortes
„Wirtschaftsdemokratie“ in unserem deutschen
Sprachgebiet ist, so unklar, wenn nicht noch verworrener
ist die Definition, die dieser Ausdruck im Auslande er-
fährt — sofern er überhaust eine solche erfährt oder er-
fahren hat. Alle vorhandenen Begriffsbestimmungen lassen
sich jedoch auf eine Formel bringen, die den Vorzug hat,
nicht nur das wiederzugeben, was unter Wirtschaftsdemo-
kratie schon definiert, also verstanden worden ist, sondern
auch das, was im Suchen nach einer Begriffsbestimmung
172
        <pb n="179" />
        erst gefühlt wird, nämlich: Wirtschaftsdemo-
kratie ist die Beteiligung der Masse an der,
Führung der wirtschaftlichen Produktion.
„In dieser Formel bleibt offen. wer die Masse ist, was
unter Führung verstanden wird und zu welchem Zweck
und bis zu welcher Grenze die Masse an der Führung be-
teiligt wird. Die. Diskussion um das Thema ist allenthalben
noch zu jung, um hier klarere Züge erkennen zu lassen.
Und in der Mehrzahl der Länder existiert die Diskussion
überhaupt nicht, wobei abzuwarten bleibt, ob sie jemals
das Interesse der Oeffentlichkeit gefangennehmen wird,
Was versteht der Amerikaner unter WirtschaitsS-
demokratie?
Zweifellos die in seinem Lande bestehende wirtschaftliche
Ordnung. Die Masse der Käufer ist an der Führung der
Produktion beteiligt, . wenn nicht unmittelbar, So doch
mittelbar und deshalb nicht weniger fühlbar: Durch Kauf
oder Nichtkauf gibt sie ihr unmißverständliches Urteil
darüber ab, ob die. Herstellung gut oder billig, schlecht
oder teuer ist. Kauf oder Nichtkauf erfolgt nicht zum
Zwecke der Anerkennung oder der Kritik an der Pro-
duktion, sondern wie überall zur Befriedigung eines
Wunsches oder eines Bedürfnisses. Aber untrennbar mit
der Einstellung zum Kauf ist das Urteil über die Pro-
duktion verbunden. Der Amerikaner versteht noch, daß
Produktion dem Absatz dient, und er findet es
gerecht und demokratisch, daß jedermann, unabhängig
davon, ob er zu dem produzierenden Unternehmen in
irgendeiner Fühlung steht, sein Urteil über diese
Produktion betätigen und sie damit in ihrer
Führung beeinflussen kann. Das ist übrigens
auch in allen anderen Ländern der Fall, nur mit dem
Unterschied, daß beispielsweise in Europa die Erkenntnis.
daß der Absatz über die Produktion entscheidet, weniger
im Vordergrund steht, weil andere, scheinbar wichtigere
Probleme die Produktion beschäftigen. Der Amerikaner
ist in der Betätigung ‚dieser seiner Auffassung von der
Wirtschaitsdemokratie so weit gegangen, daß er durch die
Monopolgesetzgebung verbietet, daß ein Unter-
nehmen produktionsbeherrschend wird und damit die
Preisgestellung diktiert, was die Masse Käufer natürlich
der Möglichkeit entheben würde, ihr Urteil über Güte oder
Mängel der Ware und damit der Produktion frei auszu-
üben, insbesondere dann, wenn es sich um Bedürfnisgüter
handelt. Und das ist eben nicht demokratisch,

Die amerikanischen Gewerkschaften sind der Auf-
fassung, daß ,

die Beeinilussung der Produktion durch das Urteil

der Masse Käufer gut
ist; aber nicht genügt, und daß diejenigen, die in der Pro-
duktion tätig sind, einen Vorzug haben sollen, Sie sollen
nämlich bestimmen, ehe die Ware zum Verkauf und damit
dem Urteil der Käufer unterbreitet wird, welchen Preis
bei der Produktion der Ware die menschliche Ar-

173
        <pb n="180" />
        beitskraft haben soll. Alle übrigen Produktionskosten,
vom Rohmaterial bis zur Versicherung, sollen natürlich im
ireien Wettbewerb ihre Preisbestimmung erfahren. Dabei
könnte man ihnen einwenden, daß die Preisbestimmung der
menschlichen Arbeitskraft doch der Masse der Abnehmer
dieser Arbeitskraft, in diesem Falle also den Arbeit-
gebern, zukommen sollte, was demokratisch wäre. Aber
das würde mit dem Hinweis auf den Clayton-Act, den
sie seit 1914 durchgebracht haben, abgetan werden, nach
dem die menschliche Arbeitskraft in Amerika nicht eine im
Handel befindliche Sache ist und demzufolge den Bestim-
mungen der Monopolgesetzgebung nicht unterliegt.

Nun lassen die amerikanischen Gewerkschaften im
Zeichen der Wirtschaftsdemokratie das Recht der Bestim-
mung des Faktors Lohn in den Produktionskosten aber
nicht für alle Arbeiter gelten, was vielleicht trotz der Aus-
SCHE der Masse Käufer noch demokratisch wäre,
sondern
nur für die, die Mitglieder der Gewerkschaft sind,
was nicht immer leicht und — gänzlich undemokratisch —-
außerdem auch noch mit hohen Kosten verbunden ist. Da,
wo nur gewerkschaftlich organisierte Arbeiter beschäftigt
sind, ist der Closed Shop erreicht. Ein Unorgani-
sierter darf in diesen Betrieb nicht eingestellt werden.
Aus diesen und anderen hier nicht zu erörternden
Gründen stellen sich die amerikanischen Gewerkschaften,
die übrigens allenfalls nur ein Zehntel der Gesamtarbeiter-
schaft erfassen, als eine Aristokratieder Arbeiter
dar, die ängstlich darauf bedacht ist, ihre Vorrechte zu
hüten, was ihr um so leichter fällt, als das Land noch
immer unterbevölkert und die menschliche Arbeitskraft
demzufolge mehr geschätzt ist als in einem Industrielande
des alten Kontinents.

