Die handwerksmäßige Organisation. 45
erforderlichen Sachgüter, d. h. über die Produktiousmittel
besitzt, was wir auch so ausdrücken können: im Handwerker
hat noch keine Differenzierung von Personal- und Sachver—
mögen stattgefunden; oder in anderer Wendung mit gleichem
Sinne: das Sachvermögen des Handwerkers hat noch nicht
die Eigenschaft des Kapitals angenommen. Aber wovon
wir ausgingen: der Handwerker besitzt nicht nur das für
die Ausübung seines Gewerbes notwendige Sachvermögen,
er besitzt auch alle dazu erforderlichen Eigenschaften: er ist
eine Art von gewerblichem „Herrn Mikrokosmos“.
Was später sich in zahlreichen Individuen zu besonderen
Veranlagungen auswächst: das alles vereinigt der Hand—
werker auf seinem „Ehrenscheitel“. Selbstverständlich alles
in einem en miniature Ausmaße. Seiner Univer—
salität entspricht mit Notwendigkeit seine Mittelmäßigkeit.
Man kann eine handwerksmäßige Organisation auch als
eine solche bezeichnen, in der die Mittelmäßigkeit das die
Produktion regelnde Prinzip ist. Der Kern des Hand—
werkertums ist seine Qualifikation als gewerblicher Arbeiter,
in dem Sinne, daß er die technischen Fähigkeiten besitzt, die
zur Herstellung eines Gebrauchsgegenstandes an einem Roh—
stoff vorzunehmenden Handgriffe auszuführen. Aber mit
dieser, sagen wir technischen Veranlagung vereinigt er: die
etwa erforderliche künstlerische Konzeption, das künstlerische
Empfinden, die für die Produktion, insbesondere auch für
die Tradition des produktiven Könnens erforderlichen Kennt—
nisse, um nicht den irreführenden Ausdruck zu gebrauchen:
wissenschaftliche Qualifikation.
Daneben funktioniert er als Organisator ebensowohl
wie als Leiter der Produktion. Er ist Generaldirektor,
Werkmeister und Handlanger in einer Person. Er ist
aber auch Kaufmann. Alle Einkaufs- und Verkaufstätig—
keit, alle Absatzorganisationen, kurz alles, was später