Die hausgewerbliche Eigenproduktion. 41

ihrer Angehörigen, bezw. der von ihnen abhängigen Personen
bestimmend ist. Daß ebenso über das Maß der Entfaltung
produktiver Kräfte, d. h. die Entwicklung technischen Könnens,
die Größe und Zusammensetzung des Kreises einer Wirtschaft
entscheidet. Daß endlich das Produkt alle Stadien seiner
Entwicklung im Rahmen einer Wirtschaft durchläuft, so daß
also ein Güteraustausch überhaupt nicht stattfindet.
Innerhalb dieser Eigenwirtschaften lassen sich dann zwei
verschiedene Arten deutlich unterscheiden, die ich als ur—
wüchsige oder bäuerliche Eigenwirtschaft und als erweiterte
Eigenwirtschaft bezeichne.
1. Die urwüchsige oder bäuerliche Eigenwirt—
schaft ist diejenige, bei der die Wirtschaftseinheit durch
stammesverwandte oder blutsverwandte, sozial gleichgestellte
Personen gebildet wird. Sie wird dadurch charakterisiert,
daß die Bedarfsgestaltung eine gleichsam naturale ist, ohne
wesentlich andere Differenzierung als sie die natürlichen
Unterschiede des Alters und Geschlechts mit sich bringen.
2. Die erweiterte Eigenwirtschaft wird dadurch
charaktexisiert, daß in ihr eine Anzahl von nicht blutsver—
wandten bezw. stammverwandten Personen, also fremde
Leute, dem Wirtschaftsorganismus eingegliedert sind, zu dem
Zwecke, dem Vorstande der Wirtschaft, ihrem Herrn, mit
ihrer Arbeit zu dienen. Der Bedarf ist hier bereits ein
kulturell bestimmter, insofern differenzierterer, als in erster
Linie die Bedürfnisse des Herrn und der Seinigen für die
gesamte Einrichtung der Wirtschaft ausschlaggebend sind.
Die Ausübung der wirtschaftlichen Tätigkeit erfolgt nicht
mehr von sämtlichen Angehörigen der Wirtschaftseinheit,
sondern von den fremden Leuten für die Herrschaft.
Während die Existenz der urwüchsigen Eigenwirsschaft,
wie schon durch die Begriffsbestimmung selber gegeben ist,
an keinerlei andere Bedingungen geknüpft ist, als das Wirt—