Jedenfalls ist die in Amerika vorherrschende Auffassung
von Wirtschaftsdemokratie frei von irgendwelcher
im Hintergrund stehenden Ideologie des
Sozialismus. So etwas liegt dem Amerikaner nicht.
Der Reichtum des Landes ist erst seit verhältnismäßig
kurzer Zeit vergeben, und in jedem armen Teufel ist noch
die Hofinung lebendig, sich einmal seinen Platz an der
Sonne zu erkämpfen — wohlgemerkt, seinen Platz —
nicht etwa den seiner Klasse, denn eine Klasse kennt er
auch nicht. Das Land ist in seiner soziologischen Entwick-
hıng noch zu jung, und die-Väter der heutigen Amerikaner,
die das Land besiedelten, hatten sich einen freiheitlichen
Geiet bewahrt. der heute noch in ihren Kindern nachwirkt.
Ganz anders liegen die Verhältnisse in Europa.
Traditionelle Bindungen und Vorstellungen haben die Ent-
wicklung von Klassen begünstigt. Die Ideologie des Sozia-
lismus hat, insbesondere in den europäischen Industrie-
staaten. die je industrieller, desto übervölkerter sind, dem
wirtschaftlichen und volitischen Leben und Denken einen
174
        <pb n="181" />
        Stempel aufgedrückt, dem wir überall, kaum daß wir uns
dessen noch bewußt werden, begegnen. In Europa verbin-
det man, auf Anhieb befragt, mit dem Begriff der Wirt-
schaftsdemokratie einen. Zusammenhang mit dem Sozia-
lismus. Beteiligung der Masse an der Führung der Pro-
duktion wird auf die Masse der Arbeiterschaft, nicht der
Käuferschaft, bezogen, Das Problem der Produktion wird
getrennt von dem eigentlich untrennbar damit ver-
bundenen Problem des Absatzes betrachtet — obgleich
der einzige Zweck der Produktion der Absatz ist und
bleiben wird.
Da der Einfluß der Arbeiterschaft im Sinne einer
Klassenpolitik im Verhältnis zu ihrer Massierung wächst,
ist er in den industriell am meisten entwickelten Ländern
am größten, und demzufolge sind die von den Gewerkschaf-
ten als den Trägern einer so verstandenen Wirtschafts-
demokratie auf unserem Kontinent unternommenen Schritte
auch hier am deutlichsten festzustellen. Da, wo die Land-
wirtschaft nach wie vor als wichtigster Produktionszweig
dominiert. wie beispielsweise

in Frankreich,
sind ste nicht oder nur in verschwindendem Ausmaße wahr-
zunehmen. Das gleiche gilt von den Gewerkschaften dieser
Länder, die in der Regel schwach und einflußlos im Ver-
gleich zu den Organisationen in z. B. England und
Deutschland sind. Eine Ausnahme machen in dieser
Betrachtung lediglich Italien und Rußland aus durch-
aus naheliegenden Gründen.
Industrial Democracy bedeutet
in England
die Beteiligung der Arbeiterschaft an der Betriebs- oder
Produktionsführung in ausschließlichem Inter-
esse der Arbeiter. Die Einsetzung von Betriebsräten be-
ratenden oder mitbestimmenden Charakters, die hier nur
vereinzelt dasteht, da ihr genau wie in Amerika die gesetz-
liche Grundlage fehlt, wird als eines der ersten und wesent-
lichsten Erfordernisse der Wirtschaftsdemokratie erstrebt.
Als ebenso wichtig wird der Ausbau des Verhand-
lungsapparats zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern für den Fall von Arbeitskoniflikten an-
gesehen, der, von unseren Verhältnissen aus betrachtet, be-
reits außerordentlich entwickelt ist, und im übrigen den
Gedanken der Zwangsschlichtung nicht
kennt oder zuläßt. Auch die mitbestimmende Teilnahme
der Arbeiter an den Rationalisierungarbeiten in den Betrie-
ben gehört hierher, wenngleich sie innerhalb der Gewerk-
schaften noch stark umstritten ist. Daneben erstreben die
Gewerkschaften im Zeichen der Wirtschaftsdemokratie die
Durchsetzung einer Reihe sozialer Forderungen, die sie
gesetzlich festgelegt wissen wollen, wie Achtstunden-
tag, Anerkennung der Koalitionsfreiheit,
fabrikgesetzgeberische Maßnahmen, Ausbau

175
        <pb n="182" />
        der sozialen Fürsorge u.-a. — ‚alles. Dinge, die in
Deutschland während des letzten Jahrzehnts bereits in Ver-
fassung oder Gesetz verankert wurden,

Es wäre zuviel, zu sagen, daß die englischen Gewerk-
schaften den Sozialismus und den Klassenkampf ableh-
nen. In ihrem Programm kehrt er immer wieder. Aber
die Betätigung der. englischen Gewerkschaftspolitik ent-
spricht nicht der verkündeten Schärfe. Denn

innerlich steht der englische Arbeiter dem Sozialismus

iremd gegenüber.
Er ist viel individueller und/weniger kollektivistisch fühlend
aingestellt als beispielsweise sein deutscher Kollege. Wirt-
schaftsdemokratie bedeutet gegenwärtig für ihn die Errei-
chung dessen, was in Deutschland bereits verwirklicht ist.
Die großen Fluchtlinien der Naphtalischen Wirtschaftsdemo-
kratie, die am Ende ihrer Erfüllung die sozialistische Wirt-
schaftsordnung zeichnen, sieht er nicht.

