8 Die gewerbliche Arbeit u. ihre Organisation.

Organisation auch in der Form des Großbetriebs gelegent⸗
lich vorgekommen.
Was wiederum ein dem Handwerk spezifischer Zug ist,
ist die Art und Weise, wie die in den verschiedenen Betriebs—
formen zu einheitlichem Wirken zusammengefaßten Personen
rechtlich und ökonomisch zueinander in ein Verhältnis ge—
bracht werden, ist dasjenige, was man die innere Gliederung
des Handwerks nennen kann. Denn ihre Eigenart folgt
aus dem obersten Prinzipe handwerksmäßiger Organisation,
wie es in der Zwecksetzung ihrer Träger zum Ausdruck ge⸗
langt.
Das Verhältnis des Leiters handwerksmäßiger Pro—
duktion — des „Meisters“ — zu seinen Hilfspersonen —
den Gesellen, Knechten, Knappen, Knaben, Dienern, Helfern,
Gehilfen, und wie die Bezeichnungen sonst noch lauten mögen,
sowie den Lehrlingen — und dieser zu ihm, wird man nur
dann richtig verstehen, wenn man sich den familienhaften
Charakter vergegenwärtigt, den alles Handwerk ursprünglich
trägt: die Familiengemeinschaft ist der älteste Träger dieser
Wirtschaftsform, und sie bleibt es auch dann noch, als schon
fremde Personen zur Mitwirkung herangezogen werden.
Geselle und Lehrling treten in den Familienverband ein mit
ihrer ganzen Persönlichkeit und werden von ihm umschlossen,
zunächst in der gesamten Betätigung ihres Daseins. Die
Familie samt Gesellen und Lehrlingen ist Produktions- und
Haushaltungseinheit. Alle ihre Glieder sind Schutzangehörige
des Meisters, sie bilden mit ihm ein organisches Ganze,
ebenso wie es die Kinder mit ihren Eltern tun. Wie nun
aber gar nie die Vorstellung aufkommen kann, daß die
Eltern der Kinder, oder die Kinder der Eltern wegen da
seien, ebenso wie es töricht wäre, zu denken, daß das Herz
um des Kopfes oder dieser um jenes willen da sei, so folgt
auch für das Verhältnis von Meister zu Gesellen und Lehr—