Die handwerksmäßige Organisation. 49

lingen, daß keiner der Mitwirkenden als um des andern
willen wirkend gedacht werden darf, sondern daß sämtliche
Personenkategorien, also auch die Hilfspersonen — Geselle
und Lehrling — als Selbstzweck erscheinen, oder was das—
selbe ist, als Organ im Dienste eines gemeinsamen Ganzen.
Der Lehrling ist angehender Geselle, der Geselle zukünftiger
Meister, der Meister ehemaliger Geselle, der Geselle ehe—
maliger Lehrling.

3. Die Arten des Handwerks.

Wir können folgende Arten des Handwerks unterscheiden:
a) Lohnhandwerker und Preis- oder Kaufhand—
werker. Der Unterschied dieser beiden Formen des Hand—
werks besteht darin, daß im ersten Falle der Konsument, im
andern der Produzent den Rohstoff liefert.
b) Wanderhandwerker und seßhafter Hand—
werker, je nachdem das Handwerk im Umherziehen oder
dauernd an einer und derselben Stelle betrieben wird. Die
Wanderhandwerker, wenn sie gleichzeitig Lohnhandwerker
sind, werden auch Störer genannt.
) Handwerker, die auf Bestellung, und solche, die
auf Vorrat arbeiten.
d) Handwerker, die für den Lokalbedarf ihres Dorfes
oder ihrer Stadt und solche, die für den großen Maurkt
produzieren. Mit dieser zuletzt gemachten Unterscheidung
trete ich mit der herrschenden Auffassung in Widerspruch,
wonach es zum Begriff des Handwerks gehört, daß die Pro—
duktion für den lokalen Markt erfolge, sogenannte Kunden—
produktion sei. Ich habe in meinem „Kapitalismus“
quellenmäßig nachgewiesen, daß Handwerk fehr wohl
auch in reiner Form möglich sei, ohne daß eine Kunden—
produktion vorliegt, während andrerseits eine Kundenproduk—
Sombart, Gewerbewesen J.