Der in Italien das Wirtschaftsleben und die soziale
Atmosphäre ‚stark beeinflussende ‚Faschismus kennt eine
Wirtschaftsdemokratie im Sinne der eingangs gegebenen
Definition nicht, oder nur insofern, als die- Führung der
wirtschaftlichen Produktion durch die Organe des faschisti-
schen Systems beeinflußt wird, die ihrerseits diese Auf-
rabe als Beauftragte der Kollektive wahrnehmen. Der Ge-
danke an Sozialismus und Klassenkampf ist unter dem
System des Faschismus verbannt. Die Beeinflussung der
Produktion erfolgt zwecks Hebung des Wohlstandes
der Nation, der dem Interesse des einzelnen voranzu-
gehen hat. Die Grenzen dieser so motivierten Beeinflussung
sind durchaus flüssig. Im Zeichen des Faschio sind
jedenfalls eine Reihe wichtiger sozialer Maßnahmen durch-
geführt worden, .die weit über das hinausgehen, was in
anderen romanischen Ländern heute besteht, in denen der
Begriff Wirtschaftsdemokratie das Öffentliche Interesse
nicht. oder nur in kleinem Ausmaße beansprucht hat.

Als letztes Land ist

Rußland
zu-erwähnen, wo der Versuch gemacht wurde, die Beteili-
gung der Masse an der Produktion sicherzustellen, Im
Sinne der Definition von. Wirtschaftsdemokratie durch den
deutschen Sozialismus, die den Uebergang vom Kapitalis-
mus zum Sozialismus darstellen soll, ist in Rußland das
Werk bereits vollbracht und die sozialistische Wirtschafts-
form verwirklicht. Hier zeigt sich klar der Trugschluß
der so verstamdenen Wirtschaftsdemokra-
tie. Die Enteignung der Produktionsmitte! ist zugunsten
der besitzlosen Masse erfolgt. Die Fiktion, daß die Masse
dadurch bereichert worden sei — und an diesen Instinkt
wendet sich die Propaganda des Sozialismus — ist un-
wahr, denn dem zweifellos vorhanden gewesenen: Reich-
tum ist sein Tauschwert genommen; er besteht nicht
mehr. Was nützt es dem einzelnen Staatsbürger, zu wissen,
176
        <pb n="183" />
        daß er als der einhundertfünfzigmillionste Teil der Kollek-
tive Teilhaber zum gleichen Teil an den staatlichen Produk-
tionsmitteln ist? Kann er diesen seinen Anteil veräußern,
vergrößern, vererben — vertauschen? Er wäre ein Ab-
trünniger, ein Feind der Revolution, und er kann es nicht.
Und sind die Methoden, mit denen die staafliche Produk-
tion in Rußland arbeitet, andere, als in den Ländern des
sogenannten Kapitalismus? Hat nicht der Staats kom-
missar eines Produktionsunternehmens in der Sozialisti-
schen Wirtschaft genau wie der private Unternehmer in der
sogenannten kapitalistischen Wirtschaft die Pflicht. das ihm
anvertraute Gut zu hüten, zu bessern und zu mehren? Dient
die Produktion in der sozialistischen Wirtschaft nicht auch
dem Absatz?

Das ıst der Kernpunkt der Frage. Sie dient auch hier
dem Absatz. Aber das ist der Unterschied: In der freien
Wirtschaft regelt die Nachfrage den Preis der Ware,
In der sozialistischen Wirtschaft regelt den Preis der Ware
und den Lohn der Staat, als Beauftragter der Kollektive, der
alles Kapital vereint, der Staatskapitalismus. Er
hat keine Konkurrenz und keine, Kritik mehr zu fürchten.
Er diktiert. Er droht am Ende des Weges, der von der
privat-kapitalistischen Wirtschaft . über die Wirtschafts-
demokratie zum Sozialismus führt.

Unternehmer und Wirtschaitsdemokratie.
Von A. Heinrichsbauer, Essen.
Der Sozialismus konnte seine jetzige politische und
wirtschaftliche Machtposition nur erreichen, weil ihm auf
bürgerlicher Seite und insbesondere beim Unternehmertum
nichts Aehnliches an Entschlossenheit entgegenstand: diese
Passivität ist — was besonders kennzeichnend :ist — nicht
nur zu finden in solchen Kreisen, denen es wirtschaftlich
schlecht geht, deren Passivität also bis zu einem gewissen
Grade verständlich wäre, sondern vor allem auch bei den
noch unter günstigeren Verhältnissen arbeitenden Gruppen,
die lieber eine schleichende Gefährdung ihrer ganzen poli-
tischen und wirtschaftlichen Existenz in Kauf nehmen, als
eine Störung des Geschäftes riskieren.

Auch den wirtschaftsdemokratischen Vorstößen gegen-
über wird diese Passivität an den Tag gelegt. Gewisse
sog. wirtschaftspositive Aeußerungen von Persönlichkeiten,
die wie z. B. Naphtali' in der Linksbewegung führend sind.
erzeugten

die nur zu gern geglaubte Ansicht, daß die Führer

vernünitig seien
und daß sie ihre radikalen Programme nur aus taktischen
Erwägungen aufstellten, während tatsächlich Aeußerun-
gen dieser Art — sofern sie taktisch gemeint sind — nur

