Die handwerssmäßige Organisation. 43

d) Handwerk im Sinne einer bestimmten historischen
Organisation eines dauernd betriebenen Gewerbes, im Sinne
also einer bestimmten Wirtschaftsform. Alsdann ist es die—
jenige Wirtschaftsform, die hervorwächst aus dem Streben
eines gewerblichen Arbeiters, seine zwischen Kunst und ge—
wöhnlicher Handarbeit die Mitte haltenden Fertigkeit zur
Herrichtung oder Bearbeitung gewerblicher Gebrauchsgegen—
stände in der Weise zu verwerten, daß er sich durch Austausch
seiner Leistungen oder Erzeugnisse gegen entsprechende Aqui—
valente seinen Lebensunterhalt verschafft. In diesem spezifisch
ökonomischen Sinne wird das Handwerk an dieser Stelle
allein aufgefaßt werden.
Die weiteren Bedeutungen des Wortes sind:.
e) die geschlossene Gesamtheit der ein bestimmtes Ge—
werbe betreibenden Gilde, Zunft, Innung;
k) der Inbegriff aller die handwerksmäßige Organisation
einer Zeit betreffenden Erscheinungen. Endlich kann es
8) noch in einem weiteren Sinne unter Ausdehnung
auf andere, nicht gewerbliche wirtschaftliche Tätigkeiten, die
nach Art des gewerblichen Handwerks oder Handwerks im
engeren Sinne gebraucht werden.

2. Begriff und Wesen des Handwerks.

Nach der im Vorstehenden unter der gegebenen Defini—
tion des Handwerks als einer eigentümlichen Wirtschaftsform
ergibt sich zunächst sein Unterschied gegenüber der in dem
vorigen Abschnitt behandelten Eigenwirtschaft. Ist in dieser
gewerbliche und andere wirischaftliche Tätigkeit noch un—
differenziert in einer Wirtschaft zusammengeschlossen, so wird
die handwerksmäßige Organisation dadurch wesentlich be—
stimmt, daß die gewerbliche Tätigkeit jetzt Inhalt einer
eigenen Produktionswirtschaft bildet, daß es also in ihr
Wirtschaften gibt, die nur gewerbliche Tätigkeit ausüben.