177
        <pb n="184" />
        Zugeständnisse an Methoden der‘ besseren Verschleierung
Jes Zieles darstellen; soweit die Aeußerungen ehrlich sind,
stellen sie nur Produkte der Erkenntnis und des Willens
dar, die deutsche Wirtschaft zwar zur Uebernahme durch
den Sozialismus reif zu machen, sie aber nicht nach russi-
schem Muster ganz zu erschlagen und. dadurch den So-
zialismus mit einem zu schweren Erbteil zu belasten.
Gerade mit dieser Taktik sind die besten Erfolge im Sinne
des Sozialismus erzielt worden; instinktiv werden sie von
der breiten Masse verstanden; gerade die Erfolge dieser
Methodik sind es gewesen, die innerhalb der Sozialdemo-
kratie und der freien Gewerkschaften die Kritik der Oppo-
sition nicht zur praktischen Durchsetzung haben kommen
lassen. Welche Ziele aber in Wirklichkeit verfolgt werden,
zeigen Aeußerungen des preußischen Innenmini-
sters Grzesinski in’ Plön am 21. April
1929, der sagte: „Je mehr wir die Verwaltung des Staates
für uns. erobern, desto mehr wird sich die Machtstellung
des Staates auch in Wirtschaftskämpfen in ihren Auswir-
kungen für die Arbeiterschaft zeigen.“ Noch deutlicher
war in Magdeburg Hans Vogel bei Erstattung des
Parteivorstandsberichtes, in dem ausgeführt wurde, daß
„Demokratisierung der Wirtschaft schrittweise Beseitigung
der Herrschaft sei, die sich auf dem Kapitalismus aufbaue“.
Wie der Begriff Demokratie auigefaßt wird, ist auf dem-
selben sozialistischen Parteitag mit nicht zu überbietender
Deutlichkeit vom jetzigen Reichskanzler Müller
dargelegt worden, der in Erinnerungen an „unsere großen
Vorgänger‘ ganz offen von der „Republik als Kampf-
boden für die Errichtung des Sozialismus“
sprach: ähnlich äußerte sich auch noch Wels, der in
seinem Schlußwort sagte: „Wir tun alles für die
Arbeiterklasseundnichtsfür die BourgeOoi-
sie.“ Diese Aeußerungen sollten genügen.
Diesem . Vordringen des Sozialismus‘ gegenüber befin-
det sich das Unternehmertum in völliger Defensive:
diese Defensive gilt auch für den heute besonders schwieri-
zen und deshalb um so notwendigeren Kampf um. die
öffentliche Meinung, der ebenfalls vorwiegend defensiv ge-
führt wird. Während die Gewerkschaften und die Links-
parteien mit aller Offenheit die Erringung der politischen
Macht als ihr Ziel proklamieren, wird in Unternehmer-
kreisen hauptsächlich auf der berühmten „mittleren
Linie“ gefochten; der Kompromiß wird beinahe als un-
abänderliches Naturgesetz aufgefaßt, wobei völlig ver-
vessen wird, daß mit dieser Methode noch kein Anhänger
des Marxismus bekehrt worden ist und daß alle Kompro-
misse trotz vorübergehender einzelner taktischer „Er-
rungenschaften‘“. letzten Endes nur das Kampffeld
des Marxismus verbreitert haben; besonders bedauerlich
ist, daß diese Passivität und diese Defensive eine immer
stärker sich ausprägende‘ Schwächung des Per-
sönlichkeitsgedankens und eine ‚entsprechende

178
        <pb n="185" />
        Stärkung des Massenwahnes zur Folge hatten. Selbst in
‚ebenswichtigsten Dingen, wie z. B. in der Stellung zum
Young-Plan, ist auf. Unternehmerseite eine gemeinsame
Auffassung nur schwer zu erzielen, die Vorstellungen von
„der Wirtschaft“ oder „der Industrie“ als
zeschlossenen Körperschaften mit einheitlicher Meinungs-
und Willensbildung bedürfen daher gewisser ' Einschrän-
kungen, .

Wie diese nicht ausreichende Geschlossenheit und diese
Passivität sich ausgewirkt haben, zeigt wirtschaftlich die
Tatsache, daß der Staat durch seine Steuern — Sympto-
natisch ist die immer stärker in Erscheinung tretende Ver-
lagerung des Steueraufkommens auf die Besitz- und Ver-
kehrssteuerseite hin — und die . Arbeitnehmerschaft durch
die Höhe der Löhne und die sozialen. Aufwendungen in
steigendem Umfange zu stillen Teilhabern der
Betriebe, und zwar sowohl der Industrie als auch des
Mittelstandes geworden sind. Politisch wirken sich diese
Dinge so aus, daß — um. bei einem äußeren Beispiel zu
bleiben — im Reichstag die Zahl der Parlamentarier, die
in ihrer grundsätzlichen Einstellung wirtschaftsfeindlich
sind, die Zahl der den Wirtschaftsgedanken vertretenden
Parlamentarier um das Mehrfache übersteigt, wobei
besonders beachtlich ist, daß seit der Weimarer National-
versammlung die Zahl der wirtschaftlichen Auffassungen
nahestehenden Parlamentarier ständig. zurückge-
gyangen ist. Diese Situation ist das Ergebnis einer
Politik, die überhaupt keine Politik war, sondern nur
Taktik, die von Anfang an den Willen zum Kompromiß
in .sich schloß.
Die Maiwahlen des Jahres 1928 waren, eine Quittung

auf die nicht zuletzt auf Unternehmerseite zu ver-

zeichnende Vernachlässigung des Weltanschaulichen:
diese Vernachlässigung hat auch zu den immer wieder auf-
tauchenden, mindestens zunächst noch zersplitternd wir-
kenden Parteineugründungen geführt, die man sich hüten
sollte, lediglich als rein materialistischen Zielen dienende
Gebilde, als „Duerverbindungen‘“ usw. aufzufassen,
die vielmehr‘ gerade bei dem idealistischen Teil der An-
nänger dieser Parteien ein starkes Streben nach neuer
Weltanschaulichkeit aufweisen.

Alle diese Vorgänge ‚schließen eine sehr ernsthafte
Mahnung. zur‘ Abkehr vom bisherigen Gewährenlassen in
sich. . Wirtschaftlich muß diese in einer
Abwendung vom reinen Materialismus und Hin-
wendung zu einer weltanschaulichen Stellungnahme
zu. den Ereignissen unserer Zeit zum Ausdruck kommen.
Das gilt besonders. für die Kulturfragen, die das
Unternehmertum bisher fast völlig vernachlässigt
hat; trotzdem auf dem Weg über sie am ehesten eine Fini-
gung politisch auseinanderstrebender Kreise erfolgen

179
        <pb n="186" />
        &lt;önnte. Neben der Gewinnung einer klareren Vorstellung
vom Wesen und von der Bereinigung der Kulturkrise muß
sich das Unternehmertum auch viel mehr als bisher be-
zümmern um die Problematik des Neubaues der
Gesellschaftund des Staates, um die ideelle
Ueberwindung der Klassenlage des deut-
schen Arbeitertums usw., alles Dinge, denen man
nur geistig, niemals mit materiellen Ueberlegungen bei-
kommen kann. Politisch muß sich das Unternehmertum
von dem Gedanken frei machen, daß auf dem Boden der
Demokratie, so wie diese ‘heute in Deutschland gemiß-
araucht wird, für ‚die deutsche Wirtschaft irgendetwas
Positives und Förderndes erzielt werden könnte.

Ein Staatswesen, das auf Massenparteien aufgebaut

ist, erliegt immer wieder den Forderungen der

Popularität und der daraus resultierenden Demagogie;
lemgegenüber werden die Vertreter einer harten Pflicht-
auffassung, wie sie besonders auch von einer verarmten
Wirtschaft geäußert werden muß, immer in der Minderheit
und in der Unpopularität, bleiben; jene Wirtschaftler, welche
lie Krankhalftigkeit unserer wirtschaitlichen und politischen
Zustände erkennen, machen sich ja gerade dadurch unbe-
liebt, weil sie den Optimismus,- die Modekrankheit des
neuen Deutschland, stören. Auch eine. Rechte muß im
Parlament, sofern sie auf dem Massengedanken aufgebaut ist,
10tgedrungen wirtschaftsfeindliche Politik treiben, weil sie
iur so der Konkurrenz der linksstehenden Massenparteien
begegnen zu können glaubt. Erkenntnisse und Willen zur
Durchsetzung dieser Erkenntnisse sind immer nur von
Minderheiten ausgegangen. Dieser Tatsache sollte sich
das Unternehmertum mehr als bisher bewußt werden; es
sollte vor allem daran denken, daß — wie neulich noch die
„Vossische Zeitung“ offen ausgesprochen hat — einer
sachlichen Betrachtung wirtschaftlicher Dinge nach
‚demokratischer‘“ Auffassung
die Erfüllung gewisser parteipolitischer Wünsche
durch die Industrie
vorauszugehen hat. Die Hauptsache ist aber der unbedingte
Wille zur Durchsetzung der als richtig anerkannten An-
schauungen. Fine der größten Schwächen des ,Unter-
nehmertums ist die, über dieses Wollen, das natürlich
Opfer kostet, kaum noch zu verfügen. Die Notwendigkeit,
zur Macht zu kommen und diese auszuüben, haben die
Linksparteien und die Gewerkschaften erkannt und ver-
wirklicht. Sie besitzen nicht nur ein ‚Programm und ein
Ziel, sondern vor allem auch eine von jeder doktrinären
Deberlegung freie Entschlossenheit zur Durchführung. Da-
gegen hat das Unternehmertum weder ein über wirtschaft-
liche Interessen hinausgehendes zugkräftiges Programm,
zeschweige denn den Willen zu seiner Durchsetzung, Es
wendet sich nicht einmal dagegen, daß die finanziellen und
zolitischen Kosten der Auseinandersetzung zwischen Kom-
nunisten und Sozialisten sowie das Vordringen des So-
180
        <pb n="187" />
        zialismus vom Bürgertum getragen worden sind und stän-
lig noch getragen werden; denn die von ihm aufgebrachten
Steuern dienen nicht nur der Verwirklichung der aus Kon-
kurrenzgründen immer höher geschraubten Ansprüche an
len Versorgungsstaat, sondern VOr allem auch der Er-
möglichung einer Personalpolitik, die politisch gut Ge-
sinnte auf Kosten der Allgemeinheit belohnt, Diese Ent-
wicklung ist jetzt so weit gediehen, daß infolge der viel zu
sang geübten Passivität nicht nur die politische Position
jer Vertreter „bürgerlic her“ Gedanken weitgehend
zeschwächt worden ist, sondern daß vor allem auch
weite Teile der Arbeiterschaft zu der Ueberzeugung
von der Ausschaltungsmöglichkeit des Unternehmer-
tums
zus dem Produktionsprozeß gelangt sind, weil von seiner
aktiven Gegenwehr nicht mehr viel zu merken ist, so daß
man die Notwendigkeit seiner Beibehaltung praktisch und
nach außen hin immer weniger sieht. Wenn die Dinge so
weitergehen wie bisher, ist auf jeden Fall unausbleiblich,
daß die Masse der Indifferenten, die erfahrungsgemäß
immer der Anziehungskrait der stärksten und ent-
schlossensten Partei unterliegt, sich zu der Seite
wendet, auf der sichtbare Erfolge nicht nur in sozial-
politischer, . sondern auch im personeller Hinsicht zu er-
Hlicken sind. Die gesteigerte Anziehungskraft der Sozial-
demokratie auf die Kreise der Beamten und Angestellten ist
in dieser Beziehung sehr kennzeichnend. Wenn erst die
wirtschaftsdemokratischen Bestrebungen in größerem Um-
jange verwirklicht worden sind, wird eine über das bis-
herige Maß noch hinausgehende Stärkung dieser Partei
die unausbleibliche Folge sein. Daher Caveant Consules ...

Zur Wirtschaftsdemokratie,
Berlin NW 10, den 13. September 1929.
Wirtschaftsdemokratie — ja, wenn sie bedeutet, daß nach
den Erfordernissen jeder echten Demokratie jeder an seiner Stelle
das Beste leistet, was er vermag, wenn sie bedeutet, daß jeder sich
verantwortlich fühlt für die Gesamtheit, wenn jedem die M öglichkeit
gegeben wird, das zu erreichen, was er kann.

Wirtschaftsdemokratie — nein, wenn sie an Stelle der indivi-
duellen Verantwortlichkeit die Verantwortlichkeit eines Organes
setzen. will, wenn sie die Auswahl der Führer der Wirtschaft dem
Stimmzettel anvertraut, wenn sie aus dem Werk ein Parlament
macht.
        <pb n="188" />
        Idee und Persönlichkeit als Triebkräfte
der Geschichte.
Von Universitätsprofessor Dr. W. Schüßler, Rostock.

Wer erzielt den Fortschritt der Geschichte? idee und
Persönlichkeit oder die Masse? Der Held oder die Ma-
schine?

Wird Geschichte in schöpferischer Freiheit oder im
unaufhaltsamen Zwang mechanischer Kausalverkettung?
Sind. Ideen ‚ursprünglich schöpferisch. oder sind sie nur
Produkte der veränderten Umstände? Ist Idee und Glaube
weiter nichts als der ideologische Ueberbau der Gesell-
schaft und ändert sich; dieser mit den wechselnden
Produktionsbedingungen? *
Ist der Mensch nur der Durchgangspunkt großer
Massenbewegungen?
Oder gestaltet er eine eigene Welt? Gibt es über dem
Reich des Seins ein Reich des Soll? Lebt über der Natur
und ihrer Kausalität ein Reich der Kultur, der Werte und
der Sittlichkeit? Gibt es über der Welt der Unfreiheit eine
SOlche der Freiheit und des Geistes?

Ist- der Mensch weiter nichts als das blinde Werkzeug
übergewaltiger Massenkräfte. Entwicklungen, Veränderun-
gen und Tendenzen? ‚Liegt das Endziel der Weltgeschichte
am Ende oder etwa in ihren höchsten Exemplaren? Oder
sollte es: liegen in dem Verhältnis der einzelnen Seele zur
Gottheit?

Es ist klar, daß diese Fragen in die Tiefe der Welt-
anschauung jedes Einzelnen führen und daß ihre‘ Beant-
wortung nicht,allein von der politischen Haltung bestimmt
wird. Ebenso offenbar ist es.
daß wir mehr als jemals früher in kollektivistischen
Gedankengängen leben, '
daß Kollektivismus, Determinismus und
Soziologie, man möchte fast-sagen, die Sigmatur
der Epoche bilden. Hatte schon die große Geschichts-
philosophie Hegels den Einzelmenschen mitreißen lassen
von dem unaufhaltsamen Strom .des Weltprozesses und
war so die rein individualistische Lehre des 18. Jahr-
hunderts beseitigt, so hat der Kollektivismus nnd Posi-
tivismus, beide vor allem Erzeugnisse der westeuropäischen
Demokratie, unter dem Einfluß von Kar! Marx den
Gipfelpunkt erreicht. Die durch den Sozialismus und die
westeuropäische Demokratie propagierten kollektivistischen
Gedanken sind so sehr Gemeingut geworden. daß selbst
ihr großer Gegner Oswald Spengler völlig Kollek-
tivist und Determinist ist und daß es fast unmodern an
mutet, wenn ernsthafte Leute die
Alleinherrschaft der kollektivistischen Lehre be-
kämpien.
39
        <pb n="189" />
        die ja der eigentliche Ausdruck des Massenseins und der
Massenherrschaft ist, ‘

_ Diese ‘allgemeine Anerkennung kollektivistischer Ge-
danken liegt aber nicht nur begründet in der Dropagan-
distischen Kraft der sozialistischen Lehre und des
Positivismus, sondern auch in der unleugbaren Ueber-
spannung des individualistischen Prinzips
in der Vergangenheit. Erst die‘ Angriffe des
Kollektivismus haben die Lehre, daß. ldeen und Män-
ner die Geschichte machen, vor. Uebertreibung gereinigt
und zugleich wesentlich vertieit. Denn die eingehende
Forschung hat jene geheimnisvolle Wechselwirkung von
Finzelnem und Zeitgeist. Held und Massen, Führer und
Geführten deutlicher gemacht und doch. im Kern

den unersetzlichen Wert des Individuums
und der Ideen für den Fortschritt der Geschichte bewiesen.

Dem Kollektivismus und Determinismus in seiner
extremsten Form ist dann der Boden entzogen, wenn man
Cie „Geschichte“ vom „Geschehen“. die „Kultur“ von der
„Natur“ trennt. sowie man anerkennt, daß der Mensch dem
bioßen natürlichen Kausalzusammenhang dann überlegen
ist und also über ihm steht. wenn er Kultur uud
Geschichte schafft, wenn man anerkennt, daß es
ein Reich des Geistes, schöpferisch-geistiger Kräfte, sitt-
licher Werte, kurz des Solls und der Freiheit gibt, das
dem Reiche der Kausalität, der Determiniertheit, kurz des
Seins schlechthin überlegen ist,

Dieses Reich der Werte. der Kultur, des Solls, der
(Geschichte bauen aber nicht nur die Großen, die Helden,
He dazu ist jeder Menschan sich berufen:

enn
die große Masse besteht zugleich aus „potentiellen
Persönlichkeiten‘
von denen allerdings zweifelhaft ist, ob sie ie zur Aus-
wirkung kommen, und die wieder abhängig sind von den
besonderen Zeitumstähden und der Zeitlage. Denn nicht
in jeder Epoche kann ein Goethe dichten, nicht in jeder
ein Napoleon seine Siege erfechten. Und doch "liegt. es
nicht so, daß der einzelne bedeutende Mensch gar nicht
aus den Schranken seiner Zeit heraustreten kann. Zwar
ist er zweifellos ein Geschöpf ‚seiner Zeit und Seiner
Umgebung — aber er ist zugleich auch ihr Gestalter und
Führer. Als Luther die Alleinherschaft der römischen
Priesterkirche stürzte. blieb er zwar ein Mensch des auS-
gehenden Mittelalters in allen seinen Schranken, aber ‚er
gestaltete. in dem er aussprach, was Millionen Herzen be-
wegte, zugleich die ganze Zukunft der Menschheit. Ja.
man kann sagen, daß der Menschumsobedeuten-
der ist, je größer dasjenige Stück seines Wesens. seiner
Gedanken, seiner Ideale ist, das au Berhalbder Zeit-
bedingtheit seiner Epoche steht. das also schon
der Zukunft gehört, Gerade wegen der Erhabenheit ‚des
lJdeals, das sie der trüben Wirklichkeit gegenüberstellen,

18%
        <pb n="190" />
        wirken ja vor allem die Stifter der großen Weltreligionen
schlechthin als gottgesandt, d. h. in unserem Sinne gesehen,
völlig zeit-unbedingt, Und gerade ihr Beispiel ist
der wohl schlagendste Beweis dafür. daß Ideen und Männer.
die ganz erfüllt sind von diesen Ideen und ihnen ihr
Leben weihen, die stärksten weltbewegenden Kräfte der
Geschichte sind.‘ Gibt es eine umwälzendere Lehre als
diejenige Christi. die nicht nur buchstäblich das
römische Weltreich aus den Angeln hob und zur Grund-
lage der gesamten abendländischen Kulturentwicklung
wurde, sondern auch von uns selber die große
innere Umkehr, die radikale Sinnesänderung ver-
langt?
Sind überhaupt religiöse Ideen irgendwie zu „er-
klären“ auf kollektivistischer Grundlage?
Haben sie etwas zu tun mit dem ökonomischen Unterbau
der Gesellschaft? Ist nicht durch die religiöse Lehre und
Haltung etwa des abgewandelten Calvinismus das moderne
und imperialistische England entstanden? War es nicht die
übergewaltige Persönlichkeit Cromwells,. die unaus-
löschliche Spuren im Wesen des Angelsachsentums ge-
lassen hat? Ist das moderne Deutschland zu denken ohne
Luther und die Nachwirkungen des Luthertums?

Dieselbe geheimnisvoll zeugende Kraft der Persönlich-
keit des großen Menschen tritt fast erschütternd zutage
bei den Staatengründern der Geschichte. Am groß-
artigsten vielleicht bei jenen Königen., die
aus dem Sande ihrer Mark die Großmacht
Preußen schufen. Gerade an diesem Beispiel ist zu
erkennen. wie dieser Prozeß der Staatswerdung durch den
einzelnen. Mann verläuft; Friedrich Wilhelm 1, und Friedrich
der Große sind zunächst die einzigen Träger des
„Preußentums“, des Staatsgedankens: in unendlich
mühevoller Kleinarbeit gelingt es ihnen, das lodernde Feuer
ihrer eigenen stolzen Seele in einer Schar von Mitarbei-
tern und Dienern zu entzünden; und dann kommt es in
den entsetzlichen sieben Jahren dazu, daß Millionen von
„Untertanen“ daß Pommern, Märker, Ostpreußen,
Schlesier und Westfalen, in unbändigem Stolz auf den
königlichen Helden in ihrer Mitte. sich als „Preußen“
bezeichnen und daß der Staatsgedanke schließlich trium-
phiert. Von den großen Staatsmännern und großen Heer-
führern ging immer, soweit‘ Menschengedenken reicht, eine
geheimnisvolle, bezwingende .und gewinnende Macht des
Eros aus, die aus zerstreuten Stücken eines Volkes oder
Landes oder Heeres eine lebendige Einheit schuf. ;

Wer könnte nun verkennen daß es nicht zuletzt
Eines ist, das die Großen zum Führer macht und in
ihrer Stellung erhält:
der Mut zur Verantwortung, zum ganz persönlichen

Einstehen für ihr Werk und für die Gesamtheit!
Und wer könnte verkennen, daß im Zeitalter der radi-
kalen Demokratie gerade diese persönliche Verant-
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        wortung für das eigene Handeln und für das Wohl der
Gesamtheit immer zweitelhafter wird, werden muß?
Kollektivistische und deterministische Gedankengänge las-
sen keinen Raum mehr für freien Wagemut, für das
Heldentum eigener Verantwortung: Das gilt vom Ööffent-
lichen Leben so gut wie vom privaten. Wer wüßte nicht,
daß Bismarck sich gegen die radikale Demokratie
vornehmlich deshalb wandte, daß er deshalb den .selbst-
regierenden König. von Preußen‘ verteidigte, .„Dis zum
letzten Atemzug“, weil er in der Deckung des Staatsmanns
durch namenl!ose Mehrheiten eine {jurchtbare
sittliche und öffentliche Gefahr erblickte!
Und wer könnte leugnen, daß die Verantwortungslosigkeit
der modernen Demokratie, gesteigert noch durch eine
falsche Sozialpolitik, furchtbare Ausmaße angenommen
hat. Und doch gibt oder gab es bisher noch ein Gebiet. wo
die kollektivistischen Tendenzen unserer Zeit sich bisher
nur unvollkommen durchgesetzt haben: das der Wirt-
schaft. obwohl der Sozialismus nunmehr auch hier zu
triumphieren Sucht,

Gibt es neben dem staatlichen ein Feld menschlicher
Tätigkeit, wo der Wert persönlicher Leistung, persön-
licher Verantwortung und persönlichen Wagemuts deut-
licher offenhar wird?

In grauenvoller Deutlichkeit stehen vor uns alle jene
Versuche der öffentlichen Hand zu „wirtschaften“
d. %. ohne Verantwortung, für alle Fälle gedeckt durch
namenliose parlamentarische Mehrheiten, ‚mit öffent-
lichen Geldern zu arbeiten, Es ist kein Zufall. daß
in unserem Zeitalter der Technik, der Maschine, der Wirt-
schaft und damit der Massen
der ganze geistig-politische Konflikt zwischen

{ndividualismus und Kollektivismusg zur letzten

Entscheidung gerade auf dem Gebiete der
Wirischait
rüstet.
Zwar wird niemand leugnen wollen und können, daß
wir aus einer überwiegend individualistisch gefärbten in
eine mehr kollektivistische Epoche getreten sind, und ge-
rade die neusten Forschungen haben deutlich gezeigt, wie
der moderne Wirtschaftsführer, wie der heu-
tize Unternehmer im Gegensatz zu dem vor einem Men-
schenalter nicht mehr allein für sich. nicht für seinen Be-
trieb arbeitet. sondern sich verantwortlich
fühlt tür die Gesamtheit der Volkswirt-
schaftund der Nation. Aber wir meinen. daß sich
auch im Zeitalter des Kollektivismus und Sozialismus le-
diglich das Gebiet seiner Verantwortung vergrößert hat,
daß er. in unseren Tagen deı höchsten Rationalisierung
der Arbeit weniger als jemals geneigt sein kann. diese Ver-
antwortung vor der Gesanıtheit einer namenlosen und un-
zeschulten Mehrheit zu überlassen. Hat eine Versammlung
von sonst guten und auch weisen Männern die Initiative,

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        den. Wagerut. vor allem die Verantwortungsfreude des
einzelnen. der stelz für seine Entschlüsse einsteht und voı
seinem Gewissen und vor Mit- und Nachwelt die Ver-
antwortung trägt?
Sind wirklich die Werte des Individualismus ver-
braucht, so daß sie dem Kollektivismus das Feld
raumen müssen?
Ist sie endzültig vorbei die Zeit der Ideen und der Per-
sönlichkeiten, die, nicht ohne ‚Massen, aber als ihr Führer
und Gestalter den Fortschritt der Weltgeschichte er-
zielten? ‚Wir glauben es nicht; und zwar deshalb nicht,
weil wir zukunitsgläuhig sind; weil der Staat. weil die
Gesellschaft und die Wirtschaft solange Krank ‚sind, als
nicht das alles entscheidende Problem gelöst ist: das
Problem, wie in dem modernen demokratischen Staate
und in der modernen Gesellschaft die Verantwor-
tung, des einzelnen geschärft werden kann.
allen scheinbar unüberwindlichen kollektivistischen und
deterministischen Tendenzen zum Trotz. Hier entscheidei
sich das Schicksal der Wirtschalft.

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jer vorläufige Reichswirtschaftsrat hat die Aussprache
iber diesen Gegenstand mit folgendem Entschluß beendet:

„Unter Hinweis auf die Vorarbeiten seines Verfassungs-
ıiusschusses ersucht der Reichswirtschaftsrat die Reichs-
regierung, alsbald die Frage zu prüfen, auf welchem
Wege die Lücken, die zurzeit nach in der Durchführung
ies Artikels 165 der Reichsverfassung bestehen, ge-
schlossen werden können. Insbesondere wird vorge-
schlagen, sı weit nicht innerhalb der vorhandenen öffentlich-
rechtlichen Berufsvertretungen das Zusammenwirken von
Arbeitzeber- und Arbeitnehmervertretern sichergestellt
wird, neben und in Verbindung mit ihnen öffentlich-
rechtliche Organe vorzusehen, in denen Arbeit-
zeber- und Arbeitnehmervertreter die gemeinsamen Fragen
auf Grund gemeinsamer Beratung vom fachlich-
"egionalen Standpunkt behandeln.

Der vorläufige Reichswirtschaftsrat erwartet, daß ent-

sprechende Gesetzentwürfe dem endgültigen Reichswirt-
schaftsrat unverzüglich vorgelegt werden.“
„Dieser Beschluß heischt zwar nicht gerade den pari-
ätischen Ausbau der Berufsvertretungen, wohl‘. aber cin
Sffentlich-rechtliches paritätisches Ge-
bilde schlechthin.

Was ist nun der Sinn jeglicher Parität?. Die Kräfte
ler Parteien gleichmäßig verteilen; jeder Partei die
zleichen Rechte geben, damit keine bei dem Zustande-
kommen einer Entscheidung benachteiligt ist. Das Setzt
also zweierlei voraus: Parteien und Entscheidun-
gen. Und gerade das gibt es in den Berufskammern
nicht. Weder Parteien, denen man gerecht zu werden
trachten müßte, noch Entscheidungen, Denn die Kammern
haben keine Streitigkeiten zu Schlichten oder zu ent-
scheiden. Sie haben überhaupt keine Urteile zu‘ sprechen
»der Vorschriften zu erlassen, deren Beachtung sie erzwin-
zen können; sie haben keinerlei polizeilichen Befugnisse,
sondern außer der Verwaltungsarbeit hauptsächlich Gut-
ıchten zu erstatten, Ratschläge zu erteilen, Anregun-
nr zu geben, Vorschläge zu machen. Wenn man in
erselben Weise die Arbeiterschaft zu Worte kommen
assen will, bedarf es keinesfalls einer paritätischen
Kammer,

Es müßte völlig genügen,.der Arbeiterschaft zu er-

möglichen, ihren Willen zu bekunden, wozu sie am

besten durch eine eigene Kammer Gelegenheit
hat.

Bei Tierem Verfahren hören Regierung und Volksvertretung
MEN IS eine klare, unzweideutige und unverfälschte Mei-
AZ Gr der beiden Gruppen. Die Willensmeinung einer
a nderes fe Kammer dagegen wäre kaum je etwas
SE en N ompromiß zwischen hüben und drü-
Volks veer ist mit solchen Kompromissen gedient? Der
Dean sie een and U Regierung am allerwenigsten.
Mereine 1 wollen wissen, wie die Unterneh-
rseits und die Arbeiterandererseits

155

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